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Gemeinde Riederich Mittelstädter Straße 17 72585
Riederich Tel.: 07123-93 59-0 Fax: 07123-9359-11 E-Mail: info@riederich.de
Öffnungszeiten Rathaus: Mo. - Fr. 9 Uhr - 12
Uhr Di. 15 Uhr - 19 Uhr
Bankverbindungen Kreissparkasse Reutlingen Kto. 900
557 BLZ 640 500 00
Volksbank Metzingen- Bad Urach Kto. 250 270 005 BLZ 640 912
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Stromkonzessionsvertrag (KW 33/2010)
Gemeinden wollen sich am Stromnetz der EnBW ab 2013 beteiligen
In vielen Gemeinden sind derzeit Diskussionen über eine künftige Beteiligung
am Stromverteilnetz der Energieversorgung Baden Württemberg AG (EnBW) im Gange.
Denn zum 31.12.2012 enden die mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossenen
Konzessionsverträge der Neckarwerke AG (heute EnBW) mit insgesamt 67 Städten und
Gemeinden im Großraum Stuttgart. Diese Kommunen, darunter auch die Gemeinde
Riederich, sind seit 1973 Mitglied im Neckar-Elektrizitätsverband (NEV), einem
kommunalen Zweckverband, der die energiewirtschaftlichen Interessen seiner
Mitgliedsgemeinden gegenüber den Energieversorgern vertritt. Erst kürzlich fand
eine Informationsveranstaltung für die Mitglieder von zehn Gemeinderatsgremien
in der Gutenberghalle statt.
Diskussionsgrundlage ist das Angebot des NEV, dass sich Verband und seine
Mitgliedsgemeinden ab 2013 am örtlichen und im Eigentum der EnBW befindlichen
Stromverteilnetz (Nieder- und Mittelspannung) wirtschaftlich beteiligen können.
Das ausgearbeitete Beteiligungsmodell sieht die Gründung einer neuen
Netzgesellschaft (Neckar-Netze GmbH & Co. KG) vor, an der der Verband und
die Kommunen gemeinsam mit 51 % über die Mehrheit verfügen und EnBW Anteile von
49% halten sollen. Das Unternehmen würde mit seinem Personal und der technischen
Kompetenz den Netzbetrieb weiterhin zuverlässig sicherstellen. Über
alle wichtigen Fragen, insbesondere über den Wert des Netzes in den 67 Kommunen,
besteht mit EnBW grundsätzliches Einvernehmen. Die kommunale Seite müsste sich
an dieser Netzgesellschaft mit einem Eigenkapitalanteil von ca. 100 Mio. Euro
beteiligen. Auf Riederich entfiele somit ein Investitionsbetrag von rd. 230.000
Euro. Die exakten Beträge werden erst zum Stichtag 01.01.2013 gutachterlich
ermittelt und festgelegt.
EnBW garantiert den kommunalen Gesellschaftern eine Bruttorendite von
jährlich 8 % auf das eingesetzte Kapital. Dieses Verhandlungsergebnis macht das
NEV-Modell für alle Städte und Gemeinden sowohl energiepolitisch als auch
wirtschaftlich attraktiv. Für Riederich könnte sich die Garantierendite, ohne
dass besondere Risiken eingegangen werden, mit einem Nettojahresertrag in Höhe
von bis zu 6.000 Euro auswirken.
Alternativ haben die Gemeinden die Möglichkeit, erneut einen
Konzessionsvertrag mit der EnBW abzuschließen. In diesem Falle würde sich
gegenüber dem derzeitigen Status nichts Grundsätzliches ändern.
Die Konzessionsverträge, die ab 2013 von den Gemeinden mit dem jeweiligen
Netzbetreiber wieder für 20 Jahre vereinbart werden sollen, regeln das
Nutzungsrecht von öffentlichen Straßen und Wegen zur Leitungsverlegung und zur
Versorgung von Energie. Die Gemeinden erhalten dafür eine Konzessionsabgabe. Die
Höhe ist abhängig von der örtlichen Stromliefermenge, die Obergrenze ist
gesetzlich geregelt. Die Gemeinde Riederich vereinnahmt jährlich ca. 95.000
Euro. Bei der Umsetzung des NEV-Modells wird die neue Netzgesellschaft ab 2013
Konzessionsnehmer. An der Höhe der Abgabe ändert sich nichts.
Aus diesen Zahlen wird deutlich, dass Haupteinnahme der Kommunen im
Energiebereich die Konzessionsabgabe bleibt. Die Möglichkeit, am Netzbetrieb
wirtschaftlich zu partizipieren, ist zwar sinnvoll und auch energiepolitisch
interessant, darf jedoch fiskalisch nicht überbewertet werden. Der NEV wird
seine Beteiligung an der Netzgesellschaft noch in diesem Jahr beschließen, die
Städte und Gemeinden können über ihren Beitritt bis 2012 entscheiden.
Auf die Erzeugung und den Vertrieb von Energie kann jedoch über die
Netzbeteiligung von kommunaler Seite kein direkter Einfluss genommen werden.
Seit der Liberalisierung des Strommarktes vor einigen Jahren müssen
Stromerzeugung, Netzbetrieb und Vertrieb als voneinander völlig unabhängige
Geschäftsbereiche eines Energieversorgungsunternehmens geführt werden.
Der Kunde kann Strom, unabhängig vom Netzbetreiber, von jedem Anbieter
beziehen. Der Netzbetreiber erhebt für die Durchleitung von Elektrizität von
anderen Anbietern sogenannte Netznutzungsentgelte.
Regenerative Energie können seit längerem auch Kommunen, Betriebe und
Privatpersonen zum Eigenverbrauch erzeugen oder ins Netz einspeisen.
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Störche in Riederich (KW 32/2010)
Seltene Gäste im Ermstal: Ein Storchenpaar am Feuchtbiotop an der Alten
Mittelstädter Straße. Weißstörche befinden sich bereits wieder auf ihrer langen
Reise zu den Überwinterungsquartieren in Afrika. Die beiden Vögel wurden bei
ihrem kurzen Zwischenaufenthalt Anfang dieser Woche von Uwe Kuhn gesehen und
fotografiert.


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Baugebiet „Baldauf-Areal“ (KW 32/2010)
Seit 2007 ist das frühere gewerblich genutzte Quartier an der Stuttgarter
Straße für Wohn- und Mischnutzung erschlossen. Bisher wurden lediglich 4
Wohngebäude errichtet. Doch jetzt zeichnen sich weitere bauliche Aktivitäten ab:
Ein Nürtinger Investor hat den Bauantrag für eine Seniorenwohnheim mit 39
Einzelzimmer und fünf betreuten Wohnungen eingereicht. Baubeginn ist Frühjahr
2011. Außerdem wird von einem Bauträgerunternehmen ein Sechsfamilienhaus
geplant. Des Weiteren kann die Gemeinde in Kürze drei Grundstücke für
Einfamiliengebäude an private Interessenten veräußern.
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Spende für Jugendarbeit (KW 32/2010)
Mandatsträger radeln bei Tour de Ländle
An der 75 km langen 3. Etappe der diesjährigen Tour de Ländle von Bad
Liebenzell bis Baiersbronn beteiligten sich auch die Gemeinderäte Petra Bäuerle,
Dietmar Hacker und Uli Sensbach sowie Bürgermeister Klaus Bender. Sponsor EnBW
unterstützte an diesem Tag die Aktion mit einem sogenannten Kilometergeld. Pro
gefahrenen Kilometer stellt das Energieversorgungsunternehmen einen Euro für
gemeinnützige Zwecke in den Kommunen zur Verfügung. In Riederich wird der
„eingefahrene“ Betrag von 300 Euro für die Förderung der Vereinsjugendarbeit
verwendet.
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Vollsperrung Entenbachstraße Höhe Gebäude Nummer 20 (KW 30/2010)
Wegen der Erstellung eines Einfamilienhauses (Entenbachstraße 20) ist
die Entenbachstraße von Donnerstag 19. August ab 05:00 Uhr bis Freitag 20.
August ca. 22:00 Uhr nach der Einmündung Grüne Mitte (diese kann noch befahren
werden) bis auf Höhe Gebäude Nummer 22 bzw. 23 voll gesperrt. Wir bitten
entsprechend um Beachtung.
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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.07.2010 (KW 30/2010)
Bebauungsplan Baldauf-Areal (Teilbereich 1) – Satzungsbeschluss
Einstimmig hat der Gemeinderat den Teilbereich 1 des Bebauungsplans
„Baldauf-Areal“ als Satzung beschlossen. Nach der Entwurfsfeststellung im
Gemeinderat am 09.06.2010 wurden während der sich anschließenden Auslegungsfrist
keine Anregungen der Öffentlichkeit mehr eingebracht.
Auf die entsprechende öffentliche Bekanntmachung bezüglich des
Inkrafttretens, welche auf der Homepage veröffentlicht ist, wird verwiesen.
Finanzzwischenbericht 2010
Kämmerer Tobias Pokrop informierte das Gremium über den Stand des
Haushaltsvollzugs.
Als positives Signal konnte festgestellt werden, dass das bis Jahresende zu
erwartende Gewerbesteueraufkommen mit 700.000 € derzeit rund 300.000 € über dem
Planansatz liegt. Geringfügige Einnahmeverbesserungen sind auch aus dem
Kommunalen Finanzausgleich zu erwarten. Das im Haushaltsplan 2010
prognostizierte Defizit im Verwaltungshaushalt mit 1,085 Mio. € könnte damit auf
rund 680.000 € begrenzt werden.
Im Vermögenshaushalt stellt sich die Haushaltsentwicklung ebenfalls
verbessert dar. Mit den bereits realisierten Grundstückserlösen und der
positiven Aussicht, in Kürze weitere Bauplätze verkaufen zu können, lässt
sich das prognostizierte Defizit im Vermögenshaushalt voraussichtlich vermeiden.
Damit würden eine Rücklagenentnahme mit 587.000 € und eine zusätzliche
Kreditaufnahme von 500.000 € entbehrlich. Stattdessen könnte gar ein Betrag mit
knapp 500.000 € in die allgemeine Rücklage eingestellt werden.
Trotz der wachsenden Zuversicht, dass sich der Vollzug des Haushaltsplans
2010 positiver gestaltet, als ursprünglich angenommen, muss festgestellt werden,
dass der Haushaltsausgleich im Vermögenshaushalt auf einmalige Effekte in Form
von Vermögensveräußerungen zurückzuführen ist.
Die strukturellen Probleme im Verwaltungshaushalt sind bei weitem nicht
gelöst, der Haushaltsausgleich in Frage gestellt. Ein Gewerbesteueraufkommen in
Höhe von rund 700.000 €, das nur rund einem Drittel der Gewerbesteuereinnahmen
vorangegangener Jahre entspricht, reicht nicht aus, die Ausgaben der kommunalen
Infrastruktur in Riederich zu decken.
An dieser Stelle verbleibt die Hoffnung, dass die wirtschaftliche
Gesamtsituation sich weiter stabilisiert und damit auch die Steuereinnahmen
wieder sprudeln. Ansonsten kann nur durch spürbare Eingriffe in die kommunale
Infrastruktur der Ausgabebedarf an die Einnahmesituation angepasst werden.
Günter Gusenbauer 30 Jahre Gemeinderat
Feierlicher Abschluss der öffentlichen Sitzung: Bürgermeister Klaus Bender
übergab die vom Gemeindetag Baden-Württemberg verliehene goldene Ehrennadel an
Gemeinderat Günter Gusenbauer.
Seit 30 Jahren ist Herr Gusenbauer Mitglied des Gemeinderats. Er wurde im
Juni 1980 erstmals gewählt, danach sechs Mal in Folge, mehrfach sogar mit der
höchsten Stimmenzahl, in diesem Ehrenamt bestätigt. Dies zeige, welche hohe
Wertschätzung er in der Bevölkerung genieße, so Bürgermeister Bender in seiner
Laudatio. Gemeinderat Gusenbauer habe in den zurückliegenden drei Jahrzehnten
Kommunalpolitik aktiv mit gestaltet und Verantwortung für das Gemeinwohl
übernommen. Er ist damit der am längsten amtierende Mandatsträger in der
Geschichte Riederichs, zudem noch im elften Jahr 1. stellvertretender
Bürgermeister.
Verbunden mit einem herzlichen Dank für das große Engagement überreichte der
Vorsitzende die goldene Ehrennadel samt Urkunde und einem kleinen Präsent der
Gemeinde.
Günter Gusenbauer bedankte sich für diese Auszeichnung und ließ in einer
kurzen Rede die vergangenen 30 Jahre Gemeinderatsarbeit Revue
passieren.


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Personalwechsel im Kindergarten Bismarckstraße (KW 30/2010)
Erzieherin Simone Bühler verabschiedet
Seit Mai 2009 ist Simone Bühler als Erzieherin im Kindergarten
Bismarckstraße tätig. Zum neuen Kindergartenjahr wird sie eine unbefristete
Stelle an der integrativen und heilpädagogischen Kindertagesstätte in Bonn
(Nordrhein-Westfalen) antreten. Für sie geht damit ihr Wunsch in Erfüllung, mit
ihrem Lebenspartner eine gemeinsame Wohnung beziehen zu können. Vergangene
Woche wurde Simone Bühler im Kreis der Kolleginnen verabschiedet.
Hauptamtsleiter Torben Dorn bedankte sich im Namen der Gemeinde für die
geleistete Arbeit und die sehr gute Zusammenarbeit.
Alles Gute!


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Wasserrohrbrüche (KW 29/2010)
Schnelle Hinweise helfen bei der Leckfindung Schäden am
Wasserleitungsnetz sind meist mit Wasserverlusten verbunden. Die schnelle
Behebung ist wichtig und liegt im Interesse aller Wasserverbraucher. Denn die
Kosten eines Rohrbruches wird auf die Gemeinschaft umgelegt. Aufgrund der
ständigen Datenverbindung zur Leitstelle der Bodenseewasserversorgung (BWV) kann
dort sofort ein unüblicher höherer Wasserverbrauch als Hinweis auf eine
Leckstelle erkannt werden. Schwieriger ist jedoch die Ortung der Schadensstelle.
Deshalb sind wir auf die Mithilfe der Bürgerschaft angewiesen. In manchen
Fällen konnte schon ein entsprechender Hinweis zum schnelleren Auffinden
des Leitungsdefekts beitragen. So auch am vergangenen Samstag: Dank eines
aufmerksamen Mitbürgers gelang es, den oberirdischen Wasseraustritt aus
einer Leitung nahe des Hochbehälters "Holzäcker" frühzeitig zu stoppen. Dennoch
sind in nur vier Stunden über 200.000 Liter Wasser in der Flur versickert.
Meldeprämie bei Leitungsschäden In diesem Zusammenhang weist die
Gemeindeverwaltung darauf, dass jede Mitteilung, die zur schnelleren
Feststellung eines Rohrbruches beiträgt, mit einer Prämie von 50 Euro belohnt
wird. Werden also ungewöhnliche Geräusche im Straßenbereiche wahrgenommen
oder unübliche Wasseraustritte entdeckt, ist eine umgehende
Benachrichtigung der Gemeindeverwaltung oder des
Bauhofes erforderlich. Ist dort niemand erreichbar, kann zu jeder
Tages- oder Nachtzeit die Leitstelle der BWV in Stuttgart unter Telefon
0711-973-2000 benachrichtigt werden. Diese Notrufnummer gilt für alle
Störfälle und ist rund um die Uhr anwählbar.
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Rathaus am Mittwoch 04.08.2010 geschlossen
Wegen der Neuinstallation der EDV-Anlage im Rathaus, ist am
Mittwoch, 04.08.2010 das Rathaus geschlossen. Auch am Donnerstag ist der
Dienstbetrieb nur eingeschränkt möglich. Wir bitten die Bevölkerung um
Verständnis.
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Bürgerfest
Dank an Helfer und Mitwirkende
Hochsommerliche Hitze zum Beginn, Gewitter in der Nacht, Regenschauer
und Schwüle am Sonntagnachmittag und zwischendurch auch herrliches
Festwetter - das vergangene Wochenende war geprägt von durchaus
wechselhaften äußeren Einflüssen. Dennoch überwogen die guten Eindrücke,
Veranstalter und Besucher duften mit den unbeeinflussbaren Gegebenheiten recht
zufrieden sein. Mit einem farbenfrohen und fantasievollen Umzug eröffneten
Schüler und Kindergartenkinder in Begleitung der Musikvereine Grafenberg
und Riederich bereits zum dritten Mal das Bürgerfest. Einen fröhlicheren
Festbeginn hätte es gar nicht geben können; der Raiseplatz war als Ziel der
Umzugsstrecke schlagartig belebt. Und gegen 16.00 Uhr auch wieder wie
leergefegt. Der erwarteten Spannung im Viertelfinalspiel konnte
sich letztlich kaum jemand entziehen.
Das Bürgerfest ist als Gemeinschaftsveranstaltung der Vereine, der
Kirchengemeinden und der Feuerwehr einmal mehr gelungen. Dieses
Fest ist auch ein Beispiel guter Zusammenarbeit, ein schönes Angebot an die
Bürgerschaft, mitten im Ort die Begegnung, das Gespräch zu suchen und einige
Stunden unbeschwertes Feiern zu genießen. Der Beitrag der Gutenbergschule und
der Kindergärten wird in diesem Zusammenhang als Zeichen der aktiven
Verbundenheit mit dem gesellschaftlichen Leben in unserer Gemeinde verstanden.
Schließlich ist es ja auch ein Fest für Jung und Alt.
Ohne eine Vielzahl von ehrenamtlichen Helfern wäre die Ausrichtung eines
solchen Straßenfestes nicht möglich. Der Vorbereitungsaufwand und auch die
Arbeit danach sind enorm; dies vollständig zu erkennen ist eigentlich nur
denen möglich, die schon einmal bei der Organisation und Ausrichtung
mitgewirkt haben. Deshalb gilt mein Dank in erster Linie dem großen Helferteam.
