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Informationsabend für Vereine im Rahmen des gemeinwesenbezogenen Suchtpräventionsprojekt in Riederich

Informationsabend für Vereine

im Rahmen des gemeinwesenbezogenen Suchtpräventionsprojekt in Riederich

Termin:         Mittwoch, den 01.02.2006

Ort:                 Sitzungssaal im Rathaus Riederich

Referent:      Markus Lorenz, Polizeidirektion Reutlingen

Den anwesenden Vereinsvertretern wurde das Veranstaltungs-konzept der Vereinsfeste auf der Schwäbischen Alb erläutert:

1.                Problemlage

Die alljährlichen Feste der Vereine auf der Reutlinger-, Münsinger- und Sigmaringer Alb gehen zum Teil auf historisch begründete Traditionen zurück und bereichern das Zusammenleben in den Städten und Gemeinden.

Bei Festabenden mit namhaften Musikgruppen wurde im Laufe der vergangenen Jahre das Publikum solcher Veranstaltungen zunehmend jünger. Jugendschutzbestimmungen wurden nicht konsequent beachtet. Die jungen Festbesucher fielen teils bis in die frühen Morgenstunden durch übermäßigen Alkoholkonsum und dessen Folgen auf. Die Uhrzeiten der Abendveranstaltungen hatten sich immer weiter nach hinten verlagert. Die Musikbands begannen zuletzt mangels Publikum erst gegen 23 Uhr. Die Besucher kamen teils alkoholisiert zum Fest. Durch den späten Beginn zog sich das Musikprogramm bis 3 Uhr und die Festbewirtung bis gegen 5 Uhr oder noch länger hin.

2.  Zusammenschluss der Festveranstalter Alb

Kein Festveranstalter sah sich in der Lage, quasi im Alleingang, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Deshalb haben sich Anfang 2005 zwölf Festveranstalter aus dem Bereich Alb zusammengeschlossen und Vereinbarungen getroffen, die „das Rad wieder ein Stückchen zurück drehen“ sollten. Zielrichtung war die Durchführung von Festen ohne unangenehme Zwischenfälle, die von Erwachsenen und Jugendlichen unter Einhaltung jugendschutzrechtlicher Bestimmungen besucht werden können.

3. Einheitlich vorverlegter Zeitablauf der Feste

Die zwölf Festveranstalter vereinbarten den zeitlichen Ablauf der Feste wie folgt:

Ø      Beginn aller Veranstaltungen spätestens um 21 Uhr

Ø      Live-Musik beginnt verbindlich bereits um 21.30 Uhr

Ø      Voller Eintrittspreis wird trotzdem bis 1 Uhr erhoben

Ø      Einheitliches Ende der Musikaufführung um 1.30 Uhr

Ø      Einheitliches Ausschank-Ende um 3 Uhr

4. Verbesserter Jugendschutz durch Kontrollen

Die Festveranstalter suchten den Kontakt zu Polizei und Jugendamt. Es fanden Schulungen zu den aktuellen Jugendschutzbestimmungen statt. Zur Vermeidung jugendschutzrechtlicher Konsequenzen für die Vereinsverantwortlichen kamen diese überein, den Aufenthalt Jugendlicher und die Abgabe alkoholischer Getränke strenger zu kontrollieren. Hierzu wurde vereinbart:

Ø      Strenge Einlasskontrollen, bei zweifelhafter Altersangabe nur unter Vorlage des Ausweises.

Ø      Einlass grundsätzlich erst ab 16 Jahren

Ø      Einlass unter 16 Jahre generell nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines schriftlich ermächtigten Erziehungsbeauftragten

Ø      Alterskennzeichnung mittels Farbbänder und/oder Stempel (16/18 Jahre) schon bei der Einlasskontrolle

Ø      Aufenthalt nach 24 Uhr unter 18 Jahre nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines schriftlich ermächtigten Erziehungsbeauftragten

Ø      Entsprechende Lautsprecherdurchsage um 24 Uhr

Ø      Abgabe alkoholischer Getränke nur entsprechend der Alterskennzeichnung (16/18 Jahre)

5. Tipps und Hinweise der Polizei für die Organisation und Durchführung der Veranstaltungen

Die Polizei begrüßte diese einmalige, bisher nicht da gewesene Kooperationspartnerschaft der Festveranstalter und sicherte Unterstützung zu. In einem Faltblatt wurden wichtige Tipps und Hinweise für die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zusammengefasst. Darin wurden den Festveranstaltern Informationen über die

Ø      Persönliche Verantwortlichkeit der Veranstalter

Ø      Anwesenheit Jugendlicher bei öffentlichen Veranstaltungen

Ø      Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche

Ø      Sicherheitsmaßnahmen der Festveranstalter

an die Hand gegeben. Über die bloße Information hinaus diente das Faltblatt den verantwortlichen Festveranstaltern, ihre vereinsinternen Entscheidungsgremien, trotz möglicher finanzieller Einbußen, von der Konzeption zu überzeugen.

