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Gemeinde Riederich
Mittelstädter Straße 17
72585 Riederich
Tel.: 07123-93 59-0
Fax: 07123-9359-11
E-Mail: info@riederich.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Mo. - Fr. 9 Uhr - 12 Uhr
Di.       15 Uhr - 19 Uhr

Bankverbindungen
Kreissparkasse Reutlingen
Kto. 900 557
BLZ 640 500 00 

Volksbank Metzingen- Bad Urach 
Kto. 250 270 005
BLZ 640 912 00

 






Stromkonzessionsvertrag (KW 33/2010)

Gemeinden wollen sich am Stromnetz der EnBW ab 2013 beteiligen

In vielen Gemeinden sind derzeit Diskussionen über eine künftige Beteiligung am Stromverteilnetz der Energieversorgung Baden Württemberg AG (EnBW) im Gange. Denn zum 31.12.2012 enden die mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossenen Konzessionsverträge der Neckarwerke AG (heute EnBW) mit insgesamt 67 Städten und Gemeinden im Großraum Stuttgart. Diese Kommunen, darunter auch die Gemeinde Riederich, sind seit 1973 Mitglied im Neckar-Elektrizitätsverband (NEV), einem kommunalen Zweckverband, der die energiewirtschaftlichen Interessen seiner Mitgliedsgemeinden gegenüber den Energieversorgern vertritt. Erst kürzlich fand eine Informationsveranstaltung für die Mitglieder von zehn Gemeinderatsgremien in der Gutenberghalle statt.

Diskussionsgrundlage ist das Angebot des NEV, dass sich Verband und seine Mitgliedsgemeinden ab 2013 am örtlichen und im Eigentum der EnBW befindlichen Stromverteilnetz (Nieder- und Mittelspannung) wirtschaftlich beteiligen können. Das ausgearbeitete Beteiligungsmodell sieht die Gründung einer neuen Netzgesellschaft (Neckar-Netze GmbH & Co. KG) vor, an der der Verband und die Kommunen gemeinsam mit 51 % über die Mehrheit verfügen und EnBW Anteile von 49% halten sollen. Das Unternehmen würde mit seinem Personal und der technischen Kompetenz  den Netzbetrieb weiterhin zuverlässig sicherstellen.  Über alle wichtigen Fragen, insbesondere über den Wert des Netzes in den 67 Kommunen, besteht mit EnBW grundsätzliches Einvernehmen. Die kommunale Seite müsste sich an dieser Netzgesellschaft mit einem Eigenkapitalanteil von ca. 100 Mio. Euro beteiligen. Auf Riederich entfiele somit ein Investitionsbetrag von rd. 230.000 Euro. Die exakten Beträge werden erst zum Stichtag 01.01.2013 gutachterlich ermittelt und festgelegt.

EnBW garantiert den kommunalen Gesellschaftern eine Bruttorendite von jährlich 8 % auf das eingesetzte Kapital. Dieses Verhandlungsergebnis macht das NEV-Modell für alle Städte und Gemeinden sowohl energiepolitisch als auch wirtschaftlich attraktiv. Für Riederich könnte sich die Garantierendite, ohne dass besondere Risiken eingegangen werden, mit einem Nettojahresertrag in Höhe von bis zu 6.000 Euro auswirken.

Alternativ haben die Gemeinden die Möglichkeit, erneut einen Konzessionsvertrag mit der EnBW abzuschließen. In diesem Falle würde sich gegenüber dem derzeitigen Status nichts Grundsätzliches ändern.

Die Konzessionsverträge, die ab 2013 von den Gemeinden mit dem jeweiligen Netzbetreiber wieder für 20 Jahre vereinbart werden sollen, regeln das Nutzungsrecht von öffentlichen Straßen und Wegen zur Leitungsverlegung und zur Versorgung von Energie. Die Gemeinden erhalten dafür eine Konzessionsabgabe. Die Höhe ist abhängig von der örtlichen Stromliefermenge, die Obergrenze ist gesetzlich geregelt. Die Gemeinde Riederich vereinnahmt jährlich ca. 95.000 Euro. Bei der Umsetzung des NEV-Modells wird die neue Netzgesellschaft ab 2013 Konzessionsnehmer. An der Höhe der Abgabe ändert sich nichts.

Aus diesen Zahlen wird deutlich, dass Haupteinnahme der Kommunen im Energiebereich die Konzessionsabgabe bleibt. Die Möglichkeit, am Netzbetrieb wirtschaftlich zu partizipieren, ist zwar sinnvoll und auch energiepolitisch interessant, darf jedoch fiskalisch nicht überbewertet werden. Der NEV wird seine Beteiligung an der Netzgesellschaft noch in diesem Jahr beschließen, die Städte und Gemeinden können über ihren Beitritt bis 2012 entscheiden.

Auf die Erzeugung und den Vertrieb von Energie kann jedoch über die Netzbeteiligung von kommunaler Seite kein direkter Einfluss genommen werden. Seit der Liberalisierung des Strommarktes vor einigen Jahren müssen Stromerzeugung, Netzbetrieb und Vertrieb als voneinander völlig unabhängige Geschäftsbereiche eines Energieversorgungsunternehmens geführt werden.

Der Kunde kann Strom, unabhängig vom Netzbetreiber, von jedem Anbieter beziehen. Der Netzbetreiber erhebt für die Durchleitung von Elektrizität von anderen Anbietern sogenannte  Netznutzungsentgelte.

Regenerative Energie können seit längerem auch Kommunen, Betriebe und Privatpersonen zum Eigenverbrauch erzeugen oder ins Netz einspeisen.

 


 

Störche in Riederich (KW 32/2010)

Seltene Gäste im Ermstal: Ein Storchenpaar am Feuchtbiotop an der Alten Mittelstädter Straße. Weißstörche befinden sich bereits wieder auf ihrer langen Reise zu den Überwinterungsquartieren in Afrika. Die beiden Vögel wurden bei ihrem kurzen Zwischenaufenthalt Anfang dieser Woche von Uwe Kuhn gesehen und fotografiert.

 




 

Baugebiet „Baldauf-Areal“ (KW 32/2010)

Seit 2007 ist das frühere gewerblich genutzte Quartier an der Stuttgarter Straße für Wohn- und Mischnutzung erschlossen. Bisher wurden lediglich 4 Wohngebäude errichtet. Doch jetzt zeichnen sich weitere bauliche Aktivitäten ab: Ein Nürtinger Investor hat den Bauantrag für eine Seniorenwohnheim mit 39 Einzelzimmer und fünf betreuten Wohnungen eingereicht. Baubeginn ist Frühjahr 2011. Außerdem wird von einem Bauträgerunternehmen ein Sechsfamilienhaus geplant. Des  Weiteren kann die Gemeinde in Kürze drei Grundstücke für Einfamiliengebäude an private Interessenten veräußern.


 

Spende für Jugendarbeit (KW 32/2010)

Mandatsträger radeln bei Tour de Ländle

An der 75 km langen 3. Etappe der diesjährigen Tour de Ländle von Bad Liebenzell bis Baiersbronn beteiligten sich auch die Gemeinderäte Petra Bäuerle, Dietmar Hacker und Uli Sensbach sowie Bürgermeister Klaus Bender. Sponsor EnBW unterstützte an diesem Tag die Aktion mit einem sogenannten Kilometergeld. Pro gefahrenen Kilometer stellt das Energieversorgungsunternehmen einen Euro für gemeinnützige Zwecke in den Kommunen zur Verfügung. In Riederich wird der „eingefahrene“ Betrag von 300 Euro für die Förderung der Vereinsjugendarbeit verwendet.

 


 

Vollsperrung Entenbachstraße Höhe Gebäude Nummer 20 (KW 30/2010)

Wegen der Erstellung eines Einfamilienhauses (Entenbachstraße 20)  ist die Entenbachstraße von Donnerstag 19. August ab 05:00 Uhr bis Freitag 20. August ca. 22:00 Uhr nach der Einmündung Grüne Mitte (diese kann noch befahren werden) bis auf Höhe Gebäude Nummer 22 bzw. 23 voll gesperrt. Wir bitten entsprechend um Beachtung.


 

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.07.2010 (KW 30/2010)

Bebauungsplan Baldauf-Areal (Teilbereich 1) – Satzungsbeschluss

Einstimmig hat der Gemeinderat den Teilbereich 1 des Bebauungsplans

„Baldauf-Areal“ als Satzung beschlossen. Nach der Entwurfsfeststellung im Gemeinderat am 09.06.2010 wurden während der sich anschließenden Auslegungsfrist keine Anregungen der Öffentlichkeit mehr eingebracht.

Auf die entsprechende öffentliche Bekanntmachung bezüglich des Inkrafttretens, welche auf der Homepage veröffentlicht ist, wird verwiesen.

 

Finanzzwischenbericht 2010

Kämmerer Tobias Pokrop informierte das Gremium über den Stand des Haushaltsvollzugs.

Als positives Signal konnte festgestellt werden, dass das bis Jahresende zu erwartende Gewerbesteueraufkommen mit 700.000 € derzeit rund 300.000 € über dem Planansatz liegt. Geringfügige Einnahmeverbesserungen sind auch aus dem Kommunalen Finanzausgleich zu erwarten. Das im Haushaltsplan 2010 prognostizierte Defizit im Verwaltungshaushalt mit 1,085 Mio. € könnte damit auf rund 680.000 € begrenzt werden.

Im Vermögenshaushalt stellt sich die Haushaltsentwicklung ebenfalls verbessert dar. Mit den bereits realisierten Grundstückserlösen und der positiven Aussicht,  in Kürze weitere Bauplätze verkaufen zu können, lässt sich das prognostizierte Defizit im Vermögenshaushalt voraussichtlich vermeiden. Damit würden eine Rücklagenentnahme mit 587.000 € und eine zusätzliche Kreditaufnahme von 500.000 € entbehrlich. Stattdessen könnte gar ein Betrag mit knapp 500.000 € in die allgemeine Rücklage eingestellt werden.

Trotz der wachsenden Zuversicht, dass sich der Vollzug des Haushaltsplans 2010 positiver gestaltet, als ursprünglich angenommen, muss festgestellt werden, dass der Haushaltsausgleich im Vermögenshaushalt auf einmalige Effekte in Form von Vermögensveräußerungen zurückzuführen ist.

Die strukturellen Probleme im Verwaltungshaushalt sind bei weitem nicht gelöst, der Haushaltsausgleich in Frage gestellt. Ein Gewerbesteueraufkommen in Höhe von rund 700.000 €, das nur rund einem Drittel der Gewerbesteuereinnahmen vorangegangener Jahre entspricht, reicht nicht aus, die Ausgaben der kommunalen Infrastruktur in Riederich zu decken.

An dieser Stelle verbleibt die Hoffnung, dass die wirtschaftliche Gesamtsituation sich weiter stabilisiert und damit auch die Steuereinnahmen wieder sprudeln. Ansonsten kann nur durch spürbare Eingriffe in die kommunale Infrastruktur der Ausgabebedarf an die Einnahmesituation angepasst werden.    

 

Günter Gusenbauer 30 Jahre Gemeinderat

Feierlicher Abschluss der öffentlichen Sitzung: Bürgermeister Klaus Bender übergab die vom Gemeindetag Baden-Württemberg verliehene goldene Ehrennadel an Gemeinderat Günter Gusenbauer.

Seit 30 Jahren ist Herr Gusenbauer Mitglied des Gemeinderats. Er wurde im Juni 1980 erstmals gewählt, danach sechs Mal in Folge, mehrfach sogar mit der höchsten Stimmenzahl, in diesem Ehrenamt bestätigt. Dies zeige, welche hohe Wertschätzung er in der Bevölkerung genieße, so Bürgermeister Bender in seiner Laudatio. Gemeinderat Gusenbauer habe in den zurückliegenden drei Jahrzehnten Kommunalpolitik aktiv mit gestaltet und Verantwortung für das Gemeinwohl übernommen. Er ist damit der am längsten amtierende Mandatsträger in der Geschichte Riederichs, zudem noch im elften Jahr 1. stellvertretender Bürgermeister.

Verbunden mit einem herzlichen Dank für das große Engagement überreichte der Vorsitzende die goldene Ehrennadel samt Urkunde und einem kleinen Präsent der Gemeinde.

Günter Gusenbauer bedankte sich für diese Auszeichnung und ließ in einer kurzen Rede die vergangenen 30 Jahre Gemeinderatsarbeit Revue passieren.    

 




 

Personalwechsel im Kindergarten Bismarckstraße (KW 30/2010)

Erzieherin Simone Bühler verabschiedet

Seit Mai 2009 ist Simone Bühler als Erzieherin im Kindergarten Bismarckstraße tätig. Zum neuen Kindergartenjahr wird sie eine unbefristete Stelle an der integrativen und heilpädagogischen Kindertagesstätte in Bonn (Nordrhein-Westfalen) antreten. Für sie geht damit ihr Wunsch in Erfüllung, mit ihrem Lebenspartner eine gemeinsame Wohnung beziehen zu können. Vergangene Woche wurde Simone Bühler im Kreis der Kolleginnen verabschiedet. Hauptamtsleiter Torben Dorn bedankte sich im Namen der Gemeinde für die geleistete Arbeit und die sehr gute Zusammenarbeit.

Alles Gute!

 




 

Wasserrohrbrüche (KW 29/2010)

Schnelle Hinweise helfen bei der Leckfindung Schäden am Wasserleitungsnetz sind meist mit Wasserverlusten verbunden. Die schnelle Behebung ist wichtig und liegt im Interesse aller Wasserverbraucher. Denn die Kosten eines Rohrbruches wird auf die Gemeinschaft umgelegt. Aufgrund der ständigen Datenverbindung zur Leitstelle der Bodenseewasserversorgung (BWV) kann dort sofort ein unüblicher höherer Wasserverbrauch als Hinweis auf eine Leckstelle erkannt werden. Schwieriger ist jedoch die Ortung der Schadensstelle. Deshalb sind wir auf die Mithilfe der Bürgerschaft angewiesen. In manchen Fällen konnte schon ein entsprechender Hinweis zum schnelleren Auffinden des Leitungsdefekts beitragen. So auch am vergangenen Samstag: Dank eines aufmerksamen Mitbürgers gelang es, den oberirdischen Wasseraustritt aus einer Leitung nahe des Hochbehälters "Holzäcker" frühzeitig zu stoppen. Dennoch sind in nur vier Stunden über 200.000 Liter Wasser in der Flur versickert.  

Meldeprämie bei Leitungsschäden In diesem Zusammenhang weist die Gemeindeverwaltung darauf, dass jede Mitteilung, die zur schnelleren Feststellung eines Rohrbruches beiträgt, mit einer Prämie von 50 Euro belohnt wird. Werden also ungewöhnliche Geräusche im Straßenbereiche wahrgenommen oder unübliche Wasseraustritte entdeckt, ist eine umgehende Benachrichtigung der Gemeindeverwaltung oder des Bauhofes erforderlich. Ist dort niemand erreichbar, kann zu jeder Tages- oder Nachtzeit die Leitstelle der BWV in Stuttgart unter Telefon 0711-973-2000 benachrichtigt werden. Diese Notrufnummer gilt für alle Störfälle und ist rund um die Uhr anwählbar.


 

Rathaus am Mittwoch 04.08.2010 geschlossen

Wegen der Neuinstallation der EDV-Anlage im Rathaus, ist am Mittwoch, 04.08.2010 das Rathaus geschlossen. Auch am Donnerstag ist der Dienstbetrieb nur eingeschränkt möglich. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis.


 

Bürgerfest

Dank an Helfer und Mitwirkende  

Hochsommerliche Hitze zum Beginn, Gewitter in der Nacht, Regenschauer und Schwüle am Sonntagnachmittag und zwischendurch auch herrliches Festwetter - das vergangene Wochenende war geprägt von durchaus wechselhaften äußeren Einflüssen. Dennoch überwogen die guten Eindrücke, Veranstalter und Besucher duften mit den unbeeinflussbaren Gegebenheiten recht zufrieden sein. Mit einem farbenfrohen und fantasievollen Umzug eröffneten Schüler und Kindergartenkinder in Begleitung der Musikvereine Grafenberg und Riederich bereits zum dritten Mal das Bürgerfest. Einen fröhlicheren Festbeginn hätte es gar nicht geben können; der Raiseplatz war als Ziel der Umzugsstrecke schlagartig belebt. Und gegen 16.00 Uhr auch wieder wie leergefegt. Der erwarteten Spannung im Viertelfinalspiel konnte sich letztlich kaum jemand entziehen.  

Das Bürgerfest ist als Gemeinschaftsveranstaltung der Vereine, der Kirchengemeinden und der Feuerwehr einmal mehr gelungen. Dieses Fest ist auch ein Beispiel guter Zusammenarbeit, ein schönes Angebot an die Bürgerschaft, mitten im Ort die Begegnung, das Gespräch zu suchen und einige Stunden unbeschwertes Feiern zu genießen. Der Beitrag der Gutenbergschule und der Kindergärten wird in diesem Zusammenhang als Zeichen der aktiven Verbundenheit mit dem gesellschaftlichen Leben in unserer Gemeinde verstanden. Schließlich ist es ja auch ein Fest für Jung und Alt.  

