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Fasnet in Riederich
Sitzung des Gemeinderates (KW 4/2007)
Zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am Mittwoch, 07. Februar 2007 um
19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses wird eingeladen.
Tagesordnung:
1. Einwohnerfragestunde
2. Haushaltsplan 2007
- Vorstellung des Entwurfs
3. Bebauungsplan "Riedweg"
- Satzungsbeschluss
4. Radweg Metzingen – Riederich
- veränderte Streckenführung im Bereich der
Markungsgrenze
Arbeitsunterlage 4/2007
5. Bauanträge
6. Anfragen und Bekanntgaben
Für die Zuhörer liegen die gleichen Arbeitsunterlagen im Sitzungssaal aus,
die auch den Gemeinderäten zu Verfügung gestellte werden.
Eine nicht öffentliche Sitzung schließt sich an.
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Räum- und Streupflicht des Bauhofes (KW4/2007)
Liebe Mitbürgerinnen und
Mitbürger,
alle Jahre wieder:
der Winterdienst alleine ist für unsere Schneeräumer schon nicht einfach:
- morgens früher aufstehen,
- mit dem großen Räumfahrzeug nichts kaputt machen,
- alle Wege und Straßen rechtzeitig räumen und streuen,
usw.
Ganz schwierig wird es allerdings, wenn auch noch Autos so
abgestellt werden, dass eine Durchfahrt mit dem Räumfahrzeug erheblich erschwert
bzw. unmöglich gemacht wird. Die Fahrer müssen dann mit äußerster Vorsicht,
manchmal im Zentimeterbereich, an diesen Fahrzeugen vorbeifahren, in extremen
Fällen sogar wieder rückwärts aus diesen Straßen herausrangiert werden, wenn gar
kein Durchkommen mehr möglich ist.
Dadurch gerät der Räum- und Streuplan durcheinander und andere
Bürger ärgern sich, wenn ihre Straßen dann nicht rechtzeitig oder gar nicht
geräumt und gestreut worden sind.
Wir möchten deshalb um Ihre aktive Mithilfe bitten:
- Stellen Sie Ihr Auto nach Möglichkeit auf Ihrem Stellplatz oder in Ihrer
Garage ab.
- Sollten Sie Ihr Auto dennoch an der Straße abstellen müssen, so achten Sie
bitte darauf, dass eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50 m erhalten
bleibt (denn so breit ist ein Schneepflug).
Sie helfen uns und den Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde Riederich,
wenn Sie durch überlegtes Parken den Winterdienst so einfach wie möglich machen.
Auch Feuerwehr und Rettungsdienste freuen sich über eine
ungehinderte Durchfahrt.
Aus diesem Grund möchten wir auch ganz besonders die
Grundstückseigentümer darauf hinweisen, dass entlang ihres Grundstückes zur
öffentlichen Verkehrsfläche das Lichtraumprofil für Hecken und Bäume eingehalten
und zurückgeschnitten wird.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.
Ihr Gemeindeverwaltung Riederich
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Winterdienst der Straßenanlieger (KW4/2007)
Der Winter hat in diesem Jahr nun sehr lange auf sich warten lassen. Da wir
nun aber doch Eis und Schnee bekommen haben, möchten wir nochmals die
wichtigsten Bestimmungen der Streupflicht-Satzung bekannt geben.
Nach dieser Satzung sind die Straßenanlieger verpflichtet, die Gehwege
innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrt zu
reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu
bestreuen. Straßenanlieger sind Eigentümer, Mieter und Pächter von Grundstücken,
die an einer Straße liegen.
Sind nach dieser Satzung mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche
verpflichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung; sie haben durch
geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden Pflichten
ordnungsgemäß erfüllt werden. Bei einseitigen Gehwegen sind nur
diejenigen Straßenanlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft.
Gehwege sind auf einer Breite von mindestens 1,00 m und falls
Gehwege nicht vorhanden sind, die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in
einer Breite von ebenfalls mindestens 1,00 m zu räumen und zu bestreuen.
Erstrecken sich Parkflächen, Bänke, Pflanzungen u.ä. nahezu bis zur
Grundstücksgrenze, ist der Straßenanlieger verpflichtet, entlang dieser
Einrichtungen ebenfalls eine Fläche in einer Breite von 1,00 m zu räumen und zu
bestreuen.
Die Gehwege müssen werktags bis 7.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.30
Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder
Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt,
zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.
Wir hoffen, dass diese Bestimmungen der Streupflicht-Satzung von allen
Straßenanliegern beachtet und eingehalten werden. Auf die straf- und
haftungsrechtlichen Folgen bei Verstößen gegen diese Vorschriften weisen wir
ausdrücklich hin.
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Verkehrssituation an der Gutenbergschule in Riederich (KW 4/2007)
Liebe Eltern, liebe Verkehrsteilnehmer,
immer wieder kommt es vor der Gutenbergschule zu gefährlichen
Verkehrssituationen. Vor allem morgens, wenn viele Kinder mit dem Auto in die
Schule gebracht oder mittags, wenn sie wieder abgeholt werden. Die Eltern parken
schnell am rechten oder sogar linken Fahrbahnrand und lassen ihre Kinder
aussteigen. Vielleicht ist es vielen nicht bewusst – weil man ja „nur“ ganz kurz
hält – aber genau dieses kurze Halten von vielen Autos, das ständige Hin- und
wieder Wegfahren, macht die Straße vor der Schule zu einer echten Gefahrenzone.
Die Kinder müssen sich, wenn sie die Straße überqueren wollen, zwischen den
parkenden Autos hindurchschlängeln. Hinzu kommt, dass in der Straße ein
deutlich höheres Verkehrsaufkommen herrscht, als noch vor ein paar Jahren.
Eine weitere Gefahrenquelle sind die Autos, die mit einer zu hohen
Geschwindigkeit durch die Hegwiesenstraße fahren und sich auch nicht durch die
„Erhöhungen“ (vor dem Fahrradständer und vor der Gutenberghalle) bremsen lassen.