Viele Vereinsmitglieder waren bereits beim schweißtreibenden Aufbau der
Stände und der Bühne kraftvoll im Einsatz. Ein herzliches Dankeschön an die
Kinder, Lehrer/innen und Erzieher/innen, die Musiker/innen aus Grafenberg und
Riederich, die Mitarbeiter des DRK, Bauhofs, der Verwaltung und der Polizei
sowie den Sponsoren für deren Unterstützung. Nicht unerwähnt bleiben soll auch
das Verständnis der Anlieger; die mit den unvermeidbaren Beeinträchtigungen an
diesem Wochenende leben mussten.
Klaus Bender
Bürgermeister
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14. Bürgerfest
Kinderumzug mit erweiterter Umzugsstrecke bildete Auftakt
Um einen „Begegnungsverkehr“ beim Umzug der Kindergarten- und Schulkinder zu
ermöglichen wurde der Streckenverlauf erweitert. Dank tatkräftiger Unterstützung
durch die Freiwillige Feuerwehr sowie zwei Streifenwagenbesatzungen des
Polizeireviers Metzingen konnte der Umzug problemlos mehrere Straßen passieren.
„Fische fliegen in der Luft“, „Wir sind Windspiele“ und auch der das Wetter
perfekt beschreibende Spruch „Hier sind wir, die Klasse 4 – wir fahren mit dem
Rad bei 35 Grad“ markierten den einfallsreichen und bunten Umzug. Die
Hauptschüler unterstützten wieder die „Clowns im Dienst“ (Kinderberg
International e.V.), welche wöchentlich Besuche bei den Kinderkliniken in
Tübingen und Reutlingen sowie Schwäbisch Gmünd durchführen.
Dank der hervorragenden Vorarbeit und dem reibungslosen Aufbau durch die
Vereine und den Bauhof sowie dem Verständnis der betroffenen Anwohner, konnte
auch die Vorverlegung des Umzuges um eine Stunde gemeistert werden. Angesichts
der großen Begeisterung für die Fußballweltmeisterschaft, insbesondere bei
Beteiligung des DFB-Teams in der Endrunde, stellte sich die Vorverlegung als die
richtige Entscheidung heraus. Viele Zuschauer säumten am Samstagnachmittag die
Gehwege entlang der erweiterten Umzugsstrecke.
Leider war wieder der Sonntagnachmittag mit Regenschauern durchsetzt. Das
Rahmenprogramm konnte jedoch durchgeführt werden, auch dank zahlreicher
Besucher, die sich nicht vom Wetter vertreiben ließen.
Wir bedanken uns bei den vielen Helferinnen und Helfern, den Akteuren sowie
bei den Sponsoren des Rahmenprogramms für ihre Mitwirkung und die Unterstützung.
Die Anwohner des Raiseplatzes und der Festumzugsstrecke zeigten wieder großes
Verständnis. Auch hierfür bedanken sich das Organisationsteam Bürgerfest und die
Gemeindeverwaltung recht herzlich.
Hier einige Impressionen vom vergangenen Festwochenende:

 Den Auftakt des Umzuges machte wieder die Blaskapelle des Riedericher Musikvereins
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Mit sechs Kindergartengruppen, acht Grundschulklassen und vier Hauptschulklassen war viel geboten.
 Mit sechs Kindergartengruppen, acht Grundschulklassen und vier Hauptschulklassen war viel geboten.
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 Die Grafenberger Blasmusik unterstütze den Festumzug. Ein herzliches Dankeschön an den Musikverein Grafenberg.
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Die Zuschauer/innen des Umzugs strömen auf den Raiseplatz.
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Bürgermeister Klaus Bender erklärt das 14. Riedericher Bürgerfest für eröffnet.
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 Gemeinsamer Auftritt der Musikvereine Grafenberg und Riederich als musikalischen Festauftakt.
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Der Festplatz bei herrlichem Festwetter gefüllt - Das Riedericher Bürgerfest
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Vorführung Projektchor Sängerbund und Gutenbergschule
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 Ponyreiten – Seit Jahren bei den jungen Besuchern beliebter Bestandteil des Rahmenprogramms
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Kistenstapeln – Herausforderung für die Jugendlichen
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Karate Vorführung vom TSV.
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 Lustige Unterhaltung am Sonntag mit dem Clown Klikusch dank Unterstützung durch die Volksbank Metzingen e.G.
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Öffentliche Bekanntmachung - Inkrafttreten der Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Riederich West“
Der Gemeinderat hat am 30.06.2010 in öffentlicher Sitzung die Änderung des
oben genannten Bebauungsplans gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als
Satzung beschlossen.
Maßgebend ist der Lageplan IBV Ambacher vom 30.06.2010 der
Bebauungsplanänderung.
Die Bebauungsplanänderung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10
Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan kann einschließlich Begründung beim Bürgermeisteramt
Riederich, Mittelstädter Strasse 17, Hauptamt, 72585 Riederich, während der
Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die
Begründung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit
etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim
Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 – 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter
Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über
das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach §
214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur
beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt,
der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges
begründen soll, ist darzulegen.
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten der
Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften, sofern sie unter der Verletzung
von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der
Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach
dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt
nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der öffentlichen
Bauvorschriften verletzt worden sind,
2. Der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter
Bezeichnung des Sachverhalts, welche die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Riederich, 01.07.2010
Klaus Bender
Bürgermeister
Bebauungsplan
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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 30.06.2010 (KW 27/2010)
Vergabe von Tief- und Straßenbauarbeiten in der
Rudolf-Diesel-Straße
Der Gemeinderat hat einstimmig die Firma List aus Reutlingen, zum
Pauschalangebotspreis in Höhe von brutto 59.250 € mit Tief- und
Straßenbauarbeiten beauftragt. Nachdem kürzlich das ca. 70 Ar große
Gewerbegrundstück in der Rudolf-Diesel Straße veräußert wurde, muss nun für eine
bereits vor Jahren veräußerte Teilfläche zur Erweiterung des angrenzenden
Handwerksbetriebs die endgültige Verkehrserschließung hergestellt werden.
Außerdem ist die Neuverlegung einer Kanal- und Wasserleitung auf ca. 50 m Länge
erforderlich.
Die Bauarbeiten sind im Sommer zur Ausführung vorgesehen.
Vergabe der Bauleistung heizungs- und sanitärtechnischen Arbeiten im
Feuerwehrhaus/ Kindergarten Auf der Raise
Der Gemeinderat hat einstimmig die Firma Kurz Klima- und Sanitärbau GmbH aus
Riederich, zum Angebotspreis in Höhe von brutto 38.500 €, mit heizungs- und
sanitärtechnischen Arbeiten im Feuerwehrhaus/ Kindergarten Auf der Raise
beauftragt. Die Verwaltung hat das Vorhaben „Energetische Sanierung
Feuerwehrhaus“ zur Förderung im Rahmen des Konjunkturprogramms II –
Infrastrukturpauschale angemeldet; die Gemeinde kann nun mit einem Förderbetrag
in Höhe von rund 26.000 € rechnen.
Im Feuerwehrhaus wird die Mess-, Steuer- und Regeltechnik erneuert. Außerdem
sind der Austausch der Heizungspumpen und die Automatisierung der Abluftanlage
im Nassbereich vorgesehen.
Im benachbarten Kindergarten, der an der Heizzentrale des Feuerwehrhauses
hängt, wird die Regelungstechnik der Fußbodenheizung verbessert sowie
Warmwasserspeicher durch energiesparende Durchlauferhitzungssysteme ersetzt.
Kommunaler Zuschuss an die Musikschule Metzingen e.V.
Der Gemeinderat hat beschlossen, den kommunalen Zuschuss an die Musikschule
ab dem 01.10.1010 um ca. 4.400 Euro zu reduzieren. Dieser jährliche Zuschuss in
Höhe des entstandenen Abmangelbetrags, der sich bei derzeit 123 Schülern aus
Riederich auf ca. 32.500 € beläuft, verringert sich damit auf rd. 28.100
€.
Der Beschluss wirkt sich so aus, dass den Eltern künftig von der Musikschule
ein monatlicher Zuschlag von 3 € pro Schüler auf die Unterrichtsgebühren
auferlegt wird. Die Verwaltung hatte den etwas geringeren Betrag von 2 €
vorgeschlagen. Die Gemeinden Dettingen und Grafenberg handhaben die 3
Euro-Zuschlagsregelung bereits seit zwei Jahren.
Die Kosten pro Musikschüler belaufen sich aktuell auf 397 € im Jahr. Die
Stadt Metzingen übernimmt davon für die auswärtigen Schüler (Dettingen,
Grafenberg und Riederich) als Standortkommune vertragsgemäß vorneweg einen
Betrag von einem Drittel (133 € pro Schüler). Das Nettodefizit von somit 264 €
pro Schüler ist bisher in vollem Umfang von den jeweiligen Wohnsitzgemeinden
getragen worden.
Bebauungsplanänderung „Gewerbegebiet Riederich West“
Der Gemeinderat hat das Änderungsverfahren des Bebauungsplans „Gewerbegebiet
Riederich West“ für die Teilbereiche Flst. 2795, 2796, 2797, 2797/1, 3798, 2799,
zum Abschluss gebracht. Die Baugrenze wurde um 5 m nach Osten verschoben und die
Wendeplatte entsprechend ihrer tatsächlichen Ausführung in den Plan aufgenommen.
Auf die entsprechende öffentliche Bekanntmachung bezüglich des Inkrafttretens
der Änderungsplanung, welche in dieser Ausgabe des Amtsblattes abgedruckt ist,
wird verwiesen.
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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.06.2010 (KW 24/2010)
Bebauungsplan „Baldauf Areal“ – Entwurfsänderung
Der Gemeinderat hat einstimmig die Änderung des Entwurfs des Bebauungsplans
„Baldauf Areal“ für die Neuordnung von 4 Baufeldern beschlossen. Des Weiteren
wurde das Bebauungsplanverfahren in 2 Teilbereiche getrennt. Auf dem Baufeld 3,
das parallel zur Stuttgarter Straße und Mühlstraße verlaufende Grundstück, wird
ein Seniorenwohn- und Pflegeheim entstehen. Ursprünglich war hier ein Wohn- und
Geschäftshaus geplant. In dem dahinter liegenden Baufeld 1a, nördlich von der
Dr.-Konrad-Baldauf-Straße erschlossen, war ursprünglich eine Reihenhausbebauung
vorgesehen, durch den Bau des Seniorenwohn- und Pflegeheims eignet sich dieses
Baufeld besser für ein Mehrfamilienhaus mit bis zu maximal 6 Wohneinheiten. In
dem Baufeld 1c, südlich der Dr.-Konrad-Baldauf-Straße und angrenzend an die
bestehende Bebauung in der Mühlstraße, waren ursprünglich Kettenhäuser
vorgesehen. Hier wurden die planungsrechtlichen Festsetzungen dahingehend
geändert, dass 2 Einzelhäuser in Grenzbauweise sowie ein freistehendes
Einfamilienhaus realisiert werden können.
Bericht zur Unterrichts- und Finanzsituation der Musikschule Metzingen
e.V
Bürgermeister Klaus Bender begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den
ehrenamtlichen Vorsitzenden der Musikschule, Dietrich Moser von Filseck, sowie
den ehrenamtlichen Schatzmeister Otto Sailer und den Leiter der Musikschule,
Heinrich Großmann. Der Vorstand dankte der Gemeinde für die finanzielle
Unterstützung in den vergangenen Jahren und freute sich über die Einladung, im
Gremium vorsprechen zu dürfen, um mehr Transparenz über die Musikschule e.V.
bieten zu können. Im laufenden und auch im nächsten Jahr muss eine tarifliche
Steigerung der Personalkosten in Höhe von jeweils 11 000 € von der Musikschule
verkraftet werden, die Stadt Metzingen hat bereits zugesagt diese Mehrkosten
durch eine Erhöhung des Zuschusses abzudecken. Schatzmeister Sailer erläuterte
dem Gremium das ca. 95 % der Ausgaben personalgebundene Aufwendungen sind.
Bestreben der Musikschule ist die Personalsituation durch Umstrukturierungen
stetig zu verbessern. Der Finanzplan für das laufende Jahr ist, wie jedes Jahr,
von der Unterstützung der Gemeinden im Ermstal abhängig. Betont wurde, dass die
Musikschule auch künftig keine Gewinne erwirtschaften wird. Musikschulleiter
Großmann hob die inhaltliche Bedeutung als kulturelle Einrichtung für Kinder und
Jugendliche hervor. Aufgabe der Musikschule als außerschulische
Bildungseinrichtung ist, die musikalische Ausbildung voranzutreiben. Der
gesellschaftliche Wandel der letzten Jahre hat immer wieder eine Erweiterung des
Unterrichtsangebotes sowie eine Überarbeitung der Konzeption erforderlich
gemacht. Wesentlicher Inhalt der Konzeption war stets eine hohe Qualität zu
gewährleisten, sodass alle von der Einrichtung partizipieren konnten, vom
früherzieherischen Bereich bis hin zum Studium. Im Gremium wurde insbesondere
der kommunale Zuschuss, welcher im vergangenen Jahr 32 500 € betrug diskutiert.
In der nächsten Sitzung wird das Gremium zu entscheiden haben, ob die
Ausgabensteigerungen der Musikschule durch einen höheren kommunalen Zuschuss
abgefangen werden soll oder ob wie in Dettingen und Grafenberg, der
Zuschuss begrenzt wird und die Eltern einen Zuschlag zum Schuldgeld
entrichten müssen.
Bibliotheksbericht 2008/2009
Marion Schweikardt und Sabine Leukert vom Bibliotheksteam haben dem Gremium
die Entwicklung der Medienbestände, die Ausleihzahlen sowie die Entwicklung der
Leserzahlen dargelegt. Die Zahlen der Fachstelle zugrunde gelegt, hätte die
Bibliothek einen Mittelbedarf bei dem Austausch der Medien zwischen 9 500 € und
14 300 € pro Jahr. Die Bücherei in Riederich kommt mit 7 000 € aus. 1 095 Leser
waren im vergangenen Jahr angemeldet, davon waren 482 jünger als 18 Jahre. 22
Veranstaltungen wurden im vergangenen Jahr in der Bibliothek durchgeführt.
Bürgermeister Klaus Bender dankte den beiden Damen für ihr Engagement in der
Bibliothek und die gute Kooperation mit dem Kindergarten und der
Gutenbergschule. Die Gemeinde leistete sich ein interessantes und umfangreiches,
insbesondere aber kostenloses Informationsangebot, welches leider nur von ca.
1/4 der Bevölkerung genutzt wird.
Vergabe der Leistungen für die Dichtheitsprüfung von Kanälen der
Abwasserbeseitigung
Der Gemeinderat hat einstimmig die Firma Pfaffinger aus Passau, zum
Angebotspreis in Höhe von brutto ca. 29 000 €, mit der Kanalreinigung und der
TV- Untersuchung beauftragt. Des Weiteren wurde das Ingenieurbüro IBV Ambacher
aus Walddorfhäslach, zum Angebotspreis in Höhe von brutto ca. 23 000 €, mit der
Auswertung der TV-Untersuchungen beauftragt. Nach den Bestimmungen der
Eigenkontrollverordnung ist die Gemeinde dazu verpflichtet, in regelmäßigen
Abständen, die Kanalisation auf vorhandene Schäden zu überprüfen. Als Betreiber
der Kanalisation muss sichergestellt werden, dass keine Abwässer durch
Undichtigkeiten in den Kanälen ins Grundwasser gelangen können.
Erweiterung des Personalumfangs für die Ganztagesbetreuung im Kindergarten
„Auf der Raise“
Der Gemeindrat hat mehrheitlich, bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung, den
Personalschlüssel der Ganztagesgruppe um 27,5 % erhöht, was einer
Wochenarbeitszeit von 11 Stunden entspricht. Für das kommende Kindergartenjahr
sind bereits jetzt schon 12 Kinder für die Ganztagesgruppe angemeldet, weitere
Anfragen liegen vor. Nach der Betriebserlaubnis für die Ganztagesgruppe müssen
für jede Minute Betreuungszeit, in welcher mehr als die Hälfte der Kinder
anwesend sind, 2 Kräfte anwesend sein. Da im aktuellen Kindergartenjahr weniger
als 10 Kinder die Ganztagesbetreuung in Anspruch genommen hatten, konnte der
bisherige Personalbestand aufrecht erhalten werden. Ab September diesen Jahres
benötigt das Team eine 4. Kraft mit einer Wochenarbeitszeit von 11 Stunden.
Bebauungsplan „Weiherstraße Nordwest“ – Satzungsbeschluss
Der Gemeindrat hat einstimmig die letzten Beschlüsse für den Abschluss des
Bebauungsplanaufstellungsverfahren „Weiherstraße Nordwest“ getroffen. Dieser
Bebauungsplan regelt ausschließlich die Art der baulichen Nutzung und tritt nun
mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bebauungsplan „Stuttgarter Straße Süd“ – Satzungsbeschluss
Ebenfalls einstimmig hat der Gemeinderat auch im
Bebauungsplanaufstellungsverfahren „Stuttgarter Straße Süd“, die entsprechenden
Beschlüsse für den Abschluss des Aufstellungsverfahrens gefasst. Auch dieser
Bebauungsplan regelt ausschließlich die Art der baulichen Nutzung und tritt
ebenfalls mit der öffentlichen Bekanntgabe in Kraft.
Neufassung der Vergnügungssteuersatzung
Der Gemeinderat hat einstimmig das in Kraft treten der Neufassung der
Vergnügungssteuersatzung zum 01.07.2010 beschlossen. Die bisherige Satzung
regelt die Vergnügungssteuer als Pauschalsteuer nach festen Sätzen bei
Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeiten. Dies ist nach einem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zulässig. Die pauschale Besteuerung bei
Geldspielautomaten ist nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar.
Dies hat zur Folge, dass wohl alle Vergnügungssteuersatzungen in Baden
Württemberg neu gefasst werden müssen. Künftig wird, mit einem Steuersatz in
Höhe von 12 %, der Gewinn aus Geldspielautomaten besteuert werden.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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Öffentliche Bekanntmachung - Inkrafttreten des Bebauungsplans „Weiherstraße Nordwest“
Der Gemeinderat hat am 09.06.2010 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan
„Weiherstraße Nordwest“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung
beschlossen.
