Kinderbetreuung

Für Kinder beginnt mit dem Besuch der Kinderkrippe oder des Kindergartens ein neuer Abschnitt. In Riederich finden Familien eine vielfältige Auswahl an unterschiedlichen Kindertageseinrichtungen, die liebevoll und kompetent die Betreuung und Förderung der Kleinsten übernehmen. Unsere Einrichtungen zeichnen sich durch individuelle pädagogische Konzepte und ein herzliches Umfeld aus, in dem sich Kinder rundum wohlfühlen können. 

Nachfolgend können Sie sich über die unterschiedlichen Kindertageseinrichtungen und deren Betreuungsmodelle, das Anmelde- und Aufnahmeverfahren sowie die Höhe der Gebühren informieren.

Für Kinder von 1-3 Jahren bietet die Gemeinde Riederich eine betreuung in der Kinderkrippe Gutenbergstraße. Für Kinder ab 3 
Jahren ermöglichen wireine Betreuung im Kindergarten Auf der Raise, im Kindergarten Bismarckstraße oder im Kindergarten Weiherstraße möglich.

Aktuell können Betreuungsformen von einer Halbtagesbetreuung mit 20 Wochenstunden bis zur Betreuungsform Verlängerte Öffnungszeiten mit einer Betreuung bis zu 30 Wochenstunden gebucht werden. Ein Mittagessensangebot findet in der Kinderkrippe Gutenbergstraße statt.

Bei Fragen zu den einzelnen Kindertageseinrichtungen sowie den pädagogischen Konzepten steht Ihnen die Fachberatung für Kindertageseinrichtungen Frau Zunker von der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Das Anmeldeverfahren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Riederich erfolgt zentral über die Gemeindeverwaltung. Die entsprechenden Anmeldeformulare für die Kinderkrippe und die Kindergärten finden Sie untenstehend. Die Anmeldeformulare erhalten Sie gerne auch ausgedruckt bei der Gemeindeverwaltung. Das entsprechende Anmeldeformular geben Sie bitte ausschließlich bei der Gemeindeverwaltung ab. Bei Fragen rund um das Anmeldeverfahren steht Ihnen Frau Gulizia von der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

U3-Betreuung

Anmeldeformular Kinderkrippe

Ü3-Betreuung

Anmeldeformular Kindergarten.pdf

Die Benutzungs- und Gebührenordnung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen regelt insbesondere den Beginn und die Beendigung des Betreuungsverhältnisses und die Höhe der Benutzungsgebühren. Sie enthält weiterhin Regelungen zu allen Belangen rund um den Besuch der Riedericher Kindertageseinrichtungen. Die in der Satzung definierten Gebührentatbestände finden Sie untenstehend.

Benutzungs- und Gebührenordnung (PDF)

Betreuungsgebühren U3-Betreuung

Gebühren Kinderkrippe (PDF)

Betreuungsgebühren Ü3-Betreuung

Gebühren Kindergärten (PDF)

Die Riedericher Kindertageseinrichtungen haben in der Regel an 30 Tagen im Jahr geschlossen. Eine Übersicht über die festgelegten Schließtage finden Sie nachfolgend.

Schließtage 2025 (PDF)

Schließtage 2026 (PDF)

Schließtage 2027 (PDF)

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