Gemeinde Riederich, 06.10.2022
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Bodenrichtwerte, Wohnen und Gewerbe
Bodenrichtwertkarte zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2022 Gesetzliche Bestimmungen Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung ermittelt. Die aktuellen Bodenrichtwerte wurden zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt und am 12.09.2022 vom Gutachterausschuss der Gemeinde Riederich beschlossen. Begriffsdefinition Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert
des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten
Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere
nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im
Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf
den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten
Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Klicken Sie auf nachstehenden Link, um direkt auf
www.gutachterausschuesse-bw.de (BORIS BW) zu gelangen und die Bodenrichtwerte
der Gemeinde Riederich digital für Ihre Grundsteuererklärung abfragen zu
können: Erläuterungen zur Bodenrichtwertkarte: Alternativ haben Sie unter folgendem Link die Möglichkeit, die Bodenrichtwertkarte als PDF-Datei anzeigen zu lassen und ggf. zu abzuspeichern: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Zuge der Grundsteuerreform keine Beratungen oder Hilfestellungen geben können. Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie auf der Internetseite des Landes www.grundsteuer-bw.de. Außerdem finden Sie auf unter folgendem Link https://www.youtube.com/watch?v=vBlxBNjveUY ein Video, welches Ihnen als Ausfüllhilfe für das EDV-Programm ELSTER dient. |
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