Informationsabend für Vereine
im Rahmen des gemeinwesenbezogenen
Suchtpräventionsprojekt in Riederich
Termin: Mittwoch,
den 01.02.2006
Ort:
Sitzungssaal im Rathaus Riederich
Referent: Markus Lorenz, Polizeidirektion
Reutlingen
Den anwesenden Vereinsvertretern wurde das Veranstaltungs-konzept der
Vereinsfeste auf der Schwäbischen Alb erläutert:
1.
Problemlage
Die alljährlichen Feste der Vereine auf der Reutlinger-, Münsinger- und
Sigmaringer Alb gehen zum Teil auf historisch begründete Traditionen zurück und
bereichern das Zusammenleben in den Städten und Gemeinden.
Bei Festabenden mit namhaften Musikgruppen wurde im Laufe der vergangenen
Jahre das Publikum solcher Veranstaltungen zunehmend jünger.
Jugendschutzbestimmungen wurden nicht konsequent beachtet. Die jungen
Festbesucher fielen teils bis in die frühen Morgenstunden durch übermäßigen
Alkoholkonsum und dessen Folgen auf. Die Uhrzeiten der Abendveranstaltungen
hatten sich immer weiter nach hinten verlagert. Die Musikbands begannen zuletzt
mangels Publikum erst gegen 23 Uhr. Die Besucher kamen teils alkoholisiert zum
Fest. Durch den späten Beginn zog sich das Musikprogramm bis 3 Uhr und die
Festbewirtung bis gegen 5 Uhr oder noch länger hin.
2. Zusammenschluss der Festveranstalter Alb
Kein Festveranstalter sah sich in der Lage, quasi im Alleingang, dieser
Entwicklung Einhalt zu gebieten. Deshalb haben sich Anfang 2005 zwölf
Festveranstalter aus dem Bereich Alb zusammengeschlossen und Vereinbarungen
getroffen, die „das Rad wieder ein Stückchen zurück drehen“ sollten.
Zielrichtung war die Durchführung von Festen ohne unangenehme Zwischenfälle, die
von Erwachsenen und Jugendlichen unter Einhaltung jugendschutzrechtlicher
Bestimmungen besucht werden können.
3. Einheitlich vorverlegter Zeitablauf der
Feste
Die zwölf Festveranstalter vereinbarten den zeitlichen Ablauf der Feste wie
folgt:
Ø Beginn aller Veranstaltungen spätestens um 21
Uhr
Ø Live-Musik beginnt verbindlich bereits um
21.30 Uhr
Ø Voller Eintrittspreis wird trotzdem bis 1 Uhr
erhoben
Ø Einheitliches Ende der Musikaufführung um
1.30 Uhr
Ø Einheitliches Ausschank-Ende um 3 Uhr
4. Verbesserter Jugendschutz durch
Kontrollen
Die Festveranstalter suchten den Kontakt zu Polizei und Jugendamt. Es fanden
Schulungen zu den aktuellen Jugendschutzbestimmungen statt. Zur Vermeidung
jugendschutzrechtlicher Konsequenzen für die Vereinsverantwortlichen kamen diese
überein, den Aufenthalt Jugendlicher und die Abgabe alkoholischer Getränke
strenger zu kontrollieren. Hierzu wurde vereinbart:
Ø Strenge Einlasskontrollen, bei zweifelhafter
Altersangabe nur unter Vorlage des Ausweises.
Ø Einlass grundsätzlich erst ab 16 Jahren
Ø Einlass unter 16 Jahre generell nur in
Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines schriftlich ermächtigten
Erziehungsbeauftragten
Ø Alterskennzeichnung mittels Farbbänder
und/oder Stempel (16/18 Jahre) schon bei der Einlasskontrolle
Ø Aufenthalt nach 24 Uhr unter 18 Jahre nur in
Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines schriftlich ermächtigten
Erziehungsbeauftragten
Ø Entsprechende Lautsprecherdurchsage um 24
Uhr
Ø Abgabe alkoholischer Getränke nur
entsprechend der Alterskennzeichnung (16/18 Jahre)
5. Tipps und Hinweise der Polizei für die
Organisation und Durchführung der Veranstaltungen
Die Polizei begrüßte diese einmalige, bisher nicht da gewesene
Kooperationspartnerschaft der Festveranstalter und sicherte Unterstützung zu. In
einem Faltblatt wurden wichtige Tipps und Hinweise für die Organisation und
Durchführung von Veranstaltungen zusammengefasst. Darin wurden den
Festveranstaltern Informationen über die
Ø Persönliche Verantwortlichkeit der
Veranstalter
Ø Anwesenheit Jugendlicher bei öffentlichen
Veranstaltungen
Ø Abgabe alkoholischer Getränke an
Jugendliche
Ø Sicherheitsmaßnahmen der Festveranstalter
an die Hand gegeben. Über die bloße Information hinaus diente das Faltblatt
den verantwortlichen Festveranstaltern, ihre vereinsinternen
Entscheidungsgremien, trotz möglicher finanzieller Einbußen, von der Konzeption
zu überzeugen.