Persönliche Verantwortlichkeit

Der Veranstalter (Vereinsvorsitz) ist für die sichere Durchführung der Veranstaltung persönlich verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen und/oder privatrechtliche Folgen haben.

Verstöße gegen Bestimmungen, insbesondere auch gegen das Jugendschutzgesetz, können im Einzelfall mit einer erheblichen Geldbuße (bis 50.000 €) geahndet werden. Bei gravierenden Verstößen oder im Wiederholungsfall ist sogar eine Freiheitsstrafe möglich.

Damit Ihr Fest möglichst ohne unangenehme Zwischenfälle verläuft, haben wir für Sie einige Tipps und Hinweise zusammengestellt. Denn auch die Polizei ist um einen positiven Verlauf Ihrer Veranstaltung bemüht und wird im Rahmen der Möglichkeiten zum Gelingen Ihres Festes beitragen.

Ihre

Polizeidirektion Reutlingen

-  P r ä v e n t i o n  -

Kaiserstr. 99

72764 Reutlingen

Tel. 07121/942-1700

praevention@pdrt.bwl.de

Die Durchführung der alljährlichen Vereinsfeste im Landkreis Reutlingen geht zum Teil auf historisch begründete Traditionen zurück und bereichert das Zusammenleben in den Städten und Gemeinden.

In der Vergangenheit war jedoch zu beobachten, dass solche Veranstaltungen zunehmend von jungen Menschen besucht wurden, die bis in die frühen Morgenstunden durch über-mäßigen Alkoholkonsum und dessen Folgen auffielen.

Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, sollen mit diesem Faltblatt den Festveranstaltern Informationen, Tipps und Hinweise der Polizei, insbesondere zu jugendschutzrechtlichen Bestimmungen, an die Hand gegeben werden.

Die Polizeidirektion Reutlingen wird bei Veranstaltungen mit jungem Publikum verstärkt Kontrollen durchführen und festgestellte Verstöße konsequent ahnden.

Organisation

und

Durchführung

von

Veranstaltungen

 

Tipps Ihrer Polizei

 für Veranstalter

Polizeidirektion Reutlingen

     www.polizei-reutlingen.de


Anwesenheit Jugendlicher

Im Veranstaltungsraum sollte gut sichtbar (durch Plakate) auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hingewiesen werden.

Weisen Sie das Personal in die Jugendschutzbestimmungen ein und achten Sie auf deren strikte Einhaltung.

Planen Sie Einlasskontrollen.

Ein getrennter Ein- und Auslass, ggf. ein „Korridor“ zur Toilette, hat sich bewährt.

Kein Einlass für Betrunkene.

Führen Sie die Alterskontrollen sehr sorgsam durch. Ohne Alterskontrolle kein Einlass.

Sie dürfen von Jugendlichen unter 18 Jahren den Ausweis einbehalten.

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne „Erziehungsbeauftragte Person“ gar nicht und Jugendliche von 16 bis 18 Jahren bis max. 24 Uhr anwesend sein.

Lassen Sie sich die Berechtigung  des Erziehungsbeauftragten mit Unterschrift der Erziehungsberech-tigten schon bei der Einlasskontrolle nachweisen.

Veranlassen Sie um 24 Uhr Lautsprecherdurchsagen und fordern Sie Jugendliche zum Verlassen der Veranstaltung auf.

Abgabe alkoholischer Getränke

Bewährt hat sich die Verwendung von verschieden farbigen Einweg-Armbänder für Jugendliche und Erwachsene bereits bei der Einlasskontrolle. Dies erspart eine weitere Alterskontrolle bei der Abgabe von Alkohol.

Keine Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren (Dulden Sie auch kein Rauchen unter 16 Jahre).

Keine Abgabe branntweinhaltiger Getränke (darunter fallen auch sog. Alcopops) an Jugendliche unter 18 Jahren.

Keine Abgabe alkoholischer Getränke an Betrunkene.

Kalkulieren Sie die Preise so, dass alkoholfreie Getränke günstiger sind als die gleiche Menge an alkoholischen Getränken.

Bieten Sie keine Sonderangebote oder sogenannte „Happy hours“ für alkoholische Getränke an.

