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Gemeinde Riederich Mittelstädter Straße 17 72585
Riederich Tel.: 07123-93 59-0 Fax: 07123-9359-11 E-Mail: info@riederich.de
Öffnungszeiten Rathaus: Mo. - Fr. 9 Uhr - 12
Uhr Di. 15 Uhr - 19 Uhr
Bankverbindungen Kreissparkasse Reutlingen Kto. 900
557 BLZ 640 500 00
Volksbank Metzingen- Bad Urach Kto. 250 270 005 BLZ 640 912
00
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Sportler- und Jugendehrung (07/2011)
Für sportliche Erfolge im vergangenen Jahr wurden kürzlich
insgesamt 87 Jugendliche des Turn- und Sport- und Schützenvereins sowie anderer
Vereine im Rathaus geehrt.
Bürgermeister Klaus Bender gratulierte den jungen Talenten und verband die
Ehrung zugleich mit einem Dank an alle Trainer, Übungsleiter und Betreuer, die
ganz wesentlich an den Erfolgen beteiligt waren.
Zur Ehrung vorgeschlagen wurden Jugendliche und Mannschaften, die mindestens
einen Meistertitel auf Kreisebene oder eine vergleichbare Leistung
erreichten.
Geehrte Sportler:
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TSV
Abt. Hockey
Berner, Janina
Berner, Marleen
Dos Santos Laurenco, Jana
Fandrich, Christina
Gerwin, Linn
Hoppe, Franziska
Huber, Anna-Susanna
Jahraus, Corianna
Jost, Svenja
Klapwijk, Denise
Kröning, Sina
Offen, Sophie
Reichenecker, Ida
Reichenecker, Lena
Riedel, Jessica
Riedel, Sarah
Roder, Manuela
Schnaidt, Carolin
Sommer, Isabel
Sommer, Nathalie
Weiß, Julia
Weiß, Patricia
Wessely, Beatrice
Winter, Ann-Catrin
Winter, Natalie
Zimmerman, Larissa
Zimmermann, Marissa
TSV
Abt. Tennis
Degelow, Louis
Diers, Jan-Lukas
Reiner, Manuel
Sorne, Christophe
Sorne, Christophe
Sorne, Sebastian
Steinbuch, Hannes
Weitmann, Denis
Wenzelburger, Marcello
Werz, Tim
TSV
Abt. Tischtennis
Nedele, Marius
Rau, Sören
TSV
Abt. Turnen und Leichtathletik (Sparte
Turnen)
Ferencevic, Annabel
Handl, Annika
Lerchner, Laura
Ott, Christoph
Ott, Leonie
Plogstedt, Marie
Raißle, Antonia
Stiefenhofer, Bernadette
Zeeb, Valentin
TSV Abt. Turnen + Leichtathletik (Sparte
Leichtathletik)
Bach, Lukas
Bauer, Leonie
Betz, Mareile
Eißler, Benjamin
Haas, Annabelle
Haas, Carolin
Haas, Lisamarie
Herrmann, Jessica
Lörcher, Tobias
Loroff,
Nico
Mayer, Jannick
Reiner, Sonja
Rönsch, Nadja
Schmid, Julian
Schmid, Laura
Schwarze, Dennis
Simon, Juli
Spiegel, Lena
Weiß, Patricia
Winter, Jan
Wißler, Josia
Wizemann, Benedikt
Schützenverein
Allgaier, Robin
Büttel, Marc
Friesch, Lukas
Rich, Felix
Konfirmanden, die am KonfiCup Fußball des ev. Kirchenbezirks Bad Urach und
am Landesfinale teilgenommen haben
Abendroth, Jan-Philipp
Bulkescher, Dominik
Diers, Jan-Lukas
Euchner, Marc
Hauber, Tobias
Horwath, Jenny
Jahraus, Thomas
Leyendecker, Lisa
Löffler, Vivien
Reiner, Manuel
Schäfer, Valerie
Scheu, Jan-Philipp
Sorne, Christophe
Spohn, Lena
Trost, Tim
Walker, Marc
Wenzelburger, Marcello
Schachklub Bebenhausen
Braun, Georg
Krüger, Benjamin
Wurde für den Film „Zu spät“ mit einem 1. Preis
ausgezeichnet.