Persönliche Verantwortlichkeit
Der Veranstalter (Vereinsvorsitz) ist für die sichere Durchführung der
Veranstaltung persönlich verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit kann zu
strafrechtlichen Konsequenzen führen und/oder privatrechtliche Folgen haben.
Verstöße gegen Bestimmungen, insbesondere auch gegen das Jugendschutzgesetz,
können im Einzelfall mit einer erheblichen Geldbuße (bis 50.000 €) geahndet
werden. Bei gravierenden Verstößen oder im Wiederholungsfall ist sogar eine
Freiheitsstrafe möglich.
Damit Ihr Fest möglichst ohne unangenehme Zwischenfälle verläuft, haben wir
für Sie einige Tipps und Hinweise zusammengestellt. Denn auch die Polizei ist um
einen positiven Verlauf Ihrer Veranstaltung bemüht und wird im Rahmen der
Möglichkeiten zum Gelingen Ihres Festes beitragen.
Ihre
Polizeidirektion Reutlingen
- P r ä v e n t i o n -
Kaiserstr. 99
72764 Reutlingen
Tel. 07121/942-1700
praevention@pdrt.bwl.de
Die Durchführung der alljährlichen Vereinsfeste im Landkreis
Reutlingen geht zum Teil auf historisch begründete Traditionen zurück und
bereichert das Zusammenleben in den Städten und Gemeinden.
In der Vergangenheit war jedoch zu beobachten, dass solche Veranstaltungen
zunehmend von jungen Menschen besucht wurden, die bis in die frühen
Morgenstunden durch über-mäßigen Alkoholkonsum und dessen Folgen
auffielen.
Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, sollen mit diesem Faltblatt den
Festveranstaltern Informationen, Tipps und Hinweise der Polizei, insbesondere zu
jugendschutzrechtlichen Bestimmungen, an die Hand gegeben werden.
Die Polizeidirektion Reutlingen wird bei Veranstaltungen mit jungem
Publikum verstärkt Kontrollen durchführen und festgestellte Verstöße konsequent
ahnden.
Organisation
und
Durchführung
von
Veranstaltungen
Tipps Ihrer Polizei
für Veranstalter
Polizeidirektion Reutlingen
www.polizei-reutlingen.de
Anwesenheit Jugendlicher
Im Veranstaltungsraum sollte gut sichtbar (durch Plakate) auf die
Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hingewiesen werden.
Weisen Sie das Personal in die Jugendschutzbestimmungen ein und achten Sie
auf deren strikte Einhaltung.
Planen Sie Einlasskontrollen.
Ein getrennter Ein- und Auslass, ggf. ein „Korridor“ zur Toilette, hat sich
bewährt.
Kein Einlass für Betrunkene.
Führen Sie die Alterskontrollen sehr sorgsam durch. Ohne Alterskontrolle kein
Einlass.
Sie dürfen von Jugendlichen unter 18 Jahren den Ausweis einbehalten.
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne
„Erziehungsbeauftragte Person“ gar nicht und Jugendliche von 16 bis 18 Jahren
bis max. 24 Uhr anwesend sein.
Lassen Sie sich die Berechtigung des Erziehungsbeauftragten mit
Unterschrift der Erziehungsberech-tigten schon bei der Einlasskontrolle
nachweisen.
Veranlassen Sie um 24 Uhr Lautsprecherdurchsagen und fordern Sie Jugendliche
zum Verlassen der Veranstaltung auf.
Abgabe alkoholischer Getränke
Bewährt hat sich die Verwendung von verschieden farbigen
Einweg-Armbänder für Jugendliche und Erwachsene bereits bei der
Einlasskontrolle. Dies erspart eine weitere Alterskontrolle bei der Abgabe von
Alkohol.
Keine Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16
Jahren (Dulden Sie auch kein Rauchen unter 16 Jahre).
Keine Abgabe branntweinhaltiger Getränke (darunter fallen auch
sog. Alcopops) an Jugendliche unter 18 Jahren.