Ohne eine Vielzahl von ehrenamtlichen Helfern wäre die Ausrichtung eines solchen Straßenfestes nicht möglich. Der Vorbereitungsaufwand und auch die Arbeit danach sind enorm; dies vollständig zu erkennen ist eigentlich nur denen möglich, die schon einmal bei der Organisation und Ausrichtung mitgewirkt haben. Deshalb gilt mein Dank in erster Linie dem großen Helferteam. Viele Vereinsmitglieder waren bereits beim schweißtreibenden Aufbau der Stände und der Bühne kraftvoll im Einsatz. Ein herzliches Dankeschön an die Kinder, Lehrer/innen und Erzieher/innen, die Musiker/innen aus Grafenberg und Riederich, die Mitarbeiter des DRK, Bauhofs, der Verwaltung und der Polizei sowie den Sponsoren für deren Unterstützung. Nicht unerwähnt bleiben soll auch das Verständnis der Anlieger; die mit den unvermeidbaren Beeinträchtigungen an diesem Wochenende leben mussten.    

Klaus Bender

Bürgermeister


 

14. Bürgerfest

Kinderumzug mit erweiterter Umzugsstrecke bildete Auftakt

Um einen „Begegnungsverkehr“ beim Umzug der Kindergarten- und Schulkinder zu ermöglichen wurde der Streckenverlauf erweitert. Dank tatkräftiger Unterstützung durch die Freiwillige Feuerwehr sowie zwei Streifenwagenbesatzungen des Polizeireviers Metzingen konnte der Umzug problemlos mehrere Straßen passieren. „Fische fliegen in der Luft“, „Wir sind Windspiele“ und auch der das Wetter perfekt beschreibende Spruch „Hier sind wir, die Klasse 4 – wir fahren mit dem Rad bei 35 Grad“ markierten den einfallsreichen und bunten Umzug. Die Hauptschüler unterstützten wieder die „Clowns im Dienst“ (Kinderberg International e.V.), welche  wöchentlich Besuche bei den Kinderkliniken in Tübingen und Reutlingen sowie Schwäbisch Gmünd durchführen.   

Dank der hervorragenden Vorarbeit und dem reibungslosen Aufbau durch die Vereine und den Bauhof sowie dem Verständnis der betroffenen Anwohner, konnte auch die Vorverlegung des Umzuges um eine Stunde gemeistert werden. Angesichts der großen Begeisterung für die Fußballweltmeisterschaft, insbesondere bei Beteiligung des DFB-Teams in der Endrunde, stellte sich die Vorverlegung als die richtige Entscheidung heraus. Viele Zuschauer säumten am Samstagnachmittag die Gehwege entlang der erweiterten Umzugsstrecke.

Leider war wieder der Sonntagnachmittag mit Regenschauern durchsetzt. Das Rahmenprogramm konnte jedoch durchgeführt werden, auch dank zahlreicher Besucher, die sich nicht vom Wetter vertreiben ließen.   

Wir bedanken uns bei den vielen Helferinnen und Helfern, den Akteuren sowie bei den Sponsoren des Rahmenprogramms für ihre Mitwirkung und die Unterstützung. Die Anwohner des Raiseplatzes und der Festumzugsstrecke zeigten wieder großes Verständnis. Auch hierfür bedanken sich das Organisationsteam Bürgerfest und die Gemeindeverwaltung recht herzlich.

Hier einige Impressionen vom vergangenen Festwochenende:

 



Den Auftakt des Umzuges machte wieder die Blaskapelle des Riedericher Musikvereins


 

Mit sechs Kindergartengruppen, acht Grundschulklassen und vier Hauptschulklassen war viel geboten.


Mit sechs Kindergartengruppen, acht Grundschulklassen und vier Hauptschulklassen war viel geboten.


Die Grafenberger Blasmusik unterstütze den Festumzug. Ein herzliches Dankeschön an den Musikverein Grafenberg.

Die Zuschauer/innen des Umzugs strömen auf den Raiseplatz.

Bürgermeister Klaus Bender erklärt das 14. Riedericher Bürgerfest für eröffnet.


Gemeinsamer Auftritt der Musikvereine Grafenberg und Riederich als musikalischen Festauftakt.

Der Festplatz bei herrlichem Festwetter gefüllt - Das Riedericher Bürgerfest

Vorführung Projektchor Sängerbund und Gutenbergschule


Ponyreiten – Seit Jahren bei den jungen Besuchern beliebter Bestandteil des Rahmenprogramms

Kistenstapeln – Herausforderung für die Jugendlichen

Karate Vorführung vom TSV.


Lustige Unterhaltung am Sonntag mit dem Clown Klikusch dank Unterstützung durch die Volksbank Metzingen e.G.

Öffentliche Bekanntmachung - Inkrafttreten der Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Riederich West“

Der Gemeinderat hat am 30.06.2010 in öffentlicher Sitzung die Änderung des oben genannten Bebauungsplans gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Maßgebend ist der Lageplan IBV Ambacher vom 30.06.2010 der Bebauungsplanänderung.

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).

Der Bebauungsplan kann einschließlich Begründung beim Bürgermeisteramt Riederich, Mittelstädter Strasse 17, Hauptamt, 72585 Riederich, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften, sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der öffentlichen Bauvorschriften verletzt worden sind,

2. Der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, welche die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Riederich, 01.07.2010

Klaus Bender

Bürgermeister

 

Bebauungsplan

 


 

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.06.2010 (KW 27/2010)

Vergabe von  Tief- und Straßenbauarbeiten in der Rudolf-Diesel-Straße

Der Gemeinderat hat einstimmig die Firma List aus Reutlingen, zum Pauschalangebotspreis in Höhe von brutto 59.250 € mit Tief- und Straßenbauarbeiten beauftragt. Nachdem kürzlich das ca. 70 Ar große Gewerbegrundstück in der Rudolf-Diesel Straße veräußert wurde, muss nun für eine bereits vor Jahren veräußerte Teilfläche zur Erweiterung des angrenzenden Handwerksbetriebs die endgültige Verkehrserschließung hergestellt werden. Außerdem ist die Neuverlegung einer Kanal- und Wasserleitung auf ca. 50 m Länge erforderlich.

Die Bauarbeiten sind im Sommer zur Ausführung vorgesehen.

 

Vergabe der Bauleistung heizungs- und sanitärtechnischen Arbeiten im Feuerwehrhaus/ Kindergarten Auf der Raise

Der Gemeinderat hat einstimmig die Firma Kurz Klima- und Sanitärbau GmbH aus Riederich, zum Angebotspreis in Höhe von brutto 38.500 €, mit heizungs- und sanitärtechnischen Arbeiten im Feuerwehrhaus/ Kindergarten Auf der Raise beauftragt. Die Verwaltung hat das Vorhaben „Energetische Sanierung Feuerwehrhaus“ zur Förderung im Rahmen des Konjunkturprogramms II – Infrastrukturpauschale angemeldet; die Gemeinde kann nun mit einem Förderbetrag in Höhe von rund 26.000 €  rechnen.

Im Feuerwehrhaus wird die Mess-, Steuer- und Regeltechnik erneuert. Außerdem sind der Austausch der Heizungspumpen und die Automatisierung der Abluftanlage im Nassbereich vorgesehen.

Im benachbarten Kindergarten, der an der Heizzentrale des Feuerwehrhauses hängt, wird die Regelungstechnik der Fußbodenheizung verbessert sowie Warmwasserspeicher durch energiesparende Durchlauferhitzungssysteme ersetzt.

 

Kommunaler Zuschuss an die Musikschule Metzingen e.V.

Der Gemeinderat hat beschlossen, den kommunalen Zuschuss an die Musikschule ab dem 01.10.1010 um ca. 4.400 Euro zu reduzieren. Dieser jährliche Zuschuss in Höhe des entstandenen Abmangelbetrags, der sich bei derzeit 123 Schülern aus Riederich auf ca. 32.500 € beläuft, verringert sich damit auf  rd. 28.100 €.

Der Beschluss wirkt sich so aus, dass den Eltern künftig von der Musikschule ein monatlicher Zuschlag von 3 € pro Schüler auf die Unterrichtsgebühren auferlegt wird. Die Verwaltung hatte den etwas geringeren Betrag von 2 € vorgeschlagen. Die Gemeinden Dettingen und Grafenberg handhaben die 3 Euro-Zuschlagsregelung bereits seit zwei Jahren. 

Die Kosten pro Musikschüler belaufen sich aktuell auf 397 € im Jahr. Die Stadt Metzingen übernimmt davon für die auswärtigen Schüler (Dettingen, Grafenberg und Riederich) als Standortkommune vertragsgemäß vorneweg einen Betrag von einem Drittel (133 € pro Schüler). Das Nettodefizit von somit 264 € pro Schüler ist bisher in vollem Umfang von den jeweiligen Wohnsitzgemeinden getragen worden.

 

Bebauungsplanänderung „Gewerbegebiet Riederich West“

Der Gemeinderat hat das Änderungsverfahren des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Riederich West“ für die Teilbereiche Flst. 2795, 2796, 2797, 2797/1, 3798, 2799, zum Abschluss gebracht. Die Baugrenze wurde um 5 m nach Osten verschoben und die Wendeplatte entsprechend ihrer tatsächlichen Ausführung in den Plan aufgenommen. Auf die entsprechende öffentliche Bekanntmachung bezüglich des Inkrafttretens der Änderungsplanung, welche in dieser Ausgabe des Amtsblattes abgedruckt ist, wird verwiesen.

 

 

 

 

 


 

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.06.2010 (KW 24/2010)

Bebauungsplan „Baldauf Areal“ – Entwurfsänderung

Der Gemeinderat hat einstimmig die Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans „Baldauf Areal“ für die Neuordnung von 4 Baufeldern beschlossen. Des Weiteren wurde das Bebauungsplanverfahren in 2 Teilbereiche getrennt. Auf dem Baufeld 3, das parallel zur Stuttgarter Straße und Mühlstraße verlaufende Grundstück, wird ein Seniorenwohn- und Pflegeheim entstehen. Ursprünglich war hier ein Wohn- und Geschäftshaus geplant. In dem dahinter liegenden Baufeld 1a, nördlich von der Dr.-Konrad-Baldauf-Straße erschlossen, war ursprünglich eine Reihenhausbebauung vorgesehen, durch den Bau des Seniorenwohn- und Pflegeheims eignet sich dieses Baufeld besser für ein Mehrfamilienhaus mit bis zu maximal 6 Wohneinheiten. In dem Baufeld 1c, südlich der Dr.-Konrad-Baldauf-Straße und angrenzend an die bestehende Bebauung in der Mühlstraße, waren ursprünglich Kettenhäuser vorgesehen. Hier wurden die planungsrechtlichen Festsetzungen dahingehend geändert, dass 2 Einzelhäuser in Grenzbauweise sowie ein freistehendes Einfamilienhaus realisiert werden können.

Bericht zur Unterrichts- und Finanzsituation der Musikschule Metzingen e.V

Bürgermeister Klaus Bender begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den ehrenamtlichen Vorsitzenden der Musikschule, Dietrich Moser von Filseck, sowie den ehrenamtlichen Schatzmeister Otto Sailer und den Leiter der Musikschule, Heinrich Großmann. Der Vorstand dankte der Gemeinde für die finanzielle Unterstützung in den vergangenen Jahren und freute sich über die Einladung, im Gremium vorsprechen zu dürfen, um mehr Transparenz über die Musikschule e.V. bieten zu können. Im laufenden und auch im nächsten Jahr muss eine tarifliche Steigerung der Personalkosten in Höhe von jeweils 11 000 € von der Musikschule verkraftet werden, die Stadt Metzingen hat bereits zugesagt diese Mehrkosten durch eine Erhöhung des Zuschusses abzudecken. Schatzmeister Sailer erläuterte dem Gremium das ca. 95 % der Ausgaben personalgebundene Aufwendungen sind. Bestreben der Musikschule ist die Personalsituation durch Umstrukturierungen stetig zu verbessern. Der Finanzplan für das laufende Jahr ist, wie jedes Jahr, von der Unterstützung der Gemeinden im Ermstal abhängig. Betont wurde, dass die Musikschule auch künftig keine Gewinne erwirtschaften wird. Musikschulleiter Großmann hob die inhaltliche Bedeutung als kulturelle Einrichtung für Kinder und Jugendliche hervor. Aufgabe der Musikschule als außerschulische Bildungseinrichtung ist, die musikalische Ausbildung voranzutreiben. Der gesellschaftliche Wandel der letzten Jahre hat immer wieder eine Erweiterung des Unterrichtsangebotes sowie eine Überarbeitung der Konzeption erforderlich gemacht. Wesentlicher Inhalt der Konzeption war stets eine hohe Qualität zu gewährleisten, sodass alle von der Einrichtung partizipieren konnten, vom früherzieherischen Bereich bis hin zum Studium. Im Gremium wurde insbesondere der kommunale Zuschuss, welcher im vergangenen Jahr 32 500 € betrug diskutiert. In der nächsten Sitzung wird das Gremium zu entscheiden haben, ob die Ausgabensteigerungen der Musikschule durch einen höheren kommunalen Zuschuss abgefangen werden soll oder ob wie in Dettingen und Grafenberg, der Zuschuss  begrenzt wird und die Eltern einen Zuschlag zum Schuldgeld entrichten müssen.

Bibliotheksbericht 2008/2009

Marion Schweikardt und Sabine Leukert vom Bibliotheksteam haben dem Gremium die Entwicklung der Medienbestände, die Ausleihzahlen sowie die Entwicklung der Leserzahlen dargelegt. Die Zahlen der Fachstelle zugrunde gelegt, hätte die Bibliothek einen Mittelbedarf bei dem Austausch der Medien zwischen 9 500 € und 14 300 € pro Jahr. Die Bücherei in Riederich kommt mit 7 000 € aus. 1 095 Leser waren im vergangenen Jahr angemeldet, davon waren 482 jünger als 18 Jahre. 22 Veranstaltungen wurden im vergangenen Jahr in der Bibliothek durchgeführt. Bürgermeister Klaus Bender dankte den beiden Damen für ihr Engagement in der Bibliothek und die gute Kooperation mit dem Kindergarten und der Gutenbergschule. Die Gemeinde leistete sich ein interessantes und umfangreiches, insbesondere aber kostenloses Informationsangebot, welches leider nur von ca. 1/4 der Bevölkerung genutzt wird.

Vergabe der Leistungen für die Dichtheitsprüfung von Kanälen der Abwasserbeseitigung

Der Gemeinderat hat einstimmig die Firma Pfaffinger aus Passau, zum Angebotspreis in Höhe von brutto ca. 29 000 €, mit der Kanalreinigung und der TV- Untersuchung beauftragt. Des Weiteren wurde das Ingenieurbüro IBV Ambacher aus Walddorfhäslach, zum Angebotspreis in Höhe von brutto ca. 23 000 €, mit der Auswertung der TV-Untersuchungen beauftragt. Nach den Bestimmungen der Eigenkontrollverordnung ist die Gemeinde dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen, die Kanalisation auf vorhandene Schäden zu überprüfen. Als Betreiber der Kanalisation muss sichergestellt werden, dass keine Abwässer durch Undichtigkeiten in den Kanälen ins Grundwasser gelangen können.

Erweiterung des Personalumfangs für die Ganztagesbetreuung im Kindergarten „Auf der Raise“

Der Gemeindrat hat mehrheitlich, bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung, den Personalschlüssel der Ganztagesgruppe um 27,5 % erhöht, was einer Wochenarbeitszeit von 11 Stunden entspricht. Für das kommende Kindergartenjahr sind bereits jetzt schon 12 Kinder für die Ganztagesgruppe angemeldet, weitere Anfragen liegen vor. Nach der Betriebserlaubnis für die Ganztagesgruppe müssen für jede Minute Betreuungszeit, in welcher mehr als die Hälfte der Kinder anwesend sind, 2 Kräfte anwesend sein. Da im aktuellen Kindergartenjahr weniger als 10 Kinder die Ganztagesbetreuung in Anspruch genommen hatten, konnte der bisherige Personalbestand aufrecht erhalten werden. Ab September diesen Jahres benötigt das Team eine 4. Kraft mit einer Wochenarbeitszeit von 11 Stunden.

Bebauungsplan „Weiherstraße Nordwest“ – Satzungsbeschluss

Der Gemeindrat hat einstimmig die letzten Beschlüsse für den Abschluss des Bebauungsplanaufstellungsverfahren „Weiherstraße Nordwest“ getroffen. Dieser Bebauungsplan regelt ausschließlich die Art der baulichen Nutzung und tritt nun mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 

Bebauungsplan „Stuttgarter Straße Süd“ – Satzungsbeschluss

Ebenfalls einstimmig hat der Gemeinderat auch im Bebauungsplanaufstellungsverfahren „Stuttgarter Straße Süd“, die entsprechenden Beschlüsse für den Abschluss des Aufstellungsverfahrens gefasst. Auch dieser Bebauungsplan regelt ausschließlich die Art der baulichen Nutzung und tritt ebenfalls mit der öffentlichen Bekanntgabe in Kraft. 

Neufassung der Vergnügungssteuersatzung

Der Gemeinderat hat einstimmig das in Kraft treten der Neufassung der Vergnügungssteuersatzung zum 01.07.2010 beschlossen. Die bisherige Satzung regelt die Vergnügungssteuer als Pauschalsteuer nach festen Sätzen bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeiten. Dies ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zulässig. Die pauschale Besteuerung bei Geldspielautomaten ist nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar. Dies hat zur Folge, dass wohl alle Vergnügungssteuersatzungen in Baden Württemberg neu gefasst werden müssen. Künftig wird, mit einem Steuersatz in Höhe von 12 %, der Gewinn aus Geldspielautomaten besteuert werden.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.

