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Fasnet in Riederich

Sitzung des Gemeinderates (KW 4/2007)

Zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am Mittwoch, 07. Februar 2007 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses wird eingeladen.

Tagesordnung:

1. Einwohnerfragestunde

2. Haushaltsplan 2007

    - Vorstellung des Entwurfs

3.  Bebauungsplan "Riedweg"

    - Satzungsbeschluss

4.  Radweg Metzingen – Riederich

    - veränderte Streckenführung im Bereich der Markungsgrenze

     Arbeitsunterlage 4/2007

5.      Bauanträge

6.  Anfragen und Bekanntgaben

Für die Zuhörer liegen die gleichen Arbeitsunterlagen im Sitzungssaal aus, die auch den Gemeinderäten zu Verfügung gestellte werden.

Eine nicht öffentliche Sitzung schließt sich an.


 

Räum- und Streupflicht des Bauhofes (KW4/2007)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,                                                          

alle Jahre wieder:

der Winterdienst alleine ist für unsere Schneeräumer schon nicht einfach:

  • morgens früher aufstehen,
  • mit dem großen Räumfahrzeug nichts kaputt machen,
  • alle Wege und Straßen rechtzeitig räumen und streuen,

usw.

Ganz schwierig wird es allerdings, wenn auch noch Autos so abgestellt werden, dass eine Durchfahrt mit dem Räumfahrzeug erheblich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird. Die Fahrer müssen dann mit äußerster Vorsicht, manchmal im Zentimeterbereich, an diesen Fahrzeugen vorbeifahren, in extremen Fällen sogar wieder rückwärts aus diesen Straßen herausrangiert werden, wenn gar kein Durchkommen mehr möglich ist.

Dadurch gerät der Räum- und Streuplan durcheinander und andere Bürger ärgern sich, wenn ihre Straßen dann nicht rechtzeitig oder gar nicht geräumt und gestreut worden sind.

Wir möchten deshalb um Ihre aktive Mithilfe bitten:

  • Stellen Sie Ihr Auto nach Möglichkeit auf Ihrem Stellplatz oder in Ihrer Garage ab.
  • Sollten Sie Ihr Auto dennoch an der Straße abstellen müssen, so achten Sie bitte darauf, dass eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50 m erhalten bleibt (denn so breit ist ein Schneepflug).

Sie helfen uns und den Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde Riederich, wenn Sie durch überlegtes Parken den Winterdienst so einfach wie möglich machen.

Auch Feuerwehr und Rettungsdienste freuen sich über eine ungehinderte Durchfahrt.

Aus diesem Grund möchten wir auch ganz besonders die Grundstückseigentümer darauf hinweisen, dass entlang ihres Grundstückes zur öffentlichen Verkehrsfläche das Lichtraumprofil für Hecken und Bäume eingehalten und zurückgeschnitten wird.  

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.

Ihr Gemeindeverwaltung Riederich  


 

Winterdienst der Straßenanlieger (KW4/2007)

Der Winter hat in diesem Jahr nun sehr lange auf sich warten lassen. Da wir nun aber doch Eis und Schnee bekommen haben, möchten wir nochmals die wichtigsten Bestimmungen der Streupflicht-Satzung bekannt geben.

Nach dieser Satzung sind die Straßenanlieger verpflichtet, die Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrt zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Straßenanlieger sind Eigentümer, Mieter und Pächter von Grundstücken, die an einer Straße liegen.

Sind nach dieser Satzung mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung; sie haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft. Gehwege sind auf einer Breite von mindestens 1,00 m und falls Gehwege nicht vorhanden sind, die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von ebenfalls mindestens 1,00 m zu räumen und zu bestreuen. Erstrecken sich Parkflächen, Bänke, Pflanzungen u.ä. nahezu bis zur Grundstücksgrenze, ist der Straßenanlieger verpflichtet, entlang dieser Einrichtungen ebenfalls eine Fläche in einer Breite von 1,00 m zu räumen und zu bestreuen.

Die Gehwege müssen werktags bis 7.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.

Wir hoffen, dass diese Bestimmungen der Streupflicht-Satzung von allen Straßenanliegern beachtet und eingehalten werden. Auf die straf- und haftungsrechtlichen Folgen bei Verstößen gegen diese Vorschriften weisen wir ausdrücklich hin.


 

Verkehrssituation an der Gutenbergschule in Riederich (KW 4/2007)

Liebe Eltern, liebe Verkehrsteilnehmer,

immer wieder kommt es vor der Gutenbergschule zu gefährlichen Verkehrssituationen. Vor allem morgens, wenn viele Kinder mit dem Auto in die Schule gebracht oder mittags, wenn sie wieder abgeholt werden. Die Eltern parken schnell am rechten oder sogar linken Fahrbahnrand und lassen ihre Kinder aussteigen. Vielleicht ist es vielen nicht bewusst – weil man ja „nur“ ganz kurz hält – aber genau dieses kurze Halten von vielen Autos, das ständige Hin- und wieder Wegfahren, macht die Straße vor der Schule zu einer echten Gefahrenzone. Die Kinder müssen sich, wenn sie die Straße überqueren wollen, zwischen den parkenden Autos hindurchschlängeln.  Hinzu kommt, dass in der Straße ein deutlich höheres Verkehrsaufkommen herrscht, als noch vor ein paar Jahren.

Eine weitere Gefahrenquelle sind die Autos, die mit einer zu hohen Geschwindigkeit durch die Hegwiesenstraße fahren und sich auch nicht durch die „Erhöhungen“ (vor dem Fahrradständer und vor der Gutenberghalle) bremsen lassen.