Verhindern Sie die Mitnahme alkoholischer Getränke in den Veranstaltungsraum.

Lassen Sie sich deshalb den Inhalt mitgeführter Taschen und Rucksäcke zeigen. Verwehren Sie im Rahmen Ihres Hausrechts bei Verweigerung oder Mitführen von Alkohol den Einlass.

Weitere Sicherheitsmaßnahmen

Suchen Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung den Kontakt zu Ihrem Polizeirevier und teilen Sie die Erreichbarkeit des Verantwortlichen während der Veranstaltung mit.

Weisen Sie schon in der Werbung für Ihre Veranstaltung in Presse und auf Plakaten auf die strikte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und die Durchführung von Alters- bzw. Ausweiskontrollen hin. Auch ein Hinweis auf den Eintrittskarten kann sinnvoll sein.

Setzen Sie Ordner ein (Faustformel: 2 Ordner pro 100 Teilnehmer), die in Ihre Aufgabenbereiche eingewiesen und deutlich als Ordner erkennbar sind (z.B. durch Armbinde).

Keine Überfüllung des Veranstaltungsraums.

Notausgänge und Zufahrten für Rettungskräfte unbedingt freihalten.

Machen Sie bei gravierenden Ordnungsstörungen konsequent von Ihrem Hausrecht Gebrauch und rufen Sie ggf. die Polizei (Notruf 110).

Formblatt mit Elterninformation zur Erziehungsbeauftragung

Mit Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes zum 1. April 2003 haben Eltern/Erziehungsberechtigte die Möglichkeit für die Begleitung ihres Kindes eine „erziehungsbeauftragte Person“ zu benennen. In Begleitung dieser Person ist Jugendlichen über die allgemeinen zeitlichen Beschränkungen hinaus der Aufenthalt bei öffentlichen Veranstaltungen gestattet. Festveranstalter können sich diese Erziehungsbeauftragung schriftlich nachweisen lassen. Ein entsprechendes Formblatt zur schriftlichen Erklärung durch die Eltern, sowie ergänzende Informationen über die Erteilung einer Erziehungsbeauftragung an eine andere volljährige Person, wurden auf der Internet-Homepage der Polizeidirektion Reutlingen unter www.polizei-reutlingen.de zur Verfügung gestellt. Die Festveranstalter wiesen teilweise in ihren Vorankündigungen auf diese Download-Möglichkeit hin oder verlinkten gar die Formulare in ihre eigenen Internetauftritte.

Erziehungsbeauftragung

Hiermit erkläre ich, dass sich mein/e minderjährige/r Sohn/Tochter

Familienname                      _______________________________________

 

Vornamen                                            _______________________________________

 

Geburtsdatum/-ort                             _______________________________________

 

PLZ / Wohnort                     _______________________________________

 

Straße / Hausnr.                  _______________________________________

 

bei der nachfolgend genannten Veranstaltung bis max. __________ Uhr

aufhalten darf.

Datum /Ort der Veranstaltung: ____________ / ____________________

 

Ich übertrage mit meiner Unterschrift das Sorgerecht für die oben genannte Veranstaltung auf den/die nachstehend aufgeführte/n volljährige/n Begleiter/in. Er/Sie ist von mir erziehungsbeauftragt.

 

Familienname                      _______________________________________

 

Vornamen                                            _______________________________________

 

Geburtsdatum/-ort                             _______________________________________

 

PLZ / Wohnort                     _______________________________________

 

Straße / Hausnr.                  _______________________________________

 

Telefon / mobil                    _______________________________________

 

Ich selbst bin telefonisch wie folgt erreichbar: _____________________

 

·         Mir ist bekannt, dass mein/e Sohn/Tochter bei Verstößen, insbesondere gegen
         das Jugendschutzgesetz, durch den Veranstalter der Polizei übergeben wird

·         Ich habe mich davon überzeugt, dass die erziehungsbeauftragte Begleitperson
        genügend erzieherische Kompetenz besitzt und dem Kind oder Jugendlichen
         altersentsprechende Freiräume gewähren und gleichzeitig Grenzen setzen kann

·         Ich kenne die Begleitperson und vertraue ihr. Ich habe mit ihr klare Vereinbarun
        gen getroffen, z.B. darüber, wann und wie mein Kind wieder nach Hause kommt.

·         Sollte die von mir mit der Erziehung beauftragte Person nicht ihrem Erziehungs
        auftrag gemäß dem Jugendschutzgesetz nachkommen, ist diese Vollmacht hin
        fällig!

