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Gemeinde Riederich Mittelstädter Straße 17 72585
Riederich Tel.: 07123-93 59-0 Fax: 07123-9359-11 E-Mail: info@riederich.de
Öffnungszeiten Rathaus: Mo. - Fr. 9 Uhr - 12
Uhr Di. 15 Uhr - 19 Uhr
Bankverbindungen Kreissparkasse Reutlingen Kto. 900
557 BLZ 640 500 00
Volksbank Metzingen- Bad Urach Kto. 250 270 005 BLZ 640 912
00
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Wechsel im Gemeinderat (KW 5/2012)
Reinhard Ackermann (rechts) ist seit letzter Woche neues Mitglied im
Gemeinderat.
Er wurde in der ersten Sitzung von Bürgermeister Klaus Bender förmlich auf
sein Amt verpflichtet.


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Einladung zur Informationsveranstaltung „Gesplittete Abwassergebühr“
Zur Information über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr möchten
wir Sie ganz herzlich
am Donnerstag, den 26.01.2012 um 19:30 Uhr in die Gutenberghalle
einladen.
Neben der Vorgehensweise bei der Auswertung der versiegelten
Grundstücksflächen möchte die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Büro
Heyder + Partner aus Tübingen über die Auswirkungen und die Berechnung der
gesplitteten Abwassergebühr informieren.
Alle Grundstückseigentümer und Interessieren sind herzlich eingeladen.
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Glückwunsch zum 70. Geburtstag (KW 02/2012)
Günter Gusenbauer ist dienstältester Gemeinderat
Gemeinderat und stellvertretende Bürgermeister Günter Gusenbauer begeht am
14.01.2012 seinen 70. Geburtstag. Seit 1980 gehört er dem Riedericher
Gemeinderatsgremium ununterbrochen an und ist mit 31 Amtsjahren der
dienstälteste Mandatsträger in der Geschichte der Ermstalgemeinde. Günter
Gusenbauer wurde dreimal mit der jeweils höchsten Stimmenzahl gewählt. Die
Funktion des ersten stellvertretenden Bürgermeisters übt er bereits im 13. Jahr
aus.
Gemeinderat und Verwaltung gratulieren herzlich.
Klaus Bender
Bürgermeister


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Bibliothek (KW 2/2012)
Wechsel beim Personal
Seit 26 Jahren war Marion Schweikardt für die örtliche Bibliothek zuständig.
Zum Ende des Jahres beendete sie ihre Tätigkeit und trat in den Ruhestand.
Diplombibliothekarin Sibylle Dors hat jetzt die Nachfolge angetreten.
1985 hatte Marion Schweikardt die Leitung der kleinen Ortsbücherei mit ca.
1.600 Bänden übernommen. Sie war damals noch im Nebenraum eines Klassenzimmers
der Gutenbergschule untergebracht. Der Standort wechselte daraufhin mehrmals:
1988 zog die Bücherei in den neu erbauten Kindergarten Auf der Raise. Weil
dieser Raum nur wenige Jahre später für eine neue Kindergruppe benötigt wurde,
mietete die Gemeinde das freigewordene Erdgeschoss im Gebäude Mittelstädter
Straße 2 an. Als das bisherige Rathaus im Jahre 2002 zum Bürgerhaus umgebaut
wurde, entstand im gesamten Obergeschoss Platz für die Bibliothek. Das
Bücherangebot wurde daraufhin größer, die Öffnungszeiten verlängert. Dies
erforderte eine personelle Verstärkung. Seither ist Sabine Leukert für die
Bibliotheksarbeit mit verantwortlich. Heute umfasst das Ausleihangebot insgesamt
9.000 Bücher und sonstige Medien.
Nachfolgerin Sibylle Dors hat Bibliothekswesen studiert, wohnt in
Reutlingen-Rommelsbach und leitete viele Jahre die Bücherei in Altbach. Künftig
betreut sie die Bibliothek dienstags von 15.00 bis 18.00 Uhr und mittwochs von
15.00 bis 17.00 Uhr. Sabine Leukert arbeitet weiterhin donnerstags von 9.00 bis
11.00 Uhr und 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr

 Marion Schweikard (Mitte) geht nach 26 Jahren in den Ruhestand. Sibylle Dors (links) wird neue Mitarbeiterin. Rechts Sabine Leukert.
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Weihnachtsgruß
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Ende des Jahres ist es mir ein Anliegen, allen ehrenamtlich Tätigen in
unseren Vereinen und Verbänden, den beiden Kirchengemeinden, der Freiwilligen
Feuerwehr sowie den Mitgliedern unseres Gemeinderats für ihr engagiertes Wirken
herzlich zu danken.
Dank sage ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde
Riederich, den Lehrkräften an der Gutenbergschule und allen Personen, die sich
uneigennützig für andere Mitmenschen einsetzen.
Ich wünsche Ihnen, verehrte Leserinnen und Lesern und der gesamten
Einwohnerschaft, ein frohes Weihnachtsfest sowie ruhige und besinnliche Tage
über den Jahreswechsel.
Begleiten und unterstützen Sie auch im neuen Jahr die Arbeit in unserer
Gemeinde in aktiver Weise.
Herzliche Grüße
Klaus Bender
Bürgermeister
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Hauptamtsleiter gewählt
Ralf Barth wird Nachfolger von Torben Dorn
Die Stelle des Hauptamtsleiters im Rathaus ist in Bälde wieder besetzt. Der
Gemeinderat hat Ralf Barth aus Heroldstatt zum Nachfolger von Torben Dorn
gewählt. Der 23-Jährige übernimmt nach Abschluss seines Studiums an der
Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg das
Aufgabengebiet ab 01. März.


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Hauptamtsleiter verabschiedet
Torben Dorn wechselt nach Dauchingen
Mitte Oktober wurde er zum Bürgermeister von Dauchingen
(Schwarzwald-Baar-Kreis) gewählt. Jetzt verlässt Hauptamtsleiter Torben Dorn
nach fünfeinhalb Jahren unsere Gemeinde. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung
am 16. November wurde der 33-jährige Diplom-Verwaltungswirt mit herzlichem Dank
und den besten Wünschen verabschiedet.
„Ihre Arbeit war anerkannt und geschätzt“, sagte Bürgermeister Klaus Bender.
Als Hauptamtsleiter ist er seit Mitte 2005 für die Bereiche Bau- und
Planungsrecht, Ordnungsverwaltung, Personalwesen, Organisation,
Öffentlichkeitsarbeit und Kindergärten verantwortlich gewesen und hat diese
Aufgaben in hervorragender Weise erfüllt. Der breite Wirkungsbereich biete ihm
nun eine gute Basis für sein neues Amt.
Auch Gemeinderätin und stellvertretende Bürgermeisterin Gisela Kromer dankte
im Namen des Gremiums für die gute Zusammenarbeit.
Er habe hier viel gelernt und gerne im Rathaus gearbeitet, betonte der
künftige Bürgermeister. Jetzt freue er sich aber auf die neue Herausforderung in
der 3.700 Einwohner zählenden Schwarzwaldgemeinde.


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Aus der Gemeinderatssitzung vom 07. Dezember (KW 50/2011)
Kultur- und Nutzungsplan im Gemeindewald
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den forstwirtschaftlichen Betriebsplan
2012. Revierförster Ulrich Notz hatte den Kultur- und Nutzungsplan 2012
vorgestellt.
Ein Drittel des Waldes ist nach wie vor in einem Zustand, bei dem man nicht
von Entwarnung sprechen kann, berichtete der Forstexperte dem Gremium. Besonders
betroffen sind die Buchen, welche erhebliche Blattverluste aufweisen. Weiterhin
auf positivem Preisniveau bewegt sich der Holzmarkt.
Im Riedericher Wald werden kommendes Jahr 475 Festmeter Holz eingeschlagen.
Davon entfallen 435 Festmeter auf Laubholz (darunter ca. 170 Festmeter
Brennholz) und 40 Festmeter auf Nadelholz. Auch die Jungbestandpflege steht im
Vordergrund.
Der Betriebswirtschaftsplan sieht Einnahmeerlöse von 34.070 € vor, dem stehen
Ausgaben von 21.700 € gegenüber. Der geplante Überschuss beläuft sich auf ca.
12.300 €.
Neubau Kinderhaus
- Entwurfsplanung und Bauantrag
Der Bauantrag für das Kinderhaus in der Gutenbergstraße wurde im Gremium von
Dipl.-Ing. (FH) Christoph Müller (Architekturbüro Witt, Riederich) vorgestellt.
Die Planung war zwischenzeitlich weiterentwickelt worden und berücksichtigt
Vorschläge einer beauftragten Fachberaterin. Neu hinzugekommen sind u.a. eine
zentrale Küche, ein zusätzlicher Elternsprechraum, ein größerer Personalraum und
erweiterte Abstellräume. Die Nutzfläche vergrößert sich dadurch auf ca. 600 m²
brutto.
Nach teilweise kontroverser Diskussion über die Baukosten stimmte das Gremium
der Entwurfsplanung und dem Bauantrag mit breiter Mehrheit zu. Ende März wird
sich der Gemeinderat intensiv mit der Detailplanung befassen. Der Baubeginn ist
im Juni 2012 vorgesehen.
Jahresrechnung 2010
- Feststellung der Abschlusszahlen
Der Gemeinderat stellte einstimmig die Jahresrechnung 2010 mit
Gesamteinnahmen und -ausgaben in Höhe von ca. 11 Mio. € fest. Davon entfallen
auf den Verwaltungshaushalt ca. 8,4 Mio. € und auf den Vermögenshaushalt ca. 2,6
Mio. €. Die Zuführung zu der Allgemeinen Rücklage betrug 726.000 €, so
dass der Stand zum Ende des Jahres 2010 bei ca. 2,2 Mio. € lag.
Aufgrund höherer Einnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, bei
den Schlüsselzuweisungen vom Land und beim Familienlastenausgleich, einem
besseren Ergebnis bei der Gewerbesteuer sowie Einnahmeverbesserungen und
Einsparungen bei Ausgabeansätzen konnte der Verwaltungshaushalt ausgeglichen und
dem Vermögenshaushalt 80.000 Euro zugeführt werden.
Für sich allein betrachtet war der Vermögenshaushalt 2010 ausgeglichen. Der
Schuldenstand der Gemeinde beträgt am Ende des Jahres 2010 ca. 1,6 Mio. €, dies
entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 366 € pro Einwohner. Damit liegt der
Schuldenstand im Landesdurchschnitt 2009 vergleichbarer Gemeinden (364 € pro
Einwohner).
Feststellung des Jahresergebnisses der Wasserversorgung zum
31.12.2010
Der Gemeinderat hat ebenfalls einstimmig den Jahresabschluss 2010 der
Wasserversorgung mit einer Bilanzsumme von ca. 2 Mio. € festgestellt. Auf das
Anlagevermögen entfallen ca. 1,84 Mio. € und auf das Umlagevermögen ca. 150.000
€. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung hat zum Jahresende 2010 Verbindlichkeiten
in Höhe von ca. 1,4 Mio. € und einen Jahresgewinn von ca. 49.217 € zu
verbuchen.
Bebauungsplan „Baldauf Areal Teilbereich 2“
- geänderter Entwurf
Ohne Gegenstimme hat der Gemeinderat dem geänderten Entwurf des
Bebauungsplans „Baldauf-Areal - Teilbereich 2“ zugestimmt. Damit werden die
letzten acht Grundstücke im neuen Wohnquartier einer verbindlichen
planungsrechtlichen Regelung unterzogen. Der Teilbereich 2 betrifft fünf
Hanggrundstücke sowie drei Bauplätze auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Alle Grundstücke sind für eine Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern
vorgesehen.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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Jagd neu verpachtet (KW 50/2011)
Der derzeitige Jagdpachtvertrag mit Siegfried Rich, Roland Krause und Ulrich
Büttel läuft im März 2012 aus. Der Gemeinderat hat nun die insgesamt 311 Hektar
große Feld- und Waldjagd für weitere neun Jahre verpachtet. Neue Pächter sind
Ulrich Büttel und Gottfried Rich. Als Pachtpreis wurde der Betrag von 2.400 Euro
jährlich festgelegt.
Seit 1976 ist Siegfried Rich Jagdpächter auf Markung Riederich. Im Jahre 2003
hat er mit Roland Krause und Ulrich Büttel eine Pächtergemeinschaft gebildet.
Aus Altersgründen will er die Pacht im Frühjahr abgeben, wie er in der letzten
Gemeinderatssitzung betonte. Sein Sohn Gottfried Rich wird künftig, zusammen mit
dem bisherigen Mitpächter Ulrich Büttel, die umfangreichen waidmännischen
Aufgaben im Gemeindewald und auf der Feldmarkung übernehmen. Bürgermeister Klaus
Bender dankte den beiden ausscheidenden Pächtern Siegfried Rich und Roland
Krause für die verantwortungsbewusste Jagdausübung und das stets gute
Einvernehmen mit Gemeinde- und Forstverwaltung

 Gottfried Rich, Roland Krause, Siegfried Rich, Ulrich Büttel
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Wechsel im Gemeinderat (KW 50/2011)
Hans-Jürgen Zöllner verabschiedet
Nach 27-jähriger Zugehörigkeit hat Gemeinderat Hans-Jürgen Zöllner sein
Ausscheiden aus dem Gremium beantragt. In der letzten Sitzung des Jahres wurde
er nun mit herzlichem Dank und den besten Wünschen verabschiedet. Als Nachfolger
rückt ab Januar 2012 Reinhard Ackermann nach.
Bürgermeister Klaus Bender würdigte das lange und engagierte Wirken des
scheidenden Gemeinderats, der zweitdienstälteste Mandatsträger in der Geschichte
Riederichs ist: „Richtschnur Ihres Handelns war immer das Wohl der Gemeinde“.
Mit Sachverstand und viel Fachwissen habe er Beratungen und Beschlüsse im
Gremium mitgeprägt, sagte Bender. Er nannte in diesem Zusammenhang die
wichtigsten Entscheidungen und Projekte, die seit 1984 getroffen und
verwirklicht wurden.
Auch der stellvertretende Bürgermeister Günter Gusenbauer lobte die
erfolgreiche und geradlinige ehrenamtliche Arbeit Hans-Jürgen Zöllners und
dankte ihm für die kollegiale Zusammenarbeit.

