Gemeinde Riederich, 12.04.2024
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Kindertageseinrichtungen
Überblick über die Kindertageseinrichtungen in Riederich Das Kindertagesbetreuungsgesetz von Baden-Württemberg (KiTaG) definiert die Aufgabe von Kindertageseinrichtungen. Sie sollen die Entwicklung von Kindern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördern. Mit insgesamt einer Krippe, drei Kindergärten, der Kindertagespflege und der Kernzeitbetreuung werden Kinder von einem Jahr bis zum Ende der Grundschulzeit betreut. Für Familien stehen unterschiedliche Öffnungszeiten und Betreuungsmodelle zur Verfügung. Detaillierte Informationen zu Angebot, freien Plätzen und Anmeldeverfahren erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Ansprechpartner Kontaktzeiten |
Reduzierung der Öffnungszeit bei Personalmangel Aufgrund des enormen Fachkraftmangels im pädagogischen Bereich dauert die Nachbesetzung einer freien Stelle derzeit mindestens mehrere Monate. Im Fall unbesetzter Stellen oder bei länger andauernden Krankheitsausfällen müssen wir aufgrund unserer rechtlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben in der Betriebserlaubnis zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung die Öffnungszeiten reduzieren und an die jeweils vorhandenen Personalressourcen anpassen, bis die freien Stellen wieder besetzt sind. Diese Reduzierungen können sehr drastisch sein und auch über längere Zeiträume andauern, sowie bei kurzfristigen Personalausfällen oft ausgesprochen kurzfristig stattfinden. Eine doppelte Elternberufstätigkeit ist rein über das Betreuungsangebot von Kindertagesstätten nicht mehr abgesichert! |
Die Schließtage für das Jahr 2024 finden Sie hier. |
Verfahren für die Vergabe von Plätzen im Kindergarten und in der Kinderkrippe |
Benutzungs- und Gebührensatzung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen in Riederich Hier können Sie die Benutzungs- und Gebührensatzung für die kommunalen Kindertageseinrichtungen in Riederich einsehen.
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