Daher unsere Bitte an alle: Halten Sie nicht auf der Straße oder gar auf dem Schulhof. Fahren Sie bitte auf den Parkplatz und lassen Sie Ihr Kind dort in Ruhe aussteigen. Achten Sie auf ihre Geschwindigkeit – vor allem, wenn viele Kinder unterwegs sind. Kinder verhalten sich im Straßenverkehr anders als Erwachsene. Warum ist das so?

  • Kinder sind kleiner als Erwachsene und ihr eingeschränktes Blickfeld hindert sie beim Überqueren der Fahrbahn daran, Autos rechtzeitig zu erkennen
  • Die Reaktionszeit von Kindern ist dreimal länger als die von Erwachsenen
  • Kinder haben Angst in unübersichtlichen Situationen, zum Beispiel bei abbiegenden Autos. Auf Hupen reagieren sie oft kopflos
  • Kinder können Bewegungsabläufe nicht abrupt stoppen
  • Kinder können Geräusche schwer orten und Geschwindigkeiten nicht realistisch einschätzen
  • Kinder gehen häufig fälschlicherweise davon aus, dass sie vom Autofahrer gesehen werden, wenn sie selbst das Auto sehen

Seien Sie Vorbild – für die Kinder und für andere Verkehrsteilnehmer. Die Verkehrssicherheit der Kinder liegt in der Verantwortung der Erwachsenen!

Herzlichen Dank

 

K. Bender                 I. Heisig                     I. Lipp

Bürgermeister         Schulleiterin            für den Elternbeirat


 

Sachbeschädigung (KW 4/2007)

Am Freitagabend um 19.40 Uhr beschädigten Unbekannt an der Gutenbergschule in Riederich die im Schulhof befindlichen Holzskulpturen und die Schulhofuhr. Der Gesamtschaden beläuft sich aus zirka 1 500,- €. Personen, welche sachdienliche Hinweise geben können werden gebeten, sich unter der Telefonnummer (07123) 924-222 beim Polizeirevier Metzingen zu melden.


 

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17. Januar 2007 (KW 4/2007)

Änderungsverfahren der Bebauungspläne in Gewerbe- und Mischgebieten

Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 19.10.2005 das Änderungsverfahren für die Bebauungspläne „Riederich West“, „Riederich West II“, „Riederich West III“, „Brühl“, „Industrie-/Hegwiesenstraße“, „Längenfeld“ und „Änderung Längenfeld“ eingeleitet. Städtebauliche Begründung ist, dass Vergnügungsstätten, Fast Food Restaurants und auch Verkaufsstätten, welche mehr als 700 m² Verkaufsfläche ausweisen dem Planungsgedanken der Misch- und Gewerbegebiete entgegenstehen. Die Planungsgebiete sollen für Flächen für produzierendes Gewerbe und für den örtlichen Handel vorgesehen werden. Die Art der baulichen Nutzung eines jeweiligen Baugebietes bestimmt sich nach den entsprechenden Regelungen der jeweils gültigen Vorschriften aus der Baunutzungsverordnung. Diese sind in der Gestalt aufgebaut, dass darin grundsätzlich geregelt ist, welche Nutzungen zulässig sind und welche Nutzungen ausnahmsweise zugelassen werden können. Ausnahmsweise zulässig bedeutet, dass hier eine sogenannte Ermessensentscheidung sprich eine Abwägung bei jedem einzelnen Fall vorzunehmen ist. Um gewisse Nutzungen immer auszuschließen und nicht jeweils eine Abwägungsentscheidung herbei führen zu müssen, hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen künftig folgende Nutzung nicht zuzulassen:

Gastronomiebetriebe mit Imbisscharakter, einschließlich Fast Food Betriebe sowie Bordelle und Einrichtungen mit ähnlichem Charakter außerdem Einzelhandelsbetriebe mit Erotischem Sortiment und Einzelhandelsbetriebe mit einer Größe von mehr als 700 m² Verkaufsfläche. Die in der ersten Behördenbeteiligung vom Landratsamt vorgebrachten Stellungnahmen wurden in die Entwurfsplanung eingearbeitet, was eine erneute Beteilung der Öffentlichkeit und der Behörden nach sich zieht.

Straßensanierungsprogramm 2007

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen folgende Straßensanierungsmaßnahmen im Jahr 2007 durchzuführen:

In der Mühlstraße den Gehweg vor dem Gebäude 9, in der Teckstraße der Gehweg vor dem Gebäude 3, in der Mühlbergstraße die Erneuerung der Schachtabdeckung, ebenfalls eine Angleichung der Schachtabdeckung in der Rohwiesenstraße im Zugangsbereich der Gutenbergschule sowie Gehweg- und Fahrbahnausbesserungen an der Brücke Hegwiesenstraße und Randsanierungen der Gemeindeverbindungsstraße Riederich/Grafenberg.

Größte Position hiervon ist die Sanierung im Bereich Hegwiesenstraße mit voraussichtlichen Kosten von 29.000,-€. Hier ist vorgesehen den Fahrbahnbelag jeweils 3 – 5 m vor und nach der Brücke zu erneuern, gleiches gilt für den Gehweg. Außerdem soll eine Absenkung bzw. eine Erneuerung von ca. 20 m der Randsteine im Bereich vor und nach der Brücke erfolgen. Bei der Gemeindeverbindungsstraße Riederich/Grafenberg wird der Randbereich saniert bzw. mit Rasengittersteinen ausgebaut. Diese Arbeiten werden im Wesentlichen vom Bauhof durchgeführt.   


 

Blick auf 2007 (KW 2/2007)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Feiertage und der Jahreswechsel liegen zurück, wir stehen bereits wieder einige Tage im Neuen Jahr. Den Jahresbeginn möchte ich gerne zum Anlass nehmen, einige wenige Aufgaben und Themen anzusprechen, die uns in  2007 beschäftigen werden.