 


 

Öffentliche Bekanntmachung - Inkrafttreten des Bebauungsplans „Weiherstraße Nordwest“

Der Gemeinderat hat am 09.06.2010 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Weiherstraße Nordwest“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 15.02.2010.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Die Veränderungssperre vom 16.04.2009 tritt mit dieser Bekanntmachung außer Kraft § 17 Abs. 5 BauGB

Der Bebauungsplan kann einschließlich Begründung beim Bürgermeisteramt Riederich, Mittelstädter Strasse 17, Hauptamt, 72585 Riederich, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3  Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften, sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der öffentlichen Bauvorschriften verletzt worden sind,

2. Der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, welche die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

 

Riederich, 10.06.2010

Klaus Bender

Bürgermeister


 

Landkreis          Reutlingen

Gemeinde          Riederich

Gemarkung       Riederich  

Lageplan des Bebauungsplans „Weiherstraße Nordwest“ – Lageplan vom 15.02.2010

Übersichtsplan:

 

--- Grenze des räumlichen Geltungsbereichs


 

Öffentliche Bekanntmachung - Inkrafttreten des Bebauungsplans „Stuttgarter Straße Süd“

Der Gemeinderat hat am 09.06.2010 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Stuttgarter Straße Süd“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 15.02.2010.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Die Veränderungssperre vom 16.04.2009 tritt mit dieser Bekanntmachung außer Kraft § 17 Abs. 5 BauGB

Der Bebauungsplan kann einschließlich Begründung beim Bürgermeisteramt Riederich, Mittelstädter Strasse 17, Hauptamt, 72585 Riederich, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3  Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften, sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der öffentlichen Bauvorschriften verletzt worden sind,

2. Der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, welche die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

 

Riederich, 10.06.2010

Klaus Bender

Bürgermeister


 

Landkreis          Reutlingen                          

Gemeinde          Riederich

Gemarkung       Riederich  

Lageplan des Bebauungsplans „Stuttgarter Straße Süd“ – Lageplan vom 15.02.2010

 

Übersichtsplan:

 

--- Grenze des räumlichen Geltungsbereichs


 

Kindergartengesamtleitung: Aus Frau Kumpf wurde Frau Stoiber-Lipp (KW 24/2010)

Unsere Kindergartengesamtleitung Melanie Stoiber-Lipp, geborene Kumpf, hat vor vier Wochen geheiratet. Sie ist seit dem 01.09.2009 hälftig als Kindergartengesamtleitung und als Gruppenleitung im Kindergarten Weiherstraße beschäftigt.

Wir wünschen Frau Stoiber-Lipp für Ihre Ehe viel Liebe, Glück und Zufriedenheit und freuen uns auf die weitere sehr gute Zusammenarbeit.

 

Sie erreichen unsere Kindergartengesamtleitung zu folgenden Zeiten:

Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Kindergartengesamtleitung,

Weiherstraße 19,

Telefon 367091,

E-Mail: Kindergartenleitung-Riederich@t-online.de


 

Bebauungsplan „Baldauf-Areal“ Teilbereich 1 (KW 24/2010)

Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Baldauf-Areal“

Öffentliche Bekanntmachung Entwurfsänderung § 4a Abs. 3 BauGB

 

1.      Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses über die Änderung und Ergänzung des Planentwurfs

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 09.06.2010 den vom Büro Wick + Partner, Stuttgart, überarbeiteten Entwurf mit der dazu gehörenden Begründung sowie den von der Freien Landschaftsarchitektin Waltraud Pustal erstellten Umweltbericht und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz gebilligt und beschlossen, den Planentwurf gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen, sowie das Bebauungsplanverfahren in zwei Teilbereiche zu trennen. Den räumlichen Geltungsbereich des Teilbereiches 1 regelt die Übersichtskarte des Büros Wick + Partner vom 09.06.2010, die nachfolgend dargestellt ist:

 

2.      Planbereich

- Zeichnerische Festsetzungen -

 

3.      Öffentliche Auslegung nach § 3a Abs. 3 BauGB

Nach § 3a Abs. 3 BauGB ist der Planentwurf und die Begründung für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Dabei ist jedem Bürger und den Fachbehörden Gelegenheit zu geben, Anregungen vorzubringen. Allerdings können Anregungen nur zu den sich geänderten und ergänzten Teilen vorgebracht werden.

Der Planentwurf liegt von Freitag, 25. Juni 2010 bis einschließlich Montag, 26. Juli 2010 beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer 8, und im Foyer EG, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich an den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Hier besteht die Möglichkeit, sich zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung oder der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Bebauungsplan- oder Satzungsverfahren nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Riederich, 10.06.2010

 

Klaus Bender, Bürgermeister


 

Bürgerbüro geschlossen (KW 23/2010)

Am Donnerstag, 17. Juni 2010 sind die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros auf einer internen Fortbildungsveranstaltung.

Wir bitten um Verständnis, dass die Dienstleistungen des Bürgerbüros an diesem Tag nicht in Anspruch genommen werden können.

 


 

Interkommunale Zusammenarbeit (KW 23/2010)

Fünf Nachbargemeinden suchen Kooperationsmöglichkeiten  

Der demografische Wandel, Finanzprobleme der öffentlichen Haushalte und die regionalplanerische Konzentration auf die Mittelzentren Metzingen und Nürtingen waren Anlass zum Handeln: Bereits im Sommer 2008 haben die Gemeinden Bempflingen, Grafenberg, Großbettlingen, Kohlberg und Riederich sowie die Regionalverbände Neckar-Alb und Stuttgart eine Konzeption in Auftrag gegeben, um Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit auszuloten. Die in den vergangenen 18 Monaten erarbeitete Konzeption unter Federführung der Kommunalentwicklung GmbH, einem Tochterunternehmen der LBBW Immobilien, wurde kürzlich in einer gemeinsamen Sitzung aller beteiligten Gemeinderäte in der historischen Kelter in Grafenberg vorgestellt.  

Bei der angestrebten Zusammenarbeit der Kommunen handelt es sich um den ersten regionsübergreifenden Verwaltungsraum im Bereich der Metropolregion Stuttgart: Grafenberg und Riederich gehören dem Landkreis Reutlingen und somit dem Regionalverband Neckar-Alb an, Bempflingen, Großbettlingen und Kohlberg sind Esslinger Landkreisgemeinden und dem Verband Region Stuttgart zugeordnet. Die beiden Regionalverbände haben sich an der jetzt vorgelegten Machbarkeitsstudie finanziell beteiligt und halten die Vorgehensweise grundsätzlich für richtig. Im Entwurf des neuen Regionalplans Neckar-Alb, der sich derzeit in der Genehmigungsphase befindet, steht u.a.: "Regionsübergreifende Kooperationsräume sind zukunftsweisend und sollen unterstützt werden."  

Als Handlungsfelder der künftigen Zusammenarbeit werden gesehen: Überörtliche Flächennutzungsplanung, Öffentlicher Personennahverkehr, Gewerbeentwicklung, Einzelhandel und Dienstleistungsangebote, Medizinische Versorgung, Kinderbetreuung, Tourismus, Bauhofleistungen, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Schnelles Internet. Zunächst werden sich die jeweiligen Gemeinderatsgremien nochmals grundsätzlich mit der Frage der interkommunalen Zusammenarbeit befassen. Danach sollen Schwerpunktthemen und das gemeinsame Handlungsprogramm festgelegt werden. Die Erörterungs- und Umsetzungsphase ist unter Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie sachkundiger Verbände und Personen beabsichtigt.  


 

Besichtigung der Kläranlage (KW 22/2010)

Die Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Bempflingen-Riederich beginnt am 07. Juni um 19:00 Uhr mit einem Rundgang auf der Käranlage. Die Mitglieder der Gemeinderatsgremien informieren sich über Aktuelles bei der Abwasserreinigung. Interessierte Bürger sind zur Teilnahme herzlich eingeladen.


 

Wechsel in der Bauhofleitung (KW 21/2010)

Kurt Armbruster verabschiedet

Über 33 Jahre war er beim kommunalen Bauhof tätig; davon 7 Jahre als Leiter. Ab Juni tritt Kurt Armbruster die Freizeitphase der Altersteilzeit an.

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Rathaus würdigte Bürgermeister Klaus Bender das zuverlässige und kompetente Wirken des langjährigen Mitarbeiters. Das umfangreiche und breit gefächerte Aufgabengebiet erforderte stets ein hohes Maß an Selbständigkeit und Flexibilität. Kurt Armbruster, der 2003 die Leitungsstelle von Paul Ott übernahm, habe den Bauhof erfolgreich geführt.

Neuer Bauhofleiter ist Andreas Henzler (Großbettlingen). Er verfügt über mehrjährige und vielseitige Erfahrungen in verschiedenen Gemeindebauhöfen.



Beendete seine berufliche Tätigkeit: Kurt Armbruster (links), sein Nachfolger ist Andreas Henzler


 

Bauhof (KW 21/2010)

Neuer Mitarbeiter eingestellt

Seit Kurzem ist Steffen Bauknecht neuer Mitarbeiter im Bauhof. Der gelernte Landschaftsgärtner ist in Riederich wohnhaft.

Der Bauhof-Team zählt insgesamt 5 Mitarbeiter.




 

Gemeinderat besichtigt Wasserversorgung (KW 21/2010)

Die technische Funktion der Wasserversorgungsanlagen stand kürzlich im Mittelpunkt einer Besichtigung durch Mitglieder des Gemeinderats sowie Mitarbeiter der Verwaltung und des Bauhofs. Vertreter des Zweckverbandes Bodenseewasserversorgung (BWV) erläuterten die Gewinnung von Eigenwasser aus dem Tiefbrunnen "Burris" und die Mischung mit Bodenseewasser im Hochbehälter "Neubruch". Besonderes Interesse fand die neue Fernwirkanlage, die jede Störung sowie wichtige technische Daten per Funk auf die Leitstelle der BWV nach Stuttgart überträgt. Die gemeinsam mit der Gemeinde Bempflingen betriebene Kläranlage wird am 07. Juni besichtigt



Technische Informationen am Hochbehälter für Gemeinderäte und Mitarbeiter


 

Landesmusikfest 2010 (KW 20/2010)

Drei Tage lang standen Metzingen und die benachbarten Gemeinden Dettingen, Grafenberg und Riederich ganz im Zeichen der Blasmusik. Dieses Großereignis führte einige Tausende aktive Musikerinnen und Musiker aus Baden-Württemberg ins Ermstal und war eine bestens gelungene Präsentation der Blasmusik in breiter Vielfalt und auf hohem Niveau. Wertungsspiele, hochkarätige Hallenveranstaltungen und Platzkonzerte begeisterten viele Musikfreunde. Glanzvoller Höhepunkt war am Sonntag der große Festumzug in Metzingen, an dem sich 100 Kapellen und Musikvereine beteiligten. Besonders eindrucksvoll war die große Zahl der jungen Spielerinnen und Spieler. Dies darf als Beweis dafür gelten, dass die Musikvereine sehr gute Ausbildungs- und Jugendarbeit betreiben. Tatsächlich sind das musikalische Angebot und die Kameradschaft in den Vereinen für viele junge Menschen höchst attraktiv.  

Das Musikfest konnte nur erfolgreich ausgerichtet werden, weil sich eine große Zahl an ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern aus den örtlichen Musikvereinen zur Mitwirkung bereit erklärt haben. Die Organisation der Wertungsspiele sowie die Bewirtschaftung der Hallenkonzerte lag in der Verantwortung der Vereinsaktiven. Ein herzlicher Dank gilt daher den Mitgliedern unseres Musikvereins, die an diesen Tagen vollen Einsatz gezeigt haben.

Die ganz überwiegende organisatorische Zuständigkeit für die Durchführung des nur alle vier Jahre stattfindenden Musikertreffens war bei der Stadt Metzingen angesiedelt, die dafür auch in hohem Umfang Personal und Finanzmittel zur Verfügung stellte. Die gute interkommunale Zusammenarbeit bei dieser Veranstaltung möchte ich an dieser Stelle besonders hervorheben.    

Klaus Bender 

Bürgermeister


 

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.05.2010 (KW 19/2010)

Energiebericht 2009

Die Verwaltung erstellt jedes Jahr in Zusammenarbeit mit der Energieversorgung Baden-Württemberg einen Energiebericht.

Kundenbetreuerin Julia Kruschina vom Regionalzentrum Alb-Neckar präsentiert die spezifischen Zahlen für Wärme, Licht- /Kraftstrom- und Wasserversorgung, sowie die Bewertungen für die einzelnen kommunalen Objekte.

Die Energiebilanz 2009 ergibt gegenüber dem Vorjahr 2008 einen Rückgang um 4% beim Wasser, einen konstanten Verbrauch bei der Wärme sowie einen Anstieg um 8% beim Licht- und Kraftstrom. Die Bewertung des Wärmeverbrauchs in den einzelnen Objekten zeigte, dass dies überall im Normalbereich liegt bzw. als sehr günstig einzustufen ist. Lediglich der Jugendtreff stellt einen Ausreißer nach unten dar; hier weicht der Wärmebedarf pro m² um ca. 70% vom Zielwert ab. Dies liegt jedoch an der Bausubstanz.

Die Bewertung der Licht- und Kraftstromverbrauche liegt ebenfalls überall im normal- bzw. guten Verbrauch. Lediglich im Gebäude Kindergarten Weiherstraße 19 bewegt sich der Verbrauch um 36% über dem Zielwert, was jedoch nicht auf den Verbrauch im Kindergarten, sondern einen Nachtspeicherheizkörper im Flur des angrenzenden Wohngebäudes zurückzuführen ist. Hier soll nun ein rascher Anschluss an die Gasheizung erfolgen.

Erfreulich ist, dass durch eine Optimierung der Betriebszeit bei der Straßenbeleuchtung der Verbrauch um 16% im Vergleich zum Vorjahr reduziert werden konnte. Da die Straßenbeleuchtung 27% des gesamten Licht- /Kraftstromverbrauches darstellt, kann diese Einsparung als enorm bezeichnet werden.

Der Wasserverbrauch in den einzelnen Objekten ist überall gut bis sehr gut.

Als Fazit wurde festgehalten, dass ausschließlich im Jugendtreff Optimierungsbedarf beim Wärmebrauch besteht.

 

Neubeschaffung der EDV-Anlage Rathaus

Der Gemeinderat hat einstimmig die Dienstleistungsarbeiten für die Installation der neuen EDV-Anlage im Rathaus  und in der Gutenbergschule an das Kommunale Rechenzentrum Reutlingen-Ulm (KIRU) vergeben. Die Kosten belaufen sich auf ca. 9.700 €. Die Software wird über die Firma PC-Ware im Rahmen der europaweiten Ausschreibung der Rechenzentren in Baden-Württemberg beschafft. Für das neue Betriebssystem Microsoft Windows 7 und das Office-Paket Microsoft Professionell 2007 fallen insgesamt Kosten von ca. 8.500 € an. Für die Beschaffung der neuen Rechner und Server im Rathaus und Verwaltungsbereich der Gutenbergschule wird sich die Gemeinde des Rahmenvertrages bedienen, welchen die Landeshauptstadt Stuttgart, das Finanzministerium Baden-Württemberg und das Kommunale Rechenzentrum Baden-Franken mit der Firma Fujitsu Siemens Computer GmbH abgeschlossen hat. Die Kosten für die Hardware belaufen sich auf insgesamt ca. 24.500 €.

Für knapp 43.000 € wird somit die Hard- und Softwareausstattung der Gemeindeverwaltung und der Schulverwaltung wieder auf den neuesten Stand der Informationstechnologie gebracht. 19 arbeitsplatzspezifische Anwendungen/Programme laufen bei den Rechnern in der Gemeindeverwaltung. Meist handelt es sich hierbei um sogenannte landeseinheitliche Verfahren, die bei der Steuer- und Gebührenveranlagung, im Kassen-, Haushalts-, Einwohnermelde- und Personenstandswesen, in der Lohnbuchhaltung und Rentenantragsstelle eingesetzt werden. Die ursprüngliche Kostenkalkulation hat Gesamtausgaben in Höhe von 51.000 € ergeben. Die Verwaltung konnte durch eine Begrenzung auf das absolut Notwendigste eine Reduzierung auf ca. 43.000 € erreichen.

 

Bebauungsplanänderung „Gewerbegebiet Riederich West“

Der Gemeinderat hat einstimmig die Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Riederich-West“ im vereinfachten Verfahren eingeleitet.  Betroffen hiervon sind die im Wendehammer der Rudolf-Diesel-Staße angrenzenden Grundstücke. Wesentlicher Inhalt der Änderung ist eine Verschiebung der Baugrenze um 5 m nach Osten Richtung B 312. Dies war möglich durch die Änderung des gesetzlich geforderten Mindestabstandes zwischen Bundesstraßen und Baugrenzen in Bebauungsplänen. Dieser Mindestabstand betrug bei Aufstellung des Bebauungsplans 25 m, wurde zwischenzeitlich jedoch auf 20 m reduziert. 

Die im ursprünglichen Bebauungsplan dargestellte Wendeplatte der Rudolf-Diesel-Straße hatte nicht den tatsächlichen Ausführungen entsprochen. Auch dieser Umstand wird nun berücksichtigt. Durch die Erweiterung des Baufensters um 5 m können ca. 775 m² zusätzliche Produktionsfläche erreicht werden, ohne Neuversiegelung der Landschaft. Die Rahmenbedingungen des Bebauungsplans mit einer maximalen 3-Geschossigkeit und einer Grundflächenzahl 0,8 bleiben weiterhin bestehen.

