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Gemeinde Riederich
Mittelstädter Straße 17
72585 Riederich
Tel.: 07123-93 59-0
Fax: 07123-9359-11
E-Mail: info@riederich.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Mo. - Fr. 9 Uhr - 12 Uhr
Di.       15 Uhr - 19 Uhr

Bankverbindungen
Kreissparkasse Reutlingen
Kto. 900 557
BLZ 640 500 00 

Volksbank Metzingen- Bad Urach 
Kto. 250 270 005
BLZ 640 912 00

 






Landtagswahl 2011 Ergebnis in Riederich

Hier können Sie das vorläufige Ergebnis der Landtagswahl 2011 in Riederich einsehen.

 

Hier können Sie das Ergebnis des Wahlkreises Nummer 61 Hechingen-Münsingen (hierzu gehört Riederich) einsehen.

 


 

Landtagswahl 2011 Ergebnis in Riederich in Javascript

Hier können Sie das vorläufige Ergebnis der Landtagswahl 2011 in Riederich in Javascript einsehen.

Die Wahlergebnisse erhalten Javascriptbefehle. Voraussetzung für den Aufruf ist ein javascriptfähiger Internetbrowser (z.B. Internet-Explorer ab Version 5.0). Die Javascript-Option darf nicht deaktiviert sein.


 

Wahlbekanntmachung Landtagswahl 2011

bitte hier klicken


 

Landtagswahl am 27. März 2011

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

für die Wahl zum 15. Landtag von Baden-Württemberg sind knapp 7,8 Millionen Deutsche aufgerufen, ihr Landesparlament zu wählen. Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Die Wahlperiode dauert fünf Jahre.

70 Parlamentssitze gehen als Direktmandate an die Kandidaten, die in den 70 Wahlkreisen die meisten Stimmen erreicht haben. Die weiteren 50 Sitze sind so genannte Zweitmandate. Sie gehen an die Direktkandidaten, die zwar ihren Wahlkreis nicht gewonnen haben, aber im Vergleich zu anderen Direktkandidaten ihrer Partei in einem der vier Regierungsbezirke die meisten Stimmen erreicht haben. Darüberhinas kann es auch zu Überhangmandaten und Ausgleichsmandaten kommen.  

Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Im Wahlkreis 61 Hechingen-Münsingen bewerben sich 9 Wahlvorschläge. In den landesweit 70 Wahlkreisen sind 684 Wahlvorschläge von 19 Parteien zugelassen worden.

Die drei örtlichen Wahllokale „Rathaus“, „Gutenbergschule“ und „Kindergarten Weiherstraße” sind von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Die Stimmenauszählung ist öffentlich und findet am Wahlsonntag in den drei Wahllokalen ab 18:00 Uhr statt.

Demokratie lebt vom Mitmachen!

Bitte gehen Sie zur Wahl. Wir brauchen eine hohe Wahlbeteiligung. Eine solche ist nicht nur Ausdruck des Politikinteresses der Staatsbürger, sondern garantiert auch die Umsetzung eines möglichst repräsentativen Wählerwillens und stärkt die Legitimation des Landtages.

Nehmen Sie daher Ihr Wahlrecht wahr. Wer nicht wählt verschenkt seine Stimme und überlässt den Anderen die politische Einflussnahme.

 

Ihre Gemeindeverwaltung




 

Landtagswahl am 27. März 2011

Am 27. März 2011 werden in Baden-Württemberg in insgesamt 70 Wahlkreisen die Mitglieder des neuen Landtags gewählt. Mindestens 120 Landtagsmandate sind alle fünf Jahren neu zu vergeben. Hinzu kommen zumeist noch einige Überhang- und Ausgleichsmandate. Alls rund um die Landtagswahl erfahren Sie unter http://www.landtagswahl-bw.de/

 


 

Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl 2011

Sie können bis zum 24. März - 12:00 Uhr online einen Briefwahlantrag stellen und wir schicken Ihnen die Briefwahlunterlagen nach Hause.

Online Beantragung hier.

Alternativ können Sie auch die Beantragung mit der Wahlbezirks- und Wählernummer auf der Wahlbenachrichtigungskarte stellen. 

Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Bürgerbüro abholen und Ihre Stimme gleich im Nebenraum des Bürgerbüros abgeben.

Zur Aushändigung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an eine andere Person als die/den Wahlberechtigte/n muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden! Auch bei Ehegatten und Verwandten dürfen wir nicht auf eine schriftliche Vollmacht verzichten. (Landeswahlleiterin und Innenministerium vom 21.10.2010 AZ 2-1055-11/4)


 

Hinweise zur Landtagswahl am 27. März 2011 (KW 08/2011)

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Wer bei der Wahl zum 15. Landtag von Baden-Württemberg am 27. März 2011 nicht die Möglichkeit hat, ins Wahllokal zu gehen, kann Briefwahlunterlagen beantragen. Briefwahlunterlagen können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis Freitag, 25. März 2011, 18.00 Uhr, beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag (Sonntag, 27. März 2011) bis 15.00 Uhr gestellt werden. Gleiches gilt unter bestimmten Voraussetzungen für nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte.