Daher unsere Bitte an alle: Halten Sie nicht auf der Straße oder gar auf dem
Schulhof. Fahren Sie bitte auf den Parkplatz und lassen Sie Ihr Kind dort in
Ruhe aussteigen. Achten Sie auf ihre Geschwindigkeit – vor allem, wenn viele
Kinder unterwegs sind. Kinder verhalten sich im Straßenverkehr anders als
Erwachsene. Warum ist das so?
- Kinder sind kleiner als Erwachsene und ihr eingeschränktes Blickfeld
hindert sie beim Überqueren der Fahrbahn daran, Autos rechtzeitig zu erkennen
- Die Reaktionszeit von Kindern ist dreimal länger als die von Erwachsenen
- Kinder haben Angst in unübersichtlichen Situationen, zum Beispiel bei
abbiegenden Autos. Auf Hupen reagieren sie oft kopflos
- Kinder können Bewegungsabläufe nicht abrupt stoppen
- Kinder können Geräusche schwer orten und Geschwindigkeiten nicht
realistisch einschätzen
- Kinder gehen häufig fälschlicherweise davon aus, dass sie vom Autofahrer
gesehen werden, wenn sie selbst das Auto sehen
Seien Sie Vorbild – für die Kinder und für andere Verkehrsteilnehmer. Die
Verkehrssicherheit der Kinder liegt in der Verantwortung der Erwachsenen!
Herzlichen Dank
K.
Bender
I.
Heisig
I. Lipp
Bürgermeister
Schulleiterin
für den Elternbeirat
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Sachbeschädigung (KW 4/2007)
Am Freitagabend um 19.40 Uhr beschädigten Unbekannt an der Gutenbergschule in
Riederich die im Schulhof befindlichen Holzskulpturen und die Schulhofuhr. Der
Gesamtschaden beläuft sich aus zirka 1 500,- €. Personen, welche sachdienliche
Hinweise geben können werden gebeten, sich unter der Telefonnummer (07123)
924-222 beim Polizeirevier Metzingen zu melden.
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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17. Januar 2007 (KW 4/2007)
Änderungsverfahren der Bebauungspläne in Gewerbe- und
Mischgebieten
Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 19.10.2005 das
Änderungsverfahren für die Bebauungspläne „Riederich West“, „Riederich West II“,
„Riederich West III“, „Brühl“, „Industrie-/Hegwiesenstraße“, „Längenfeld“ und
„Änderung Längenfeld“ eingeleitet. Städtebauliche Begründung ist, dass
Vergnügungsstätten, Fast Food Restaurants und auch Verkaufsstätten, welche mehr
als 700 m² Verkaufsfläche ausweisen dem Planungsgedanken der Misch- und
Gewerbegebiete entgegenstehen. Die Planungsgebiete sollen für Flächen für
produzierendes Gewerbe und für den örtlichen Handel vorgesehen werden. Die Art
der baulichen Nutzung eines jeweiligen Baugebietes bestimmt sich nach den
entsprechenden Regelungen der jeweils gültigen Vorschriften aus der
Baunutzungsverordnung. Diese sind in der Gestalt aufgebaut, dass darin
grundsätzlich geregelt ist, welche Nutzungen zulässig sind und welche Nutzungen
ausnahmsweise zugelassen werden können. Ausnahmsweise zulässig bedeutet, dass
hier eine sogenannte Ermessensentscheidung sprich eine Abwägung bei jedem
einzelnen Fall vorzunehmen ist. Um gewisse Nutzungen immer auszuschließen und
nicht jeweils eine Abwägungsentscheidung herbei führen zu müssen, hat der
Gemeinderat einstimmig beschlossen künftig folgende Nutzung nicht
zuzulassen:
Gastronomiebetriebe mit Imbisscharakter, einschließlich Fast Food Betriebe
sowie Bordelle und Einrichtungen mit ähnlichem Charakter außerdem
Einzelhandelsbetriebe mit Erotischem Sortiment und Einzelhandelsbetriebe mit
einer Größe von mehr als 700 m² Verkaufsfläche. Die in der ersten
Behördenbeteiligung vom Landratsamt vorgebrachten Stellungnahmen wurden in die
Entwurfsplanung eingearbeitet, was eine erneute Beteilung der Öffentlichkeit und
der Behörden nach sich zieht.
Straßensanierungsprogramm 2007
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen folgende
Straßensanierungsmaßnahmen im Jahr 2007 durchzuführen:
In der Mühlstraße den Gehweg vor dem Gebäude 9, in der Teckstraße der Gehweg
vor dem Gebäude 3, in der Mühlbergstraße die Erneuerung der Schachtabdeckung,
ebenfalls eine Angleichung der Schachtabdeckung in der Rohwiesenstraße im
Zugangsbereich der Gutenbergschule sowie Gehweg- und Fahrbahnausbesserungen an
der Brücke Hegwiesenstraße und Randsanierungen der Gemeindeverbindungsstraße
Riederich/Grafenberg.
Größte Position hiervon ist die Sanierung im Bereich Hegwiesenstraße mit
voraussichtlichen Kosten von 29.000,-€. Hier ist vorgesehen den Fahrbahnbelag
jeweils 3 – 5 m vor und nach der Brücke zu erneuern, gleiches gilt für den
Gehweg. Außerdem soll eine Absenkung bzw. eine Erneuerung von ca. 20 m der
Randsteine im Bereich vor und nach der Brücke erfolgen. Bei der
Gemeindeverbindungsstraße Riederich/Grafenberg wird der Randbereich saniert bzw.
mit Rasengittersteinen ausgebaut. Diese Arbeiten werden im Wesentlichen vom
Bauhof durchgeführt.
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Blick auf 2007 (KW 2/2007)
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Feiertage und der Jahreswechsel liegen zurück, wir stehen bereits wieder
einige Tage im Neuen Jahr. Den Jahresbeginn möchte ich gerne zum Anlass nehmen,
einige wenige Aufgaben und Themen anzusprechen, die uns in 2007
beschäftigen werden.