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Statistische Daten 2008 bis 2010 (07/2011)
Mehr Geburten, aber weniger Zuzüge
Riederich bleibt eine junge Gemeinde: Der Geburtenüberschuss hält an.
Allerdings ziehen mehr Einwohner weg, als Neubürger zu. Die Einwohnerzahl ist
leicht rückläufig.
Im vergangenen Jahr konnte ein Geburtenüberschuss von 18 Personen
(40 Geburten und 22 Sterbefälle) verzeichnen werden. Dem stand jedoch ein
Wanderungsverlust von 55 Menschen gegenüber (253 Zuzüge und 308
Wegzüge). Zum 30.06.2010 belief sich die Einwohnerzahl auf 4255. Im Jahr
2009 wurde noch ausnahmsweise ein Geburtendefizit mit 3 Menschen (26 Geburten
und 29 Sterbefälle) registriert. Auch ein Wanderungsverlust in Höhe von 32
Menschen musste verkraftet werden (283 Zuzügen standen 315 Wegzüge gegenüber).
Mitte 2009 waren 4.274 Einwohner gemeldet. Auch vor drei Jahren gab es
mehr Geburten als Sterbefälle; 43 Geburten standen 22 Sterbefälle gegenüber.
2008 konnte noch ein leichter Wanderungsgewinn mit 14 Personen in der
Einwohnerstatistik vermerkt werden (307 Zu- und 293 Wegzüge). 4.279 Einwohner
waren Mitte 2008 gemeldet.
26 Bestattungen erfolgten auf dem Friedhof im vergangenen Jahr.
2009 waren es 25 und vor drei Jahren 30 Beerdigungen. Kirchenaustritte wurden im
vergangenen Jahr insgesamt 27 notiert, davon 12 katholische und 15 evangelische.
2009 verließen 8 Personen die evangelische und 3 Personen die katholische Kirche
(insgesamt 11 Austritte). 2008 waren es noch 21 Kirchenaustritte (6 katholische
und 15 evangelische).
Die Grundsteuererhöhung zum 01.01.2010 spülte insgesamt ca.
522.000 € Einnahmen (Grundsteuer A und B im Kalenderjahr 2010) ein. Davor waren
es ca. 471.000 € mit dem alten Hebesatz, welcher 2008 und 2009 unverändert
blieb. Da im Jahr 2009 Nachveranlagungen des Finanzamtes und Neubauten anfielen,
wurden 2008 mit ca. 440.000 € etwas weniger Einnahmen bei der Grundsteuer
erzielt.
Die Gewerbesteuer war 2009 ein Totalausfall: Die Gemeinde musste
sogar rund 50.000 € mehr Rückzahlungen anweisen, als sie Einnahmen verbuchen
konnte. Riederich war damit eine von 17 Kommunen in Baden-Württemberg mit
negativen Gewerbesteuersaldo. 2010 lagen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer bei
814.000 €. Vor drei Jahren betrugen sie noch 2,1 Mio. €.
Wichtigste Einnahmequelle blieb die Einkommensteuer: Die der
Gemeinde zustehenden Anteile beliefen sich 2008 auf 2,42 Mio. €, 2009 auf genau
2,00 Mio. € und im Vorjahr auf 2,08 Mio. €.
Sehr konstant verlaufen die Einnahmen bei der Hundesteuer mit
durchschnittlich ca. 9.000 € pro Jahr. Nicht so bei der Vergnügungssteuer, hier
wurden 2008 ca. 7.500 € eingenommen, 2009 dagegen nur ca. 6.400 €. Zur
Jahresmitte 2010 erfolgte eine Änderung der Bemessungsgrundlage, welche die
Gesamteinnahmen auf ca. 12.000 € ansteigen ließ.
Der Wasserverbrach weist in den vergangenen drei Jahren kaum
Schwankungen auf. Rund 200.000 m³ Trinkwasser wurden abgenommen. Der tägliche
pro-Kopf-Verbrauch lag somit bei knapp 130 Liter.
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 14. Februar (KW 07/2011)
Vorstellung des Haushaltsplans 2011
Der Entwurf des neuen Haushalts liegt vor. Er wurde von der Verwaltung
erarbeitet und soll am 16. März beschlossen werden.
