Dreier, Tanja
Leiterin des Amtes für Finanzen
Der qualifizierte Mietspiegel bietet eine Übersicht über die in Riederich gezahlten Nettokaltmieten für nicht preisgebundenen Wohnraum von vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung Beschaffenheit und Lage (=ortsübliche Vergleichsmiete).
Der Mietspiegel trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparenter zu machen, Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, Kosten der Beschaffung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern.
Die Erstellung des Mietspiegels erfolgte in Kooperation mit der Stadt Metzingen. Der Neuerstellte Mietspiegel für das Jahr 2026 wurde von den Interessensverbänden der Mieter und Vermieter anerkannt. Der Gemeinderat hat den Mietspiegel gemäß § 558d Abs. 1 BGB anerkannt.
Der qualifizierte Mietspiegel ist zum 29.04.2026 in Kraft getreten und gilt ab diesem Zeitpunkt für zwei Jahre.
Mit Hilfe des Online-Rechners können Sie schnell und einfach die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung berechnen.
Hier gelangen Sie zur Mietspiegelbroschüre für die Gemeinde Riederich.
Leiterin des Amtes für Finanzen