Neues Wohngebiet entsteht
Das gegenwärtig größte Bauvorhaben der Gemeinde, die Umwandlung des
bisherigen Firmenareals „Baldauf“ in eine Wohnbebauung, ist im vergangenen Jahr
weit voran geschritten. Nach dem Abbruch der Altbausubstanz, der Sanierung des
Baugrundes und der fast fertig gestellten Erschließungsanlagen können die neuen
Baugrundstücke zügig bebaut werden.
Die Gemeinde ist an einem baldigen Verkauf der insgesamt 27 Bauplätze
interessiert, um eine rasche Refinanzierung zu erreichen. Immerhin sind bisher
rund 3.0 Mio. Euro für Grunderwerb, Abbruch und Erschließung ausgegeben worden.
Davon hat das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Landes-Sanierungsprogramms
einen Zuschuss in Höhe von 600.000,- Euro finanziert.
Der Gemeinderat hat dem Metzinger Bauträger „Immobilienwerk GmbH“ die Option
eingeräumt, an der neuen „Dr.-Konrad-Baldauf-Straße“ insgesamt 2
Mehrfamiliengebäude mit je 5 Wohneinheiten sowie 14 Doppel- und Reihenhäuser zu
erstellen. Die vorliegenden Planentwürfe lassen attraktive Eigenheime und
Wohnungen vorzugsweise für junge Familien erwarten.
Weitere acht, teilweise am Hang liegende Grundstücke werden von der
Gemeinde direkt an Bauinteressenten veräußert. Noch kein Bauträger gefunden
wurde für die 3 Wohn- und Geschäftshäuser an der „Stuttgarter Straße“ und
„Mühlstraße“.
Gemeinderat und Verwaltung hoffen, dass mit der privaten Bautätigkeit im
Laufe dieses Jahres begonnen wird und sich dieses zentral gelegene Baugebiet zu
einem städtebaulichen und ökologischen Vorzeigeprojekt entwickelt.
Weitere Investitionen in Schule und Abwassersektor
Erfreulicherweise hat sich die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden
deutlich verbessert. Höhere Einkommen- und Gewerbesteuern schaffen
Investitionsspielräume und ermöglichen die Weiterführung des Schuldenabbaus.
Deshalb wird die Gemeinde auch im laufenden Jahr in erheblichem Umfang in die
Unterhaltung der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen investieren. Dies
gilt insbesondere für die Schulgebäude und das Kanalnetz.
Der Haushaltsplan 2007, rechtliche und wirtschaftliche Grundlage für alle
Einnahmen und Ausgaben, wird demnächst im Gemeinderat vorgestellt, beraten und
beschlossen.
Demografische Entwicklung wird zum Problem
Seit längerem macht sich der Rückgang der Geburten auch in unserem Ort
bemerkbar. Sehr deutlich haben wir im vergangenen Jahr die sinkenden
Belegungszahlen in den Kindergärten registriert. Auch die Grundschule spürt
bereits diese Auswirkungen. Leider wird dieser Trend nach den Prognosen der
Fachleute anhalten. Dennoch hoffen wir, dass es nicht zu einer Gruppenschließung
in einem der Kindergärten kommen muss und die vier Grundschulklassen auf Dauer
zweizügig geführt werden können.
Steigendes Interesse verzeichnen wir indes bei der Betreuung der unter
3jährigen Kinder. Auf diese Nachfrage wird die Verwaltung bedarfsgerecht
reagieren.
Dank für Mitarbeit
Über vieles mehr könnte noch geschrieben und berichtet werden, es würde aber
an dieser Stelle den Rahmen sprengen.
Ich bedanke mich bei allen, die sich im zurückliegenden Jahr für unsere
Gemeinschaft eingesetzt haben. Ein besonderer Dank gilt den ehrenamtlich Tätigen
im kommunalen, kirchlichen und sozialen Bereich, in den Vereinen, Verbänden und
bei der Feuerwehr. Sie haben dazu beigetragen, dass unsere Gemeinde mit ihrem
vielfältigen bürgerschaftliche Leben ihre positive Entwicklung fortsetzen
konnte.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich wünsche Ihnen alles Gute in diesem
Jahr.
Wirken Sie auch weiterhin aktiv mit und bringen Sie sich ein. Ihr
persönlicher Beitrag für unser Gemeinwesen ist wichtig.
Klaus Bender
Bürgermeister
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Benefiz-Theater in Riederich (KW 2/2007)
„Wer zahlt, der gilt!“
Schwäbischer Schwank
aufgeführt vom Dettinger Komödle der Ermstalmusikanten
am Sonntag, 21. Januar 2007 um 17 Uhr in der Gutenberghalle
(Saalöffnung 15.30 Uhr).
Zum 13. Mal gastieren die Theaterspieler des Musikvereins Dettingen mit einer
Wiederholungsaufführung ihres jeweiligen Jahresstücks auch in Riederich; in
diesem Jahr steht der Schwäbische Schwank „Wer zahlt, der gilt“ auf dem
Programm, der Heiterkeit und gute Unterhaltung verspricht.
Zum Inhalt:
In der Senioren-Residenz “Paradies“ regiert die strenge Heimleiterin Walburga
Hutzel mit eiserner Hand. Sie wird nicht umsonst mit Spitznamen “Feldmarschall“
genannt.
Unter dem strengen Regime leidet neben dem Personal vor allem der erst seit
kurzer Zeit im Heim wohnende, verwitwete Rentner, Heinrich Gugeler. Dazu kommen
die ständigen Attacken seiner im selben Heim wohnenden, verwitweten Schwägerin,
die nicht nur dem Aberglauben verfallen ist, sondern sich auch noch mit
Handleserein und Wahrsagen beschäftigt. Um seine Schwägerin los zu werden,
versucht er sie mit Hilfe einer Zeitungsannonce zu verheiraten. Ob dies
gelingt und ob er das resolute Regime des Feldmarschalls wieder in paradiesische
Zustände überführen kann? Wir werden es erfahren.