Auf die in dieser Ausgabe abgedruckte entsprechende öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen.

 


 

Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren, Bebauungsplan „Gewerbegebiet Riederich-West“ Teilbereich Fl. St. Nr. 2795, 2797, 2797/1, 2798, 2799

Öffentliche Bekanntmachungen

1. Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und der Billigung des Planentwurfes

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.05.2010 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) den Änderungsbeschluss für den Teilbereich Fl. St. Nr. 2795, 2797, 2797/1, 2798, 2799 des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Riederich-West“ gefasst, den Änderungsentwurf vom 29.03.2010 und die Begründung gebilligt sowie die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Änderungen erfolgen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Es werden mehrere Änderungen angestrebt: Die bestehende Baugrenze soll um 5 Meter nach Osten verschoben und damit erweitert werden, da sich die Vorgaben der höheren Raumordnungsbehörde geändert haben. Ein Leitungsrecht muss gesichert werden und die im bisherigen Bebauungsplan dargestellte Wendeplatte der Rudolf-Diesel-Straße wurde nicht entsprechend dem tatsächlichen Bestand aufgenommen.

2. Planbereich

Den räumlichen Geltungsbereich regelt der nachfolgend dargestellte Lageplan vom 29.03.2010.

3. Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Gelegenheit zur Stellungnahme für betroffene Bürger)

Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Planentwurf und die Begründung für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Dabei ist jedem Bürger und den Fachbehörden Gelegenheit zu geben, Anregungen vorzubringen. Der Änderungsentwurf und die Begründung liegen von Freitag, 21.05.2010 bis einschließlich Mittwoch, 23.06.2010 beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer 8 und im Foyer EG, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich an den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Hier besteht die Möglichkeit, sich zum Planentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern. Umweltbezogene Informationen sind nicht verfügbar, da es sich bei der Änderung um bereits bebaute Flächen handelt. Bei dieser Bebauungsplanänderung ist nach dem UVP-Gesetz keine Umweltver-träglichkeitsprüfung erforderlich, da es sich bei der Änderung des Bebauungs-planes lediglich um eine Baufelderweiterung handelt, welche keine Auswirkungen und Eingriffe in Natur und Landschaft beinhaltet. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung oder der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Bebauungsplan- oder Satzungsverfahren nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Riederich, 06.05.2010 Klaus Bender, Bürgermeister

 

Lageplan


 

Maibaumfeier 2010 (KW 18/2010)

Am vergangenen Freitag fand das traditionelle Aufstellen unseres Maibaums beim Rathaus statt. Im 21. Jahr zeigte sich das Wetter leider nicht nachsichtig, jedoch konnte das Rahmenprogramm wie geplant stattfinden. Anbei eine Bildernachlese zu der Maibaumfeier.

Der gemütliche „Ausklang“ konnte in diesem Jahr leider nicht auf dem Raiseplatz statt finden. Das Wetter machte unserer Freiwilligen Feuerwehr einen Strich durch die Rechnung. Im Feuerwehrgebäude waren somit alle Plätze besetzt und Dank umfangreicher Bewirtung durch die Feuerwehrkameraden konnten alle Besucher/innen verköstigt werden.


 


Für die musikalische Umrahmung sorgte wieder die Blaskapelle des Musikvereins.

Der erste stellvertretende Bürgermeister Günter Gusenbauer begrüßte die trotz schlechtem Wetter wieder zahlreich erschienenen Bürgerinnen und Bürger.

Tanzaufführung der Kinder aus dem Kindergarten Weiherstraße.


Tanzaufführung der Kinder aus dem Kindergarten Weiherstraße.

Das Bauhofteam bei der Errichtung des Maibaums.

Wieder ziert ein wunderschöner Maibaum die Ortsmitte.

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.04.2010 (Teil 2) (KW 17/2010)

3. Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans für das Jahr 2010/2011

Der Gemeinderat hat zustimmend Kenntnis genommen von der 3. Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans für das Jahr 2010/2011. Die Geburtsjahrgänge im aktuellen Kindergartenjahr 2009/2010 belaufen sich auf 154 Kinder. Bei einer rein rechnerisch vollen Anspruchnahme wären 6 freie Plätze vorhanden, bei einem derzeitigen Platzangebot von 160 Plätzen. Im kommenden Kindergartenjahr 2010/2011 ergeben sich kaum Veränderungen. Die Geburtsjahrgänge lassen Kinderzahlen von maximal 153 Kindern erwarten. Im übernächsten Kindergartenjahr 2011/2012 werden nach derzeitigem Stand 160 Kinder erwartet, die Einrichtungen wären damit bei einer Vollinanspruchnahme komplett belegt. Sollte sich diese Tendenz bei der Bedarfsplanung im nächsten Jahr bestätigen, müsste rechtzeitig mit entsprechenden Maßnahmen gegengesteuert werden. Im vergangenen Kalenderjahr lebten 130 Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Riederich, im aktuellen Jahr 2010 werden es vermutlich 110 Kinder im Alter von unter 3 Jahren in der Gemeinde sein. Spätestens zum Kindergartenjahr 2013/14 greift der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für diese Altersgruppe. Die Gemeinde wird sich daher Gedanken machen müssen, in welchen Räumlichkeiten hierfür Betreuungsmöglichkeiten geschaffen werden können. Die bisherige Kinderbetreuung für Kinder unter 3 Jahren bei der Kleinkindgruppe „Tigerenten“ weist durchschnittlich 7 Kinder auf der Warteliste auf, diese mussten im vergangenen Jahr ca. 4 Monate auf einen Betreuungsplatz warten. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten können die Betreuungszeiten sowie die Betreuungsplätze der Kleinkindgruppe „Tigerenten“ leider nicht ausgebaut werden. In den kommenden Jahren wird die Umsetzung des Orientierungsplans die Kindergartenlandschaft maßgeblich prägen. Hierfür wird eine konzeptionelle Entscheidung des Kindergartenträgers abverlangt werden, welche Teile des Orientierungsplans in welcher Weise umgesetzt werden sollen. Der Orientierungsplan ist rechtlich nicht verbindlich eingeführt, jeder Träger muss selbst entscheiden, welche Teile in die Konzeption einfließen und wie die hieraus resultierenden Anforderungen, z.B. Erhöhung des Stellenschlüssels und Reduzierung der Gruppengröße bewältigt werden können.

 

Erhöhung der Kindergartengebühren

Mit 10 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat mehrheitlich die Erhöhung der Kindergartengebühren um 10% beschlossen. Diese Erhöhung wird ca. 8.000 € pro Jahr an Mehreinnahmen auslösen. Der derzeitige Kostendeckungsgrad von 12,4% steigt damit leicht auf 13,6% an. Dass die institutionelle Kinderbetreuung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen ist, dürfte niemand ernsthaft in Zweifel ziehen. Im vergangenen Jahr hat diese Kinderbetreuung die Gemeinde ca. 681.000 € gekostet, dem stehen Zuweisungen vom Land von 183.000 € und Gebühren von ca. 84.000 € gegenüber. Somit bleibt ein „Löwenanteil“ in Höhe von ca. 414.000 € beim allgemeinen Steuerzahler hängen.

Der Gemeinderat hatte nun über die Frage zu entscheiden, wie hoch die Kostenbeteiligung durch die Eltern künftig sein soll.  Zuletzt wurden die Gebühren zum 01.09.2004 um ca. 10 – 12% erhöht. Davor erfolgte zum 01.01.1996 eine komplette Neustrukturierung der Gebührensätze, da die damalige Bemessungsgrundlage (das einkommensabhängige Kindergeld) entfallen ist. Im Zeitraum bis 2004 blieben die Elternbeiträge auch jahrelang unverändert. Durch die Erhöhung der Kindergartengebühren wird der Abmangel pro Kindergartenplatz von bisher 3.041 € auf 2.979 € jährlich reduziert. Die Verwaltung hatte eine Erhöhung um 7% vorgeschlagen. Die Landesrichtsätze sind jedoch in diesem 6-jährigen Zeitraum deutlich stärker angepasst worden. Im Gremium herrschte mehrheitlich die Meinung, dass 10% Gebührenerhöhung insbesondere in Bezug auf den in den letzten Jahren sinkenden Kostendeckungsgrad angemessen sind. Diese sollte nach der Empfehlung des Gemeindetags Baden-Württemberg möglichst 20% betragen.

 

Vergabe von Bauleistungen für die Fenstersanierung Gutenberghalle, Schulsporthalle und Jugendtreff

Der Gemeinderat hat einstimmig die Firma Kessler aus Blumberg mit den Fenstersanierungsarbeiten in der Gutenberghalle zum Angebotspreis in Höhe von ca. 34.700 € beauftragt. Die neuen Fenster in der Schulsporthalle (Ostseite) wird ebenfalls die Firma Kessler aus Blumberg zum Angebotspreis von ca. 14.200 € einbauen sowie die Fenstersanierung im Jugendtreff mit ca. 2.700 € durchführen. Für diese Sanierungsmaßnahmen liegen Förderzusagen im Rahmen des Konjunkturpakets II (Bildungspauschale) vor. Für den Austausch der Fenster im Jugendtreff stehen Mittel des Konjunkturpakets II (Infrastrukturpauschale) mit einem Fördersatz in Höhe von 75% zur Verfügung.

 

Abrechnung der energetischen Sanierung Gutenberghalle

Die Abrechnung des Bauvorhabens energetische Sanierung Gutenberghalle (Heizungs- und Lüftungstechnik) wurde mit einem Betrag in Höhe von ca. 476.500 € festgestellt. Für diese Maßnahme liegt eine Förderzusage aus dem Bundesförderprogramm Klimaschutzinitiative über ca. 56.000 € vor.

 

Abrechnung Wasserleitungserneuerung Weiherstraße.

Die Abrechnung des Bauvorhabens Erneuerung Wasserleitung Weiherstraße wurde mit einem Betrag in Höhe von ca. 98.000 € festgestellt. Die Vergabe der Bauleistungen und die Lieferung des Wasserleitungsmaterials erfolgte im Juli 2009 an die günstigste Bieterin, die Firma Eurovia Renningen und die Firma HTI Henzel aus Herrenberg. Da die Gemeinde im Bereich der Wasserversorgung vorsteuerabzugsberechtigt ist, belastet diese Investitionsmaßnahme den Eigenbetrieb Wasserversorgung lediglich mit dem Nettobetrag.  

 

Haushaltsplan 2010 verabschiedet

Einstimmig hat das Gremium die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und den Wirtsaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung beschlossen. Geprägt von massiven Mindereinnahmen sowie steigenden Mehrausgaben bei den Umlagesätzen muss von einer Gesamtbelastung gegenüber dem Vorjahr von ca. 1.070.000 € ausgegangen werden. Die geringeren Anteile bei der Einkommenssteuer, den Schlüsselzuweisungen und den Einnahmen aus dem Familienlastenausgleich summieren sich auf ca. 883.000 €. Mehrausgaben entstehen durch die Kreisumlage und die Finanzausgleichsumlage in Höhe von ca. 186.000 €. Durch die Erhöhung der Grundsteuer B von 280 vom Hundert auf 320 vom Hundert steigt der Ansatz von 445.000 € auf 510.000 €. Diese Position hat damit den zweitwichtigsten Einnahmeansatz, den der Gewerbesteuer, überholt. Sie ist nur mit 400.000 € veranschlagt. Wichtigster Einnahmeposten ist nach wie vor der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, welcher mit ca. 1,8 Mio. € kalkuliert wurde. Insgesamt weist der Verwaltungshaushalt eine Deckungslücke von 1.085.000 € auf. Die Investitionsschwerpunkte im Vermögenshaushalt 2010 liegen in der Sanierung der Heizzentrale der Grund- und Hauptschule (mit ca. 130.000 €), der Erneuerung der Regelungs- und Lüftungstechnik in der Gutenberghalle (ca. 70.000 €), dem Austausch der Fensterbänder, ebenfalls in der Gutenberghalle (ca. 45.000 €), den Grunderwerbskosten für den Hochwasserschutz Ettwiesenbach (ca. 40.000 €) sowie in der Ersatzbeschaffung der EDV-Anlage für die Gemeindeverwaltung (ca. 40.000 €). Finanziert werden sollen diese Maßnahmen sowie die Deckungslücke im Verwaltungshaushalt durch Grundstückserlöse in Höhe von ca. 600.000 €, einer Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von ca. 652.00 € und einer Kreditaufnahme in Höhe von einer halben Mio. Euro. Die allgemeine Rücklage sinkt somit zum Ende des Haushaltsjahres 2010 auf ca. 1.075.000 €. Der Stand der Schulden steigt voraussichtlich auf ca. 2 Mio. bis zum 31.12.2010. Die pro-Kopf-Verschuldung beträgt somit voraussichtlich 483 €. Große Sorge bereitet der Blick in die künftigen Hauhaltsjahre 2011, 2012 und 2013. Die Deckungslücke im Verwaltungshaushalt wird in 2011 auf ca. 1.070.000 € geschätzt und sinkt danach lediglich auf ca. 900.000 € im Jahr 2012 bzw. 800.000 € im Jahr 2013. Dies hätte weitere Entnahmen aus den allgemeinen Rücklagen in Höhe von ca. 600.000 € im Jahr 2011 und ca. 400.000 € im Jahr 2012 sowie Kreditaufnahmen im Jahr 2011 in Höhe von ca. 1 Mio. € und im Jahr 2012 sogar in Höhe von ca. 1,8 Mio. € zur Folge.


 

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.04.2010 (KW 16/2010)

Diakonie-Sozialstation Metzingen e.V.

Geschäftsführer Oliver Maier stellte dem Gremium die Struktur der Diakonie-Sozialstation und deren Einsatzgebiete vor. Rund 180 Mitarbeiter mit unterschiedlichen Beschäftigungsumfängen bieten Leistungen in der Kinderkrankenpflege, bei Familieneinsätzen, in der Alten- und Krankenpflege und im Bereich Hauswirtschaftliche Pflege an.  Auch Hausnotrufe und Fußpflege gehören zu den Dienstleistungen

Pflegedienstleiterin Monika Dölker, direkt zuständig für den Pflegebezirk Nord, dem neben Grafenberg und  Neugreuth auch Riederich angehört, berichtete über die Arbeit der zahlreichen Mitarbeiterinnen. Im Bezirk werden insgesamt 78 Personen, davon 37 in Riederich regelmäßig versorgt. Da sich die Zahl der über 75-Jährigen bis zum Jahr 2025 verdoppeln wird, ist schon heute die Frage zu stellen, wie die Versorgung sichergestellt werden kann. Die Arbeit der Diakonie-Station jedenfalls wird deutlich zunehmen.

Offene Jugendarbeit

Die Jugendhausbetreuer Kristin Krohn und Fabian Kenner berichteten im Gremium über die gestiegenen Anforderungen der Jugendarbeit. Zu der bisherigen Arbeit mit Jugendlichen im Jugendtreff und der Gutenbergschule ist in den letzten Jahren auch die sog. „aufsuchende Jugendarbeit“ hinzugekommen. Darunter ist der gezielte Kontakt mit Jugendlichen an Treffpunkten (nicht Brennpunkten) zu verstehen. Dadurch können auch Jugendliche erreicht werden, welche weder das Jugendhaus besuchen, noch von den zahlreichen Angeboten der Verbände und Vereine Gebrauch machen. Jürgen Jünger, Fachberater beim Kreisjugendamt, bescheinigte der Gemeinde eine hervorragende Jugendarbeit und lobte den Einsatz der beiden Mitarbeiter. Zugleich hob er die Vorteile eines konstanten Personaleinsatzes in diesem sensiblen Bereich hervor.

Investitionszuschuss an den Schützenverein e. V.

Mit breiter Mehrheit (eine Gegenstimme) hat der Gemeinderat dem Schützenverein e.V. einen Investitionskostenzuschuss für den Umbau und die Sanierungsmaßnahmen am Schützenhaus in Höhe von 18.000 € bewilligt. Des Weiteren übernimmt die Gemeinde eine Ausfallbürgschaft für die Kreditfinanzierung (ca. 40.000 €). Am Schützenhaus stehen unaufschiebbare Instandsetzungsarbeiten an. Der Verein rechnet mit Gesamtkosten von rd. 63.000 Euro. Der Gemeinderat würdigte mit diesem Zuschuss, der in zwei Raten in den Jahren 2010 und 2011 ausbezahlt wird, auch das sportliche und gesellschaftliche Engagement des Vereins in unserer Gemeinde.


 

Frühjahrskonzert, 24. April 2010 (KW 16/2010)

Hinweis


 

Grundsteuer B wird erhöht (KW 16/2010)

Die schlechte Finanzlage ließ keine andere Entscheidung zu: Die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) musste erhöht werden. Nach dem Beschluss des Gemeinderats in der vergangenen Woche wird nun der Hebesatz ab 01.01.2010 auf 320 v.H. festgesetzt.  