 

 

 

__________________________________          ______________________________

Ort / Datum                                                           Unterschrift Erziehungsberechtigter

6. Veröffentlichung der Vereinbarungen

Die Unkenntnis der Festbesucher über die veränderten vorgezogenen Anfangszeiten, hätte vermutlich zu Festbeginn das Publikum ausbleiben lassen und zu finanziellen Einbußen für die Veranstalter geführt. Darin bestand wiederum die Gefahr, dass bereits bei den ersten Festen die vereinbarten vorgezogenen Anfangszeiten nicht eingehalten werden und die Konzeption bereits im Frühjahr 2005 hätte scheitern können.

Diesem Szenario wurde begegnet, indem die Festbesucher, sprich die Öffentlichkeit, bereits im Vorfeld über die zum Teil einschneidenden Veränderungen intensiv informiert wurden:

Ø      In einer gemeinsamen Informationsveranstaltung von Polizei und Festveranstaltern im April 2005 wurde den regionalen Medien die Kooperationspartnerschaft vorgestellt. In Presse und Rundfunk wurde dann über die  Vereinbarungen der Festveranstalter Alb umfangreich berichtet.

Außerdem wurde in den Gemeindeblättern der Festgemeinden auf die Veränderungen bei den Veranstaltungen hingewiesen.

Ø      Von den Festveranstaltern wurde ein Postkarten-Flyer als „Festinfo Alb“ mit den Veränderungen und einer Auflistung der teilnehmenden Feste gestaltet und in großer Auflage gedruckt. Die Verteilung erfolgte an Jugendliche, soweit möglich im gesamten Einzugsgebiet

7. Erste Reaktionen in der Öffentlichkeit

Die Veränderungen wurden in der Öffentlichkeit überaus positiv aufgenommen. Von der Bevölkerung, aber auch von behördlicher Seite  wurde eine deutliche Zustimmung zum verbesserten Jugendschutz bekundet. Alsbald kamen auch entsprechende Anfragen zum Konzept, sowohl von anderen Festveranstaltern und Kommunen der Region, als auch von Polizeidienststellen aus ganz Baden-Württemberg.

Von Eltern wurde berichtet, dass sie ihren Kindern den Besuch einer Veranstaltung eher gestatten könnten, wenn man wisse, dass der Aufenthalt und die Alkoholabgabe nach dem Jugendschutzgesetz streng eingehalten und kontrolliert werden. Schon das Wissen um die strengeren Kontrollen beuge bereits der Absicht, den Jugendschutz zu umgehen, zumeist vor. Diese Erkenntnis spiegelte sich auch in den gehäuften Anfragen bei der Polizei zur Erziehungsbeauftragung wieder.

Selbst betroffene Jugendliche begrüßten die Initiative. Es wurde berichtet, dass wegen der späten Anfangszeiten um 23 Uhr oftmals die Bestimmungen des Jugendschutzes nicht eingehalten worden seien, da sich ansonsten die Eintrittsgelder nicht „rentiert“ hätten. Durch die vorgezogenen Anfangszeiten könnten sich nun Jugendliche ab 16 Jahre auf ganz „legale“ Festbesuche mit Livemusik von 21 bis 24 Uhr freuen.

8. Umsetzung durch die Festveranstalter

Bei fast allen Veranstaltungen wurde bereits in den Ankündigungen nicht nur auf die veränderten Anfangszeiten, sondern auch auf die strenge Einhaltung des Jugendschutzes mit Einlasskontrollen unter Vorlage des Ausweises, hingewiesen.

Die Veranstaltungen fanden alle mit entsprechenden Einlasskontrollen durch ehrenamtliche Helfer oder in Einzelfällen durch professionelle Security-Firmen statt. Größtenteils wurden die Besucher mit unterschiedlich farbigen Armbändern dem Alter entsprechend versehen. Vereinzelt wurden auch Ausweise oder die Formblätter zur Erziehungsbeauftragungen bis zum Verlassen einbehalten.

Auch die Vereinbarungen zum zeitlichen Ablauf der Feste wurden weitgehend eingehalten. Beginn und Ende der Musikdarbietungen befanden sich im vereinbarten Rahmen. Auch die Durchsagen um 24 Uhr, mit der Aufforderung an die unter 18jährigen, ohne Erziehungsbegleitung die Veranstaltung zu verlassen, fanden überwiegend statt.

9.  Umsetzung durch die Polizei

Die Polizei ist selbstverständlich ebenfalls um Veranstaltungen ohne unangenehme Zwischenfälle, ohne Ordnungsstörungen oder Straftaten durch Festbesucher oder Verstöße durch Festveranstalter,  bemüht.

