Eingeschränkte Leerung der Biotonne
Das für die Abfallbeseitigung zuständige Landratsamt Reutlingen informiert
darüber, dass die Biotonnen von Montag, 12.08.2024, bis Freitag, 23.08.2024, im
Entsorgungsgebiet des Landkreises Reutlingen teilweise nicht geleert werden
können.
Die Leerung der Biotonnen fällt in der Woche aus, in der keine Restmüllabfuhr
stattfindet. In der Woche, in der gleichzeitig die Biotonne und die
Restmülltonne geleert werden, findet die Abholung ganz normal statt. Für
Riederich bedeutet dies, dass am 20.08.2024 keine Abholung der Biotonne
stattfindet.
Grund hierfür sind ungewöhnlich viele Krankheitsfälle beim
Entsorgungsunternehmen. Zudem ist durch die Urlaubszeit der Personalbestand
ohnehin niedriger als gewöhnlich. Die Entsorgungsfirma arbeitet mit Hochdruck an
der Lösung des Problems. Der Landkreis geht davon aus, dass die Biotonnen danach
wieder regulär geleert werden können. Sollte die Biotonne voll sein, kann der
Bioabfall in Zeitungspapier eingewickelt, zwischengelagert und nach der nächsten
Leerung in die Tonne gegegeben werden. Haben sich schon Fliegen oder Maden in
der Tonne entwickelt, sollte der gesamte Bioabfall mit einer Schicht
Zeitungspapier abgedeckt werden. Überschüssiger Grünschnitt kann auch auf den
Häckselplätzen kostenlos entsogt werden.
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Änderungen im Pass- und Personalausweiswesen - Abschaffung von Kinderreisepässen zum 01.01.2024
Mit der Verkündung des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und
ausländerrechtlichen Dokumentenwesens und der Verordnung zur Änderung der
Personalausweis- bzw. der Passverordnung im Oktober 2023 wurden zahlreiche
Änderungen bei der Ausstellung von Ausweis-/Passdokumenten
verkündet.
Eine wesentliche Neuerung des Gesetzes stellt die
Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024 dar. Kinderreisepässe
dürfen deshalb von den Meldebehörden nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt,
verlängert oder aktualisiert (Gebührenhöhe 6,00 €) werden.
Die
Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt von der Änderung
unberührt.
Ab dem 01.01.2024 erhalten auch Kinder einen
Personalausweis bzw. einen Reisepass wie die Erwachsenen. Die Gültigkeitsdauer
unterscheidet sich allerdings dergestalt, dass die Ausweis-/Passdokumente für
alle Personen unter 24 Jahren lediglich eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren
erhalten.
Hintergrund ist, dass sich das Aussehen von Kindern in der
Regel schneller verändert als bei erwachsenen Personen. Die während der
sechsjährigen Gültigkeitsdauer zu erwartenden Änderungen des Gesichtsausdrucks
bspw. von jugendlichen Passinhabern sind gewöhnlich - vergleichbar mit den
leichten Änderungen des Gesichtsausdrucks erwachsener Personen während des
zehnjährigen Gültigkeitsdauer und führen nicht zur Ungültigkeit des
Dokuments.
Der Zeitpunkt, wann das Lichtbild des ausgestellten
Identitätsdokuments nicht mehr für eine eindeutige Identifizierung des Säuglings
/ des (Kleinst-)Kindes geeignet ist und aufgrund dessen das Reisedokument
erneuert werden muss, war in der Vergangenheit und bleibt auch künftig stark vom
jeweiligen Einzelfall abhängig. Von einer Verwendbarkeit des Identitätsdokuments
für (Klein-) Kinder war und ist auch in Zukunft in der Regel von zwei bis vier
Jahren auszugehen. In individuellen Fällen des Reisebedarfs von Säuglingen kann
es sogar sein, dass das ausgestellte Identitätsdokument für einen noch
geringeren Zeitraum verwendbar ist.
Sofern Zweifel an der Tauglichkeit
des Lichtbilds bestehen, sollten Eltern Ihrem Bauchgefühl nachgeben und ein
neues Reisedokument beantragen.
Ab 01.01.2024 betragen die Gebühren für
Identitätsdokumente von Personen unter 24 Jahren: Personalausweis 22,80 € /
Reisepass 37,50 €. Die Gebühren für Identitätsdokumente von Personen ab 24
Jahren betragen: Personalausweis 37,00 € /Reisepass 70,00 €.
Bitte
beachten Sie in diesem Zusammenhang die Bearbeitungszeiten bei der
Bundesdruckerei. Bei der Ausstellung von Personalausweisdokumenten ist
üblicherweise mit einer Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen, bei der Ausstellung von
Reisepässen von 3-4 Wochen zu rechnen.
Dementsprechend rechtzeitig sind
die Ausweisdokumente bei der zuständigen Meldebehörde im Rathaus zu
beantragen.
