Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen mit Wirkung zum 01.01.2027

Gemeindemitteilungen

Der Gemeinderat in seiner Sitzung am 30.09.2026 die Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen mit Wirkung um 01.01.2027 beschlossen. Die Satzung wurde formell im Amtsblatt der Gemeinde Riederich in der Ausgabe vom 15.10.2026 öffentlich bekanntgemacht.

Die Neufassung der Satzung beinhaltet eine umfangreiche Anpassung des Satzungstextes sowie insbesondere eine Anpassung der Benutzungs- und Verpflegungsgebühren im Rahmen einer Fortschreibung des zugrunde liegenden Gebührenmodells. Die Benutzungs- und Verpflegungsgebühren für die kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen wurden zuletzt im Jahr 2018 angepasst.

Im Rahmen der Fortschreibung des Gebührenmodells haben sich Gemeindeverwaltung und Gemeinderat zum Ziel gesetzt, die dringend notwendige Gebührenerhöhung verträglich zu gestalten. Daher wurde bei der Fortschreibung des Gebührenmodells das Hauptaugenmerk auf die Anpassung der Sozialstaffelung sowie die weitere Ausdifferenzierung der Gebührentatbestände gelegt.

Die derzeit Gebührenpflichtigen werden aufgrund der zum 01.01.2027 inkrafttretenden Neufassung der Satzung von der Gemeindeverwaltung angeschrieben und zur Abgabe einer verpflichtenden Selbsteinstufungserklärung zur Veranlagung der Benutzungsgebühren aufgefordert.

Bei weitere Auskünfte zur Neufassung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.