Zeitgleich mit der Verabschiedung des Haushaltsplans 2010 wird somit auch die Grundsteuer B nach oben angepasst. 11 Jahre lang blieb der Hebesatz von 280 v. H. unverändert. Dies führte letztlich dazu, dass Riederich nach Sonnenbühl aktuell die Gemeinde mit dem landkreisweit geringsten Hebesatz war. Daran erinnerte auch die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt bei der Betrachtung der mittelfristigen Finanzplanung und empfahl eine rasche Überprüfung der Realsteuerhebesätze. Nach den derzeitigen Berechnungen führt die seit 2009 dramatisch rückläufige Steuerkraft in den nächsten Jahren zu enormen Problemen beim Haushaltsausgleich. Deshalb wird der Gemeinde nichts anderes übrig bleiben, als die Kostendeckungsgrade bei den Dienstleistungen (z.B. Friedhofswesen, Kindergärten) konsequent über steigende Gebührensätze zu verbessern und auch weiterhin maßvolle Steuererhöhungen festzulegen. Davon bleiben auch die Gewerbesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer nicht ausgenommen. Parallel dazu werden im Laufe dieses Jahres Einsparungsmöglichkeiten in allen Bereichen der kommunalen Einrichtungen untersucht. Nach den landesgesetzlich festgelegten Grundsätzen der kommunalen Einnahmebeschaffung gilt folgende Rangfolge: Gebühren und sonstige Entgelte, Steuern, Darlehen.  

Die Grundsteuer B ist im Regelfall nach dem Einkommensteueranteil und der Gewerbesteuer die drittwichtigste Einnahmequelle einer Gemeinde. In Riederich sind die Einnahmen aus der Grundsteuer B mit ca. 450.000 Euro beziffert. Nach der beschlossenen Erhöhung werden rd. 60.000 Euro Mehreinnahmen erwartet. Die neuen Steuerbescheide werden im nächsten Monat zugestellt.  


 

Pflanzliche Abfallverbrennungen – Nicht immer und überall zulässig! (KW 15/2010)

Beim Verbrennen pflanzlicher Abfälle gilt es einige Vorschriften zu beachten.

Grundsätzlich gilt, dass pflanzliche Abfälle nur unter bestimmten Voraussetzungen verbrannt werden dürfen. Im Allgemeinen dürfen solche Abfälle nur im Außenbereich, d. h. außerhalb der Ortsbebauung auf Grundstücken, auf denen sie anfallen, verbrannt werden. Maßgeblich ist hierfür die Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen. Neben dieser Verordnung gelten unter Umständen weitere Einschränkungen: Das Verbrennen von größeren Mengen pflanzlicher Abfälle ist der Ortspolizeibehörde dem Bürgermeisteramt rechtzeitig anzuzeigen. Das Amt für öffentliche Ordnung kann zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gegebenenfalls Anordnungen treffen hinsichtlich der Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen. Eine Information der Feuerwehr durch den Grundstückseigentümer ist grundsätzlich nicht erforderlich. Dem Eigentümer entstehen auch keine Nachteile wenn die Feuerwehr zu einem vermeintlichen Schadensfeuer angerückt ist. Zu beachten ist jedoch, dass bei starkem Wind Reisig nicht verbrannt werden darf. Gleiches gilt zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Feuer und Glut müssen nach Verlassen der Feuerstelle erloschen sein. Die Verbrennungsrückstände sind alsbald in den Boden einzuarbeiten. Pflanzliche Abfälle müssen zudem trocken sein, so dass sie möglichst unter geringer Rauchentwicklung verbrennen. Ein flächenhaftes Abbrennen ist unzulässig. Ein Feuer muss natürlich ständig unter Kontrolle gehalten werden. Durch Rauchentwicklung darf keine Verkehrsbehinderung oder Belästigung sowie gefahrbringender Funkenflug entstehen. Die erforderlichen Abstände von benachbarten Grundstücken und sonstigen geförderten Objekten sind dabei einzuhalten. Dabei gilt, dass folgende Mindestabstände nicht unterschritten werden dürfen: 100 Meter von Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen und 50 Meter von Gebäuden und Baumbestände


 

Mittelwald Informationstag 10.04.2010

Mittelwald Informationstag am Samstag, 10. April 2010 ab 14:00 Uhr in Riederich; Details lesen Sie hier


 

Pflanzliche Abfallverbrennungen – Nicht immer und überall zulässig! (KW 14/2010)

Beim Verbrennen pflanzlicher Abfälle gilt es einige Vorschriften zu beacht.

Grundsätzlich gilt, dass pflanzliche Abfälle nur unter bestimmten Voraussetzungen verbrannt werden dürfen. Im Allgemeinen dürfen solche Abfälle nur im Außenbereich, d. h. außerhalb der Ortsbebauung auf Grundstücken, auf denen sie anfallen, verbrannt werden. Maßgeblich ist hierfür die Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen. Neben dieser Verordnung gelten unter Umständen weitere Einschränkungen:

Das Verbrennen von größeren Mengen pflanzlicher Abfälle ist der Ortspolizeibehörde dem Bürgermeisteramt rechtzeitig anzuzeigen.

Das Amt für öffentliche Ordnung kann zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gegebenenfalls Anordnungen treffen hinsichtlich der Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen.

Eine Information der Feuerwehr durch den Grundstückseigentümer ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Dem Eigentümer entstehen auch keine Nachteile wenn die Feuerwehr zu einem vermeintlichen Schadensfeuer angerückt ist.

Zu beachten ist jedoch, dass bei starkem Wind Reisig nicht verbrannt werden darf. Gleiches gilt zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Feuer und Glut müssen nach Verlassen der Feuerstelle erloschen sein. Die Verbrennungsrückstände sind alsbald in den Boden einzuarbeiten. Pflanzliche Abfälle müssen zudem trocken sein, so dass sie möglichst unter geringer Rauchentwicklung verbrennen. Ein flächenhaftes Abbrennen ist unzulässig.

Ein Feuer muss natürlich ständig unter Kontrolle gehalten werden. Durch Rauchentwicklung darf keine Verkehrsbehinderung oder Belästigung sowie gefahrbringender Funkenflug entstehen. Die erforderlichen Abstände von benachbarten Grundstücken und sonstigen geförderten Objekten sind dabei einzuhalten. Dabei gilt, dass folgende Mindestabstände nicht unterschritten werden dürfen:

100 Meter von Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen und 50 Meter von Gebäuden und Baumbestände


 

Öffentliche Bekanntmachung - Inkrafttreten der Änderung des Bebauungsplans „Metzinger Straße Ost“ (KW 12/2010)

Inkrafttreten der Änderung des Bebauungsplans „Metzinger Straße Ost“

Der Gemeinderat hat am 17.03.2010 in öffentlicher Sitzung die Änderung des oben genannten Bebauungsplans gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Maßgebend ist der bisherige Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 23.06.1986

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB)

Der Bebauungsplan kann einschließlich Begründung beim Bürgermeisteramt Riederich, Mittelstädter Strasse 17, Hauptamt, 72585 Riederich, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3  Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften, sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der öffentlichen Bauvorschriften verletzt worden sind,

2. Der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, welche die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

 

Riederich, 18.03.2010

Klaus Bender

Bürgermeister

 

Geltungsbereich Bebauungsplan Metzinger Straße Ost Lageplan


 

Gemeinderatssitzung vom 17.03.2010 (KW 11/2010)

Lehrschwimmbad Gutenbergschule

- mittelfristiger Sanierungsbedarf

Technik und Gebäudesubstanz des Lehrschwimmbades erfordern in den nächsten Jahren eine umfangreiche Sanierung. Um diesen zu ermitteln, wurden das Architekturbüro Witt aus Riederich und das Ingenieurbüro Nick aus Leonberg um Grobschätzungen gebeten. Drei unterschiedliche Varianten wurden dem Gremium dargelegt.

Die Variante A würde eine Modernisierung der Zentraltechnik (Lüftung und Wasseraufbereitung) sowie ein Fensteraustausch und eine Sanierung des Flachdaches vorsehen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 717.000 Euro. Dies wäre die einfachste Sanierung, welche keine optischen Verbesserungen an dem seit 1965 in Betrieb genommenen Lehrschwimmbecken ergeben würde. Die Hülle, das Dach und die Fenster stammen größtenteils aus der Bauzeit und wurden nie grundlegend erneuert. Die Variante B würde eine Generalsanierung der Haustechnik, ein Austausch der Fenster, eine Sanierung des Flachdaches sowie eine Dämmung der Fassade vorsehen. Hierfür würden Gesamtkosten in Höhe von ca. 1,3 Mio. Euro anfallen. Hierin enthalten wäre ein Edelstahlbecken zur Sicherung der langfristigen Dichtheit des bestehenden Beckens als Einbaulösung. Die unwahrscheinlichste Variante C, der Neubau einer Schwimmhalle statt der Modernisierung der Anlagentechnik mit einer Beckenlänge von 25 m, wofür das neue Gebäude entsprechend angepasst werden müsste, würde Kosten von knapp 3 Mio. Euro verursachen. Sollte die Variante A Modernisierung in 2 Abschnitte verteilt auf 1 bis 2 Jahre gelegt werden, würden voraussichtlich durch diese schrittweise Modernisierung Mehrkosten in Höhe von 10 bis 15% entstehen. Da die gesamte Anlagentechnik im Untergeschoss des Gebäudes mit der Be- und Entlüftung, der Wasseraufbereitung und der Heizung untergebracht ist, kann hier auf eine Generalsanierung nicht verzichtet werden. Diese Technik ist ca. 30 Jahre alt.

Die Diskussion im Gemeinderat zeigte deutlich, dass die Modernisierung oder alternativ die Generalsanierung ausschließlich über eine höhere Verschuldung finanziert werden müsste. Die mittelfristige Finanzplanung geht davon aus, dass in den nächsten Jahren im Verwaltungshaushalt kein Überschuss für Investitionen vorhanden sein wird. Bei einer Generalsanierung, finanziert über eine Kreditaufnahme, würde die aktuell auf 500 Euro pro Einwohner gestiegene Verschuldung auf 800 Euro Verschuldung steigen. Wichtig war dem Gremium und der Verwaltung, in nächster Zeit die Bürgerschaft über diese Thematik in einer speziellen Bürgerversammlung ausführlich zu informieren.

 

Gutenbergschule und –halle

-Modernisierung der Heizzentrale

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt hat der Gemeinderat noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Bereits in der Sitzung im November wurde über die derzeitige Wärmeversorgung im Bereich der Gutenbergschule und –halle informiert. Dabei wurde auch über das Bestreben der EnBW, einen neuen Wärmelieferungsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 15 Jahren mit der Gemeinde abzuschließen, berichtet. Parallel hierzu hatte die Verwaltung das Ingenieurbüro Nick aus Leonberg mit der Untersuchung der Kosten für eine in Eigenregie betriebene Heizungsanlage beauftragt. Diese Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass eine in Eigenregie betriebene Wärmeversorgung sich durchaus wirtschaftlich darstellen lässt. Die Gemeinde müsste zunächst 180.000 Euro investieren, die sich aber in wenigen Jahren durch geringere Energiekosten amortisieren. Das neue Angebot ist in wenigen Parametern überarbeitet worden, jedoch wäre der Neuabschluss eines Wärmelieferungsvertrages mit der EnBW aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nach wie vor nicht interessant. Da jedoch die hierfür zugrunde liegenden Planungen auf den Wärmebedarf unter Einbeziehung des Lehrschwimmbades ausgelegt sind, steht und fällt die Entscheidung über eine Modernisierung der Heizzentrale mit der Frage, ob das Bad saniert und weiter betrieben wird oder ob die Einstellung des Betriebes erfolgen soll.

 

Vorstellung des Haushaltplanentwurfs 2010

Der dem Gemeinderat vorgelegte Haushaltsplan 2010 beinhaltet Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je ca. 10,4 Mio. Euro, davon im Verwaltungshaushalt ca. 8,6 Mio. und im Vermögenshaushalt ca. 1,8 Mio. Euro. Die Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer sind unverändert. Nachdem die Gewerbesteuer im vergangenen Jahr komplett eingebrochen ist, wurde im Ansatz für 2010 ein Aufkommen von 400.000 Euro veranschlagt. Das Aufkommen der Grundsteuer sowie der übrigen Steuereinnahmen Hundesteuer und Vergnügungssteuer kann als konstant eingestuft werden. Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, nach dem starken Einbruch der Gewerbesteuer die größte Einnahmequelle, wurde mit rd. 1,8 Mio. Euro veranlagt. Gegenüber dem Vorjahr sind Mindereinnahmen in Höhe von ca. 883.000 Euro zu verzeichnen, diese verteilen sich mit ca. 545.000 Euro auf den geringeren Anteil an der Einkommenssteuer, mit ca. 326.000 Euro auf weniger Schlüsselzuweisungen und mit ca. 12.000 Euro auf weniger Einnahmen beim Familienlastenausgleich. Diesen Mindereinnahmen stehen leider Mehrausgaben in Höhe von ca. 190.000 Euro gegenüber, diese verteilen sich auf die Kreisumlage und die Umlage nach dem Finanzaugleichsgesetz. Insgesamt beträgt die Umlagenhöhe rd. 2,4 Mio. Euro. Somit ergibt sich allein durch diese Mindereinnahmen und Mehrausgaben eine Gesamtbelastung gegenüber dem Vorjahr von ca. 1.070.000 Euro. Eigentlich sollte der Verwaltungshaushalt einen Überschuss erwirtschaften, welcher als Zuführungsrate bezeichnet wird und dem Vermögenshaushalt für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung stehen sollte. Im Haushaltsplan 2010 ist jedoch eine so genannte negative Zuführungsrate vorgesehen, dies bedeutet, dass im Verwaltungshaushalt eine Lücke von 1,15 Mio. Euro klafft. Im Vermögenshaushalt hatte der Gemeinderat in seiner Klausurtagung alle wünschenswerten Projekte auf das Notwendigste zurück gefahren. Nicht aufgeschoben werden kann die Neubeschaffung der EDV-Anlage im Rathaus, nachdem in jüngster Vergangenheit immer wieder massive Probleme bei der Hardware und auch im Netzwerk aufgetreten sind. Des Weiteren arbeiten die sonstigen öffentlichen Einrichtungen mit der ehemaligen EDV-Anlage des Rathauses, welche nunmehr über 10 Jahre alt ist und bei weitem nicht mehr den Anforderungen genügt. Die bisher im Rathaus verwendeten Computer sollen dann wieder innerhalb der gemeindlichen Einrichtungen genutzt werden, da deren Anwendungsprogramme sich im Wesentlichen auf die Microsoft Office Komponenten beschränken. Für den Tausch des Heizkessels im Feuerwehrhaus wurden rd. 34.000 Euro angesetzt, diesen steht ein Zuschuss aus den Mitteln der Infrastrukturpauschale mit rd. 25.000 Euro gegenüber. Mit einer Teilrate von 40.000 Euro soll eine Retentionsfläche für den aktiven Hochwasserschutz geschafft werden. Auch in die Gutenberghalle muss weiter investiert werden. Nachdem im vergangenen Jahr der Austausch der Oberlichter im Hallenbereich und die Erneuerung der Regelungs- und Lüftungstechnik realisiert wurde, muss ein Betrag für die Restfinanzierung in Höhe von ca. 70.000 Euro bereitgestellt werden. Es besteht jedoch auch hier eine Förderzusage über 56.000 Euro aus dem Förderprogramm Klimaschutzinitiative. In diesem Jahr soll auch der Austausch der Lichtbänder im Zuge der energetischen Sanierung durchgeführt werden. Hierfür erhält die Gemeinde Fördermittel im Rahmen der Bildungspauschale des Konjunkturpakets II in Höhe von 16.000 Euro. Die Dachsanierung mit nochmals rd. 270.000 Euro wurde auf das Jahr 2011 verschoben. An Grundstückserlösen wurde neben dem Verkauf des direkt an der Stuttgarter Straße gelegen Grundstücks im Baldauf- Areal ein weiteres Baugrundstück als Erlös im Haushaltsplan eingestellt. Wie im Vorjahr bleibt zu hoffen, dass die Gemeinde auch im Kernbereich des Wohngebietes einen attraktiven Bauträger findet, um auch diese Grundstücke wieder am Markt anbieten zu können. Die Entwicklung der allgemeinen Rücklage bereitet große Sorge. Im vergangenen Jahr wurde ein Betrag von rd. 600.000 Euro aus der Rücklage entnommen. Im aktuellen Haushaltsplan ist wiederum eine Entnahme in Höhe von 652.000 Euro geplant. Der Stand der allgemeinen Rücklage sinkt damit zum Jahresende auf ca. 1,07 Mio. Euro. Nach der Finanzplanung für die Jahre 2011 bis 2013 ist davon auszugehen, dass auch in diesen Jahren das Eigenkapital weiter reduziert wird.

 

Bebauungsplan „Stuttgarter Straße-Süd“ und „Weiherstraße-Nordwest“

Der Gemeinderat hat einstimmig die nächsten Verfahrensschritte im Aufstellungsverfahren für die Bebauungspläne „Stuttgarter Straße-Süd“ und „Weiherstraße-Nordwest“ gefasst. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden eingegangenen Stellungsnahmen wurden abgewogen und teilweise im neuen Entwurf mit eingearbeitet. Dieser wurde anerkannt und wird nun öffentlich ausgelegt. Es handelt sich bei diesen beiden Bebauungsplänen um sogenannte einfache Bebauungspläne, welche lediglich die Art der baulichen Nutzung regeln. Auf die in dieser Ausgabe abgedruckte öffentliche Bekanntmachung bzgl. der beiden Aufstellungsverfahren wird verwiesen.

