Gemeinde Riederich Gemeinde Riederich 0
AktuellesRiederichRathausVereine, Kirchen u. a. GewerbeÖff. EinrichtungenKultur & SozialesKontakt
Gemeinde Riederich
Gemeinde Riederich




Rathaus
Riederich
Gewerbe
Öffentliche Einrichtungen
Kultur und Veranstaltungen
Aktuelles
Spur der Erinnerung
Wahlen 2009
Bundestagswahl 2009
Gemeinderatswahl 2009
Kreistagswahl 2009
Europawahl 2009
Archiv

Sie befinden sich im Archiv

Gemeinde Riederich
Mittelstädter Straße 17
72585 Riederich
Tel.: 07123-93 59-0
Fax: 07123-9359-11
E-Mail: info@riederich.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Mo. - Fr. 9 Uhr - 12 Uhr
Di.       15 Uhr - 19 Uhr

Bankverbindungen
Kreissparkasse Reutlingen
Kto. 900 557
BLZ 640 500 00 

Volksbank Metzingen- Bad Urach 
Kto. 250 270 005
BLZ 640 912 00

 






Gemeinderatswahl 2009 Ergebnis

Hier können Sie das Ergebnis der Gemeinderatswahl 2009 einsehen.


 

Gemeinderatswahlergebnis nach Stimmenanzahl


 

Erläuterungen zum System der Verhältniswahl

Bei der Verhältniswahl werden die zu besetzenden Sitze zuerst auf die einzelnen Wahlvorschläge verteilt. Es werden also zunächst nicht die Stimmenzahlen der einzelnen Bewerber betrachtet, sondern die Gesamtstimmenzahlen der Wahlvorschläge verglichen. Im Kommunalwahlrecht (in Baden-Württemberg) erfolgt die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge nach dem D’Hondt’schen Höchstzahlverfahren. Dieses Berechnungsverfahren ist gesetzlich vorgegeben. Dabei werden die von den einzelnen Gruppierungen erreichten Stimmzahlen nacheinander durch 1,2,3,4 usw. geteilt. Die sich durch die Teilung ergebenden Zahlen werden quer durch alle Wahlvorschläge der Größe nach geordnet und so viele Höchstzahlen ausgesondert, als Bewerber zu wählen sind. Ein Wahlvorschlag erhält so viele Sitze, wie Höchstzahlen auf ihn entfallen.

Erst bei der anschließenden Verteilung der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze sind die von den Bewerbern errungenen Stimmenzahlen maßgebend.

Bei der Verhältniswahl wird aufgrund von Wahlvorschlägen gewählt. Zur Gemeinderatswahl liegen drei Wahlvorschläge vor. Gewählt werden kann also nur, wer in einem Wahlvorschlag aufgenommen wurde. Stimmen für eine Person, die auf keinem zugelassenen Wahlvorschlag steht, sind ungültig.

Allerdings existiert kein strenges Verhältniswahlrecht nach dem System der gebundenen Listen. d. h. es wird auch das Element der Persönlichkeitswahl berücksichtigt.  Zentrales Merkmal dabei ist, dass jeder Wähler in Riederich bei der Gemeinderatswahl bis zu 14 Stimmen abgeben darf. Der Wähler kann seine Stimmen Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben (panaschieren) und im Rahmen seiner Gesamtstimmenzahl einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Damit wird dem Wähler die Möglichkeit gegeben, sich für Persönlichkeiten seines Vertrauens entscheiden zu können, ohne an starre Listen gebunden zu sein. Das System der Verhältniswahl als Grundlage für die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge wird dadurch nicht aufgegeben.


 




  Copyright © 2010. Letzte Aktualisierung am 16.09.2009  

Gemeinde Riederich Gemeinde Riederich