Bürgermeister Klaus Bender erinnerte an die beiden zurückliegenden
Haushaltsjahre, die ganz maßgeblich von der Finanz- und Wirtschaftskrise geprägt
waren: Im Jahr 2009 hatte die Gemeinde einen Totalausfall bei der Gewerbesteuer
zu verzeichnen und im vergangenen Jahr waren nur ca. ein Drittel der üblichen
Gewerbesteuereinnahmen eingegangen. Die Folge waren hohe Fehlbeträge und eine
auf ein absolutes Minimum gesunkene Investitionskraft.
Für 2011 zeige sich aber ein Silberstreif am Horizont, der eine Verbesserung
der kommunalen Finanzlage erwarten lässt. Deutlich schneller, als dies von
Fachleuten prognostiziert wurde, ist die Konjunktur angesprungen. Deshalb könne
Riederich wieder mit durchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen rechnen.
Die Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt betrage zwar
gute 1,7 Mio. Euro, so der Verwaltungschef, sei aber auf einen Einmaleffekt
zurückzuführen. Denn entsprechend der Systematik des Finanzausgleichs bilde die
Steuerkraft des vorvergangenen Jahres die Bemessungsgrundlage für die an Land
und Kreis abzuführenden Umlagen. Deshalb seien auf der Basis des Jahres 2009 die
diesjährigen Umlageverpflichtungen vergleichsweise niedrig. Nach der
mittelfristigen Finanzplanung könne für die Jahre 2012 bis 2014 nur noch
von Zuführungsraten von ca. 0,8 Mio. Euro ausgegangen werden.
Wichtigste Einnahmequelle der Gemeinde bleibt der Anteil an der
Einkommensteuer mit knapp 2 Mio. Euro. Danach folgt die Gewerbesteuer, die für
das laufende Jahr mit 1,8 Mio. Euro geschätzt wird. Nach Abzug der
Gewerbesteuerumlage verbleiben davon netto 1,4 Mio. Euro. Bürgermeister Bender
verwies jedoch darauf, dass dieser Betrag kein echter Nettobetrag sei, da in
zwei Jahren daraus wieder die Finanzausgleichs- und Kreisumlage berechnet werde.
Von jedem Gewerbesteuer-Euro verbleiben in der Gemeindekasse tatsächlich
lediglich 25 Cent.
Als Ergebnis sei festzuhalten, dass keine Kreditaufnahmen erforderlich sind
und dass auch vom Überschuss des Verwaltungshaushalts eine Zuführung in die
allgemeine Rücklage mit 1,2 Mio. Euro veranschlagt ist. Diese werde sich
voraussichtlich zum Ende des Haushaltsjahres 2011 wieder auf ca. 2,8 Mio. Euro
belaufen, dem stehen Schulden mit ca. 1,3 Mio. Euro gegenüber. Der Schwerpunkt
der Investitionen im Jahr 2011 liegt beim Hochwasserschutz am Ettwiesenbach, der
Sanierung der Heizzentrale der Gutenbergschule (BHKW und Heizkessel), der
Flachdachsanierung der Gutenberghalle sowie gegebenenfalls einer
Fotovoltaikanlage auf dem neuen Hallendach. Die mittelfristigen Investitionen
der Gemeinde betreffen die Bereiche Bildung und Betreuung sowie den Tief- und
Straßenbau mit der Komplettsanierung der Industriestraße.
Grundsatzbeschluss Flachdachsanierung Gutenberghalle
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das Flachdach der
Gutenberghalle in diesem Jahr saniert wird. Mit der Planung und Bauleitung wurde
das Architekturbüro Rüdiger Witt aus Riederich beauftragt. Die Gesamtkosten für
diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 270.000 Euro. Noch in diesem Monat soll die
Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen, die Bauvergabe ist im Monat April
geplant. Als Ausführungszeitraum kommt der Zeitraum Mai bis September in
Betracht.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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Spende aus Benefiztheater (KW 08/2011)
Der Reinerlös aus dem diesjährigen Auftritt des Dettinger Kömödle mit dem
schwäbischen Lustspiel „Hochzeitstag auf Italienisch“ betrug 4.200 Euro. Er wird
jeweils zu einem Drittel dem Verein für vergessene Kinder e.V in Reutlingen, dem
Förderverein Hospizgruppe Metzingen-Ermstal e.V. und den örtlichen Vereinen für
deren Jugendarbeit zur Verfügung gestellt.