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom
15.02.2010.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3
BauGB). Die Veränderungssperre vom 16.04.2009 tritt mit dieser Bekanntmachung
außer Kraft § 17 Abs. 5 BauGB
Der Bebauungsplan kann einschließlich Begründung beim Bürgermeisteramt
Riederich, Mittelstädter Strasse 17, Hauptamt, 72585 Riederich, während der
Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die
Begründung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit
etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim
Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 – 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter
Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über
das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach §
214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur
beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt,
der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges
begründen soll, ist darzulegen.
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten der
Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften, sofern sie unter der Verletzung
von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der
Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach
dieser Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt
nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der öffentlichen Bauvorschriften
verletzt worden sind,
2. Der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter
Bezeichnung des Sachverhalts, welche die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Riederich, 10.06.2010
Klaus Bender
Bürgermeister
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Landkreis Reutlingen
Gemeinde
Riederich
Gemarkung Riederich
Lageplan des Bebauungsplans „Weiherstraße Nordwest“ – Lageplan vom
15.02.2010
Übersichtsplan:
--- Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
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Öffentliche Bekanntmachung - Inkrafttreten des Bebauungsplans „Stuttgarter Straße Süd“
Der Gemeinderat hat am 09.06.2010 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan
„Stuttgarter Straße Süd“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung
beschlossen.
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom
15.02.2010.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3
BauGB). Die Veränderungssperre vom 16.04.2009 tritt mit dieser Bekanntmachung
außer Kraft § 17 Abs. 5 BauGB
Der Bebauungsplan kann einschließlich Begründung beim Bürgermeisteramt
Riederich, Mittelstädter Strasse 17, Hauptamt, 72585 Riederich, während der
Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die
Begründung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit
etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim
Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 – 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter
Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über
das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach §
214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur
beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt,
der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges
begründen soll, ist darzulegen.
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten der
Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften, sofern sie unter der Verletzung
von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der
Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach
dieser Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt
nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der öffentlichen Bauvorschriften
verletzt worden sind,
2. Der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter
Bezeichnung des Sachverhalts, welche die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Riederich, 10.06.2010
Klaus Bender
Bürgermeister
|
Landkreis
Reutlingen
Gemeinde
Riederich
Gemarkung Riederich
Lageplan des Bebauungsplans „Stuttgarter Straße Süd“ – Lageplan vom
15.02.2010
Übersichtsplan:
--- Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
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Kindergartengesamtleitung: Aus Frau Kumpf wurde Frau Stoiber-Lipp (KW 24/2010)
Unsere Kindergartengesamtleitung Melanie Stoiber-Lipp, geborene Kumpf, hat
vor vier Wochen geheiratet. Sie ist seit dem 01.09.2009 hälftig als
Kindergartengesamtleitung und als Gruppenleitung im Kindergarten Weiherstraße
beschäftigt.
Wir wünschen Frau Stoiber-Lipp für Ihre Ehe viel Liebe, Glück und
Zufriedenheit und freuen uns auf die weitere sehr gute Zusammenarbeit.
Sie erreichen unsere Kindergartengesamtleitung zu folgenden Zeiten:
Dienstag und Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Kindergartengesamtleitung,
Weiherstraße 19,
Telefon 367091,
E-Mail: Kindergartenleitung-Riederich@t-online.de
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Bebauungsplan „Baldauf-Areal“ Teilbereich 1 (KW 24/2010)
Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Satzung über die
örtlichen Bauvorschriften „Baldauf-Areal“
Öffentliche Bekanntmachung Entwurfsänderung § 4a Abs. 3 BauGB
1. Bekanntmachung des
Gemeinderatsbeschlusses über die Änderung und Ergänzung des Planentwurfs
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 09.06.2010 den vom Büro Wick +
Partner, Stuttgart, überarbeiteten Entwurf mit der dazu gehörenden Begründung
sowie den von der Freien Landschaftsarchitektin Waltraud Pustal erstellten
Umweltbericht und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz gebilligt und beschlossen, den
Planentwurf gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen, sowie
das Bebauungsplanverfahren in zwei Teilbereiche zu trennen. Den räumlichen
Geltungsbereich des Teilbereiches 1 regelt die Übersichtskarte des Büros Wick +
Partner vom 09.06.2010, die nachfolgend dargestellt ist:
2. Planbereich
-
Zeichnerische Festsetzungen -
3. Öffentliche Auslegung nach § 3a
Abs. 3 BauGB
Nach § 3a Abs. 3 BauGB ist der Planentwurf und die Begründung für die Dauer
von einem Monat öffentlich auszulegen. Dabei ist jedem Bürger und den
Fachbehörden Gelegenheit zu geben, Anregungen vorzubringen. Allerdings können
Anregungen nur zu den sich geänderten und ergänzten Teilen vorgebracht
werden.
Der Planentwurf liegt von Freitag, 25. Juni 2010 bis einschließlich
Montag, 26. Juli 2010 beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer 8,
und im Foyer EG, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich an den üblichen
Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Hier besteht die Möglichkeit, sich zu
den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift zu äußern.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung oder der
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Bebauungsplan- oder
Satzungsverfahren nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Riederich, 10.06.2010
Klaus Bender, Bürgermeister
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Bürgerbüro geschlossen (KW 23/2010)
Am Donnerstag, 17. Juni 2010 sind die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros
auf einer internen Fortbildungsveranstaltung.
Wir bitten um Verständnis, dass die Dienstleistungen des Bürgerbüros an
diesem Tag nicht in Anspruch genommen werden können.
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Interkommunale Zusammenarbeit (KW 23/2010)
Fünf Nachbargemeinden suchen Kooperationsmöglichkeiten
Der demografische Wandel, Finanzprobleme der öffentlichen Haushalte und
die regionalplanerische Konzentration auf die Mittelzentren Metzingen und
Nürtingen waren Anlass zum Handeln: Bereits im Sommer 2008 haben die Gemeinden
Bempflingen, Grafenberg, Großbettlingen, Kohlberg und Riederich sowie die
Regionalverbände Neckar-Alb und Stuttgart eine Konzeption in Auftrag
gegeben, um Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit auszuloten. Die in
den vergangenen 18 Monaten erarbeitete Konzeption unter Federführung der
Kommunalentwicklung GmbH, einem Tochterunternehmen der LBBW Immobilien, wurde
kürzlich in einer gemeinsamen Sitzung aller beteiligten Gemeinderäte in der
historischen Kelter in Grafenberg vorgestellt.
Bei der angestrebten Zusammenarbeit der Kommunen handelt es sich um den
ersten regionsübergreifenden Verwaltungsraum im Bereich der Metropolregion
Stuttgart: Grafenberg und Riederich gehören dem Landkreis Reutlingen und somit
dem Regionalverband Neckar-Alb an, Bempflingen, Großbettlingen und Kohlberg sind
Esslinger Landkreisgemeinden und dem Verband Region Stuttgart zugeordnet. Die
beiden Regionalverbände haben sich an der jetzt vorgelegten
Machbarkeitsstudie finanziell beteiligt und halten die Vorgehensweise
grundsätzlich für richtig. Im Entwurf des neuen Regionalplans Neckar-Alb, der
sich derzeit in der Genehmigungsphase befindet, steht u.a.:
"Regionsübergreifende Kooperationsräume sind zukunftsweisend und sollen
unterstützt werden."
Als Handlungsfelder der künftigen Zusammenarbeit werden
gesehen: Überörtliche Flächennutzungsplanung, Öffentlicher
Personennahverkehr, Gewerbeentwicklung, Einzelhandel und
Dienstleistungsangebote, Medizinische Versorgung, Kinderbetreuung,
Tourismus, Bauhofleistungen, Naturschutz und Landschaftspflege sowie
Schnelles Internet. Zunächst werden sich die jeweiligen Gemeinderatsgremien
nochmals grundsätzlich mit der Frage der interkommunalen Zusammenarbeit
befassen. Danach sollen Schwerpunktthemen und das gemeinsame Handlungsprogramm
festgelegt werden. Die Erörterungs- und Umsetzungsphase ist unter
Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie sachkundiger Verbände und Personen
beabsichtigt.
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Besichtigung der Kläranlage (KW 22/2010)
Die Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes
Bempflingen-Riederich beginnt am 07. Juni um 19:00 Uhr mit einem Rundgang auf
der Käranlage. Die Mitglieder der Gemeinderatsgremien informieren sich über
Aktuelles bei der Abwasserreinigung. Interessierte Bürger sind zur Teilnahme
herzlich eingeladen.
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Wechsel in der Bauhofleitung (KW 21/2010)
Kurt Armbruster verabschiedet
Über 33 Jahre war er beim kommunalen Bauhof tätig; davon 7 Jahre als Leiter.
Ab Juni tritt Kurt Armbruster die Freizeitphase der Altersteilzeit an.
Im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Rathaus würdigte Bürgermeister Klaus
Bender das zuverlässige und kompetente Wirken des langjährigen Mitarbeiters. Das
umfangreiche und breit gefächerte Aufgabengebiet erforderte stets ein hohes Maß
an Selbständigkeit und Flexibilität. Kurt Armbruster, der 2003 die
Leitungsstelle von Paul Ott übernahm, habe den Bauhof erfolgreich geführt.
Neuer Bauhofleiter ist Andreas Henzler (Großbettlingen). Er verfügt über
mehrjährige und vielseitige Erfahrungen in verschiedenen
Gemeindebauhöfen.

 Beendete seine berufliche Tätigkeit: Kurt Armbruster (links), sein Nachfolger ist Andreas Henzler
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Bauhof (KW 21/2010)
Neuer Mitarbeiter eingestellt
Seit Kurzem ist Steffen Bauknecht neuer Mitarbeiter im Bauhof. Der gelernte
Landschaftsgärtner ist in Riederich wohnhaft.
Der Bauhof-Team zählt insgesamt 5 Mitarbeiter.


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Gemeinderat besichtigt Wasserversorgung (KW 21/2010)
Die technische Funktion der Wasserversorgungsanlagen stand kürzlich im
Mittelpunkt einer Besichtigung durch Mitglieder des Gemeinderats sowie
Mitarbeiter der Verwaltung und des Bauhofs. Vertreter des Zweckverbandes
Bodenseewasserversorgung (BWV) erläuterten die Gewinnung von Eigenwasser aus dem
Tiefbrunnen "Burris" und die Mischung mit Bodenseewasser im Hochbehälter
"Neubruch". Besonderes Interesse fand die neue Fernwirkanlage, die jede Störung
sowie wichtige technische Daten per Funk auf die Leitstelle der BWV nach
Stuttgart überträgt. Die gemeinsam mit der Gemeinde Bempflingen betriebene
Kläranlage wird am 07. Juni besichtigt

 Technische Informationen am Hochbehälter für Gemeinderäte und Mitarbeiter
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Landesmusikfest 2010 (KW 20/2010)
Drei Tage lang standen Metzingen und die benachbarten Gemeinden
Dettingen, Grafenberg und Riederich ganz im Zeichen der Blasmusik. Dieses
Großereignis führte einige Tausende aktive Musikerinnen und Musiker
aus Baden-Württemberg ins Ermstal und war eine bestens
gelungene Präsentation der Blasmusik in breiter Vielfalt und auf hohem
Niveau. Wertungsspiele, hochkarätige Hallenveranstaltungen
und Platzkonzerte begeisterten viele Musikfreunde. Glanzvoller Höhepunkt
war am Sonntag der große Festumzug in Metzingen, an dem sich 100 Kapellen und
Musikvereine beteiligten. Besonders eindrucksvoll war die große Zahl der jungen
Spielerinnen und Spieler. Dies darf als Beweis dafür gelten, dass die
Musikvereine sehr gute Ausbildungs- und Jugendarbeit betreiben. Tatsächlich
sind das musikalische Angebot und die Kameradschaft in den Vereinen für
viele junge Menschen höchst attraktiv.
Das Musikfest konnte nur erfolgreich ausgerichtet werden, weil sich eine
große Zahl an ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern aus den örtlichen
Musikvereinen zur Mitwirkung bereit erklärt haben. Die Organisation der
Wertungsspiele sowie die Bewirtschaftung der Hallenkonzerte lag in der
Verantwortung der Vereinsaktiven. Ein herzlicher Dank gilt daher den Mitgliedern
unseres Musikvereins, die an diesen Tagen vollen Einsatz gezeigt haben.
Die ganz überwiegende organisatorische Zuständigkeit für die Durchführung des
nur alle vier Jahre stattfindenden Musikertreffens war bei der Stadt
Metzingen angesiedelt, die dafür auch in hohem Umfang Personal
und Finanzmittel zur Verfügung stellte. Die gute interkommunale Zusammenarbeit
bei dieser Veranstaltung möchte ich an dieser Stelle besonders hervorheben.
Klaus Bender
Bürgermeister
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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05.05.2010 (KW 19/2010)
Energiebericht 2009
Die Verwaltung erstellt jedes Jahr in Zusammenarbeit mit der
Energieversorgung Baden-Württemberg einen Energiebericht.
Kundenbetreuerin Julia Kruschina vom Regionalzentrum Alb-Neckar präsentiert
die spezifischen Zahlen für Wärme, Licht- /Kraftstrom- und Wasserversorgung,
sowie die Bewertungen für die einzelnen kommunalen Objekte.
Die Energiebilanz 2009 ergibt gegenüber dem Vorjahr 2008 einen Rückgang um 4%
beim Wasser, einen konstanten Verbrauch bei der Wärme sowie einen Anstieg um 8%
beim Licht- und Kraftstrom. Die Bewertung des Wärmeverbrauchs in den einzelnen
Objekten zeigte, dass dies überall im Normalbereich liegt bzw. als sehr günstig
einzustufen ist. Lediglich der Jugendtreff stellt einen Ausreißer nach unten
dar; hier weicht der Wärmebedarf pro m² um ca. 70% vom Zielwert ab. Dies liegt
jedoch an der Bausubstanz.
Die Bewertung der Licht- und Kraftstromverbrauche liegt ebenfalls überall im
normal- bzw. guten Verbrauch. Lediglich im Gebäude Kindergarten Weiherstraße 19
bewegt sich der Verbrauch um 36% über dem Zielwert, was jedoch nicht auf den
Verbrauch im Kindergarten, sondern einen Nachtspeicherheizkörper im Flur des
angrenzenden Wohngebäudes zurückzuführen ist. Hier soll nun ein rascher
Anschluss an die Gasheizung erfolgen.
Erfreulich ist, dass durch eine Optimierung der Betriebszeit bei der
Straßenbeleuchtung der Verbrauch um 16% im Vergleich zum Vorjahr reduziert
werden konnte. Da die Straßenbeleuchtung 27% des gesamten Licht-
/Kraftstromverbrauches darstellt, kann diese Einsparung als enorm bezeichnet
werden.
Der Wasserverbrauch in den einzelnen Objekten ist überall gut bis sehr gut.
Als Fazit wurde festgehalten, dass ausschließlich im Jugendtreff
Optimierungsbedarf beim Wärmebrauch besteht.
Neubeschaffung der EDV-Anlage Rathaus
Der Gemeinderat hat einstimmig die Dienstleistungsarbeiten für die
Installation der neuen EDV-Anlage im Rathaus und in der Gutenbergschule an
das Kommunale Rechenzentrum Reutlingen-Ulm (KIRU) vergeben. Die Kosten belaufen
sich auf ca. 9.700 €. Die Software wird über die Firma PC-Ware im Rahmen der
europaweiten Ausschreibung der Rechenzentren in Baden-Württemberg beschafft. Für
das neue Betriebssystem Microsoft Windows 7 und das Office-Paket Microsoft
Professionell 2007 fallen insgesamt Kosten von ca. 8.500 € an. Für die
Beschaffung der neuen Rechner und Server im Rathaus und Verwaltungsbereich der
Gutenbergschule wird sich die Gemeinde des Rahmenvertrages bedienen, welchen die
Landeshauptstadt Stuttgart, das Finanzministerium Baden-Württemberg und das
Kommunale Rechenzentrum Baden-Franken mit der Firma Fujitsu Siemens Computer
GmbH abgeschlossen hat. Die Kosten für die Hardware belaufen sich auf insgesamt
ca. 24.500 €.
Für knapp 43.000 € wird somit die Hard- und Softwareausstattung der
Gemeindeverwaltung und der Schulverwaltung wieder auf den neuesten Stand der
Informationstechnologie gebracht. 19 arbeitsplatzspezifische
Anwendungen/Programme laufen bei den Rechnern in der Gemeindeverwaltung. Meist
handelt es sich hierbei um sogenannte landeseinheitliche Verfahren, die bei der
Steuer- und Gebührenveranlagung, im Kassen-, Haushalts-, Einwohnermelde- und
Personenstandswesen, in der Lohnbuchhaltung und Rentenantragsstelle eingesetzt
werden. Die ursprüngliche Kostenkalkulation hat Gesamtausgaben in Höhe von
51.000 € ergeben. Die Verwaltung konnte durch eine Begrenzung auf das absolut
Notwendigste eine Reduzierung auf ca. 43.000 € erreichen.
Bebauungsplanänderung „Gewerbegebiet Riederich West“
Der Gemeinderat hat einstimmig die Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet
Riederich-West“ im vereinfachten Verfahren eingeleitet. Betroffen hiervon
sind die im Wendehammer der Rudolf-Diesel-Staße angrenzenden Grundstücke.
Wesentlicher Inhalt der Änderung ist eine Verschiebung der Baugrenze um 5 m nach
Osten Richtung B 312. Dies war möglich durch die Änderung des gesetzlich
geforderten Mindestabstandes zwischen Bundesstraßen und Baugrenzen in
Bebauungsplänen. Dieser Mindestabstand betrug bei Aufstellung des Bebauungsplans
25 m, wurde zwischenzeitlich jedoch auf 20 m reduziert.
Die im ursprünglichen Bebauungsplan dargestellte Wendeplatte der
Rudolf-Diesel-Straße hatte nicht den tatsächlichen Ausführungen entsprochen.
