Bei allen Fragen bezüglich Anmeldung, Änderungsmeldung, Kündigung
oder Gebühren hilft Ihnen gerne die Gemeindeverwaltung
weiter.
Ansprechpartner
Frau Cindy
Gulizia
Sachbearbeitung Schulen und
Kindertageseinrichtungen
Gemeindeverwaltung
Mittelstädter Str.
17
72585 Riederich
Tel. 07123/9359 141
E-Mail: cindygulizia@riederich.de
Kontaktzeiten
Montag-Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Im
Übrigen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Anmeldung
Die Anmeldung für die Kernzeit- und Ganztagesbetreuung Ihres Kindes erfolgt
mit den Anmeldeunterlagen über die Gemeindeverwaltung.
Die verbindliche Anmeldung ist spätestens zu folgenden Fristen einzureichen:
- Anmeldeschluss 1. Halbjahr: 30. Juni
- Anmeldeschluss 2. Halbjahr: 30. November
Hinweis: Es ist unbedingt erforderlich, Ihr Kind für jedes Schulhalbjahr
erneut anzumelden!
Informationen zu den Anmeldemöglichkeiten entnehmen Sie bitte dem Punkt Betreuungsangebote.
Ummeldung/Kündigung
Eine Ummeldung/Änderung der Betreuungszeiten oder Kündigung ist nur bis zum
30. Juni für das 1. Schulhalbjahr und bis zum 30. November für das 2.
Schulhalbjahr möglich (gemäß §3(3) und (5) der Benutzungs-und Gebührenordnung)
und schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Eine
Kündigung muss schriftlich und unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum
Ende des Schulhalbjahres gegenüber der Gemeinde Riederich erfolgen.
Abmeldung bei Krankheit
Bei Krankheit oder Verhinderung melden Sie Ihr Kind bitte direkt und
ausschließlich in der Kernzeit- und Ganztagesbetreuung ab:
Tel: 07123 - 9359
450
E-Mail: kernzeit@riederich.de
Spontananmeldungen
Eine Spontananmeldung ist bei dringendem Bedarf möglich. Kinder, die bereits
in der Kernzeit-und Ganztagesbetreuung angemeldet sind, können das Angebot der
Spontananmeldung 3 x im Schuljahr kostenlos in Anspruch nehmen. Bitte melden Sie
Ihr Kind für die Spontanbetreuung am Vortag bis 9.30 Uhr direkt in der
Kernzeit-und Ganztagesbetreuung an. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir
Spontananmeldungen, die nicht rechtzeitig am Vortag angezeigt wurden, nicht
berücksichtigen können.
Kosten für die Spontananmeldung: Wir verweisen hier auf die Benutzungs-und
Gebührenordnung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen/Kernzeit- und
Ganztagesbetreuung unter Betreuungsgebühren.