Bei der Übergabe im Rathaus berichtete der 1. Vorsitzende des Reutlinger
Vereins, Hartmut Nicklau, der beim Diakonischen Werk als Fachbereichsleiter für
Suchtberatung tätig ist, dass mit den Spendengeldern Kinder und Jugendliche aus
Familien mit drogen- und alkoholabhängigen Eltern betreut und gefördert
werden.
Dr. Erwin Kohler, Vorsitzender des Fördervereins Hospizgruppe und
Schatzmeisterin Helga Naumann-Toschka übernehmen mit 23 ehrenamtlichen
Helferinnen und Helfern die Sterbebegleitung von schwerkranken Menschen. Mit der
finanziellen Unterstützung sollen Fortbildungsmaßnahmen finanziert werden.
Das restliche Drittel von 1.400 Euro wird den Riedericher Kultur- und
Sportvereinen sowie den Kirchengemeinden für Zwecke der Jugendarbeit
überlassen.
Bei 16 Veranstaltungen der Theatergruppe des Musikvereins Dettingen konnten
bisher rund 47.000 Euro für gemeinnützige und caritative Organisationen
gespendet werden.

 Zufriedene Spendenempfänger mit Theaterspieler Herbert Schall und Bürgermeister Klaus Bender
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Kompaktgerät zur Lebensrettung (KW 08/2011)
Betriebe finanzieren Defibrillator
Im Foyer der Gutenberghalle wurde dieser Tage ein werbefinanzierter
Defibrillator deponiert. Das moderne Kompaktgerät kann von Laien bedient werden,
um den plötzlichen Herztod zu verhindern. Herzversagen gilt als eine der
häufigsten Todesursachen. Bei der Rettung zählt jede Minute, da bereits nach
kurzer Zeit irreparable Hirnschäden auftreten können.
Die Gemeinde Riederich bedankt sich bei folgenden 14 Betrieben, die mit einer
Werbeanzeige das Gerät finanziert haben:
Apotheke Riederich (Riederich)
Bäckerei & Gaststätte Schullenski (Reutlingen-Mittelstadt)
Botek Präzisionsbohrtechnik GmbH (Riederich)
Flaschnerei - Sanitär Class GmbH (Riederich)
Getreidemühle Sägewerk Trost GmbH & Co. KG (Bempflingen)
LBS Baden-Württemberg, Roland Hahn (Metzingen)
LPW Reinigungssystems GmbH (Riederich)
Möbel-Innenausbau Andreas Laib (Metzingen)
Steeb-Metall, Bernd Hudjetz (Bempflingen)
SV Sparkassen-Versicherung, Michael Kimmich (Metzingen)
Vivena GmbH (Bempflingen)
Wado-Befestigungsteile (Riederich)
Württembergische Versicherung, Oliver Schotte (Riederich)
Zahnarzt Dr. Ertle (Riederich)
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Aus der Gemeinderatssitzung vom 14. Februar (KW 08/2011)
Vorstellung des Haushaltsplans 2011
Der Entwurf des neuen Haushalts liegt vor. Er wurde von der Verwaltung
erarbeitet und soll am 16. März beschlossen werden.
Bürgermeister Klaus Bender erinnerte an die beiden zurückliegenden
Haushaltsjahre, die ganz maßgeblich von der Finanz- und Wirtschaftskrise geprägt
waren: Im Jahr 2009 hatte die Gemeinde einen Totalausfall bei der Gewerbesteuer
zu verzeichnen und im vergangenen Jahr waren nur ca. ein Drittel der üblichen
Gewerbesteuereinnahmen eingegangen. Die Folge waren hohe Fehlbeträge und eine
auf ein absolutes Minimum gesunkene Investitionskraft.
Für 2011 zeige sich aber ein Silberstreif am Horizont, der eine Verbesserung
der kommunalen Finanzlage erwarten lässt. Deutlich schneller, als dies von
Fachleuten prognostiziert wurde, ist die Konjunktur angesprungen. Deshalb könne
Riederich wieder mit durchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen rechnen.