Auch dieser Umstand wird nun berücksichtigt. Durch die Erweiterung des
Baufensters um 5 m können ca. 775 m² zusätzliche Produktionsfläche erreicht
werden, ohne Neuversiegelung der Landschaft. Die Rahmenbedingungen des
Bebauungsplans mit einer maximalen 3-Geschossigkeit und einer Grundflächenzahl
0,8 bleiben weiterhin bestehen.
Auf die in dieser Ausgabe abgedruckte entsprechende öffentliche
Bekanntmachung wird verwiesen.
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Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren, Bebauungsplan „Gewerbegebiet Riederich-West“ Teilbereich Fl. St. Nr. 2795, 2797, 2797/1, 2798, 2799
Öffentliche Bekanntmachungen
1. Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und der Billigung des
Planentwurfes
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.05.2010 gemäß § 2 Abs. 1 und 4
Baugesetzbuch (BauGB) den Änderungsbeschluss für den Teilbereich Fl. St. Nr.
2795, 2797, 2797/1, 2798, 2799 des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Riederich-West“
gefasst, den Änderungsentwurf vom 29.03.2010 und die Begründung gebilligt sowie
die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Änderungen erfolgen im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB. Es werden mehrere Änderungen angestrebt: Die
bestehende Baugrenze soll um 5 Meter nach Osten verschoben und damit erweitert
werden, da sich die Vorgaben der höheren Raumordnungsbehörde geändert haben. Ein
Leitungsrecht muss gesichert werden und die im bisherigen Bebauungsplan
dargestellte Wendeplatte der Rudolf-Diesel-Straße wurde nicht entsprechend dem
tatsächlichen Bestand aufgenommen.
2. Planbereich
Den räumlichen Geltungsbereich regelt der nachfolgend dargestellte Lageplan
vom 29.03.2010.
3. Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Gelegenheit zur
Stellungnahme für betroffene Bürger)
Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Planentwurf und die Begründung für die Dauer
von einem Monat öffentlich auszulegen. Dabei ist jedem Bürger und den
Fachbehörden Gelegenheit zu geben, Anregungen vorzubringen. Der Änderungsentwurf
und die Begründung liegen von Freitag, 21.05.2010 bis einschließlich
Mittwoch, 23.06.2010 beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer
8 und im Foyer EG, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich an den üblichen
Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Hier besteht die Möglichkeit, sich zum
Planentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern.
Umweltbezogene Informationen sind nicht verfügbar, da es sich bei der Änderung
um bereits bebaute Flächen handelt. Bei dieser Bebauungsplanänderung ist nach
dem UVP-Gesetz keine Umweltver-träglichkeitsprüfung erforderlich, da es sich bei
der Änderung des Bebauungs-planes lediglich um eine Baufelderweiterung handelt,
welche keine Auswirkungen und Eingriffe in Natur und Landschaft beinhaltet. Es
wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung oder der
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Bebauungsplan- oder
Satzungsverfahren nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können. Riederich, 06.05.2010 Klaus Bender,
Bürgermeister
Lageplan
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Maibaumfeier 2010 (KW 18/2010)
Am vergangenen Freitag fand das traditionelle Aufstellen unseres Maibaums
beim Rathaus statt. Im 21. Jahr zeigte sich das Wetter leider nicht nachsichtig,
jedoch konnte das Rahmenprogramm wie geplant stattfinden. Anbei eine
Bildernachlese zu der Maibaumfeier.
Der gemütliche „Ausklang“ konnte in diesem Jahr leider nicht auf dem
Raiseplatz statt finden. Das Wetter machte unserer Freiwilligen Feuerwehr einen
Strich durch die Rechnung. Im Feuerwehrgebäude waren somit alle Plätze besetzt
und Dank umfangreicher Bewirtung durch die Feuerwehrkameraden konnten alle
Besucher/innen verköstigt werden.
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 Für die musikalische Umrahmung sorgte wieder die Blaskapelle des Musikvereins.
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Der erste stellvertretende Bürgermeister Günter Gusenbauer begrüßte die trotz schlechtem Wetter wieder zahlreich erschienenen Bürgerinnen und Bürger.
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Tanzaufführung der Kinder aus dem Kindergarten Weiherstraße.
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 Tanzaufführung der Kinder aus dem Kindergarten Weiherstraße.
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Das Bauhofteam bei der Errichtung des Maibaums.
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Wieder ziert ein wunderschöner Maibaum die Ortsmitte.
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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.04.2010 (Teil 2) (KW 17/2010)
3. Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans für das Jahr
2010/2011
Der Gemeinderat hat zustimmend Kenntnis genommen von der 3. Fortschreibung
des Kindergartenbedarfsplans für das Jahr 2010/2011. Die Geburtsjahrgänge im
aktuellen Kindergartenjahr 2009/2010 belaufen sich auf 154 Kinder. Bei einer
rein rechnerisch vollen Anspruchnahme wären 6 freie Plätze vorhanden, bei einem
derzeitigen Platzangebot von 160 Plätzen. Im kommenden Kindergartenjahr
2010/2011 ergeben sich kaum Veränderungen. Die Geburtsjahrgänge lassen
Kinderzahlen von maximal 153 Kindern erwarten. Im übernächsten Kindergartenjahr
2011/2012 werden nach derzeitigem Stand 160 Kinder erwartet, die Einrichtungen
wären damit bei einer Vollinanspruchnahme komplett belegt. Sollte sich diese
Tendenz bei der Bedarfsplanung im nächsten Jahr bestätigen, müsste rechtzeitig
mit entsprechenden Maßnahmen gegengesteuert werden. Im vergangenen Kalenderjahr
lebten 130 Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Riederich, im aktuellen Jahr
2010 werden es vermutlich 110 Kinder im Alter von unter 3 Jahren in der Gemeinde
sein. Spätestens zum Kindergartenjahr 2013/14 greift der Rechtsanspruch auf
einen Betreuungsplatz für diese Altersgruppe. Die Gemeinde wird sich daher
Gedanken machen müssen, in welchen Räumlichkeiten hierfür
Betreuungsmöglichkeiten geschaffen werden können. Die bisherige Kinderbetreuung
für Kinder unter 3 Jahren bei der Kleinkindgruppe „Tigerenten“ weist
durchschnittlich 7 Kinder auf der Warteliste auf, diese mussten im vergangenen
Jahr ca. 4 Monate auf einen Betreuungsplatz warten. Aufgrund der räumlichen
Gegebenheiten können die Betreuungszeiten sowie die Betreuungsplätze der
Kleinkindgruppe „Tigerenten“ leider nicht ausgebaut werden. In den kommenden
Jahren wird die Umsetzung des Orientierungsplans die Kindergartenlandschaft
maßgeblich prägen. Hierfür wird eine konzeptionelle Entscheidung des
Kindergartenträgers abverlangt werden, welche Teile des Orientierungsplans in
welcher Weise umgesetzt werden sollen. Der Orientierungsplan ist rechtlich nicht
verbindlich eingeführt, jeder Träger muss selbst entscheiden, welche Teile in
die Konzeption einfließen und wie die hieraus resultierenden Anforderungen, z.B.
Erhöhung des Stellenschlüssels und Reduzierung der Gruppengröße bewältigt werden
können.
Erhöhung der Kindergartengebühren
Mit 10 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat mehrheitlich die
Erhöhung der Kindergartengebühren um 10% beschlossen. Diese Erhöhung wird ca.
8.000 € pro Jahr an Mehreinnahmen auslösen. Der derzeitige Kostendeckungsgrad
von 12,4% steigt damit leicht auf 13,6% an. Dass die institutionelle
Kinderbetreuung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen ist, dürfte niemand
ernsthaft in Zweifel ziehen. Im vergangenen Jahr hat diese Kinderbetreuung die
Gemeinde ca. 681.000 € gekostet, dem stehen Zuweisungen vom Land von 183.000 €
und Gebühren von ca. 84.000 € gegenüber. Somit bleibt ein „Löwenanteil“ in Höhe
von ca. 414.000 € beim allgemeinen Steuerzahler hängen.
Der Gemeinderat hatte nun über die Frage zu entscheiden, wie hoch die
Kostenbeteiligung durch die Eltern künftig sein soll. Zuletzt wurden die
Gebühren zum 01.09.2004 um ca. 10 – 12% erhöht. Davor erfolgte zum 01.01.1996
eine komplette Neustrukturierung der Gebührensätze, da die damalige
Bemessungsgrundlage (das einkommensabhängige Kindergeld) entfallen ist. Im
Zeitraum bis 2004 blieben die Elternbeiträge auch jahrelang unverändert. Durch
die Erhöhung der Kindergartengebühren wird der Abmangel pro Kindergartenplatz
von bisher 3.041 € auf 2.979 € jährlich reduziert. Die Verwaltung hatte eine
Erhöhung um 7% vorgeschlagen. Die Landesrichtsätze sind jedoch in diesem
6-jährigen Zeitraum deutlich stärker angepasst worden. Im Gremium herrschte
mehrheitlich die Meinung, dass 10% Gebührenerhöhung insbesondere in Bezug auf
den in den letzten Jahren sinkenden Kostendeckungsgrad angemessen sind. Diese
sollte nach der Empfehlung des Gemeindetags Baden-Württemberg möglichst 20%
betragen.
Vergabe von Bauleistungen für die Fenstersanierung Gutenberghalle,
Schulsporthalle und Jugendtreff
Der Gemeinderat hat einstimmig die Firma Kessler aus Blumberg mit den
Fenstersanierungsarbeiten in der Gutenberghalle zum Angebotspreis in Höhe von
ca. 34.700 € beauftragt. Die neuen Fenster in der Schulsporthalle (Ostseite)
wird ebenfalls die Firma Kessler aus Blumberg zum Angebotspreis von ca. 14.200 €
einbauen sowie die Fenstersanierung im Jugendtreff mit ca. 2.700 € durchführen.
Für diese Sanierungsmaßnahmen liegen Förderzusagen im Rahmen des
Konjunkturpakets II (Bildungspauschale) vor. Für den Austausch der Fenster im
Jugendtreff stehen Mittel des Konjunkturpakets II (Infrastrukturpauschale) mit
einem Fördersatz in Höhe von 75% zur Verfügung.
Abrechnung der energetischen Sanierung Gutenberghalle
Die Abrechnung des Bauvorhabens energetische Sanierung Gutenberghalle
(Heizungs- und Lüftungstechnik) wurde mit einem Betrag in Höhe von ca. 476.500 €
festgestellt. Für diese Maßnahme liegt eine Förderzusage aus dem
Bundesförderprogramm Klimaschutzinitiative über ca. 56.000 € vor.
Abrechnung Wasserleitungserneuerung Weiherstraße.
Die Abrechnung des Bauvorhabens Erneuerung Wasserleitung Weiherstraße wurde
mit einem Betrag in Höhe von ca. 98.000 € festgestellt. Die Vergabe der
Bauleistungen und die Lieferung des Wasserleitungsmaterials erfolgte im Juli
2009 an die günstigste Bieterin, die Firma Eurovia Renningen und die Firma HTI
Henzel aus Herrenberg. Da die Gemeinde im Bereich der Wasserversorgung
vorsteuerabzugsberechtigt ist, belastet diese Investitionsmaßnahme den
Eigenbetrieb Wasserversorgung lediglich mit dem Nettobetrag.
Haushaltsplan 2010 verabschiedet
Einstimmig hat das Gremium die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010
und den Wirtsaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung beschlossen. Geprägt
von massiven Mindereinnahmen sowie steigenden Mehrausgaben bei den Umlagesätzen
muss von einer Gesamtbelastung gegenüber dem Vorjahr von ca. 1.070.000 €
ausgegangen werden. Die geringeren Anteile bei der Einkommenssteuer, den
Schlüsselzuweisungen und den Einnahmen aus dem Familienlastenausgleich summieren
sich auf ca. 883.000 €. Mehrausgaben entstehen durch die Kreisumlage und die
Finanzausgleichsumlage in Höhe von ca. 186.000 €. Durch die Erhöhung der
Grundsteuer B von 280 vom Hundert auf 320 vom Hundert steigt der Ansatz von
445.000 € auf 510.000 €. Diese Position hat damit den zweitwichtigsten
Einnahmeansatz, den der Gewerbesteuer, überholt. Sie ist nur mit 400.000 €
veranschlagt. Wichtigster Einnahmeposten ist nach wie vor der Gemeindeanteil an
der Einkommenssteuer, welcher mit ca. 1,8 Mio. € kalkuliert wurde. Insgesamt
weist der Verwaltungshaushalt eine Deckungslücke von 1.085.000 € auf. Die
Investitionsschwerpunkte im Vermögenshaushalt 2010 liegen in der Sanierung der
Heizzentrale der Grund- und Hauptschule (mit ca. 130.000 €), der Erneuerung der
Regelungs- und Lüftungstechnik in der Gutenberghalle (ca. 70.000 €), dem
Austausch der Fensterbänder, ebenfalls in der Gutenberghalle (ca. 45.000 €), den
Grunderwerbskosten für den Hochwasserschutz Ettwiesenbach (ca. 40.000 €) sowie
in der Ersatzbeschaffung der EDV-Anlage für die Gemeindeverwaltung (ca. 40.000
€). Finanziert werden sollen diese Maßnahmen sowie die Deckungslücke im
Verwaltungshaushalt durch Grundstückserlöse in Höhe von ca. 600.000 €, einer
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von ca. 652.00 € und einer
Kreditaufnahme in Höhe von einer halben Mio. Euro. Die allgemeine Rücklage sinkt
somit zum Ende des Haushaltsjahres 2010 auf ca. 1.075.000 €. Der Stand der
Schulden steigt voraussichtlich auf ca. 2 Mio. bis zum 31.12.2010. Die
pro-Kopf-Verschuldung beträgt somit voraussichtlich 483 €. Große Sorge bereitet
der Blick in die künftigen Hauhaltsjahre 2011, 2012 und 2013. Die Deckungslücke
im Verwaltungshaushalt wird in 2011 auf ca. 1.070.000 € geschätzt und sinkt
danach lediglich auf ca. 900.000 € im Jahr 2012 bzw. 800.000 € im Jahr 2013.
Dies hätte weitere Entnahmen aus den allgemeinen Rücklagen in Höhe von ca.
600.000 € im Jahr 2011 und ca. 400.000 € im Jahr 2012 sowie Kreditaufnahmen im
Jahr 2011 in Höhe von ca. 1 Mio. € und im Jahr 2012 sogar in Höhe von ca. 1,8
Mio. € zur Folge.
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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.04.2010 (KW 16/2010)
Diakonie-Sozialstation Metzingen e.V.
Geschäftsführer Oliver Maier stellte dem Gremium die Struktur der
Diakonie-Sozialstation und deren Einsatzgebiete vor. Rund 180 Mitarbeiter mit
unterschiedlichen Beschäftigungsumfängen bieten Leistungen in der
Kinderkrankenpflege, bei Familieneinsätzen, in der Alten- und Krankenpflege und
im Bereich Hauswirtschaftliche Pflege an. Auch Hausnotrufe und Fußpflege
gehören zu den Dienstleistungen
Pflegedienstleiterin Monika Dölker, direkt zuständig für den Pflegebezirk
Nord, dem neben Grafenberg und Neugreuth auch Riederich angehört,
berichtete über die Arbeit der zahlreichen Mitarbeiterinnen. Im Bezirk werden
insgesamt 78 Personen, davon 37 in Riederich regelmäßig versorgt. Da sich die
Zahl der über 75-Jährigen bis zum Jahr 2025 verdoppeln wird, ist schon heute die
Frage zu stellen, wie die Versorgung sichergestellt werden kann. Die Arbeit der
Diakonie-Station jedenfalls wird deutlich zunehmen.
Offene Jugendarbeit
Die Jugendhausbetreuer Kristin Krohn und Fabian Kenner berichteten im Gremium
über die gestiegenen Anforderungen der Jugendarbeit. Zu der bisherigen Arbeit
mit Jugendlichen im Jugendtreff und der Gutenbergschule ist in den letzten
Jahren auch die sog. „aufsuchende Jugendarbeit“ hinzugekommen. Darunter ist der
gezielte Kontakt mit Jugendlichen an Treffpunkten (nicht Brennpunkten) zu
verstehen. Dadurch können auch Jugendliche erreicht werden, welche weder das
Jugendhaus besuchen, noch von den zahlreichen Angeboten der Verbände und Vereine
Gebrauch machen. Jürgen Jünger, Fachberater beim Kreisjugendamt, bescheinigte
der Gemeinde eine hervorragende Jugendarbeit und lobte den Einsatz der beiden
Mitarbeiter. Zugleich hob er die Vorteile eines konstanten Personaleinsatzes in
diesem sensiblen Bereich hervor.
Investitionszuschuss an den Schützenverein e. V.
Mit breiter Mehrheit (eine Gegenstimme) hat der Gemeinderat dem
Schützenverein e.V. einen Investitionskostenzuschuss für den Umbau und die
Sanierungsmaßnahmen am Schützenhaus in Höhe von 18.000 € bewilligt. Des Weiteren
übernimmt die Gemeinde eine Ausfallbürgschaft für die Kreditfinanzierung (ca.
40.000 €). Am Schützenhaus stehen unaufschiebbare Instandsetzungsarbeiten an.
Der Verein rechnet mit Gesamtkosten von rd. 63.000 Euro. Der Gemeinderat
würdigte mit diesem Zuschuss, der in zwei Raten in den Jahren 2010 und 2011
ausbezahlt wird, auch das sportliche und gesellschaftliche Engagement des
Vereins in unserer Gemeinde.
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Grundsteuer B wird erhöht (KW 16/2010)
Die schlechte Finanzlage ließ keine andere Entscheidung zu: Die
Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) musste erhöht werden. Nach dem
Beschluss des Gemeinderats in der vergangenen Woche wird nun der Hebesatz
ab 01.01.2010 auf 320 v.H. festgesetzt.
Zeitgleich mit der Verabschiedung des Haushaltsplans 2010 wird somit auch die
Grundsteuer B nach oben angepasst. 11 Jahre lang blieb der Hebesatz von 280 v.