Deshalb zeigte die Polizei bei den Veranstaltungen gezielte Präsenz und überwachte die Veranstaltungen verstärkt.

Bereits vor der Veranstaltung wurden alle Festverantwortlichen mit Tipps und Informationen angeschrieben. Den Festverantwortlichen wurde explizit für ihre Veranstaltung ein Ansprechpartner beim örtlich zuständigen Polizeirevier benannt und die Erreichbarkeiten über Mobiltelefon während der Veranstaltung ausgetauscht. So konnte bei gewissen Problemstellungen während der Veranstaltung in einer Art „Hotline“ eine polizeiliche Hilfestellung gewährleistet werden.

Umgekehrt konnten die im Handy-Zeitalter vermehrt eingehenden Notrufe bei der Polizei schnell richtig beurteilt werden und dadurch die oftmals durch „falsche“ Notrufe entstehenden Polizeieinsätze vermieden werden.

Die Veranstaltungen wurden auch stichprobenartig durch Zivilbeamte kontrolliert, inwiefern der Jugendschutz eingehalten wurde. Dabei wurde nicht nur der Veranstaltungsraum, sondern auch die Umgebung samt Parkplatz, wegen Konsum mitgebrachter Alkoholika mit einbezogen.

Nach den Veranstaltungen wurden teilweise Polizeikontrollen, die meistens zuvor offen angekündigt wurden, für den abfließenden Verkehr eingerichtet. Fahrzeugführer wurden einer Alkoholkontrolle unterzogen. Die festgestellten Verstöße waren zahlenmäßig allerdings unauffällig.

10. Evaluation

Die von den Festveranstaltern Alb getroffenen Vereinbarungen zum verbesserten Jugendschutz und der zeitlichen Vorverlegung der für das junge Publikum gestalteten Festabende wurden weitgehend eingehalten. Bei diesen Festabenden blieben größere Zwischenfälle aus. Nur vereinzelt kam es zu polizeilichen Einsätzen, bei denen der Veranstalter von seinem Hausrecht gebrauch machte, einen Einlass an deutlich Betrunkene verweigerte und sich  dadurch eine Auseinandersetzung abzeichnete.

Bei keiner Veranstaltung wurden jugendschutzrechtliche Verstöße festgestellt, für welche der Veranstalter zur Verantwortung zu ziehen war. Die festgestellten Täuschungsversuche vereinzelter Jugendlicher mit den bekannten Praktiken, wie z.B. dem Tausch von Ausweisen oder der farbigen Armbänder, fingierter Erziehungsbeauftragung oder dem schlichten Einschleichen ins Festzelt etc., hielten sich in Grenzen.

Im November 2005 fand eine Evaluationssitzung mit allen beteiligten Festveranstaltern bei der Polizeidirektion Reutlingen statt. Es bestand Einvernehmen darin, dass das Konzept sich für die Wiederherstellung einer akzeptablen Festkultur geeignet zeigte.

Die Jugendschutzbestimmungen wurden nicht zuletzt durch die permanente Presseberichterstattung vor und nach den einzelnen Veranstaltungen bei Eltern, Jugendlichen und Veranstaltern verdeutlicht. Die Initiative fand landesweite Beachtung.

Die Nachhaltigkeit des Konzeptes ist schon dadurch gewährleistet, dass sich auch andere Festveranstalter über das Jahr 2005 hinaus, sich an die von den Festveranstaltern Alb gefassten Vereinbarungen anlehnen wollen. Interessierte andere Veranstalter nahmen bereits an der Evaluationssitzung teil, um näheres über das Festveranstalterkonzept zu erfahren und um aus den Erfahrungen der Festveranstalter Alb zu profitieren.

Der Gedanke vom positiven oder negativen Image einer Veranstaltung, mit der daraus resultierenden Sogwirkung oder Ablehnung auf das  unterschiedliche Publikum, ob friedliebend oder Krawall suchend, scheint sich durchzusetzen.


 

Projekte im Modell

Das Modellprojekt wurde zunächst von Seiten der Vereine und Institutionen kritisch hinterfragt. "Wir haben keine Probleme in unserem Verein", "Das geht uns doch nichts an" - waren Stimmen, die zunächst in der ersten Informationsrunde laut wurden.

Die Befürchtungen und Vorbehalte gegen das Modellprojekt konnte schnell und einvernehmlich ausgeräumt werden. Inzwischen stehen die Vereine, Institutionen und auch Gewerbetreibende vorbehaltlos hinter dem Projekt und entwickeln eine Reihe von Ideen, welche im Laufe der Zeit umgesetzt werden sollen. Über diese werden wir hier informieren.