Neues Wohngebiet entsteht

Das gegenwärtig größte Bauvorhaben der Gemeinde, die Umwandlung des bisherigen Firmenareals „Baldauf“ in eine Wohnbebauung, ist im vergangenen Jahr weit voran geschritten. Nach dem Abbruch der Altbausubstanz, der Sanierung des Baugrundes und der fast fertig gestellten Erschließungsanlagen können die neuen Baugrundstücke zügig bebaut werden.

Die Gemeinde ist an einem baldigen Verkauf der insgesamt 27 Bauplätze interessiert, um eine rasche Refinanzierung zu erreichen. Immerhin sind bisher rund 3.0 Mio. Euro für Grunderwerb, Abbruch und Erschließung ausgegeben worden. Davon hat das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Landes-Sanierungsprogramms einen Zuschuss in Höhe von 600.000,- Euro finanziert.

Der Gemeinderat hat dem Metzinger Bauträger „Immobilienwerk GmbH“ die Option eingeräumt, an der neuen „Dr.-Konrad-Baldauf-Straße“ insgesamt 2 Mehrfamiliengebäude mit je 5 Wohneinheiten sowie 14 Doppel- und Reihenhäuser zu erstellen. Die vorliegenden Planentwürfe lassen attraktive Eigenheime und Wohnungen vorzugsweise für junge Familien erwarten.

Weitere acht,  teilweise am Hang liegende Grundstücke werden von der Gemeinde direkt an Bauinteressenten veräußert. Noch kein Bauträger gefunden wurde für die 3 Wohn- und Geschäftshäuser an der „Stuttgarter Straße“ und „Mühlstraße“.

Gemeinderat und Verwaltung hoffen, dass mit der privaten Bautätigkeit im Laufe dieses Jahres begonnen wird und sich dieses zentral gelegene Baugebiet zu einem städtebaulichen und ökologischen Vorzeigeprojekt entwickelt.

Weitere Investitionen in Schule und Abwassersektor

Erfreulicherweise hat sich die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden deutlich verbessert. Höhere Einkommen- und Gewerbesteuern schaffen Investitionsspielräume und ermöglichen die Weiterführung des Schuldenabbaus.

Deshalb wird die Gemeinde auch im laufenden Jahr in erheblichem Umfang in die Unterhaltung der  öffentlichen Einrichtungen und Anlagen investieren. Dies gilt insbesondere für die Schulgebäude und das Kanalnetz.

Der Haushaltsplan 2007, rechtliche und wirtschaftliche Grundlage für alle Einnahmen und Ausgaben, wird demnächst im Gemeinderat vorgestellt, beraten und beschlossen.

Demografische Entwicklung wird zum Problem

Seit längerem macht sich der  Rückgang der Geburten auch in unserem Ort bemerkbar. Sehr deutlich haben wir im vergangenen Jahr die sinkenden Belegungszahlen in den Kindergärten registriert. Auch die Grundschule spürt bereits diese Auswirkungen. Leider wird dieser Trend nach den Prognosen der Fachleute anhalten. Dennoch hoffen wir, dass es nicht zu einer Gruppenschließung in einem der Kindergärten kommen muss und die vier Grundschulklassen auf Dauer zweizügig geführt werden können.

Steigendes Interesse verzeichnen wir indes bei der Betreuung der unter 3jährigen Kinder. Auf diese Nachfrage wird die Verwaltung bedarfsgerecht reagieren.

Dank für Mitarbeit

Über vieles mehr könnte noch geschrieben und berichtet werden, es würde aber an dieser Stelle den Rahmen sprengen.

Ich bedanke mich bei allen, die sich im zurückliegenden Jahr für unsere Gemeinschaft eingesetzt haben. Ein besonderer Dank gilt den ehrenamtlich Tätigen im kommunalen, kirchlichen und sozialen Bereich, in den Vereinen, Verbänden und bei der Feuerwehr. Sie haben dazu beigetragen, dass unsere Gemeinde mit ihrem vielfältigen bürgerschaftliche Leben ihre positive Entwicklung fortsetzen konnte.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich wünsche Ihnen alles Gute in diesem Jahr.

Wirken Sie auch weiterhin aktiv mit und bringen Sie sich ein. Ihr persönlicher Beitrag für unser Gemeinwesen ist wichtig.

Klaus Bender

Bürgermeister

 


 

Benefiz-Theater in Riederich (KW 2/2007)

„Wer zahlt, der gilt!“

Schwäbischer Schwank

aufgeführt vom Dettinger Komödle der Ermstalmusikanten

am  Sonntag, 21. Januar 2007 um 17 Uhr in der Gutenberghalle

(Saalöffnung 15.30 Uhr).

Zum 13. Mal gastieren die Theaterspieler des Musikvereins Dettingen mit einer Wiederholungsaufführung ihres jeweiligen Jahresstücks auch in Riederich; in diesem Jahr  steht der Schwäbische Schwank „Wer zahlt, der gilt“ auf dem Programm, der Heiterkeit und gute Unterhaltung verspricht.

Zum Inhalt:

In der Senioren-Residenz “Paradies“ regiert die strenge Heimleiterin Walburga Hutzel mit eiserner Hand. Sie wird nicht umsonst mit Spitznamen “Feldmarschall“ genannt.

Unter dem strengen Regime leidet neben dem Personal vor allem der erst seit kurzer Zeit im Heim wohnende, verwitwete Rentner, Heinrich Gugeler. Dazu kommen die ständigen Attacken seiner im selben Heim wohnenden, verwitweten Schwägerin, die nicht nur dem Aberglauben verfallen ist, sondern sich auch noch mit Handleserein und Wahrsagen beschäftigt. Um seine Schwägerin los zu werden, versucht er  sie mit Hilfe einer Zeitungsannonce zu verheiraten. Ob dies gelingt und ob er das resolute Regime des Feldmarschalls wieder in paradiesische Zustände überführen kann? Wir werden es erfahren.