Kartenvorverkauf
- auf dem Rathaus)
- der Kreissparkasse Reutlingen, Zweigstelle Riederich,
- der Volksbank Metzingen, Zweigstelle Riederich
- im s‘Lädle, Metzinger Straße 40
Eintrittspreise:
Erwachsene 9 EUR, Jugendliche und Studenten 5 EUR
Der Erlös aus dieser Veranstaltung wird wieder sozialen Organisationen
gespendet.
Unterstützen Sie diesen Benefizgedanken mit Ihrem Besuch.
Spendenscheckübergabe am 15.02.2007
Vor Beginn und während der Pause wird im Foyer bewirtschaftet.
Die Gemeindeverwaltung lädt herzlich ein.
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Anmeldungen zum Kindergarten für das Kindergartenjahr 2006/2007 (KW 2/2007)
Zum 01.03.2007 können wieder Kinder für die gemeindlichen
Kindergärten angemeldet werden.
Kinder, welche bis zum 28.02.2007 das dritte Lebensjahr
vollendet haben, können für den Aufnahmetermin im März angemeldet werden. Die
Anmeldung sollte bis zum 09. Februar 2007 im Bürgerbüro, Rathaus,
Mittelstädter Str. 17 erfolgen. Anmeldeformulare sind im Rathaus,
Bürgerbüro, und in den Kindergärten erhältlich.
An den bisherigen Einzugsgebieten kann, wie bereits bei dem Aufnahmetermin
zum 01.09.2006 und zum 01.01.2007 erfolgt, nicht mehr festgehalten werden.
Aufgrund der demografischen Entwicklung in unserer Gemeinde würde ein
Festhalten an den Einzugsgebieten zu einer völlig ungleichmäßigen Auslastung
unserer drei Einrichtungen führen.
Unter Abwägung des kürzesten Kindergartenwegs und einer einigermaßen
gleichmäßigen Auslastung der Gruppen wird künftig die Einteilung erfolgen.
Anmeldende Eltern werden gebeten, den vom Geburtsmonat abhängigen erweiterten
Anmeldetermin zu beachten. Im Übrigen sollte eine Anmeldung nur dann erfolgen,
wenn das Kind die notwendige Reife für die Aufnahme in die Kindergartengruppe
hat und der Kindergartenplatz auch tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Kinder, welche bis zum 30.04.2007 das dritte Lebensjahr vollendet haben,
können für den Aufnahmetermin 01.05.2007 angemeldet werden. Für diesen Termin
erfolgt im März 2007 ein entsprechender Hinweis.
Künftig werden folgende Aufnahmetermine für die 3 Riedericher Kindergärten
angeboten: Direkt nach dem Ende der Schließtage, zum 01. November, zum 01.
Januar, zum 01. März, zum 01. Mai und zum 01. Juli. Die neue Regelung kommt
erstmalig zum 01. März 2007 zum tragen.
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Trausamstage 2007 in Riederich (KW 51/2006)
Die Gemeindeverwaltung bietet folgende Termine für Trauungen an
Samstagen im Jahr 2007 an:
13.01.2007
10.02.2007
03.03.2007
14.04.2007
05.05.2007
16.06.2007
07.07.2007
04.08.2007
15.09.2007
20.10.2007
17.11.2007
08.12.2007
Darüber hinaus sind Trauungen zu den üblichen Öffnungszeiten der
Gemeindeverwaltung möglich. Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6
Monate im Voraus erfolgen. Mindesten 4 Wochen sind zwischen der Anmeldung und
dem Termin der Eheschließung einzuhalten. Wir bitten entsprechend um
Beachtung.
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Anmeldungen für die Kleinkindbetreuung 2007 (KW 50/2006)
Seit November 2004 hat die Gemeinde die Organisation und Betreuung der
Kleinkindgruppe "Tigerenten" als kommunale Aufgabe übernommen. Drei
Erzieherinnen betreuen an drei Vormittagen in der Woche die Kleinkindgruppe mit
bis zu 12 Kindern im Alter von 2,5 bis 3 Jahren. Die Öffnungszeiten der
Kleinkindgruppe sind Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 08:30 Uhr bis
12:00 Uhr, die Kinder können jeweils zwischen 11:30 Uhr und 12:00 Uhr abgeholt
werden.
Die Erzieherinnen führen eine Warteliste, auf welcher derzeit 16 Namen
vermerkt sind. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ist die maximale Anzahl der
Betreuungsplätze auf 12 begrenzt. Wegen des großen Interesses an der
Kleinkindbetreuung für 2,5 bis 3 Jährige, wird darüber nachgedacht, die
Kleinkindbetreuung zu erweitern. Um verlässlich für das Jahr 2007 planen zu
können, bitten wir alle, welche dieses Angebot im Laufe des Jahres 2007 in
Anspruch nehmen möchten, sich im Januar 2007 in der Tigerentengruppe,
katholisches Gemeindehaus, Weiherstraße 17, während den Öffnungszeiten zu
melden.
Die Betreuung von 2,5 bis 3 Jährigen findet derzeit immer an drei Vormittagen
(Di, Mi, Do jeweils von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr) statt. Eine Ausweitung der
Betreuungszeit wäre an Montagen und Freitagen (jeweils von 08:30 Uhr bis 12:00
Uhr) möglich.
