Bei der Verhältniswahl werden die zu besetzenden Sitze zuerst auf die
einzelnen Wahlvorschläge verteilt. Es werden also zunächst nicht die
Stimmenzahlen der einzelnen Bewerber betrachtet, sondern die Gesamtstimmenzahlen
der Wahlvorschläge verglichen. Im Kommunalwahlrecht (in Baden-Württemberg)
erfolgt die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge nach dem D’Hondt’schen
Höchstzahlverfahren. Dieses Berechnungsverfahren ist gesetzlich vorgegeben.
Dabei werden die von den einzelnen Gruppierungen erreichten Stimmzahlen
nacheinander durch 1,2,3,4 usw. geteilt. Die sich durch die Teilung ergebenden
Zahlen werden quer durch alle Wahlvorschläge der Größe nach geordnet und so
viele Höchstzahlen ausgesondert, als Bewerber zu wählen sind. Ein Wahlvorschlag
erhält so viele Sitze, wie Höchstzahlen auf ihn entfallen.
Erst bei der anschließenden Verteilung der auf die einzelnen Wahlvorschläge
entfallenden Sitze sind die von den Bewerbern errungenen Stimmenzahlen
maßgebend.
Bei der Verhältniswahl wird aufgrund von Wahlvorschlägen gewählt. Für die
Wahl des Kreistags ist das Wahlgebiet, Landkreis Reutlingen, in
verschiedene Wahlkreise eingeteilt. Riederich bildet mit den Gemeinden
Walddorfhäslach, Pliezhausen, Wannweil und Grafenberg den Wahlkreis "IV
Pliezhausen". Zur Kreistagswahl liegen für den Wahlkreis IV
(Pliezhausen) sechs Wahlvorschläge vor. Gewählt werden
kann also nur, wer in einem Wahlvorschlag aufgenommen wurde. Stimmen für eine
Person, die auf keinem zugelassenen Wahlvorschlag steht, sind ungültig.
Allerdings existiert kein strenges Verhältniswahlrecht nach dem System der
gebundenen Listen. d. h. es wird auch das Element der Persönlichkeitswahl
berücksichtigt. Zentrales Merkmal dabei ist, dass jeder Wähler in
Riederich bei der Kreistagswahl für den Wahlbezirk IV (Pliezhausen) bis
zu 6 Stimmen abgeben darf. Der Wähler kann seine Stimmen
Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben (panaschieren) und im Rahmen
seiner Gesamtstimmenzahl einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben
(kumulieren). Damit wird dem Wähler die Möglichkeit gegeben, sich für
Persönlichkeiten seines Vertrauens entscheiden zu können, ohne an starre Listen
gebunden zu sein. Das System der Verhältniswahl als Grundlage für die Verteilung
der Sitze auf die Wahlvorschläge wird dadurch nicht
aufgegeben.