WICHTIGER HINWEIS
Die
Gemeindeverwaltung hat von Samstag, 23.12.2023 bis Montag, 01.01.2024
geschlossen. Sofern Sie also Ihre Kinderreisepässe noch verlängern lassen
wollen bzw. neue Ausweis-/Passdokumente beantragen müssen, weil Sie über den
Jahreswechsel verreisen, so kommen Sie bitte rechtzeitig auf die
Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro, Frau Holder und Frau Mai, zu den Öffnungszeiten
der Gemeindeverwaltung zu.
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Bundesweiter Warntag 2023 - Donnerstag, 14.09.2023
Der Bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und
Kommunen. Er soll jährlich am zweiten Donnerstag im September stattfinden. Der
bundesweite Warntag verfolgt auch in diesem Jahr zwei Hauptziele: Zum einen die
technische Warninfrastruktur einem Stresstest zu unterziehen und zum anderen die
Bevölkerung über das Thema Warnung und die verschiedenen Wege, über die die
Behörden Warnungen versenden, zu informieren.
Ablauf des bundesweiten
Warntages
Am Donnerstag, 14.09.2023 wird um 11.00 Uhr die zentrale
Probewarnung von der Nationalen Warnzentrale im Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) über das Modulare Warnsystem
(MoWaS) in Form eines Warntextes bundesweit an alle Warnmultiplikatoren
geschickt, die an MoWaS angeschlossen sind (z. B. Rundfunkanstalten und
Medienunternehmen). Über MoWaS werden am Warntag zugleich auch die direkt
angeschlossenen Warnmittel wie zum Beispiel Warn-Apps und Cell Broadcast
ausgelöst. Um 11.45 Uhr wird die Nationale Warnzentrale die zentrale
Probewarnung über MoWaS wieder entwarnen. Über Cell Broadcast erfolgt
keine Entwarnung.
Weitere ausführliche Informationen des Bundesamtes für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie weitere Informationen über
Benachrichtigungen über Cell Broadcast auf ihrem Handy erhalten Sie hier: www.bundesweiter-warntag.de
Rückmeldekanal
für die Bevölkerung
Zum Warntag wird ein Rückmeldekanal in Form einer
Umfrage für die Bevölkerung eingerichtet. Am 14.09.2023 ab 11.00 Uhr besteht die
Möglichkeit an einer Umfrage teilzunehmen und eigene Erfahrungen und
Wahrnehmungen rund um den Warntag 2023 zu teilen. Zur Teilnahme an der Umfrage
klicken Sie bitte hier.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe hat vor wenigen Wochen die Umfrageergebnisse zum
zurückliegenden Warntag 2022 veröffentlicht. Über 833.000 Personen nahmen im
Jahr 2022 an der Befragung teil. Ungefähr zwei Drittel der Teilnehmenden
begrüßten hierbei die Durchführung des bundesweiten Warntages. Über drei Viertel
der Befragten fühlten sich am Warntag 2022 gut (38,9%) bis sehr gut (36,5%)
informiert. Sehr erfreulich war, dass neun von zehn der Befragten durch
mindestens ein Warnmittel erreicht werden konnten und die meisten Warnungen
pünktlich um 11:00 Uhr wahrgenommen wurden. Mehr Informationen und einen
ausführlichen Bericht zu den Umfrageergebnissen des Warntags 2022 finden Sie bei
Interesse auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe.
Informationsmaterial
Flyer BuWa für
Büger/innen
Flyer BuWa
Multiplikatoren
Flyer BuWa
für Kriegsgeflüchtete
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Riedericher Straßenbeleuchtung auf dem Weg zu 100% LED – Montagearbeiten haben begonnen
Was bereits in 2012 mit den ersten Leuchtstellen begonnen hat und in weiteren
Abschnitten in den letzten Jahren immer weiter ausgebaut wurde, findet in den
letzten Wochen des Jahres 2020 nun seine Vollendung. Riederichs
Straßenbeleuchtung soll in Kürze zu 100% in LED-Technik betrieben werden!
Seit Anfang Dezember werden im Ort die restlichen rund 450 noch in Betrieb
befindlichen gelb leuchtenden Natriumdampflampen gegen LED-Straßenleuchten
ausgetauscht. Mit dieser Maßnahme sind damit in der Gemeinde alle gut 800
Straßenleuchten auf die energiesparende LED-Technik umgerüstet. Die Gemeinde
investiert in diesem Jahr hierfür rund 200.000 €. Aufgrund der enormen
Energieeinsparpotentiale durch die LED-Technik wird sich diese Investition
jedoch in rund 12 Jahren allein über die enormen Stromeinsparungen amortisieren.