Kartenvorverkauf 

 - auf dem Rathaus)

- der Kreissparkasse Reutlingen, Zweigstelle Riederich,

- der Volksbank Metzingen, Zweigstelle Riederich 

- im s‘Lädle, Metzinger Straße 40

Eintrittspreise:

Erwachsene 9 EUR, Jugendliche und Studenten 5 EUR

Der Erlös aus dieser Veranstaltung wird wieder sozialen Organisationen gespendet.

Unterstützen Sie diesen Benefizgedanken mit Ihrem Besuch.

Spendenscheckübergabe am 15.02.2007

Vor Beginn und während der Pause wird im Foyer bewirtschaftet.

Die Gemeindeverwaltung lädt herzlich ein.

 


 

Anmeldungen zum Kindergarten für das Kindergartenjahr 2006/2007 (KW 2/2007)

Zum 01.03.2007 können wieder Kinder für die gemeindlichen Kindergärten angemeldet werden.

Kinder, welche bis zum 28.02.2007 das dritte Lebensjahr vollendet haben, können für den Aufnahmetermin im März angemeldet werden. Die Anmeldung sollte bis zum 09. Februar 2007 im Bürgerbüro, Rathaus, Mittelstädter Str. 17 erfolgen. Anmeldeformulare sind im Rathaus, Bürgerbüro, und in den Kindergärten erhältlich.

An den bisherigen Einzugsgebieten kann, wie bereits bei dem Aufnahmetermin zum 01.09.2006 und zum 01.01.2007 erfolgt, nicht mehr festgehalten werden. Aufgrund der demografischen Entwicklung in unserer Gemeinde würde ein Festhalten an den Einzugsgebieten zu einer völlig ungleichmäßigen Auslastung unserer drei Einrichtungen führen.

Unter Abwägung des kürzesten Kindergartenwegs und einer einigermaßen gleichmäßigen Auslastung der Gruppen wird künftig die Einteilung erfolgen.

Anmeldende Eltern werden gebeten, den vom Geburtsmonat abhängigen erweiterten Anmeldetermin zu beachten. Im Übrigen sollte eine Anmeldung nur dann erfolgen, wenn das Kind die notwendige Reife für die Aufnahme in die Kindergartengruppe hat und der Kindergartenplatz auch tatsächlich in Anspruch genommen wird.

Kinder, welche bis zum 30.04.2007 das dritte Lebensjahr vollendet haben, können für den Aufnahmetermin 01.05.2007 angemeldet werden. Für diesen Termin erfolgt im März 2007 ein entsprechender Hinweis.

Künftig werden folgende Aufnahmetermine für die 3 Riedericher Kindergärten angeboten: Direkt nach dem Ende der Schließtage, zum 01. November, zum 01. Januar, zum 01. März, zum 01. Mai und zum 01. Juli. Die neue Regelung kommt erstmalig zum 01. März 2007 zum tragen.

 


 

Trausamstage 2007 in Riederich (KW 51/2006)

Die Gemeindeverwaltung bietet folgende Termine für Trauungen an Samstagen im Jahr 2007 an:

13.01.2007

10.02.2007

03.03.2007

14.04.2007

05.05.2007

16.06.2007

07.07.2007

04.08.2007

15.09.2007

20.10.2007

17.11.2007

08.12.2007

Darüber hinaus sind Trauungen zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung möglich. Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate im Voraus erfolgen. Mindesten 4 Wochen sind zwischen der Anmeldung und dem Termin der Eheschließung einzuhalten.  Wir bitten entsprechend um Beachtung.


 

Anmeldungen für die Kleinkindbetreuung 2007 (KW 50/2006)

Seit November 2004 hat die Gemeinde die Organisation und Betreuung der Kleinkindgruppe "Tigerenten" als kommunale Aufgabe übernommen. Drei Erzieherinnen betreuen an drei Vormittagen in der Woche die Kleinkindgruppe mit bis zu 12 Kindern im Alter von 2,5 bis 3 Jahren. Die Öffnungszeiten der Kleinkindgruppe sind  Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, die Kinder können jeweils zwischen 11:30 Uhr und 12:00 Uhr abgeholt werden.

Die Erzieherinnen führen eine Warteliste, auf welcher derzeit 16 Namen vermerkt sind. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ist die maximale Anzahl der Betreuungsplätze auf 12 begrenzt. Wegen des großen Interesses an der Kleinkindbetreuung für 2,5 bis 3 Jährige, wird darüber nachgedacht, die Kleinkindbetreuung zu erweitern. Um verlässlich für das Jahr 2007 planen zu können, bitten wir alle, welche dieses Angebot im Laufe des Jahres 2007 in Anspruch nehmen möchten, sich im Januar 2007 in der Tigerentengruppe, katholisches Gemeindehaus, Weiherstraße 17, während den Öffnungszeiten zu melden.

Die Betreuung von 2,5 bis 3 Jährigen findet derzeit immer an drei Vormittagen (Di, Mi, Do jeweils von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) statt. Eine Ausweitung der Betreuungszeit wäre an Montagen und Freitagen (jeweils von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) möglich.