H. unverändert. Dies führte letztlich dazu, dass Riederich nach Sonnenbühl
aktuell die Gemeinde mit dem landkreisweit geringsten Hebesatz war. Daran
erinnerte auch die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt bei der Betrachtung
der mittelfristigen Finanzplanung und empfahl eine rasche Überprüfung der
Realsteuerhebesätze. Nach den derzeitigen Berechnungen führt die seit 2009
dramatisch rückläufige Steuerkraft in den nächsten Jahren zu enormen Problemen
beim Haushaltsausgleich. Deshalb wird der Gemeinde nichts anderes übrig bleiben,
als die Kostendeckungsgrade bei den Dienstleistungen (z.B. Friedhofswesen,
Kindergärten) konsequent über steigende Gebührensätze zu verbessern und
auch weiterhin maßvolle Steuererhöhungen festzulegen. Davon bleiben
auch die Gewerbesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer nicht
ausgenommen. Parallel dazu werden im Laufe dieses Jahres
Einsparungsmöglichkeiten in allen Bereichen der kommunalen Einrichtungen
untersucht. Nach den landesgesetzlich festgelegten Grundsätzen der kommunalen
Einnahmebeschaffung gilt folgende Rangfolge: Gebühren und sonstige Entgelte,
Steuern, Darlehen.
Die Grundsteuer B ist im Regelfall nach dem Einkommensteueranteil und der
Gewerbesteuer die drittwichtigste Einnahmequelle einer Gemeinde. In
Riederich sind die Einnahmen aus der Grundsteuer B mit ca.
450.000 Euro beziffert. Nach der beschlossenen Erhöhung werden rd. 60.000 Euro
Mehreinnahmen erwartet. Die neuen Steuerbescheide werden im nächsten Monat
zugestellt.
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Pflanzliche Abfallverbrennungen – Nicht immer und überall zulässig! (KW 15/2010)
Beim Verbrennen pflanzlicher Abfälle gilt es einige Vorschriften zu
beachten.
Grundsätzlich gilt, dass pflanzliche Abfälle nur unter bestimmten
Voraussetzungen verbrannt werden dürfen. Im Allgemeinen dürfen solche Abfälle
nur im Außenbereich, d. h. außerhalb der Ortsbebauung auf Grundstücken, auf
denen sie anfallen, verbrannt werden. Maßgeblich ist hierfür die Verordnung der
Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von
Abfallbeseitigungsanlagen. Neben dieser Verordnung gelten unter Umständen
weitere Einschränkungen: Das Verbrennen von größeren Mengen pflanzlicher Abfälle
ist der Ortspolizeibehörde dem Bürgermeisteramt rechtzeitig anzuzeigen. Das Amt
für öffentliche Ordnung kann zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
gegebenenfalls Anordnungen treffen hinsichtlich der Bereitstellung von
Feuerlöscheinrichtungen. Eine Information der Feuerwehr durch den
Grundstückseigentümer ist grundsätzlich nicht erforderlich. Dem Eigentümer
entstehen auch keine Nachteile wenn die Feuerwehr zu einem vermeintlichen
Schadensfeuer angerückt ist. Zu beachten ist jedoch, dass bei starkem Wind
Reisig nicht verbrannt werden darf. Gleiches gilt zwischen Sonnenuntergang und
Sonnenaufgang. Feuer und Glut müssen nach Verlassen der Feuerstelle erloschen
sein. Die Verbrennungsrückstände sind alsbald in den Boden einzuarbeiten.
Pflanzliche Abfälle müssen zudem trocken sein, so dass sie möglichst unter
geringer Rauchentwicklung verbrennen. Ein flächenhaftes Abbrennen ist
unzulässig. Ein Feuer muss natürlich ständig unter Kontrolle gehalten werden.
Durch Rauchentwicklung darf keine Verkehrsbehinderung oder Belästigung sowie
gefahrbringender Funkenflug entstehen. Die erforderlichen Abstände von
benachbarten Grundstücken und sonstigen geförderten Objekten sind dabei
einzuhalten. Dabei gilt, dass folgende Mindestabstände nicht unterschritten
werden dürfen: 100 Meter von Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen und 50 Meter von
Gebäuden und Baumbestände
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Pflanzliche Abfallverbrennungen – Nicht immer und überall zulässig! (KW 14/2010)
Beim Verbrennen pflanzlicher Abfälle gilt es einige Vorschriften zu
beacht.
Grundsätzlich gilt, dass pflanzliche Abfälle nur unter bestimmten
Voraussetzungen verbrannt werden dürfen. Im Allgemeinen dürfen solche Abfälle
nur im Außenbereich, d. h. außerhalb der Ortsbebauung auf Grundstücken, auf
denen sie anfallen, verbrannt werden. Maßgeblich ist hierfür die Verordnung der
Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von
Abfallbeseitigungsanlagen. Neben dieser Verordnung gelten unter Umständen
weitere Einschränkungen:
Das Verbrennen von größeren Mengen pflanzlicher Abfälle ist
der Ortspolizeibehörde dem Bürgermeisteramt rechtzeitig anzuzeigen.
Das Amt für öffentliche Ordnung kann zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung gegebenenfalls Anordnungen treffen hinsichtlich der Bereitstellung
von Feuerlöscheinrichtungen.
Eine Information der Feuerwehr durch den Grundstückseigentümer ist
grundsätzlich nicht erforderlich.
Dem Eigentümer entstehen auch keine Nachteile wenn die Feuerwehr zu einem
vermeintlichen Schadensfeuer angerückt ist.
Zu beachten ist jedoch, dass bei starkem Wind Reisig nicht verbrannt werden
darf. Gleiches gilt zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Feuer und Glut
müssen nach Verlassen der Feuerstelle erloschen sein. Die Verbrennungsrückstände
sind alsbald in den Boden einzuarbeiten. Pflanzliche Abfälle müssen zudem
trocken sein, so dass sie möglichst unter geringer Rauchentwicklung verbrennen.
Ein flächenhaftes Abbrennen ist unzulässig.
Ein Feuer muss natürlich
ständig unter Kontrolle gehalten werden. Durch Rauchentwicklung darf keine
Verkehrsbehinderung oder Belästigung sowie gefahrbringender Funkenflug
entstehen. Die erforderlichen Abstände von benachbarten Grundstücken und
sonstigen geförderten Objekten sind dabei einzuhalten. Dabei gilt, dass folgende
Mindestabstände nicht unterschritten werden dürfen:
100 Meter von
Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen und 50 Meter von Gebäuden und
Baumbestände
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Öffentliche Bekanntmachung - Inkrafttreten der Änderung des Bebauungsplans „Metzinger Straße Ost“ (KW 12/2010)
Inkrafttreten der Änderung des Bebauungsplans „Metzinger
Straße Ost“
Der Gemeinderat hat am 17.03.2010 in öffentlicher Sitzung die Änderung des
oben genannten Bebauungsplans gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als
Satzung beschlossen.
Maßgebend ist der bisherige Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom
23.06.1986
Die Bebauungsplanänderung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10
Abs. 3 BauGB)
Der Bebauungsplan kann einschließlich Begründung beim Bürgermeisteramt
Riederich, Mittelstädter Strasse 17, Hauptamt, 72585 Riederich, während der
Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die
Begründung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit
etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim
Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 – 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter
Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über
das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach §
214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur
beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt,
der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges
begründen soll, ist darzulegen.
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten der
Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften, sofern sie unter der Verletzung
von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der
Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach
dieser Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt
nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der öffentlichen Bauvorschriften
verletzt worden sind,
2. Der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter
Bezeichnung des Sachverhalts, welche die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Riederich, 18.03.2010
Klaus Bender
Bürgermeister
Geltungsbereich Bebauungsplan Metzinger Straße Ost
Lageplan
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Gemeinderatssitzung vom 17.03.2010 (KW 11/2010)
Lehrschwimmbad Gutenbergschule
- mittelfristiger Sanierungsbedarf
Technik und Gebäudesubstanz des Lehrschwimmbades erfordern in den nächsten
Jahren eine umfangreiche Sanierung. Um diesen zu ermitteln, wurden das
Architekturbüro Witt aus Riederich und das Ingenieurbüro Nick aus Leonberg um
Grobschätzungen gebeten. Drei unterschiedliche Varianten wurden dem Gremium
dargelegt.
Die Variante A würde eine Modernisierung der Zentraltechnik (Lüftung und
Wasseraufbereitung) sowie ein Fensteraustausch und eine Sanierung des
Flachdaches vorsehen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 717.000 Euro.
Dies wäre die einfachste Sanierung, welche keine optischen Verbesserungen an dem
seit 1965 in Betrieb genommenen Lehrschwimmbecken ergeben würde. Die Hülle, das
Dach und die Fenster stammen größtenteils aus der Bauzeit und wurden nie
grundlegend erneuert. Die Variante B würde eine Generalsanierung der
Haustechnik, ein Austausch der Fenster, eine Sanierung des Flachdaches sowie
eine Dämmung der Fassade vorsehen. Hierfür würden Gesamtkosten in Höhe von ca.
1,3 Mio. Euro anfallen. Hierin enthalten wäre ein Edelstahlbecken zur Sicherung
der langfristigen Dichtheit des bestehenden Beckens als Einbaulösung. Die
unwahrscheinlichste Variante C, der Neubau einer Schwimmhalle statt der
Modernisierung der Anlagentechnik mit einer Beckenlänge von 25 m, wofür das neue
Gebäude entsprechend angepasst werden müsste, würde Kosten von knapp 3 Mio. Euro
verursachen. Sollte die Variante A Modernisierung in 2 Abschnitte verteilt auf 1
bis 2 Jahre gelegt werden, würden voraussichtlich durch diese schrittweise
Modernisierung Mehrkosten in Höhe von 10 bis 15% entstehen. Da die gesamte
Anlagentechnik im Untergeschoss des Gebäudes mit der Be- und Entlüftung, der
Wasseraufbereitung und der Heizung untergebracht ist, kann hier auf eine
Generalsanierung nicht verzichtet werden. Diese Technik ist ca. 30 Jahre alt.
Die Diskussion im Gemeinderat zeigte deutlich, dass die Modernisierung oder
alternativ die Generalsanierung ausschließlich über eine höhere Verschuldung
finanziert werden müsste. Die mittelfristige Finanzplanung geht davon aus, dass
in den nächsten Jahren im Verwaltungshaushalt kein Überschuss für Investitionen
vorhanden sein wird. Bei einer Generalsanierung, finanziert über eine
Kreditaufnahme, würde die aktuell auf 500 Euro pro Einwohner gestiegene
Verschuldung auf 800 Euro Verschuldung steigen. Wichtig war dem Gremium und der
Verwaltung, in nächster Zeit die Bürgerschaft über diese Thematik in einer
speziellen Bürgerversammlung ausführlich zu informieren.
Gutenbergschule und –halle
-Modernisierung der Heizzentrale
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt hat der Gemeinderat noch keine
abschließende Entscheidung getroffen. Bereits in der Sitzung im November wurde
über die derzeitige Wärmeversorgung im Bereich der Gutenbergschule und –halle
informiert. Dabei wurde auch über das Bestreben der EnBW, einen neuen
Wärmelieferungsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 15 Jahren mit der Gemeinde
abzuschließen, berichtet. Parallel hierzu hatte die Verwaltung das Ingenieurbüro
Nick aus Leonberg mit der Untersuchung der Kosten für eine in Eigenregie
betriebene Heizungsanlage beauftragt. Diese Untersuchung kommt zu dem Ergebnis,
dass eine in Eigenregie betriebene Wärmeversorgung sich durchaus wirtschaftlich
darstellen lässt. Die Gemeinde müsste zunächst 180.000 Euro investieren, die
sich aber in wenigen Jahren durch geringere Energiekosten amortisieren. Das neue
Angebot ist in wenigen Parametern überarbeitet worden, jedoch wäre der
Neuabschluss eines Wärmelieferungsvertrages mit der EnBW aus Gründen der
Wirtschaftlichkeit nach wie vor nicht interessant. Da jedoch die hierfür
zugrunde liegenden Planungen auf den Wärmebedarf unter Einbeziehung des
Lehrschwimmbades ausgelegt sind, steht und fällt die Entscheidung über eine
Modernisierung der Heizzentrale mit der Frage, ob das Bad saniert und weiter
betrieben wird oder ob die Einstellung des Betriebes erfolgen soll.
Vorstellung des Haushaltplanentwurfs 2010
Der dem Gemeinderat vorgelegte Haushaltsplan 2010 beinhaltet Einnahmen und
Ausgaben in Höhe von je ca. 10,4 Mio. Euro, davon im Verwaltungshaushalt ca. 8,6
Mio. und im Vermögenshaushalt ca. 1,8 Mio. Euro. Die Realsteuerhebesätze für die
Grundsteuer und Gewerbesteuer sind unverändert. Nachdem die Gewerbesteuer im
vergangenen Jahr komplett eingebrochen ist, wurde im Ansatz für 2010 ein
Aufkommen von 400.000 Euro veranschlagt. Das Aufkommen der Grundsteuer sowie der
übrigen Steuereinnahmen Hundesteuer und Vergnügungssteuer kann als konstant
eingestuft werden. Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, nach dem starken
Einbruch der Gewerbesteuer die größte Einnahmequelle, wurde mit rd. 1,8 Mio.
Euro veranlagt. Gegenüber dem Vorjahr sind Mindereinnahmen in Höhe von ca.
883.000 Euro zu verzeichnen, diese verteilen sich mit ca. 545.000 Euro auf den
geringeren Anteil an der Einkommenssteuer, mit ca. 326.000 Euro auf weniger
Schlüsselzuweisungen und mit ca. 12.000 Euro auf weniger Einnahmen beim
Familienlastenausgleich. Diesen Mindereinnahmen stehen leider Mehrausgaben in
Höhe von ca. 190.000 Euro gegenüber, diese verteilen sich auf die Kreisumlage
und die Umlage nach dem Finanzaugleichsgesetz. Insgesamt beträgt die Umlagenhöhe
rd. 2,4 Mio. Euro. Somit ergibt sich allein durch diese Mindereinnahmen und
Mehrausgaben eine Gesamtbelastung gegenüber dem Vorjahr von ca. 1.070.000 Euro.
Eigentlich sollte der Verwaltungshaushalt einen Überschuss erwirtschaften,
welcher als Zuführungsrate bezeichnet wird und dem Vermögenshaushalt für
Investitionsmaßnahmen zur Verfügung stehen sollte. Im Haushaltsplan 2010 ist
jedoch eine so genannte negative Zuführungsrate vorgesehen, dies bedeutet, dass
im Verwaltungshaushalt eine Lücke von 1,15 Mio. Euro klafft. Im
Vermögenshaushalt hatte der Gemeinderat in seiner Klausurtagung alle
wünschenswerten Projekte auf das Notwendigste zurück gefahren. Nicht
aufgeschoben werden kann die Neubeschaffung der EDV-Anlage im Rathaus, nachdem
in jüngster Vergangenheit immer wieder massive Probleme bei der Hardware und
auch im Netzwerk aufgetreten sind. Des Weiteren arbeiten die sonstigen
öffentlichen Einrichtungen mit der ehemaligen EDV-Anlage des Rathauses, welche
nunmehr über 10 Jahre alt ist und bei weitem nicht mehr den Anforderungen
genügt. Die bisher im Rathaus verwendeten Computer sollen dann wieder innerhalb
der gemeindlichen Einrichtungen genutzt werden, da deren Anwendungsprogramme
sich im Wesentlichen auf die Microsoft Office Komponenten beschränken. Für den
Tausch des Heizkessels im Feuerwehrhaus wurden rd. 34.000 Euro angesetzt, diesen
steht ein Zuschuss aus den Mitteln der Infrastrukturpauschale mit rd. 25.000
Euro gegenüber. Mit einer Teilrate von 40.000 Euro soll eine Retentionsfläche
für den aktiven Hochwasserschutz geschafft werden. Auch in die Gutenberghalle
muss weiter investiert werden. Nachdem im vergangenen Jahr der Austausch der
Oberlichter im Hallenbereich und die Erneuerung der Regelungs- und
Lüftungstechnik realisiert wurde, muss ein Betrag für die Restfinanzierung in
Höhe von ca. 70.000 Euro bereitgestellt werden. Es besteht jedoch auch hier eine
Förderzusage über 56.000 Euro aus dem Förderprogramm Klimaschutzinitiative. In
diesem Jahr soll auch der Austausch der Lichtbänder im Zuge der energetischen
Sanierung durchgeführt werden. Hierfür erhält die Gemeinde Fördermittel im
Rahmen der Bildungspauschale des Konjunkturpakets II in Höhe von 16.000 Euro.
Die Dachsanierung mit nochmals rd. 270.000 Euro wurde auf das Jahr 2011
verschoben. An Grundstückserlösen wurde neben dem Verkauf des direkt an der
Stuttgarter Straße gelegen Grundstücks im Baldauf- Areal ein weiteres
Baugrundstück als Erlös im Haushaltsplan eingestellt. Wie im Vorjahr bleibt zu
hoffen, dass die Gemeinde auch im Kernbereich des Wohngebietes einen attraktiven
Bauträger findet, um auch diese Grundstücke wieder am Markt anbieten zu können.
Die Entwicklung der allgemeinen Rücklage bereitet große Sorge. Im vergangenen
Jahr wurde ein Betrag von rd. 600.000 Euro aus der Rücklage entnommen. Im
aktuellen Haushaltsplan ist wiederum eine Entnahme in Höhe von 652.000 Euro
geplant. Der Stand der allgemeinen Rücklage sinkt damit zum Jahresende auf ca.
1,07 Mio. Euro. Nach der Finanzplanung für die Jahre 2011 bis 2013 ist davon
auszugehen, dass auch in diesen Jahren das Eigenkapital weiter reduziert wird.
Bebauungsplan „Stuttgarter Straße-Süd“ und „Weiherstraße-Nordwest“
Der Gemeinderat hat einstimmig die nächsten Verfahrensschritte im
Aufstellungsverfahren für die Bebauungspläne „Stuttgarter Straße-Süd“ und
„Weiherstraße-Nordwest“ gefasst. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und Behörden eingegangenen Stellungsnahmen wurden abgewogen und
teilweise im neuen Entwurf mit eingearbeitet. Dieser wurde anerkannt und wird
nun öffentlich ausgelegt. Es handelt sich bei diesen beiden Bebauungsplänen um
sogenannte einfache Bebauungspläne, welche lediglich die Art der baulichen
Nutzung regeln. Auf die in dieser Ausgabe abgedruckte öffentliche Bekanntmachung
bzgl. der beiden Aufstellungsverfahren wird verwiesen.
