Gemeinde Riederich, 23.02.2024
URL: http://www.riederich.de/Druck/haeckselplatz-auf-der-heide-.html
Häckselplatz (Auf der Heide)
|
Hier finden Sie Informationen zur Mobilen Grüngutannahmestelle |
Der Häckselplatz ist nur für die Anlieferung und Lagerung von Baum- und Strauchschnitt (maximal 15 cm Durchmesser) zugelassen. Die Ablagerung von Gras, Heu, Laub, Fallobst und sonstigem organischem Material ist nicht gestattet. Die Entsorgung von Restmüll, Sperrmüll oder Bauschutt ist strengstens verboten und wird als Umweltvergehen verfolgt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.05.2015 die nachfolgenden Öffnungszeiten für den Häckselplatz „Auf der Heide“ festgelegt: Sommer (01.04. - 31.10.) Winter (01.11. - 31.03.)
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich doch während der Öffnungszeiten des Häckselplatzes an unser Aufsichtspersonal vor Ort oder an die Gemeindeverwaltung Riederich, Amt für Planen und Bauen, Tel. 07123/9359-0. |
Was ist bei der Anlieferung von Grüngut zu beachten? Zwingend zu beachten ist, dass nach der Bioabfallverordnung holziges und feuchtes Grüngut ab sofort nur noch getrennt angeliefert werden darf.
Zu beachten gilt ferner, dass nach den Vorgaben der Grüngutkonzeption des Landkreises Reutlingen eine Grüngutanlieferung nur an den festgelegten Öffnungszeiten möglich ist.
Was ist holziges Material? - Baum-, Strauch- und
Heckenschnitt mit Durchmessern zwischen fingerdick und höchstens
- auch belaubte Äste sind holzig - Kleinmengen Sägespäne
Was ist feuchtes Material? - Grasschnitt - Strauchschnitt überwiegend Laub und Nadeln - Laub - Blumen, Stauden - Zimmerpflanzen ohne Erdballen /Topf - Heu und Stroh in kleinen Mengen, max. 1-2 m3 - Fallobst in kleinen Mengen, max. 1-2 Säcke/Körbe
Was gehört nicht auf den Häckselplatz? - Kleintier- und Hasenmist, Katzenstreu, Pferdemist - Küchenabfälle - Blumen- und Trauergebinde (Styropor, Draht) - Wurzelstöcke - Erde, Steine, behandeltes Holz |