 Geschenkkorb zum Abschied: Hans-Jürgen Zöllner beendet seine Gemeinderatstätigkeit
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Volksabstimmung (KW 47/2011)
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir alle sind am Sonntag zur 1. Volksabstimmung in Baden-Württemberg
aufgerufen. Es geht um die Frage, ob das Land den gegenüber der Deutschen Bahn
vertraglich zugesagten Finanzierungsanteil am Verkehrsprojekt Stuttgart 21
kündigen soll. Über diesen, von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf,
wird am 27. November abgestimmt.
Bitte machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch. Eine hohe
Abstimmungsbeteiligung ist wichtig, da dieser Volksentscheid nicht nur für die
Landeshauptstadt Stuttgart, sondern auch für unsere Region und das gesamte
Bundesland große verkehrliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben wird.
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 16. November (KW 47/2011)
Wasserversorgung
- Modernisierung der Pumpentechnik im Betriebsgebäude „Burris“
Für die Modernisierung der Pumpen- und Steuerungstechnik im Tiefbrunnen
„Burris“ werden die Gewerke Rohrleitungsbau, Schaltschrankbau und
Elektroinstallation beschränkt ausgeschrieben. Dies hat der Gemeinderat
einstimmig beschlossen. Die Umsetzung ist im Frühjahr 2012 geplant und hat
ein Gesamtvolumen von rd. 50.000 Euro.
Bereits im Mai hatte der Gemeinderat den Zweckverband
Bodensee-Wasserversorgung mit der detaillierten Planung der Arbeiten beauftragt,
nachdem die aus dem Jahr 1960 stammenden Hochdruckkreiselpumpen im
Betriebsgebäude „Burris“ ersetzt werden müssen. Eine davon ist wegen hoher
Verschleißerscheinungen bereits außer Betrieb.
Ingenieur Markus Schwarz erläuterte die bevorstehenden Umbaumaßnahmen im
Betriebsgebäude. Demnach wird die neue Pumpe im Untergeschoss eingebaut und die
Steuerungstechnik komplett erneuert.
Das Riedericher Eigenwasser wird mit Bodenseewasser im Verhältnis ein Drittel
zu zwei Drittel vermengt. Die Mischung erfolgt im Hochbehälter „Neubruch“.
Energiebericht 2010
Kämmerer Tobias Pokrop hat den in Zusammenarbeit mit der EnBW erstellten
Energiebericht 2010 präsentiert. Erfreulich ist die positive Entwicklung sowohl
im Bereich Wärme- und Stromverbrauch, als auch im Bereich Wasserverbrauch.
Nahezu alle öffentlichen Gebäude weisen geringe bis normale Verbrauchswerte auf.
Einzige Ausnahme: Der Jugendtreff im früheren Bauhof bleibt aufgrund der
schlechten Bausubstanz beim Wärmeverbrauch ein Sorgenkind.
Beim Stromverbrauch ist die Gutenbergschule mit Sporthalle und Lehrschwimmbad
der größte Verbraucher. Um hier noch bessere Ergebnisse erzielen zu können,
wurden in den einzelnen Gebäuden Unterzähler angebracht. Hierdurch erwartet die
Verwaltung weitere Ansätze für zusätzliche Energieeinsparmaßnahmen.
Zwischenzeitlich sind in der Gutenberghalle, Rathaus, Feuerwehrhaus und
Kindergarten „Raise“ sogenannte intelligente Gebäudeleittechniken installiert.
Damit lässt sich der Wärmebedarf der einzelnen Räume von zentraler Stelle
(Rathaus) steuern.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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Seniorennachmittag (KW 43/2011)
An die 200 Seniorinnen und Senioren fanden In der vergangenen Woche den Weg
in die herbstlich geschmückte Gutenberghalle. Wieder einmal hatten die
beiden Kirchengemeinden und die bürgerliche Gemeinde große Freude daran,
diesen Nachmittag für die „junggeblieben Alten“ auszurichten. Mit über 590
verschickten Einladungen zählt dieses jährliche Ereignis inzwischen zu einer
festen Größe in Riederich.
Die Kinder des Kindergartens Raise eröffneten den Nachmittag mit einem
fröhlichen Lied und so manch einer musste schmunzeln, wie beweglich sich dabei
neben den Kindern die Erzieherinnen und der Erzieher zeigten. Mit einem schönen
Gedicht verabschiedeten sich die Kinder von der Bühne.
Nach der Begrüßung von Bürgermeister Klaus Bender und den geistlichen
Impulsen des katholischen Pfarrers Hermann Weiß sowie der Kaffepause brachte die
schwäbische Mundart-Künstlerin Doris Oswald aus Metzingen Stimmung in den Saal.
Mit Gedichten und Geschichten über allseits bekannte Situationen aus dem Leben,
wie z.B. der immer weitergereichten Pralinenschachtel als Geschenk, entlockte
die Künstlerin allen Beteiligten nicht nur ein Schmunzeln, sondern ein lautes
und herzhaftes Lachen. Besonders die Interaktion von Frau Oswald mit den
kirchlichen Vertretern sorgte für große Heiterkeit im Saal.
Als krönenden Abschluss brachte die kleine Besetzung des Musikvereins unter
Leitung von Walter Klaus manche Seniorin und manchen Senior zum Mitsingen und
beim Walzer sah man einige schunkelnde Reihen in der Gutenberghalle.
Ein herzlicher Dank gilt dem Organisationsteam mit Beate Fälchle, Bettina
Fink, Gudrun Heide und Hildegard Pfister sowie allen Helferinnen für die
Vorbereitung und Durchführung der traditionellen Veranstaltung.
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 Herbstlich geschmückte Gutenberghalle
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Kinder des Kindergartens Raise beim bunten Reigen
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Bürgermeister Bender begrüßt alle Anwesenden
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 Pfarrer Weiß rät zu mehr Gelassenheit
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Doris Oswald unterhält den ganzen Saal mit Geschichten und Gedichten
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Die kleine Besetzung des Musikvereins spielt groß auf
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 19. Oktober (KW 43/2011)
Belagssanierung Kleinspielfeld bei der Gutenbergschule
- Grundsatzbeschluss
Der Gemeinderat hat einstimmig die Sanierung des Kleinspielfeldes bei der
Gutenbergschule im Jahr 2012, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im
Haushalt, beschlossen. Projektleiter Simon Gross von der Sportconcept GmbH
(Reutlingen) informierte über die Planung und das Ergebnis der
Baugrunduntersuchung. Demnach weist die Asphalttragschicht Schäden auf und muss
zuvor erneuert werden. Auch das Entwässerungssystem muss neu hergestellt werden.
Dadurch entstehen erhebliche Mehrkosten. Der Kunststoffbelag wird wiederum
in wasserdurchlässiger Weise aufgebracht. Die Gesamtkosten für das Projekt sind
nun mit ca. 157.000 Euro veranschlagt.
Um Synergieeffekte zu erzielen, sollen zeitgleich mit der Sanierung des
Kleinspielfeldes auch Unterhaltungsmaßnahmen der leichtathletischen Anlagen im
Alfred-Barner-Stadion (Ausbesserungsarbeiten, Reinigung und Neulinierung des
Belags) durchgeführt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca.
45.000 Euro.
Gutenbergschule
- Einrichtung einer Gemeinschaftsschule für Klassen 5 bis 10
Leitender Schulamtsdirektor Roland Hocker und Schulrat Udo Paulus vom
Staatlichen Schulamt Tübingen berichteten über die von der neuen Landesregierung
geplanten Gemeinschaftsschule. Diese grundsätzlichen Informationen stießen nicht
nur bei den Gemeinderäten, sondern auch bei den zahlreich erschienenen Zuhörern
auf großes Interesse.
Ausführlich erläuterten die Vertreter der Schulverwaltung die geplanten
Änderungen im Schulgesetz. In der Gemeinschaftsschule sollen künftig alle Kinder
von Klasse 5 bis 10 ohne Differenzierung unter einem Dach gemeinsam unterrichtet
werden. Eine Gemeinschaftsschule setze mindestens eine Zweizügigkeit voraus und
erfordere ein Maximum an Flexibilität beim Lehrpersonal, so Roland Hocker. Sie
soll als gebundene Ganztagesschule geführt werden. Die neue Schulart sei Stand
heute ein „Projekt im Prozess“, weil die Änderung des Schulgesetzes noch
beschlossen werden müsse.
Begonnen wird zunächst mit 30 ausgewählten Schulen, die bereits heute
Erfahrung mit dem Thema ‚gemeinsames Lernen‘ haben. Für Riederich sieht der
Schulamtsleiter das Problem des demografisch bedingten Schülerschwundes, welcher
durch den Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung vermutlich noch
verstärkt wird. Riederich werde mit aktuell 46 Schülern der Klasse 5
(10 Hauptschüler, 22 Realschüler und 14 Gymnasiasten) keine realistische Chance
auf eine zweizügig geführte Gemeinschaftsschule haben, zumal diese Zahlen
zurückgehen werden. Ob zu einem späteren Zeitpunkt ausnahmsweise auch ein
einzügiger Betrieb genehmigt werden könne, beurteilte der Amtsleiter eher
skeptisch, da hier das breite Fächerangebot hinsichtlich des Personaleinsatzes
kaum zu gewährleisten sei.
Die Einzügigkeit reiche künftig jedoch für die Werkrealschule aus. Die
Gutenbergschule könne daher ab nächstem Schuljahr Werkrealschule werden, soweit
ein 10. Schuljahr angeboten wird. Ob dies auch für den Standort Riederich eine
Perspektive bietet, hängt jedoch davon ab, ob Riedericher Eltern weiterhin ihre
Kinder in der Gutenbergschule in Klasse 5 anmelden.
Für die Gutenbergschule gelte jedoch die vorrangige Empfehlung, so Roland
Hocker, die Schwerpunkte auf den Bereich Vor- und Grundschule zu legen.
Neubau Kinderhaus
-Entwurfsplanung
Nach kurzer Diskussion über den Standort des neu geplanten Kinderhauses
fasste das Gremium mehrheitlich den Beschluss, dass für die weitere Planung die
Variante 1a des Architekturbüros Witt (Riederich) zugrunde gelegt wird.
Das neue Haus für 30 Kinder im Alter von ein und zwei Jahren wird an der
Gutenbergstraße auf der Freifläche südlich des Schulgebäudes erbaut.
Bürgermeister Klaus Bender betonte, dass nach nochmaliger Standortprüfung
unter Abwägung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte kein
besserer Standort als der bei der Gutenbergschule vorgeschlagen werden könne. Zu
dieser Frage gab es dann auch breiten Konsens.
Projektleiter Christoph Müller erläuterte die architektonischen und
funktionalen Unterschiede der beiden zur Auswahl stehenden Varianten, die
gegenüber der ursprünglichen Planung jeweils um 90° gedreht und um ca. 20 Meter
nach Osten gerückt werden sollen. Somit entfällt zwar der bestehende Spielplatz,
dafür bleibt jedoch ein größerer Abstand zum „grünen Klassenzimmer“ erhalten.
Der Baubeginn für das Kinderhaus ist Mitte 2012 vorgesehen, so dass im
September 2013 mit der U3-Betreuung gestartet werden kann. Die
Investitionskosten belaufen sich auf rund 620.000 Euro. Die Gemeinde kann mit
einem Zuschuss von mindestens 240.000 Euro rechnen.
Wechsel im Gemeinderat
Gemeinderatsmitglied Hans-Jürgen Zöllner hat sein Ausscheiden aus dem Gremium
auf Jahresende beantragt. Er gehört dem Gemeinderat seit 1984 an. Nach den
Bestimmungen der Gemeindeordnung kann ein ehrenamtlich Tätiger sein Ausscheiden
aus einem kommunalen Organ verlangen, wenn er diesem mindestens 10 Jahre
angehört. Das Vorliegen dieses wichtigen Grundes wurde vom Gemeinderat formell
bestätigt.
In den Gemeinderat rückt für den Wahlvorschlag Freie Bürgerliste Reinhard
Ackermann nach. Etwaige Hinderungsgründe bestehen nicht.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 21. September (KW 39/2011)
Bebauungsplanänderung (Stellplätze und Garagen) - Abwägung und
Satzungbeschluss
Der Gemeinderat hat einstimmig die letzten Verfahrensschritte für die
Änderung der Bebauungspläne „Quartier II“, „Hintere Hegesstraße“, „Mittelstädter
Straße – Kleine Ortsmitte“, „Mühlwiesen-Rain“, „Untere Beutelgasse“ und
„Rohrwiesen-Schweigerin“ beschlossen sowie den Satzungen zugestimmt. Inhalt des
nun abgeschlossenen Änderungsverfahrens ist die Anpassung der Regelungen für die
Errichtung von offenen Stellplätzen (ohne Überdachung), überdachten Stellplätzen
(Carports) und Garagen an den gestiegenen Parkdruck. Die Voraussetzungen werden
gelockert.
Auf die in diesem Amtsblatt abgedruckte öffentliche Bekanntmachung wird
verwiesen.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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Öffentliche Bekanntmachung -Inkrafttreten der Änderungen der Bebauungspläne „Quartier II“, „Hintere Hegesstraße“, „Mittelstädter Straße – Kleine Ortsmitte“, „Mühlwiesen – Rain“, „Untere Beutelgasse“, „Rohrwiesen – Schweigerin“
Der Gemeinderat hat am 21.09.2011 in öffentlicher Sitzung die Änderung der
oben genannten Bebauungspläne gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als
Satzung beschlossen.
Maßgebend sind die bisherigen Lagepläne der Bebauungspläne in der Fassung vom
01.03.2011.
Die Bebauungsplanänderung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10
Abs. 3 BauGB)
Die Bebauungspläne können einschließlich Begründung beim Bürgermeisteramt
Riederich, Mittelstädter Strasse 17, Hauptamt, 72585 Riederich, während der
Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die
Begründung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit
etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim
Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 – 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter
Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über
das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach §
214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur
beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt,
der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges
begründen soll, ist darzulegen.
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten der
Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften, sofern sie unter der Verletzung
von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der
Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach
dieser Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt
nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der öffentlichen Bauvorschriften
verletzt worden sind,
2. Der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter
Bezeichnung des Sachverhalts, welche die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Riederich, 22.09.2011
Klaus Bender
Bürgermeister
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Zufahrt Industriestraße beeinträchtigt
Straßenbelagsarbeiten Zubringer B 312
Der Fahrbahnbelag auf dem östlichen Zubringer B 312 (Auffahrt in
Fahrtrichtung Stuttgart bzw. Ausfahrt Riederich aus Süden kommend) wird
erneuert. Von der Einmündung Industriestraße auf den Zubringer bis zur
Einmündung des Zubringers in die Mittelstädter Straße (L374) wird eine neue
Fahrbahndecke eingezogen. Dies soll je nach Witterung an dem Wochenende 07.
und 08. Oktober oder 14. und 15. Oktober stattfinden. Hierfür wird dieser
Teilabschnitt in beide Fahrtrichtungen komplett gesperrt. Geplant ist am
Freitag gegen 12:00 Uhr mit dem Abfräsen des Belages zu beginnen und am Samstag
bereits mit den Belagsarbeiten abzuschließen.
Während den Arbeiten kann in die Industriestraße nicht von
Norden her eingefahren werden. Ein Ausfahren aus der Industriestraße in
Richtung Norden auf die B 312 wird möglich sein. Die Zufahrt in die
Industriestraße wird durch Umleitungen geregelt: Aus Norden
kommend über die Ausfahrt der B 312 über die Mittelstädter Straße, die
Talstraße (Parkverbot für den Zeitraum der Belagsarbeiten) und die
Hegwiesenstraße (LKW-Durchfahrtsverbot wird für diesen Zeitraum
aufgehoben). Aus Süden kommend muss auf der B 312 bereits die Ausfahrt
Metzingen/Längenfeld genommen werden. Von der Metzinger Straße muss dann
über die Hegwiesenstraße (Parkverbot für den Zeitraum der Belagsarbeiten) in die
Industriestraße eingefahren werden. Wer aus Richtung Süden auf der B 312 nach
Riederich möchte, muss ebenfalls bereits die Ausfahrt Metzingen/Längenfeld
nehmen. Das Regierungspräsidium Tübingen, als die Belagsmaßnahmen
durchführende Behörde, wird alle Firmen und Anwohner in der
Industriestraße über ein Anschreiben informieren.
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 25. Juli (KW 31/2011)
Neubau Kinderhaus - Entwurfsplanung
Die weiterentwickelten Planvarianten für das neue Kinderhaus an der
Gutenbergstraße wurden dem Gremium vorgestellt. Bei beiden Entwürfen wurde der
Baukörper jeweils um 90° gedreht. Diese Änderung ist zugleich mit einer
Verschiebung des Gebäudes nach Osten verbunden. Dadurch kommen die
architektonische Wirkung und der städtebauliche Eindruck besser zur Geltung.
Gleichzeitig würde bei diesen Varianten jedoch der bestehende öffentliche
Kinderspielplatz entfallen. Die Nachteile des Wegfalls des Spielplatzes werden
jedoch durch die bessere Ausrichtung der Gebäudelängsseite und des Außenbereichs
nach Süden aufgewogen. Außerdem besteht noch die Möglichkeit, den Spielbereich
beim „Grünen Klassenzimmer“ durch weitere Geräte aufzuwerten.
Eine Entscheidung über die zu favorisierende Planvariante wurde aufgrund der
schulpolitischen Absichten der neuen Landesregierung vertagt. Sollte sich an der
Gutenbergschule die Möglichkeit eröffnen, die neue Gemeinschaftsschule ab dem
Schuljahr 2012/13 einzurichten, müsste die Gesamtplanung nochmals überdacht
werden. Die vom Kultusministerium angestrebte neue Schulart sieht nach dem
aktuellen Stand der bildungspolitischen Diskussion die Zusammenführung von
Haupt- und Realschule in den Klassen 5 bis 10 vor. In diesem Falle wäre der
Umbau des Fachklassentrakts in Kindergartenräume nicht möglich. Beabsichtigt ist
bislang, den Kindergarten an der Bismarckstraße aufzugeben und in die
freiwerdenden Schulräume zu verlegen.
Die Frage, wie dann die Zukunft dieses Kindergartens zu beurteilen ist,
müsste im Zusammenhang mit der Kinderhausplanung beantwortet werden.
Finanzzwischenbericht 2011
Es zeichnet sich ab, dass gegenüber der Haushaltsplanung bei den
Schlüsselzuweisungen vom Land ca. 78.000 Euro Mehreinnahmen zu erwarten sind.
Erfreuliche Veränderungen gibt es auch bei der Gewerbesteuer, die
voraussichtlich 500.000 Euro über dem Haushaltsansatz von 1,8 Mio. Euro liegen
wird. Was wiederum zur Folge hat, dass die Gewerbesteuerumlage um 100.000 Euro
ansteigen wird. Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den
Vermögenshaushalt war mit 1,75 Mio. Euro veranschlagt und wird voraussichtlich
um 638.000 Euro höher ausfallen.
Neben den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen
kann auch ein gegenüber dem Haushaltsansatz um ca. 90.000 Euro reduzierter
Verwaltungs- und Betriebsaufwand bei der Bewirtschaftung der Grundstücke und der
Liegenschaften verzeichnet werden. Durch die höhere Zuführung zum
Vermögenshaushalt schließt auch dieser deutlich besser ab als geplant. Die
Aufstockung der allgemeinen Rücklage fällt voraussichtlich um ca. 665.000 Euro
höher aus, als im Haushaltsplan mit ca. 1,2 Mio. Euro geplant.
Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Bei der Festlegung der Versiegelungsfaktoren für die gesplittete
Abwassergebühr hat der Gemeinderat einstimmig folgende Versiegelungsfaktoren
festgelegt: Vollversiegelte Flächen (Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen)
werden mit einem Faktor von 0,9, stark versiegelte Flächen (Pflaster, Platten,
Verbundsteine, Rasenfugenpflaster) mit einem Faktor von 0,6 und wenig
versiegelte Flächen (Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine,
Porenpflaster, Gründächer) mit einem Faktor von 0,3 festgesetzt. Neben der Größe
der versiegelten Grundstücksflächen ist auch der Grad der unterschiedlichen
Bodenversiegelung zu berücksichtigen.
Bei diesen Entscheidungen hat sich der Gemeinderat an den Empfehlungen des
Gemeindetags Baden-Württemberg orientiert. Künftig werden also für die
Einleitung von Schmutz- und Regenwasser in das öffentliche Abwassersystem
getrennt kalkulierte Gebühren erhoben.
Ebenfalls wurden die Grundsätze bei der Behandlung von Regenwasserzisternen
festgelegt.
Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentliche
Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind, bleiben bei der Gebührenbemessung
unberücksichtigt. Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind,
werden wie folgt behandelt: Bei Regenwasser, welches ausschließlich zur
Gartenbewässerung dient, werden die abflussrelevanten Flächen um 8 m² je
Kubikmeter Fassungsvolumen reduziert. Bei Regenwassernutzung im Haushalt oder
Betrieb werden die abflussrelevanten Flächen um 15 m² je Kubikmeter
Fassungsvolumen reduziert. Das Mindestvolumen für zu berücksichtigende Zisternen
beträgt 2 Kubikmeter.
Wohnquartier „Baldauf-Areal“
Im Baufeld „Mitte-Ost“ (Fläche östlich des im Bau befindlichen
Mehrfamilienhauses) können 4 Doppelhaushälften mit Pultdach gebaut werden. Die
Grundstücksgrößen betragen 251 m², 266 m², 261 m² und 256 m².
Für die Hangbebauung wurde ebenfalls eine veränderte Entwurfsplanung für die
Vermarktung der Grundstücke zugrunde gelegt. Nachdem eine Bebauung mit
Mehrfamilienhäusern nicht realisiert werden konnte, sieht die neue Aufteilung
ein Einfamilienhaus mit einer Grundstücksfläche von 479 m², 2 Doppelhaushälften
mit Grundstücksflächen von 373 m² und 392 m², ein zweites Doppelhaus mit
Grundstücksflächen von jeweils 405 m² sowie im südlichen Bereich ein
Einfamilienhaus mit einer Grundstücksfläche von 478 m² vor. Es werden jeweils
zwei Vollgeschosse mit Satteldach zugelassen.
Die Gemeinde hat bisher 11 Grundstücke im Wohnquartier „Baldauf-Areal“
verkauft.
Interkommunaler Kostenausgleich Kindertagespflege
Bei der Kindertagesbetreung „TigeR“, welche nicht in privaten Wohnungen der
Tagesmütter, sondern in von Gemeinden oder Unternehmen zur Verfügung gestellten
Räumen stattfindet, soll es künftig kreisweit eine Kostenausgleichsregelung
geben. Diese sieht eine monatliche Kostenpauschale von 200 Euro pro Kind vor.
Wenn ein auswärtiges Kind in einer solchen Einrichtung betreut wird, kann die
Standortgemeinde von der Wohnsitzgemeinde diese Kostenersatz in Rechnung
stellen. Eine derartige kreisweite Regelung nach dem Grundsatz „das Geld folgt
den Kindern“ ist aus Sicht der Städte und Gemeinden sinnvoll, um Kostenklarheit
zu schaffen. Das Gremium hat dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zum
interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder durch den
Tagesmütterverein Reutlingen e.V zugestimmt.
Angebotsverfahren Stromkonzessionsvertrag 2013
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Energieversorgungsunternehmen
EnBW Regional AG (Stuttgart) und FairEnergie Reutlingen GmbH zur Abgabe eines
Angebots zum Stromnetzbetrieb ab 2013 unter Zugrundelegung eines Frage- und
Kriterienkataloges aufzufordern. Der Katalog mit ca. 50 Fragen beinhaltet
allgemeine Daten zum Unternehmen, Angaben zur Versorgungssicherheit, Angebote
eines Konzessionsvertrages sowie einer Stromnetzgesellschaft. Auch Vorschläge
zur Neuregelung der Straßenbeleuchtung werden abgefragt.
Gutenbergschule – Ersatzbeschaffung eines Geschirrspülers
Die Küche der Gutenbergschule erhält einen neuen Hochleistungsgeschirrspüler.
Die vom Förderverein Gutenbergschule e.V. an drei Schultagen organisierte
Mittagsbetreuung mit Essen wird immer stärker in Anspruch genommen. Bis zu
40 Schüler nehmen dieses Angebot in Anspruch. Der vorhandene Geschirrspüler ist
zwischenzeitlich 10 Jahre alt und den gestiegenen Anforderungen nicht mehr
gewachsen. Das neue Gerät kostet knapp 5.000 Euro und wird ab September zur
Verfügung stehen. Die im Haushaltsplan 2011 nicht veranschlagte Ausgabe wurde
vom Gemeinderat ohne Gegenstimme bewilligt.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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B 312, Belagserneuerung zwischen der Kreisgrenze Esslingen und dem Anschluss zur L 378a (Bräuchle-Knoten) (KW 30/2011)
Verkehrsbehinderungen durch Umleitung vom 01. bis einschließlich 19.
August 2011
Das Regierungspräsidium Tübingen läßt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
und Substanzerhaltung den kompletten Belag auf der B 312 zwischen der
Kreisgrenze Esslingen / Reutlingen und dem Anschluss zur L 378a bei
Metzingen erneuern. In diesem Zuge werden auch die Fahrbahnbeläge der
Anschlussstellen bei Riederich, Metzingen-Nord / Längenfeld und zur L 378a
/ Bräuchle-Knoten erneuert.
Mit der Erneuerung des dringend sanierungsbedürftigen Belags werden auf dem
rund 2,8 km langen Streckenabschnitt der B 312 Spurrillen,
Flickstellen und Verdrückungen beseitigt. Die durchzuführenden Arbeiten dienen
der Substanzerhaltung dieser Bundesstraße und der Verbesserung der
Verkehrssicherheit.
Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 01. August und dauern voraussichtlich bis
einschließlich Freitag, 19. August 2011. Die Belagsarbeiten erfolgen unter
halbseitiger Sperrung der B 312.
· Der Verkehr in Richtung
Stuttgart wird während der gesamten Bauzeit duch die Baustelle geführt.
· Der Verkehr in Richtung
Metzingen / Reutlingen wird umgeleitet. Das Regierungspräsidium Tübingen nutzt
die Sommerferien und das damit verbundene geringere Verkehrsaufkommen für die
dringend notwendigen Sanierungsarbeiten.
Bereits an der Anschlussstelle zur B 297 wird der Verkehr in Richtung
Reutlingen über die B 297 - Pliezhausen - B 464 bzw. in Richtung
Metzingen über die B 297 - Nürtingen - B 313 geführt.
An der Anschlussstelle Bempflingen wird der gesamte Restverkehr in
Fahrtrichtung Reutlingen von der B 312 abgeleitet und über die K 1258
- Bempflingen - K 1231 - Riederich nach Metzingen umgeleitet.
Während der Ausführung der Belagsarbeiten auf der Fahrspur in Fahrtrichtung
Stuttgart werden die Anschlussstellen Metzingen-Nord und Riederich zur
B 312 komplett gesperrt. Die Auffahrt auf die B 312 in Richtung
Stuttgart ist in diesem Zeitraum über die Anschlussstellen Bräuchle-Knoten oder
Bempflingen möglich. Die Anschlusstellen zur B 312 in Fahrtrichtung
Reutlingen bleiben während der gesamten Maßnahme voll gesperrt.
Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, sollen die Arbeiten am
Samstag, dem 20. August 2011 abgeschlossen und die B 312 in diesem
Streckenabschnitt wieder voll befahrbar sein.
Im Anschluss daran werden im Zeitraum vom 22.08. bis 29.08 die Belagsarbeiten
an der Anschlussstelle Riederich zur B 312 in Richtung Stuttgart im
Abschnitt zwischen der Mittelstädter Straße und der Industriestraße
durchgeführt. Auch diese Bauarbeiten erfolgen unter halbseitiger Sperrung der
Mittelstädter Straße und der Zufahrt zur Industriestraße, der Verkehr wird durch
eine Lichtsignalanlage geregelt. Die B 312-Anschlussstelle Riederich in
Fahrtrichtung Stuttgart bleibt während dieser Zeit noch gesperrt.
Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehrsteilnehmer und Anlieger
um Verständnis, da Behinderungen und Erschwernisse während der Bauzeit nicht
ausgeschlossen werden können.
Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 1,0 Mio € und werden vom
Bund getragen.
Informationen zu den Sperrungen und zur Umleitung können im
Baustelleninformations-system (BIS) des Landes Baden-Württemberg unter www.baustellen-bw.de abgerufen
werden.
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Straßenbelagsarbeiten B312 - Umleitung durch Riederich (KW 30/2011)
Erneut informieren wir über die geplanten Straßenbauarbeiten des
Regierungspräsidiums Tübingen. Vom 01.08.2011 bis 20.08.2011 wird der
Fahrbahnbelag der Bundesstraße 312 zwischen der Kreisgrenze und Metzingen neu
aufgetragen. Der Verkehr nach Stuttgart wird während den Belagsarbeiten auf der
B 312 möglich sein, jedoch wird die Ausfahrt Riederich vermutlich an 2 bis 4
Tagen gesperrt sein! Der Verkehr aus Stuttgart wird an der Ausfahrt
Bempflingen/Neckartenzlingen abgeleitet. Die Umleitungsstrecke erfolgt über
Bempflingen nach Riederich durch die Stuttgarter Straße und die Metzinger
Straße. Die Gemeindeverwaltung hat sich bei den Vorbesprechungen des
Regierungspräsidiums dafür eingesetzt, dass der aus Richtung Stuttgart kommende
Verkehr weiträumig über die B 297 und B 313 um Riederich herum umgeleitet wird,
um die Belastungen für die Anlieger der Stuttgarter Straße und der Metzinger
Straße so gering wie möglich zu halten.
Beigefügt ein
Umleitungsplan.
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Zugeparkte Grundstückseinfahrt (KW 30/2011)
Grundsätzliches:
Immer wieder wird die Gemeindeverwaltung mit der Frage konfrontiert, was
Grundstückseigentümer unternehmen können, wenn deren Grundstückszufahrten
zugeparkt sind. Ein sofortiges Einschreiten der Verwaltung wird hin und
wieder gefordert, leider ist uns dies aber aus rechtlichen Gründen nicht
möglich. Die Beobachtungen von betroffenen Personen dürfen nicht direkt in ein
Verwaltungs- oder Bußgeldverfahren münden, weil dafür die Rechtsgrundlage fehlt
und die aktuelle Rechtsprechung deutlich gemacht hat, dass die Inanspruchnahme
privater Personen bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nicht erlaubt
ist. Diese Auffassung wird sowohl durch das Ministerium für Umwelt
und Verkehr, wie auch durch das Regierungspräsidium und das Landratsamt als
zuständige Aufsichtsbehörden bestätigt. Die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten ist eine hoheitliche Aufgabe und obliegt den Behörden,
denen solche hoheitlichen Befugnisse zugewiesen sind. Als typische
Hoheitsaufgabe gehören auch Verfolgung und Ahndung bloßer Ordnungswidrigkeiten
zum Kernbereich hoheitlicher Staatsaufgaben, weil sie gemäß Artikel 33 Abs. 4
des Grundgesetzes als zuständige Aufgabe i.d.R. nur Angehörigen des öffentlichen
Dienstes übertragen werden dürfen. Das Polizeirevier Metzingen ist gemäß § 53
des Ordnungswidrigkeitengesetzes zuständig für die Verfolgung von
Ordnungswidrigkeiten, die in der Gemeinde Riederich begangen werden. Das
Polizeirevier wird in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und in Anwendung
sachgerechten Ermessens bestimmen, ob ein öffentliches Interesse an der
Verfolgung Ihrer Beanstandungen vorliegt und ob die Einleitung eines
entsprechenden Verfahrens mit Erfolgsaussichten verbunden ist. Darüber hinaus
hat die Gemeinde einen Vollzugsbediensteten beschäftigt, der wenige Stunden in
der Woche den ruhenden Verkehr kontrolliert. Wir bitten jedoch um
Verständnis dafür, dass unser Vollzugsbediensteter nicht alle Straßen regelmäßig
in seinen Überwachungsrundgang einbeziehen kann.
Was kann ich als betroffener Grundstückseigentümer unternehmen, wenn meine
Grundstückszufahrt immer wieder zugeparkt
wird?
Beim zuständigen Amtsgericht kann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Verfügung gestellt werden. Jeder Grundstückseigentümer hat einen
Unterlassungsanspruch gemäß dem § 823 Abs. 2 Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB) i.V.m. § 12 Abs. 3 Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung
(StVO), wenn seine Garage/Grundstückszufahrt zugeparkt wird. Das
Amtsgericht kann per Beschluss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren
einzelnen Personen verbieten, vor Grundstückszufahrten und Garagen zu parken.
Für den Fall der Zuwiderhandlung wird den betroffenen Personen die Verurteilung
zu einem hohen Geldbetrag oder zur Ordnungshaft angedroht.
Kann ich als betroffener Grundstücksbesitzer das Abschleppen von PKWs
beantragen?
Das Abschleppen von Kraftfahrzeugen ist immer wieder Gegenstand der
Rechtsprechung und der verwaltungswissenschaftlichen Diskussion. Dabei geht es
i.d.R. um zwei Konstellationen, die das Abschleppen durch eine private Person
auslösen. Zum einen die Blockierung einer privaten Ein- und Ausfahrt, zum
anderen das widerrechtliche Abstellen eines Wagens auf einem Privatparkplatz.
Verbotene Eigenmacht ist jeder gesetzliche nicht gestattete Eingriff in
unmittelbarem Besitz ohne Willen des unmittelbaren Besitzers. Im Einzelnen
unterscheidet der § 858 Abs. 1 BGB die Besitzentziehung und Besitzstörung, wobei
die Abgrenzung vor allem bei Grundstücken fließend ist. Das Parken auf einem
fremden Grundstück kann meistens als Besitzentziehung in jedem Fall aber als
Besitzstörung bewertet werden. Ausnahme, wenn der Parkplatz hingegen nur einen
Teil eines größeren Grundstückes darstellt. Das sogenannte Selbsthilferecht nach
§ 859 BGB ist in enge zeitliche Grenzen gegossen. Das Parken auf fremdem
Grundstück stellt eine Besitzentziehung dar. Das Abschleppen eines fremden
Fahrzeuges muss grundsätzlich immer zeitnah erfolgen. Hierzu haben die Gerichte
ganz unterschiedliche Zeiträume als angemessen angesehen. Die Spanne reicht von
2 – 3 Stunden bis hin zu noch am gleichen Tag oder noch am folgenden Tag.
Für eine angemessene Lösung muss man bedenken, dass es dem Besitzer nicht
zugemutet werden kann, dauernd die Überwachung seines Besitzes sicher zu
stellen.
Die Höhe des Schadensersatzanspruches bestimmt sich durch die Vereinbarung
zwischen dem Grundstücksbesitzer und dem Abschleppunternehmer. Es liegt auf der
Hand, dass kein Vertrag zu Lasten Dritter ohne Beschränkungen geschlossen werden
kann. Grundsätzlich muss der Vertrag mit dem Abschleppunternehmen im
Bereich des Ortsüblichen liegen, dies geht jedoch nicht soweit, dass der
Grundstücksbesitzer mehrere Angebote einholen und den besten Preis der Region
ermitteln muss. Der Grundstückseigentümer hat in Höhe der Abschleppkosten
einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Fahrzeugführer nach § 823 Abs. 2
i.V.m § 858 Abs. 1 BGB, muss aber immer in Vorleistung gegenüber dem
Abschleppunternehmen treten.
Fazit:
Unter Anwendung des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 05.06.2009 – VZR
144/08 wird ein effektiver Schutz der Besitzer von Privatparkplätzen vor dem
unbefugten Abstellen von Kraftfahrzeugen gewährleistet. Die Entfernung
widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge durch ein externes Unternehmen ist
rechtlich abgesichert. Andererseits wird rechtsmissbräuchlichem
Vorgehen Einhalt geboten. Dies betrifft unter anderem die Begrenzung der
ersatzfähigen Abschleppkosten auf die Höhe des Ortsüblichen. Bei der
Abschleppung von PKWs, welche im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind und
die Zu- oder Ausfahrt blockieren, empfiehlt es sich, vor Beauftragung des
Abschleppunternehmens, den rechtswidrigen Zustand durch Beamte des
Polizeireviers Metzingen protokollieren zu lassen.
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Spielplatz "Grüne Mitte" (KW 29/2011)
Der Aufenthalts- und Spielbereich in der Grünen Mitte verfügt über eine neue
Attraktion. Nach über 20 Jahren musste in der Sandspielfläche ein Gerät
abgebaut werden. Mit der Ersatzbeschaffung soll das kindliche Bewegungs- und
Spielverhalten aktiv gefördert werden. Das neue Gerät vereint unterschiedliche
Nutzungen wie Klettern, Rutschen und Balancieren.
Ein qualifiziertes und familienfreundliches Angebot an Spielmöglichkeiten in
den Wohngebieten bleibt auch zukünftig ein wichtiges Anliegen der
Gemeinde.


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Aus der Gemeinderatssitzung vom 29. Juni (KW 27/2011)
Vergabe von Bauleistungen für die Sanierung der Heizzentrale der
Gutenbergschule
Die Firma Maier Heiztechnik GmbH aus Köngen wurde mit der Sanierung der
Heizzentrale in der Gutenbergschule zum Angebotspreis in Höhe von ca. 207.000
Euro beauftragt. In die beschränkte Ausschreibung wurden 17 Heizungsbetriebe
einbezogen, bis zum Submissionstermin gingen jedoch nur 4 Hauptangebote
fristgerecht ein. Dies ist überwiegend auf die derzeit gute Auftragslage
der Betriebe zurückzuführen.
Das Blockheizkraftwerk im Schul- und Hallenbereich soll während der
Sommerpause grundlegend erneuert werden.
Vergabe der Planungsleistungen für die Belagssanierung des
Kleinspielfeldes bei der Gutenbergschule
Der Gemeinderat hat einstimmig das Stuttgarter Planungsbüro SportConcept GmbH
(Filialbüro Reutlingen) mit der Planung und Bauleitung der Belagssanierung am
Kleinspielfeld der Gutenbergschule beauftragt. Nach mehr als 27-jähriger
Benutzung durch Schule und Öffentlichkeit bedarf der Kunststoffbelag des
Kleinspielfeldes dringend einer Erneuerung.
Die Planung ist bis zum Herbst vorgesehen; in diesem Zusammenhang wird auch
untersucht, ob die Tragschichten noch keine Risse oder Setzungen aufweisen.
Danach sollen die Arbeiten ausgeschrieben werden. Die Sanierung der Belagsfläche
ist im Jahre 2012 beabsichtigt. Dafür wird mit Kosten in Höhe von ca. 65.000
Euro brutto gerechnet, sofern keine weiteren Veränderungen am Unterbau
vorgenommen werden müssen.
Angebotsverfahren für den neuen Stromkonzessionsvertrag
Für den Abschluss des neuen Konzessionsvertrags ab 2013 interessieren sich
die Energieversorgungsunternehmen EnBW-Regional AG (Stuttgart) und
FairEnergie Reutlingen GmbH. Die Gemeinde wird die beiden Unternehmen in Kürze
zur Abgabe eines konkreten Angebots für den Betrieb des Stromnetzes in Riederich
auffordern. Dazu wurde ein Fragen- und Kriterienkatalogs erarbeitet. Die
endgültige Fassung soll in der nächsten Sitzung beschlossen werden.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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Diamantene Hochzeit (KW 27/2011)
Seit 60 Jahre sind Marianne und Heinrich Stender verheiratet. Sie konnten
jetzt das seltene Fest der Diamantenen Hochzeit begehen.
1951 wurden die beiden im Kreis Oldenburg (Schleswig-Holstein) getraut. Seit
1954 lebt das Ehepaar in Riederich, davon bereits 49 Jahre in der
Mörikestraße.
Heinrich Stender arbeitete als Mechaniker bei der Fa. Kugler in Riederich.
Bis zu seinem 80. Lebensjahr war er auch jahrzehntelang für die Pflege der
Rasenplätze im Alfred-Barner-Stadion verantwortlich.
Bürgermeister Klaus Bender überbrachte die Urkunde des Ministerpräsidenten
und die Glückwünsche der Gemeinde.