Bebauungsplanänderung „Metzinger Straße–Ost“
Der Gemeinderat hat einstimmig die letzten Verfahrensschritte für die
Änderung des Bebauungsplans „Metzinger Straße-Ost“ beschlossen sowie den
entsprechende Satzungen zugestimmt. Inhalt des nun abgeschlossenen
Änderungsverfahrens ist, der Ausschluss von Vergnügungsstätten, Bordellen und
Einzelhandelsbetreiben mit erotischem Sortiment. Des Weiteren wurde festgelegt,
dass die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen entsprechend der
Baunutzungsverordnung jeweils der Zustimmung der Gemeinde bedürfen, welche nur
dann erteilt werden kann, wenn diese nicht den Zielen der Begründung aus der
Bebauungsplanänderung entgegenstehen. Auf die in diesem Amtsblatt abgedruckte
öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen.
Eine nichtöffentliche Sitzung ging der öffentlichen Sitzung voraus und
schloss sich an.
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Bebauungsplanaufstellung „Weiherstraße Nordwest“ (KW 11/2010)
Öffentliche Bekanntmachung Entwurfsanerkennung
1. Bekanntmachung des
Gemeinderatsbeschlusses über die Billigung des Planentwurfs
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.03.2010 den vom Hauptamt der
Gemeinde Riederich ausgearbeiteten Entwurf mit der dazu gehörenden Begründung
gebilligt und beschlossen, den Planentwurf öffentlich auszulegen. Den räumlichen
Geltungsbereich regelt die Übersichtskarte des Stadtplanungsamtes Metzingen vom
17.03.2009, die nachfolgend dargestellt ist:
2. Planbereich
- Übersichtskarte -
3. Öffentliche Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB
Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Planentwurf und die Begründung für die Dauer
von einem Monat öffentlich auszulegen. Dabei ist jedem Bürger und den
Fachbehörden Gelegenheit zu geben, Anregungen vorzubringen.
Der Planentwurf liegt von Dienstag, 06. April 2010 bis einschließlich
Montag, 10. Mai 2010 beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer 8,
und im Foyer EG, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich an den üblichen
Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Hier besteht die Möglichkeit, sich zum
Planentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern.
Umweltbezogene Informationen sind nicht verfügbar, da es sich bei der
Aufstellung des Bebauungsplans um bereits bebaute Fläche handelt und lediglich
die Art der baulichen Nutzung festgeschrieben wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung oder der
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Bebauungsplan- oder
Satzungsverfahren nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Riederich, 24.03.2010
Klaus Bender, Bürgermeister
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Landkreis Reutlingen
(Anlage 1 zur AU 18/2009)
Gemeinde
Riederich
Gemarkung Riederich
Bebauungsplan
„Weiherstraße Nordwest“
Gefertigt: Metzingen, den 17.03.2009
Amt für Planen und Bauen
Übersichtsplan: (siehe unten)
............. ...............
............... Grenze
des räumlichen Geltungsbereichs


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Bebauungsplanaufstellung „Stuttgarter Straße Süd“ (KW 11/2010)
Öffentliche Bekanntmachung Entwurfsanerkennung
1. Bekanntmachung des
Gemeinderatsbeschlusses über die Billigung des Planentwurfs
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.03.2010 den vom Hauptamt der
Gemeinde Riederich ausgearbeiteten Entwurf mit der dazu gehörenden Begründung
gebilligt und beschlossen, den Planentwurf öffentlich auszulegen. Den räumlichen
Geltungsbereich regelt die Übersichtskarte des Stadtplanungsamtes Metzingen vom
17.03.2009, die nachfolgend dargestellt ist:
2. Planbereich
- Übersichtskarte -
3. Öffentliche Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB
Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Planentwurf und die Begründung für die Dauer
von einem Monat öffentlich auszulegen. Dabei ist jedem Bürger und den
Fachbehörden Gelegenheit zu geben, Anregungen vorzubringen.
Der Planentwurf liegt von Dienstag, 06. April 2010 bis einschließlich
Montag, 10. Mai 2010 beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer 8,
und im Foyer EG, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich an den üblichen
Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Hier besteht die Möglichkeit, sich zum
Planentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern.
Umweltbezogene Informationen sind nicht verfügbar, da es sich bei der
Aufstellung des Bebauungsplans um bereits bebaute Fläche handelt und lediglich
die Art der baulichen Nutzung festgeschrieben wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung oder der
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Bebauungsplan- oder
Satzungsverfahren nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Riederich, 24.03.2010
Klaus Bender, Bürgermeister
|
Landkreis
Reutlingen
(Anlage 1 zur AU 17/2009)
Gemeinde
Riederich
Gemarkung Riederich
Bebauungsplan
„ Stuttgarter Straße Süd"
Gefertigt: Metzingen, den 17.03.2009
Amt für Planen und Bauen
Übersichtsplan: (siehe unten)
................. ...............
............ Grenze
des räumlichen Geltungsbereichs


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Grenzabstände bei Bäumen, Sträuchern und Gehölzen (KW 09/2010)
Immer wieder wird bei uns angefragt, welche Grenzabstände mit
Bäumen, Sträuchern und Gehölzen einzuhalten sind. Daher wollen wir nachstehend
auf die Abstandsbestimmungen des Nachbarrechtsgesetzes hinweisen.
1. Bei Beerenobststräuchern und -stämmen, Rosen, Ziersträuchern
und sonstigen artgemäß kleinen Gehölzen sowie mit Rebstöcken außerhalb von
Weinbergen beträgt der Abstand 0,50 m. Die Gehölze dürfen die Höhe von 1,80 m
nicht überschreiten, sonst muss ein Abstand von 2,00 m eingehalten werden.
2. Bei Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen sowie mit
Weidenpflanzungen, die jährlich genutzt werden, beträgt der Abstand 1,00 m. Die
Gehölze dürfen die Höhe von 1,80 m nicht überschreiten, sonst muss ein Abstand
von 2,00 m eingehalten werden.
3. Bei Kernobst- und Steinobstbäumen auf schwach- und mittelstark
wachsenden Unterlagen und anderen Gehölzen artgemäß ähnlicher Ausdehnung, bei
Forstsamenplantagen sowie bei Weidenpflanzungen, die nicht jährlich genutzt
werden, beträgt der Abstand 2,00 m. Die Gehölze dürfen die Höhe von 4,00 m nicht
überschreiten, sonst muss ein Abstand von 3,00 m eingehalten werden.
4. Bei artgemäß mittelgroßen oder schmalen Bäumen wie Birken,
Blaufichten, Ebereschen, Erlen, Robinien (Akazien), Salweiden, serbischen
Fichten, Thujen, Weißbuchen, Weißdornen und deren Veredelungen, Zieräpfeln,
Zierkirschen, Zierpflaumen, und anderen Gehölzen artgemäß ähnlicher Ausdehnung
sowie mit Obstbäumen auf stark wachsenden Unterlagen und veredelten
Walnussbäumen beträgt der Abstand 4,00 m.
5. Bei großwüchsigen Arten wie Ahornen, Buchen, Eichen, Eschen,
Kastanien, Linden, Nadelbäumen, Pappeln, Platanen, unveredelten
Walnusssämlingsbäumen sowie mit anderen Bäumen artgemäß ähnlicher Ausdehnung
beträgt der Abstand 8,00 m.
Die in Nummer 3 und 4 aufgeführten Abstände ermäßigen sich
gegenüber Grundstücken in Innerortslage auf die Hälfte. Dies gilt nicht für
Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen, Forstsamenplantagen, Obstbäume auf stark
wachsenden Unterlagen und veredelte Walnussbäume sowie für geschlossene Bestände
mit mehr als drei Gehölzen. Einzeln stehende großwüchsige Bäume, ausgenommen
Nadelbäume, dürfen gegenüber Grundstücken in Innerortslage mit einem Abstand von
6 m gepflanzt werden. Enthält ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach den
Vorschriften des Bauplanungsrechtes Festsetzungen über Böschungen,
Aufschüttungen, Einfriedigungen, Hecken oder Anpflanzungen,
so müssen die nach dem Nachbarrechtsgesetz vorgeschriebenen
Abstände nicht eingehalten werden, wenn es die Verwirklichung der planerischen
Festsetzungen erfordert. Dies gilt nicht gegenüber landwirtschaftlich genutzten
Grundstücken (§ 27 des Nachbarrechtsgesetzes).
Soweit die Anpflanzungen die Grenzabstände nicht einhalten, ist
der Besitzer des Gehölzes verpflichtet, das Gehölz in der Zeit vom 01. Oktober
bis 29. Februar zu verkürzen.
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Hausmeister Dieter Kopschitsch verabschiedet (KW 6/2010)
Im Rahmen einer kleinen Feier wurde Dieter Kopschitsch nach fast 25-jähriger
Tätigkeit als Hausmeister der Gutenbergschule und -halle in den Ruhestand
verabschiedet. Im Beisein der gesamten Schüler und des Lehrerkollegiums hatte
der Schulchor der Gutenbergschule unter der Leitung von Lehrerin Bärbel Häusler
die musikalische Umrahmung übernommen.
Rektorin Isabel Heisig dankte Herrn Kopschitsch für seinen
Arbeitseinsatz rund um die Schule und die Hallen. Bürgermeister Klaus Bender
reflektierte die zurückliegenden Jahre und erwähnte das breit gefächerte
Aufgabengebiet sowie den hohen zeitlichen Einsatz bei der Tätigkeit eines
Hausmeisters. Dieter Kopschitsch habe stets großen Wert auf die pflegliche
Nutzung der Schul- und Hallenräume gelegt.
Auch er dankte im Namen des gesamten Personals dem ausscheidenden
Mitarbeiter herzlich für die geleistete Arbeit und wünschte ihm für die Zukunft
alles Gute.
Seit Anfang Februar ist sein Nachfolger Thomas Burk im Amt. Er war
seither Mitarbeiter beim Gemeindebauhof und ist künftig gemeinsam mit Horst
Hantl für den gesamten technischen Betrieb der Schule, des Lehrschwimmbeckens
und der beiden Hallen verantwortlich.


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Nepal – Trekking in der Einsamkeit (KW 4/2010)
Kathmandu – Trekking durchs Rolwaling-Gebirge ins
Everest-Gebiet – Kultur, Land und Leute
Live-Dia-Schau (digital)
Udo Ley, Ludwigsburg
Montag, 08. März 2010, 19.30 Uhr
(Einlass 19.00 Uhr)
Bürgerhaus
Eintritt: 6 € / 3 € Jugendl./Studenten


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Gemeinderatssitzung vom 13.01.2010 (KW 2/2010)
Gemeindewald
- Kultur- und Nutzungsplan 2010
Der Gemeinderat hat einstimmig dem forstwirtschaftlichen Betriebsplan 2010
zugestimmt. Revierförster Notz und Herr Kemmner vom Kreisforstamt haben den
Forstwirtschaftsplan 2010 und die Bilanz 2009 vorgestellt. Das vergangene Jahr
war durch zahlreiche Niederschläge und einen schneereichen Winter sehr gut für
die Vegetation. Parasiten, insbesondere der Eichenprozessionsspinner, sind im
vergangenen Jahr nur sehr geringfügig aufgetreten. Jedoch waren die
Folgewirkungen der Trockenjahre nach wie vor sichtbar. Insbesondere das
Eschentriebsterben, wo bei den Trieben der Eintrocknungsprozess beginnt, war
vielfach zu verzeichnen. Das Wachstum insgesamt kann als gut bezeichnet werden,
die Holzmarktsituation im Gemeindewald ebenfalls. Insgesamt gesehen, hat jedoch
auch die Wirtschaftskrise dazu geführt, dass der Laubholzmarkt stark
eingebrochen ist.
Herr Kemmner informierte das Gremium auch über den allgemeinen Waldzustand.
Insbesondere Buchen ist in Baden-Württemberg die am stärksten geschädigte
Baumart, im Durchschnitt sind 40% aller Blätter geschädigt. Des Weiteren wurde
die Projektentwicklung Mittelwald und deren Zielsetzung vorgestellt. Insgesamt
kann festgehalten werden, dass eine breite Baumartenpalette vorhanden ist. In
Bezug auf den zehnjährigen Forstwirtschaftsplan konnten bereits 63% Einschlag
erzielt werden, die Planwerte werden daher aller Voraussicht nach erreicht.
Revierförster Notz stellte die Planung für das Jahr 2010 vor. Der Nutzungs-
und Kulturplan beinhaltet Einschlagssorten, Einschlagsintensität und
Sortenzusammenstellung. Auf einem virtuellen Rundgang durch die Abteilungen des
Gemeindewaldes wurden die jeweiligen Situationen vorgestellt. Als Gesamtnutzung
ist der Einschlag von 510 fm geplant, davon 90 fm Nadelholz und 420 fm Laubholz.
Insbesondere in den Abteilungen Bildhau und Hasengarten sollen diese geschlagen
werden. Der Kulturplan beinhaltet im Wesentlichen die Pflanzungen,
Kultursicherungen sowie die Jungbestandspflege, welche auf ca. 4,8 ha
erforderlich wird. Der Betriebswirtschaftsplan sieht Einnahmeerlöse von 23.000 €
vor, dem stehen Ausgaben von 10.300 € gegenüber. Unter Berücksichtigung der
übrigen Einnahmen und Ausgaben ergibt sich ein Gewinn 5.400 €.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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Winterdienst (KW 02/2010)
Schnee und Eis fordern Bauhof und Grundstückseigentümer Die
beachtlichen Neuschneemengen der letzten Tage lassen nicht nur die Herzen der
Kinder und Wintersportler höher schlagen. Die meisten von uns genießen die
herrliche Winterlandschaft bei erholsamen Spaziergängen und Wanderungen. Für die
Verkehrsteilnehmer ist Schnee und Eis jedoch lästig und mitunter auch
gefährlich. Die Räumdienste und viele Grundstückseigentümer waren deshalb am
Wochenende durch den erneuten Wintereinbruch mächtig gefordert. Auch in
Riederich war der kommunale Bauhof stundenlang im Einsatz, bis die
wichtigsten Straßen und Wege geräumt und verkehrssicher waren. Erschwerdend kam
am Freitag hinzu, dass vom Bauhofteam im Tagesverlauf auch noch ein
Wasserrohrbruch behoben werden musste. In der Haldenstraße waren am Vortag
durch ein Leck in der Hauptleitung große Wasserverluste festgestellt worden, die
eine rasche Reaktion erforderten.
Gehwege richtig räumen Immer wieder ist zu beobachten, dass
Straßenanlieger den Schnee von den Gehwegen in die soeben geräumte Fahrbahn
schaufeln. Aber auch wenn die Wohnstraße nicht geräumt wird, sollte der Schnee
möglichst nicht auf die Straßenfläche, sondern in die angrenzenden privaten
Gärten geworfen werden. Dadurch wird die Fahrspur nicht weiter verengt und die
Parkierung nicht noch mehr eingeschränkt. Ist dies nicht machbar, ist
der Schnee am Gehwegrand - ausreichend ist in der Regel eine
Räumbreite von einem Meter - , ansonsten direkt am Fahrbahnrand
anzuhäufen.
Streusalz auf Gehwegen verboten In diesem Zusammenhang weist die
Gemeindeverwaltung wiederholt darauf hin, dass die Verwendung von Streusalz auf
öffentlichen Gehwegen aus Gründen des Umweltschutzes generell
unzulässig ist. Die hier geltende Rechtsverordnung regelt eindeutig, dass nach
dem Räumen des Schnees abstumpfendes Material (z.B. Splitt oder Sand) zu streuen
ist. Auftauende Mittel dürfen nur bei extremen Situationen, z.B. bei Eisregen,
ausnahmsweise eingesetzt werden. Streusalz schädigt Bäume und Pflanzen; es
wandert bei offenen Belägen ins Grundwasser, bei versiegelten Flächen über
die Kanalisation in unsere Bäche und Flüsse und belastet die Gewässer. Das zu
Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf den Straßen verwendete
Streusalz bedeutet ohnehin schon eine hohe Umweltbelastung. Deshalb sollten
Gehwegflächen von den Anliegern nicht zusätzlich mit Salz bestreut werden.
Geräumte und anschließend mit Splitt besteute Flächen sind gleichermaßen
verkehrssicher. Zuwiderhandlungen gegen das Streusalzverbot stellen eine
Ordnungwidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Auszug aus der Satzung über die
Verpflichtung der Straßenanlieger zum
Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der
Gehwege
(Streupflicht-Satzung) vom 6. November
1989.
§ 5 Umfang des Schneeräumens
(1) Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet
sind, sind auf solche
Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass
Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere
ein
Begegnungsverkehr möglich ist; sie sind in der Regel
mindestens auf 1 m Breite
zu räumen.
(2) Der geräumte Schnee und das auftauende Eis ist auf dem
restlichen Teil
der Fläche, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind,
soweit der Platz dafür
nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn bzw. am Rande der in §
3 Abs. 2 bis
6 genannten Flächen anzuhäufen. Nach Eintreten von Tauwetter
sind die
Straßenrinnen und die Straßeneinläufe so freizumachen, dass
das
Schmelzwasser abziehen kann.
(3) Die von Schnee oder auftauendem Eis geräumten Flächen vor
den
Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass
eine
durchgehende Benutzbarkeit der Flächen gewährleistet ist. Für
jedes
Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von
mindestens 1
Meter zu räumen.
(4) Die zu räumende Fläche darf nicht beschädigt werden.
Geräumter
Schnee oder auftauendes Eis darf dem Nachbarn nicht zugeführt
werden.
§ 6 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte
(1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die
Gehwege und
die weiteren in § 3 genannten Flächen sowie die Zugänge zur
Fahrbahn
rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie von Fußgängern bei
Beachtung der nach
den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benützt
werden
können. Die Streupflicht erstreckt sich auf die nach § 5 Abs.
1 zu räumende
Fläche.
(2) Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt
oder Asche zu
verwenden.
(3) Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten.