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Öffentliche Bekanntmachung (KW 49/2006)
Übertragung von polizeilichen Vollzugsaufgaben auf den gemeindlichen
Vollzugsbediensteten
Die Gemeinde Riederich wird ab dem 01.01.2007 wieder die Stelle des
Gemeindevollzugsbediensteten besetzen. Die Ortspolizeibehörde überträgt an den
gemeindlichen Vollzugsbediensteten folgende polizeilichen Vollzugsaufgaben:
Im Straßenverkehrsrecht die Einhaltung der StVO insbesondere
§12 Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig
Ø an engen und an unübersichtlichen
Straßenstellen,
Ø im Bereich von scharfen Kurven,
Ø auf Beschleunigungsstreifen und
Verzögerungsstreifen,
Ø auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m
davor,
Ø auf Bahnübergängen,
Ø soweit es durch folgende Verkehrszeichen oder
Lichtzeichen verboten ist:
Ø Haltverbot (Zeichen 283),
Ø eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286),
Ø Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295, Buchstabe b,
bb),
Ø Richtungspfeile auf der Fahrbahn (Zeichen
297)
Ø Grenzmarkierung für Haltverbote (Zeichen
299),
Ø bis zu 10 m vor Lichtzeichen und den Zeichen
"Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren" (Zeichen 201), "Vorfahrt gewähren!"
(Zeichen 205) und "Halt! Vorfahrt gewähren!" (Zeichen 206), wenn sie dadurch
verdeckt werden und
Ø vor und in amtlich gekennzeichneten
Feuerwehrzufahrten,
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der
parkt.
(3) Das Parken ist unzulässig
Ø vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
Ø wenn es die Benutzung gekennzeichneter
Parkflächen verhindert,
Ø vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf
schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
Ø bis zu je 15 m vor und hinter
Haltestellenschildern (Zeichen 224),
Ø vor und hinter Andreaskreuzen (Zeichen
201)
Ø innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen
310 und 311) bis zu je 5 m,
Ø außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je
50 m,
Ø über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen,
wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) das
Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
Ø soweit es durch folgende Verkehrszeichen
verboten ist:
Ø Vorfahrtstraße (Zeichen 306) außerhalb
geschlossener Ortschaften,
Ø Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 Buchstabe
a) oder einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296 Buchstabe b),
Ø Parken auf Gehwegen (Zeichen 315), auch mit
Zusatzschild,
Ø Grenzmarkierung für Parkverbote (Zeichen 299)
und
Ø Parkplatz (Zeichen 314) mit Zusatzschild,
Ø vor Bordsteinabsenkungen.
Ø (3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem
zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t
zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften
Ø in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
Ø in Sondergebieten, die der Erholung
dienen,
Ø das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00
Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Ø Das gilt nicht auf entsprechend
gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an
Endhaltestellen.
(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als
zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten
Parkplätzen.
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang
der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend
befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in
der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muss auch er dazu auf
der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es
zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten
Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit
auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen
220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen
darf nicht gehalten werden.
(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der
rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.
Nach § 58 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 57 Abs. 2 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.1987
(BGBl. I Seite 602) wird er ermächtigt, in Ausübung seines Dienstes Verwarnungen
zu erteilen und Verwarnungsgeld zu erheben.
Riederich, 12.12.2006
Bender
Bürgermeister
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Kostenlose Sprachförderung in den Riedericher Kindergärten (KW 49/2006)
Die Landesregierung spricht vom „Kinderland Baden-Württemberg“ und hat
hierfür auch finanzielle Mittel bei der LANDESSTIFTUNG Baden-Württemberg
bereitgestellt. Das Sprach-förderungsprogramm für Vorschulkinder „Sag´ mal was“
ist ein Teil dieser Projekte. Es soll Kindern einen guten Start in die
Grundschule ermöglichen und ihre Bildungsbiographie unterstützen. Bei den
bislang ca. 35.000 Kindern, die landesweit an dieser Förderung teilgenommen
haben, um individuelle Lebenschancen durch die Unterstützung des Spracherwerbs
im Vorschulalter zu verbessern, handelt es sich sowohl um Kinder, deren
Muttersprache deutsch ist, als auch um Kinder für die deutsch Zweitsprache
ist.
Die Gemeinde Riederich hat bis zum Sommer 2006 4 Stunden pro Woche in
allen drei Kindergärten eine Sprachförderung angeboten. Seit dem November
diesen Jahres läuft in allen drei Riedericher Kindergärten die intensiven
Sprachfördermaßnahmen „Sag´ mal was“ mit 4 Stunden pro Woche und
Kindergarten.
Die Gemeinde Riederich bietet diese Förderung kostenlos als ein zusätzliches
Angebot für alle interessierten an, finanziert durch die LANDESSTIFTUNG
Baden-Württemberg. Teilnehmen können in diesem Jahr Kinder, die vor dem
30.09.2002 geboren sind. Derzeit nutzen 11 Kinder im Kindergarten Raise, 8
Kinder im Kindergarten Weiherstraße und 7 Kinder im Kindergarten Bismarckstraße
dieses zusätzliche Lernangebot. Mit Frau Heidelind Schulz und Patrizia
Heidenreich stehen zwei erfahrene und speziell ausgebildete
Sprachförderfachkräfte zur Verfügung. Die Gemeinde Riederich intensiviert
dadurch das Betreuungsangebot, neben der integrativen Gruppe, für welche eine
zusätzliche pädagogische Fachkraft zur Verfügung steht, und Gruppengrößen von
derzeit 18 Kindern pro Gruppe.
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Sprachförderung (KW 49/2006)
Geschwindigkeitsüberwachung in Riederich (KW 49/2006)
Der Messtrupp des Landkreises Reutlingen hat im vergangenen Monat November
wieder mehrere mobile Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. An 63 Messstellen
im gesamten Landkreis wurden 19.102 Fahrzeuge kontrolliert, darunter waren 573
Fahrzeuge mit Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die höchste
Geschwindigkeitsüberschreitung in Riederich wurde in der Metzinger Straße mit 83
km/h gemessen.
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Baupläne für die Bauvorhaben im Baldauf Areal (KW 47/2006)
Ab sofort können im Foyer des Rathauses die Vorabzüge der Bauvorhaben des
Bauträgers Immobilien_Werk im Baldauf Areal zu den üblichen Öffnungszeiten des
Rathauses besichtigt werden.