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Hochwasserschutzprojekt abgeschlossen (KW 27/2011)
Ettwiesenbach wird durch Retentionsfläche entlastet
Die Bauarbeiten am Hochwasserschutz des Ettwiesenbaches sind abgeschlossen.
Direkt an der Bahnlinie ist eine Rückhaltefläche für ca. 5.000 Kubikmeter
Wasser entstanden. Damit kann die Überschwemmungsgefahr am Bachunterlauf, kurz
vor der Einmündung in den Ermskanal, künftig deutlich reduziert werden.
Mit der Projektrealisierung wurde die natürliche Topographie östlich der
Bahndamms genutzt. Mit der Aufschüttung des dort parallel verlaufenden Feldweges
um bis zu 1,50 Meter wurde ein zusätzlicher Rückhaltedamm geschaffen, der
das aus dem Ettwiesenbach übertretende Wasser auf die angrenzenden
Wiesenflächen anstaut.
Wegen des höheren Wegeniveaus musste der dortige Durchlass verlängert werden.
Die künftige Drosselung des Wassers erfolgt auf der Grundlage hydraulischer
Berechnungen mittels einer Metallplatte. Damit soll gewährleistet werden, dass
nur so viel Wasser weiterfließt, wie der letzte und zugleich kleinste Durchlass
unterhalb der Bachstraße ohne Rückstau bewältigen kann. Die vorläufige
Drosselung ergibt unter Berücksichtigung der rauen Sohle und der verlängerten
Verdolung (Durchmesser 1,50 Meter) eine Reduktion der Durchflussmenge von ca. 30
%. Die endgültige Einstellung muss noch hydraulisch berechnet und bei
Regenereignissen aktuell überprüft werden.
In der Vergangenheit haben Starkregen einige Male am Ortsende zu Schäden
durch überschwemmte Keller geführt. Die Gemeinde hat sich deshalb zu diesem
insgesamt ca. 110.000 Euro teuren Hochwasserschutzprojekt entschlossen, weil
durch den Klimawandel zukünftig vermehrt Starkregenereignisse und
Hochwasserprobleme zu befürchten sind. Die Maßnahme hat nicht nur Erd- und
Gewässerbauarbeiten, sondern auch den Erwerb der angrenzenden Wiesen- und
Gartengrundstücke durch die Gemeinde erfordert. Sie wird vom Land
Baden-Württemberg mit ca. 20.000 Euro bezuschusst. Der gewässerrechtlichen
Genehmigung voraus ging ein umfangreicher Planungs- und Berechnungsprozess, bei
dem auch bauliche Auflagen der Deutschen Bahn AG zu berücksichtigen waren. Mit
der Planung und hydraulischen Berechnung waren der Garten- und
Landschaftsarchitekt Roland Lengtat (Dettingen) sowie das Ingenieurbüro
Lamparter (Weilheim/Teck) beauftragt. Außerdem mussten geologische
Untersuchungen durchgeführt werden.
Bauliche Veränderungen am Durchlass des Erschließungsweges unterhalb der
Bachstraße wären zwar kostenmäßig günstiger gewesen, aber mit dem funktionellen
Nachteil verbunden, dass dieser Weg dann nicht mehr durchgängig begangen und
befahren werden könnte. Zudem hätte sich das Rückstauproblem lediglich
auf den nächsten bachaufwärts befindlichen Durchlass an der Bachstraße
verlagert. Insoweit war die Entscheidung für die Anlage einer Retentionsfläche
richtig.
Entsprechende Überlegungen werden derzeit auch für den Brühlwiesenbach
angestellt. Da der Bau einer Rückhaltefläche auf Markung Riederich wegen
fehlender Fläche nicht möglich ist, kann die Hochwasserproblematik nur in
Zusammenarbeit mit der Nachbarstadt Metzingen gelöst werden.

 Der umgestaltete Einlauf an der Feldwegunterführung mit Grobrechen und Drosselmöglichkeit
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Betretungsrecht bzw. Betretungsverbot im Außenbereich (KW 26/2011)
Das Betretungsrecht für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
im Außenbereich ist gesetzlich geregelt. Im Gesetz zum Schutz der Natur, zur
Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft
(Naturschutzgesetz) vom 13. Dezember 2005. Die beigefügt abgedruckten §§
enthalten dabei die wesentlichen Grundlagen und Regeln für das Betreten
landwirtschaftlicher Grundstücke. Während der Nutzzeit (bei Grünland in der Zeit
des Aufwuchses und der Beweidung, bei Ackerland zwischen Saat oder
vorhergehender Bestellung und Ernte sowie ganzjährig bei Sonderkulturen) darf
die freie Landschaft nur auf Wegen betreten werden.
Im Landeswaldgetz
ist in den beigefügten §§ 37 - 41 das Betreten des Waldes geregelt.
Grundsätzlich darf Wald zum Zwecke der Erholung von jedem betreten werden.
Einschränkungen ergeben sich durch von der Forstbehörde genehmigte Sperrungen
oder bei Anzeigen kurzfristiger Sperrungen bis zu 2 Monaten durch
die Waldbesitzer sowie Sperrungen von Waldgebieten durch Rechtsverordnungen.
Radfahren und Reiten im Wald ist ganzjährig nur auf Wegen und Straßen gestattet.
In Verdichtungsräumen, in Naturschutzgebieten, in Waldschutzgebieten und im
Erholungswald ist das Reiten nur auf den dafür ausgewiesenen Waldwegen
gestattet.
§ 51
Betreten der freien Landschaft
(1)
Jeder darf die freie Landschaft zum Zweck der Erholung
unentgeltlich betreten.
Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit
nur auf Wegen betreten werden.
Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und
Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung.
Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und
Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.
(2)
Zum Betreten gehören auch natur- und landschaftsverträgliche
sportliche und spielerische Betätigungen in der freien Landschaft, nicht jedoch
das unerlaubte Zelten, Fahren und Abstellen von motorgetriebenen Fahrzeugen oder
Anhängern.
(3)
Das Fahren mit Fahrrädern (ohne Motorkraft) und Krankenfahrstühlen
(auch mit Motorantrieb) ist nur auf hierfür geeigneten Wegen erlaubt.
Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen.
(4)
Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm
abgelegte Gegenstände und Abfälle wieder an sich zu nehmen und zu entfernen.
(5)
Vorschriften über das Betreten des Waldes einschließlich des
Reitens, über den Gemeingebrauch an Gewässern und an öffentlichen Straßen und
die Regelungen des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.
§ 53
Beschränkungen des Betretens
(1)
Der Eigentümer oder sonstige Berechtigte dürfen unbeschadet
sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften der Allgemeinheit das Betreten von
Grundstücken in der freien Landschaft durch Sperren nur verwehren, soweit
1. bei einem mit einem Gebäude zulässig überbauten Grundstück die
berechtigten Wohnbedürfnisse oder betrieblichen Bedürfnisse es erfordern,
2. die zulässige Nutzung eines sonstigen Grundstücks behindert
oder eingeschränkt wird, die Beschädigung von landwirtschaftlichen Kulturen zu
befürchten ist oder das Grundstück beschädigt oder verunreinigt wird,
3. Maßnahmen der Land- und Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der
Landschaftspflege, der Jagdausübung, zulässiger sportlicher Veranstaltungen oder
sonstige zwingende Gründe eine vorübergehende Absperrung erfordern oder
4. vom Grundstück Gefahren für Leib oder Leben der
Erholungssuchenden ausgehen können.
(2)
Die Sperren sollen insbesondere durch Schranken, Einfriedigungen,
andere tatsächliche Hindernisse oder Beschilderungen kenntlich gemacht
werden.
(3)
Die Naturschutzbehörde oder die Ortspolizeibehörde können durch
Rechtsverordnung oder Einzelanordnung das Betreten von Teilen der freien
Landschaft aus Gründen des Naturschutzes, zur Durchführung von
landschaftspflegerischen Vorhaben, zur Regelung des Erholungsverkehrs, aus
zwingenden Gründen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 4 oder aus anderen
zwingenden Gründen im Sinne des § 49
Abs. 2 untersagen oder beschränken, soweit das Betretungsrecht nicht nach
anderen gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt wird.
Absatz 2 gilt entsprechend.
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4 P Media GmbH spendet für Jugendhaus
I love Riederich (Ich liebe Riederich) war der Aufdruck auf den T-Shirts,
welche die Firma 4 P Media GmbH aus Riederich beim verkaufsoffenen Sonntag
veräußert hat. Johannes Stutzbach und Maik Fingerle, die Geschäftsführer von 4 P
Media GmbH, haben 100 T-Shirts verkauft und 250 € damit erzielt. Diese Summe
wurde von der Firma noch großzügig auf 400 € aufgerundet und dem Jugendhaus
gespendet. Am vergangenen Dienstag wurde die Geldspende im Jugendhaus
übergeben. Der stellvertretende Bürgermeister Günter Gusenbauer würdigte den
Verkauf als ein Erfolg, welcher nicht möglich gewesen wäre, wenn nicht auch ein
kleines bisschen Wahrheit hinter dem Aufdruck stecken würde. Er bedankte sich im
Namen der Gemeinde und im Namen der Jugendlichen bei den beiden Geschäftsführern
für die Spende.
Drei Tage Freizeit im Feriendorf Tieringen bei Meßstetten mit 14 Jugendlichen
aus dem Jugendhaus sind mit der Spende geplant. Die letzte Geldspende für das
Jugendhaus liegt sehr lange zurück, erinnerte sich Jugendhausbetreuerin Kristin
Krohn.
Die Gemeinde bedankt sich recht herzlich bei der Firma 4 P Media GmbH und
hofft auf einen Nachahmungseffekt.
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Straßenbelagsarbeiten B312 - Umleitung durch Riederich (KW 23/2011)
Frühzeitig möchten wir über die geplanten Straßenbauarbeiten des
Regierungspräsidiums Tübingen informieren. Voraussichtlich in den ersten 2 bis 3
Augustwochen soll der Fahrbahnbelag der Bundesstraße 312 zwischen der
Kreisgrenze und Metzingen neu aufgetragen werden. Der Verkehr nach Stuttgart
wird während den Belagsarbeiten auf der B 312 möglich sein, jedoch wird die
Ausfahrt Riederich gesperrt sein! Der Verkehr aus Stuttgart wird an der Ausfahrt
Bempflingen/Neckartenzlingen abgeleitet. Die Umleitungsstrecke erfolgt über
Bempflingen nach Riederich durch die Stuttgarter Straße und die Metzinger
Straße. Die Gemeindeverwaltung hat sich bei den Vorbesprechungen des
Regierungspräsidiums dafür eingesetzt, dass der aus Richtung Stuttgart kommende
Verkehr weiträumig über die B 297 und B 313 um Riederich herum umgeleitet wird,
um die Belastungen für die Anlieger der Stuttgarter Straße und der Metzinger
Straße so gering wie möglich zu halten.
Sobald weitere Informationen über den genauen Ausführungszeitraum vorliegen
werden wir wieder berichten.
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Änderung der Bebauungspläne
a) Quartier II
b) Hintere Hegesstraße
c) Mittelstädter Straße - Kleine Ortsmitte
d) Mühlwiesen - Rain
e) Untere Beutelgasse
f) Rohrwiesen - Schweigerin
Entwurfsanerkennung und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 BauBG
1. Bekanntmachung des Gemeinderats über die
Billigung der Änderungsplanentwürfe
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 30.05.2011 die vom Hauptamt der
Gemeinde Riederich ausgearbeiteten Entwürfe mit den dazu gehörenden Begründungen
gebilligt und beschlossen, die Planentwürfe öffentlich auszulegen. Die
räumlichen Geltungsbereiche regeln die nachfolgend dargestellten Lagepläne vom
01.03.2011.
2. Planbereich
- Lagepläne -
3. Öffentliche Auslegung nach §
3 Abs. 2 BauGB
Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Planentwurf und die Begründung für die Dauer
von einem Monat öffentlich auszulegen. Dabei ist jedem Bürger und den
Fachbehörden Gelegenheit zu geben, Anregungen vorzubringen.
Die Planentwürfe liegt von Montag, 20. Juni 2011 bis einschließlich Freitag,
22. Juli 2011 beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer 8, und im Foyer
EG, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich an den üblichen Öffnungszeiten zur
Einsichtnahme aus. Hier besteht die Möglichkeit, sich zu den Planentwürfen
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern. Umweltbezogene
Informationen sind nicht verfügbar, da es sich bei der Aufstellung des
Bebauungsplans um bereits bebaute Fläche handelt und lediglich das Bauverbot von
Stellplätzen, Carports und Garagen im Vorgartenbereich geändert wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung oder der
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Bebauungsplan- oder
Satzungsverfahren nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Riederich, 06.06.2011
Klaus Bender, Bürgermeister
Lagepläne
a) Quartier
II
b)
Hintere Hegesstraße
c)
Mittelstädter Straße - Kleine Ortsmitte
d)
Mühlwiesen - Rain
e)
Untere Beutelgasse
f) Rohrwiesen - Schweigerin
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 30. Mai (KW 23/2011)
Vergabe von Bauleistungen für Straßeninstandsetzungen
Die Firma WK-Bau aus Hülben wurde mit Straßeninstandsetzungs- und
Tiefbauarbeiten zum Angebotspreis in Höhe von ca. 101.000 Euro beauftragt.
Die Sanierungsmaßnahmen auf verschiedenen Ortsstraßen wurden beschränkt
ausgeschrieben. 5 Angebote sind eingegangen. Das günstigste Angebot der
Firma WK-Bau entspricht der vorliegenden Kostenschätzung des mit der Bauleitung
betrauten Ingenieurbüros Ambacher (Walddorfhäslach).
Entwurfsplanung Neubau Kinderhaus
Vom beauftragten Architekturbüro Witt (Riederich) wurden zwei interessante
Vorentwürfe für ein 3-gruppiges Kinderhaus an der Gutenbergstraße vorgestellt.
Beide Varianten gehen von einem eingeschossigen Neubau mit Gruppen-, Schlaf- und
Funktionsräumen (Nutzfläche von ca. 500 m²) ohne Unterkellerung aus,
unterscheiden sich jedoch in der Architektur.
Variante 1 sieht eine rechteckige Gebäudeform mit Flachdach und drei
aufgesetzten Pultdächern vor. An den Längsseiten ragen drei Räume mit ihrer
Glasfront heraus.
In Variante 2 ist ein abgewinkelter, halbrunder Bau mit Pultdach und
einem in der Symmetrieachse liegenden eiförmigen Bewegungsraum konzipiert. Das
Pultdach dieses zentralen Raums ist entgegen der Dachrichtung des
Hauptgebäudes ausgerichtet. Die Baukosten sind in der Variante 1 mit ca. 450.000
Euro, in Variante 2 mit ca. 520.000 Euro geschätzt.
Das Kinderhaus soll 30 Plätze für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren bieten.
Geplant sind zwei Gruppen in kommunaler Trägerschaft, eine weitere Gruppe ist
für die vom Tagesmütterverein Reutlingen organisierte und bereits in der
Entenbachstraße (Seniorenhaus) eingerichtete Kleinkindbetreuung vorgesehen.
Nach längerer Diskussion hat der Gemeinderat mehrheitlich die Variante 1 als
Basis für den Zuschussantrag beim Regierungspräsidium favorisiert. Eine
endgültige Entscheidung über die Entwurfsplanung soll in einer der nächsten
Sitzungen getroffen werden. Zuvor wird sich ein kleiner Arbeitskreis nochmals
mit den beiden Varianten beschäftigen.
Auf die beigefügte öffentliche Bekanntmachung bezüglich der öffentlichen
Auslegung wird verwiesen.
Grundrissplan
Neubau Kinderhaus - Entwurfsstand
Lageplan
Neubau Kinderhaus - Entwurfsstand
Austausch der Dachventilatoren an der Gutenberghalle
Die Firma System- Lüftung und Klima GmbH aus Plüderhausen wird zum
Angebotspreis von ca. 12.000 Euro die Erneuerung der Dachventilatoren im
Rahmen der Flachdachsanierung der Gutenberghalle durchführen. Die
Auftragsvergabe erfolgte einstimmig. Die acht neuen Radialabluftventilatoren
werden den Luftaustausch in der Halle optimieren.
Investitionen im Bereich der Eigenwassergewinnung
Der Gemeinderat hat einstimmig die langfristige Aufrechterhaltung der
Eigenwassergewinnung beschlossen. Mit der Planung der Sanierungsmaßnahmen zur
Installation einer neuen Sockelpumpe für den Tiefbrunnen Burris wurde der
Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung beauftragt.
Die beiden Pumpen sind zwischenzeitlich über 50 Jahre alt. Eine davon ist
bereits funktionsunfähig. Deshalb ist im nächsten Jahr unbedingt Handlungsbedarf
gegeben, um die Eigenwasserversorgung aufrecht erhalten zu können. Die
Umbauarbeiten sehen die Demontage der Altanlage, die Installation der neuen
Pumpe mit Frequenzumrichter im Untergeschoss sowie Rohrleitungsanpassungen und
einen neuen Elektroschaltschrank vor.
Auch wenn sich durch diese Investition von rund 50.000 Euro die
Verbrauchsgebühr geringfügig erhöhen wird, soll nach dem einstimmigen Votum des
Gemeinderats am zweiten Standbein der Wasserversorgung und damit an einer
höheren Versorgungssicherheit festgehalten werden. Das in Riederich einheitlich
angebotene Mischwasser setzt sich zu einem Drittel aus Eigenwasser und zu
zwei Dritteln aus Bodenseewasser zusammen.
Baukostenzuschuss für den Schützenverein Riederich e.V.
Der Schützenverein e.V. wird einen Baukostenzuschuss für den Umbau und die
Sanierungsmaßnahmen am Vereinsheim in Höhe von 30% der Gesamtkosten erhalten.
Bereits im vergangenen Jahr wurde eine kommunale Unterstützung in Höhe von
18.000 Euro bewilligt.
Nachdem der Verein mit den Bauarbeiten noch nicht begonnen hat und die
weiterentwickelte Planung von höheren Baukosten ausgeht, wird der
Investitionszuschuss voraussichtlich auf ca. 24.000 Euro steigen.
Seit einigen Jahren senkt sich am Vereinsheim der Küchenanbau in südliche
Richtung ab. Deshalb sind der Abbruch und ein Neubau sowie weitere Sanierungen
am Gebäude geplant. Für dieses Projekt wird mit Aufwendungen in Höhe von ca.
80.000 Euro kalkuliert.
Bebauungsplanänderungen Stellplätze und Garagen
Der Gemeinerat hat einstimmig die weiteren Verfahrensbeschlüsse zur Änderung
von insgesamt 6 Bebauungsplänen gefasst. Ziel der Änderungen ist eine
Anpassung der Regelungen für die Errichtung von offenen Stellplätzen (ohne
Überdachung), überdachten Stellplätzen (Carports) und Garagen an den gestiegenen
Parkdruck. Die Voraussetzungen werden insgesamt gelockert.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 11. Mai (KW 20/2011)
Lehrschwimmbad Gutenbergschule
Die Gemeinde strebt den langfristigen Erhalt und Betrieb des Schwimmbades an
der Gutenbergschule an. Eine entsprechende Absichtserklärung beschloss der
Gemeinderat ohne Gegenstimme.
Die Sanierungsnotwendigkeit im technischen und energetischen Bereich soll
nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten in den nächsten Jahren
berücksichtigt werden. Die Kostenschätzungen belaufen sich auf ca. 1,3 Mio.
Euro. Als wichtige schulsportliche Einrichtung, welche derzeit von ca. 150
einheimischen Schülern sowie Grundschülern aus Mittelstadt, Tischardt,
Grafenberg und Bempflingen genutzt wird, soll das 45 Jahre alte Lehrschwimmbad
voraussichtlich ab dem Jahr 2014 saniert werden.
Modernisierung Heizzentrale Gutenbergschule/-halle
Der Gemeinderat hat einstimmig die Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW)
an der Gutenbergschule beschlossen. Die Leistungen zur Modernisierung der
Heizzentrale, die auch die Gutenberghalle mit Wärme versorgt, werden jetzt
beschränkt ausgeschrieben. Mit den Planungsleistungen wurde das Ingenieurbüro
Nick beauftragt.
Die Voruntersuchungen über die Wärmeversorgung der Gutenbergschule, des
Lehrschwimmbades, der Schulsporthalle und der Gutenberghalle durch die
Klimaschutz-Agentur Reutlingen haben ergeben, dass der Betrieb der
Heizungsanlage in Eigenregie die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Das neue
gasbetriebene Blockheizkraftwerk soll durch einen modulierend arbeitenden
Brennwertkessel in Spitzenzeiten unterstützt werden. Da der
Wärmelieferungsvertrag mit der EnBW AG ausläuft, der Gaskessel zu hohe
Abgaswerte aufweist und die Regelungs- und Steuertechnik des BHKWs Erneuerungen
erfordert, sind nun in der Sommerzeit die Demontage der Altanlage und die
Neuinstallation des BHKWs mit Spitzenlastkessel beabsichtigt. Des Weiteren sind
Anpassungen der Systemhydraulik und Instandsetzungsarbeiten der Abgasanlage
geplant.
Fotovoltaikanlage Gutenberghalle
Der Gemeinderat hat mehrheitlich die Verwaltung ermächtigt, mit den
Leistungen zum Aufbau der Fotovoltaikanlage auf dem Dach der Gutenberghalle den
günstigsten Bieter der beschränkten Ausschreibung zu beauftragen. Die derzeit
laufenden Abdichtungsarbeiten am Dach der Gutenberghalle können bei guter
Witterung voraussichtlich bis Anfang Juni - und somit früher als erwartet
- abgeschlossen werden. Die beschränkte Ausschreibung wird nun beschleunigt, um
die Chance zu wahren, die Fotovoltaikanlage bereits zum 30. Juni an das
Stromnetz anzuschließen. Gelingt dies, besteht hinsichtlich der
Einspeisevergütung Gewissheit über die zu erwartenden Einnahmen in den nächsten
20 Jahren. Da bei einer beschränkten Ausschreibung die Beurteilung der
Leistungsfähigkeit bereits bei der Vorauswahl der Firmen erfolgt, wird der
Bieterpreis das entscheidende Zuschlagskriterium darstellen.
Fotovoltaikanlage Vereinsheim TSV Riederich e.V.
Auf dem sanierten Dach des TSV-Sportheims beim Alfred-Barner Stadion
wird eine Fotovoltaikanlage errichtet. Betreiber dieser Anlage wird nicht der
Verein, sondern die Gemeinde sein. Diese Entscheidung hat der Gemeinderat mit
großer Mehrheit getroffen.
Im Zuge der Flachdachsanierung des Sport- und Vereinsheims wurde durch die
Klimaschutz-Agentur Reutlingen die solare Nutzung dieser Dachfläche für als sehr
geeignet eingestuft. Da der Sportverein diese Investition jedoch zu 100 % über
Fremdkapital finanzieren müsste, hat er von einer Realisierung Abstand genommen.
Als Alternative kam daher nur eine Vermietung der Dachflächen an eine Dritten in
Betracht. Betreiberangebote von Firmen lagen dem TSV bereits vor. Für die
20-jährige Anmietung des Flachdaches zahlt die Gemeinde dem Verein einen
einmaligen Betrag in Höhe von 9.000 Euro. Da die Anlage sowohl ökologische als
auch wirtschaftliche Vorteile aufweist, hat der Gemeinderat diese Lösung
begrüßt.
Die Installationsarbeiten werden nun zusammen mit der Anlage für die
Gutenberghalle beschränkt ausgeschrieben. Das Planungsbüro rechnet mit Kosten
von rund 50.000 Euro.
Fortschreibung Kindergartenbedarfsplan 2011/2012
Dem Gremium wurden die gesetzlichen Bestimmungen bei der Kinder- und
Kleinkindbetreuung, sowie die Betriebs- und Investitionskostenförderung durch
Land und Bund dargelegt. 147 Kinder umfassen die Geburtsjahrgänge, welche in
diesem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben. Bei
160 Kindergartenplätzen sind 13 freie Plätze vorhanden, dies jedoch ohne
Berücksichtigung der Kinder mit zusätzlicher pädagogischer Hilfe. Im aktuellen
Kindergartenjahr erhalten 6 Kinder pädagogische Eingliederungshilfe gemäß dem
Sozialgesetzbuch. Da diese Plätze doppelt zählen, ist rein rechnerisch lediglich
ein freier Platz vorhanden. Im nächsten Kindergartenjahr entspannt sich diese
Situation. Die Geburtsjahrgänge belaufen sich dann auf 137 Kinder, vermutlich
werden 4 bis 5 Kinder pädagogische Eingliederungshilfe erhalten. Bei ebenfalls
160 Plätzen werden so voraussichtlich 15 bzw. 13 freie Plätze vorhanden sein.
Für das übernächste Kindergartenjahr sind nahezu gleichbleibende Kinderzahlen zu
erwarten.
Öffnungszeiten im Kindergarten ‚Auf der Raise‘
Die Regelöffnungszeiten (8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr) in
der Gruppe 2 im Kindergarten ‚Auf der Raise‘ werden immer weniger frequentiert.
Eine Umfrage unter den betroffenen Eltern hat eine deutliche Mehrheit für eine
Änderung, hin zu erweiterten Öffnungszeiten am Vormittag und weniger
Öffnungszeiten am Nachmittag ergeben. Der Gemeinderat hat daher den Vorschlag
der Verwaltung unterstützt, eine Änderung der Betriebserlaubnis für die
Öffnungszeiten dieser Gruppe einzuholen. Die wöchentliche Betreuungszeit von 30
Stunden soll sich nicht verändern, so dass für die Gemeinde keine Mehrkosten
entstehen und sich auch an der Gebührenregelung nichts ändern wird. In Absprache
mit den Elternvertretern dieser Gruppe wird zum Kindergartenjahr 2011/2012 das
neue Öffnungszeitenmodell eingeführt.
Neubau eines Kinderhauses für Ein- und Zweijährige
Für die Betreuung von Kindern vom vollenden ersten bis dritten Lebensjahr
wird ein zusätzliches Gebäude erforderlich. Den Grundsatzbeschluss für den
Neubau eines Kinderhaues an der Gutenbergstraße fasste das Gremium einstimmig.
Das Haus soll für 3 Gruppen mit 20 Plätzen in der institutionellen Betreuung und
9 Plätzen des Modellprojekts TigeR (Betreuung durch Tagesmütter) konzipiert
werden.
Das Architekturbüro Rüdiger Witt (Riederich) wurde mit den Planungsleistungen
beauftragt. Die Fachingenieurleistungen für die Bereiche Heizung, Sanitär und
Elektro wurden an das Ingenieurbüro IB Pen aus Leonberg vergeben.
Seit Dezember 2008 ist der zum 01.08.2013 in Kraft tretende Rechtsanspruch
auf Kleinkindbetreuung im Sozialgesetzbuch geregelt. In den vergangenen drei
Fortschreibungen des Kindergartenbedarfsplans, einer Klausurtagung und mehreren
Sitzungen des Gemeinderats wurden denkbare Varianten geprüft und die jeweiligen
Vor- und Nachteile abgewogen. Zum Neubau eines Kinderhauses gab es keine
sinnvollen Alternativen, etwa durch Um-, An- oder Neubauten an anderer Stelle.
Um die nach dem Windhund-Verfahren bewilligte Investitionsförderung - für
Riederich gilt als Maximalförderung der Betrag von 240.000 Euro - zu
erhalten, wurde jetzt der Grundsatzbeschluss gefasst und die Entwurfsplanung
beauftragt. Das Gremium wird bereits in der nächsten Sitzung das Raumprogramm
beschließen, damit der Förderantrag noch vor der Sommerpause beim
Regierungspräsidium eingereicht werden kann.
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Lehrschwimmbad (KW 18/2011)
Geänderte Öffnungszeiten für den öffentlichen Badebetrieb
Das Lehrschwimmbad ist ab 18. Mai mittwochs von 16.00 Uhr bis 20.00
Uhr
geöffnet bis zum 08. Juni.
Nach den Pfingstferien ist das Bad über die Sommerzeit geschlossen.
Ab Oktober sind die Öffnungszeiten mittwochs von 16.00 Uhr bis
20.00 Uhr
und versuchsweise samstags von 15 – 17 Uhr.
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Neubau Kinderhaus (KW 18/2011)
Gemeinderat entscheidet über Grundsatzfrage
Der künftige Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter
Dreijährige setzt die Kommunen unter Handlungsdruck.
Auch in Riederich müssen Betreuungsangebote zur frühkindlichen
Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege in ausreichender
Zahl ab Mitte 2013 zur Verfügung stehen.
In der kommenden Gemeinderatssitzung berät und entscheidet das
Gremium über die weitere Vorgehensweise. Favorisiert wird der Neubau eines
Gebäudes an der Gutenbergstraße für 30 Kinder (drei Gruppen je 10 Kinder) im
Alter von ein und zwei Jahren. Dieses Projekt wurde bereits bei der
Bürgerversammlung im Februar vorgestellt. Andere Raumlösungen sind aus
wirtschaftlicher und funktioneller Sicht nachteilig.
Die Aufwertung der kommunalen Infrastruktur durch ein Kinderhaus
für unter Dreijährige wird derzeit noch gefördert durch das Investitionsprogramm
des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013“. Der Maximalzuschuss
für unsere Gemeinde beträgt 240.000 Euro. Da die Mittel jedoch nach dem
sogenannten Windhundverfahren vergeben werden, muss nun der Grundsatzbeschluss
gefasst und der Förderantrag beim Regierungspräsidium Tübingen zügig gestellt
werden.
Um für junge Familien als Wohnortgemeinde attraktiv zu bleiben,
ist auch in Riederich das gesamte Betreuungskonzept für Kinder bis 10 Jahren
weiter zu entwickeln. Die Fortschreibung des aktuellen Kindergartenbedarfsplans
steht am 11. Mai ebenfalls auf der öffentlichen Tagesordnung.
Die wesentlichen Fragen, mit welchen Kinderzahlen in Zukunft
gerechnet werden kann und wie hoch der jeweilige Betreuungsbedarf einzuschätzen
ist, lassen sich daraus ansatzweise beantworten.
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Hochwasserschutz Ettwiesenbach (KW 16/2011)
Mit einer künstlich geschaffenen Retentionsfläche östlich des Bahndamms
sollen künftige Hochwässer am Ettwiesenbach keine Schäden mehr im bebauten
Bereich anrichten. Rund 5.000 m³ Wasser kann durch den neuen Erdwall
zurückgehalten werden, um die ca. 600 m unterhalb liegenden Gebäude an der
Bachstraße vor Überschwemmungen zu schützen. Die Drosselung des Wasserabflusses
erfolgt bahnoberseitig durch eine Metallplatte, die aufgrund der hydraulischen
Berechnungswerte eingestellt wird. Um Erosionsschäden zu vermeiden, muss
sich am neuen befahrbaren Schutzdamm erst eine dichte Grasdecke entwickeln.
Deshalb wird der Hochwasserschutz frühestens in einigen Monaten aktiviert werden
können.
Die Baumaßnahme kostet einschließlich Grunderwerb ca. 110.000 Euro; vom Land
kommen ca. 20.000 Euro Zuschuss.
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Altkleidersammlung am 28. April (KW 16/2011)
Die Firma TEXREC aus Ofterdingen führt am Donnerstag, 28. April 2011, in
Riederich eine Altkleidersammlung im Auftrag des Arbeiter Samariter Bundes e.V.
durch. Für Rückfragen steht der Landesverband des Arbeiter Samariter Bundes
unter der Telefonnummer 0711/44013-0 oder die Firma TEXREC unter der
Telefonnummer 07473/8400 zur Verfügung.
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Ökotipp (KW 15/2011)
Torffreie Erde nützt dem Klimaschutz
Die im Handel üblicherweise erhältliche Blumen- und Pflanzenerde besteht bis
zu 90 Prozent aus reinem Torf. Durch die Torfgewinnung werden jedoch Moore
vernichtet. Diese einzigartigen Ökosysteme sind Lebensraum für viele seltene
Pflanzen und Kleintiere. Torfflächen wachsen sehr langsam, meist nur wenige
Millimeter im Jahr. Sie speichern das Klimagas Kohlendioxyd. Beim Torfabbau
werden die Moore vernichtet und CO2 freigesetzt. Die Folgen für unser Klima
sind dramatisch.
Deshalb sollte im Interesse des Natur- und Klimaschutzes ganz bewusst
torffreie Blumen- und Gartenerde gekauft werden. Zahlreiche Hersteller
bieten diese Substrate mittlerweile an. Durch Zusatzstoffe wie
Rindenkompost, Holz- oder Kokosfaser wird die Wasserspeicherung erhöht, diese
Qualität ersetzt herkömmliche Gartenerde problemlos. Beim Kauf ist jedoch darauf
zu achten, dass es sich auch um 100 Prozent torffreie Produkte handelt.
"Torfreduziert" oder "torfarm" bedeuten immer noch bis zu 80 Prozent
Torfanteil.
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Jahr des Waldes (KW 14/2011)
Im Rahmen des internationalen Jahr des Waldes hat das Kreisforstamt
Reutlingen in einer Gemeinschaftsaktion mit Waldbesitzern, Sägewerken, dem
Fertighaushersteller Schwörer und Transportunternehmen Holzbänke mit
Infoaufdrucken vor den Rathäusern aufstellen lassen. Jede der ca. 2,5 m langen
Sitzbank aus schichtverleimtem Nadelholz enthält den informativen Aufdruck: „
Diese Holzmenge wächst den Wäldern Baden-Württembergs in 1,2 Sekunden“. Außerdem
ist auch der Holzmengenzuwachs im jeweiligen Gemeindewald angegeben. Für
Riederich gilt: „ Diese Holzmenge wächst im Gemeindewald in 9 Stunden“.
Damit wird deutlich, dass die Wälder nicht nur die wirtschaftliche Grundlage
für die gesamte holzverarbeitende Industrie darstellen. Der Wald ist auch ein
äußerst wertvolles Ökosystem, also Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten,
sowie als Wasserspeicher und Sauerstofflieferant unverzichtbar. Auch als
Erholungsraum für den Menschen gewinnt der Wald zunehmende Bedeutung.
Forstliche Nutzung wird in weiten Teilen Europas konsequent im Sinne der
Nachhaltigkeit betrieben, d.h., es darf nicht mehr Holz eingeschlagen werden,
als auch im Erntezeitraum nachwächst. Leider wird noch in anderen Erdteilen
(Afrika, Südamerika und Südostasien) maßloser Raubbau, vor allem an Regenwäldern
betrieben. Dabei sind verheerende Auswirkungen auf das Weltklima die
unausweichliche Folge.