 

I. Kinder- und Jugendaktionstag



Am 10. September 2005 fand auf dem Gelände rund um die Gutenbergschule der 1. Kinder- und Jugendaktionstag statt.  Vereine, evangelische Jugend- und Gemeindeverwaltung organisierten gemeinsam zum Abschluss des Sommerferienprogramms diese Veranstaltung mit und für die Jugend.

Kistenklettern, Kinderschminken, Streichelzoo, Wasserfussball, Wasserrutsche, Biathlon, Heuballenrennen, Hockey-Spiel, Wasserbombenwerfen, Kletterbaum, Luftballonwettbewerb, Streetball und ein Kasperltheater waren geboten.

Leider hatte das Wetter nicht so mitgespielt. Die Kinder hatten trotz des leichten Nieselregens einen riesen Spass.

Diese Veranstaltung wurde aber auch genutzt, um auf das Modellprojekt Suchtprävention aufmerksam zu machen. T-shirts mit dem Logo wurden kostenlos verteilt. Und der Jugendtreff "Alter Bauhof" mixte alkoholfreie Getränke, während Mitarbeiter des Arbeitskreises Suchtprophylaxe zum Thema Informationen verteilten und mit den Jugendlichen und Eltern ins Gespräch kamen.


 

Auftaktveranstaltung am 24.10.2005

Nach dem KJAT fand im evangelischen Gemeindehaus die offizielle Auftaktveranstaltung zum Thema Suchtprävention statt. Dazu folgten rund 70 bis 80 Personen der Einladung der Gemeinde.

Die Veranstaltung war aufgeteilt auf vier Fachvorträge zum Thema Suchtprävention und einer anschließenden Diskussionsrunde, die vom kommunalen Suchtbeauftragten Uwe Köppen moderiert werden.

Die Fachvorträge im Einzelnen:

 


 

Informationsabend für Vereine 1. Februar 2006

Der Informationsabend für Vereine fand am 1. Februar 2006 um 19:30 Uhr im Rathaus in Riederich statt. An diesem Abend wurde den anwesenden Vereinsvertretern von Herrn Lorenz (Polizeidirektion Reutlingen) das Veranstaltungskonzept der Vereinsfeste auf der Schwäbischen Alb erläutert. Da in den vergangenen Jahren immer wieder Probleme auftauchten, haben sich zwölf Festveranstalter der Region zusammengeschlossen und gemeinsame Vereinbarungen festgelegt. Diese beinhalten einen einheitlich vorverlegten Zeitablauf der Feste und einen verbesserten Jugendschutz durch Kontrollen. Von der Polizei gab es dazu Tipps und Hinweise.

Dokumentation Herr MarkusLorenz


 

Tanzworkshop des Jugendhauses 31. März und 1. April 2006

Das Jugendhaus Riederich veranstaltete am 31. Mai und 01. April 2006 einen zweitägigen Tanzworkshop für Mädchen. Der Workshop fand in der dafür geeigneten Gutenberghalle statt. Die motivierten Mädchen lernten von der Studentin und begeisterten Tänzerin Julia Metzger aus Tübingen Tanzschritte und eine Choreographie, die noch öffentlich aufgeführt werden soll. Mit viel Begeisterung und einem raschen Lernvermögen waren die Mädchen bei der Sache. Durch das Tanzen können die Jugendlichen ihren Körper besser kennen lernen und fit halten. Auch das Selbstbewusstsein der Mädchen wird gestärkt und dies verhilft ihnen zu Drogen „Nein“ zu sagen.


 

Pubertät - loslassen und Halt geben

Die VHS veranstaltet im Rahmen des Modellprojektes den folgenden Vortrag:

Pubertät - loslassen und Halt geben

Eingeladen sind neben Eltern und anderen interessierten Erwachsenen ausdrücklich auch Jugendliche selbst.

Leitung: Monika Feldhahn, Diplompsychologin

Termin: 03.05.2006, 20 Uhr                                                        

Bürgerhaus, Saal                                                                                                             Gebühr: 5 Euro

 


 

Lesung und neue Bücher in der Bibliothek 16. Mai 2006

Am 16. Mai 2006 fand um 8.30 Uhr in der Bibliothek in Riederich eine Lesung mit

Herrn Hardy Lutscher vom Theater Lindenhof statt.