Insgesamt werden drei Reihenhäuser, neun Reihenhofhäuser, ein Doppelhaus und
zwei Mehrfamilienhäuser mit Penthousewohnungen angeboten. Ansichten, Grundrisse,
Wohn- und Nutzflächenberechnungen sowie aussagekräftige Raumaufteilungen vom
Architektenbüro Niemeyer gewährleisten umfangreiche Informationen zu den
Bauvorhaben.
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Bebauungsplan „Riedweg“ (KW 46/2006)
Der Gemeinderat hat die Entwurfsfeststellung für den Bebauungsplan
„Riedweg“ und die öffentliche Auslegung dieses Entwurfs beschlossen. Des
Weiteren wurde die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem
Vorschlag der Verwaltung beschlossen.
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Demografische Entwicklung in Riederich (KW 46/2006)
Susanne Schulz, beim Regionalverband Neckar-Alb unter anderem zuständig für
das Siedlungswesen, informierte das Gremium darüber, wie sich das Verhältnis von
Geburten- und Sterbezahlen und Zuwanderung bisher in Deutschland, in der Region
und auch in Riederich entwickelt hat und weiter entwickeln wird. Als Fazit lässt
sich festhalten, dass die Ausgangslage von Riederich aufgrund der Nähe zu den
Arbeitsplatzzentren Metzingen, Reutlingen und Stuttgart/Fildern, der guten
Erreichbarkeit aller Infrastruktureinrichtungen und der guten
Verkehrsanbindungen relativ gut ist. Dies entspricht auch dem Abbild der Region.
Mittelfristig werde die Einwohnerzahl Riederichs noch geringfügig wachsen, aber
langfristig, wie überall, abnehmen. Die Bevölkerung wird, wie in allen Kommunen,
einen zunehmend höheren Anteil an Menschen im Alter von mehr als 65 Jahren
haben.
Die Empfehlung an die Kommunen lautet (lt. Bertelsmann-Stiftung): Die
Attraktivität der Gemeinde als Wohn- und Lebensort aufrecht zu erhalten, die
Siedlungsentwicklung mehr nach innen als nach außen zu richten, die
familienfreundliche Infrastruktur zu erhalten sowie frühzeitig eine Basis für
eine zukunftsorientierte Seniorenpolitik zu schaffen.
Einige Besonderheiten bot die Statistik für Riederich. Unterscheidet man das
Verhältnis von zu- und weggezogenen Einwohnern nach Altersgruppen, zeigt sich
bei den 30 – 40 jährigen eine sehr positive Entwicklung. Bei den über
75-jährigen ist das nicht so, d.h. sie ziehen aus Riederich weg. Aus diesem
Grund ist das Verhältnis in Riederich von Geburten zu Todesfällen eher günstig.
Bürgermeister Bender betonte ausdrücklich, dass es Aufgabe der Politik sei,
die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern.
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Friedhoferweiterung wird übergeben (KW 46/2006)
Am Sonntag, 19. November 2006 findet um 11.00 Uhr die offizielle
Übergabe des neuen Friedhofabschnittes in Riederich statt. Der gemischte
Chor des Sängerbundes umrahmt die Feier.
Im Anschluss daran erfolgt anlässlich des Volkstrauertages die stille
Kranzniederlegung beim Ehrenmal.
Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen.
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Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindergärten (KW 46/2006)
Die Gemeindeverwaltung hatte dem Gemeinderat vorgeschlagen, die bisherigen
Regelungen der Benutzungsordnung und der Gebührensatzung für die Kindergärten in
einem Regelwerk zu vereinigen. Dieser Grundaufbau entspricht dem Vorschlag des
Gemeindetags Baden-Württemberg. Sowohl die Gebührenhöhe wie auch die
Sozialstaffelung der Beiträge wurden nicht verändert. Es wurden die Gebühren für
die verlängerten Öffnungszeiten sowie die Betreuung in der Kleinkindgruppe
entsprechend dem Elternvorschlag und der Beschlusslage des Gremiums aufgenommen.
Sowohl die noch gültige Kindergartenordnung, welche zum 01. Januar 1993 in Kraft
getreten ist, als auch die Neufassung, welche zum 01.01.2007 in Kraft treten
wird, beinhalten die Regelungen, dass ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten
Kindergarten nicht besteht. Die bisher gehandhabte Praxis der Bezirkseinteilung,
welche weder satzungsmäßig noch durch eine Beschlusslage des Gemeinderats
verankert war, kann aufgrund der demographischen Entwicklung leider nicht mehr
uneingeschränkt angewendet werden. Sowohl die Gruppenleiterinnen wie auch
die Gemeindeverwaltung werden bei der Zuweisung der Kindergartenplätze
selbstverständlich immer bemüht sein, den kürzesten Kindergartenweg zu beachten.
Sollte hieraus jedoch ein nicht hinnehmbar großes Ungleichgewicht in Bezug auf
die Auslastung der einzelnen Einrichtungen entstehen, so muss im Einzelfall
leider ein weiterer Kindergartenweg in Kauf genommen werden. Bereits bei
der Anmeldung zum 01. September 2006 wurde in dieser Weise verfahren. Wäre
dies nicht erfolgt, hätten wir bereits zu Jahresende 2006 Gruppengrößen von 22
und 26 Kinder pro Gruppe in einer Einrichtung und lediglich 10 und 13 Kinder pro
Gruppe in einer anderen. In Bezug auf das gesamte Kindergartenjahr 2006/2007
wäre dieses enorme Ungleichgewicht noch stärker angestiegen, so dass die
rechtliche Maximalbelegung in einem Kindergarten erreicht worden wäre und in
einem weiteren lediglich knapp die Hälfte der vorhandenen Plätze
belegt gewesen
wäre.