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Kleinkindgruppe unter neuer Leitung (KW 14/2011)
Personalwechsel bei den „Tigerenten“
Seit die Gemeinde im November 2004 die Organisation und Betreuung der
Kleinkindgruppe "Tigerenten" als kommunale Aufgabe übernommen hat war
Sabine Büttel als Erzieherin mit der Betreuung von Kindern im Alter von zwei
Jahren beauftragt. Seit Ende Februar hat sie die Kleinkindgruppe
„Tigerenten“ auf eigenen Wunsch verlassen, um sich beruflich neu zu
orientieren. Seit September 2005 war Tanja Abel in den von der katholischen
Kirchengemeinde angemieteten Räumlichkeiten ebenfalls als Erzieherin für die
Kleinkindbetreuung tätig. Da sie sich neuen beruflichen Herausforderungen
stellen möchte, hat sie ihr Beschäftigungsverhältnis zum 31.03.2011 gekündigt.
Als Nachfolgerinnen konnten mit Karin Götzmann-Krestel und Tanja Schleppe
zwei bewährte pädagogische Fachkräfte gewonnen werden.
Die Gemeinde bedankt sich bei den ausscheidenden Mitarbeiterinnen ganz
herzlich für die geleistete Arbeit und wünscht beiden persönlich und beruflich
alles Gute für die weitere Zukunft.

 Von links nach rechts: Tanja Schleppe, Sabine Büttel, Karin Götzmann-Krestel, Tanja Abel
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Wanderausstellung "Der Wald im Landkreis Reutlingen" (KW 13/2011)
19.04. bis 02.05. in Riederich
Die Wanderausstellung des Kreisforstamts kommt vom 19. April bis 02. Mai ins
Rathaus Riederich. Sie setzt ein weiteres Signal zum internationalen Jahr der
Wälder. Acht Schautafeln liefern Fakten, Hintergründe und Interessantes
über den Wald im Landkreis und im Gemeindewald.
Die Ausstellung informiert, welche Rolle der Wald für den Klimawandel spielt,
welche Ziele für die Bewirtschaftung festgelegt sind und wie groß seine
Bedeutung für den Wasserschutz, den Bodenschutz und Naturschutz ist.


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Landtagswahl 2011 (KW 13/2011)
Eine erfreulich hohe Wahlbeteiligung brachte der vergangene Wahlsonntag auch
in Riederich. Mit 70,6 % hatten deutlich mehr Wählerinnen und Wähler ihre Stimme
abgegeben, als vor fünf Jahren (60,2 % Wahlbeteiligung 2006). Ein interessanter
Zufall war die genau gleiche Zahl der Wahlberechtigten mit 3.061 sowohl bei der
diesjährigen Landtagswahl als auch bei der Landtagswahl 2006. 2.160
Personen haben von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Vor fünf Jahren waren es
316 weniger. Bleibt zu hoffen, dass dieser Trend anhält.
Herzlichen Dank an alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für Ihre tatkräftige
und engagierte Unterstützung. Der reibungslose Ablauf während der Wahlzeit von
8.00 bis 18.00 Uhr sowie die anschließende Auszählung der Stimmen waren nur
durch die engagierte Mitwirkung jedes Einzelnen möglich.