 

Bebauungsplanänderung „Metzinger Straße–Ost“

Der Gemeinderat hat einstimmig die letzten Verfahrensschritte für die Änderung des Bebauungsplans „Metzinger Straße-Ost“ beschlossen sowie den entsprechende Satzungen zugestimmt. Inhalt des nun abgeschlossenen Änderungsverfahrens ist, der Ausschluss von Vergnügungsstätten, Bordellen und Einzelhandelsbetreiben mit erotischem Sortiment. Des Weiteren wurde festgelegt, dass die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen entsprechend der Baunutzungsverordnung jeweils der Zustimmung der Gemeinde bedürfen, welche nur dann erteilt werden kann, wenn diese nicht den Zielen der Begründung aus der Bebauungsplanänderung entgegenstehen. Auf die in diesem Amtsblatt abgedruckte öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen.

 

Eine nichtöffentliche  Sitzung ging der öffentlichen Sitzung voraus und schloss sich an.


 

Bebauungsplanaufstellung „Weiherstraße Nordwest“ (KW 11/2010)

Öffentliche Bekanntmachung Entwurfsanerkennung

1.      Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses über die Billigung des Planentwurfs

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.03.2010 den vom Hauptamt der Gemeinde Riederich ausgearbeiteten Entwurf mit der dazu gehörenden Begründung gebilligt und beschlossen, den Planentwurf öffentlich auszulegen. Den räumlichen Geltungsbereich regelt die Übersichtskarte des Stadtplanungsamtes Metzingen vom 17.03.2009, die nachfolgend dargestellt ist:

2.      Planbereich

- Übersichtskarte -

 

3.      Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Planentwurf und die Begründung für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Dabei ist jedem Bürger und den Fachbehörden Gelegenheit zu geben, Anregungen vorzubringen.

Der Planentwurf liegt von Dienstag, 06. April 2010 bis einschließlich Montag, 10. Mai 2010 beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer 8, und im Foyer EG, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich an den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Hier besteht die Möglichkeit, sich zum Planentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern. Umweltbezogene Informationen sind nicht verfügbar, da es sich bei der Aufstellung des Bebauungsplans um bereits bebaute Fläche handelt und lediglich die Art der baulichen Nutzung festgeschrieben wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung oder der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Bebauungsplan- oder Satzungsverfahren nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Riederich, 24.03.2010

Klaus Bender, Bürgermeister


 

Landkreis Reutlingen                                    (Anlage 1 zur AU 18/2009)

Gemeinde          Riederich

Gemarkung       Riederich  

 

Bebauungsplan

„Weiherstraße Nordwest“

 

Gefertigt: Metzingen, den  17.03.2009

                 Amt für Planen und Bauen

 

 

 

Übersichtsplan: (siehe unten)

 

 

............. ............... ...............           Grenze des räumlichen Geltungsbereichs




 

Bebauungsplanaufstellung „Stuttgarter Straße Süd“ (KW 11/2010)

Öffentliche Bekanntmachung Entwurfsanerkennung

1.      Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses über die Billigung des Planentwurfs

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.03.2010 den vom Hauptamt der Gemeinde Riederich ausgearbeiteten Entwurf mit der dazu gehörenden Begründung gebilligt und beschlossen, den Planentwurf öffentlich auszulegen. Den räumlichen Geltungsbereich regelt die Übersichtskarte des Stadtplanungsamtes Metzingen vom 17.03.2009, die nachfolgend dargestellt ist:

2.      Planbereich

- Übersichtskarte -

3.      Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Planentwurf und die Begründung für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Dabei ist jedem Bürger und den Fachbehörden Gelegenheit zu geben, Anregungen vorzubringen.

Der Planentwurf liegt von Dienstag, 06. April 2010 bis einschließlich Montag, 10. Mai 2010 beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer 8, und im Foyer EG, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich an den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Hier besteht die Möglichkeit, sich zum Planentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern. Umweltbezogene Informationen sind nicht verfügbar, da es sich bei der Aufstellung des Bebauungsplans um bereits bebaute Fläche handelt und lediglich die Art der baulichen Nutzung festgeschrieben wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung oder der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Bebauungsplan- oder Satzungsverfahren nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Riederich, 24.03.2010

Klaus Bender, Bürgermeister


 

Landkreis          Reutlingen                           (Anlage 1 zur AU 17/2009)

Gemeinde          Riederich

Gemarkung       Riederich  

 

 

Bebauungsplan

„ Stuttgarter Straße Süd"

 

Gefertigt: Metzingen, den  17.03.2009

                 Amt für Planen und Bauen

 

Übersichtsplan: (siehe unten)

 

 

................. ............... ............                                             Grenze des räumlichen Geltungsbereichs




 

Grenzabstände bei Bäumen, Sträuchern und Gehölzen (KW 09/2010)

Immer wieder wird bei uns angefragt, welche Grenzabstände mit Bäumen, Sträuchern und Gehölzen einzuhalten sind. Daher wollen wir nachstehend auf die Abstandsbestimmungen des Nachbarrechtsgesetzes hinweisen.

1. Bei Beerenobststräuchern und -stämmen, Rosen, Ziersträuchern und sonstigen artgemäß kleinen Gehölzen sowie mit Rebstöcken außerhalb von Weinbergen beträgt der Abstand 0,50 m. Die Gehölze dürfen die Höhe von 1,80 m nicht überschreiten, sonst muss ein Abstand von 2,00 m eingehalten werden.

2. Bei Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen sowie mit Weidenpflanzungen, die jährlich genutzt werden, beträgt der Abstand 1,00 m. Die Gehölze dürfen die Höhe von 1,80 m nicht überschreiten, sonst muss ein Abstand von 2,00 m eingehalten werden.

3. Bei Kernobst- und Steinobstbäumen auf schwach- und mittelstark wachsenden Unterlagen und anderen Gehölzen artgemäß ähnlicher Ausdehnung, bei Forstsamenplantagen sowie bei Weidenpflanzungen, die nicht jährlich genutzt werden, beträgt der Abstand 2,00 m. Die Gehölze dürfen die Höhe von 4,00 m nicht überschreiten, sonst muss ein Abstand von 3,00 m eingehalten werden.

4. Bei artgemäß mittelgroßen oder schmalen Bäumen wie Birken, Blaufichten, Ebereschen, Erlen, Robinien (Akazien), Salweiden, serbischen Fichten, Thujen, Weißbuchen, Weißdornen und deren Veredelungen, Zieräpfeln, Zierkirschen, Zierpflaumen, und anderen Gehölzen artgemäß ähnlicher Ausdehnung sowie mit Obstbäumen auf stark wachsenden Unterlagen und veredelten Walnussbäumen beträgt der Abstand 4,00 m.

5. Bei großwüchsigen Arten wie Ahornen, Buchen, Eichen, Eschen, Kastanien, Linden, Nadelbäumen, Pappeln, Platanen, unveredelten Walnusssämlingsbäumen sowie mit anderen Bäumen artgemäß ähnlicher Ausdehnung beträgt der Abstand 8,00 m.

 

Die in Nummer 3 und 4 aufgeführten Abstände ermäßigen sich gegenüber Grundstücken in Innerortslage auf die Hälfte. Dies gilt nicht für Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen, Forstsamenplantagen, Obstbäume auf stark wachsenden Unterlagen und veredelte Walnussbäume sowie für geschlossene Bestände mit mehr als drei Gehölzen. Einzeln stehende großwüchsige Bäume, ausgenommen Nadelbäume, dürfen gegenüber Grundstücken in Innerortslage mit einem Abstand von 6 m gepflanzt werden. Enthält ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach den Vorschriften des Bauplanungsrechtes Festsetzungen über Böschungen, Aufschüttungen, Einfriedigungen, Hecken oder Anpflanzungen,

so müssen die nach dem Nachbarrechtsgesetz vorgeschriebenen Abstände nicht eingehalten werden, wenn es die Verwirklichung der planerischen Festsetzungen erfordert. Dies gilt nicht gegenüber landwirtschaftlich genutzten Grundstücken (§ 27 des Nachbarrechtsgesetzes).

Soweit die Anpflanzungen die Grenzabstände nicht einhalten, ist der Besitzer des Gehölzes verpflichtet, das Gehölz in der Zeit vom 01. Oktober bis 29. Februar zu verkürzen.

 


 

Nepal - Trekking in der Einsamkeit (KW 8/2010)




 

Hausmeister Dieter Kopschitsch verabschiedet (KW 6/2010)

Im Rahmen einer kleinen Feier wurde Dieter Kopschitsch nach fast 25-jähriger Tätigkeit als Hausmeister der Gutenbergschule und -halle in den Ruhestand verabschiedet. Im Beisein der gesamten Schüler und des Lehrerkollegiums hatte der Schulchor der Gutenbergschule unter der Leitung von Lehrerin Bärbel Häusler die musikalische Umrahmung übernommen.

Rektorin Isabel Heisig dankte Herrn Kopschitsch für seinen Arbeitseinsatz rund um die Schule und die Hallen. Bürgermeister Klaus Bender reflektierte die zurückliegenden Jahre und erwähnte  das breit gefächerte Aufgabengebiet sowie den hohen zeitlichen Einsatz bei der Tätigkeit eines Hausmeisters. Dieter Kopschitsch habe stets großen Wert auf die pflegliche Nutzung der Schul- und Hallenräume gelegt.

Auch er dankte im Namen des gesamten Personals dem ausscheidenden Mitarbeiter herzlich für die geleistete Arbeit und wünschte ihm für die Zukunft alles Gute.

Seit Anfang Februar ist sein Nachfolger Thomas Burk im Amt. Er war seither Mitarbeiter beim Gemeindebauhof und ist künftig gemeinsam mit Horst Hantl für den gesamten technischen Betrieb der Schule, des Lehrschwimmbeckens und der beiden Hallen verantwortlich.




 

Nepal – Trekking in der Einsamkeit (KW 4/2010)

Kathmandu  –  Trekking durchs Rolwaling-Gebirge
ins Everest-Gebiet  –  Kultur, Land und Leute  

Live-Dia-Schau (digital)

Udo Ley, Ludwigsburg

Montag, 08. März 2010, 19.30 Uhr

(Einlass 19.00 Uhr)

Bürgerhaus

 

Eintritt: 6 € / 3 € Jugendl./Studenten




 

Gemeinderatssitzung vom 13.01.2010 (KW 2/2010)

Gemeindewald

- Kultur- und Nutzungsplan 2010

Der Gemeinderat hat einstimmig dem forstwirtschaftlichen Betriebsplan 2010 zugestimmt. Revierförster Notz und Herr Kemmner vom Kreisforstamt haben den Forstwirtschaftsplan 2010 und die Bilanz 2009 vorgestellt. Das vergangene Jahr war durch zahlreiche Niederschläge und einen schneereichen Winter sehr gut für die Vegetation. Parasiten, insbesondere der Eichenprozessionsspinner, sind im vergangenen Jahr nur sehr geringfügig aufgetreten. Jedoch waren die Folgewirkungen der Trockenjahre nach wie vor sichtbar. Insbesondere das Eschentriebsterben, wo bei den Trieben der Eintrocknungsprozess beginnt, war vielfach zu verzeichnen. Das Wachstum insgesamt kann als gut bezeichnet werden, die Holzmarktsituation im Gemeindewald ebenfalls. Insgesamt gesehen, hat jedoch auch die Wirtschaftskrise dazu geführt, dass der Laubholzmarkt stark eingebrochen ist.

Herr Kemmner informierte das Gremium auch über den allgemeinen Waldzustand. Insbesondere Buchen ist in Baden-Württemberg die am stärksten geschädigte Baumart, im Durchschnitt sind 40% aller Blätter geschädigt. Des Weiteren wurde die Projektentwicklung Mittelwald und deren Zielsetzung vorgestellt. Insgesamt kann festgehalten werden, dass eine breite Baumartenpalette vorhanden ist. In Bezug auf den zehnjährigen Forstwirtschaftsplan konnten bereits 63% Einschlag erzielt werden, die Planwerte werden daher aller Voraussicht nach erreicht.

Revierförster Notz stellte die Planung für das Jahr 2010 vor. Der Nutzungs- und Kulturplan beinhaltet Einschlagssorten, Einschlagsintensität und Sortenzusammenstellung. Auf einem virtuellen Rundgang durch die Abteilungen des Gemeindewaldes wurden die jeweiligen Situationen vorgestellt. Als Gesamtnutzung ist der Einschlag von 510 fm geplant, davon 90 fm Nadelholz und 420 fm Laubholz. Insbesondere in den Abteilungen Bildhau und Hasengarten sollen diese geschlagen werden. Der Kulturplan beinhaltet im Wesentlichen die Pflanzungen, Kultursicherungen sowie die Jungbestandspflege, welche auf ca. 4,8 ha erforderlich wird. Der Betriebswirtschaftsplan sieht Einnahmeerlöse von 23.000 € vor, dem stehen Ausgaben von 10.300 € gegenüber. Unter Berücksichtigung der übrigen Einnahmen und Ausgaben ergibt sich ein Gewinn 5.400 €.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.


 

Winterdienst (KW 02/2010)

Schnee und Eis fordern Bauhof und Grundstückseigentümer Die beachtlichen Neuschneemengen der letzten Tage lassen nicht nur die Herzen der Kinder und Wintersportler höher schlagen. Die meisten von uns genießen die herrliche Winterlandschaft bei erholsamen Spaziergängen und Wanderungen. Für die Verkehrsteilnehmer ist Schnee und Eis jedoch lästig und mitunter auch gefährlich. Die Räumdienste und viele Grundstückseigentümer waren deshalb am Wochenende durch den erneuten Wintereinbruch mächtig gefordert. Auch in Riederich war der kommunale Bauhof stundenlang im Einsatz, bis die wichtigsten Straßen und Wege geräumt und verkehrssicher waren. Erschwerdend kam am Freitag hinzu, dass vom Bauhofteam im Tagesverlauf auch noch ein Wasserrohrbruch behoben werden musste. In der Haldenstraße waren am Vortag durch ein Leck in der Hauptleitung große Wasserverluste festgestellt worden, die eine rasche Reaktion erforderten.  

Gehwege richtig räumen Immer wieder ist zu beobachten, dass Straßenanlieger den Schnee von den Gehwegen in die soeben geräumte Fahrbahn schaufeln. Aber auch wenn die Wohnstraße nicht geräumt wird, sollte der Schnee möglichst nicht auf die Straßenfläche, sondern in die angrenzenden privaten Gärten geworfen werden. Dadurch wird die Fahrspur nicht weiter verengt und die Parkierung nicht noch mehr eingeschränkt. Ist dies nicht machbar, ist der Schnee am Gehwegrand - ausreichend ist in der Regel eine Räumbreite von einem Meter - , ansonsten direkt am Fahrbahnrand anzuhäufen.  

Streusalz auf Gehwegen verboten In diesem Zusammenhang weist die Gemeindeverwaltung wiederholt darauf hin, dass die Verwendung von Streusalz auf öffentlichen Gehwegen aus Gründen des Umweltschutzes generell unzulässig ist. Die hier geltende Rechtsverordnung regelt eindeutig, dass nach dem Räumen des Schnees abstumpfendes Material (z.B. Splitt oder Sand) zu streuen ist. Auftauende Mittel dürfen nur bei extremen Situationen, z.B. bei Eisregen, ausnahmsweise eingesetzt werden. Streusalz schädigt Bäume und Pflanzen; es wandert bei offenen Belägen ins Grundwasser, bei versiegelten Flächen über die Kanalisation in unsere Bäche und Flüsse und belastet die Gewässer. Das zu Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf den Straßen verwendete Streusalz bedeutet ohnehin schon eine hohe Umweltbelastung. Deshalb sollten Gehwegflächen von den Anliegern nicht zusätzlich mit Salz bestreut werden. Geräumte und anschließend mit Splitt besteute Flächen sind gleichermaßen verkehrssicher. Zuwiderhandlungen gegen das Streusalzverbot stellen eine Ordnungwidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.  

Auszug aus der Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum

Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

(Streupflicht-Satzung) vom 6. November 1989.

§ 5 Umfang des Schneeräumens

(1) Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind auf solche

Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass Sicherheit und

Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere ein

Begegnungsverkehr möglich ist; sie sind in der Regel mindestens auf 1 m Breite

zu räumen.

(2) Der geräumte Schnee und das auftauende Eis ist auf dem restlichen Teil

der Fläche, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, soweit der Platz dafür

nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn bzw. am Rande der in § 3 Abs. 2 bis

6 genannten Flächen anzuhäufen. Nach Eintreten von Tauwetter sind die

Straßenrinnen und die Straßeneinläufe so freizumachen, dass das

Schmelzwasser abziehen kann.

(3) Die von Schnee oder auftauendem Eis geräumten Flächen vor den

Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine

durchgehende Benutzbarkeit der Flächen gewährleistet ist. Für jedes

Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens 1

Meter zu räumen.

(4) Die zu räumende Fläche darf nicht beschädigt werden. Geräumter

Schnee oder auftauendes Eis darf dem Nachbarn nicht zugeführt werden.

 

§ 6 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte

(1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege und

die weiteren in § 3 genannten Flächen sowie die Zugänge zur Fahrbahn

rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie von Fußgängern bei Beachtung der nach

den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benützt werden

können. Die Streupflicht erstreckt sich auf die nach § 5 Abs. 1 zu räumende

Fläche.

(2) Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu

verwenden.

(3) Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten.