Für diese Investition wird die Gemeinde Unterstützung vom Bund im Rahmen der
Nationalen Klimaschutzinitiative in Höhe von 20% der Investitionskosten erhalten
und kann sich damit über rund 40.000 € Zuschuss freuen. Im Rahmen der
Beschlussfassung im Gemeinderat wurde auch an die Insektenfreundlichkeit
gedacht. Lichtpunkte entlang der Erms bzw. in den Randbereichen des Ortes
erhalten eine etwas wärmere Lichtfarbe (3.000 Kelvin warmweiß) und sollen so
dazu beitrgen, dass Insekten nicht so sehr angelockt werden. Die Montagearbeiten
werden insgesamt 2 Wochen andauern und sollen bis Mitte Dezember 2020
abgeschlossen werden.
Nähere Informationen zur Bundesförderung im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative erhalten Sie nachstehend: Förderkennzeichen:
03K14661 Fördertitel: „Sanierung der
Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Riederich“ Fördersatz:
20% Bewilligungszeitraum: 01. November 2020 – 31. Oktober
2021 Ausführende Firma: Netze BW GmbH /Kirchheim unter Teck
Ziel und Inhalt der Maßnahme: Umrüstung der
Straßenbeleuchtung auf energiesparende LED-Technik
Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie unter: www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen.de
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Riedericher Straßenbeleuchtung erstrahlt zu 100% in LED - Umrüstarbeiten auf moderne Lichttechnik sind abgeschlossen
Mitten in der Vorweihnachtszeit passt die Botschaft sehr gut: Die
Straßenbeleuchtung in Riederich ist zu 100% auf LED-Technik umgerüstet! Mit dem
Abschluss der Montagearbeiten ist damit ein weiterer Meilenstein in Sachen
Klimaschutz erreicht. Neben dem Betrieb der BHKW´s in Schule und Rathaus und dem
Betrieb von gemeindeeigenen Photovoltaikanlagen auf der Gutenberghalle und dem
Sport- und Umkleidetrakt Alfred-Barner-Stadion präsentiert sich die Gemeinde nun
auch im Bereich der Straßenbeleuchtung als vorbildlich. Alle gut 800
Lichtpunkte in der Gemeinde sind damit auf die sehr energiesparende Lichttechnik
umgerüstet. Fast 75% des für die Straßenbeleuchtung bisher eingesetzten Stroms
kann eingespart werden und wird zur Amortisation der Investition in Höhe von
200.000 € beitragen.
Mit ermöglicht wurde die Investition durch eine Förderzusage des Bundes im
Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative von wo aus die Gemeinde einen
Zuschuss in Höhe von rund 40.000 € erhält.
Nähere Informationen zur Bundesförderung im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative erhalten Sie nachstehend:
Förderkennzeichen: 03K14661
Fördertitel: „Sanierung der Straßenbeleuchtung in der
Gemeinde Riederich“ Fördersatz: 20%
Bewilligungszeitraum: 01. November 2020 – 31. Oktober 2021
Ausführende Firma: Netze BW GmbH /Kirchheim unter Teck
Ziel und Inhalt der Maßnahme: Umrüstung der
Straßenbeleuchtung auf energiesparende LED-Technik
Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie unter: www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen.de
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Hinweis zur Informationssuche:
Wir bitten Sie bei der Suche nach Informationen zur Verwaltung, Einrichtungen oder sonstigen Themen die Gemeinde Riederich betreffend, die Navigationsleisten am linken und oberen Bildrand zu verwenden. Bei der Suche von Informationen über Suchmaschinen wie z. B. Google kam es in jüngerer Vergangenheit immer wieder zu Problemen. Hier wird auf eine nicht mehr aktuelle Seite der Gemeinde verlinkt, weshalb auch die somit abgerufenen Informationen nicht korrekt sind. Wir bitten um Beachtung und Ihr Verständnis.
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Das Bürgerbüro ist krankheitsbedingt am Dienstag, 10.09.2024 leider nicht
besetzt. Um Verstädnis und Beachtung wird gebeten.
Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten der Bibliothek. Die
geänderten Öffnungszeiten können Sie hier einsehen.
• 8 Fahrräder • 1
Kinderfahrrad • 1 Fundtier (Katze, Rasse:
Bengal-Siam-Mix) • 3 Schlüssel • 1 Schlüssel (grünes
Schlüsselband) • 1 Armbandkette (grün) • 1 Smartphone (Modell:
Apple IPhone) • 1 Schlüsselbund • 1 Fundtier (Katze, Rasse:
Europ. Kurzhaar) • 1 Schlüsselmäppchen • 1 Turnschuh
(Kindergröße) • 1 Leggins (Kindergröße) • 1 Handy •
1 Brille
Nachzufragen beim Fundbüro (Bürgerbüro) im Rathaus,
Mittelstädter Str. 17, Zimmer EG
02.
Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine finden Sie hier.
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