Die Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt betrage zwar
gute 1,7 Mio. Euro, so der Verwaltungschef, sei aber auf einen Einmaleffekt
zurückzuführen. Denn entsprechend der Systematik des Finanzausgleichs bilde die
Steuerkraft des vorvergangenen Jahres die Bemessungsgrundlage für die an Land
und Kreis abzuführenden Umlagen. Deshalb seien auf der Basis des Jahres 2009 die
diesjährigen Umlageverpflichtungen vergleichsweise niedrig. Nach der
mittelfristigen Finanzplanung könne für die Jahre 2012 bis 2014 nur noch
von Zuführungsraten von ca. 0,8 Mio. Euro ausgegangen werden.
Wichtigste Einnahmequelle der Gemeinde bleibt der Anteil an der
Einkommensteuer mit knapp 2 Mio. Euro. Danach folgt die Gewerbesteuer, die für
das laufende Jahr mit 1,8 Mio. Euro geschätzt wird. Nach Abzug der
Gewerbesteuerumlage verbleiben davon netto 1,4 Mio. Euro. Bürgermeister Bender
verwies jedoch darauf, dass dieser Betrag kein echter Nettobetrag sei, da in
zwei Jahren daraus wieder die Finanzausgleichs- und Kreisumlage berechnet werde.
Von jedem Gewerbesteuer-Euro verbleiben in der Gemeindekasse tatsächlich
lediglich 25 Cent.
Als Ergebnis sei festzuhalten, dass keine Kreditaufnahmen erforderlich sind
und dass auch vom Überschuss des Verwaltungshaushalts eine Zuführung in die
allgemeine Rücklage mit 1,2 Mio. Euro veranschlagt ist. Diese werde sich
voraussichtlich zum Ende des Haushaltsjahres 2011 wieder auf ca. 2,8 Mio. Euro
belaufen, dem stehen Schulden mit ca. 1,3 Mio. Euro gegenüber. Der Schwerpunkt
der Investitionen im Jahr 2011 liegt beim Hochwasserschutz am Ettwiesenbach, der
Sanierung der Heizzentrale der Gutenbergschule (BHKW und Heizkessel), der
Flachdachsanierung der Gutenberghalle sowie gegebenenfalls einer
Fotovoltaikanlage auf dem neuen Hallendach. Die mittelfristigen Investitionen
der Gemeinde betreffen die Bereiche Bildung und Betreuung sowie den Tief- und
Straßenbau mit der Komplettsanierung der Industriestraße.
Grundsatzbeschluss Flachdachsanierung Gutenberghalle
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das Flachdach der
Gutenberghalle in diesem Jahr saniert wird. Mit der Planung und Bauleitung wurde
das Architekturbüro Rüdiger Witt aus Riederich beauftragt. Die Gesamtkosten für
diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 270.000 Euro. Noch in diesem Monat soll die
Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen, die Bauvergabe ist im Monat April
geplant. Als Ausführungszeitraum kommt der Zeitraum Mai bis September in
Betracht.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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Brennholz- und Flächenlosverkauf (KW 08/2011)
Brennholz- und Flächenlosverkauf
Die Gemeinde Riederich verkauft am
Dienstag, 1. März 2011,
um 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus
öffentlich meistbietend gegen Barzahlung:
Flächenlose – liegendes Holz
Nach Zufahrt Tennisplätze; Panoramaweg:
Stelzer, Abt.1, wüster
Weinberg
Nr. 1
- 5
Stelzer, Abt.2,
Stelzer
Nr.
6 -
18
Zufahrt über Stadion; Aspenhauweg, Laufpfad:
Lachenhau, Abt.4,
Aspenhau Nr.
19 -
25
Zufahrt über L374 Mittelstädter Str.; Steigwaldsträßchen:
Lachenhau, Abt.3,
Steigwald
Nr. 26
- 28
Zufahrt über L374 Mittelstädter Str.; Hasengartenweg:
Lachenhau, Abt.2,
Hasengarten
Nr. 29
- 38
Zufahrt über L374 Mittelstädter Str.; Lachenhau:
Lachenhau, Abt.1,
Lachenhau
Nr. 39
- 52
Brennholzpolter am Weg
Parkplatz L374 Mittelstädter Str., Lachenhau:
Lachenhau, Abt.1,
Lachenhau
Nr. 101 -
140
Hasengartenweg, Steigwaldsträßchen
Lachenhau, Abt.2,
Hasengarten
Nr. 141
- 176
Steigwaldsträßchen, Aspenhauweg:
Lachenhau, Abt.4,
Aspenhau
Nr. 177 -
207
Die Lose sind mit grüner Farbe nummeriert.