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Wohnungssuche für Familie
Durch einen Wohnungsbrand ist eine Familie mit zwei kleinen Kindern obdachlos
geworden. Die unbewohnbare Wohnung muss saniert werden. Für diesen Zeitraum
(voraussichtlich 5 bis 8 Wochen) sucht die Familie eine neue Unterkunft. Eine
möblierte Wohnung mit Küche wäre ideal.
Eigentümer von geeignetem Wohnraum werden gebeten, sich bei der
Gemeindeverwaltung, Herr Dorn, (Telefon 07123/9359-10) zu melden. Die Gemeinde
Riederich wird als Mieterin auftreten und garantiert die
Mietzahlungen
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 16. März (KW 12/2011)
Gesplittete Abwassergebühr
Der Gemeinderat hat einstimmig das Büro Heyder + Partner aus Tübingen mit den
Leistungen zur Flächenermittlung und Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr
beauftragt. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg
zwingt alle Städten und Gemeinden im Land zur getrennten Gebührenberechnung nach
Schmutz- und Niederschlagswasser.
Das Büro bietet alle Verfahrensschritte für die Einführung der gesplitteten
Abwassergebühr in einem Komplettangebot an und arbeitet mit dem
Rottenburger Ingenieurbüro Gauss und Lörcher zusammen. Die gesamten
Kosten belaufen sich auf ca. 26.000 Euro brutto.
Grundlage für die Ermittlung der versiegelten Flächen auf jedem Grundstück
sind Luftbildaufnahmen, die durch das Landesamt für Geoinformation und
Landentwicklung zur Verfügung gestellt werden.
Nach der Auswertung der Fotos ist eine Bürgerinformationsveranstaltung
geplant; anschließend erfolgt der Versand des Lageplans mit den Flächendaten an
den Grundstückseigentümer zur Überprüfung.
Die Gebührenkalkulation und Ausarbeitung der neuen Abwassersatzung ist im
Herbst beabsichtigt. Der Gemeinderat beschließt das Inkrafttreten dann
rückwirkend auf 01.01.2011.
Bebauungsplanänderungen zur Erleichterung für die Errichtung von
Stellplätzen und Carports
Der Gemeinderat hat einstimmig den Änderungsbeschluss für die Bebauungspläne
Quartier II, Hintere Hegesstraße, Mittelstädter Straße – Kleine Ortsmitte,
Mühlwiesen-Rain, Untere Beutelgasse und Rohrwiesen – Schweigerin gefasst. Des
Weiteren wurden die Änderungsentwürfe zur Grundlage der weiteren
Änderungsplanung herangezogen. Diese beinhalten das Ziel die planungsrechtlichen
(textlichen) Festsetzungen für die Errichtung von offenen Stellplätzen (ohne
Überdachung), überdachten Stellplätzen (Carports) und Garagen zu lockern.
Offene Stellplätze sollen auch auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen
(i.d.R. Vorgartenbereich) ohne Inanspruchnahme einer Ausnahme und somit ohne ein
formelles Verfahren möglich sein. Auch die überdachten Stellplätze (Carports)
sollen ebenfalls auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen (i.d.R.
Vorgartenfläche) zulässig sein, wenn Abstandsflächen eingehalten sind. Diese
sollen künftig 1 m von der Straßenbegrenzungslinie bzw. öffentlichen Fläche
(Fuß- und Radwege, Grünflächen etc.) Abstand einhalten. Außerdem müssen
mindestens 2 Seiten des Carports offen gehalten werden sowie die Zufahrtsseite
darf grundsätzlich nicht verschlossen werden (ansonsten würde eine Garage und
nicht mehr ein Carport entstehen). Sollte der Carport parallel zur
Straßenführung errichtet werden und sollte die der Straße zugewandte Seitenwand
geschlossen werden, müsste hier aus städtebaulichen Gründen ein Abstand von 1,5
Meter eingehalten werden. Sofern diese Abstände und Voraussetzungen
eingehalten sind, soll es künftig auch keine Ausnahme oder Befreiung für die
Errichtung von Carports geben und somit verfahrensfrei möglich sein (wenn die
Grundfläche nicht größer ist als 30 m²) diese zu errichten. Auch die Errichtung
von Garagen soll künftig auf nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig
sein, wenn diese einen Abstand von 5 Meter zur Straßenbegrenzungslinie bzw.
öffentlichen Flächen einhalten. In begründeten Einzelfällen kann dieser Abstand
ausnahmsweise auch geringer ausfallen, hierfür ist jedoch das ausdrückliche
Einvernehmen des Gemeinderats nötig (Genehmigungsverfahren erforderlich). Mit
diesen Regelungen werden die oben genannten sechs Bebauungspläne an die
entsprechenden Regelungen der neuen Bebauungspläne angepasst werden. Auf die in
dieser Ausgabe des Amtsblattes abgedruckte öffentliche Bekanntmachung wird
verwiesen.
Grundsätzliche Handhabung bei der Errichtung von Stellplätzen und Garagen
auf Grundstücken ohne Bebauungsplan
Der Gemeinderat hat einstimmig für die Erteilung des gemeindlichen
Einvernehmens bei Baugesuchen im unbeplanten Innenbereich (Grundstücke ohne
Bebauungspläne) folgende Anforderungen für die Errichtung von offenen
Stellplätzen (Carports) und Garagen festgelegt: Überdachte Stellplätze
(Carports) müssen 1 m Abstand von der Straßenbegrenzungslinie bzw. öffentlichen
Flächen einhalten. Es müssen mindestens zwei Seiten offen gehalten werden, die
Zufahrtsseite darf grundsätzlich nicht geschlossen werden. Geschlossene
Seitenwände müssen mindestens 1,5 m von der Straßenbegrenzungslinie bzw.
öffentlichen Fläche abgerückt werden. Garagen müssen 5 m Abstand zur
Straßenbegrenzungslinie bzw. öffentlichen Flächen einhalten. In begründeten
Einzelfällen kann dieser Abstand ausnahmsweise geringer Ausfallen. Eine Ausnahme
kann dann gegeben sein, wenn die Garage auf die Gebäudeflucht des Hauptgebäudes
gesetzt wird. Der Gemeinderat hat mit diesem Grundsatzbeschluss die gleichen
Anforderungen für die Errichtung von Stellplätzen und Garagen in den unbeplanten
Gebieten geschaffen, wie dies in den Bebauungsplanänderungsverfahren für die
Grundstücke mit Bebauungsplänen künftig gelten soll.
Volkshochschule Metzingen-Ermstal e.V. - Abschluss einer
Vereinbarung
Der Gemeinderat hat bei zwei Enthaltungen die Vereinbarung mit der VHS
Metzingen-Ermstal e.V. abgeschlossen. Die Volkshochschule Metzingen-Ermstal e.V.
wurde im Jahre 1982 gegründet. Die Außenstelle Riederich besteht ebenfalls seit
diesem Jahr, die Außenstelle Grafenberg kam 1983 hinzu. Schriftliche
Vereinbarungen zwischen der VHS Metzingen-Ermstal und den Außenstellengemeinden
bestanden bisher nicht.
Der neue Vertragstext wird künftig als fundierte Grundlage für das weitere
Wirken der Bildungseinrichtungen gesehen. Darin sind die Aufgaben, Leitung und
Förderung der Außenstelle geregelt. Die finanziellen Regelungen beinhalten u.a.
den bisherigen Zuschuss der Gemeinde an die VHS Metzingen-Ermstal e.V. in Höhe
von 50 Cent pro Einwohner und Jahr.
Haushaltsplan 2011
Der Gemeinderat hat einstimmig die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2011 beschlossen. Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit Einnahmen und Ausgaben
in Höhe von je ca. 12,5 Mio. Euro, davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt
ca. 9,75 Mio. Euro und auf den Vermögenshaushalt 2,75 Mio. Euro. Die Steuersätze
bleiben unverändert, Kreditaufnahmen sind nicht erforderlich.
Im Vergleich zum Vorjahr können beim Einkommenssteueranteil Mehreinnahmen von
ca. 150.000 Euro sowie bei den Schlüsselzuweisungen ebenfalls ein Plus von ca.
820.000 Euro erwartet werden.
Deutliche Steigerungen sind auch bei der Gewerbesteuer in Sicht: Der
Planansatz geht von 1, 8 Mio. Euro aus; 2010 waren es nur 0,75 Mio.
Euro.
Die Grundstückserlöse im Wohnquartier „Baldauf-Areal“ sind mit rund 0,9 Mio.
Euro kalkuliert.
Große Entlastungen ergeben sich bei der Kreisumlage, diese fällt im Vergleich
zum Vorjahr um ca. 430.000 Euro geringer aus, in gleichem Maße reduziert sich
auch die Finanzausgleichsumlage an das Land. Unter Berücksichtigung dieser
Minderausgaben und der voraussichtlichen Mehreinnahmen ergibt sich eine
Gesamtentlastung gegenüber dem Vorjahr um ca. 1,5 Mio. Euro.
Der Verwaltungshaushalt schließt mit einer Zuführungsrate an den
Investitionshaushalt (Überschuss) in Höhe von 1,75 Mio. Euro ab. Auch der
Vermögenshaushalt kann mit einem Überschuss von voraussichtlich 1,2 Mio. Euro
rechnen. Dieser Betrag wird der allgemeinen Rücklage zugeführt; der Stand
beträgt dann zum Ende des Haushaltsjahres 2011 ca. 2,8 Mio. Euro. Der Rücklage
stehen Schulden in Höhe von derzeit ca. 1,56 Mio. Euro gegenüber, was eine
pro-Kopf-Verschuldung von 483 Euro/Einwohner ergibt.
Schwerpunkte im investiven Bereich liegen im Bereich der Gutenbergschule und
-halle: Für die Sanierung der Heizzentrale sowie der Flachdachsanierung der
Halle mit anschließender Errichtung einer Fotovoltaikanlage sind Ausgaben in
Höhe von 670.000 Euro veranschlagt. Der Hochwasserschutz am Ettwiesenbach kostet
rund 110.000 Euro.
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Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit und Behörden Bebauungsplanänderungen "Carports und Garagen"
Änderung der Bebauungspläne
a) Quartier II
b) Hintere Hegesstraße
c) Mittelstädter Straße - Kleine Ortsmitte
d) Mühlwiesen - Rain
e) Untere Beutelgasse
f) Rohrwiesen - Schweigerin
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauBG
Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauBG
1. Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.03.2011 gemäß § 2 Abs. 1 und 4
Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellungsbeschlüsse für die Änderungen der
Bebauungspläne „Quartier II“, „Hintere Hegesstraße“, „Mittelstädter Straße -
Kleine Ortsmitte“, „Mühlwiesen – Rain“, „Untere Beutelgasse“ und „Rohrwiesen –
Schweigerin“ gefasst.
2. Planbereich
Die Planbereich ist dem anschließend dargestellten Lageplan vom 01.03.2011 zu
entnehmen.
3. Gelegenheit zur
Stellungnahme für betroffene Bürger
In der Gemeinderatssitzung vom 16.03.2011 wurde auch der vorgestellte Entwurf
zur Grundlage des weiteren Änderungsverfahrens herangezogen. Nach § 3 Abs. 1
BauGB soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets und die
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden. Ihnen ist dabei
Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Dies erfolgt in Form einer öffentlichen
Auslegung. Den betroffenen Bürgern wird bis einschließlich
Mittwoch, 27.04.2011 Gelegenheit gegeben, zu den Änderungen der
o.g. Bebauungspläne Stellung zu nehmen. Es besteht die Gelegenheit,
beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer 8, Mittelstädter Str. 17,
72585 Riederich, sich zu den vorgesehenen Änderungsplanungen während den
Öffnungszeiten des Bürgermeisteramtes zu informieren und sich schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift zu äußern.
Riederich, 17.03.2011
Klaus Bender
Bürgermeister
Lagepläne
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Häckselplatz - Neue Öffnungszeiten (KW 10/2011)
In den vergangenen Wochen ist die Abschlussrekultivierung der früheren
Erddeponie „Auf der Heide“ erfolgt. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist dieser
Bereich wieder als Häckselplatz nutzbar. Die Fläche wird von der Gemeinde
Riederich im Auftrag des Landkreises Reutlingen für diese Zwecke zur Verfügung
gestellt.
Zur ordnungsgemäßen Nutzung weisen Gemeindeverwaltung und
Abfallwirtschaftsamt auf Folgendes hin:
Der Häckselplatz ist nur für die Anlieferung und Lagerung von Baum- und
Strauchschnitt (maximal 15 cm Durchmesser) zugelassen. Dagegen ist die
Ablagerung von Gras, Heu, Laub, Fallobst und sonstigem organischem Material
nicht gestattet. Daraus entweicht, insbesondere bei Niederschlägen,
nährstoffreiches Sickerwasser, das sowohl oberirdische Gewässer als auch unser
Grundwasser belastet.
Diese kompostierbaren Abfälle und jegliches Grüngut können jedoch während des
Sommerhalbjahres ab 02.04.2011, immer samstags von 10.00 – 12:00 Uhr, bei der
Grüngutannahmestelle „Alter Bauhof“, Industriestraße 10, abgegeben werden.
Die Ablagerung von Restmüll, Sperrmüll oder Bauschutt auf dem
Häckselplatz ist hingegen strengstens verboten und bei weitem kein
Kavaliersdelikt. Diese Abfälle müssen zeitaufwändig und damit teuer zu Lasten
des Gebührenzahlers entsorgt werden. Wer Häckselplätze in dieser Weise
missbraucht, gefährdet die Akzeptanz und den Bestand dieser Einrichtungen.
Das Landratsamt bittet deshalb um erhöhte Aufmerksamkeit und ist für
Hinweise dankbar, die zur Überführung der Umweltsünder beitragen. Diese
müssen dann die Entsorgungskosten ersetzen und außerdem mit einem
Bußgeld rechnen.
Das gehäckselte Material kann von jedermann kostenlos mitgenommen werden. Der
Rest wird vom Agrarservice abgeholt und in der Landwirtschaft wieder verwendet.
Hinsichtlich der Öffnungszeiten des Häckselplatzes ist eine Änderung
beabsichtigt: Im Interesse einer besseren Nutzbarkeit soll der Platz ab 12.März
jeweils mittwochs und samstags von 10.00 bis 16.00 Uhr ohne Aufsicht geöffnet
sein. Diese Neuregelung gilt als Versuch, jedoch nur solange, wie die oben
genannten Nutzungsvorgaben beachtet und eingehalten werden. Ansonsten muss die
bisherige verkürzte und überwachte Öffnungsregelung wieder eingeführt werden.
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Zugeparkte Grundstückseinfahrt (KW 06/2011)
Grundsätzliches:
Immer wieder wird die Gemeindeverwaltung mit der Frage konfrontiert, was
Grundstückseigentümer unternehmen können, wenn deren Grundstückszufahrten
zugeparkt sind. Ein sofortiges Einschreiten der Verwaltung wird hin und
wieder gefordert, leider ist uns dies aber aus rechtlichen Gründen nicht
möglich. Die Beobachtungen von betroffenen Personen dürfen nicht direkt in ein
Verwaltungs- oder Bußgeldverfahren münden, weil dafür die Rechtsgrundlage fehlt
und die aktuelle Rechtsprechung deutlich gemacht hat, dass die Inanspruchnahme
privater Personen bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nicht erlaubt
ist. Diese Auffassung wird sowohl durch das Ministerium für Umwelt
und Verkehr, wie auch durch das Regierungspräsidium und das Landratsamt als
zuständige Aufsichtsbehörden bestätigt. Die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten ist eine hoheitliche Aufgabe und obliegt den Behörden,
denen solche hoheitlichen Befugnisse zugewiesen sind. Als typische
Hoheitsaufgabe gehören auch Verfolgung und Ahndung bloßer Ordnungswidrigkeiten
zum Kernbereich hoheitlicher Staatsaufgaben, weil sie gemäß Artikel 33 Abs. 4
des Grundgesetzes als zuständige Aufgabe i.d.R. nur Angehörigen des öffentlichen
Dienstes übertragen werden dürfen. Das Polizeirevier Metzingen ist gemäß § 53
des Ordnungswidrigkeitengesetzes zuständig für die Verfolgung von
Ordnungswidrigkeiten, die in der Gemeinde Riederich begangen werden. Das
Polizeirevier wird in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und in Anwendung
sachgerechten Ermessens bestimmen, ob ein öffentliches Interesse an der
Verfolgung Ihrer Beanstandungen vorliegt und ob die Einleitung eines
entsprechenden Verfahrens mit Erfolgsaussichten verbunden ist. Darüber hinaus
hat die Gemeinde einen Vollzugsbediensteten beschäftigt, der wenige Stunden in
der Woche den ruhenden Verkehr kontrolliert. Wir bitten jedoch um
Verständnis dafür, dass unser Vollzugsbediensteter nicht alle Straßen regelmäßig
in seinen Überwachungsrundgang einbeziehen kann.
Was kann ich als betroffener Grundstückseigentümer unternehmen, wenn meine
Grundstückszufahrt immer wieder zugeparkt
wird?
Beim zuständigen Amtsgericht kann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Verfügung gestellt werden. Jeder Grundstückseigentümer hat einen
Unterlassungsanspruch gemäß dem § 823 Abs. 2 Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB) i.V.m. § 12 Abs. 3 Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung
(StVO), wenn seine Garage/Grundstückszufahrt zugeparkt wird. Das
Amtsgericht kann per Beschluss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren
einzelnen Personen verbieten, vor Grundstückszufahrten und Garagen zu parken.
Für den Fall der Zuwiderhandlung wird den betroffenen Personen die Verurteilung
zu einem hohen Geldbetrag oder zur Ordnungshaft angedroht.
Kann ich als betroffener Grundstücksbesitzer das Abschleppen von PKWs
beantragen?
Das Abschleppen von Kraftfahrzeugen ist immer wieder Gegenstand der
Rechtsprechung und der verwaltungswissenschaftlichen Diskussion. Dabei geht es
i.d.R. um zwei Konstellationen, die das Abschleppen durch eine private Person
auslösen. Zum einen die Blockierung einer privaten Ein- und Ausfahrt, zum
anderen das widerrechtliche Abstellen eines Wagens auf einem Privatparkplatz.
Verbotene Eigenmacht ist jeder gesetzliche nicht gestattete Eingriff in
unmittelbarem Besitz ohne Willen des unmittelbaren Besitzers. Im Einzelnen
unterscheidet der § 858 Abs. 1 BGB die Besitzentziehung und Besitzstörung, wobei
die Abgrenzung vor allem bei Grundstücken fließend ist. Das Parken auf einem
fremden Grundstück kann meistens als Besitzentziehung in jedem Fall aber als
Besitzstörung bewertet werden. Ausnahme, wenn der Parkplatz hingegen nur einen
Teil eines größeren Grundstückes darstellt. Das sogenannte Selbsthilferecht nach
§ 859 BGB ist in enge zeitliche Grenzen gegossen. Das Parken auf fremdem
Grundstück stellt eine Besitzentziehung dar. Das Abschleppen eines fremden
Fahrzeuges muss grundsätzlich immer zeitnah erfolgen. Hierzu haben die Gerichte
ganz unterschiedliche Zeiträume als angemessen angesehen. Die Spanne reicht von
2 – 3 Stunden bis hin zu noch am gleichen Tag oder noch am folgenden Tag.
Für eine angemessene Lösung muss man bedenken, dass es dem Besitzer nicht
zugemutet werden kann, dauernd die Überwachung seines Besitzes sicher zu
stellen.
Die Höhe des Schadensersatzanspruches bestimmt sich durch die Vereinbarung
zwischen dem Grundstücksbesitzer und dem Abschleppunternehmer. Es liegt auf der
Hand, dass kein Vertrag zu Lasten Dritter ohne Beschränkungen geschlossen werden
kann. Grundsätzlich muss der Vertrag mit dem Abschleppunternehmen im
Bereich des Ortsüblichen liegen, dies geht jedoch nicht soweit, dass der
Grundstücksbesitzer mehrere Angebote einholen und den besten Preis der Region
ermitteln muss. Der Grundstückseigentümer hat in Höhe der Abschleppkosten
einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Fahrzeugführer nach § 823 Abs. 2
i.V.m § 858 Abs. 1 BGB, muss aber immer in Vorleistung gegenüber dem
Abschleppunternehmen treten.
Fazit:
Unter Anwendung des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 05.06.2009 – VZR
144/08 wird ein effektiver Schutz der Besitzer von Privatparkplätzen vor dem
unbefugten Abstellen von Kraftfahrzeugen gewährleistet. Die Entfernung
widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge durch ein externes Unternehmen ist
rechtlich abgesichert. Andererseits wird rechtsmissbräuchlichem
Vorgehen Einhalt geboten. Dies betrifft unter anderem die Begrenzung der
ersatzfähigen Abschleppkosten auf die Höhe des Ortsüblichen. Bei der
Abschleppung von PKWs, welche im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind und
die Zu- oder Ausfahrt blockieren, empfiehlt es sich, vor Beauftragung des
Abschleppunternehmens, den rechtswidrigen Zustand durch Beamte des
Polizeireviers Metzingen protokollieren zu lassen.
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Die Polizei informiert (KW 05/2011)
Navigationsgeräte aus Autos gestohlen
Ein oder möglicherweise auch mehrere Autoknacker trieben in der Nacht zum 01.
Februar in Riederich ihr Unwesen und hatten es offensichtlich vor allem auf fest
eingebaute, hochwertige Navigationsgeräte abgesehen. Die Täter öffneten
gewaltsam einen in der Kleinbettlinger Straße und zwei in der Straße Im Rain
abgestellte Mercedeslimousinen und bauten aus dem jeweiligen Armaturenbrett die
Navigationsgeräte im Gesamtwert von rund 7.500 Euro aus. Aus einem der
aufgebrochenen Fahrzeuge ließen die Diebe außerdem ein Nokia-Handy mitgehen. Der
beim Aufbrechen der drei Autos entstandene Sachschaden dürfte sich auf mehrere
tausend Euro belaufen. Sachdienliche Hinweise werden an
das Polizeirevier Metzingen oder die Polizeidirektion Reutlingen
erbeten
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Bürgerversammlung (KW 05/2011)
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
zum Informationsabend am Mittwoch, 09. Februar, 19.30 Uhr, in der
Gutenberghalle, lade ich namens des Gemeinderats herzlich ein. Wichtige Themen
und Projekte stehen zur Diskussion: Ausbau der Kinderbetreuung, Umnutzung frei
werdender Schulräume sowie die Frage, ob das Lehrschwimmbad komplett saniert
werden soll.
Ihre Meinung ist gefragt. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit zur Aussprache.
Auch andere kommunale Aufgaben können diskutiert werden.
Die Gutenberghalle ist ab 19.00 Uhr geöffnet, während der Veranstaltung
werden Getränke und ein kleiner Imbiss angeboten.
Klaus Bender
Bürgermeister
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Bürgerversammlung (KW 05/2011)
Information und Diskussion am Mittwoch, 09. Februar 2011, 19.30 Uhr,
Gutenberghalle
Themen: Ausbau der Kinderbetreuung (Schaffung von Krippenplätzen), Umbau von
Schulräumen für Kindergartenzwecke, Sanierung des Lehrschwimmbeckens oder
Einstellung des Betriebs.
Darüber hinaus können weitere kommunalen Aufgabengebiete und Sachverhalte
angesprochen werden.
Die Gutenberghalle ist bewirtschaftet (Getränke, Imbiss) und ab 19.00 Uhr
geöffnet. Auf Stellwänden sind aktuelle Projektplanungen einsehbar.
Nachfolgend eine kurze Darstellung der Thematik:
Kleinkindbetreuung
Seit 2009 können Kleinkinder von Tagesmüttern in von der Gemeinde zur
Verfügung gestellten Räumen im Seniorenhaus Entenbachstraße 28 ganztägig betreut
werden. Das von der Gemeinde Riederich mit dem Tagesmütterverein Reutlingen e.V.
vereinbarte Modell (Tagesbetreuung in anderen geeigneten
Räumen, kurz „TigeR“ genannt) ist weit über die Kreisgrenzen hinaus das
erste dieser Art und hatte daher Pilotwirkung. Außerdem werden ein- und
zweijährige Kinder vormittags auch in der Kleinkindgruppe im ebenfalls
angemieteten Saal des katholischen Gemeindehauses in der Weiherstraße betreut.
Darüber hinaus bezuschusst die Gemeinde auch Tagesmütter, die Kinder in ihrem
Haushalt betreuen.
Dennoch werden diese Angebote nicht ausreichen. Ab 01.08.2013 besteht ein
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Ein- und Zweijährige. Die Gemeinde
ist daher gefordert, weitere Räumlichkeiten für die Tagesbetreuung (Krippen) zur
Verfügung zu stellen.
Wie und wo lassen sich diese Einrichtungen schaffen? Erste Planungen gehen
davon aus, die Krippenplätze entweder in bestehenden Kindergärten zu schaffen;
dies setzt aber die Verlegung von Kindergartengruppen, z.B. an die
Gutenbergschule, voraus. Oder einen Neubau für zwei bis drei Gruppen (je Gruppe
sind maximal 10 Krippenplätze zu belegen), ebenfalls im Bereich der
Gutenbergschule in Erwägung zu ziehen. Damit könnte die gesamte
Kleinkindbetreuung an diesem Standort zusammengefasst werden. Für ein derartiges
Projekt stehen Fördermittel des Bundes zur Verfügung.
Umnutzung von Schulräumen
Die Hauptschule in Riederich ist ab dem kommenden Schuljahr nur noch auf die
Klassen 5 und 6 beschränkt. Diese Schüler werden aufgrund der kleinen
Klassengröße in einigen Fächern gemeinsam unterrichtet. Danach wechseln sie in
die Klasse 7 einer benachbarten Werkrealschule.
Gemeinderat, Verwaltung und Schulleitung hoffen, dass sich unsere Fünft- und
Sechstklässler auch weiterhin für die Gutenbergschule entscheiden und somit die
pädagogischen Vorteile des Unterrichts in kleinen Klassen in Anspruch
nehmen.
Der unvermeidbare Wegfall der Klassen 7 bis 9 in Riederich führt jedoch zur
Frage, wie freiwerdende Schulräume künftig sinnvoll genutzt werden können.
Möglich erscheint ein Umbau für Kindergartenzwecke. Sollten die Krippenplätze in
bestehenden Kindergärten eingerichtet werden, müssten zuvor drei bis vier
Kindergartengruppen verlegt werden. Selbst beim Neubau eines Kinderhauses für
die Betreuung der unter Dreijährigen könnten die beiden Gruppen aus der
Bismarckstraße in den Fachklassentrakt der Gutenbergschule verlagert werden.
Damit würde sich die Gemeinde die mittelfristig anstehenden und mit ca. 150.000
Euro geschätzten Sanierungskosten in diesem knapp 60 Jahre alten
Kindergartengebäude ersparen. Weitere Überlegungen in diesem Zusammenhang:
Vollständige Aufgabe des Gebäudes und Umnutzung des Areals (ca. 17 Ar) in
Wohnbebauung, Refinanzierung der anstehenden Investitionen durch den
Grundstückserlös.
Zukunft Lehrschwimmbad
Ein weiteres wichtiges Thema ist der angestrebte Erhalt des Lehrschwimmbades.
Die Lüftungsanlage und die Wasseraufbereitungstechnik sind dringend
erneuerungsbedürftig. Die technischen Anlagen können kurzfristig ausfallen. Dies
hätte die sofortige Schließung des Bades zur Folge und zwar solange, bis über
etwaige Reparatur- und Sanierungsmöglichkeiten grundsätzlich entschieden
ist. Da auch umfangreiche energetische Sanierungen an diesem 45 Jahre alten
Gebäudeteil anstehen, wurden bereits Architektur- und Ingenieurbüros mit
Kostenschätzungen beauftragt. Das Ergebnis hat überrascht; die Höhe der
Gesamtkosten liegt bei 1,3 Millionen Euro. Neben den Investitionskosten muss
zudem seit jeher ein jährliches Betriebskostendefizit von 100.000 Euro
einkalkuliert werden. Kann sich Riederich dieses Sanierungsbauvorhaben leisten
und wie lassen sich diese hohen Kosten finanzieren?
Das Riedericher Bad nutzen derzeit ca. 150 einheimische Schüler, außerdem
kommen Grundschüler aus Mittelstadt und Tischardt zu freien Zeiten vormittags
nach Riederich. Nachmittags und abends wird das Lehrschwimmbad der öffentlichen
und Vereinsnutzung zur Verfügung gestellt.
Die Entscheidung, ob es einen Weiterbetrieb geben wird, ist auch deshalb
wichtig, weil im kommenden Sommer die ebenfalls dringliche Sanierung der
Heizzentrale für die Schulgebäude und die beiden Hallen ansteht. Das 17 Jahre
alte Blockheizkraftwerk bedarf unbedingt der Erneuerung. Zur Bemessung des
Wärmebedarfs ist das Bad ein wichtiger Faktor, der für die exakte
Dimensionierung der Anlage bekannt sein muss.
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 19. Januar (KW 04/2011)
Bürgerversammlung
Drei Schwerpunktthemen sollen der Bürgerschaft bei der Bürgerversammlung am
09. Februar um 19.30 Uhr in der Gutenberghalle nähergebracht werden. Neben der
Entwurfsplanung für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren, steht auch die
künftige Nutzung des Fachklassentrakts der Gutenbergschule, welcher durch den
Wegfall der Hauptschule frei wird, zur Diskussion. Dort könnten beispielsweise
die beiden Gruppen aus dem Kindergarten Bismarckstraße untergebracht werden.
Eine weitere große kommunalpolitische Herausforderung stellt das
Lehrschwimmbecken dar: Ist die Gemeinde bereit und in der Lage, ca. 1,3 Mio.
Euro in die dringend notwendige Sanierung der Wasseraufbereitungs-, Heizungs-
und Lüftungstechnik sowie der Gebäudehülle zu investieren oder muss das
Lehrschwimmbecken geschlossen werden?
Benutzungsgebühren in der Bibliothek eingeführt
Der Gemeinderat hat mehrheitlich die Einführung von Benutzungsgebühren in der
Bibliothek zum 01.03.2011 beschlossen (Satzungstext). Die Jahresgebühr beträgt 10 Euro für jeden
volljährigen Nutzer. Dies entspricht einer Empfehlung der Haushaltskommission,
die im Sommer 2010 Vorschläge zur Konsolidierung des Gemeindehaushalts
erarbeitete.
Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sowie Schüler und
Studenten bezahlen bei der Vorlage eines entsprechenden Ausweises bis zum
vollendeten 25. Lebensjahr keine Gebühr. Für Ehepaare mit und ohne Kinder wird
eine Familienjahresgebühr in Höhe von 15 Euro eingeführt, für Inhaber des
Landesfamilienpasses beträgt diese Gebühr nur 10 Euro. Der Landesfamilienpass
kann im Bürgerbüro beantragt werden. Ihn erhalten Familien mit mindestens drei
Kindern im Haushalt oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind sowie
Familien mit einem schwerbehinderten Kind und alle Familien mit ein oder zwei
Kindern, die Regelleistungen oder einen Kinderzuschlag nach dem Sozialgesetzbuch
beziehen.
Neu eingeführt wurde auch eine einmalige Ausleihgebühr, welche künftig
2,50 Euro kostet. Bei Überschreitung der Leihfrist wird eine Mahngebühr in
Höhe von 2 Euro für Kinder und Jugendliche bzw. 4 Euro für Erwachsene fällig.
Bei nochmaliger Mahnung werden 4 Euro bei Kindern sowie Jugendlichen und 8 Euro
bei Erwachsenen erhoben. Zusätzlich fallen pro Medium und für jede angefangene
Woche zwischen 50 Cent und 4 Euro an.
Ebenfalls gebührenpflichtig wird künftig die Vormerkung eines Mediums mit je
50 Cent.
Die Einführung der Jahresgrundgebühr wurde im Gremium kontrovers diskutiert,
insbesondere vor dem Hintergrund der Erfahrungswerte anderer Bibliotheken, die
nach Einführung einer Benutzungsgebühr einen Rückgang der Leserzahlen
feststellten. Alternativ wurde eine Reduzierung des Haushaltsansatzes beim
Austausch der jährlichen Bücher diskutiert, wofür sich jedoch keine Mehrheit im
Gremium finden ließ.
Derzeit verzeichnet die Bibliothek rund 250 aktive erwachsene Nutzer.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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Auswertung Verkehrsaufkommen Metzinger Straße und Stuttgarter Straße (KW 04/2011)
In einer Woche im vergangenen Jahr wurde in der Stuttgarter Straße ein
Verkehrsstatistikgerät angebracht. Dieses hat verdeckt die Anzahl der Fahrzeuge
und deren Geschwindigkeiten in beide Fahrtrichtungen an 24 Stunden und sieben
Tagen gemessen. Gleiches erfolgte in der Metzinger Straße.
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Stuttgarter Straße |
Metzinger Straße |
|
Fahrzeuge pro Woche |
45.184 |
55.348 |
|
Fahrzeuge pro Tag |
6.454 |
7.907 |
|
|
Fahrtrichtung Ortsmitte |
Fahrtrichtung Bempflingen |
Fahrtrichtung Ortsmitte |
Fahrtrichtung Metzingen |
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Fahrzeuge pro Woche |
23.334 |
21.850 |
29.479 |
25.869 |
|
Fahrzeuge pro Tag |
3.333 |
3.121 |
4.211 |
3.696 |
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Überschreitungen pro Woche: |
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Schneller als 50 km/h |
18.555 = 79,52 % |
17.745 = 81,21% |
7.452 = 25,28 % |
7.345 = 28,39 % |
|
Schneller als 55 km/h |
10.105 = 43,30 % |
9.115 = 41,72 % |
2.318 = 7,88 % |
2.552 = 9,86 % |
|
Schneller als 60 km/h |
4.296 = 18,41 % |
3.434 = 15,72 % |
650 = 2,2 % |
711 = 2,74 % |
|
Schneller als 65 Km/h |
1.583 = 6,78 % |
1.155 = 5,28 % |
195 = 0,66 % |
204 = 0,78 % |
|
Schneller als 70 km/h |
539 = 2,31 % |
410 = 1,87 % |
78 = 0,26 % |
66 = 0,25 % |
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Schneller als 75 km/h |
186 |
156 |
29 |
23 |
|
Schneller als 80 km/h |
64 |
48 |
9 |
8 |
Die Straßenverkehrsbehörde stuft die Metzinger Straße aufgrund dieser
Auswertungen als einen Verkehrsbereich ein, der unauffällig ist. Da auch kein
auffälliges Unfalllagebild vorliegt, werden keine Möglichkeiten gesehen
stationäre Blitzgeräte einzurichten. Die Stuttgarter Straße zeigt
Auffälligkeiten bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen, nicht aber bei
Unfall-ereignissen.
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Kein Motorleerlauf (KW 02/2010)
Das sogenannte Warmlaufenlassen des Motors im Stand ist nicht nur nutzlos,
sondern auch verboten, weil es der Umwelt schadet. Die Abgasemissionen
sind nämlich bei kaltem Motor im Leerlauf extrem hoch. Außerdem bringt es
nichts, weil der Motor nicht annähernd warm wird. Zuwiderhandlungen werden
deshalb, aufgrund bundesgesetzlicher Regelung, mit einem Verwarnungsgeld von
mindestens 10 € belegt.
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Film "Die 4. Revolution" (KW 02/2010)
Die Gemeindeverwaltung und die Evangelische Kirchengemeinde zeigen in
Zusammenarbeit mit der KlimaschutzAgentur Reutlingen und dem Verein
SonnenEnergie Neckar-Alb e.V. den Film „Die 4. Revolution – Energy Autonomy“ am
Mittwoch, 23.03.2011, 19.00 Uhr, im evangelischen Gemeindehaus, Metzinger
Straße 21 in Riederich. Der Eintritt ist frei.
Der Dokumentarfilm steht für eine mitreißende Vision: eine Welt, deren
Energieversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen gespeist ist - für
jeden erreichbar, bezahlbar und sauber. Er ist ein kraftvolles Plädoyer für den
sofortigen Umstieg auf erneuerbare Energien. Der Film entwickelt kein
Schreckensszenario - etwa über die Folgen des Klimawandels -, sondern zeigt
mithilfe Mut machender Beispiele und engagierter Persönlichkeiten aus aller
Welt, wie der vollständige Wechsel von Erdöl, Gas, Kohle und Atomkraft zu Wind-,
Wasser- und Solarkraft gelingen kann - gegen die Widerstände mächtiger Konzerne.
Wir stehen vor dem größten Strukturwandel der Wirtschaft seit Beginn des
Industriezeitalters. Das ist die 4. Revolution. Die eindrucksvolle
Darstellung begrenzt das Blickfeld nicht nur auf das Thema Energieeffizienz oder
umweltschützende Aspekte. Stattdessen bezieht er auch die Konsequenzen für den
globalen Energiemarkt und sogenannte Schwellen- und Entwicklungsländer ein.
Beispiele aus aller Welt machen deutlich, welche Folgen wirtschaftliche oder
politische Entscheidungen haben können.
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Benefiztheater in Riederich (KW 51/2010)
Eintrittskarte als Weihnachtsgeschenk
„Hochzeit auf italienisch“
Die Theatergruppe des Musikvereins Dettingen (Dettinger Komödle) gastiert
wieder in Riederich.
Mit ihrem Schwäbischen Theater ‘Hochzeit auf italienisch“ treten
die Akteure der Ermstalmusikanten am
Sonntag, 23. Januar 2011 um 16 Uhr (Einlass: 14.30 Uhr) in der
Gutenberghalle
auf.
Eintritt: 10 EUR Erwachsene; 5 EUR Jugendliche und Studenten .
Bei folgenden Verkaufsstellen sind Eintrittskarten ab 15.12.
erhältlich:
a Kreissparkasse Reutlingen, Zweigstelle Riederich
a Rathaus
a s’Lädle, Metzinger Straße 40
a Volksbank Metzingen-Bad Urach, Zweigstelle Riederich
Wie bisher wird der Reinerlös sozialen Organisationen gespendet.
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Riedericher Firma EtiTech GmbH spendet für Pilotprojekt„Kleine TigeR“ Riederich
Überzeugend finden die Geschäftsführer von EtiTech GmbH Waldemar Dürr und
Arnold Scholz die Idee der Begegnung zwischen Alt und Jung und unterstützen die
„Kleinen TigeR“ Riederich auch in diesem Jahr mit einer Spende von 300,00
€.
Mit einen herzlichen Danke schön nahmen die Tagesmutter Andrea Pastoors
und Anne Mack, Geschäftsführerin Tagemütter e.V. Reutlingen, stellvertretend für
Groß und Klein den Scheck entgegen. Gestaunt haben auch die Kleinen, über die
Gäste nach dem Mittagschlaf und über den großen Scheck, der von Frank Dürr
überreicht wurde.
Schon über ein Jahr tummelten sich bei den „Kleine(n) TigeR“n im Seniorenhaus
Kinder unter 3 Jahren. Das Pilotprojekt (Kinder)Tagespflege in anderen
geeigneten Räumen genannt TigeR ist eine Kooperation der Gemeinde Riederich und
des Tagesmütter e.V. Reutlingen .Mutig und innovativ hat die Gemeinde Riederich
als erste im Landkreis auf dieses Modell gesetzt. Zwei qualifizierte
Tagespflegepersonen, eine verfügt zusätzlich über pädagogische Ausbildung,
betreuen in familienähnlichen Strukturen ganztags Kinder unter drei Jahren. Dass
dies unter dem Dach des Seniorenhauses in der Entenbachstraße geschieht und
alltägliche Begegnungen der Generationen möglich sind, ist die Besonderheit des
Projektes.