Herr Lutscher trug Ausschnitte aus dem Buch von Inge Meyer-Dietrich  „Genug geschluckt“ vor. In diesem Jugendroman geht es um einen Jungen, dessen Vater nach einer Alkohol-Entziehungskur wieder rückfällig wird. Des weiteren wurde der neue Medienwagen eingeweiht, der von den Mitarbeiterinnen der Bibliothek mit Literatur zum Thema Sucht eingedeckt wurde.

Die 8. Klasse der Gutenbergschule nahm gemeinsam mit zwei Lehrerinnen an der Veranstaltung teil. Die DAK Metzingen unterstützte die Lesung und die Anschaffung der Bücher zu diesem Thema mit einer Spende von 200 Euro.




 

Filmvorführung und anschließende Diskussion 15. Mai 2006

Die Vorführung des Films „Dunkle Tage“ von Margarethe von Trotta fand am 15. Mai 2006 um 19:30 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus in Riederich statt.

Präsentiert wurde diese Veranstaltung vom Freundeskreis Suchtkrankenhilfe Mittelstadt und dem Verein Vergessene Kinder. Der Film handelt von einer Familie, die durch den Tod des Vaters völlig aus der Bahn geworfen wird. Die Mutter versucht ihren Kummer im Alkohol zu ertränken und merkt erst zu spät, dass der Alkohol die Beziehung zu ihren Kindern zerstört.

Im Anschluss an den sehr beeindruckenden Film fand eine rege Diskussion statt, die von Herrn Nicklau (Suchtberatung der Diakonischen Bezirksstelle Reutlingen) geleitet wurde.




 

Jugenddisco 19. Mai 2006

Am Freitag, den 19. Mai fand die „Jugenddisco“, zu der die Abteilungen Karate und Hockey des TSV Riederich eingeladen hatten, statt. Für Live-Musik sorgte die Rockband „Marvin“ aus Reutlingen. Rudolf Weiß, Abteilungsleiter Hockey und Uwe Köppen, Kommunaler Suchtbeauftragter begrüßten die zahlreich erschienenen Kinder und Jugendlichen. Im Vordergrund der Disco sollte Feiern, Spass haben und  tanzen – alles ohne Alkohol und Zigaretten - stehen. Interessierte Jugendliche wurden eingeladen, sich am extra eingerichteten Informationsstand über verschiedene Angebote im Zusammenhang mit Suchtprävention zu informieren. Es bestand auch die Möglichkeit Kontakt zu Patrick Differt von der mobilen Jugendarbeit aus Metzingen aufzunehmen. Es gab jede Menge Spaß, Tanz und herrliche Cocktails, kreiert, gerührt und geschüttelt von Claudia Quader, Abteilung Karate. Damit die Jugendlichen ihre körperliche Fitness und Beweglichkeit unter Beweis stellen konnten, führte der Hockeytrainer Christian Schappert noch einen „Limbo-Dance-Wettbewerb“ durch. Die Anwesenden, zu denen auch das Bürgermeisterehepaar Angelika und Klaus Bender sowie die TSV-Vorsitzende Gisela Kromer gehörten, wählten Büsra Er zur verdienten Siegerin des Wettbewerbs.

Eine Wiederholung der Veranstaltung wäre sicher erwünscht!




 

Konzert am Freitag, 30. Juni 2006

Am Freitag, 30.06.2006 soll zum Ende des Modelljahres ein Musikkonzert "Ermstalrock" stattfinden. Insgesamt werden drei Bands in der Gutenberghalle auftreten.

Mit den Bands Crushead, Under Control und Ridiculous wurden zwei Bands der Extra-Klasse verpflichtet.

Für alle Crushead-Fans: Die Band wird am 30.06. seine neue CD vorstellen.

Die Veranstaltung wird gemeinsam von der Ev. Jugend und der Gemeinde organisiert.

Weitere Informationen werden folgen.




 

Überblick über die Projekte im Modell

Überblick über die Projekte im Modell

Hier finden sich die verschiedenen bereits stattgefundenen und auch die zukünftigen Aktivitäten innerhalb des Projektmodells wieder.