Der vollständige Wortlaut der Streupflichtsatzung íst im Internet zu finden:
www.riederich.de/Rathaus/Ortsrecht/Streupflichtsatzung
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Gemeindefinanzen (KW 52/2009)
Gewerbesteuer weggebrochen
Die Gewerbesteuer – nach dem kommunalen Einkommenssteueranteil die
zweitwichtigste Einnahmequelle der Gemeinde Riederich – ist im Jahr 2009
vollständig weggebrochen. Aufgrund immenser Rückzahlungen ist der Einnahmeansatz
sogar ins Minus gerutscht.
Gegenüber dem Vorjahr 2008 wurde der Haushaltsansatz 2009 bei der
Gewerbesteuer auf 750.000 Euro halbiert. Bereits zur Jahresmitte war jedoch
erkennbar, dass die von einzelnen Betrieben beantragten Steuererstattungen die
Einnahmeerwartung nicht mehr erreichen ließen. Weitere Rückzahlungen in den
Monaten November und Dezember sorgten schließlich dafür, dass die Gewerbesteuer
2009 mit roten Zahlen abschließt.
Auch für 2010 wird nur ein mageres Ergebnis erwartet. Die Investitionskraft
der Gemeinde schrumpft daher auf ein Minimum.
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Öffnungszeiten des Rathauses (KW 51/2009)
Ab Januar 2010 ändern sich die Öffnungszeiten des Rathauses nachmittags wie
folgt:
Dienstag 15.00 bis 19.00 Uhr (derzeit 16.00 bis 18.00
Uhr). Dafür entfallen die Sprechzeiten an Donnerstagen von 16.00 bis
18.00 Uhr.
Mit den verlängerten Öffnungszeiten möchte die Gemeindeverwaltung besonders
Berufstätigen entgegenkommen.
Unverändert bleiben die vormittäglichen Zeiten montags bis freitags
jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr.
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Personalien (KW 50/2009)
Gisela Brünig im Vorruhestand
Nach 29-jähriger Tätigkeit als Reinigungskraft in der
Gutenberghalle hat Gisela Brünig die Freistellungsphase der
Altersteilzeit angetreten. Zum Abschied sang der
Schülerchor der Gutenbergschule unter der Leitung von Bärbel
Häusler eigens getextete Lieder. Rektorin Isabel Heisig danke Frau Brünig
für ihren unermüdlichen Arbeitseinsatz. Auch Bürgermeister Klaus
Bender lobte die Zuverlässigkeit, mit der Gisela Brünig stets gut
gelaunt fast drei Jahrzehnte im Reinigungsteam vorbildlich
wirkte.

 Gisela Brünig (Mitte) mit Rektorin Heisig und Bürgermeister Bender
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Frischwasser und Abwasser (KW 49/2009)
Gebührensätze steigen
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden teurer.
Der Gemeinderat wird am 09. Dezember über die Anpassung der Gebührensätze
beschließen. Die Vorberatung über die Neukalkulation erfolgte schon in der
Sitzung am 25. November. Ab 01. Januar 2010 sollen 1 m³ Trinkwasser 1,95 € und
die gleiche Menge Abwasser 3,10 € kosten. Die bisherigen Gebührensätze von 1,55
€ bzw. 2,45 € gelten seit 5 Jahren unverändert.
Seit 3 Jahren sind bei der Abwasserentsorgung aufgrund gestiegener Ausgaben
Kostenunterdeckungen aufgetreten. Da die Erhebung von Nutzungsgebühren nach dem
Kommunalabgabengesetz kostendeckend zu erfolgen hat, ist nun ein deutlicher
Gebührensprung von 65 Cent unvermeidlich. Auch bei der Wasserversorgung, die als
steuerpflichtiger Eigenbetrieb geführt wird, sind seit 2007 Verluste entstanden,
die bereits ab 2008 zu einer Gebührenerhöhungen geführt hätten. Wegen noch nicht
abgeschlossener Bewertungsmaßnahmen beim Anlagevermögen wurden Anpassungen
jedoch zurückgestellt.
Unter Berücksichtigung gestiegener betrieblicher Aufwendungen und der
Notwendigkeit, den Ausgleich der Vorjahresverluste auf kommende Jahre zu
verteilen, hat die Verwaltung eine Gebührenerhöhung von 40 Cent auf 1,95 €
(einschließlich 7% Umsatzsteuer) vorgeschlagen.
Kalkulationsgrundlage ist eine Jahreswasserabgabe von 190.000 m². Der
Wasserverbrauch ist mit dem vollständigen Wegfall des Großabnehmers im Jahre
2005 (Betriebsaufgabe des Textilveredlungsunternehmens Baldauf) stark
eingebrochen. Seit 2006 sinkt die Verkaufsmenge weiterhin geringfügig ab. Diese
Tatsache führt bei unveränderten Fixkosten zu einem zwangsläufigen Anstieg der
Verbrauchsgebühr.
Baden-Württemberg ist ein wasserreiches Bundesland. Dank der beiden großen
Fernwasserversorgungsunternehmen (Zweckverband Bodenseewasserversorgung und
Zweckverband Landeswasserversorgung) sowie zahlreicher Eigenwasservorkommen
steht allen Einwohnern jederzeit und in jeder Menge hervorragendes Trinkwasser
zur Verfügung. Ein allzu sparsamer Umgang mit Frischwasser im Haushalt ist daher
nicht notwendig; eine Wasserverschwendung sollte jedoch auch nicht erfolgen.
Bisherige Gebührenstruktur seit 2002
(Verbrauchsgebühr / m³, bei Wasser einschließlich 7% Umsatzsteuer)
|
Zeitraum |
Wasser |
Abwasser |
|
2002 |
1,28 € |
1,85 € |
|
2003 + 2004 |
1,44 € |
2,95 € |
|
Seit 2005 |
1,55 € |
2,45 € |
|
Ab 2010 |
1,95 € |
3,10 € |
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Gemeinderatssitzung vom 25.11.2009 (KW 49/2009)
Weiterführung der Hauptschule in Riederich
Auch im kommenden Schuljahr wird die Hauptschule in Riederich eingeständig
weitergeführt. Ab dem Schuljahr 2010/2011 werden voraussichtlich Schüler
aus Grafenberg die Klassen 5 bis 7 an der Gutenbergschule besuchen. Zu Beginn
des kommenden Schuljahres werden die aktuellen Schülerzahlen an der Hauptschule
Riederich bewertet und in Abstimmung mit der Stadt Metzingen und dem Staatlichen
Schulamt Tübingen eine Entscheidung über die künftige Organisationsform der
Hauptschule getroffen. Aktuell besuchen 54 Schüler die Hauptschule, die Klassen
5 und 6 werden kombiniert unterrichtet. Ab dem Schuljahr 2010/2011 besteht ein
Wahlrecht beim Besuch einer Haupt- oder Werkrealschule, sofern der jeweilige
Schulträger nicht von der übergangsweisen Schulbezirksfestlegung Gebrauch
gemacht hat. Riedericher Hauptschüler werden frühestens ab September 2011 die 8.
Klasse einer Werkrealschule besuchen.
Kalkulation der Abwassergebühr
Dem Gemeinderat wurde die neu überarbeitete Gebührenkalkulation der
Abwassergebühr vorgestellt. Kostenüberdeckungen, die sich am Ende eines
Bemessungszeitraumes ergeben haben, sind nach dem kommunalen Abgabengesetz
innerhalb von 5 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen im Bereich der
Abwasserentsorgung können innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Zum
Stand 31.12.2008 ist noch eine Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2007 mit ca.
52.000 € sowie eine Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2008 mit ca. 86.000 €
auszugleichen. Unter Berücksichtigung einer linearen Aufteilung dieser beiden
Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2007 und 2008 ergibt sich eine
kostendeckende Abwassergebühr in Höhe von 3,10 € gegenüber der bisher erhobenen
Gebühr von 2,45 €. Die förmliche Beschlussfassung über eine neue Abwassergebühr
sowie die damit verbundene Änderung der Abwassergebührensatzung wird
voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung am 09.12.2009 erfolgen.
Kalkulation der Wasserversorgungsgebühr
Dem Gremium wurde ebenfalls die neu überarbeitete Gebührenkalkulation für die
Wassergebühr vorgestellt. Die Nachkalkulation für das Jahr 2007 hat einen
Jahresverlust von ca. 69.500 € ergeben, die Nachkalkulation für das Jahr 2008
ebenfalls einen Jahresverlust von ca. 65.000 €. Bisher wurden 1,55 € brutto für
einen m³ Wasser erhoben, im Jahr 2007 wäre 1,65 € erforderlich gewesen und im
Jahr 2008 1,73 €. Für das Jahr 2010 ergibt sich unter linearer Aufteilung der
Verluste aus den Jahren 2007 und 2008 ein Gebührensatz von netto 1,83 €/m³, was
einer Wassergebühr in Höhe von brutto 1,95 €/m³ entspricht. Die Aufwendungen für
die Wasserversorgung im kommenden Jahr ergeben im Vergleich zu den Vorjahren
keine marginalen Veränderungen, mit einer Ausnahme des Wasserbezugspreises von
der Bodenseewasserversorgung. Dieser steigt im kommenden Jahr im Vergleich zum
Jahr 2008 um 14%, bei einer gleich bleibenden Wasserabnahmemenge.
Der Gemeinderat wird ebenfalls in der nächsten Sitzung am 09.12.2009 über die
Wassergebühr für das Haushaltsjahr 2010 und die damit verbundene Änderung der
Wasserversorgungssatzung beschließen.
Gehwegssanierungsarbeiten
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, im Rahmen der in Kürze
beginnenden Kabelverlegungsmaßnahmen der EnBW in der Stegäckerstraße, keine
weiteren Finanzierungsmittel für Gehwegssanierungsarbeiten bereit zu stellen.
Der mit der EnBW geschlossene Konzessionsvertrag ermöglicht es dieser, die
öffentlichen Verkehrswege zur Einlegung von Leitungen zu nutzen. Dies führt
dazu, dass Gehwegflächen dann mit Schnittkante und Fugenband optisch und
funktional nicht in einem ganz so hohen Standard verbleiben. In der
Vergangenheit hat die Gemeinde oftmals die noch verbleibende Restbreite des
Gehweges auf eigene Rechnung sanieren lassen oder den Mehrpreis für einen
Pflasterbelag getragen. Nachdem sich die finanzielle Lage der Gemeinde drastisch
verschärft hat wurde davon abgesehen, den Ausbau der Restfläche des Gehweges zu
realisieren. Die Mehrkosten hätten bei Asphaltbelag ca. 6.250 €, bei Pflaster
ca. 15.700 € betragen.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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Gemeinderatssitzung vom 04.11.2009 (KW 46/2009)
Verpflichtung des nachrückenden Gemeinderats Ralf Stiefel
Neues Mitglied im Gremium ist Ralf Stiefel. Er ist als erster Ersatzbewerber
für den ausgeschiedenen Gemeinderat Jürgen Weiss nachgerückt und wurde zu Beginn
der Sitzung von Bürgermeister Klaus Bender verpflichtet.
Gutenbergschule und -halle
Die Klimaschutzagentur Reutlingen hatte im Frühjahr energetische
Untersuchungen in den Schul- und Hallengebäuden durchgeführt. Die Ergebnisse
wurden in einem Abschlussbericht zusammengefasst und vom Leiter der
Klimaschutzagentur Jürgen Schipek dem Gremium vorgetragen.
Neben den heizungs- und lüftungstechnischen Anlagen wurden auch die
Elektrotechnik sowie die Gebäudehüllen jeweils von Fachingenieuren untersucht.
Die vorgeschlagenen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind in einer
Prioritätenliste aufgeführt. Die dringlichste Verbesserung in der
Gutenberghalle, die Modernisierung der Heizungs- und Lüftungsanlage sowie der
Beleuchtung, wurde bereits in den vergangenen Sommerferien realisiert. Weitere
Priorität bei der Gutenberghalle hat die Modernisierung des Flachdaches. Die
Abdichtung ist im kommenden Jahr geplant.
Als zweite Priorität wurde die Dämmung der Fassade und der Austausch der
Fenster aufgeführt. In der Gutenbergschule und den Nebengebäuden genießt
Priorität 1 die Fenstersanierung im Hallenbad sowie die Untersuchung der
Lüftungstechnik in diesem Trakt. Weitere Priorität erster Klasse hat die
Untersuchung des Blockheizkraftwerks (BHKW).
In einem zweiten Abschnitt müsste über die Fassadensanierung im Hallenbad,
die Modernisierung der Lüftungstechnik sowie die Erneuerung der Heizzentrale in
der Schule nachgedacht werden. In dritter Priorität wurden die Fassaden und
Fenster der Schulsporthalle eingestuft. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird
stark von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde in den nächsten
Jahren abhängen. Die Klimaschutzagentur plädiert in jedem Fall dafür, keine
Sparversionen vorzunehmen, sondern die Maßnahmen über einen längeren Zeitraum in
einem sinnvollen Modernisierungspaket durchzuführen.
Vorschläge zur Modernisierung der Heizungszentrale in der
Gutenbergschule und -halle
Der Schul-/Hallenkomplex wird seit 15 Jahren mit einem Blockheizkraftwerk
beheizt. Betreiber ist die EnBW. Die Gemeinde bezieht die Wärme über einen
Wärmelieferungsvertrag. Im Rahmen des sogenannten Contracting-Modells haben die
damaligen Neckarwerke, heute EnBW, die bestehenden Heizungskessel von der
Gemeinde übernommen und zusätzlich ein BHKW mit 50 kW elektrischer Leistung
installiert. Diese Entscheidung sei, so Bürgermeister Klaus Bender,
bereits 1993 unter ökologischen Gesichtspunkten getroffen worden. Durch das
Prinzip der Kraft-Wäme-Kopplung wird neben Heizwärme auch Strom erzeugt.
Die EnBW beabsichtigt nun aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten in eine neue
Heizungsanlage investieren. Vorraussetzung ist jedoch, dass die Gemeinde einen
neuen Wärmelieferungsvertrag abschließt und sich darin für eine Dauer von
weiteren 15 Jahren verpflichtet, die produzierte Wärme abzunehmen. Der
derzeitige Wärmepreis liegt relativ hoch.
Deshalb hat die Verwaltung das Ingenieurbüro Planung Engineering Nick aus
Leonberg beauftragt, verschiedene Realisierungssätze für eine neue, in
Eigenregie betriebene Heizungsanlage zu untersuchen. Ingenieur Rainer Nick
stellte dem Gremium verschiedene technische Möglichkeiten vor. Die
Modernisierung einer Gasheizanlage würde ca. 92.000 € kosten, die Ertüchtigung
des bestehenden BHKW’s ca. 135.000€, die Neuinstallation eines BHKW’s ca.
172.000 € sowie die Neuinstallation einer Pelletanlage ca. 180.000 €. Unter
Betrachtung der Wirtschaftlichkeitsberechnung für diese 4 Varianten, gerechnet
auf eine Betriebszeit von 20 Jahren, würde eine Neuinstallation des BHKW’s den
geringsten Wärmepreis ergeben. Zunächst sollen jedoch Gespräche mit der EnBW
erfolgen, um günstigere Konditionen zu erreichen. Sollte dies nicht möglich
sein, wären die Kündigung des Wärmelieferungsvertrages und die Erneuerung des
BHKW’s mit anschließendem Betrieb in Eigenregie die wirtschaftlichste Lösung.
Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung einstimmig.
Errichtung und Betrieb einer Fotovoltaikanlage auf der
Gutenberghalle
Der Gemeinderat hat ohne Gegenstimme beschlossen, die Errichtung und den
Betrieb einer Fotovoltaikanlage in kommunaler Eigenregie auf dem Dach der
Gutenberghalle weiter zu untersuchen. Bisher wurden die Dächer verschiedener
öffentlicher Gebäude kostenfrei für privat finanzierte Bürgersolaranlagen zur
Verfügung gestellt.
Die Verwaltung hatte das Ingenieurbüro Planung Engineering Nick aus Leonberg
mit einer Entwurfsplanung und Wirtschaftlichkeitsberechnung beauftragt. Aufgrund
fehlender Eigenmittel erfolgte die Berechnung unter der Annahme, dass die
Investition zu 100% mit Fremdkapital finanziert wird.
Ingenieur Nick betonte, dass das Dach der Gutenberghalle gut geeignet ist zum
Aufbau einer Fotovoltaikanlage. Zwischen den zu nutzenden Dachflächen und der
Hauptverteilung der Stromversorgung im Untergeschoss ist ein Kabelsystem
aufzubauen, das die maximal mögliche Einspeiseleistung aufnehmen kann. Die Lage
und Anordnung der Wechselrichterstandorte im Dachbereich muss noch geklärt und
festgelegt werden.
Der Liquiditätsverlauf einer solchen Anlage mit rund 50 kWp zeigt, dass sich
während eines Betriebszeitraums von 20 Jahren ab dem Jahr 11 bis 14 die Kosten
amortisieren und danach mit einem Ertrag gerechnet werden kann.
Feststellung des Jahresergebnisses der Wasserversorgung zum 31.12.2008 und
der Jahresrechnung 2008
Der Gemeinderat hat einstimmig den Jahresabschluss 2008 der Wasserversorgung
sowie die Jahresrechnung 2008 der Gemeinde anerkannt. Die Wasserversorgung weist
eine Bilanzsumme von ca. 1,96 Millionen Euro auf, der Jahresverlust in Höhe von
ca. 65.000 Euro wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Jahresrechnung der Gemeinde schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe
von ca. 11,5 Millionen Euro ab, davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt ca.
9,7 Millionen und auf den Vermögenshaushalt ca. 1,8 Millionen. Sehr erfreulich
ist die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt mit ca. 1,37
Millionen Euro, welche im Plan mit lediglich 225.000 Euro erwartet wurde. Dies
kommt zustande, da bei den Gewerbesteuereinnahmen ein Plus von 600.000 Euro
erzielt werden konnte. Beim Anteil an der Einkommensteuer wurde ein Plus von
173.000 Euro und bei den Schlüsselzuweisungen ebenfalls ein Plus von 18.000 Euro
erreicht. Minderausgaben in Höhe von 273.000 Euro konnten bei den sächlichen
Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen verzeichnet werden.