 

Wie kann ich einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen?

Für die Landtagswahl am 27. März 2011 können Sie die Briefwahlunterlagen entweder im Bürgerbüro oder elektronisch über unsere Homepage unter www.riederich.de beantragen. Beim Aufruf des Links zur Wahlscheinbeantragung erhalten Sie ein Online-Formular, in welches Sie die auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten Daten eintragen müssen.

Sie können sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet übertragen. Es erfolgt eine automatische Prüfung im Wählerverzeichnis bei der ermittelt wird, ob die eingegebenen Daten korrekt sind.

Für diese automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sie erhalten dadurch sofort nach der Beantragung einen Hinweis, ob Ihr Antrag korrekt entgegengenommen werden kann. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend von uns zugestellt.

 

Wahlschein nicht zugegangen?

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 26. März 2011, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt!

 

Wo kann ich einen Antrag stellen?

Anträge auf Erteilung von Briefwahlunterlagen sind beim Bürgermeisteramt, Bürgerbüro, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich, Telefon: 07123/9359-14/15/17 zu stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Dies gilt auch für Ehegatten und Verwandte! Gerne werden dort Fragen zur Wahlberechtigung bzw. zur Durchführung der Briefwahl beantwortet.

 

Wann kann ich einen Antrag stellen?

Zur Entgegennahme von Wahlscheinanträgen bzw. Erteilung von Auskünften zur Wahl/Briefwahl stehen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros neben den allgemeinen Öffnungszeiten am Wahlwochenende zusätzlich wie folgt zur Verfügung:

 

Freitag, 25. März 2011, von 9.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 18.00 Uhr

Samstag, 26. März 2011, Rufbereitschaft 07123/9359-14; 10.00 bis 12.00 Uhr

Sonntag, 27. März 2011, von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr

(bitte am Wahlsonntag bei Frau Mai oder Herrn Dorn, Rathaus, Zimmer 1 oder 8, Telefon: 07123/9359-14 oder 10 melden).

 

Aus welchen Unterlagen bestehen die Briefwahlunterlagen und was ist mit ihnen zu tun?

Die Briefwahlunterlagen enthalten folgende Unterlagen:

Wahlschein,

  • Stimmzettel für die Landtagswahl am 27. März 2011,
  • blauer Stimmzettelumschlag,
  • roter Wahlbriefumschlag,
  • Merkblatt zur Briefwahl mit Ausfüllhinweisen.

Der Wahlschein ist entsprechend den Ausfüllhinweisen im Merkblatt auszufüllen. Bitte lesen Sie sich das Merkblatt vor dem Ausfüllen durch. Das Feld „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlscheinformular ist persönlich zu unterzeichnen. Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie hat die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ zu unterzeichnen. Außerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfestellung bei der Wahl des/der gehinderten Wählers/Wählerin erlangt hat.

Der ausgefüllte Stimmzettel für die Bundestagswahl ist in den blauen Stimmzettelumschlag zu stecken und zu verschließen. Der verschlossene blaue Stimmzettelumschlag (der nur den ausgefüllten Stimmzettel enthält) und der ausgefüllte Wahlschein sind in den roten Wahlbriefumschlag zu stecken, der wiederum zu verschließen ist.

 

Wie gelangen die Wahlbriefe an das Wahlamt?

Wähler, die bei der Bundestagswahl durch Briefwahl wählen, müssen den roten Wahlbrief unfrankiert in einen Briefkasten der Deutschen Post AG oder in den Rathausbriefkasten einwerfen. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr, beim Wahlamt vorliegen. Eine rechtzeitige persönliche Abgabe bzw. Einwurf in den Rathausbriefkasten bzw. der postalische Rückversand (gebührenfrei im Bereich der Deutschen Post AG) wird jedoch dringend empfohlen.

In den Wahlbenachrichtigungskarten, die jedem/jeder Wahlberechtigten bis spätestens zum 06. März 2011 zugehen werden bzw. zugegangen sind, sind der Wahlraum und die Nummer, unter der der/die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, angegeben. Außerdem ist ein Hinweis darüber enthalten, ob dieser Wahlraum barrierefrei erreichbar ist.

Für behinderte und andere Menschen mit Mobilitätsproblemen besteht die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen.

 

Warum hat der Stimmzettel am oberen rechten Rand ein Loch?

Für blinde Wähler, die ohne Unterstützung durch Dritte selbst erkennen möchten, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist, wird erstmals am oberen rechten Rand der Stimmzettel als ertastbare Kennzeichnung ein Loch eingestanzt sein.


 

Öffentliche Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 27. März 2011


 

Stimmzettel für die Landtagswahl im Wahlkreis Nr. 61 Hechingen-Münsingen





  Copyright © 2013. Letzte Aktualisierung am 28.03.2011  

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