Karten
(bitte doppelklicken) zum Lagerort der Brennholzpolter und der
Flächenlose erhalten
Interessenten auf der Gemeindeverwaltung Riederich, Zimmer 6.
Das Bürgermeisteramt lädt zum Verkauf herzlich ein.
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Bebauungsplan „Baldauf-Areal“ Teilbereich 1 (KW 24/2010)
Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Satzung über die
örtlichen Bauvorschriften „Baldauf-Areal“
Öffentliche Bekanntmachung Entwurfsänderung § 4a Abs. 3 BauGB
1. Bekanntmachung des
Gemeinderatsbeschlusses über die Änderung und Ergänzung des Planentwurfs
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 09.06.2010 den vom Büro Wick +
Partner, Stuttgart, überarbeiteten Entwurf mit der dazu gehörenden Begründung
sowie den von der Freien Landschaftsarchitektin Waltraud Pustal erstellten
Umweltbericht und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz gebilligt und beschlossen, den
Planentwurf gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen, sowie
das Bebauungsplanverfahren in zwei Teilbereiche zu trennen. Den räumlichen
Geltungsbereich des Teilbereiches 1 regelt die Übersichtskarte des Büros Wick +
Partner vom 09.06.2010, die nachfolgend dargestellt ist:
2. Planbereich
-
Zeichnerische Festsetzungen -
3. Öffentliche Auslegung nach § 3a
Abs. 3 BauGB
Nach § 3a Abs. 3 BauGB ist der Planentwurf und die Begründung für die Dauer
von einem Monat öffentlich auszulegen. Dabei ist jedem Bürger und den
Fachbehörden Gelegenheit zu geben, Anregungen vorzubringen. Allerdings können
Anregungen nur zu den sich geänderten und ergänzten Teilen vorgebracht
werden.
Der Planentwurf liegt von Freitag, 25. Juni 2010 bis einschließlich
Montag, 26. Juli 2010 beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer 8,
und im Foyer EG, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich an den üblichen
Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Hier besteht die Möglichkeit, sich zu
den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift zu äußern.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung oder der
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Bebauungsplan- oder
Satzungsverfahren nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Riederich, 10.06.2010
Klaus Bender, Bürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung - Inkrafttreten der Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Riederich West“
Der Gemeinderat hat am 30.06.2010 in öffentlicher Sitzung die Änderung des
oben genannten Bebauungsplans gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als
Satzung beschlossen.
Maßgebend ist der Lageplan IBV Ambacher vom 30.06.2010 der
Bebauungsplanänderung.
Die Bebauungsplanänderung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10
Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan kann einschließlich Begründung beim Bürgermeisteramt
Riederich, Mittelstädter Strasse 17, Hauptamt, 72585 Riederich, während der
Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die
Begründung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit
etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim
Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 – 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter
Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über
das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach §
214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur
beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt,
der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges
begründen soll, ist darzulegen.
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten der
Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften, sofern sie unter der Verletzung
von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der
Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach
dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt
nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der öffentlichen
Bauvorschriften verletzt worden sind,
2. Der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter
Bezeichnung des Sachverhalts, welche die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Riederich, 01.07.2010
Klaus Bender
Bürgermeister
Bebauungsplan
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Öffentliche Bekanntmachung - Inkrafttreten des Bebauungsplans „Stuttgarter Straße Süd“
Der Gemeinderat hat am 09.06.2010 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan
„Stuttgarter Straße Süd“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung
beschlossen.
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom
15.02.2010.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3
BauGB). Die Veränderungssperre vom 16.04.2009 tritt mit dieser Bekanntmachung
außer Kraft § 17 Abs. 5 BauGB
Der Bebauungsplan kann einschließlich Begründung beim Bürgermeisteramt
Riederich, Mittelstädter Strasse 17, Hauptamt, 72585 Riederich, während der
Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die
Begründung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit
etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim
Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 – 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter
Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über
das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach §
214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur
beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt,
der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges
begründen soll, ist darzulegen.