 

Öffentliche Bekanntmachung (KW 49/2006)

Übertragung von polizeilichen Vollzugsaufgaben auf den gemeindlichen Vollzugsbediensteten

Die Gemeinde Riederich wird ab dem 01.01.2007 wieder die Stelle des Gemeindevollzugsbediensteten besetzen. Die Ortspolizeibehörde überträgt an den gemeindlichen Vollzugsbediensteten folgende polizeilichen Vollzugsaufgaben:

Im Straßenverkehrsrecht die Einhaltung der StVO insbesondere

§12 Halten und Parken

 (1) Das Halten ist unzulässig

Ø      an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,

Ø      im Bereich von scharfen Kurven,

Ø      auf Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen,

Ø      auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor,

Ø      auf Bahnübergängen,

Ø      soweit es durch folgende Verkehrszeichen oder Lichtzeichen verboten ist:

Ø      Haltverbot (Zeichen 283),

Ø      eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286),

Ø      Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295, Buchstabe b, bb),

Ø      Richtungspfeile auf der Fahrbahn (Zeichen 297)

Ø      Grenzmarkierung für Haltverbote (Zeichen 299),

Ø      bis zu 10 m vor Lichtzeichen und den Zeichen "Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren" (Zeichen 201), "Vorfahrt gewähren!" (Zeichen 205) und "Halt! Vorfahrt gewähren!" (Zeichen 206), wenn sie dadurch verdeckt werden und

Ø      vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten,

 (2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

 (3) Das Parken ist unzulässig

Ø      vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

Ø      wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

Ø      vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

Ø      bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Zeichen 224),

Ø      vor und hinter Andreaskreuzen (Zeichen 201)

Ø      innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310 und 311) bis zu je 5 m,

Ø      außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m,

Ø      über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

Ø      soweit es durch folgende Verkehrszeichen verboten ist:

Ø      Vorfahrtstraße (Zeichen 306) außerhalb geschlossener Ortschaften,

Ø      Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 Buchstabe a) oder einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296 Buchstabe b),

Ø      Parken auf Gehwegen (Zeichen 315), auch mit Zusatzschild,

Ø      Grenzmarkierung für Parkverbote (Zeichen 299) und

Ø      Parkplatz (Zeichen 314) mit Zusatzschild,

Ø      vor Bordsteinabsenkungen.

Ø       (3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

Ø      in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

Ø      in Sondergebieten, die der Erholung dienen,

Ø      das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Ø      Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

 (3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

 (4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muss auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

 (4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.

Nach § 58 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 57 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.1987 (BGBl. I Seite 602) wird er ermächtigt, in Ausübung seines Dienstes Verwarnungen zu erteilen und Verwarnungsgeld zu erheben.

Riederich, 12.12.2006

 

 Bender

Bürgermeister


 

Kostenlose Sprachförderung in den Riedericher Kindergärten (KW 49/2006)

Die Landesregierung spricht vom „Kinderland Baden-Württemberg“ und hat hierfür auch finanzielle Mittel bei der LANDESSTIFTUNG Baden-Württemberg bereitgestellt. Das Sprach-förderungsprogramm für Vorschulkinder „Sag´ mal was“ ist ein Teil dieser Projekte. Es soll Kindern einen guten Start in die Grundschule ermöglichen und ihre Bildungsbiographie unterstützen. Bei den bislang ca. 35.000 Kindern, die landesweit an dieser Förderung teilgenommen haben, um individuelle Lebenschancen durch die Unterstützung des Spracherwerbs im Vorschulalter zu verbessern, handelt es sich sowohl um Kinder, deren Muttersprache deutsch ist, als auch um Kinder für die deutsch Zweitsprache ist.

Die Gemeinde Riederich hat bis zum Sommer 2006 4 Stunden pro Woche in allen  drei Kindergärten eine Sprachförderung angeboten. Seit dem November diesen Jahres läuft in allen drei Riedericher Kindergärten die intensiven Sprachfördermaßnahmen „Sag´ mal was“  mit 4 Stunden pro Woche und Kindergarten.

Die Gemeinde Riederich bietet diese Förderung kostenlos als ein zusätzliches Angebot für alle interessierten an, finanziert durch die LANDESSTIFTUNG Baden-Württemberg. Teilnehmen können in diesem Jahr Kinder, die vor dem 30.09.2002 geboren sind. Derzeit nutzen 11 Kinder im Kindergarten Raise, 8 Kinder im Kindergarten Weiherstraße und 7 Kinder im Kindergarten Bismarckstraße dieses zusätzliche Lernangebot. Mit Frau Heidelind Schulz und Patrizia Heidenreich stehen zwei erfahrene und speziell ausgebildete Sprachförderfachkräfte zur Verfügung. Die Gemeinde Riederich intensiviert dadurch das Betreuungsangebot, neben der integrativen Gruppe, für welche eine zusätzliche pädagogische Fachkraft zur Verfügung steht, und Gruppengrößen von derzeit 18 Kindern pro Gruppe.


 

Sprachförderung (KW 49/2006)

Geschwindigkeitsüberwachung in Riederich (KW 49/2006)

Der Messtrupp des Landkreises Reutlingen hat im vergangenen Monat November wieder mehrere mobile Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. An 63 Messstellen im gesamten Landkreis wurden 19.102 Fahrzeuge kontrolliert, darunter waren 573 Fahrzeuge mit Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung in Riederich wurde in der Metzinger Straße mit 83 km/h gemessen.


 

Baupläne für die Bauvorhaben im Baldauf Areal (KW 47/2006)

Ab sofort können im Foyer des Rathauses die Vorabzüge der Bauvorhaben des Bauträgers Immobilien_Werk im Baldauf Areal zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses besichtigt werden.

Insgesamt werden drei Reihenhäuser, neun Reihenhofhäuser, ein Doppelhaus und zwei Mehrfamilienhäuser mit Penthousewohnungen angeboten. Ansichten, Grundrisse, Wohn- und Nutzflächenberechnungen sowie aussagekräftige Raumaufteilungen vom Architektenbüro Niemeyer gewährleisten umfangreiche Informationen zu den Bauvorhaben.


