Bodenrichtwertkarte zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2022
Gesetzliche Bestimmungen
Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) vom
zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte nach den Bestimmungen des
BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung ermittelt. Die aktuellen
Bodenrichtwerte wurden zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt und am 12.09.2022 vom
Gutachterausschuss der Gemeinde Riederich beschlossen.
Begriffsdefinition
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert
des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten
Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere
nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im
Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf
den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten
Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Bodenrichtwerte haben keine
bindende Wirkung. Aus den Bodenrichtwerten, der Festsetzung der Höhe des
Bodenrichtwerts, der Abgrenzung und den beschreibenden Attributen können keine
Rechtsansprüche, insbesondere hinsichtlich des Bauleitplanungs- und
Bauordnungsrechts oder gegenüber Landwirtschaftsbehörden abgeleitet werden.

Klicken Sie auf nachstehenden Link, um direkt auf
www.gutachterausschuesse-bw.de (BORIS BW) zu gelangen und die Bodenrichtwerte
der Gemeinde Riederich digital für Ihre Grundsteuererklärung abfragen zu
können:
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&commune=Riederich
Erläuterungen zur Bodenrichtwertkarte:
Erläuterungen
Alternativ haben Sie unter folgendem Link die Möglichkeit, die
Bodenrichtwertkarte als PDF-Datei anzeigen zu lassen und ggf. zu abzuspeichern:
Bodenrichtwertkarte
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Zuge der Grundsteuerreform
keine Beratungen oder Hilfestellungen geben können.
Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie auf der Internetseite
des Landes www.grundsteuer-bw.de. Außerdem finden Sie auf unter folgendem
Link https://www.youtube.com/watch?v=vBlxBNjveUY ein Video, welches
Ihnen als Ausfüllhilfe für das EDV-Programm ELSTER dient.