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Änderung der Friedhofssatzung
Nachdem die Herstellung der Urnenstelen auf dem Friedhof abgeschlossen ist,
hat der Gemeinderat die Regelungen in der Friedhofsatzung entsprechend
angepasst. Die Belegung einer Urnennische in den Urnenstelen erfolgt mit einer
Urne. Die Belegung mit einer zweiten Urne ist möglich. Für die Gestaltung der
Grabplatte an den Urnennischen wurde festgelegt, dass Grabschmuck wie
Blumenschmuck, Kerzen und Ähnliches nicht angebracht oder abgelegt werden
dürfen. Die Beschriftung der Grabplatten muss nach den Vorgaben der
Friedhofsverwaltung erfolgen. Die Grabplatten können für jede Belegung mit einem
Symbol gestaltet werden. Die Auswahl des Symbols muss den in § 14 aufgeführten
Voraussetzungen entsprechen.
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Richtlinien für die Vergabe von Bauplätzen im „Baldauf-Areal“
Die Gemeinde Riederich verfolgt mit der Erschließung des „Baldauf-Areals“ das
Ziel, Bauland für junge Familien bereit zu stellen. Um möglichst
transparente und nachvollziehbare Vergabeentscheidungen treffen zu können, hat
der Gemeinderat in 5 Stufen Vergabekriterien beschlossen. Diese kommen jedoch
immer nur dann zur Anwendung, wenn sich für einen Bauplatz 2 oder mehrere
Interessenten bewerben.
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Seniorennachmittag
Gut besucht war der diesjährige Seniorennachmittag, zu dem die beiden
Kirchengemeinden und die bürgerliche Gemeinde eingeladen hatten. Rund 160
Personen, darunter auch der älteste männliche Bürger Wilhelm Hermann (93 Jahre),
kamen zum gemütlichen Beisammensein in die Gutenberghalle. Genau 446 Einladungen
wurden vom Bürgermeisteramt an alle über 70-jährigen Einwohner verschickt.
Das Organisationsteam mit Beate Fälchle, Bettina Fink, Gudrun Heide und
Hildegard Pfister hatte ein buntes Unterhaltungsprogramm zusammengestellt. Den
Nachmittag eröffneten die Kinder des Kindergartens Auf der Raise mit 2
Tanzliedern. Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Klaus Bender und Pfarrer
Albrecht Fetzer unterhielt zunächst der Flötenkreis unter Leitung von Heinz
Illi mit einigen Stücken aus Latein- und Südamerika. Danach zeigten die
TSV-Seniorinnen mit ihrer Leiterin Hannelore Girke einige Übungen aus der
wöchentlichen Gymnastikstunde. Mit einigen Fragen ans Publikum bewies
VHS-Leiterin Johanna Kruppa, dass Gedächnistraining spannend und heiter sein
kann. Den musikalischen Abschluss übernahm das Jugendensemble des Musikvereins
unter Leitung von Reinhardt
Ackermann.
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Bebauungsplan „Riedweg“
Bereits in der vergangenen Sitzung vom 18.09.2006 wurde der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Riedweg gefasst. Der nun
vorgestellte Entwurf wird zur Grundlage des weiteren Bebauungsplanverfahrens
herangezogen. Dieser sieht vor, in dem betroffenen Areal, an dem Eck südlich der
Mühlstraße und östlich der Erms, ein Sondergebiet als Parkierungsanlage
auszuweisen. In diesem Sondergebiet ist ausschließlich die Parkierung von
Personenkraftwagen, Motorrädern und Fahrrädern zulässig. Das Parkieren oder
Abstellen von Lastkraftwagen über
3,5 t Gesamtgewicht sowie von Anhängern, Wohnmobilen und Wohnwagen ist nicht
zulässig. Des Weiteren sind bauliche Anlagen innerhalb dieses Planungsgebietes
nicht zulässig. Diese Parkierungsanlage ist für die Betriebserweiterung der
Firma Botek an der Längenfeldstraße erforderlich. Die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit ist ebenfalls in dieser Ausgabe des Amtsblattes bekannt
gemacht. Hierauf wird verwiesen.
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Bebauungsplan „Mühlwiesen-Rain“ - Änderung 2006
Nachdem in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.01.2006 der
Aufstellungsbeschluss für das 5. Änderungsverfahren für einen Teilbereich des
Bebauungsplans „Mühlwiesen-Rain“ gefasst wurde, hat in der vergangenen Sitzung
das Ingenieur- und Vermessungsbüro Hans Lamparter GbR einen Vorentwurf
präsentiert. Dieser sieht vor, in dem betroffenen Areal zwischen Weiherstraße
und Buchenweg 3 Einfamilienhäuser sowie 3 Doppelhäuser zu errichten. Für die
beiden Doppelhäuser, welche vom Buchenweg aus erschlossen werden sieht der
Vorentwurf vor, jeweils den zweiten Stellplatz auf der öffentlichen Parkfläche
entlang der Mühlstraße zu errichten. Herr Kuckluck von Ingenieur- und
Vermessungsbüro Hans Lamparter GbR begründete dies damit, dass die betroffenen
Grundstücke südseitig erschlossen werden und der zweite Stellplatz vom Bauträger
nicht in dem südlichen Gartenbereich gewünscht wird. Dieser Vorschlag, die 4
öffentlichen Stellplätze an der Mühlstraße für die Neubebauung zu veräußern,
wurde aus der Mitte des Gemeinderats sehr strittig gesehen. Außerdem wurde
angeregt, für die 4 Doppelhaushälften jeweils im Textteil des Bebauungsplans
festzuschreiben, dass nur eine Wohneinheit pro Doppelhaushälfte zulässig ist.
Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit waren keine Stellungnahmen
eingegangen. Die Abwägung der Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgte
entsprechend dem Vorschlag des Ingenieur- und Vermessungsbüros Hans Lamparter
GbR. In einer der nächsten Sitzungen wird der entsprechend geänderte
Bebauungsplan als Entwurf festgestellt und die öffentliche Auslegung beschlossen
werden.