 

Bebauungsplan „Riedweg“ (KW 46/2006)

Der Gemeinderat hat die Entwurfsfeststellung für den Bebauungsplan „Riedweg“ und die öffentliche Auslegung dieses Entwurfs beschlossen. Des Weiteren wurde die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen.


 

Demografische Entwicklung in Riederich (KW 46/2006)

Susanne Schulz, beim Regionalverband Neckar-Alb unter anderem zuständig für das Siedlungswesen, informierte das Gremium darüber, wie sich das Verhältnis von Geburten- und Sterbezahlen und Zuwanderung bisher in Deutschland, in der Region und auch in Riederich entwickelt hat und weiter entwickeln wird. Als Fazit lässt sich festhalten, dass die Ausgangslage von Riederich aufgrund der Nähe zu den Arbeitsplatzzentren Metzingen, Reutlingen und Stuttgart/Fildern, der guten Erreichbarkeit aller Infrastruktureinrichtungen und der guten Verkehrsanbindungen relativ gut ist. Dies entspricht auch dem Abbild der Region. Mittelfristig werde die Einwohnerzahl Riederichs noch geringfügig wachsen, aber langfristig, wie überall, abnehmen. Die Bevölkerung wird, wie in allen Kommunen, einen zunehmend höheren Anteil an Menschen im Alter von mehr als 65 Jahren haben. 

Die Empfehlung an die Kommunen lautet (lt. Bertelsmann-Stiftung): Die Attraktivität der Gemeinde als Wohn- und Lebensort aufrecht zu erhalten, die Siedlungsentwicklung mehr nach innen als nach außen zu richten, die familienfreundliche Infrastruktur zu erhalten sowie frühzeitig eine Basis für eine zukunftsorientierte Seniorenpolitik zu schaffen.

Einige Besonderheiten bot die Statistik für Riederich. Unterscheidet man das Verhältnis von zu- und weggezogenen Einwohnern nach Altersgruppen, zeigt sich bei den 30 – 40 jährigen eine sehr positive Entwicklung. Bei den über 75-jährigen ist das nicht so, d.h. sie ziehen aus Riederich weg. Aus diesem Grund ist das Verhältnis in Riederich von Geburten zu Todesfällen eher günstig.  

Bürgermeister Bender betonte ausdrücklich, dass es Aufgabe der Politik sei, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern.


 

Friedhoferweiterung wird übergeben (KW 46/2006)

Am Sonntag, 19. November 2006 findet um 11.00 Uhr die offizielle Übergabe des neuen  Friedhofabschnittes in Riederich statt. Der gemischte Chor des Sängerbundes umrahmt die Feier.

Im Anschluss daran erfolgt anlässlich des Volkstrauertages die stille Kranzniederlegung beim Ehrenmal.

Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen.  




 

Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindergärten (KW 46/2006)

Die Gemeindeverwaltung hatte dem Gemeinderat vorgeschlagen, die bisherigen Regelungen der Benutzungsordnung und der Gebührensatzung für die Kindergärten in einem Regelwerk zu vereinigen. Dieser Grundaufbau entspricht dem Vorschlag des Gemeindetags Baden-Württemberg. Sowohl die Gebührenhöhe wie auch die Sozialstaffelung der Beiträge wurden nicht verändert. Es wurden die Gebühren für die verlängerten Öffnungszeiten sowie die Betreuung in der Kleinkindgruppe entsprechend dem Elternvorschlag und der Beschlusslage des Gremiums aufgenommen. Sowohl die noch gültige Kindergartenordnung, welche zum 01. Januar 1993 in Kraft getreten ist, als auch die Neufassung, welche zum 01.01.2007 in Kraft treten wird, beinhalten die Regelungen, dass ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Kindergarten nicht besteht. Die bisher gehandhabte Praxis der Bezirkseinteilung, welche weder satzungsmäßig noch durch eine Beschlusslage des Gemeinderats verankert war, kann aufgrund der demographischen Entwicklung leider nicht mehr uneingeschränkt angewendet werden.  Sowohl die Gruppenleiterinnen wie auch die Gemeindeverwaltung werden  bei der Zuweisung der Kindergartenplätze selbstverständlich immer bemüht sein, den kürzesten Kindergartenweg zu beachten. Sollte hieraus jedoch ein nicht hinnehmbar großes Ungleichgewicht in Bezug auf die Auslastung der einzelnen Einrichtungen entstehen, so muss im Einzelfall leider ein weiterer Kindergartenweg in Kauf genommen werden.  Bereits bei der Anmeldung zum 01. September 2006 wurde in dieser Weise verfahren.  Wäre dies nicht erfolgt, hätten wir bereits zu Jahresende 2006 Gruppengrößen von 22 und 26 Kinder pro Gruppe in einer Einrichtung und lediglich 10 und 13 Kinder pro Gruppe in einer anderen. In Bezug auf das gesamte Kindergartenjahr 2006/2007 wäre dieses enorme Ungleichgewicht noch stärker angestiegen, so dass die rechtliche Maximalbelegung in einem Kindergarten erreicht worden wäre und in einem weiteren lediglich knapp die Hälfte der vorhandenen Plätze belegt gewesen wäre.        