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten der
Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften, sofern sie unter der Verletzung
von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der
Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach
dieser Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt
nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der öffentlichen Bauvorschriften
verletzt worden sind,
2. Der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter
Bezeichnung des Sachverhalts, welche die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Riederich, 10.06.2010
Klaus Bender
Bürgermeister
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Landkreis
Reutlingen
Gemeinde
Riederich
Gemarkung Riederich
Lageplan des Bebauungsplans „Stuttgarter Straße Süd“ – Lageplan vom
15.02.2010
Übersichtsplan:
--- Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
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Öffentliche Bekanntmachung - Inkrafttreten des Bebauungsplans „Weiherstraße Nordwest“
Der Gemeinderat hat am 09.06.2010 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan
„Weiherstraße Nordwest“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung
beschlossen.
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom
15.02.2010.
Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3
BauGB). Die Veränderungssperre vom 16.04.2009 tritt mit dieser Bekanntmachung
außer Kraft § 17 Abs. 5 BauGB
Der Bebauungsplan kann einschließlich Begründung beim Bürgermeisteramt
Riederich, Mittelstädter Strasse 17, Hauptamt, 72585 Riederich, während der
Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die
Begründung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit
etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim
Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 – 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter
Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über
das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach §
214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur
beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt,
der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges
begründen soll, ist darzulegen.
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten der
Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften, sofern sie unter der Verletzung
von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der
Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach
dieser Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt
nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der öffentlichen Bauvorschriften
verletzt worden sind,
2. Der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter
Bezeichnung des Sachverhalts, welche die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist.
Riederich, 10.06.2010
Klaus Bender
Bürgermeister
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Landkreis Reutlingen
Gemeinde
Riederich
Gemarkung Riederich
Lageplan des Bebauungsplans „Weiherstraße Nordwest“ – Lageplan vom
15.02.2010
Übersichtsplan:
--- Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
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Interkommunale Zusammenarbeit (KW 23/2010)
Fünf Nachbargemeinden suchen Kooperationsmöglichkeiten
Der demografische Wandel, Finanzprobleme der öffentlichen Haushalte und
die regionalplanerische Konzentration auf die Mittelzentren Metzingen und
Nürtingen waren Anlass zum Handeln: Bereits im Sommer 2008 haben die Gemeinden
Bempflingen, Grafenberg, Großbettlingen, Kohlberg und Riederich sowie die
Regionalverbände Neckar-Alb und Stuttgart eine Konzeption in Auftrag
gegeben, um Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit auszuloten. Die in
den vergangenen 18 Monaten erarbeitete Konzeption unter Federführung der
Kommunalentwicklung GmbH, einem Tochterunternehmen der LBBW Immobilien, wurde
kürzlich in einer gemeinsamen Sitzung aller beteiligten Gemeinderäte in der
historischen Kelter in Grafenberg vorgestellt.
Bei der angestrebten Zusammenarbeit der Kommunen handelt es sich um den
ersten regionsübergreifenden Verwaltungsraum im Bereich der Metropolregion
Stuttgart: Grafenberg und Riederich gehören dem Landkreis Reutlingen und somit
dem Regionalverband Neckar-Alb an, Bempflingen, Großbettlingen und Kohlberg sind
Esslinger Landkreisgemeinden und dem Verband Region Stuttgart zugeordnet. Die
beiden Regionalverbände haben sich an der jetzt vorgelegten
Machbarkeitsstudie finanziell beteiligt und halten die Vorgehensweise
grundsätzlich für richtig. Im Entwurf des neuen Regionalplans Neckar-Alb, der
sich derzeit in der Genehmigungsphase befindet, steht u.a.:
"Regionsübergreifende Kooperationsräume sind zukunftsweisend und sollen
unterstützt werden."
Als Handlungsfelder der künftigen Zusammenarbeit werden
gesehen: Überörtliche Flächennutzungsplanung, Öffentlicher
Personennahverkehr, Gewerbeentwicklung, Einzelhandel und
Dienstleistungsangebote, Medizinische Versorgung, Kinderbetreuung,
Tourismus, Bauhofleistungen, Naturschutz und Landschaftspflege sowie
Schnelles Internet. Zunächst werden sich die jeweiligen Gemeinderatsgremien
nochmals grundsätzlich mit der Frage der interkommunalen Zusammenarbeit
befassen. Danach sollen Schwerpunktthemen und das gemeinsame Handlungsprogramm
festgelegt werden. Die Erörterungs- und Umsetzungsphase ist unter
Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie sachkundiger Verbände und Personen
beabsichtigt.