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Bebauung „Baldauf-Areal“
Der Gemeinderat hat die Ausführungen der katastertechnischen Vermessung im
neuen Wohngebiet „Baldauf-Areal“ dem Vermessungsingenieurbüro Wezel aus
Metzingen übertragen. Die Honorierung richtet sich nach der
Vermessungsgebührenordnung. In dem betroffenen Areal müssen 28 Bauplätze sowie
zwei Wege und eine Straße neu vermessen werden.
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Trainings- und Wettkampfflächen für das Bogenschießen des Schützenvereins Riederich e.V. zur Verfügung gestellt
Der Gemeinderat stellt dem Schützenverein Riederich eine Teilfläche des
Grundstücks Flurstück Nr. 2400 entlang der „Alten Mittelstädter Straße“ als
Trainings- und Wettkampffläche für das Bogenschießen unentgeltlich zur
Verfügung. Nachdem der Schützenverein in diesem Jahr das Bogenschießen als
weitere Disziplin in sein Sportangebot aufgenommen hatte, war zunächst geplant,
die notwendige Fläche hierfür auf den Wiesen unterhalb des Schützenhauses
auszuweisen. Im Laufe der weiteren Planung hat sich jedoch ergeben, dass der
Bereich an der „Alten Mittelstädter Straße“ für das Bogenschießen wesentlich
geeigneter ist. Derzeit interessieren sich rund 30 Mitglieder für die neue
Sportart. Da für die Nutzung dieser Fläche keine baulichen Veränderungen am
Grundstück erforderlich sind und die Parkierung von Autos an der
Robert-Bosch-Straße bzw. am Schützenhaus erfolgt, konnte dem Antrag des
Schützenvereins Riederich e.V. problemlos stattgegeben werden. Des Weiteren wird
der Verein die Unterhaltung der Schießfläche in Form von regelmäßigen
Mäharbeiten übernehmen.
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Bebauungsplan „Baldauf-Areal“
Der Gemeinderat hat die Entwurfsfeststellung für den Bebauungsplan
„Baldauf-Areal“ und die öffentliche Auslegung dieses Entwurfs beschlossen. Der
Entwurf mit Begründung und Umweltbericht kann vom 28.09.2006 bis 30.10.2006 im
Rathaus eingesehen werden. Kleine Veränderungen haben sich noch in folgenden
Punkten ergeben:
- Die Anzahl der Stellplätze wird entsprechend den Regelungen im Wohngebiet
„Mühlberg III“ getroffen.
- Bis zu 50 m² Wohnfläche ist ein Stellplatz, darüber hinaus sind zwei
Stellplätze erforderlich.
- Die Hangbebauung 6 wird künftig nur mit Einfamilienhäusern zulässig sein.
- Im Bereich Teckstraße/Dr.-Konrad-Baldauf-Straße sind 2 Mehrfamilienhäuser
mit maximal 2 Geschossen und einem Dachgeschoss(Penthouse) möglich.
- Für die Errichtung der Carports, entlang der Dr.-Konrad-Baldauf Straße,
werden, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten, gestalterische
Vorschriften zu der Materialverwendung vorgegeben.
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Bebauungsplan „Riedweg“
Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Riedweg“
gefasst.
Die Firma Botek plant eine Betriebserweiterung an der Längenfeldstraße. Um
diese Weiterentwicklung zu ermöglichen, müssen neue Autoabstellplätze
ausgewiesen werden. Nach der Umgemarkung des Gewanns Riedweg bietet sich diese
Fläche entlang der Erms und an der Mühlstraße für die Ausweisung eines
Betriebsparkplatzes für die Firma Botek an. Für einen Teil dieser Fläche soll
ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für eine Parkierungsanlage zu schaffen. Diese soll als ein „sonstiges
Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „gewerbebezogenes PKW-Parkieren“
festgelegt werden. Diese Nutzungsregelung, zu der auch der Ausschluss von
LKW-Abstellung gehört, wird im Bebauungsplan genau definiert werden. Im weiteren
Verfahren muss noch geklärt werden, ob eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke über
die Erms geplant wird.
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Sommerferienprogramm zu Ende
Das 18. Ferienprogramm war wieder ein voller Erfolg
Die Veranstalter haben sich viel Mühe gemacht. Insgesamt wurden 28
Veranstaltungen angeboten, die bei den Kindern guten Anklang fanden. Insgesamt
haben rund 600 Kinder an den verschiedenen Aktionen mit Begeisterung
teilgenommen.
Allen, die beim Ferienprogramm mitgeholfen haben, sagen wir einen herzlichen
Dank für die Ideen, Planung und Durchführung.
Wir danken auch allen Schülerinnen und Schülern für Ihre aktive Teilnahme und
hoffen, dass damit viel Spaß und Unterhaltung verbunden waren.
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Erschließung auf dem „Baldauf-Areal“
Nachdem die Abbruch- und Altlastensanierungsarbeiten auf dem Baldauf-Areal
abgeschlossen sind, wurde am Montag mit einem symbolischen Spatenstich durch
Stadtplaner Karl Haag, Ingenieur Rainer Ambacher, Bürgermeister Klaus Bender,
Landrat Thomas Reumann und Bauunternehmer Eberhard List der Beginn der
Erschließungsarbeiten eingeläutet. Bis Ende des Jahres sollen diese Arbeiten
abgeschlossen sein, so dass Anfang 2007 die Hochbauarbeiten beginnen können.
Gegen Jahresende wird die Gemeinde mit dem Verkauf der Grundstücke beginnen. Auf
dem 1,4 Hektar großen Gebiet entstehen 22 Bauplätze für Einfamilien, Doppel- und
Reihenhäuser. Außerdem werden auf 5 Bauplätzen 30 Wohnungen und
3 gewerbliche Einheiten entstehen. Grundstücksgrößen zwischen ca. 180 m² und
ca. 700 m² sowie Angebote mit verschiedenen Bauträgern ermöglichen fast alle
individuellen Wünsche.
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Spatenstich Bild 1
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