 

Änderung der Friedhofssatzung

Nachdem die Herstellung der Urnenstelen auf dem Friedhof abgeschlossen ist, hat der Gemeinderat die Regelungen in der Friedhofsatzung entsprechend angepasst. Die Belegung einer Urnennische in den Urnenstelen erfolgt mit einer Urne. Die Belegung mit einer zweiten Urne ist möglich. Für die Gestaltung der Grabplatte an den Urnennischen wurde festgelegt, dass Grabschmuck wie Blumenschmuck, Kerzen und Ähnliches nicht angebracht oder abgelegt werden dürfen. Die Beschriftung der Grabplatten muss nach den Vorgaben der Friedhofsverwaltung erfolgen. Die Grabplatten können für jede Belegung mit einem Symbol gestaltet werden. Die Auswahl des Symbols muss den in § 14 aufgeführten Voraussetzungen entsprechen.

 

 


 

Richtlinien für die Vergabe von Bauplätzen im „Baldauf-Areal“

Die Gemeinde Riederich verfolgt mit der Erschließung des „Baldauf-Areals“ das Ziel, Bauland für junge Familien bereit zu stellen.  Um möglichst transparente und nachvollziehbare Vergabeentscheidungen treffen zu können, hat der Gemeinderat in 5 Stufen Vergabekriterien beschlossen. Diese kommen jedoch immer nur dann zur Anwendung, wenn sich für einen Bauplatz 2 oder mehrere Interessenten bewerben.


 

Seniorennachmittag

Gut besucht war der diesjährige Seniorennachmittag, zu dem die beiden Kirchengemeinden und die bürgerliche Gemeinde eingeladen hatten. Rund 160 Personen, darunter auch der älteste männliche Bürger Wilhelm Hermann (93 Jahre), kamen zum gemütlichen Beisammensein in die Gutenberghalle. Genau 446 Einladungen wurden vom Bürgermeisteramt an alle über 70-jährigen Einwohner  verschickt. Das Organisationsteam mit Beate Fälchle, Bettina Fink, Gudrun Heide und Hildegard Pfister hatte ein buntes Unterhaltungsprogramm zusammengestellt. Den Nachmittag eröffneten die Kinder des Kindergartens Auf der Raise mit 2 Tanzliedern. Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Klaus Bender und Pfarrer Albrecht Fetzer unterhielt zunächst der Flötenkreis unter Leitung von Heinz Illi  mit einigen Stücken aus Latein- und Südamerika. Danach zeigten die TSV-Seniorinnen mit ihrer Leiterin Hannelore Girke einige Übungen aus der wöchentlichen Gymnastikstunde. Mit einigen Fragen ans Publikum bewies VHS-Leiterin Johanna Kruppa, dass Gedächnistraining spannend und heiter sein kann. Den musikalischen Abschluss übernahm das Jugendensemble des Musikvereins unter Leitung von Reinhardt Ackermann.                    


 

Bebauungsplan „Riedweg“

Bereits in der vergangenen Sitzung vom 18.09.2006 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Riedweg gefasst. Der nun vorgestellte Entwurf wird zur Grundlage des weiteren Bebauungsplanverfahrens herangezogen. Dieser sieht vor, in dem betroffenen Areal, an dem Eck südlich der Mühlstraße und östlich der Erms, ein Sondergebiet als Parkierungsanlage auszuweisen. In diesem Sondergebiet ist ausschließlich die Parkierung von Personenkraftwagen, Motorrädern und Fahrrädern zulässig. Das Parkieren oder Abstellen von Lastkraftwagen über

3,5 t Gesamtgewicht sowie von Anhängern, Wohnmobilen und Wohnwagen ist nicht zulässig. Des Weiteren sind bauliche Anlagen innerhalb dieses Planungsgebietes nicht zulässig. Diese Parkierungsanlage ist für die Betriebserweiterung der Firma Botek an der Längenfeldstraße erforderlich. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist ebenfalls in dieser Ausgabe des Amtsblattes bekannt gemacht. Hierauf wird verwiesen.


 

Bebauungsplan „Mühlwiesen-Rain“ - Änderung 2006

Nachdem in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.01.2006 der Aufstellungsbeschluss für das 5. Änderungsverfahren für einen Teilbereich des Bebauungsplans „Mühlwiesen-Rain“ gefasst wurde, hat in der vergangenen Sitzung das Ingenieur- und Vermessungsbüro Hans Lamparter GbR einen Vorentwurf präsentiert. Dieser sieht vor, in dem betroffenen Areal zwischen Weiherstraße und Buchenweg 3 Einfamilienhäuser sowie 3 Doppelhäuser zu errichten. Für die beiden Doppelhäuser, welche vom Buchenweg aus erschlossen werden sieht der Vorentwurf vor, jeweils den zweiten Stellplatz auf der öffentlichen Parkfläche entlang der Mühlstraße zu errichten. Herr Kuckluck von Ingenieur- und Vermessungsbüro Hans Lamparter GbR begründete dies damit, dass die betroffenen Grundstücke südseitig erschlossen werden und der zweite Stellplatz vom Bauträger nicht in dem südlichen Gartenbereich gewünscht wird. Dieser Vorschlag, die 4 öffentlichen Stellplätze an der Mühlstraße für die Neubebauung zu veräußern, wurde aus der Mitte des Gemeinderats sehr strittig gesehen. Außerdem wurde angeregt, für die 4 Doppelhaushälften jeweils im Textteil des Bebauungsplans festzuschreiben, dass nur eine Wohneinheit pro Doppelhaushälfte zulässig ist. Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit waren keine Stellungnahmen eingegangen. Die Abwägung der Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgte entsprechend dem Vorschlag des Ingenieur- und Vermessungsbüros Hans Lamparter GbR. In einer der nächsten Sitzungen wird der entsprechend geänderte Bebauungsplan als Entwurf festgestellt und die öffentliche Auslegung beschlossen werden.


