Gemeinde Riederich, 12.06.2023
URL: http://www.riederich.de/Druck/bebauungsplaene-und-bauleitverfahren.html
Bebauungspläne und Bauleitverfahren
Aufstellungsbeschluss und
Auslegungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Riederich hat am 26.04.2023 in öffentlicher
Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Mühlwiesen-Rain“, Änderung Teilbereich
Kindergarten, Gemeinde Riederich, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und die dazugehörige
Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Mühlwiesen-Rain“, Änderung Teilbereich
Kindergarten, Gemeinde Riederich, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß
§ 74 Abs. 7 LBO aufzustellen und gemäß § 13 a BauGB ein beschleunigtes Verfahren
durchzuführen. Das Plangebiet wird, wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt: Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung
(Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über
die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche
Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 26.04.2023.
Weitere Unterlagen: Bebauungsplanentwurf - Planzeichnung Bebauungsplanentwurf - Textlicher Teil |
Auslegungsbeschluss Der Gemeinderat der Gemeinde Riederich hat am 14.12.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Mittelstädter Strasse/ Kleine Ortsmitte“, 3. Änderung, Gemeinde Riederich, und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Mittelstädter Strasse/ Kleine Ortsmitte“, 3. Änderung, Gemeinde Riederich, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg öffentlich auszulegen. Die Gemeinde beabsichtigt mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Mittelstädter Strasse/ Kleine Ortsmitte“ die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Nachverdichtung mit Wohngebäuden zu schaffen. Das Flurstück 120/1 ist im ursprünglichen Bebauungsplan als Mischgebiet festgelegt. Der Bebauungsplan soll geändert werden um die planungs- und bauordnungsrechtliche Grundlage für den Neubau eines Doppelhauses im Ortskern zu schaffen. Der Gemeinde liegt bereits eine konkrete Planung vor. Das Plangebiet befindet sich nördlich der Entenbachstraße im Ortskern von Riederich. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst das Flurstück 120/1 und beträgt in dieser Abgrenzung ca. 0,07 ha. Verfahren: Das Plangebiet wird, wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt, begrenzt: Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 14.12.2022. Öffentliche Auslegung Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften
werden mit Begründung Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im oben genannten Zeitraum auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse http://www.riederich.de/bebauungsplaene-und-bauleitverfahren.html eingestellt und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar. Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 03.02.2023, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Riederich (Anschrift siehe oben) vorbringen oder schriftlich an die Gemeinde Riederich richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Datenschutz Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Riederich: Gemeinde Riederich, den 22.12.2022 Tobias Pokrop Bebauungsplanentwurf - Begründung Bebauungsplanentwurf - Planzeichnung |