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Gemeindewald
Kultur- und Nutzungsplan 2011 beschlossen
Der Gemeinderat hat einstimmig dem forstwirtschaftlichen Betriebsplan 2011
zugestimmt. Revierförster Ulrich Notz und Abteilungsleiter Georg Kemmner vom
Kreisforstamt haben den Forstwirtschaftsplan 2011 vorgestellt.
Ein Drittel des Waldes ist immer noch in einem Zustand, bei dem man nicht von
Entwarnung sprechen kann, berichteten die Forstexperten dem Gremium. Auf 30
Prozent der Fläche kämpfen die Förster nach wie vor mit erheblichen
Blattverlusten. Allerdings hat sich das Blattsterben nach etlichen trockenen
Jahren unterm Strich verringert. Vor allem die Buchen haben sich erholt, während
die Eichen die höchsten Laubschäden aufweisen. Das regenreiche Jahr 2010 hat für
die Förster derweil auch seine guten Seiten: Der Insektenbefall an den Bäumen
ist so gering wie nie. Positiv entwickelt hat sich nach der Wirtschaftskrise
auch der Holzmarkt: Vor allem die Preise für Eiche und Esche haben deutlich
angezogen; für Buchenholz waren geringere Erlöse zu erzielen.
Im Riedericher Wald werden kommendes Jahr 525 Festmeter Holz eingeschlagen.
Davon entfallen 485 Festmeter auf Laubholz (darunter ca. 200 Festmeter
Brennholz) und 40 Festmeter auf Nadelholz.
Der Betriebswirtschaftsplan sieht Einnahmeerlöse von 27.100 € vor, dem stehen
Ausgaben von 19.900 € gegenüber. Der geplante Überschuss von 7.200 € wird
daher ungefähr in gleicher Höhe ausfallen, wie im laufenden Jahr zu erwarten.
Lediglich in 2009 lagen die Erträge aus dem Gemeindewald mit ca. 31.000 €
deutlicher im Plus, wie Bürgermeister Klaus Bender betonte.
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Bildungshaus für Drei- bis Zehnjährige
Der Schulstandort Riederich wird in die Erprobungsphase weiterer
Bildungshäuser aufgenommen. Dies teilte das Kultusministerium am 06.12.2010
schriftlich mit. In wöchentlichen Tandemsitzungen zur Vorbereitung des
gemeinsamen Unterrichts werden Lehrer/innen und Erzieher/innen die
Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Kindergärten vorbereiten. Ziel wird
es sein, ab dem Schuljahr 2011/2012 eine durchgängige gemeinsame fachliche
Begleitung vom Kindergarten bis Ende der Grundschulzeit zu ermöglichen. Neben
gemeinsamen Unterricht soll es auch gemeinsame Projekte in Fächern wie Sport,
Kunst und Naturwissenschaften geben. Die Gutenbergschule erhält hierfür mehr
Lehrerstunden. Zu Beginn des Projekts sollen zunächst die Vorschulkinder
schwerpunktmäßig einbezogen werden. In weiteren Schritten wird dann das Angebot
des Bildungshauses auch für die Kindergartenkinder im zweiten und ersten Jahr
erweitert werden. Das Land unterstützt das "Bildungshaus" mit zwei zusätzlichen
Lehrerstunden pro Woche und Lerngruppe. Da es vermutlich acht Tandems zwischen
Schule und Kindergarten ab September nächsten Jahres geben wird, kann mit 16
zusätzlichen Wochenstunden gerechnet werden.
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Gesplittete Abwassergebühr ab 2011
Abwassergebühr unterscheidet künftig nach Schmutzwasser und
Niederschlagswasser
Die Kommunen in Baden-Württemberg müssen nach der Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofes Mannheim die Abwassergebühr künftig getrennt nach
Schmutz- und Niederschlagswasser bemessen. Bisher wird als Berechnungsmaßstab
die bezogene Trinkwassermenge zu Grunde gelegt. Diese Gebührenregelung verstößt
nach Auffassung des Gerichts gegen den Gleichheitsgrundsatz und das
Äquivalenzprinzip.
Das Bürgermeisteramt informiert nun über die vorgesehenen Änderungen:
Die Vorgabe, dass ein Festhalten am Frischwassermaßstab als alleinige
Bemessungsgrundlage für die Abwassergebühr auch bei kleineren Kommunen künftig
nicht mehr möglich ist, verpflichtet die Städte und Gemeinden zur unverzüglichen
Umstellung ihrer Abwassersatzungen. Dies soll auch in Riederich im Laufe des
Jahres 2011 erfolgen, jedoch mit Rückwirkung auf 01. Januar. Dafür sind jedoch
aufwändige Vorarbeiten erforderlich. Zunächst müssen auf jedem Grundstück die
Flächen ermittelt werden, die für die Niederschlagswassergebühr relevant sind.
Sie berechnet sich nach der Größe der bebauten und befestigten Flächen, auf
denen das Niederschlagswasser (Regen und Schnee) nicht auf natürlichem Weg
versickert, sondern in die Kanalisation abgeleitet wird. Versiegelte Flächen,
welche nicht an die Kanalisation angeschlossen sind (z.B.
Pflasterbelag/Rasengitter mit Versickerung im Gartenbereich), bleiben
unberücksichtigt.
Diese Berechnungen erfolgen in vielen Kommunen, auch in Riederich, auf der
Grundlage einer Markungsbefliegung. Nach Auswertung der Luftbilder wird der
Versiegelungsgrad festgestellt. Er ist später für die Höhe der
Niederschlagswassergebühr maßgebend. Unterschieden wird wie folgt:
- Vollständig versiegelte Flächen, z.B. Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen,
fugenlose Plattenbeläge, werden mit dem Faktor 0,9 bewertet.
- Stark versiegelte Flächen, z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine,
Rasenfugenpflaster, Gründächer mit Schichtdicke bis 12 cm, werden mit dem Faktor
0,6 bewertet.
- Wenig versiegelte Flächen, z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen,
Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer mit Schichtdicke über 12 cm, werden
mit dem Faktor 0,3 bewertet.
Die neue Abwassergebühr, die sich künftig nach der in die Kanalisation
eingeleitete Schmutz- und Niederschlagwassermenge bemisst, führt insgesamt nicht
zu Mehreinnahmen der Gemeinden. Die Gebührensumme setzt sich nur anders
zusammen. Allerdings werden für Grundstückseigentümer in Einzelfällen durchaus
spürbare Mehr- oder Minderbelastungen entstehen. Mit höheren Gebühren müssen
insbesondere diejenigen rechnen, auf deren Grundstücke wenig Frischwasser
verbraucht wird, aber eine große Fläche versiegelt ist. Dies gilt u.a. für
Gewerbebetriebe und öffentlichen Einrichtungen.
Die Umstellungsarbeiten werden das gesamte Jahr 2011 in Anspruch nehmen. Die
Luftbilder können erst im Zeitraum März/April (Voraussetzung: keine Schneelage,
die Natur muss sich aber noch in der Vegetationsruhe befinden) produziert
werden. Die ingenieurtechnische Auswertung wird Monate dauern. Jeder
Grundstückseigentümer erhält das Auswertungsergebnis mitgeteilt und hat die
Möglichkeit, dieses zu überprüfen und dazu Stellung zu nehmen. Danach ist die
Gebührenkalkulation vorgesehen, bevor die neue Satzung mit Rückwirkung auf
01.01.2011 vom Gemeinderat beschlossen werden kann.
Die Gemeindeverwaltung rechnet für diese Arbeiten mit Gesamtkosten von ca.
25.000 Euro. Dies sind verhältnismäßig hohe Aufwendungen für das von der
Rechtsprechung geforderte größere Maß an Gebührengerechtigkeit.
Die Gebührenvorauszahlungen beziehen sich im Jahr 2011 weiterhin auf den
Frischwassermaßstab und bleiben daher zunächst unverändert. Die Umrechnung
erfolgt am Jahresende.
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Bürgerversammlung (KW 46/2010)
Information und Diskussion am 09. Februar 2011
Gemeinderat und Verwaltung laden die Bürgerschaft zu einem Informationsabend
am Mittwoch, 09.02.2011, 19.30 Uhr, Gutenberghalle, ein.
Themen sind die Standort- und Raumkonzeption für die Kleinkindbetreuung, die
Umnutzung von frei werdenden Schulräumen für Kindergartengruppen, sowie die
Zukunft des Lehrschwimmbades. Zu diesen Vorhaben wird der Gemeinderat im
Frühjahr 2011 Entscheidungen treffen müssen. Zuvor ist jedoch die Bürgermeinung
gefragt. Über die Projekte und Möglichkeiten soll berichtet und diskutiert
werden. Nachfolgend eine kurze Darstellung der Sachverhalte.
Kleinkindbetreuung
Seit 2009 können Kleinkinder von Tagesmüttern in von der Gemeinde zur
Verfügung gestellten Räumen im Seniorenhaus Entenbachstraße 28 ganztägig betreut
werden. Das von der Gemeinde Riederich mit dem Tagesmütterverein Reutlingen e.V.
vereinbarte Modell (Tagesbetreuung in anderen geeigneten
Räumen, kurz „TigeR“ genannt) ist kreisweit das erste dieser Art und
hatte Pilotwirkung. Außerdem werden ein- und zweijährige Kinder vormittags auch
in der Kleinkindgruppe im (ebenfalls angemieteten) Saal des katholischen
Gemeindehauses in der Weiherstraße betreut. Darüber hinaus bezuschusst die
Gemeinde auch Tagesmütter, die Kinder in ihrem Haushalt betreuen.
Dennoch reichen diese Angebote nicht aus. Ab 01.08.2013 besteht ein
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Ein- und Zweijährige. Die Gemeinde
ist daher gefordert, weitere Räumlichkeiten für die Tagesbetreuung (Krippen) zur
Verfügung zu stellen.
Wie und wo lassen sich diese Einrichtungen schaffen? Erste Planungen gehen
davon aus, die Krippenplätze entweder in bestehenden Kindergärten zu schaffen;
dies setzt aber die Verlegung von Kindergartengruppen, z.B. an die
Gutenbergschule, voraus. Oder einen Neubau für zwei bis drei Gruppen (je Gruppe
sind maximal 10 Krippenplätze zu belegen), ebenfalls im Bereich der
Gutenbergschule in Erwägung zu ziehen. Damit könnte die gesamte
Kleinkindbetreuung an diesem Standort zusammengefasst werden. Für ein derartiges
Projekt stehen Fördermittel des Bundes zur Verfügung.
Umnutzung von Schulräumen
Die Hauptschule in Riederich ist ab dem kommenden Schuljahr nur noch auf die
Klassen 5 und 6 beschränkt. Diese Schüler werden aufgrund der kleinen
Klassengröße in einigen Fächern gemeinsam unterrichtet. Danach wechseln sie in
die Klasse 7 einer benachbarten Werkrealschule.
Gemeinderat, Verwaltung und Schulleitung hoffen, dass sich unsere Fünft- und
Sechstklässler auch weiterhin für die Gutenbergschule entscheiden und somit die
pädagogischen Vorteile des Unterrichts in kleinen Klassen in Anspruch
nehmen.
Der unvermeidbare Wegfall der Klassen 7 bis 9 in Riederich führt jedoch zur
Frage, wie freiwerdende Schulräume künftig sinnvoll genutzt werden können.
Möglich erscheint ein Umbau für Kindergartenzwecke. Sollten die Krippenplätze in
bestehenden Kindergärten eingerichtet werden, müssten zuvor drei bis vier
Kindergartengruppen verlegt werden. Selbst beim Neubau eines Kinderhauses für
die Betreuung der unter Dreijährigen könnten die beiden Gruppen aus der
Bismarckstraße in den Fachklassentrakt der Gutenbergschule verlagert werden.
Damit würde sich die Gemeinde die mittelfristig anstehenden und mit ca. 150.000
Euro geschätzten Sanierungskosten in diesem knapp 60 Jahre alten
Kindergartengebäude ersparen. Weitere Überlegungen in diesem Zusammenhang:
Vollständige Aufgabe des Gebäudes und Umnutzung des Areals (ca. 17 Ar) in
Wohnbebauung, Refinanzierung der anstehenden Investitionen durch den
Grundstückserlös. Auch darüber wird informiert.
Zukunft Lehrschwimmbad
Ein weiteres wichtiges Thema ist der angestrebte Erhalt des Lehrschwimmbades.
Die Lüftungsanlage und die Wasseraufbereitungstechnik sind dringend
erneuerungsbedürftig. Die technischen Anlagen können kurzfristig ausfallen. Dies
hätte die sofortige Schließung des Bades zur Folge und zwar solange, bis über
etwaige Reparatur- und Sanierungsmöglichkeiten grundsätzlich entschieden
ist. Da auch umfangreiche energetische Sanierungen an diesem 45 Jahre alten
Gebäudeteil anstehen, wurden bereits Architektur- und Ingenieurbüros mit
Kostenschätzungen beauftragt. Das Ergebnis hat überrascht; die Höhe der
Gesamtkosten liegt bei 1,3 Millionen Euro. Neben den Investitionskosten muss
zudem seit jeher ein jährliches Betriebskostendefizit von 100.000 Euro
einkalkuliert werden. Kann sich Riederich dieses Sanierungsbauvorhaben leisten
und wie lassen sich diese hohen Kosten finanzieren?
Das Riedericher Bad nutzen derzeit ca. 150 einheimische Schüler, außerdem
kommen Grundschüler aus Mittelstadt und Tischardt zu freien Zeiten vormittags
nach Riederich. Nachmittags und abends wird das Lehrschwimmbad der öffentlichen
und Vereinsnutzung zur Verfügung gestellt.
Die Gemeinde Großbettlingen stand in diesem Jahr vor der gleichen Situation.
Der dortige Gemeinderat hat erst kürzlich beschlossen, das Lehrschwimmbad zum
31.12.2010 aus Kostengründen zu schließen. Damit haben Grafenberger und
Großbettlinger Grundschüler keine Möglichkeit mehr, Schwimmunterricht an der
eigenen Schule in Anspruch zu nehmen. Als Ersatz gibt es eine 3.
Sportstunde.
Die Entscheidung, ob es einen Weiterbetrieb geben wird, ist auch deshalb
wichtig, weil im Sommer 2011 die ebenfalls dringliche Sanierung der Heizzentrale
für die Schulgebäude und die beiden Hallen ansteht. Das 17 Jahre alte
Blockheizkraftwerk bedarf unbedingt der Erneuerung. Zur Bemessung des
Wärmebedarfs ist das Bad ein wichtiger Faktor, der für die exakte
Dimensionierung der Anlage bekannt sein muss
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Hundekotverunreinigung in privaten Vorgärten (KW 49/2010)
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass Hundehalter gemäß der
polizeilichen Umweltschutzverordnung Riederich § 14 dazu verpflichtet sind,
den Hundekot unverzüglich zu beseitigen. Wer sich nicht daran hält,
handelt ordnungswidrig. Anzeigen über Verunreinigung durch Hundekot können mit
hohen Verwarnungs- und Bußgeldern geahndet werden.
Für den größten Teil der Hundehalter in Riederich ist es selbstverständlich,
dass sie den Kot ihres Hundes sofort entfernen, Sie verhalten sich
vorbildlich.
Leider gibt es jedoch auch ein paar „schwarze Schafe“ in Riederich. Diese
Hundehalter glauben, die Hundesteuer befreie sie von der Pflicht, den Kot ihres
Hundes zu entfernen. Das ist jedoch nicht der Fall! Für die Beseitigung des
Hundekots ist allein der Hundebesitzer verantwortlich!
Dabei ist es leicht, die Reste des Geschäftes loszuwerden:
- Sie können diese in einer mitgebrachten Plastiktüte in den nächsten
Abfalleimer werfen,
- oder Sie holen sich Hundekottüten, die kostenfrei im Bürgerbüro des
Rathauses, Zimmer 1 erhältlich sind.
Hundekot kann eine Gefahr für die Gesundheit sein!
Dabei bildet Hundekot einen Nährboden für Viren, Bakterien und Würmern, z.B.
den Hundebandwurm. Die Infektion mit dessen Larven kann beim Menschen zu Leber-
und Lungenerkrankungen führen. Im schlimmsten Fall können sogar tödliche
Erkrankungen ausgelöst werden. Zudem werden Krankheitserreger im Hundekot auch
durch den Wind verbreitet.
Besonders bei Kindern besteht die Gefahr, dass sie sich mit diesen
Krankheitserregern infizieren.
Gerade die Kleinsten bewegen sich im Freien anders als Erwachsene. Ihre
Spaziergänge sind Entdeckungsreisen, bei denen sie immer wieder in Berührung mit
dem gesundheitsschädlichen Hundekot kommen können.
Darum bitten wir Sie eindringlich um Ihre Mithilfe. Mit
verantwortungsvollem Verhalten leisten Sie einen Beitrag zur Sauberkeit in
unserer Gemeinde. Davon profitieren nicht nur Ihre Mitmenschen, sondern auch Sie
selbst, denn so tragen Sie dazu bei, auch die Akzeptanz Ihres Hundes in der
Gemeinde zu verbessern.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Ihre Gemeindeverwaltung Riederich
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Neue Bushaltestelle in der Metzinger Straße
Der „Arbeitskreis Wohnen-Arbeit-Verkehr“ hat zur Verbesserung des
öffentlichen Personennahverkehres vorgeschlagen, eine weitere Haltestelle in der
Metzinger Straße einzurichten. Begründet wurde dies mit einer wesentlichen
Verkürzung des Fußweges aus der Ortsmitte zur Haltestelle „Mitte“. Die Linie 197
aus Bempflingen kann dadurch auch im Ortskern halten (bisherige Haltstellen
„Stuttgarter Straße“, „Kirche“ sowie „Mühlstraße“).
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2010 beschlossen
eine weitere Bushaltestelle auf der Metzinger Straße auf Höhe Gebäude 20
einzurichten, die den Namen „Riederich Mitte“ erhalten wird. In diesem
Zusammenhang erhält die Haltestelle vor dem Rathaus in der Mittelstädter Straße
die Bezeichnung „Haltestelle Rathaus“. Die Einrichtung einer zusätzlichen
Haltestelle soll zu einer Verbesserung des Angebots im öffentlichen
Personennahverkehr beitragen.
Die neue Haltestelle wird mit dem Fahrplanwechsel zum 12.12.2010 angedient
werden. Die Haltestellenbezeichnungen werden angebracht, sobald die
entsprechenden Schilder vorliegen. Die Fahrpläne hängen an den Bushaltestellen
aus und sind auch im Bürgerbüro im Rathaus erhältlich.
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Sicherheit auf Gehwegen (KW 47/2010)
Pflichten der Anlieger im Winter
In diesen Tagen kündigt sich der Winter auch in tieferen Lagen an. Das
Bürgermeisteramt weist deshalb zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf
Gehwegen auf die Anliegerpflichten hin.
Wesentliche Bestimmungen der Streupflichtsatzung sind:
- Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich auf angrenzende öffentliche
Gehwege und Treppen. Bei Straßen ohne Gehwege sind die Fahrbahnrandstreifen auf
einer Breite von einem Meter freizuhalten.
- Gehwege müssen werktags bis 7.30 Uhr und sonn- und feiertags bis 8.30
Uhr geräumt und gestreut sein.
- Es gilt ein Verwendungsverbot für Streusalz; richtig sind abstumpfende
Materialien wie Sand und Splitt.
Hier einige Textauszüge der Satzung. Der vollständige Wortlaut ist auf der
Internetseite der Gemeinde Riederich (www.riederich.de/Rathaus/Ortsrecht)
zu finden.
- Straßenanlieger im Sinne dieser Satzung sind die Eigentümer und
Besitzer (z.B. Mieter und Pächter).
- Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind
auf solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere ein.
- Begegnungsverkehr möglich ist; sie sind in der Regel mindestens auf
1 m Breite zu räumen.
- Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger
verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft.
- Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder
Asche zu verwenden. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist
verboten.
- Die Gehwege müssen werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis
8.30 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder
Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt,
zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00
Uhr.
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Literarisches Frühstück in der Bibliothek (KW 47/2010)
Winterzeit ist Schmökerzeit – der Meinung waren 21 Leserinnen am Donnerstag
Vormittag beim Literarischen Frühstück in der Bibliothek Riederich. Dabei wurden
wieder etliche Bücher aus dem reichhaltigen Herbstangebot der Verlage
vorsortiert und bewertet. Auf der Liste der verschiedenen „Vor“-Leserinnen
fanden sich Familiengeschichten, historische Romane und Biographien.
Diese wurden bei Kaffee und Brezeln vorgestellt und auch gleich diskutiert.
Manch einer Leserin fehlt dabei das gruselige Element (die neue Tess Gerritsen
erscheint erst Ende November), doch sonst war für alle Vorlieben gesorgt.
Die vollständige Titelliste finden Sie in gedruckter Form zu den üblichen
Öffnungszeiten in der Bibliothek oder unter www.riederich.de/ Öff. Einrichtungen /
Bibliothek.


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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.11.2010 (KW 47/2010)
Tätigkeitsbericht der Kindergartengesamtleitung
Bürgermeister Klaus Bender verwies darauf, dass zum 01.09.2009 die Stelle der
Kindergartengesamtleitung mit einem Beschäftigungsumfang von 50% neu geschaffen
wurde. Diese damalige Entscheidung habe sich als absolut richtig erwiesen, da
die konzeptionellen und organisatorischen Aufgaben im Kindergartenwesen ständig
zunehmen.
Melanie Stoiber-Lipp, die diese Aufgabe seit einem Jahr übernommen hat und
gleichzeitig auch eine Gruppe im Kindergarten Weiherstraße leitet, erstattete
einen kurzen Tätigkeitsbericht. Schwerpunkte ihrer Arbeit liegen in der
Beratung, Koordination, sowie im konzeptionellen Bereich.
Weiter berichtete sie dem Gremium, dass in den nächsten Jahren die Umsetzung
des Orientierungsplans, die Erarbeitung eines einheitlichen Leitbildes und einer
darauf abgestimmten Konzeption, die pädagogische Umsetzbarkeit der Betreuung für
Kleinkinder (Ein- und Zweijährige) sowie die Kooperation mit der Grundschule im
Vordergrund stehe.
Umsetzung des Orientierungsplans in den Kindergärten
Der Gemeinderat hat einstimmig die Anwendung des Orientierungsplans und die
Konzeptionserstellung für die Kindergärten beschlossen sowie dem pädagogischen
Personal hierfür fachliche Begleitunterstützung gewährt. Der
Orientierungsplan für die Kindergärten in Baden-Württemberg wurde vom
Kultusministerium entwickelt und enthält Zielsetzungen für die
Elementarerziehung.
Hauptamtsleiter Torben Dorn informierte das Gremium über die Inhalte des
Orientierungsplans, der für die Träger der Einrichtungen die stufenweise
Anhebung des Personalschlüssels vorschreibt. Die hierfür erforderliche
Rechtsverordnung des Kultusministeriums ist jedoch noch nicht in Kraft getreten.
Der vom Gemeinderat gefasste Beschluss zur Umsetzung des Orientierungsplans
und zur Konzeptionserstellung ist ein Bekenntnis zur pädagogischen Qualität der
Kinderbetreuung. Sie unterliegt somit der ständigen Überprüfung und hat die
kontinuierliche Verbesserung der erzieherischen Arbeit zum Ziel.
Nach Mitteilung der Leiterin Melanie Stoiber-Lipp sind Teile des
Orientierungsplans, wie z.B. die Kooperation zwischen Schule und
Kindergarten, Dokumentation einzelner Bildungs- und Entwicklungsfelder
sowie intensive Sprachförderung, bereits umgesetzt. Durch fachliche
Begleitunterstützung soll in den nächsten Jahren der Orientierungsplan bei der
konzeptionellen Arbeit für alle Erzieher/innen die Grundlage bilden, um
dauerhaft pädagogisch hochwertige Betreuung anbieten zu können.
Die Komplexität dieser Aufgabe liegt darin, die einzelnen Prozesse
miteinander zu verknüpfen und mit einem abgestimmten Leitbild für alle
Einrichtungen die Ziele der Elementarerziehung aus dem Orientierungsplan zu
erreichen.
Änderung der Projektliste der Maßnahmen im Rahmen des
Konjunkturpakets II
Aus formalen Gründen musste die Liste der bezuschussten Projekte aus dem
Konjunkturpaket II der Bundesregierung verändert werden. Anstelle einer Maßnahme
aus der Umsetzung der Spielplatzkonzeption 2009 wird nun die energetische
Sanierung der Steuer- und Regeltechnik in der Heizanlage des Rathauses in das
Förderprogramm aufgenommen. In diesem Zusammenhang wurde die Firma GEM System
GmbH (Herbrechtingen) mit der Ausführung der Arbeiten in Höhe von ca. 20.400 €
beauftragt.
Beabsichtigt ist die verbesserte hydraulische Funktion des
Blockheizkraftwerkes. Durch längere Laufzeiten soll eine effektivere
Stromerzeugung erreicht werden, die für die Stromgrundversorgung des Rathauses
genutzt werden kann. Zur Umsetzung dieser energetischen Ziele werden eine
Erneuerung der Regelungstechnik sowie die digitale Integration der
Lüftungsanlage und die Optimierung der Anlagenhydraulik erforderlich.
Der Bundeszuschuss liegt bei 75 %; der Eigenanteil der Gemeinde beträgt somit
im Haushaltsplan 2011 ca. 5.500 Euro. Die Kostenamortisation ist in wenigen
Jahren möglich.
Änderung der Hundesteuersatzung
Der Gemeinderat hat einstimmig die Neufassung der Hundesteuersatzung zum
01.01.2011 beschlossen. Zentrale Änderungspunkte sind die Steuersätze.
So kostet die Haltung eines Hundes künftig 12 € mehr. Der jährliche
Steuersatz erhöht sich von 72 € auf 84 €. Jeder weitere Hund wird mit dem
doppelten Betrag versteuert. Kampfhunde werden mit 336 € pro Jahr veranlagt.
Außerdem wurden die satzungsrechtlichen Bestimmungen an die geänderten
Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes angepasst, sowie einige Neuerungen der
Mustersatzung des Gemeindetags berücksichtigt.
Die Hundesteuer wurde zuletzt im Jahre 2002 um rund 6 € erhöht.
Aktuell liegt der Durchschnitt der Steuersätze im Landkreis Reutlingen
ebenfalls bei 84 € für den Ersthund.
Neckar-Elektrizitätsverband(NEV)
Der Gemeinderat hat mehrheitlich die Zustimmung zur Satzungsänderung des NEV
abgelehnt. Außerdem unterstützt das Gremium nicht die vom Verwaltungsrat des
Verbands vorgeschlagene Bildung von Netzgesellschaften.
Der Neckar-Elektrizitätsverband ist ein kommunaler Zweckverband; ihm gehören
170 Städte und Gemeinde im Versorgungsgebiet der EnBW und Süwag an.
Die Verbandsversammlung des NEV entscheidet Ende dieses Monats über das
grundsätzliche finanzielle Engagement des Verbands beim Betrieb der Stromnetze
ab 2013. Zu diesem Zeitpunkt laufen die bestehenden Konzessionsverträge mit
Energieversorgungsunternehmen aus. In Riederich ist die Energie Baden
Württemberg AG (EnBW) Netzbetreiber.
Der Vorschlag des Verbands ist als zusätzliche Handlungsoption für die
Kommunen gedacht, die im nächsten Jahr über den Neuabschluss der
Konzessionsverträge zu beraten und entscheiden haben.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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Fortbildung der Baumwarte (KW 47/2010)
Gemeindeeigene Obstbäume gepflegt
Die diesjährige Fortbildung der Fachwarte für Obst und Garten fand
am vergangenen Samstag auf Einladung der Grünflächenberatungsstelle
des Landkreises in Riederich statt. An der ganztägigen
Schnittunterweisung auf den gemeindeeigenen Obstbaumwiesen westlich der
Robert-Bosch-Straße nahmen 25 Fachleute teil. Geleitet wurde sie von Axel Rieber
und Ulrich Schroefel (Landratsamt). Das Mittagessen im nahegelegenen
Schützenhaus spendierte die Gemeinde Riederich.
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 Die Teilnehmer des Fortbildungslehrgangs 2010 für Baumwarte. Mit dabei war auch Heinz Bösch aus Riederich.
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Mit geübtem Blick und sicherer Hand wird die Säge eingesetzt.
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Experten im Gespräch.
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Markungsputzete 2010
Mit 55 ehrenamtlichen Helfer/innen nach 3,5 Jahren wieder ein voller
Erfolg
Pünktlich um 08.30 Uhr erfolgte im Bauhof die Einteilung der freiwilligen
Heferinnen und Helfer in sechs Gruppen. Im Innenbereich entlang den Bächen und
Fußwegen wurde deutlich weniger Müll als 2005 und 2007 angetroffen. Trotz
Umstieg auf einen dreijährigen Rhythmus kann somit vorsichtig bilanziert werden,
dass offensichtlich eine höhere Sensibilisierung für die Sauberhaltung der Natur
vorhanden ist. Die Halbierung der gesammelten Müllmenge, insgesamt wurden ca. 4
m³ zusammengetragen (2007 waren es noch 8 m³), kann als erfreulich gewertet
werden. Entlang der L 374 und teilweise der B 312 wurde zwar auch etwas weniger
Müll wie in den vergangenen Jahren angetroffen, aber leider immer noch deutlich
zu viel. Traurige Höhepunkte waren ein Klimagerät aus einem LKW sowie
Gartengrill und Feuerlöscher.
Als sinnvoll hatte sich die Umstellung von Frühjahr auf Herbst erwiesen, das
Wetter hätte nicht besser sein können. Gleiches hoffen wir für die Schülerinnen
und Schüler der Gutenbergschule, für welche zum Redaktionsschluss geplant war am
Dienstagnachmittag den Teil der Markung westlich der Robert-Bosch-Straße und
südlich der L 374 zu säubern.
Bei den insgesamt 55 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern vom Samstag sowie
den Schülerinnen und Schülern der Gutenbergschule bedankt sich die
Gemeindeverwaltung recht herzlich für die Teilnahme an der Markungsputzete!
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 Gruppeneinteilung und Ausgabe der Eimer und Müllsäcke auf dem Bauhofgelände.
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Die Gemeinde konnte wieder auf die tatkräftige Unterstützung der Jugendfeuerwehr für die Reinigung entlang der B 312 bauen.
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Die Mitarbeiter des Bauhofs nehmen den eingesammelten Müll entgegen.
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 Säuberung entlang der Gemeindeverbindungsstraße nach Grafenberg.
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Entlang dem Ettwiesenbach wurde weniger Müll „entsorgt“ als dies die letzten Jahre der Fall war.
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Entlang der L 374 wurde leider wieder sehr viel Müll weggeworfen.
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 Auch der Uferbereich des Brühlwiesenbaches benötigte eine Reinigung.
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„Kleine TigeR“ Riederich feiert seinen ersten Geburtstag (KW 43/2010)
„Kleine TigeR“ Riederich feiert seinen ersten Geburtstag
Am 30.10.2009 fand die offizielle Eröffnung statt, schon ein paar Wochen
vorher tummelten sich bei den „Kleine(n) TigeR“n im Seniorenhaus Kinder unter 3
Jahren. Nun macht das Pilotprojekt (Kinder)Tagespflege in anderen geeigneten
Räumen genannt TigeR, eine Kooperation der Gemeinde Riedereich und des
Tagesmütter e.V. Reutlingen, Schule im ganzen Landkreis.
Mutig und innovativ hat die Gemeinde Riederich als erste im Landkreis auf
dieses Modell gesetzt. Zwei qualifizierte Tagespflegepersonen, eine verfügt
zusätzlich über pädagogische Ausbildung, betreuen in familienähnlichen
Strukturen ganztags Kinder unter drei Jahren. Die Betreuungszeiten können
flexibel je nach Bedarf der Kinder und Eltern gestaltet werden. Alle neun Plätze
bei den „Kleine(n) TigeR“n sind derzeit belegt, bei den Sharing-Plätzen gibt es
noch etwas Spielraum. Interessierte Eltern werden gebeten, rechtzeitig Kontakt
aufzunehmen und ihren Bedarf anzumelden.
Viel Besuch hatten die „Kleine TigeR“ im Laufe des ersten Jahres, Große und
Kleine interessierten sich für diese neue Form der Kindertagespflege. Ein
bisschen stolz dürfen daher alle- die Kinder, die Eltern, die Tagesmütter, die
Gemeinde, der Tagesmütter e.V. Reutlingen- wohl sein.
Kontaktdaten:
„Kleine TigeR“ im Seniorenhaus, Entenbachstr. 28, Riederich
Frau Geiser/Frau Pastoors Tel: 07123/9938736
Tagesmütter e.V. Reutlingen, Außenstelle Ermstal, Frau Wahler-Ettwein
Tel: 07123/910795, wa.-ettwein@tagesmuetter-rt.de
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Seniorennachmittag (KW 43/2010)
In der vergangenen Woche fand der allseits beliebte große Seniorennachmittag
statt. Er stand unter dem Motto „Munter und bewegt durch alle Jahreszeiten“. Die
beiden Kirchengemeinden und die bürgerliche Gemeinde hatten in die herbstlich
dekorierte Gutenberghalle eingeladen. Gekommen sind annähernd 200 Seniorinnen
und Senioren. Genau 563 Einladungen wurden in diesem Jahr an die über
70-jährigen Einwohner versandt.
Die Kinder des Kindergartens Bismarckstraße eröffneten zusammen mit ihren
Erzieherinnen den Nachmittag mit einem musikalischen Ausflug durch alle vier
Jahreszeiten. So durften neben Sonne und Schneemann auch bunte Farben nicht
fehlen.
Nach der Begrüßung von Bürgermeister Klaus Bender und Pfarrer Fritz Braun
sowie der Kaffepause brachte der Männerchor des Sängerbundes unter Leitung von
Reiner Hiby den Saal mit fröhlichen Liedern in Stimmung. Das eine oder andere
Gesangstalent fand sich auch im Publikum und stimmte fröhlich in die Darbietung
ein.
Die Leiterin des Tanzkreises, Renate Leibold, forderte zunächst die
Anwesenden mit rhythmischen Einlagen zum Mitmachen auf. Als schließlich die
Tanzgruppe unter dem Motto „Tanz mit, bleib fit“ noch einige Tänze auf der Bühne
darbot, sah sich der eine oder die andere selber schon in Gedanken eine flotte
Sohle aufs Parkett legen.
Bürgermeister Klaus Bender zeigte anschließend mit einem Lichtbildervortrag
„Riederich - ein Ort verändert sich“ anschaulich, was sich in der Gemeinde in
den letzten 50 Jahren alles so verändert hat.
Nach einer weiteren Gesangsdarbietung des Männerchors konnten sich die
Seniorinnen und Senioren mit einem Essen für den Heimweg stärken.
Ein herzlicher Dank gilt dem Organisationsteam mit Beate Fälchle, Bettina
Fink, Gudrun Heide und Hildegard Pfister sowie allen Helferinnen für die
Vorbereitung und Durchführung der traditionellen
Veranstaltung.