 

Termin

Inhalt

Veranstalter

06.06.2005

Information über das Projekt für die Riedericher Vereine

Gemeinde Riederich,

Herr Köppen, Kommunaler Suchtbeauftragter des Landkreises Reutlingen

10.09.2005

Kinder- und Jugendaktionstag

Gemeindeverwaltung Riederich

24.10.2005

Offizielle Auftaktveranstaltung

Herr Bender, Bürgermeister

Herr Köppen, Kommunaler Suchtbeauftragter des Landkreises Reutlingen

25.11.2005

Vortrag: „Wenn Sehnsucht zur

Sucht wird“ Psychotherapeut Henri Marc

Volkshochschule Riederich

01.02.2006

Info-Veranstaltung für die Vereine zur „Festkonzeption“

Gemeinde Riederich

Herr Lorenz, Polizeidirektion Reutlingen

15.02.2006

Beschluss des Gemeinderats:

Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden in Riederich

Gemeinderat Riederich

 

Februar 2006

Beschluss der Schulkonferenz:

Rauchfreie Schule

Gutenbergschule

25.03.2006

-ausgefallen-

Elternworkshop zu den Themen

Gewaltprävention und Suchtprävention an der Gutenbergschule

Gutenbergschule

Elternbeirat

29.03.2006

Kindergarten-Prävention

Herr Hild, Erziehungsberatungsstelle Dettingen, Mitarbeiterinnen der Riedericher Kindergärten

31.03.2006

01.04.2006

Tanz-Workshop

Jugendhaus Riederich

28.04.2006

Vortrag: Möglichkeiten der Drogenprävention für die Lehrerschaft der Gutenbergschule, Herr Lorenz

Herr Lorenz, Polizeidirektion Reutlingen

03.05.2006

Vortrag: „Pubertät - loslassen und Halt geben“ Diplompsychologin Monika Feldhahn

Volkshochschule Riederich

15.05.2006

Filmvorführung

 „Dunkle Tage“ von Margarete von Trotta

anschließende

Diskussion

Freundeskreis Suchtkrankenhilfe

Mittelstadt

Evangelische Kirchengemeinde

Verein für vergessene Kinder

Hr. Nicklau (Vor- und Nachbereitung)

16.05.2006

Lesung mit Hardy Lutscher aus dem Buch „Genug geschluckt“, Klasse 8 Gutenbergschule und Ausstattung der

Bibliothek mit Präventionsmedien

Bibliothek Riederich

DAK Metzingen

Herr Köppen, Kommunaler Suchtbeauftragter des Landkreises Reutlingen

18.05.2006

Elternprogramm zur Drogenprävention, Gutenbergschule, Herr Lorenz

Herr Lorenz, Polizeidirektion Reutlingen

 

19.05.2006

Schülerprogramm zur Drogen-prävention, Gutenbergschule Kl. 7-9,

Herr Lorenz

Herr Lorenz, Polizeidirektion Reutlingen

 

19.05.2006

Jugenddisco

TSV Riederich, Herr Weiss

Herr Differth, Mobile Jugendberatung Metzingen (Präventionsbeitrag)

23.05.2006

Unterrichtseinheit:

„Sucht und Ernährung“

Frau Schiffner, Gutenbergschule

AOK Bad Urach

30.06.2006

Konzert “Ermstal Rock”

Bands: Crushead, Ridicolous und Under Control

Gemeinde Riederich

Evangelische Jugend

16.07.2006

Streetsoccer-Turnier

Polizeidirektion Reutlingen

TSV Riederich

Streetsoccer Neckar-Alb e. V.

Im Schuljahr

2005/2006

Tabakprävention Klassen 5-9

Frau Dr. Flaig Kreisgesundheitsamt

Gutenbergschule

Kreisgesundheitsamt Reutlingen

Ab Juli/August

2006

Auswertung des Projekts

Herr Köppen, Kommunaler Suchtbeauftragter des Landkreises Reutlingen

evt. eFH Reutlingen-Ludwigsburg

Im Oktober 2006

Dankeschön-Veranstaltung, für die

Helferinnen und Helfer des Projekts

Herr Bender, Bürgermeister

Herr Köppen, Kommunaler Suchtbeauftragter des Landkreises Reutlingen

Im Schuljahr

2006/2007

Mädchen SUCHT Junge

„Ein interaktives Ding“ zur Sucht-prävention

Gutenbergschule

Herr Köppen, Kommunaler Suchtbeauftragter des Landkreises Reutlingen

noch offen

Selbstbehauptung/Selbstverteidigung an der Gutenbergschule

Frau Heisig, Gutenbergschule

noch offen

Jugendhaus-Umgestaltung

Drogenberatung Reutlingen

Jugendhaus

Ehrenamtliche

noch offen

Fortbildungskonzept für Vereine und Jugendmitarbeiter/-innen

Gemeinde Riederich

Herr Köppen, Kommunaler Suchtbeauftragter des Landkreises Reutlingen

 

 

                                                                                                                   Stand 23. Mai 2006

 

 

 

                                                                                                                  

                                


 




  Copyright © 2002. Letzte Aktualisierung am 16.01.2007  

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