Keine Abgabe alkoholischer Getränke an Betrunkene.
Kalkulieren Sie die Preise so, dass alkoholfreie Getränke günstiger sind als
die gleiche Menge an alkoholischen Getränken.
Bieten Sie keine Sonderangebote oder sogenannte „Happy hours“
für alkoholische Getränke an.
Verhindern Sie die Mitnahme alkoholischer Getränke in den
Veranstaltungsraum.
Lassen Sie sich deshalb den Inhalt mitgeführter Taschen und
Rucksäcke zeigen. Verwehren Sie im Rahmen Ihres Hausrechts bei Verweigerung oder
Mitführen von Alkohol den Einlass.
Weitere Sicherheitsmaßnahmen
Suchen Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung den Kontakt zu Ihrem
Polizeirevier und teilen Sie die Erreichbarkeit des Verantwortlichen während der
Veranstaltung mit.
Weisen Sie schon in der Werbung für Ihre Veranstaltung in Presse und auf
Plakaten auf die strikte Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und die
Durchführung von Alters- bzw. Ausweiskontrollen hin. Auch ein Hinweis auf den
Eintrittskarten kann sinnvoll sein.
Setzen Sie Ordner ein (Faustformel: 2 Ordner pro 100 Teilnehmer), die in Ihre
Aufgabenbereiche eingewiesen und deutlich als Ordner erkennbar sind (z.B. durch
Armbinde).
Keine Überfüllung des Veranstaltungsraums.
Notausgänge und Zufahrten für Rettungskräfte unbedingt freihalten.
Machen Sie bei gravierenden Ordnungsstörungen konsequent von Ihrem Hausrecht
Gebrauch und rufen Sie ggf. die Polizei (Notruf 110).
Formblatt mit Elterninformation zur Erziehungsbeauftragung
Mit Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes zum 1. April 2003 haben
Eltern/Erziehungsberechtigte die Möglichkeit für die Begleitung ihres Kindes
eine „erziehungsbeauftragte Person“ zu benennen. In Begleitung dieser Person ist
Jugendlichen über die allgemeinen zeitlichen Beschränkungen hinaus der
Aufenthalt bei öffentlichen Veranstaltungen gestattet. Festveranstalter können
sich diese Erziehungsbeauftragung schriftlich nachweisen lassen. Ein
entsprechendes Formblatt zur schriftlichen Erklärung durch die Eltern, sowie
ergänzende Informationen über die Erteilung einer Erziehungsbeauftragung an eine
andere volljährige Person, wurden auf der Internet-Homepage der Polizeidirektion
Reutlingen unter www.polizei-reutlingen.de zur
Verfügung gestellt. Die Festveranstalter wiesen teilweise in ihren
Vorankündigungen auf diese Download-Möglichkeit hin oder verlinkten gar die
Formulare in ihre eigenen Internetauftritte.
Erziehungsbeauftragung
Hiermit erkläre ich, dass sich mein/e minderjährige/r
Sohn/Tochter
Familienname
_______________________________________
Vornamen
_______________________________________
Geburtsdatum/-ort
_______________________________________
PLZ /
Wohnort
_______________________________________
Straße /
Hausnr.
_______________________________________
bei der nachfolgend genannten Veranstaltung bis max. __________
Uhr
aufhalten darf.
Datum /Ort der Veranstaltung: ____________ / ____________________
Ich übertrage mit meiner Unterschrift das Sorgerecht für die oben genannte
Veranstaltung auf den/die nachstehend aufgeführte/n volljährige/n Begleiter/in.
Er/Sie ist von mir erziehungsbeauftragt.
Familienname
_______________________________________
Vornamen
_______________________________________
Geburtsdatum/-ort
_______________________________________
PLZ /
Wohnort
_______________________________________
Straße /
Hausnr.
_______________________________________
Telefon /
mobil
_______________________________________
Ich selbst bin telefonisch wie folgt erreichbar:
_____________________
· Mir ist bekannt, dass
mein/e Sohn/Tochter bei Verstößen, insbesondere
gegen
das
Jugendschutzgesetz, durch den Veranstalter der Polizei übergeben wird
· Ich habe mich davon
überzeugt, dass die erziehungsbeauftragte
Begleitperson
genügend
erzieherische Kompetenz besitzt und dem Kind oder
Jugendlichen
altersentsprechende Freiräume gewähren und gleichzeitig Grenzen setzen
kann
· Ich kenne die
Begleitperson und vertraue ihr. Ich habe mit ihr klare
Vereinbarun
gen getroffen, z.B.
darüber, wann und wie mein Kind wieder nach Hause kommt.