 Herbstiche Dekoration in der Gutenberghalle
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 Pfarrer Braun begrüßt die Anwesenden
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Kinder des Kindergartens Bismarckstraße mit dem Titel "Die Jahresuhr steht niemals still"
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.... und mit einem zweiten Vortrag
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 Der Männerchor des Sängerbunds unter Leitung von Herrn Hiby singt voller Inbrunst
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Frau Leibold bringt den Saal in Schwung
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Die "Tanzgruppe" unter Leitung von Frau Leibold
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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.10.2010 (KW 43/2010)
Vergabe von Bauleistungen für den Hochwasserschutz Ettwiesenbach
Der Gemeinderat hat einstimmig die Fa. Prengel aus Bissingen/Teck mit den
Arbeiten zum Hochwasserschutz am Ettwiesenbach zum Angebotspreis von ca. 53.000
€ beauftragt. Die Erd- und Landschaftsbauarbeiten wurden beschränkt unter 9
Bietern ausgeschrieben, 7 Angebote sind eingegangen. Die Vergabesumme liegt ca.
13.000 € unterhalb der ursprünglichen Kostenschätzung. Unter Berücksichtigung
des Grunderwerbs sowie der Ausgaben für Planung und Gutachten wird mit
Gesamtkosten von ca. 115.000 € gerechnet.
Der Ausführungszeitpunkt dieser Maßnahme ist in vollem Umfang wetterabhängig;
notwendig sind ein Niedrigwasserstand sowie eine Trockenphase.
Feststellung der Jahresrechnung 2009
Der Gemeinderat hat einstimmig die Jahresrechnung 2009 mit Gesamteinnahmen
und -Ausgaben in Höhe von ca. 10,55 Mio. € festgestellt. Davon entfallen auf den
Verwaltungshaushalt ca. 7,8 Mio. € und auf den Vermögenshaushalt ca. 2,7 Mio. €.
Es wurde eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von ca. 800.000 €
erforderlich, sodass der Stand zum Ende des Jahres 2009 bei ca. 1,5 Mio. € lag.
Aufgrund der schlechten Entwicklung der Finanzzahlen im Verwaltungshaushalt
(Gewerbesteuer und Anteil der Einkommensteuer) und der damit verbundenen
negativen Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt musste beim
Rechnungsabschluss der allgemeinen Rücklage ein Betrag von ca. 800.000 € zum
Ausgleich des Vermögenshaushaltes entnommen werden. Der Schuldenstand der
Gemeinde beträgt am Ende des Jahres 2009 ca. 1,6 Mio. €, dies entspricht einer
Pro-Kopf-Verschuldung von 380 € pro Einwohner. Damit liegt der Schuldenstand
leicht über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden mit 364 € pro
Einwohner.
Feststellung des Jahresergebnisses der Wasserversorgung zum
31.12.2009
Der Gemeinderat hat einstimmig den Jahresabschluss 2009 der Wasserversorgung
mit einer Bilanzsumme von ca. 2 Mio. € festgestellt. Auf das Anlagevermögen
entfallen ca. 1,93 Mio. € und auf das Umlagevermögen ca. 75.000 €. Der
Eigenbetrieb Wasserversorgung hat zum Jahresende 2009 Verbindlichkeiten in Höhe
von ca. 1,5 Mio. € und einen Jahresverlust von ca. 35.850 € zu verbuchen.
Der Rückgang der Wassermenge im Jahr 2009 betrug 2,2 %. Um einen kostendeckenden
Wasserzins zu erheben, hätte dieser im Jahr 2009 um 19 Cent höher liegen müssen.
Dem Gemeinderat wurde vorgeschlagen noch das Ergebnis der Wasserversorgung im
Jahr 2010 abzuwarten bis eine neue Entscheidung über eine mögliche Anpassung des
Wasserzinses getroffen werden soll.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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Bürgerinformationsbroschüre und Ortsplan (KW 43/2010)
Keine Neuauflagen geplant
Die Gemeindeverwaltung informiert darüber, dass aktuell keine Publikationen
in Auftrag gegeben sind. Die Bürgerinformationsbroschüre wurde mit Stand
September 2010 neu aufgelegt, der Ortsplan im April 2008 neu erstellt.
Es liegen Hinweise vor, dass über Telefon Unbekannte Werbeanzeigen anbieten,
welche angeblich in Publikationen der Gemeinde veröffentlicht werden sollen.
Unsere Verlagspartner erhalten immer ein Schreiben mit Kopfbogen und
Unterschrift der Gemeinde, wenn Veröffentlichungen anstehen.
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Müslitag an der Gutenbergschule
Im Rahmen der Woche „Gesundes Frühstück“ an der Gutenbergschule, bereiteten
die Klasse 9 mit Frau Haas und 11 Mütter und ein Vater am Mittwoch,
13. Oktober ab 8.30 Uhr ein leckeres, frisches und gesundes Müsli in der
Küche der Gutenbergschule zu.
Alle Kinder bringen an diesem Tag eine Schüssel und einen Becher mit
,
um dann in der großen Pause ihr Müsli zu genießen.
Im Herbst kamen, der Jahreszeit entsprechend, Äpfel, Birnen, Trauben und
Zwetschgen in den Obstsalat. Anstatt Erdbeermilch gab es am Mittwoch
Bananenmilch, die den Kindern genauso gut schmeckte!!
Besonders die neuen Erstklässler, die sich schon vor dem allgemeinen Ansturm
auf die Schüsseln in aller Ruhe bedienen konnten, nahmen das kostenlose Angebot
gerne an.
Mit den Worten: „Es ist sehr schön, so viele glückliche Kinder zu sehen!“,
bedankte sich Schulleiterin Frau Heisig bei ihrem Förderverein und bei den
vielen helfenden Eltern, ohne die ein Müslitag nicht möglich wäre.
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Kindersachenmarkt "Markt Rund ums Kind - Riederich"
Ehrungen für „Markt rund ums Kind“ - Mitarbeiter
Am Freitag, den 15. Oktober 2010 fanden die Vorbereitungen für den 36. Markt
rund ums Kind statt, welcher am 16. Oktober 2010 stattfand. Für das bisherige
Organisationsteam um Birgit Hess war es nach 15 Jahren der letzte Markt, der
unter ihrer Regie stattfand. „Zeit für einen Generationswechsel“, fanden Petra
Eitelbuß, Elke Weiss, Ulrike Wommer und Birgit Hess schon im letzten Jahr und
sorgten für engagierte Nachfolgerinnen.
Der nächste Markt rund ums Kind wird unter der Leitung von Michaela Sulz,
Andrea Haug, Olivera Haas, Jutta Bader, Gudrun Zaiser und Heike Brenner genauso
zuverlässig und reibungslos verlaufen wie in den vergangenen Jahren.
Durch die perfekte und lückenlose Dokumentation der Verkaufsartikel hat der
Riedericher Kinderkleidermarkt in der ganzen Umgebung einen makellosen Ruf und
Verkäufer sowie die Helfer kommen oft von weit her.
„Das war viel Arbeit“ , sagte Birgit Hess, „bis die Durchführung des Verkaufs
so perfekt organisiert war.“
Da der Wechsel an der Spitze des Organisationsteams nun unmittelbar
bevorsteht, nahmen dies Herr Bürgermeister Bender, Schulleiterin Frau Heisig und
der Vorstand des Fördervereins Frau Rittelmann und Frau Schneider am
Freitagabend zum Anlaß, die Damen offiziell zu verabschieden und zu ehren.
In seiner Rede an diesem Abend lobte Herr Bender das gesamte Team für ihr
jahrelanges ehrenamtliches Engagement, mit dem der „Markt rund ums Kind“ seit
2001 über 35.000 Euro erwirtschaftete und dem Förderverein zur Verfügung
gestellt hat.
Der Förderverein der Gutenbergschule genießt dadurch eine große finanzielle
Unabhängigkeit und kann auch größere Projekte schnell und unbürokratisch
unterstützen.
Schulleiterin Frau Heisig zählte nur einige der vielen Projekte auf, die die
Einnahme von „Markt rund ums Kind“ möglich gemacht haben und überreichte den
vier Damen je ein kleines Fotoalbum mit vielen frohen Kindergesichtern, die sich
an der Kletterwand versuchten, Tore in neue Fußballtore schossen und ein
leckeres Müsli in der großen Pause verspeisten. Alle vier bekamen ein
Gutscheingeschenk vom Förderverein und Blumen überreicht.
Frau Hess nahm diesen Abend auch zum Anlaß, um sich ihrerseits bei den vielen
fleißigen Helfern, die sie jahrelang begleitet hatten, zu bedanken. Einige sind
wie Birgit Hess schon 15 Jahre treu dabei. Ebenso wurden allen Anwesenden das
neue Organisationsteam vorgestellt, das in den kommenden Jahren den Markt leiten
wird.
Das Organisationsteam hatte für Frau Hess eine kleine Überraschung besorgt,
und jeder, der am Samstag beim Markt war, konnte das neue Outfit bestaunen.
„Der diesjährige Herbstmarkt war der Beste seit Jahren.“, so resümierte
Birgit Hess am Samstag am Ende der Veranstaltung.
So bedanken sich die Gutenbergschule und sein Förderverein für die
Unterstützung der vergangenen Jahre und freuen sich, dass der „Markt rund ums
Kind“ auch in den kommenden Jahren eine feste Institution bleiben wird.
Rittelmann, Förderverein


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Personalien - Hausmeister Horst Hantl -25 Jahre im öffentlichen Dienst (KW 41/2010)
Im Beisein von Rektorin Isabel Heisig überreichte Bürgermeister
Klaus Bender die Dankurkunde zum 25 jährigen Dienstjubiläum im öffentlichen
Dienst an Hausmeister Horst Hantl. Seit dem 01.10.1985 legt er stets größten
Wert auf die pflegliche Nutzung der Schul- und Hallenräume. Für seinen
Arbeitseinsatz rund um die Schule und die Hallen sowie den hohen zeitlichen
Einsatz bei der Tätigkeit eines Hausmeisters bedankt sich die Gemeinde recht
herzlich bei Herrn Hantl.


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Großer Existenzgründungsberatungstag im Ermstal (KW 41/2010)
Die Städte Metzingen und Bad Urach sowie die Gemeinden Dettingen, Grafenberg
und Riederich haben für Interessierte einen Existenzgründungsberatungstag am 16.
November in Metzingen gemeinsam organisiert.
Als Referentinnen für den Fachvortrag zum Thema „Orientieren, planen, starten
– die verschiedenen Phasen der Gründung“ konnten Frau Ulrike Droll und Frau
Petra Breitling von der Firma EXZET gewonnen werden. Im Anschluss daran sind
individuelle Einzelberatungen mit den Wirtschaftsförderern der Städte und
Gemeinden und den Beratern der Firma EXZET möglich. Hierzu ist jedoch
vorab eine Anmeldung bis zum 01. November nötig. Anschließend gibt es für
Interessierte noch einen offenen Stammtisch im Marzipan Atelier Metzingen.
Folgender Ablauf ist geplant:
13.30 Uhr Fachvortrag im Rathaus Metzingen (großer
Sitzungssaal)
15-18 Uhr Individuelle Einzelberatungen
18.30 Uhr Offener Stammtisch
Anmeldungen sind unter
Telefon: 0 71 23 / 92 53 75
Telefax: 0 71 23 / 9 25 43 77
E-Mail. d.woerner@metzingen.de
oder schriftlich mit dem Anmeldeformular des neu aufgelegten Flyers möglich.
Die Flyer für den Existenzgründungsberatungstag gibt es in den Bürgerbüros der
Rathäuser.
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Kindergarten Raise unterwegs (KW 40/2010)
Ein Leiterwagen, voll beladen mit leeren Behältern und Säcken, gefüllt von
Äpfeln, zogen die Vorschulkinder am Mittwoch zum Haus von Herrn Ott. "Was wird
uns dort wohl erwarten?" erzählten sich die Kinder aufgeregt. Apfelsaft soll
hergestellt werden, klärte Herr Ott die Kinder auf. Mit großem Eifer wurden die
Äpfel gewaschen, klein gehäckselt und gepresst. Zum Abschluss konnte sich jedes
Kind seine Flasche mit frisch gepresstem und nach Aussage der Kinder super
leckerem Süßmost füllen und mit nach Hause nehmen.
Ein Danke an Herrn Ott für sein Engagement
Die Erzieher/innen
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Seniorennachmittag 2010 (KW 40/2010)
In jedem Jahr organisieren die beiden Kirchen und die Gemeinde Riederich mit
Unterstützung von ehrenamtlichen Helfern für alle über 70-jährigen Einwohner
einen Seniorennachmittag.
Zu diesem gemütlichen Nachmittag am
Dienstag, 19. Oktober 2010 um 14.30 Uhr in der Gutenberghalle
laden wir ganz herzlich ein.
Ein unterhaltsames und abwechslungsreiches Programm wird über den Nachmittag
hinweg bei Kaffee und Gebäck begleiten.
Mit einem gemeinsamen Vesper lassen wir den Nachmittag entspannt
ausklingen
Einladung
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Vollsperrung Brunnenstraße Höhe Gebäude 6 (KW 39/2010)
In dem Zeitraum vom 04. bis 08. Oktober 2010 ist die Brunnenstraße auf Höhe
Gebäude 6 voll gesperrt. Der Gehweg wird halbseitig von einer Sperrung in dem
Zeitraum vom 11. bis 15. Oktober 2010 betroffen sein. (Grund: Kanalarbeiten,
Hausanschlussarbeiten sowie Hochbauarbeiten)
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Neue Bürgerinformationsbroschüre verfügbar - Pressemitteilung (KW 39/2010)
Aktuelle und präzise Informationen sind in unserer schnelllebigen Zeit
unverzichtbar. Die Gemeinde trägt diesem Umstand unter anderem durch die
Herausgabe einer Neuauflage der offiziellen Bürgerinformationsbroschüre
Rechnung. Die Neuauflage ist im Bürgerbüro für jeden kostenlos verfügbar.
Zudem erhalten Neubürger/innen die Broschüre bei der Anmeldung.
Die Leser erhalten Antworten auf viele Fragen und das nicht nur über die
Gemeinde, sondern auch zu Themen wie Geschichte, Kultur, Freizeit, Sport,
Soziales und Vereinsleben insbesondere aber auch zu allen öffentlichen
Einrichtungen und zu dem regionalen Gesundheitswesen.
Wir bedanken uns bei allen Inserenten, die mit ihrer Anzeigenschaltung die
Herausgabe der Broschüre unterstützt haben. Die Gemeinde war bemüht, den Auftrag
für die Neuauflage an eine Firma zu vergeben, die zum einen Gewähr für eine gute
Arbeit bietet und zum anderen mit einer moderaten Preisgestaltung für die
Anzeigen besticht. Mit der Erstellung der Bürgerinformationsbroschüre wurde die
Firma Verlag & Marketing aus Heilbronn beauftragt.
Mit freundlichen Grüßen
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Ihr Ansprechpartner: |
Torben Dorn |
|
Zimmer: |
OG 08 |
|
Durchwahl: |
07123 / 9359 - 10 |
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Fax: |
07123 / 9359 - 11 |
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Email: |
torbendorn@riederich.de |
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Unser Zeichen: |
021.04 |
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Datum: |
30.09.2010 |
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EnBW-Kilometergeld für Vereinsjugendarbeit (KW 39/2010)
Gemeinderäte erradeln 308 Euro bei der Tour de Ländle
Wie bereits in den vergangenen Jahren hat das EnBW-Regionalzentrum Alb-Neckar
mit Sitz in Kirchheim/Teck auch bei der diesjährigen Tour de Ländle die Kommunen
in der Region aufgerufen, mit einer eigenen Mannschaft Kilometergeld
einzufahren. Insgesamt 48 Städte und Gemeinden sind im August 2010 dem Aufruf
gefolgt. Rolf Klass, Kommunalberater des EnBW-Regionalzentrums Alb-Neckar,
überreichte in der vergangenen Woche den symbolischen Scheck in Höhe von
insgesamt 308 Euro. Das von den Gemeinderäten Petra Bäuerle, Dietmar Hacker und
Ulrich Sensbach sowie Bürgermeister Klaus Bender erradelte Geld wird der
Förderung der Jugendarbeit in Vereinen und örtlichen Organisationen zu Gute
kommen. Im nächsten Jahr wird eine zahlenmäßig größere Beteiligung des
Gemeinderatsgremium angestrebt.
„Als ein traditionell in Baden-Württemberg verwurzeltes Unternehmen stehen
wir natürlich zu unserer sozialen Verantwortung. Dazu gehört auch die Tour de
Ländle“, erklärt Rolf Klass. „Mit der Kilometergeldaktion bietet sich zudem die
Möglichkeit, soziale Einrichtungen vor Ort zu unterstützen.“
Die 178 teilnehmenden Radler aus den Gremien mussten sich mit ihrer
Muskelkraft jeden Euro hart erarbeiten. Begeistert haben sich alle in den Dienst
der guten Sache gestellt. Dabei wurde ihnen einiges abverlangt, denn die dritte
Etappe erwies sich als eine schweißtreibende und auch recht nasse
Angelegenheit.
Nachdem alle Teilnehmer mit dem frühmorgendlichen Bustransfer in Bad
Liebenzell und damit 321 Meter über NN angekommen waren, ging es rund 77
Kilometer über Zavelstein, Altensteig und Seewald-Erzgrube nach Baiersbronn.
Dabei mussten im strömenden Regen einige Höhenmeter überwunden werden. Doch die
Teilnehmer trotzten dem Wetter mit viel Energie. Die dritte Etappe war dank der
guten Streckenverpflegung mit all ihren Erfrischungsmöglichkeiten am Ende gut zu
meistern. Insgesamt wurden im Betreuungsgebiet des Regionalzentrums Alb-Neckar
rund 13.700 Euro (pro Kilometer ein Euro) für gute Zwecke erradelt.


