In Riederich hat sich ein Bedarf an Möglichkeiten zur Unterbringung von
Maschinen und Geräten, welche für eine Landbewirtschaftung erforderlich
sind, gezeigt. Die hierbei angesprochene Landbewirtschaftung fällt nicht
unter die Privilegierung nach den §§ 201 und 35 Abs. 1 des Baugesetzbuches
(BauGB) d.h. es handelt sich um keine Vollerwerbslandwirte, welche im
Außenbereich bauen dürfen. Vielmehr handelt es sich um die Unterhaltung und
Bewirtschaftung der ortstypischen Kulturlandschaft mit ihren zahlreichen
Streuobstwiesen, Wiesen und kleinflächigen Äckern in nicht gewerblicher Art und
Weise.
Die Streuobstwiesen, Wiesen und Äcker nehmen vor allem die Gewanne nördlich
der Mittelstädter Straße und westlich der B 312 sowie die Gewanne östlich der
Bahnlinie Plochingen-Tübingen ein. Der Bewirtschaftung von Flächen durch nicht
privilegierte Landbewirtschafter kommt mit dem Rückgang der gewerblichen
Landwirtschaft (Anzahl der Betriebe) aus kulturlandschaftlicher und ökologischer
Sicht zunehmende Bedeutung zu. Die Gemeinde Riederich unterstützt daher die
Förderung der Bedingungen der nichtgewerblichen Landbewirtschaftung. Um durch
die Errichtung von zahlreichen Schuppen in der Landschaft unverträgliche
landschaftsästhetische und ökologische Effekte zu vermeiden und um gleichzeitig
Kostenvorteile für die Landbewirtschafter zu ermöglichen, wurde die
Bündelung der Schuppen zu einer Gemeinschaftsanlage umgesetzt. Dies erfolgte im
Gewann "Vogelsang" westlich der Robert-Bosch-Straße auf Höhe der
Siemensstraße.
Derzeit sind 13 Schuppen veräußert. Es besteht noch für 7
Interessenten die Möglichkeit weitere Schuppen am selben Standort
zu errichten.
Den Textteil Bebauungsplan
"Vogelsang" finden Sie hier.
Den
zeichnerischen Teil "Vogelsang" finden Sie hier.
Bei Fragen zum
Bebaungsplan
Bei
Kaufinteresse