· Sollte die von mir mit
der Erziehung beauftragte Person nicht ihrem
Erziehungs
auftrag gemäß dem
Jugendschutzgesetz nachkommen, ist diese Vollmacht
hin
fällig!
__________________________________
______________________________
Ort /
Datum
Unterschrift Erziehungsberechtigter
6. Veröffentlichung der Vereinbarungen
Die Unkenntnis der Festbesucher über die veränderten vorgezogenen
Anfangszeiten, hätte vermutlich zu Festbeginn das Publikum ausbleiben lassen und
zu finanziellen Einbußen für die Veranstalter geführt. Darin bestand wiederum
die Gefahr, dass bereits bei den ersten Festen die vereinbarten vorgezogenen
Anfangszeiten nicht eingehalten werden und die Konzeption bereits im Frühjahr
2005 hätte scheitern können.
Diesem Szenario wurde begegnet, indem die Festbesucher, sprich die
Öffentlichkeit, bereits im Vorfeld über die zum Teil einschneidenden
Veränderungen intensiv informiert wurden:
Ø In einer gemeinsamen
Informationsveranstaltung von Polizei und Festveranstaltern im April 2005 wurde
den regionalen Medien die Kooperationspartnerschaft vorgestellt. In Presse und
Rundfunk wurde dann über die Vereinbarungen der Festveranstalter Alb
umfangreich berichtet.
Außerdem wurde in den Gemeindeblättern der Festgemeinden auf die
Veränderungen bei den Veranstaltungen hingewiesen.
Ø Von den Festveranstaltern wurde ein
Postkarten-Flyer als „Festinfo Alb“ mit den Veränderungen und einer
Auflistung der teilnehmenden Feste gestaltet und in großer Auflage gedruckt. Die
Verteilung erfolgte an Jugendliche, soweit möglich im gesamten Einzugsgebiet
7. Erste Reaktionen in der
Öffentlichkeit
Die Veränderungen wurden in der Öffentlichkeit überaus positiv aufgenommen.
Von der Bevölkerung, aber auch von behördlicher Seite wurde eine deutliche
Zustimmung zum verbesserten Jugendschutz bekundet. Alsbald kamen auch
entsprechende Anfragen zum Konzept, sowohl von anderen Festveranstaltern und
Kommunen der Region, als auch von Polizeidienststellen aus ganz
Baden-Württemberg.
Von Eltern wurde berichtet, dass sie ihren Kindern den Besuch einer
Veranstaltung eher gestatten könnten, wenn man wisse, dass der Aufenthalt und
die Alkoholabgabe nach dem Jugendschutzgesetz streng eingehalten und
kontrolliert werden. Schon das Wissen um die strengeren Kontrollen beuge bereits
der Absicht, den Jugendschutz zu umgehen, zumeist vor. Diese Erkenntnis
spiegelte sich auch in den gehäuften Anfragen bei der Polizei zur
Erziehungsbeauftragung wieder.
Selbst betroffene Jugendliche begrüßten die Initiative. Es wurde berichtet,
dass wegen der späten Anfangszeiten um 23 Uhr oftmals die Bestimmungen des
Jugendschutzes nicht eingehalten worden seien, da sich ansonsten die
Eintrittsgelder nicht „rentiert“ hätten. Durch die vorgezogenen Anfangszeiten
könnten sich nun Jugendliche ab 16 Jahre auf ganz „legale“ Festbesuche mit
Livemusik von 21 bis 24 Uhr freuen.
8. Umsetzung durch die Festveranstalter
Bei fast allen Veranstaltungen wurde bereits in den Ankündigungen nicht nur
auf die veränderten Anfangszeiten, sondern auch auf die strenge Einhaltung des
Jugendschutzes mit Einlasskontrollen unter Vorlage des Ausweises,
hingewiesen.
Die Veranstaltungen fanden alle mit entsprechenden Einlasskontrollen durch
ehrenamtliche Helfer oder in Einzelfällen durch professionelle Security-Firmen
statt. Größtenteils wurden die Besucher mit unterschiedlich farbigen Armbändern
dem Alter entsprechend versehen. Vereinzelt wurden auch Ausweise oder die
Formblätter zur Erziehungsbeauftragungen bis zum Verlassen einbehalten.
