Gemeinde Riederich, 21.04.2024
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An-/Um- und Abmeldung


An-/Um- und Abmeldung

Bei allen Fragen bezüglich Anmeldung, Änderungsmeldung, Kündigung oder Gebühren hilft Ihnen gerne die Gemeindeverwaltung weiter.

Ansprechpartner

Frau Cindy Gulizia
Sachbearbeitung Schulen und Kindertageseinrichtungen

Gemeindeverwaltung
Mittelstädter Str. 17
72585 Riederich

Tel. 07123/9359 141
E-Mail: cindygulizia@riederich.de

Kontaktzeiten

Montag-Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Im Übrigen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Anmeldung

Die Anmeldung für die Kernzeit- und Ganztagesbetreuung Ihres Kindes erfolgt mit den Anmeldeunterlagen über die Gemeindeverwaltung.

Die verbindliche Anmeldung ist spätestens zu folgenden Fristen einzureichen:

  • Anmeldeschluss 1. Halbjahr: 30. Juni
  • Anmeldeschluss 2. Halbjahr: 30. November

Hinweis: Es ist unbedingt erforderlich, Ihr Kind für jedes Schulhalbjahr erneut anzumelden!

Informationen zu den Anmeldemöglichkeiten entnehmen Sie bitte dem Punkt Betreuungsangebote.

Ummeldung/Kündigung

Eine Ummeldung/Änderung der Betreuungszeiten oder Kündigung ist nur bis zum 30. Juni für das 1. Schulhalbjahr und bis zum 30. November für das 2. Schulhalbjahr möglich (gemäß §3(3) und (5) der Benutzungs-und Gebührenordnung) und schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Eine Kündigung muss schriftlich und unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Schulhalbjahres gegenüber der Gemeinde Riederich erfolgen.

Abmeldung bei Krankheit

Bei Krankheit oder Verhinderung melden Sie Ihr Kind bitte direkt und ausschließlich in der Kernzeit- und Ganztagesbetreuung ab:
Tel: 07123 - 9359 450
E-Mail: kernzeit@riederich.de

Spontananmeldungen

Eine Spontananmeldung ist bei dringendem Bedarf möglich. Kinder, die bereits in der Kernzeit-und Ganztagesbetreuung angemeldet sind, können das Angebot der Spontananmeldung 3 x im Schuljahr kostenlos in Anspruch nehmen. Bitte melden Sie Ihr Kind für die Spontanbetreuung am Vortag bis 9.30 Uhr direkt in der Kernzeit-und Ganztagesbetreuung an. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Spontananmeldungen, die nicht rechtzeitig am Vortag angezeigt wurden, nicht berücksichtigen können.

Kosten für die Spontananmeldung: Wir verweisen hier auf die Benutzungs-und Gebührenordnung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen/Kernzeit- und Ganztagesbetreuung unter Betreuungsgebühren.


 


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