Durch die sehr erfreuliche Zuführung vom Verwaltungs- an den
Vermögenshaushalt konnte letzten Endes noch eine Zuführung zur allgemeinen
Rücklage von ca. 1,2 Millionen Euro erzielt werden. Der Stand der allgemeinen
Rücklage beläuft sich auf ca. 2,3 Millionen Euro zum 31.12.2008.
Bürgermeister Bender und Kämmerer Pokrop betonten, dass die sehr guten Zahlen
2008 im laufenden Jahr nicht annähernd erreicht werden können, da die
Gewerbesteuer nahezu gänzlich weggebrochen sei.
Sprachförderung in den Kindergärten
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Sprachförderung in den 3
Kindergärten im aktuellen Kindergartenjahr durch eigene finanzielle Mittel zu
ermöglichen. Die seit 2006 durch die Landesstiftung Baden Württemberg
finanzierte Sprachförderung fällt im aktuellen Kindergartenjahr weg, da die
Förderrichtlinien drastisch verschärft wurden. Bei dem vom Kreisgesundheitsamt
im Auftrag des Kultusministeriums durchgeführten Sprachentwicklungstestes wurde
bei lediglich 4 Kindern ein Bedarf festgestellt. Die Erzieherinnen haben jedoch
bei 28 Kindern Sprachförderbedarf festgestellt.
Sobald die erforderliche Anzahl an Sprachförderfachkräften gefunden ist, wird
eine Sprachförderung mit 3 Stunden je Woche und Einrichtung erfolgen können.
Bebauungsplan “Weiherstraße Nordwest“
- Entwurfsplanung
Der Gemeinderat hat einstimmig den zweiten Verfahrenschritt für die
Aufstellung des neuen Bebauungsplanes „Weiherstraße Nordwest“ gefasst. Zur
Sicherung der städtebaulichen Ziele, dem Erhalt und der Erweiterung der
innerörtlichen Wohnquartiere sowie der Steigerung der Attraktivität des
Ortskerns als Versorgungs- und Dienstleistungszentrums, wurde in dem
Bebauungsplan die Art der baulichen Nutzung festgelegt. Der vorgestellte
Textentwurf sieht ähnliche Nutzungsbegrenzungen beziehungsweise Einschränkungen
vor, wie dies bereits in gewerblichen Bebauungsplänen festgeschrieben wurde
(Unzulässigkeit von Vergnügungsstätten, Gastronomiebetrieben mit
Imbisscharakter, Fastfood-Betrieben und Einzelhandelsbetrieben mit erotischem
Sortiment). Die Zulässigkeit von sonstigen Gewerbebetrieben, Anlagen für
kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, wurde
auf Ausnahmen beschränkt, welche den städtebaulichen Zielen nicht
widersprechen.
Auf die nachfolgende öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen.
Bebauungsplan „Stuttgarter Straße Süd“
- Entwurfsplanung
Auch bei der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Stuttgarter Straße Süd“ hat
das Gremium einstimmig den weiteren Verfahrensschritt zur Neuaufstellung eines
Bebauungsplanes, welcher die Art der baulichen Nutzung festlegt beschlossen. Der
Textentwurf ist gleichlautend wie beim Bebauungsplan „Weiherstraße Nordwest“.
Auf die nachfolgende öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen.
Änderung des Bebauungsplans „Metzinger Straße Ost“
- Entwurfsanerkennung
Der Gemeinderat hat einstimmig den Änderungsentwurf anerkannt und den
nächsten Verfahrensschritt zur Änderung des Bebauungsplanes Metzinger Straße Ost
eingeleitet. Der Inhalt der textlichen Änderungen entspricht dem der
neuaufgestellten Bebauungspläne „Weiherstraße Nordwest“ und „Stuttgarter Straße
Süd“.
Auf die nachfolgende öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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Bebauungsplanänderung „Metzinger Straße Ost“ (KW 45/2009)
Änderung des Bebauungsplanes und der örtlichen
Bauvorschriften
Öffentliche Bekanntmachung Entwurfsanerkennung
1. Bekanntmachung des
Gemeinderatsbeschlusses über die Billigung des Planentwurfs
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 04.11.2009 den vom Hauptamt der
Gemeinde Riederich ausgearbeiteten Entwurf mit der dazu gehörenden Begründung
gebilligt und beschlossen, den Planentwurf öffentlich auszulegen. Den räumlichen
Geltungsbereich regelt die Übersichtskarte des Hauptamtes vom 02.04.2009, die
nachfolgend dargestellt ist:
2. Planbereich
- Übersichtskarte
-
3. Öffentliche Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB
Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Planentwurf und die Begründung für die Dauer
von einem Monat öffentlich auszulegen. Dabei ist jedem Bürger und den
Fachbehörden Gelegenheit zu geben, Anregungen vorzubringen.
Der Planentwurf liegt von Montag, 23. November 2009 bis einschließlich
Mittwoch, 30. Dezember 2009 beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt,
Zimmer 8, und im Foyer EG, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich an den
üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Hier besteht die Möglichkeit,
sich zum Planentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung oder der
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Bebauungsplan- oder
Satzungsverfahren nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Riederich, 05.11.2009
Klaus Bender, Bürgermeister
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Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Weiherstraße Nordwest“
Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauBG
Gelegenheit zur Stellungnahme für betroffene Bürger
In der Gemeinderatssitzung vom 04.11.2009 wurde der vorgestellte Entwurf zur
Grundlage der weiteren Planung herangezogen. Nach § 3 Abs. 1 BauGB soll die
Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung, die Entwicklung des Gebiets und die voraussichtlichen Auswirkungen der
Planung unterrichtet werden. Ihnen ist dabei Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
Dies erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung. Den betroffenen
Bürgern wird bis einschließlich Mittwoch, 23.12.2009 Gelegenheit gegeben, zur
Aufstellung des Bebauungsplans Stellung zu nehmen. Es besteht die Gelegenheit,
beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer 8, Mittelstädter Str. 17,
72585 Riederich, sich zur vorgesehenen Planung während der Öffnungszeiten des
Bürgermeisteramtes zu informieren und sich schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift zu äußern.
Riederich, 05.11.2009
Klaus Bender
Bürgermeister
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Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Stuttgarter Straße Süd“ (KW 45/2009))
Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauBG
Gelegenheit zur Stellungnahme für betroffene Bürger
Gemeinderatssitzung vom 04.11.2009 wurde der vorgestellte Entwurf zur Grundlage
der weiteren Planung herangezogen. Nach § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit
möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die
Entwicklung des Gebiets und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung
unterrichtet werden. Ihnen ist dabei Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Dies
erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung. Den betroffenen Bürgern
wird bis einschließlich Mittwoch, 23.12.2009 Gelegenheit gegeben, zur
Aufstellung des Bebauungsplans Stellung zu nehmen. Es besteht die Gelegenheit,
beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer 8, Mittelstädter Str. 17,
72585 Riederich, sich zur vorgesehenen Planung während der Öffnungszeiten des
Bürgermeisteramtes zu informieren und sich schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift zu äußern.
Riederich, 05.11.2009
Klaus Bender
Bürgermeister
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 07.10.2009 (KW 42/2009)
Sachstandsbericht des Förderkreises zum Erhalt der ehemaligen
Dorfschmiede
Die beiden Vertreter des Förderkreises Dorfschmiede, Wolfgang Rich und
Christoph Allgaier, haben den Förderkreis und dessen Ziele vorgestellt. In einer
ersten Phase will der Förderkreis klären, inwieweit eine Genehmigungspflicht für
Schauarbeiten, Vorführarbeiten sowie die Befeuerung der Esse erforderlich ist.
Eine große Aufgabe stellt für den Förderkreis auch die Entsorgung der für die
Schmiede nicht relevanten Teile dar. Die Instandsetzungsarbeiten für die
Ausrüstungsgegenstände werden nach der Entsorgung erfolgen. In einer letzten
Phase hat sich dann der Förderkreis zum Ziel gesetzt, die Instandhaltung des
Gebäudes, möglichst mit Unterstützung örtlicher Handwerksbetriebe
voranzutreiben, sowie die Geschichte der Dorfschmiede aufzuarbeiten. Als Wunsch
wurde vorgebracht, das Gebäude mit einem Wasser- und Abwasseranschluss zu
versehen. Die Beweggründe des Förderkreises liegen in der Erhaltung der alten
Dorfschmiede und der Geschichte des Eisens, als prägender Werkstoff. Auch das
Berufsbild des Schmieds, sowie das dazugehörige Handwerkszeug waren für die
Mitglieder des Förderkreises Ansporn, sich für den Erhalt der alten Schmiede
einzusetzen.
Als Ideen und Visionen für die Zukunft wurden dargelegt, zu bestimmten
Anlässen einen offenen Vorführtag anzubieten. Des Weiteren können sich die
Mitglieder des Fördervereins vorstellen, auch Führungen für Schulklassen
anzubieten.
Der Gemeinderat begrüßte durchweg das Projekt und stützt die Idee des
Förderkreises Dorfschmiede, dieses historische Gebäude und dem alten
Schmiedehandwerk in Riederich am Leben zu erhalten.
Bürgermeister Klaus Bender dankte für das ehrenamtliche Engagement des
Förderkreises.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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Sachbeschädigung durch geklaute Baufahrzeuge (KW 39/2009)
In der Nacht vom Freitag auf Samstag wurden im Metzinger Gewerbegebiet
Längenfeld 2 Baufahrzeuge von einem umzäunten Betriebshof entwendet. Die
unbekannten Täter durchbrachen das verschlossene Tor und fuhren durch die
James-Watt Straße und die Carl-Zeiss Straße auf die Gemarkung nach Riederich.
Durch die Goethestraße hinweg wurde zunächst die Gutenbergschule angefahren, wo
eine Laterne und ein Geländer beschädigt wurden. Nach der Durchfahrt durch das
Wasserschutzgebiet Burris, wo die Umzäunung des Wasserbehälters beschädigt
wurde, fand die Sachbeschädigung in der Straße Im Sai bei 2 Privatgrundstücken
ihren traurigen Fortgang. Die unbekannten Täter fuhren mit den Radladern
schließlich auf dem Geh- und Radweg entlang der Mittelstädter Straße Richtung
Westen weiter. Hierbei wurde ein Obstbaum umgefahren und ein Radlager in einer
Wiese mit Antriebsschaden und laufendem Motor stehen gelassen. Die Radlader von
der Marke „Komatsu WA 100“ sind etwa 3 m hoch und haben eine gelbe Farbe
und eine firmeninterne Kennung mit den schwarzen Zahlen 606555 als
Aufschrift.
Die Polizei schätzt den entstandenen Sachschaden auf mehrere 100.000 € und
bitte sachdienliche Hinweise an das Metzinger Revier unter der Telefonnummer
07123/9240 weiterzuleiten.
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Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 16.09.2009 (KW 39/2009)
Gemeinderat konstituierte sich
Zu Beginn der neuen Amtsperiode des Gemeinderats stand die offizielle
Verpflichtung der 5 neu- und 9 wiedergewählten Mitglieder an. Bürgermeister
Klaus Bender wünschte den Räten viel Freude an der ehrenamtlichen Arbeit,
verbunden mit der Hoffnung auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit im
Gremium.
Die Verpflichtungsformel für die 14 Gemeinderatsmitglieder lautete: „Ich
gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung
meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich die Rechte der Gemeinde gewissenhaft
zu wahren und ihr Wohl und das Ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Das wiedergewählte Gremiumsmitglied Jürgen Weiss beantragte an diesem Abend
die Wahrnehmung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit ablehnen zu dürfen. Durch seine
berufliche Weiterentwicklung in den zurückliegenden Monaten sehe er sich
außerstande, die Tätigkeit als Gemeinderat in vollem Umfang ausüben zu können.
Diese Veränderungen seien vor der Kandidatur zum neuen Gemeinderat nicht
absehbar gewesen.
Nach der Gemeindeordnung kann ein Gemeinderat eine ehrenamtliche Tätigkeit
aus wichtigen Gründen ablehnen. Unter anderem gilt als solcher, wenn jemand
durch häufige berufliche Abwesenheit an der Ausübung seines Mandats gehindert
ist.
Das Gremium hat dem Antrag stattgegeben. Dies hat zur Folge, dass in der
nächsten Sitzung der Bewerber der UBR-Liste Ralf Stiefel nachrücken wird.
Wahlen
Stellvertretende Bürgermeister
Als 1. stellvertretender Bürgermeister wurde Gemeinderat Günter Gusenbauer
gewählt. Zum 2. Stellvertreter wählte das Gremium Gemeinderätin Gisela Kromer.
Gegenbewerber war Gemeinderat Dietmar Hacker.
Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft
Metzingen-Grafenberg-Riederich
Gemeinderat Günter Gusenbauer wurde als weiterer Vertreter im gemeinsamen
Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft genannt. Er ist in dieser Funktion bereits
seit 2 Jahrzehnten tätig. Gemeinderätin Johanna Kruppa, die ebenfalls für diese
Funktion kandidierte, wird nun, wie schon in den vergangenen Jahren, seine
Stellvertreterin.
Neben den Bürgermeistern gehören dem Gemeinsamen Ausschuss fünf Gemeinderäte
aus Metzingen sowie je ein Gemeinderat aus Grafenberg und Riederich an. Das
Gremium befasst sich insbesondere mit der Flächenutzungsplanung im
Verwaltungsraum.
Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes
Bempflingen-Riederich
Als Mitglieder in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes
Bempflingen-Riederich wurden die Gemeinderäte Gottfried Rich, Ulrich Büttel und
Thomas Stiefel bestimmt, zu deren Stellvertretern wurden Ulrich Sensbach,
Kathrin Müller und Gisela Kromer gewählt.
Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung
Für die Wahl des stv. Mitglieds in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Bodenseewasserversorgung wurde Gemeinderat Jürgen Stirnkorb. Der Bürgermeister
vertritt kraft Amtes die Gemeinde im Zweckverband.
Musikschulbeirat
Aus der Mitte des Gremiums wurde der Wunsch geäußert, in den Beirat der
Musikschule Metzingen e.V. ebenfalls einen ständigen Vertreter aus der Mitte des
Gemeinderats zu wählen. Diese Aufgabe wurde Gemeinderätin Petra Bäuerle
übertragen.
Finanzzwischenbericht 2009
Kämmerer Tobias Pokrop informierte das Gremium über den Stand des
Haushaltsvollzugs. Gegenüber der Haushaltsplanung – der Etat wurde erst im Monat
Mai verabschiedet - ergaben sich bisher auf der Einnahmenseite folgende
gravierende Veränderungen:
Investitionspauschale – Reduzierung um ca. 17.000 €
Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft - Reduzierung um
ca. 48.000 €
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer – Reduzierung um ca. 161.000 €. Diese
Zahlen beruhen auf der bundesweiten Steuerschätzung des Monats Mai.
Möglicherweise werden die Beträge nach der November-Schätzung nochmals nach
unten korrigiert.
Große Sorgen bereitet die Entwicklung der Gewerbesteuer. Zu Beginn des Jahres
wurde noch von einem Aufkommen von ca. 1,9 Mio. € ausgegangen, im März sanken
das Einnahmen rapide ab. Deshalb musste der Haushaltsplan überarbeitet werden.
Der Planansatz betrug danach nur noch 750.000 €. Im August traf dann die
Hiobsbotschaft ein, dass über 500.000 € aus dem Vorjahr zurückbezahlt
werden müssen, so dass derzeit nur noch 186.000 € an Gewerbesteuereinnahmen für
das laufende Jahr zu erwarten sind.
Dadurch reduziert sich auch die Gewerbesteuerumlage und sinkt voraussichtlich
um ca. 111.000 €. Die Folgen aus den drastisch gefallenen Steuereinnahmen
bescheren dem Verwaltungshaushalt Einnahmeausfälle gegenüber dem Haushaltsplan
von ca. 680.000 €.
Im Vermögenshaushalt ist wie geplant das Feuerwehrlöschfahrzeug LF 10/6
bestellt worden. Die Lieferung steht noch aus. Als letzter Zuschuss aus dem
Landessanierungsprogramm für die Ortskernsanierung Baldauf-Areal sind 132.000 €
vom Land in die Gemeindekasse geflossen. Für die Erneuerung der Regelungs- und
Lüftungstechnik in der Gutenberghalle wurden 350.000 € ausgegeben, für die
Dachsanierung und den Austausch der Oberlichter 100.000 €. An Grundstückserlösen
im Baldauf-Areal wurden in diesem Jahr 290.000 € vereinnahmt, erwartet werden
insgesamt rd. 390.000 €.
Da dem Vermögenshaushalt die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt komplett
weggebrochen ist und vermutlich nicht alle Einnahmen wie ursprünglich angenommen
fließen werden, klafft im Vermögenshaushalt eine Deckungslücke von 1,5 Mio. €.
Kämmerer Tobias Pokrop fasste die Haushaltslage als sehr angespannt zusammen,
die Wirtschaftskrise ist in nach dem abrupten Ausfall der Gewerbesteuer auch
hier voll angekommen.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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Bücherflohmarkt beim Zigeunerbrunnenfest (KW 38/2009)
In Zusammenarbeit mit dem Förderverein der Gutenbergschule werden wir am 27.
September 2009 einen Bücherflohmarkt veranstalten. Denn am letzten
Schulfest verkauften sich die Bücher zwar ganz gut, aber die Zahl der
angelieferten Titel überstieg die der verkauften bei weitem. Und auch im Keller
der Bibliothek liegt noch der eine oder andere (Bücher-)Schatz, der nur darauf
wartet, gehoben zu werden! Wenn Sie also noch auf der Suche nach einem Buch
sind, das Ihnen die „dunkle Jahreszeit“ erhellt, dann kommen Sie am
Zigeunerbrunnenfest doch einfach mal bei uns vor dem Bürgerhaus vorbei. Bei
Regen finden Sie uns in der Bibliothek im 1. Stock. Der Erlös wird gerecht
zwischen dem Förderverein der Gutenbergschule und der Bibliothek
aufgeteilt.
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Copyright © 2010.
Letzte Aktualisierung am 06.09.2010 |
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