Auch die Vereinbarungen zum zeitlichen Ablauf der Feste wurden weitgehend
eingehalten. Beginn und Ende der Musikdarbietungen befanden sich im vereinbarten
Rahmen. Auch die Durchsagen um 24 Uhr, mit der Aufforderung an die unter
18jährigen, ohne Erziehungsbegleitung die Veranstaltung zu verlassen, fanden
überwiegend statt.
9. Umsetzung durch die Polizei
Die Polizei ist selbstverständlich ebenfalls um Veranstaltungen ohne
unangenehme Zwischenfälle, ohne Ordnungsstörungen oder Straftaten durch
Festbesucher oder Verstöße durch Festveranstalter, bemüht.
Deshalb zeigte die Polizei bei den Veranstaltungen gezielte Präsenz und
überwachte die Veranstaltungen verstärkt.
Bereits vor der Veranstaltung wurden alle Festverantwortlichen mit Tipps und
Informationen angeschrieben. Den Festverantwortlichen wurde explizit für ihre
Veranstaltung ein Ansprechpartner beim örtlich zuständigen Polizeirevier benannt
und die Erreichbarkeiten über Mobiltelefon während der Veranstaltung
ausgetauscht. So konnte bei gewissen Problemstellungen während der Veranstaltung
in einer Art „Hotline“ eine polizeiliche Hilfestellung gewährleistet werden.
Umgekehrt konnten die im Handy-Zeitalter vermehrt eingehenden Notrufe bei der
Polizei schnell richtig beurteilt werden und dadurch die oftmals durch „falsche“
Notrufe entstehenden Polizeieinsätze vermieden werden.
Die Veranstaltungen wurden auch stichprobenartig durch Zivilbeamte
kontrolliert, inwiefern der Jugendschutz eingehalten wurde. Dabei wurde nicht
nur der Veranstaltungsraum, sondern auch die Umgebung samt Parkplatz, wegen
Konsum mitgebrachter Alkoholika mit einbezogen.
Nach den Veranstaltungen wurden teilweise Polizeikontrollen, die meistens
zuvor offen angekündigt wurden, für den abfließenden Verkehr eingerichtet.
Fahrzeugführer wurden einer Alkoholkontrolle unterzogen. Die festgestellten
Verstöße waren zahlenmäßig allerdings unauffällig.
10. Evaluation
Die von den Festveranstaltern Alb getroffenen Vereinbarungen zum verbesserten
Jugendschutz und der zeitlichen Vorverlegung der für das junge Publikum
gestalteten Festabende wurden weitgehend eingehalten. Bei diesen Festabenden
blieben größere Zwischenfälle aus. Nur vereinzelt kam es zu polizeilichen
Einsätzen, bei denen der Veranstalter von seinem Hausrecht gebrauch machte,
einen Einlass an deutlich Betrunkene verweigerte und sich dadurch eine
Auseinandersetzung abzeichnete.
Bei keiner Veranstaltung wurden jugendschutzrechtliche Verstöße festgestellt,
für welche der Veranstalter zur Verantwortung zu ziehen war. Die festgestellten
Täuschungsversuche vereinzelter Jugendlicher mit den bekannten Praktiken, wie
z.B. dem Tausch von Ausweisen oder der farbigen Armbänder, fingierter
Erziehungsbeauftragung oder dem schlichten Einschleichen ins Festzelt etc.,
hielten sich in Grenzen.
Im November 2005 fand eine Evaluationssitzung mit allen beteiligten
Festveranstaltern bei der Polizeidirektion Reutlingen statt. Es bestand
Einvernehmen darin, dass das Konzept sich für die Wiederherstellung einer
akzeptablen Festkultur geeignet zeigte.
Die Jugendschutzbestimmungen wurden nicht zuletzt durch die permanente
Presseberichterstattung vor und nach den einzelnen Veranstaltungen bei Eltern,
Jugendlichen und Veranstaltern verdeutlicht. Die Initiative fand landesweite
Beachtung.
Die Nachhaltigkeit des Konzeptes ist schon dadurch gewährleistet, dass sich
auch andere Festveranstalter über das Jahr 2005 hinaus, sich an die von den
Festveranstaltern Alb gefassten Vereinbarungen anlehnen wollen. Interessierte
andere Veranstalter nahmen bereits an der Evaluationssitzung teil, um näheres
über das Festveranstalterkonzept zu erfahren und um aus den Erfahrungen der
Festveranstalter Alb zu profitieren.
Der Gedanke vom positiven oder negativen Image einer Veranstaltung, mit der
daraus resultierenden Sogwirkung oder Ablehnung auf das unterschiedliche
Publikum, ob friedliebend oder Krawall suchend, scheint sich
durchzusetzen.