 

Bebauung „Baldauf-Areal“

Der Gemeinderat hat die Ausführungen der katastertechnischen Vermessung im neuen Wohngebiet „Baldauf-Areal“ dem Vermessungsingenieurbüro Wezel aus Metzingen übertragen. Die Honorierung richtet sich nach der Vermessungsgebührenordnung. In dem betroffenen Areal müssen 28 Bauplätze sowie zwei Wege und eine Straße neu vermessen werden.   


 

Trainings- und Wettkampfflächen für das Bogenschießen des Schützenvereins Riederich e.V. zur Verfügung gestellt

Der Gemeinderat stellt dem Schützenverein Riederich eine Teilfläche des Grundstücks Flurstück Nr. 2400 entlang der „Alten Mittelstädter Straße“ als Trainings- und Wettkampffläche für das Bogenschießen unentgeltlich zur Verfügung. Nachdem der Schützenverein in diesem Jahr das Bogenschießen als weitere Disziplin in sein Sportangebot aufgenommen hatte, war zunächst geplant, die notwendige Fläche hierfür auf den Wiesen unterhalb des Schützenhauses auszuweisen. Im Laufe der weiteren Planung hat sich jedoch ergeben, dass der Bereich an der „Alten Mittelstädter Straße“ für das Bogenschießen wesentlich geeigneter ist. Derzeit interessieren sich rund 30 Mitglieder für die  neue Sportart. Da für die Nutzung dieser Fläche keine baulichen Veränderungen am Grundstück erforderlich sind und die Parkierung von Autos an der Robert-Bosch-Straße bzw. am Schützenhaus erfolgt, konnte dem Antrag des Schützenvereins Riederich e.V. problemlos stattgegeben werden. Des Weiteren wird der Verein die Unterhaltung der Schießfläche in Form von regelmäßigen Mäharbeiten übernehmen. 


 

Bebauungsplan „Baldauf-Areal“

Der Gemeinderat hat die Entwurfsfeststellung für den Bebauungsplan „Baldauf-Areal“ und die öffentliche Auslegung dieses Entwurfs beschlossen. Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht kann vom 28.09.2006 bis 30.10.2006 im Rathaus eingesehen werden. Kleine Veränderungen haben sich noch in folgenden Punkten ergeben:

  • Die Anzahl der Stellplätze wird entsprechend den Regelungen im Wohngebiet „Mühlberg III“ getroffen.
  • Bis zu 50 m² Wohnfläche ist ein Stellplatz, darüber hinaus sind zwei Stellplätze erforderlich.
  • Die Hangbebauung 6 wird künftig nur mit Einfamilienhäusern zulässig sein.
  • Im Bereich Teckstraße/Dr.-Konrad-Baldauf-Straße sind 2 Mehrfamilienhäuser mit maximal 2 Geschossen und einem Dachgeschoss(Penthouse) möglich.
  • Für die Errichtung der Carports, entlang der Dr.-Konrad-Baldauf Straße, werden, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten, gestalterische Vorschriften zu der Materialverwendung vorgegeben.


 

Bebauungsplan „Riedweg“

Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Riedweg“ gefasst.

Die Firma Botek plant eine Betriebserweiterung an der Längenfeldstraße. Um diese Weiterentwicklung zu ermöglichen, müssen neue Autoabstellplätze ausgewiesen werden. Nach der Umgemarkung des Gewanns Riedweg bietet sich diese Fläche entlang der Erms und an der Mühlstraße für die Ausweisung eines Betriebsparkplatzes für die Firma Botek an. Für einen Teil dieser Fläche soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Parkierungsanlage zu schaffen. Diese soll als ein „sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „gewerbebezogenes PKW-Parkieren“ festgelegt werden. Diese Nutzungsregelung, zu der auch der Ausschluss von LKW-Abstellung gehört, wird im Bebauungsplan genau definiert werden. Im weiteren Verfahren muss noch geklärt werden, ob eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke über die Erms geplant wird. 


 

Sommerferienprogramm zu Ende

Das 18. Ferienprogramm war wieder ein voller Erfolg

Die Veranstalter haben sich viel Mühe gemacht. Insgesamt wurden 28 Veranstaltungen angeboten, die bei den Kindern guten Anklang fanden. Insgesamt haben rund 600 Kinder an den verschiedenen Aktionen mit Begeisterung teilgenommen.

Allen, die beim Ferienprogramm mitgeholfen haben, sagen wir einen herzlichen Dank für die Ideen, Planung und Durchführung.

Wir danken auch allen Schülerinnen und Schülern für Ihre aktive Teilnahme und hoffen, dass damit viel Spaß und Unterhaltung verbunden waren.


 

Erschließung auf dem „Baldauf-Areal“

Nachdem die Abbruch- und Altlastensanierungsarbeiten auf dem Baldauf-Areal abgeschlossen sind, wurde am Montag mit einem symbolischen Spatenstich durch Stadtplaner Karl Haag, Ingenieur Rainer Ambacher, Bürgermeister Klaus Bender, Landrat Thomas Reumann und Bauunternehmer Eberhard List der Beginn der Erschließungsarbeiten eingeläutet. Bis Ende des Jahres sollen diese Arbeiten abgeschlossen sein, so dass Anfang 2007 die Hochbauarbeiten beginnen können. Gegen Jahresende wird die Gemeinde mit dem Verkauf der Grundstücke beginnen. Auf dem 1,4 Hektar großen Gebiet entstehen 22 Bauplätze für Einfamilien, Doppel- und Reihenhäuser. Außerdem werden auf 5 Bauplätzen 30 Wohnungen und

3 gewerbliche Einheiten entstehen. Grundstücksgrößen zwischen ca. 180 m² und ca. 700 m² sowie Angebote mit verschiedenen Bauträgern ermöglichen fast alle individuellen Wünsche.


 

Spatenstich Bild 1





  Copyright © 2002. Letzte Aktualisierung am 26.01.2007  

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