 

Der vollständige Wortlaut der Streupflichtsatzung íst im Internet zu finden: www.riederich.de/Rathaus/Ortsrecht/Streupflichtsatzung


 

Gemeindefinanzen (KW 52/2009)

Gewerbesteuer weggebrochen

Die Gewerbesteuer – nach dem kommunalen Einkommenssteueranteil die zweitwichtigste Einnahmequelle der Gemeinde Riederich – ist im Jahr 2009 vollständig weggebrochen. Aufgrund immenser Rückzahlungen ist der Einnahmeansatz sogar ins Minus gerutscht.

Gegenüber dem Vorjahr 2008 wurde der Haushaltsansatz 2009 bei der Gewerbesteuer auf 750.000 Euro halbiert. Bereits zur Jahresmitte war jedoch erkennbar, dass die von einzelnen Betrieben beantragten Steuererstattungen die Einnahmeerwartung nicht mehr erreichen ließen. Weitere Rückzahlungen in den Monaten November und Dezember sorgten schließlich dafür, dass die Gewerbesteuer 2009 mit roten Zahlen abschließt.

Auch für 2010 wird nur ein mageres Ergebnis erwartet. Die Investitionskraft der Gemeinde schrumpft daher auf ein Minimum.

 


 

Öffnungszeiten des Rathauses (KW 51/2009)

Ab Januar 2010 ändern sich die Öffnungszeiten des Rathauses nachmittags wie folgt:

Dienstag 15.00 bis 19.00 Uhr (derzeit 16.00 bis 18.00 Uhr). Dafür entfallen die Sprechzeiten an Donnerstagen von 16.00 bis 18.00 Uhr.

Mit den verlängerten Öffnungszeiten möchte die Gemeindeverwaltung besonders Berufstätigen entgegenkommen.

Unverändert bleiben die vormittäglichen Zeiten montags bis freitags jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr.


 

Personalien (KW 50/2009)

Gisela Brünig im Vorruhestand

Nach 29-jähriger Tätigkeit als Reinigungskraft in der Gutenberghalle  hat Gisela Brünig die Freistellungsphase der Altersteilzeit angetreten. Zum Abschied sang  der Schülerchor der Gutenbergschule unter der Leitung von Bärbel Häusler eigens getextete Lieder. Rektorin Isabel Heisig danke Frau Brünig für ihren unermüdlichen Arbeitseinsatz.  Auch Bürgermeister Klaus Bender lobte die Zuverlässigkeit, mit der Gisela Brünig stets gut gelaunt fast drei Jahrzehnte im Reinigungsteam vorbildlich wirkte.  



Gisela Brünig (Mitte) mit Rektorin Heisig und Bürgermeister Bender


 

Frischwasser und Abwasser (KW 49/2009)

Gebührensätze steigen

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden teurer.

Der Gemeinderat wird am 09. Dezember über die Anpassung der Gebührensätze beschließen. Die Vorberatung über die Neukalkulation erfolgte schon in der Sitzung am 25. November. Ab 01. Januar 2010 sollen 1 m³ Trinkwasser 1,95 € und die gleiche Menge Abwasser 3,10 € kosten. Die bisherigen Gebührensätze von 1,55 € bzw. 2,45 € gelten seit 5 Jahren unverändert.

Seit 3 Jahren sind bei der Abwasserentsorgung aufgrund gestiegener Ausgaben Kostenunterdeckungen aufgetreten. Da die Erhebung von Nutzungsgebühren nach dem Kommunalabgabengesetz kostendeckend zu erfolgen hat, ist nun ein deutlicher Gebührensprung von 65 Cent unvermeidlich. Auch bei der Wasserversorgung, die als steuerpflichtiger Eigenbetrieb geführt wird, sind seit 2007 Verluste entstanden, die bereits ab 2008 zu einer Gebührenerhöhungen geführt hätten. Wegen noch nicht abgeschlossener Bewertungsmaßnahmen beim Anlagevermögen wurden Anpassungen jedoch zurückgestellt.

Unter Berücksichtigung gestiegener betrieblicher Aufwendungen und der Notwendigkeit, den Ausgleich der Vorjahresverluste auf kommende Jahre zu verteilen, hat die Verwaltung eine Gebührenerhöhung von 40 Cent auf 1,95 € (einschließlich 7% Umsatzsteuer) vorgeschlagen.

Kalkulationsgrundlage ist eine Jahreswasserabgabe von 190.000 m². Der Wasserverbrauch ist mit dem vollständigen Wegfall des Großabnehmers im Jahre 2005 (Betriebsaufgabe des Textilveredlungsunternehmens Baldauf) stark eingebrochen. Seit 2006 sinkt die Verkaufsmenge weiterhin geringfügig ab. Diese Tatsache führt bei unveränderten Fixkosten zu einem zwangsläufigen Anstieg der Verbrauchsgebühr.

Baden-Württemberg ist ein wasserreiches Bundesland. Dank der beiden großen Fernwasserversorgungsunternehmen (Zweckverband Bodenseewasserversorgung und Zweckverband Landeswasserversorgung) sowie zahlreicher Eigenwasservorkommen steht allen Einwohnern jederzeit und in jeder Menge hervorragendes Trinkwasser zur Verfügung. Ein allzu sparsamer Umgang mit Frischwasser im Haushalt ist daher nicht notwendig; eine Wasserverschwendung sollte jedoch auch nicht erfolgen.

Bisherige Gebührenstruktur seit 2002

(Verbrauchsgebühr / m³, bei Wasser einschließlich 7% Umsatzsteuer)

Zeitraum

Wasser

Abwasser

2002

1,28 €

1,85 €

2003 + 2004

1,44 €

2,95 €

Seit 2005

1,55 €

2,45 €

Ab 2010

1,95 €

3,10 €

 


 

Gemeinderatssitzung vom 25.11.2009 (KW 49/2009)

Weiterführung der Hauptschule in Riederich

Auch im kommenden Schuljahr wird die Hauptschule in Riederich eingeständig weitergeführt. Ab dem Schuljahr 2010/2011 werden voraussichtlich Schüler

aus Grafenberg die Klassen 5 bis 7 an der Gutenbergschule besuchen. Zu Beginn des kommenden Schuljahres werden die aktuellen Schülerzahlen an der Hauptschule Riederich bewertet und in Abstimmung mit der Stadt Metzingen und dem Staatlichen Schulamt Tübingen eine Entscheidung über die künftige Organisationsform der Hauptschule getroffen. Aktuell besuchen 54 Schüler die Hauptschule, die Klassen 5 und 6 werden kombiniert unterrichtet. Ab dem Schuljahr 2010/2011 besteht ein Wahlrecht beim Besuch einer Haupt- oder Werkrealschule, sofern der jeweilige Schulträger nicht von der übergangsweisen Schulbezirksfestlegung Gebrauch gemacht hat. Riedericher Hauptschüler werden frühestens ab September 2011 die 8. Klasse einer Werkrealschule besuchen.

 

Kalkulation der Abwassergebühr

Dem Gemeinderat wurde die neu überarbeitete Gebührenkalkulation der Abwassergebühr vorgestellt. Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines Bemessungszeitraumes ergeben haben, sind nach dem kommunalen Abgabengesetz innerhalb von 5 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen im Bereich der Abwasserentsorgung können innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Zum Stand 31.12.2008 ist noch eine Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2007 mit ca. 52.000 € sowie eine Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2008 mit ca. 86.000 € auszugleichen. Unter Berücksichtigung einer linearen Aufteilung dieser beiden Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2007 und 2008 ergibt sich eine kostendeckende Abwassergebühr in Höhe von 3,10 € gegenüber der bisher erhobenen Gebühr von 2,45 €. Die förmliche Beschlussfassung über eine neue Abwassergebühr sowie die damit verbundene Änderung der Abwassergebührensatzung wird voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung am 09.12.2009 erfolgen. 

 

Kalkulation der Wasserversorgungsgebühr

Dem Gremium wurde ebenfalls die neu überarbeitete Gebührenkalkulation für die Wassergebühr vorgestellt. Die Nachkalkulation für das Jahr 2007 hat einen Jahresverlust von ca. 69.500 € ergeben, die Nachkalkulation für das Jahr 2008 ebenfalls einen Jahresverlust von ca. 65.000 €. Bisher wurden 1,55 € brutto für einen m³ Wasser erhoben, im Jahr 2007 wäre 1,65 € erforderlich gewesen und im Jahr 2008 1,73 €. Für das Jahr 2010 ergibt sich unter linearer Aufteilung der Verluste aus den Jahren 2007 und 2008 ein Gebührensatz von netto 1,83 €/m³, was einer Wassergebühr in Höhe von brutto 1,95 €/m³ entspricht. Die Aufwendungen für die Wasserversorgung im kommenden Jahr ergeben im Vergleich zu den Vorjahren keine marginalen Veränderungen, mit einer Ausnahme des Wasserbezugspreises von der Bodenseewasserversorgung. Dieser steigt im kommenden Jahr im Vergleich zum Jahr 2008 um 14%, bei einer gleich bleibenden Wasserabnahmemenge.

Der Gemeinderat wird ebenfalls in der nächsten Sitzung am 09.12.2009 über die Wassergebühr für das Haushaltsjahr 2010 und die damit verbundene Änderung der Wasserversorgungssatzung beschließen.

 

Gehwegssanierungsarbeiten

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, im Rahmen der in Kürze beginnenden Kabelverlegungsmaßnahmen der EnBW in der Stegäckerstraße, keine weiteren Finanzierungsmittel für Gehwegssanierungsarbeiten bereit zu stellen. Der mit der EnBW geschlossene Konzessionsvertrag ermöglicht es dieser, die öffentlichen Verkehrswege zur Einlegung von Leitungen zu nutzen. Dies führt dazu, dass Gehwegflächen dann mit Schnittkante und Fugenband optisch und funktional nicht in einem ganz so hohen Standard verbleiben. In der Vergangenheit hat die Gemeinde oftmals die noch verbleibende Restbreite des Gehweges auf eigene Rechnung sanieren lassen oder den Mehrpreis für einen Pflasterbelag getragen. Nachdem sich die finanzielle Lage der Gemeinde drastisch verschärft hat wurde davon abgesehen, den Ausbau der Restfläche des Gehweges zu realisieren. Die Mehrkosten hätten bei Asphaltbelag ca. 6.250 €, bei Pflaster ca. 15.700 € betragen.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.

 


 

Gemeinderatssitzung vom 04.11.2009 (KW 46/2009)

Verpflichtung des nachrückenden Gemeinderats Ralf Stiefel

Neues Mitglied im Gremium ist Ralf Stiefel. Er ist als erster Ersatzbewerber für den ausgeschiedenen Gemeinderat Jürgen Weiss nachgerückt und wurde zu Beginn der Sitzung von Bürgermeister Klaus Bender verpflichtet.

 

Gutenbergschule und -halle

Die Klimaschutzagentur Reutlingen hatte im Frühjahr energetische Untersuchungen in den Schul- und Hallengebäuden durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in einem Abschlussbericht zusammengefasst und vom Leiter der Klimaschutzagentur Jürgen Schipek dem Gremium vorgetragen.

Neben den heizungs- und lüftungstechnischen Anlagen wurden auch die Elektrotechnik sowie die Gebäudehüllen jeweils von Fachingenieuren untersucht. Die vorgeschlagenen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind in einer Prioritätenliste aufgeführt. Die dringlichste Verbesserung in der Gutenberghalle, die Modernisierung der Heizungs- und Lüftungsanlage sowie der Beleuchtung, wurde bereits in den vergangenen Sommerferien realisiert. Weitere Priorität bei der Gutenberghalle hat die Modernisierung des Flachdaches. Die Abdichtung ist im kommenden Jahr geplant.

Als zweite Priorität wurde die Dämmung der Fassade und der Austausch der Fenster aufgeführt. In der Gutenbergschule und den Nebengebäuden genießt Priorität 1 die Fenstersanierung im Hallenbad sowie die Untersuchung der Lüftungstechnik in diesem Trakt. Weitere Priorität erster Klasse hat die Untersuchung des Blockheizkraftwerks (BHKW).

In einem zweiten Abschnitt müsste über die Fassadensanierung im Hallenbad, die Modernisierung der Lüftungstechnik sowie die Erneuerung der Heizzentrale in der Schule nachgedacht werden. In dritter Priorität wurden die Fassaden und Fenster der Schulsporthalle eingestuft. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird stark von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde in den nächsten Jahren abhängen. Die Klimaschutzagentur plädiert in jedem Fall dafür, keine Sparversionen vorzunehmen, sondern die Maßnahmen über einen längeren Zeitraum in einem sinnvollen Modernisierungspaket durchzuführen.

 

Vorschläge zur Modernisierung der Heizungszentrale in der Gutenbergschule  und -halle

Der Schul-/Hallenkomplex wird seit 15 Jahren mit einem Blockheizkraftwerk beheizt. Betreiber ist die EnBW. Die Gemeinde bezieht die Wärme über einen Wärmelieferungsvertrag. Im Rahmen des sogenannten Contracting-Modells haben die damaligen Neckarwerke, heute EnBW, die bestehenden Heizungskessel von der Gemeinde übernommen und zusätzlich ein BHKW mit 50 kW elektrischer Leistung installiert.  Diese Entscheidung sei, so Bürgermeister Klaus Bender, bereits 1993 unter ökologischen Gesichtspunkten getroffen worden. Durch das Prinzip der Kraft-Wäme-Kopplung wird neben Heizwärme auch Strom erzeugt.

Die EnBW beabsichtigt nun aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten in eine neue Heizungsanlage investieren. Vorraussetzung ist jedoch, dass die Gemeinde einen neuen Wärmelieferungsvertrag abschließt und sich darin für eine Dauer von weiteren 15 Jahren verpflichtet, die produzierte Wärme abzunehmen. Der derzeitige Wärmepreis liegt relativ hoch.

Deshalb hat die Verwaltung das Ingenieurbüro Planung Engineering Nick aus Leonberg beauftragt, verschiedene Realisierungssätze für eine neue, in Eigenregie betriebene Heizungsanlage zu untersuchen. Ingenieur Rainer Nick stellte dem Gremium verschiedene technische Möglichkeiten vor. Die Modernisierung einer Gasheizanlage würde ca. 92.000 € kosten, die Ertüchtigung des bestehenden BHKW’s ca. 135.000€, die Neuinstallation eines BHKW’s ca. 172.000 € sowie die Neuinstallation einer Pelletanlage ca. 180.000 €. Unter Betrachtung der Wirtschaftlichkeitsberechnung für diese 4 Varianten, gerechnet auf eine Betriebszeit von 20 Jahren, würde eine Neuinstallation des BHKW’s den geringsten Wärmepreis ergeben. Zunächst sollen jedoch Gespräche mit der EnBW erfolgen, um günstigere Konditionen zu erreichen. Sollte dies nicht möglich sein, wären die Kündigung des Wärmelieferungsvertrages und die Erneuerung des BHKW’s mit anschließendem Betrieb in Eigenregie die wirtschaftlichste Lösung.

Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung einstimmig.

 

Errichtung und Betrieb einer Fotovoltaikanlage auf der Gutenberghalle

Der Gemeinderat hat ohne Gegenstimme beschlossen, die Errichtung und den Betrieb einer Fotovoltaikanlage in kommunaler Eigenregie auf dem Dach der Gutenberghalle weiter zu untersuchen. Bisher wurden die Dächer verschiedener öffentlicher Gebäude kostenfrei für privat finanzierte Bürgersolaranlagen zur Verfügung gestellt.

Die Verwaltung hatte das Ingenieurbüro Planung Engineering Nick aus Leonberg mit einer Entwurfsplanung und Wirtschaftlichkeitsberechnung beauftragt. Aufgrund fehlender Eigenmittel  erfolgte die Berechnung unter der Annahme, dass die Investition zu 100% mit Fremdkapital finanziert wird.

Ingenieur Nick betonte, dass das Dach der Gutenberghalle gut geeignet ist zum Aufbau einer Fotovoltaikanlage. Zwischen den zu nutzenden Dachflächen und der Hauptverteilung der Stromversorgung im Untergeschoss ist ein Kabelsystem aufzubauen, das die maximal mögliche Einspeiseleistung aufnehmen kann. Die Lage und Anordnung der Wechselrichterstandorte im Dachbereich muss noch geklärt und festgelegt werden.

Der Liquiditätsverlauf einer solchen Anlage mit rund 50 kWp zeigt, dass sich während eines Betriebszeitraums von 20 Jahren ab dem Jahr 11 bis 14 die Kosten amortisieren und danach mit einem Ertrag gerechnet werden kann.

 

Feststellung des Jahresergebnisses der Wasserversorgung zum 31.12.2008 und der Jahresrechnung 2008

Der Gemeinderat hat einstimmig den Jahresabschluss 2008 der Wasserversorgung sowie die Jahresrechnung 2008 der Gemeinde anerkannt. Die Wasserversorgung weist eine Bilanzsumme von ca. 1,96 Millionen Euro auf, der Jahresverlust in Höhe von ca. 65.000 Euro wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Jahresrechnung der Gemeinde schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von ca. 11,5 Millionen Euro ab, davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt ca. 9,7 Millionen und auf den Vermögenshaushalt ca. 1,8 Millionen. Sehr erfreulich ist die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt mit ca. 1,37 Millionen Euro, welche im Plan mit lediglich 225.000 Euro erwartet wurde. Dies kommt zustande, da bei den Gewerbesteuereinnahmen ein Plus von 600.000 Euro erzielt werden konnte. Beim Anteil an der Einkommensteuer wurde ein Plus von 173.000 Euro und bei den Schlüsselzuweisungen ebenfalls ein Plus von 18.000 Euro erreicht. Minderausgaben in Höhe von 273.000 Euro konnten bei den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen verzeichnet werden.