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Energieberatung (KW 39/2010)
Seit zwei Jahren besteht die Klimaschutz-Agentur Reutlingen. Sie wurde vom
Landkreis sowie den Städten und Gemeinden mit Unterstützung von Verbänden und
Unternehmen gegründet.
Eine der Zielsetzungen ist die breitangelegte Beratung von Kommunen und
Privathaushalten bei der Energieeinsparung und beim Klimaschutz.
Zwischenzeitlich haben kreisweit über 1000 Beratungen durch unabhängige
Architekten und Ingenieure stattgefunden. Dadurch wurden Aufträge an Unternehmen
und regionale Handwerksbetriebe in Höhe von rd. 5 Mio. Euro bewirkt. Auch
aus Riederich haben 30 Hausbesitzer ein erstes kostenfreies Beratungsgespräch
zur Verbesserung der Energieeffizienz an Gebäuden in Anspruch genommen.
Finanziert werde diese Beratungen von der Verbraucherzentrale Berlin und den
Kommunen.
Die Tätigkeit der Klimaschutz-Agentur wird zwischenzeitlich auch über die
Landkreisgrenzen hinweg als sehr erfolgreich bezeichnet. Informations- und
Öffentlichkeitsarbeit werden großgeschrieben. Deshalb sind auch Projekte an
zahlreichen Schulen geplant. Die Gutenbergschule Riederich zählt zu den ersten
Bildungseinrichtungen, die davon profitieren werden. Demnächst werden in drei
Grundschulklassen Beratungen zum Thema „Stand-by-Verbrauch von Elektrogeräten“
stattfinden.
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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.09.2010 (KW 39/2010)
Hochwasserschutz am Ettwiesenbach
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen in den nächsten Wochen die
Bauleistungen für den Hochwasserschutz am Ettwiesenbach beschränkt
auszuschreiben und das geplante Hochwasserschutzprojekt im Herbst/Winter 2010
umzusetzen. Bei der Bahnunterführung an der Kleinbettlinger Straße soll eine
Retentionsfläche geschaffen werden, um bei Starkregenereignissen bis zu 5000 m³
Niederschlagswasser zurückzuhalten und damit ein Hochwasser im Ort zu vermeiden.
Die umfangreichen planerischen und sonstigen vorbereitenden Maßnahmen sind
weitestgehend abgeschlossen. Im Haushaltsplan 2010 steht eine 1. Rate in Höhe
von 40.000 € zur Verfügung. Die Restfinanzierung muss 2011 erfolgen. Die
Gesamtkosten liegen bei ca. 110.000 €.
Einrichtung eines „Bildungshauses für Drei- bis Zehnjährige“
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen sich für das o.g. Modellprojekt zu
bewerben. Die demographischen Prognosen für die Zukunft sind eindeutig - es wird
weniger Geburten geben. Dies hat auch Auswirkungen auf die Gutenbergschule. Die
Teilnahme am Modellprojekt des Landes Baden-Württemberg (Bildungshaus für Drei-
bis Zehnjährige) soll künftig zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen Schule
und Kindergärten führen. Kindergartenkinder sollen künftig schon viel früher die
Gelegenheit bekommen den Schulalltag kennenzulernen. Geplant sind so genannte
"Tandems" zwischen Lehrerinnen und Erzieherinnen, die die Zusammenarbeit
zwischen der Schule und den Kindergärten in wöchentlichen Teamsitzungen
vorbereiten. Neben gemeinsamen Unterricht soll es auch gemeinsame Projekte in
Fächern wie Sport, Kunst und Naturwissenschaften geben. Sollte die Bewerbung für
das Modellprojekt erfolgreich sein, kann die Gutenbergschule mit mehr
Lehrerstunden rechnen. Zu Beginn des Projekts sollen – vorausgesetzt die
Bewerbung wird berücksichtigt - zunächst die Vorschulkinder schwerpunktmäßig
einbezogen werden. In weiteren Schritten würde dann das Angebot des
Bildungshauses auch für die Kindergartenkinder im zweiten und ersten Jahr
erweitert werden.
Abwassergebühr (Einführung der neuen Bemessungsgrundlage)
Die Verwaltung hat den Gemeinderat darüber unterrichtet, dass nach der
neuesten Rechtsprechung die Berechnung der Abwassergebühr auf einen neuen
Gebührenmaßstab umzustellen ist. Hierbei wird wie bisher auch die
Schmutzwassergebühr für häusliches Abwasser nach dem Frischwassermaßstab
bemessen. Daneben wird zukünftig eine Niederschlagswassergebühr für die
auf dem Grundstück versiegelte Fläche erhoben. Die sehr aufwändige Umstellung
der Bemessungsgrundlage wird Kosten in Höhe von 20.000 € - 30.000 €
verursachen.
Die Verwaltung weist aber darauf hin, dass das nun geforderte
Berechnungsmodell zwar zu einer größeren Gebührengerechtigkeit beiträgt, jedoch
keine Gebührenerhöhung insgesamt bedeutet. Allerdings werden sich bei
Grundstücken mit einem hohen Versiegelungsgrad Veränderungen ergeben.
Für die Ermittlung der auf den Grundstücken vorhandenen versiegelten Flächen
hat der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, eine
Luftbildauswertung durchzuführen.
Die Verwaltung rechnet damit, dass die Auswertungsarbeiten,
Gebührenkalkulation und Satzungsneufassung bis Ende des Jahres 2011
abgeschlossen werden können.
Bebauungsplan „Baldauf-Areal – Teilbereich 1“
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen im Baufeld 3 des Bebauungsplans
Baldauf Areal anstatt einer „offenen Bauweise“ (Gebäudelänge bis maximal 50
Meter zulässig) eine „abweichende Bauweise“ festzusetzen. Um das geplante
Seniorenwohn- und Pflegeheim realisieren zu können war diese Änderung nötig
geworden.
Öffentlicher Busverkehr – Einrichtung einer weiteren Bushaltestelle auf
der Metzinger Straße
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen eine weitere Bushaltestelle auf
der Metzinger Straße auf Höhe Gebäude 20 einzurichten, die den Namen „Riederich
Mitte“ erhalten soll. In diesem Zusammenhang erhält die Haltestelle vor dem
Rathaus in der Mittelstädter Straße die Bezeichnung „Haltestelle Rathaus“. Die
Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle soll zu einer Verbesserung der
Erreichbarkeit des Angebots im öffentlichen Personennahverkehr beitragen.
Die Verwaltung wurde beauftragt die erforderliche verkehrsrechtliche
Anordnung beim Landratsamt Reutlingen zu beantragen. Für die Einrichtung
entstehen Kosten in Höhe von ca. 1.700 €. Die neue Haltestelle kann frühestens
zum Fahrplanwechsel im Dezember 2010 angefahren werden.
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Stromkonzessionsvertrag (KW 33/2010)
Gemeinden wollen sich am Stromnetz der EnBW ab 2013 beteiligen
In vielen Gemeinden sind derzeit Diskussionen über eine künftige Beteiligung
am Stromverteilnetz der Energieversorgung Baden Württemberg AG (EnBW) im Gange.
Denn zum 31.12.2012 enden die mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossenen
Konzessionsverträge der Neckarwerke AG (heute EnBW) mit insgesamt 67 Städten und
Gemeinden im Großraum Stuttgart. Diese Kommunen, darunter auch die Gemeinde
Riederich, sind seit 1973 Mitglied im Neckar-Elektrizitätsverband (NEV), einem
kommunalen Zweckverband, der die energiewirtschaftlichen Interessen seiner
Mitgliedsgemeinden gegenüber den Energieversorgern vertritt. Erst kürzlich fand
eine Informationsveranstaltung für die Mitglieder von zehn Gemeinderatsgremien
in der Gutenberghalle statt.
Diskussionsgrundlage ist das Angebot des NEV, dass sich Verband und seine
Mitgliedsgemeinden ab 2013 am örtlichen und im Eigentum der EnBW befindlichen
Stromverteilnetz (Nieder- und Mittelspannung) wirtschaftlich beteiligen können.
Das ausgearbeitete Beteiligungsmodell sieht die Gründung einer neuen
Netzgesellschaft (Neckar-Netze GmbH & Co. KG) vor, an der der Verband und
die Kommunen gemeinsam mit 51 % über die Mehrheit verfügen und EnBW Anteile von
49% halten sollen. Das Unternehmen würde mit seinem Personal und der technischen
Kompetenz den Netzbetrieb weiterhin zuverlässig sicherstellen. Über
alle wichtigen Fragen, insbesondere über den Wert des Netzes in den 67 Kommunen,
besteht mit EnBW grundsätzliches Einvernehmen. Die kommunale Seite müsste sich
an dieser Netzgesellschaft mit einem Eigenkapitalanteil von ca. 100 Mio. Euro
beteiligen. Auf Riederich entfiele somit ein Investitionsbetrag von rd. 230.000
Euro. Die exakten Beträge werden erst zum Stichtag 01.01.2013 gutachterlich
ermittelt und festgelegt.
EnBW garantiert den kommunalen Gesellschaftern eine Bruttorendite von
jährlich 8 % auf das eingesetzte Kapital. Dieses Verhandlungsergebnis macht das
NEV-Modell für alle Städte und Gemeinden sowohl energiepolitisch als auch
wirtschaftlich attraktiv. Für Riederich könnte sich die Garantierendite, ohne
dass besondere Risiken eingegangen werden, mit einem Nettojahresertrag in Höhe
von bis zu 6.000 Euro auswirken.
Alternativ haben die Gemeinden die Möglichkeit, erneut einen
Konzessionsvertrag mit der EnBW abzuschließen. In diesem Falle würde sich
gegenüber dem derzeitigen Status nichts Grundsätzliches ändern.
Die Konzessionsverträge, die ab 2013 von den Gemeinden mit dem jeweiligen
Netzbetreiber wieder für 20 Jahre vereinbart werden sollen, regeln das
Nutzungsrecht von öffentlichen Straßen und Wegen zur Leitungsverlegung und zur
Versorgung von Energie. Die Gemeinden erhalten dafür eine Konzessionsabgabe. Die
Höhe ist abhängig von der örtlichen Stromliefermenge, die Obergrenze ist
gesetzlich geregelt. Die Gemeinde Riederich vereinnahmt jährlich ca. 95.000
Euro. Bei der Umsetzung des NEV-Modells wird die neue Netzgesellschaft ab 2013
Konzessionsnehmer. An der Höhe der Abgabe ändert sich nichts.
Aus diesen Zahlen wird deutlich, dass Haupteinnahme der Kommunen im
Energiebereich die Konzessionsabgabe bleibt. Die Möglichkeit, am Netzbetrieb
wirtschaftlich zu partizipieren, ist zwar sinnvoll und auch energiepolitisch
interessant, darf jedoch fiskalisch nicht überbewertet werden. Der NEV wird
seine Beteiligung an der Netzgesellschaft noch in diesem Jahr beschließen, die
Städte und Gemeinden können über ihren Beitritt bis 2012 entscheiden.
Auf die Erzeugung und den Vertrieb von Energie kann jedoch über die
Netzbeteiligung von kommunaler Seite kein direkter Einfluss genommen werden.
Seit der Liberalisierung des Strommarktes vor einigen Jahren müssen
Stromerzeugung, Netzbetrieb und Vertrieb als voneinander völlig unabhängige
Geschäftsbereiche eines Energieversorgungsunternehmens geführt werden.
Der Kunde kann Strom, unabhängig vom Netzbetreiber, von jedem Anbieter
beziehen. Der Netzbetreiber erhebt für die Durchleitung von Elektrizität von
anderen Anbietern sogenannte Netznutzungsentgelte.
Regenerative Energie können seit längerem auch Kommunen, Betriebe und
Privatpersonen zum Eigenverbrauch erzeugen oder ins Netz einspeisen.
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Störche in Riederich (KW 32/2010)
Seltene Gäste im Ermstal: Ein Storchenpaar am Feuchtbiotop an der Alten
Mittelstädter Straße. Weißstörche befinden sich bereits wieder auf ihrer langen
Reise zu den Überwinterungsquartieren in Afrika. Die beiden Vögel wurden bei
ihrem kurzen Zwischenaufenthalt Anfang dieser Woche von Uwe Kuhn gesehen und
fotografiert.


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Baugebiet „Baldauf-Areal“ (KW 32/2010)
Seit 2007 ist das frühere gewerblich genutzte Quartier an der Stuttgarter
Straße für Wohn- und Mischnutzung erschlossen. Bisher wurden lediglich 4
Wohngebäude errichtet. Doch jetzt zeichnen sich weitere bauliche Aktivitäten ab:
Ein Nürtinger Investor hat den Bauantrag für eine Seniorenwohnheim mit 39
Einzelzimmer und fünf betreuten Wohnungen eingereicht. Baubeginn ist Frühjahr
2011. Außerdem wird von einem Bauträgerunternehmen ein Sechsfamilienhaus
geplant. Des Weiteren kann die Gemeinde in Kürze drei Grundstücke für
Einfamiliengebäude an private Interessenten veräußern.
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Spende für Jugendarbeit (KW 32/2010)
Mandatsträger radeln bei Tour de Ländle
An der 75 km langen 3. Etappe der diesjährigen Tour de Ländle von Bad
Liebenzell bis Baiersbronn beteiligten sich auch die Gemeinderäte Petra Bäuerle,
Dietmar Hacker und Uli Sensbach sowie Bürgermeister Klaus Bender. Sponsor EnBW
unterstützte an diesem Tag die Aktion mit einem sogenannten Kilometergeld. Pro
gefahrenen Kilometer stellt das Energieversorgungsunternehmen einen Euro für
gemeinnützige Zwecke in den Kommunen zur Verfügung. In Riederich wird der
„eingefahrene“ Betrag von 300 Euro für die Förderung der Vereinsjugendarbeit
verwendet.
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Vollsperrung Entenbachstraße Höhe Gebäude Nummer 20 (KW 30/2010)
Wegen der Erstellung eines Einfamilienhauses (Entenbachstraße 20) ist
die Entenbachstraße von Donnerstag 19. August ab 05:00 Uhr bis Freitag 20.
August ca. 22:00 Uhr nach der Einmündung Grüne Mitte (diese kann noch befahren
werden) bis auf Höhe Gebäude Nummer 22 bzw. 23 voll gesperrt. Wir bitten
entsprechend um Beachtung.
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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.07.2010 (KW 30/2010)
Bebauungsplan Baldauf-Areal (Teilbereich 1) – Satzungsbeschluss
Einstimmig hat der Gemeinderat den Teilbereich 1 des Bebauungsplans
„Baldauf-Areal“ als Satzung beschlossen. Nach der Entwurfsfeststellung im
Gemeinderat am 09.06.2010 wurden während der sich anschließenden Auslegungsfrist
keine Anregungen der Öffentlichkeit mehr eingebracht.
Auf die entsprechende öffentliche Bekanntmachung bezüglich des
Inkrafttretens, welche auf der Homepage veröffentlicht ist, wird verwiesen.
Finanzzwischenbericht 2010
Kämmerer Tobias Pokrop informierte das Gremium über den Stand des
Haushaltsvollzugs.
Als positives Signal konnte festgestellt werden, dass das bis Jahresende zu
erwartende Gewerbesteueraufkommen mit 700.000 € derzeit rund 300.000 € über dem
Planansatz liegt. Geringfügige Einnahmeverbesserungen sind auch aus dem
Kommunalen Finanzausgleich zu erwarten. Das im Haushaltsplan 2010
prognostizierte Defizit im Verwaltungshaushalt mit 1,085 Mio. € könnte damit auf
rund 680.000 € begrenzt werden.
Im Vermögenshaushalt stellt sich die Haushaltsentwicklung ebenfalls
verbessert dar. Mit den bereits realisierten Grundstückserlösen und der
positiven Aussicht, in Kürze weitere Bauplätze verkaufen zu können, lässt
sich das prognostizierte Defizit im Vermögenshaushalt voraussichtlich vermeiden.
Damit würden eine Rücklagenentnahme mit 587.000 € und eine zusätzliche
Kreditaufnahme von 500.000 € entbehrlich. Stattdessen könnte gar ein Betrag mit
knapp 500.000 € in die allgemeine Rücklage eingestellt werden.
Trotz der wachsenden Zuversicht, dass sich der Vollzug des Haushaltsplans
2010 positiver gestaltet, als ursprünglich angenommen, muss festgestellt werden,
dass der Haushaltsausgleich im Vermögenshaushalt auf einmalige Effekte in Form
von Vermögensveräußerungen zurückzuführen ist.
Die strukturellen Probleme im Verwaltungshaushalt sind bei weitem nicht
gelöst, der Haushaltsausgleich in Frage gestellt. Ein Gewerbesteueraufkommen in
Höhe von rund 700.000 €, das nur rund einem Drittel der Gewerbesteuereinnahmen
vorangegangener Jahre entspricht, reicht nicht aus, die Ausgaben der kommunalen
Infrastruktur in Riederich zu decken.
An dieser Stelle verbleibt die Hoffnung, dass die wirtschaftliche
Gesamtsituation sich weiter stabilisiert und damit auch die Steuereinnahmen
wieder sprudeln. Ansonsten kann nur durch spürbare Eingriffe in die kommunale
Infrastruktur der Ausgabebedarf an die Einnahmesituation angepasst werden.
Günter Gusenbauer 30 Jahre Gemeinderat
Feierlicher Abschluss der öffentlichen Sitzung: Bürgermeister Klaus Bender
übergab die vom Gemeindetag Baden-Württemberg verliehene goldene Ehrennadel an
Gemeinderat Günter Gusenbauer.
Seit 30 Jahren ist Herr Gusenbauer Mitglied des Gemeinderats. Er wurde im
Juni 1980 erstmals gewählt, danach sechs Mal in Folge, mehrfach sogar mit der
höchsten Stimmenzahl, in diesem Ehrenamt bestätigt. Dies zeige, welche hohe
Wertschätzung er in der Bevölkerung genieße, so Bürgermeister Bender in seiner
Laudatio. Gemeinderat Gusenbauer habe in den zurückliegenden drei Jahrzehnten
Kommunalpolitik aktiv mit gestaltet und Verantwortung für das Gemeinwohl
übernommen. Er ist damit der am längsten amtierende Mandatsträger in der
Geschichte Riederichs, zudem noch im elften Jahr 1. stellvertretender
Bürgermeister.
Verbunden mit einem herzlichen Dank für das große Engagement überreichte der
Vorsitzende die goldene Ehrennadel samt Urkunde und einem kleinen Präsent der
Gemeinde.
Günter Gusenbauer bedankte sich für diese Auszeichnung und ließ in einer
kurzen Rede die vergangenen 30 Jahre Gemeinderatsarbeit Revue
passieren.


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Personalwechsel im Kindergarten Bismarckstraße (KW 30/2010)
Erzieherin Simone Bühler verabschiedet
Seit Mai 2009 ist Simone Bühler als Erzieherin im Kindergarten
Bismarckstraße tätig. Zum neuen Kindergartenjahr wird sie eine unbefristete
Stelle an der integrativen und heilpädagogischen Kindertagesstätte in Bonn
(Nordrhein-Westfalen) antreten. Für sie geht damit ihr Wunsch in Erfüllung, mit
ihrem Lebenspartner eine gemeinsame Wohnung beziehen zu können. Vergangene
Woche wurde Simone Bühler im Kreis der Kolleginnen verabschiedet.
Hauptamtsleiter Torben Dorn bedankte sich im Namen der Gemeinde für die
geleistete Arbeit und die sehr gute Zusammenarbeit.
Alles Gute!


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Wasserrohrbrüche (KW 29/2010)
Schnelle Hinweise helfen bei der Leckfindung Schäden am
Wasserleitungsnetz sind meist mit Wasserverlusten verbunden. Die schnelle
Behebung ist wichtig und liegt im Interesse aller Wasserverbraucher. Denn die
Kosten eines Rohrbruches wird auf die Gemeinschaft umgelegt. Aufgrund der
ständigen Datenverbindung zur Leitstelle der Bodenseewasserversorgung (BWV) kann
dort sofort ein unüblicher höherer Wasserverbrauch als Hinweis auf eine
Leckstelle erkannt werden. Schwieriger ist jedoch die Ortung der Schadensstelle.
Deshalb sind wir auf die Mithilfe der Bürgerschaft angewiesen. In manchen
Fällen konnte schon ein entsprechender Hinweis zum schnelleren Auffinden
des Leitungsdefekts beitragen. So auch am vergangenen Samstag: Dank eines
aufmerksamen Mitbürgers gelang es, den oberirdischen Wasseraustritt aus
einer Leitung nahe des Hochbehälters "Holzäcker" frühzeitig zu stoppen. Dennoch
sind in nur vier Stunden über 200.000 Liter Wasser in der Flur versickert.
Meldeprämie bei Leitungsschäden In diesem Zusammenhang weist die
Gemeindeverwaltung darauf, dass jede Mitteilung, die zur schnelleren
Feststellung eines Rohrbruches beiträgt, mit einer Prämie von 50 Euro belohnt
wird. Werden also ungewöhnliche Geräusche im Straßenbereiche wahrgenommen
oder unübliche Wasseraustritte entdeckt, ist eine umgehende
Benachrichtigung der Gemeindeverwaltung oder des
Bauhofes erforderlich. Ist dort niemand erreichbar, kann zu jeder
Tages- oder Nachtzeit die Leitstelle der BWV in Stuttgart unter Telefon
0711-973-2000 benachrichtigt werden. Diese Notrufnummer gilt für alle
Störfälle und ist rund um die Uhr anwählbar.
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Rathaus am Mittwoch 04.08.2010 geschlossen
Wegen der Neuinstallation der EDV-Anlage im Rathaus, ist am
Mittwoch, 04.08.2010 das Rathaus geschlossen. Auch am Donnerstag ist der
Dienstbetrieb nur eingeschränkt möglich. Wir bitten die Bevölkerung um
Verständnis.
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Bürgerfest
Dank an Helfer und Mitwirkende
Hochsommerliche Hitze zum Beginn, Gewitter in der Nacht, Regenschauer
und Schwüle am Sonntagnachmittag und zwischendurch auch herrliches
Festwetter - das vergangene Wochenende war geprägt von durchaus
wechselhaften äußeren Einflüssen. Dennoch überwogen die guten Eindrücke,
Veranstalter und Besucher duften mit den unbeeinflussbaren Gegebenheiten recht
zufrieden sein. Mit einem farbenfrohen und fantasievollen Umzug eröffneten
Schüler und Kindergartenkinder in Begleitung der Musikvereine Grafenberg
und Riederich bereits zum dritten Mal das Bürgerfest. Einen fröhlicheren
Festbeginn hätte es gar nicht geben können; der Raiseplatz war als Ziel der
Umzugsstrecke schlagartig belebt. Und gegen 16.00 Uhr auch wieder wie
leergefegt. Der erwarteten Spannung im Viertelfinalspiel konnte
sich letztlich kaum jemand entziehen.
Das Bürgerfest ist als Gemeinschaftsveranstaltung der Vereine, der
Kirchengemeinden und der Feuerwehr einmal mehr gelungen. Dieses
Fest ist auch ein Beispiel guter Zusammenarbeit, ein schönes Angebot an die
Bürgerschaft, mitten im Ort die Begegnung, das Gespräch zu suchen und einige
Stunden unbeschwertes Feiern zu genießen. Der Beitrag der Gutenbergschule und
der Kindergärten wird in diesem Zusammenhang als Zeichen der aktiven
Verbundenheit mit dem gesellschaftlichen Leben in unserer Gemeinde verstanden.
Schließlich ist es ja auch ein Fest für Jung und Alt.
Ohne eine Vielzahl von ehrenamtlichen Helfern wäre die Ausrichtung eines
solchen Straßenfestes nicht möglich. Der Vorbereitungsaufwand und auch die
Arbeit danach sind enorm; dies vollständig zu erkennen ist eigentlich nur
denen möglich, die schon einmal bei der Organisation und Ausrichtung
mitgewirkt haben. Deshalb gilt mein Dank in erster Linie dem großen Helferteam.
Viele Vereinsmitglieder waren bereits beim schweißtreibenden Aufbau der
Stände und der Bühne kraftvoll im Einsatz. Ein herzliches Dankeschön an die
Kinder, Lehrer/innen und Erzieher/innen, die Musiker/innen aus Grafenberg und
Riederich, die Mitarbeiter des DRK, Bauhofs, der Verwaltung und der Polizei
sowie den Sponsoren für deren Unterstützung. Nicht unerwähnt bleiben soll auch
das Verständnis der Anlieger; die mit den unvermeidbaren Beeinträchtigungen an
diesem Wochenende leben mussten.
Klaus Bender
Bürgermeister
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14. Bürgerfest
Kinderumzug mit erweiterter Umzugsstrecke bildete Auftakt
Um einen „Begegnungsverkehr“ beim Umzug der Kindergarten- und Schulkinder zu
ermöglichen wurde der Streckenverlauf erweitert. Dank tatkräftiger Unterstützung
durch die Freiwillige Feuerwehr sowie zwei Streifenwagenbesatzungen des
Polizeireviers Metzingen konnte der Umzug problemlos mehrere Straßen passieren.
„Fische fliegen in der Luft“, „Wir sind Windspiele“ und auch der das Wetter
perfekt beschreibende Spruch „Hier sind wir, die Klasse 4 – wir fahren mit dem
Rad bei 35 Grad“ markierten den einfallsreichen und bunten Umzug. Die
Hauptschüler unterstützten wieder die „Clowns im Dienst“ (Kinderberg
International e.V.), welche wöchentlich Besuche bei den Kinderkliniken in
Tübingen und Reutlingen sowie Schwäbisch Gmünd durchführen.
Dank der hervorragenden Vorarbeit und dem reibungslosen Aufbau durch die
Vereine und den Bauhof sowie dem Verständnis der betroffenen Anwohner, konnte
auch die Vorverlegung des Umzuges um eine Stunde gemeistert werden. Angesichts
der großen Begeisterung für die Fußballweltmeisterschaft, insbesondere bei
Beteiligung des DFB-Teams in der Endrunde, stellte sich die Vorverlegung als die
richtige Entscheidung heraus. Viele Zuschauer säumten am Samstagnachmittag die
Gehwege entlang der erweiterten Umzugsstrecke.
Leider war wieder der Sonntagnachmittag mit Regenschauern durchsetzt. Das
Rahmenprogramm konnte jedoch durchgeführt werden, auch dank zahlreicher
Besucher, die sich nicht vom Wetter vertreiben ließen.
Wir bedanken uns bei den vielen Helferinnen und Helfern, den Akteuren sowie
bei den Sponsoren des Rahmenprogramms für ihre Mitwirkung und die Unterstützung.
Die Anwohner des Raiseplatzes und der Festumzugsstrecke zeigten wieder großes
Verständnis. Auch hierfür bedanken sich das Organisationsteam Bürgerfest und die
Gemeindeverwaltung recht herzlich.
Hier einige Impressionen vom vergangenen Festwochenende:

 Den Auftakt des Umzuges machte wieder die Blaskapelle des Riedericher Musikvereins
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Mit sechs Kindergartengruppen, acht Grundschulklassen und vier Hauptschulklassen war viel geboten.
 Mit sechs Kindergartengruppen, acht Grundschulklassen und vier Hauptschulklassen war viel geboten.
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 Die Grafenberger Blasmusik unterstütze den Festumzug. Ein herzliches Dankeschön an den Musikverein Grafenberg.
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Die Zuschauer/innen des Umzugs strömen auf den Raiseplatz.
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Bürgermeister Klaus Bender erklärt das 14. Riedericher Bürgerfest für eröffnet.
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 Gemeinsamer Auftritt der Musikvereine Grafenberg und Riederich als musikalischen Festauftakt.
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Der Festplatz bei herrlichem Festwetter gefüllt - Das Riedericher Bürgerfest
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Vorführung Projektchor Sängerbund und Gutenbergschule
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 Ponyreiten – Seit Jahren bei den jungen Besuchern beliebter Bestandteil des Rahmenprogramms
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Kistenstapeln – Herausforderung für die Jugendlichen
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Karate Vorführung vom TSV.
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 Lustige Unterhaltung am Sonntag mit dem Clown Klikusch dank Unterstützung durch die Volksbank Metzingen e.G.
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Grenzabstände bei Bäumen, Sträuchern und Gehölzen (KW 09/2010)
Immer wieder wird bei uns angefragt, welche Grenzabstände mit
Bäumen, Sträuchern und Gehölzen einzuhalten sind. Daher wollen wir nachstehend
auf die Abstandsbestimmungen des Nachbarrechtsgesetzes hinweisen.
1. Bei Beerenobststräuchern und -stämmen, Rosen, Ziersträuchern
und sonstigen artgemäß kleinen Gehölzen sowie mit Rebstöcken außerhalb von
Weinbergen beträgt der Abstand 0,50 m. Die Gehölze dürfen die Höhe von 1,80 m
nicht überschreiten, sonst muss ein Abstand von 2,00 m eingehalten werden.
2. Bei Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen sowie mit
Weidenpflanzungen, die jährlich genutzt werden, beträgt der Abstand 1,00 m. Die
Gehölze dürfen die Höhe von 1,80 m nicht überschreiten, sonst muss ein Abstand
von 2,00 m eingehalten werden.
3. Bei Kernobst- und Steinobstbäumen auf schwach- und mittelstark
wachsenden Unterlagen und anderen Gehölzen artgemäß ähnlicher Ausdehnung, bei
Forstsamenplantagen sowie bei Weidenpflanzungen, die nicht jährlich genutzt
werden, beträgt der Abstand 2,00 m. Die Gehölze dürfen die Höhe von 4,00 m nicht
überschreiten, sonst muss ein Abstand von 3,00 m eingehalten werden.
4. Bei artgemäß mittelgroßen oder schmalen Bäumen wie Birken,
Blaufichten, Ebereschen, Erlen, Robinien (Akazien), Salweiden, serbischen
Fichten, Thujen, Weißbuchen, Weißdornen und deren Veredelungen, Zieräpfeln,
Zierkirschen, Zierpflaumen, und anderen Gehölzen artgemäß ähnlicher Ausdehnung
sowie mit Obstbäumen auf stark wachsenden Unterlagen und veredelten
Walnussbäumen beträgt der Abstand 4,00 m.
5. Bei großwüchsigen Arten wie Ahornen, Buchen, Eichen, Eschen,
Kastanien, Linden, Nadelbäumen, Pappeln, Platanen, unveredelten
Walnusssämlingsbäumen sowie mit anderen Bäumen artgemäß ähnlicher Ausdehnung
beträgt der Abstand 8,00 m.
Die in Nummer 3 und 4 aufgeführten Abstände ermäßigen sich
gegenüber Grundstücken in Innerortslage auf die Hälfte. Dies gilt nicht für
Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen, Forstsamenplantagen, Obstbäume auf stark
wachsenden Unterlagen und veredelte Walnussbäume sowie für geschlossene Bestände
mit mehr als drei Gehölzen. Einzeln stehende großwüchsige Bäume, ausgenommen
Nadelbäume, dürfen gegenüber Grundstücken in Innerortslage mit einem Abstand von
6 m gepflanzt werden. Enthält ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach den
Vorschriften des Bauplanungsrechtes Festsetzungen über Böschungen,
Aufschüttungen, Einfriedigungen, Hecken oder Anpflanzungen,
so müssen die nach dem Nachbarrechtsgesetz vorgeschriebenen
Abstände nicht eingehalten werden, wenn es die Verwirklichung der planerischen
Festsetzungen erfordert. Dies gilt nicht gegenüber landwirtschaftlich genutzten
Grundstücken (§ 27 des Nachbarrechtsgesetzes).
Soweit die Anpflanzungen die Grenzabstände nicht einhalten, ist
der Besitzer des Gehölzes verpflichtet, das Gehölz in der Zeit vom 01. Oktober
bis 29. Februar zu verkürzen.
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Letzte Aktualisierung am 30.01.2012 |
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