Was ist bei der Anlieferung von Grüngut zu beachten?
Zwingend zu beachten ist, dass nach der Bioabfallverordnung holziges und
feuchtes Grüngut ab sofort nur noch getrennt angeliefert werden darf.
Zu beachten gilt ferner, dass nach den Vorgaben der Grüngutkonzeption des
Landkreises Reutlingen eine Grüngutanlieferung nur an den festgelegten
Öffnungszeiten möglich ist.
Was ist holziges Material?
- Baum-, Strauch- und
Heckenschnitt mit Durchmessern zwischen fingerdick und höchstens
15 cm
- auch belaubte Äste
sind holzig
- Kleinmengen
Sägespäne
Was ist feuchtes Material?
- Grasschnitt
- Strauchschnitt
überwiegend Laub und Nadeln
- Laub
- Blumen, Stauden
- Zimmerpflanzen ohne
Erdballen /Topf
- Heu und Stroh in
kleinen Mengen, max. 1-2 m3
- Fallobst in kleinen
Mengen, max. 1-2 Säcke/Körbe
Was gehört nicht auf den Häckselplatz?
- Kleintier- und
Hasenmist, Katzenstreu, Pferdemist
-
Küchenabfälle
- Blumen- und
Trauergebinde (Styropor, Draht)
-
Wurzelstöcke
- Erde, Steine,
behandeltes Holz