Gemeinde Riederich, 06.10.2022
URL: http://www.riederich.de/Druck/bauplaetze-.html

Bodenrichtwerte, Wohnen und Gewerbe


Bodenrichtwerte

Bodenrichtwertkarte zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2022

Gesetzliche Bestimmungen

Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung ermittelt. Die aktuellen Bodenrichtwerte wurden zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt und am 12.09.2022 vom Gutachterausschuss der Gemeinde Riederich beschlossen.

Begriffsdefinition

Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Aus den Bodenrichtwerten, der Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts, der Abgrenzung und den beschreibenden Attributen können keine Rechtsansprüche, insbesondere hinsichtlich des Bauleitplanungs- und Bauordnungsrechts oder gegenüber Landwirtschaftsbehörden abgeleitet werden.

Klicken Sie auf nachstehenden Link, um direkt auf www.gutachterausschuesse-bw.de (BORIS BW) zu gelangen und die Bodenrichtwerte der Gemeinde Riederich digital für Ihre Grundsteuererklärung abfragen zu können:
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&commune=Riederich

Erläuterungen zur Bodenrichtwertkarte:

Erläuterungen

Alternativ haben Sie unter folgendem Link die Möglichkeit, die Bodenrichtwertkarte als PDF-Datei anzeigen zu lassen und ggf. zu abzuspeichern:

Bodenrichtwertkarte

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Zuge der Grundsteuerreform keine Beratungen oder Hilfestellungen geben können.

Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie auf der Internetseite des Landes www.grundsteuer-bw.de. Außerdem finden Sie auf unter folgendem Link https://www.youtube.com/watch?v=vBlxBNjveUY ein Video, welches Ihnen als Ausfüllhilfe für das EDV-Programm ELSTER dient.


 

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