Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wer bei der Wahl zum 15. Landtag von Baden-Württemberg am 27. März 2011 nicht
die Möglichkeit hat, ins Wahllokal zu gehen, kann Briefwahlunterlagen
beantragen. Briefwahlunterlagen können von den in das Wählerverzeichnis
eingetragenen Wahlberechtigten bis Freitag, 25. März 2011, 18.00 Uhr,
beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein
Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten
möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag (Sonntag, 27. März 2011) bis
15.00 Uhr gestellt werden. Gleiches gilt unter bestimmten Voraussetzungen
für nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte.
Wie kann ich einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen?
Für die Landtagswahl am 27. März 2011 können Sie die Briefwahlunterlagen
entweder im Bürgerbüro oder elektronisch über unsere Homepage unter www.riederich.de beantragen. Beim Aufruf des
Links zur Wahlscheinbeantragung erhalten Sie ein Online-Formular, in welches Sie
die auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten Daten eintragen
müssen.
Sie können sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende
Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über
das Internet übertragen. Es erfolgt eine automatische Prüfung im
Wählerverzeichnis bei der ermittelt wird, ob die eingegebenen Daten korrekt
sind.
Für diese automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem
zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sie erhalten dadurch
sofort nach der Beantragung einen Hinweis, ob Ihr Antrag korrekt
entgegengenommen werden kann. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden
Ihnen anschließend von uns zugestellt.
Wahlschein nicht zugegangen?
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein
nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 26. März 2011, 12.00 Uhr, ein
neuer Wahlschein erteilt werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt!
Wo kann ich einen Antrag stellen?
Anträge auf Erteilung von Briefwahlunterlagen sind beim Bürgermeisteramt,
Bürgerbüro, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich, Telefon:
07123/9359-14/15/17 zu stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss
durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt
ist. Dies gilt auch für Ehegatten und Verwandte! Gerne werden dort Fragen
zur Wahlberechtigung bzw. zur Durchführung der Briefwahl beantwortet.
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Zur Entgegennahme von Wahlscheinanträgen bzw. Erteilung von Auskünften zur
Wahl/Briefwahl stehen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros neben den allgemeinen
Öffnungszeiten am Wahlwochenende zusätzlich wie folgt zur Verfügung:
Freitag, 25. März 2011, von 9.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 18.00
Uhr
Samstag, 26. März 2011, Rufbereitschaft 07123/9359-14; 10.00 bis 12.00
Uhr
Sonntag, 27. März 2011, von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
(bitte am Wahlsonntag bei Frau Mai oder Herrn Dorn, Rathaus, Zimmer 1 oder
8, Telefon: 07123/9359-14 oder 10 melden).
Aus welchen Unterlagen bestehen die Briefwahlunterlagen und was ist mit
ihnen zu tun?
Die Briefwahlunterlagen enthalten folgende Unterlagen:
Wahlschein,
- Stimmzettel für die Landtagswahl am 27. März 2011,
- blauer Stimmzettelumschlag,
- roter Wahlbriefumschlag,
- Merkblatt zur Briefwahl mit Ausfüllhinweisen.
Der Wahlschein ist entsprechend den Ausfüllhinweisen im Merkblatt
auszufüllen. Bitte lesen Sie sich das Merkblatt vor dem Ausfüllen durch. Das
Feld „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlscheinformular ist
persönlich zu unterzeichnen. Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig
oder durch körperliche Gebrechen gehindert sind, den Stimmzettel zu
kennzeichnen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die
Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie hat die „Versicherung
an Eides statt zur Briefwahl“ zu unterzeichnen. Außerdem ist die Hilfsperson zur
Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfestellung bei
der Wahl des/der gehinderten Wählers/Wählerin erlangt hat.
Der ausgefüllte Stimmzettel für die Bundestagswahl ist in den blauen
Stimmzettelumschlag zu stecken und zu verschließen. Der verschlossene blaue
Stimmzettelumschlag (der nur den ausgefüllten Stimmzettel enthält) und der
ausgefüllte Wahlschein sind in den roten Wahlbriefumschlag zu stecken, der
wiederum zu verschließen ist.
Wie gelangen die Wahlbriefe an das Wahlamt?
Wähler, die bei der Bundestagswahl durch Briefwahl wählen, müssen den roten
Wahlbrief unfrankiert in einen Briefkasten der Deutschen Post AG oder in den
Rathausbriefkasten einwerfen. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, 18.00
Uhr, beim Wahlamt vorliegen. Eine rechtzeitige persönliche Abgabe bzw.
Einwurf in den Rathausbriefkasten bzw. der postalische Rückversand (gebührenfrei
im Bereich der Deutschen Post AG) wird jedoch dringend empfohlen.
In den Wahlbenachrichtigungskarten, die jedem/jeder Wahlberechtigten bis
spätestens zum 06. März 2011 zugehen werden bzw. zugegangen sind, sind der
Wahlraum und die Nummer, unter der der/die Wahlberechtigte in das
Wählerverzeichnis eingetragen ist, angegeben. Außerdem ist ein Hinweis darüber
enthalten, ob dieser Wahlraum barrierefrei erreichbar ist.
Für behinderte und andere Menschen mit Mobilitätsproblemen besteht die
Möglichkeit Briefwahl zu beantragen.
Warum hat der Stimmzettel am oberen rechten Rand ein Loch?
Für blinde Wähler, die ohne Unterstützung durch Dritte selbst erkennen
möchten, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist, wird erstmals
am oberen rechten Rand der Stimmzettel als ertastbare Kennzeichnung ein Loch
eingestanzt sein.