Durch die sehr erfreuliche Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt konnte letzten Endes noch eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage von ca. 1,2 Millionen Euro erzielt werden. Der Stand der allgemeinen Rücklage beläuft sich auf ca. 2,3 Millionen Euro zum 31.12.2008.

Bürgermeister Bender und Kämmerer Pokrop betonten, dass die sehr guten Zahlen 2008 im laufenden Jahr nicht annähernd erreicht werden können, da die Gewerbesteuer nahezu gänzlich weggebrochen sei.

 

Sprachförderung in den Kindergärten

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Sprachförderung in den 3 Kindergärten im aktuellen Kindergartenjahr durch eigene finanzielle Mittel zu ermöglichen. Die seit 2006 durch die Landesstiftung Baden Württemberg finanzierte Sprachförderung fällt im aktuellen Kindergartenjahr weg, da die Förderrichtlinien drastisch verschärft wurden. Bei dem vom Kreisgesundheitsamt im Auftrag des Kultusministeriums durchgeführten Sprachentwicklungstestes wurde bei lediglich 4 Kindern ein Bedarf festgestellt. Die Erzieherinnen haben jedoch bei 28 Kindern Sprachförderbedarf festgestellt.

Sobald die erforderliche Anzahl an Sprachförderfachkräften gefunden ist, wird eine Sprachförderung mit 3 Stunden je Woche und Einrichtung erfolgen können.

 

Bebauungsplan “Weiherstraße Nordwest“

- Entwurfsplanung

Der Gemeinderat hat einstimmig den zweiten Verfahrenschritt für die Aufstellung des neuen Bebauungsplanes „Weiherstraße Nordwest“ gefasst. Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele, dem Erhalt und der Erweiterung der innerörtlichen Wohnquartiere sowie der Steigerung der Attraktivität des Ortskerns als Versorgungs- und Dienstleistungszentrums, wurde in dem Bebauungsplan die Art der baulichen Nutzung festgelegt. Der vorgestellte Textentwurf sieht ähnliche Nutzungsbegrenzungen beziehungsweise Einschränkungen vor, wie dies bereits in gewerblichen Bebauungsplänen festgeschrieben wurde (Unzulässigkeit von Vergnügungsstätten, Gastronomiebetrieben mit Imbisscharakter, Fastfood-Betrieben und Einzelhandelsbetrieben mit erotischem Sortiment). Die Zulässigkeit von sonstigen Gewerbebetrieben, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, wurde auf Ausnahmen beschränkt, welche den städtebaulichen Zielen nicht widersprechen.

Auf die nachfolgende öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen.

 

Bebauungsplan „Stuttgarter Straße Süd“

- Entwurfsplanung

 

Auch bei der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Stuttgarter Straße Süd“ hat das Gremium einstimmig den weiteren Verfahrensschritt zur Neuaufstellung eines Bebauungsplanes, welcher die Art der baulichen Nutzung festlegt beschlossen. Der Textentwurf ist gleichlautend wie beim Bebauungsplan „Weiherstraße Nordwest“.

Auf die  nachfolgende öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen.

 

Änderung des Bebauungsplans „Metzinger Straße Ost“

- Entwurfsanerkennung

Der Gemeinderat hat einstimmig den Änderungsentwurf anerkannt und den nächsten Verfahrensschritt zur Änderung des Bebauungsplanes Metzinger Straße Ost eingeleitet. Der Inhalt der textlichen Änderungen entspricht dem der neuaufgestellten Bebauungspläne „Weiherstraße Nordwest“ und „Stuttgarter Straße Süd“.

Auf die nachfolgende öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen.

 

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.


 

Bebauungsplanänderung „Metzinger Straße Ost“ (KW 45/2009)

Änderung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften

Öffentliche Bekanntmachung Entwurfsanerkennung

 

1.      Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses über die Billigung des Planentwurfs

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 04.11.2009 den vom Hauptamt der Gemeinde Riederich ausgearbeiteten Entwurf mit der dazu gehörenden Begründung gebilligt und beschlossen, den Planentwurf öffentlich auszulegen. Den räumlichen Geltungsbereich regelt die Übersichtskarte des Hauptamtes vom 02.04.2009, die nachfolgend dargestellt ist:

 

2.      Planbereich

- Übersichtskarte -

 

3.      Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Planentwurf und die Begründung für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Dabei ist jedem Bürger und den Fachbehörden Gelegenheit zu geben, Anregungen vorzubringen.

Der Planentwurf liegt von Montag, 23. November 2009 bis einschließlich Mittwoch, 30. Dezember 2009 beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer 8, und im Foyer EG, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich an den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Hier besteht die Möglichkeit, sich zum Planentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung oder der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Bebauungsplan- oder Satzungsverfahren nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Riederich, 05.11.2009

Klaus Bender, Bürgermeister


 

Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Weiherstraße Nordwest“

Frühzeitige Bürgerbeteiligung  gemäß § 3 Abs. 1 BauBG

Gelegenheit zur Stellungnahme für betroffene Bürger

In der Gemeinderatssitzung vom 04.11.2009 wurde der vorgestellte Entwurf zur Grundlage der weiteren Planung herangezogen. Nach § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Entwicklung des Gebiets und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden. Ihnen ist dabei Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Dies erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung.   Den betroffenen Bürgern wird bis einschließlich Mittwoch, 23.12.2009 Gelegenheit gegeben, zur Aufstellung des Bebauungsplans Stellung zu nehmen. Es besteht die Gelegenheit, beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer 8, Mittelstädter Str. 17, 72585 Riederich, sich zur vorgesehenen Planung während der Öffnungszeiten des Bürgermeisteramtes zu informieren und sich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern.

Riederich, 05.11.2009

Klaus Bender

Bürgermeister


 

Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Stuttgarter Straße Süd“ (KW 45/2009))

Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauBG

Gelegenheit zur Stellungnahme für betroffene Bürger

Gemeinderatssitzung vom 04.11.2009 wurde der vorgestellte Entwurf zur Grundlage der weiteren Planung herangezogen. Nach § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Entwicklung des Gebiets und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden. Ihnen ist dabei Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Dies erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung.   Den betroffenen Bürgern wird bis einschließlich Mittwoch, 23.12.2009 Gelegenheit gegeben, zur Aufstellung des Bebauungsplans Stellung zu nehmen. Es besteht die Gelegenheit, beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer 8, Mittelstädter Str. 17, 72585 Riederich, sich zur vorgesehenen Planung während der Öffnungszeiten des Bürgermeisteramtes zu informieren und sich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern.

Riederich, 05.11.2009

Klaus Bender

Bürgermeister

 


 

Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 07.10.2009 (KW 42/2009)

Sachstandsbericht des Förderkreises zum Erhalt der ehemaligen Dorfschmiede

Die beiden Vertreter des Förderkreises Dorfschmiede, Wolfgang Rich und Christoph Allgaier, haben den Förderkreis und dessen Ziele vorgestellt. In einer ersten Phase will der Förderkreis klären, inwieweit eine Genehmigungspflicht für Schauarbeiten, Vorführarbeiten sowie die Befeuerung der Esse erforderlich ist. Eine große Aufgabe stellt für den Förderkreis auch die Entsorgung der für die Schmiede nicht relevanten Teile dar. Die Instandsetzungsarbeiten für die Ausrüstungsgegenstände werden nach der Entsorgung erfolgen. In einer letzten Phase hat sich dann der Förderkreis zum Ziel gesetzt, die Instandhaltung des Gebäudes, möglichst mit Unterstützung örtlicher Handwerksbetriebe voranzutreiben, sowie die Geschichte der Dorfschmiede aufzuarbeiten. Als Wunsch wurde vorgebracht, das Gebäude mit einem Wasser- und Abwasseranschluss zu versehen. Die Beweggründe des Förderkreises liegen in der Erhaltung der alten Dorfschmiede und der Geschichte des Eisens, als prägender Werkstoff. Auch das Berufsbild des Schmieds, sowie das dazugehörige Handwerkszeug waren für die Mitglieder des Förderkreises Ansporn, sich für den Erhalt der alten Schmiede einzusetzen.

Als Ideen und Visionen für die Zukunft wurden dargelegt, zu bestimmten Anlässen einen offenen Vorführtag anzubieten. Des Weiteren können sich die Mitglieder des Fördervereins vorstellen, auch Führungen für Schulklassen anzubieten.

Der Gemeinderat begrüßte durchweg das Projekt und stützt die Idee des Förderkreises Dorfschmiede, dieses historische Gebäude und dem alten Schmiedehandwerk in Riederich am Leben zu erhalten.

Bürgermeister Klaus Bender dankte für das ehrenamtliche Engagement des Förderkreises.

 

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.


 

Sachbeschädigung durch geklaute Baufahrzeuge (KW 39/2009)

In der Nacht vom Freitag auf Samstag wurden im Metzinger Gewerbegebiet Längenfeld 2 Baufahrzeuge von einem umzäunten Betriebshof entwendet. Die unbekannten Täter durchbrachen das verschlossene Tor und fuhren durch die James-Watt Straße und die Carl-Zeiss Straße auf die Gemarkung nach Riederich. Durch die Goethestraße hinweg wurde zunächst die Gutenbergschule angefahren, wo eine Laterne und ein Geländer beschädigt wurden. Nach der Durchfahrt durch das Wasserschutzgebiet Burris, wo die Umzäunung des Wasserbehälters beschädigt wurde, fand die Sachbeschädigung in der Straße Im Sai bei 2 Privatgrundstücken ihren traurigen Fortgang. Die unbekannten Täter fuhren mit den Radladern schließlich auf dem Geh- und Radweg entlang der Mittelstädter Straße Richtung Westen weiter. Hierbei wurde ein Obstbaum umgefahren und ein Radlager in einer Wiese mit Antriebsschaden und laufendem Motor stehen gelassen. Die Radlader von der Marke „Komatsu WA 100“ sind etwa 3 m hoch und haben eine gelbe Farbe und eine firmeninterne Kennung mit den schwarzen Zahlen 606555 als Aufschrift.

Die Polizei schätzt den entstandenen Sachschaden auf mehrere 100.000 € und bitte sachdienliche Hinweise an das Metzinger Revier unter der Telefonnummer 07123/9240 weiterzuleiten.


 

Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 16.09.2009 (KW 39/2009)

Gemeinderat konstituierte sich

Zu Beginn der neuen Amtsperiode des Gemeinderats stand die offizielle Verpflichtung der 5 neu- und 9 wiedergewählten Mitglieder an. Bürgermeister Klaus Bender wünschte den Räten viel Freude an der ehrenamtlichen Arbeit, verbunden mit der Hoffnung auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit im Gremium.

Die Verpflichtungsformel für die 14 Gemeinderatsmitglieder lautete: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das Ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Das wiedergewählte Gremiumsmitglied Jürgen Weiss beantragte an diesem Abend die Wahrnehmung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit ablehnen zu dürfen. Durch seine berufliche Weiterentwicklung in den zurückliegenden Monaten sehe er sich außerstande, die Tätigkeit als Gemeinderat in vollem Umfang ausüben zu können. Diese Veränderungen seien vor der Kandidatur zum neuen Gemeinderat nicht absehbar gewesen.

Nach der Gemeindeordnung kann ein Gemeinderat eine ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigen Gründen ablehnen. Unter anderem gilt als solcher, wenn jemand durch häufige berufliche Abwesenheit an der Ausübung seines Mandats gehindert ist.

Das Gremium hat dem Antrag stattgegeben. Dies hat zur Folge, dass in der nächsten Sitzung der Bewerber der UBR-Liste Ralf Stiefel nachrücken wird.

 

Wahlen

Stellvertretende Bürgermeister

Als 1. stellvertretender Bürgermeister wurde Gemeinderat Günter Gusenbauer gewählt. Zum 2. Stellvertreter wählte das Gremium Gemeinderätin Gisela Kromer. Gegenbewerber war Gemeinderat Dietmar Hacker.

 

Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Metzingen-Grafenberg-Riederich

Gemeinderat Günter Gusenbauer wurde als weiterer Vertreter im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft genannt. Er ist in dieser Funktion bereits seit 2 Jahrzehnten tätig. Gemeinderätin Johanna Kruppa, die ebenfalls für diese Funktion kandidierte, wird nun, wie schon in den vergangenen Jahren, seine Stellvertreterin.

Neben den Bürgermeistern gehören dem Gemeinsamen Ausschuss fünf Gemeinderäte aus Metzingen sowie je ein Gemeinderat aus Grafenberg und Riederich an. Das Gremium befasst sich insbesondere mit der Flächenutzungsplanung im Verwaltungsraum.

 

Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Bempflingen-Riederich

Als Mitglieder in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Bempflingen-Riederich wurden die Gemeinderäte Gottfried Rich, Ulrich Büttel und Thomas Stiefel bestimmt, zu deren Stellvertretern wurden Ulrich Sensbach, Kathrin Müller und Gisela Kromer gewählt.

 

Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung

Für die Wahl des stv. Mitglieds in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bodenseewasserversorgung wurde Gemeinderat Jürgen Stirnkorb. Der Bürgermeister vertritt kraft Amtes die Gemeinde im Zweckverband.

 

Musikschulbeirat

Aus der Mitte des Gremiums wurde der Wunsch geäußert, in den Beirat der Musikschule Metzingen e.V. ebenfalls einen ständigen Vertreter aus der Mitte des Gemeinderats zu wählen. Diese Aufgabe wurde Gemeinderätin Petra Bäuerle übertragen.

 

Finanzzwischenbericht 2009

Kämmerer Tobias Pokrop informierte das Gremium über den Stand des Haushaltsvollzugs. Gegenüber der Haushaltsplanung – der Etat wurde erst im Monat Mai verabschiedet -  ergaben sich bisher auf der Einnahmenseite folgende gravierende Veränderungen:

Investitionspauschale – Reduzierung um ca. 17.000 €

Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft -  Reduzierung um ca. 48.000 €

Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer – Reduzierung um ca. 161.000 €. Diese Zahlen beruhen auf der bundesweiten Steuerschätzung des Monats Mai. Möglicherweise werden die Beträge nach der November-Schätzung nochmals nach unten korrigiert.

Große Sorgen bereitet die Entwicklung der Gewerbesteuer. Zu Beginn des Jahres wurde noch von einem Aufkommen von ca. 1,9 Mio. € ausgegangen, im März sanken das Einnahmen rapide ab. Deshalb musste der Haushaltsplan überarbeitet werden. Der Planansatz betrug danach nur noch 750.000 €. Im August traf dann die Hiobsbotschaft ein, dass über 500.000 €  aus dem Vorjahr zurückbezahlt werden müssen, so dass derzeit nur noch 186.000 € an Gewerbesteuereinnahmen für das laufende Jahr zu erwarten sind.

Dadurch reduziert sich auch die Gewerbesteuerumlage und sinkt voraussichtlich um ca. 111.000 €. Die Folgen aus den drastisch gefallenen Steuereinnahmen bescheren dem Verwaltungshaushalt Einnahmeausfälle gegenüber dem Haushaltsplan von ca. 680.000 €.

Im Vermögenshaushalt ist wie geplant das Feuerwehrlöschfahrzeug LF 10/6 bestellt worden. Die Lieferung steht noch aus. Als letzter Zuschuss aus dem Landessanierungsprogramm für die Ortskernsanierung Baldauf-Areal sind 132.000 € vom Land in die Gemeindekasse geflossen. Für die Erneuerung der Regelungs- und Lüftungstechnik in der Gutenberghalle wurden 350.000 € ausgegeben, für die Dachsanierung und den Austausch der Oberlichter 100.000 €. An Grundstückserlösen im Baldauf-Areal wurden in diesem Jahr 290.000 € vereinnahmt, erwartet werden insgesamt  rd. 390.000 €.

Da dem Vermögenshaushalt die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt komplett weggebrochen ist und vermutlich nicht alle Einnahmen wie ursprünglich angenommen fließen werden, klafft im Vermögenshaushalt eine Deckungslücke von 1,5 Mio. €.

Kämmerer Tobias Pokrop fasste die Haushaltslage als sehr angespannt zusammen, die Wirtschaftskrise ist in nach dem abrupten Ausfall der Gewerbesteuer auch hier voll angekommen.

 

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.


 

Bücherflohmarkt beim Zigeunerbrunnenfest (KW 38/2009)

In Zusammenarbeit mit dem Förderverein der Gutenbergschule werden wir am 27. September 2009 einen Bücherflohmarkt  veranstalten. Denn am letzten Schulfest verkauften sich die Bücher zwar ganz gut, aber die Zahl der angelieferten Titel überstieg die der verkauften bei weitem. Und auch im Keller der Bibliothek liegt noch der eine oder andere (Bücher-)Schatz, der nur darauf wartet, gehoben zu werden! Wenn Sie also noch auf der Suche nach einem Buch sind, das Ihnen die „dunkle Jahreszeit“ erhellt, dann kommen Sie am Zigeunerbrunnenfest doch einfach mal bei uns vor dem Bürgerhaus vorbei. Bei Regen finden Sie uns in der Bibliothek im 1. Stock. Der Erlös wird gerecht zwischen dem Förderverein der Gutenbergschule und der Bibliothek aufgeteilt.


 






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