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Gemeinderat besichtigt Wasserversorgung (KW 21/2010)
Die technische Funktion der Wasserversorgungsanlagen stand kürzlich im
Mittelpunkt einer Besichtigung durch Mitglieder des Gemeinderats sowie
Mitarbeiter der Verwaltung und des Bauhofs. Vertreter des Zweckverbandes
Bodenseewasserversorgung (BWV) erläuterten die Gewinnung von Eigenwasser aus dem
Tiefbrunnen "Burris" und die Mischung mit Bodenseewasser im Hochbehälter
"Neubruch". Besonderes Interesse fand die neue Fernwirkanlage, die jede Störung
sowie wichtige technische Daten per Funk auf die Leitstelle der BWV nach
Stuttgart überträgt. Die gemeinsam mit der Gemeinde Bempflingen betriebene
Kläranlage wird am 07. Juni besichtigt

 Technische Informationen am Hochbehälter für Gemeinderäte und Mitarbeiter
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Landesmusikfest 2010 (KW 20/2010)
Drei Tage lang standen Metzingen und die benachbarten Gemeinden
Dettingen, Grafenberg und Riederich ganz im Zeichen der Blasmusik. Dieses
Großereignis führte einige Tausende aktive Musikerinnen und Musiker
aus Baden-Württemberg ins Ermstal und war eine bestens
gelungene Präsentation der Blasmusik in breiter Vielfalt und auf hohem
Niveau. Wertungsspiele, hochkarätige Hallenveranstaltungen
und Platzkonzerte begeisterten viele Musikfreunde. Glanzvoller Höhepunkt
war am Sonntag der große Festumzug in Metzingen, an dem sich 100 Kapellen und
Musikvereine beteiligten. Besonders eindrucksvoll war die große Zahl der jungen
Spielerinnen und Spieler. Dies darf als Beweis dafür gelten, dass die
Musikvereine sehr gute Ausbildungs- und Jugendarbeit betreiben. Tatsächlich
sind das musikalische Angebot und die Kameradschaft in den Vereinen für
viele junge Menschen höchst attraktiv.
Das Musikfest konnte nur erfolgreich ausgerichtet werden, weil sich eine
große Zahl an ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern aus den örtlichen
Musikvereinen zur Mitwirkung bereit erklärt haben. Die Organisation der
Wertungsspiele sowie die Bewirtschaftung der Hallenkonzerte lag in der
Verantwortung der Vereinsaktiven. Ein herzlicher Dank gilt daher den Mitgliedern
unseres Musikvereins, die an diesen Tagen vollen Einsatz gezeigt haben.
Die ganz überwiegende organisatorische Zuständigkeit für die Durchführung des
nur alle vier Jahre stattfindenden Musikertreffens war bei der Stadt
Metzingen angesiedelt, die dafür auch in hohem Umfang Personal
und Finanzmittel zur Verfügung stellte. Die gute interkommunale Zusammenarbeit
bei dieser Veranstaltung möchte ich an dieser Stelle besonders hervorheben.
Klaus Bender
Bürgermeister
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Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren, Bebauungsplan „Gewerbegebiet Riederich-West“ Teilbereich Fl. St. Nr. 2795, 2797, 2797/1, 2798, 2799
Öffentliche Bekanntmachungen
1. Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und der Billigung des
Planentwurfes
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.05.2010 gemäß § 2 Abs. 1 und 4
Baugesetzbuch (BauGB) den Änderungsbeschluss für den Teilbereich Fl. St. Nr.
2795, 2797, 2797/1, 2798, 2799 des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Riederich-West“
gefasst, den Änderungsentwurf vom 29.03.2010 und die Begründung gebilligt sowie
die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Änderungen erfolgen im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB. Es werden mehrere Änderungen angestrebt: Die
bestehende Baugrenze soll um 5 Meter nach Osten verschoben und damit erweitert
werden, da sich die Vorgaben der höheren Raumordnungsbehörde geändert haben. Ein
Leitungsrecht muss gesichert werden und die im bisherigen Bebauungsplan
dargestellte Wendeplatte der Rudolf-Diesel-Straße wurde nicht entsprechend dem
tatsächlichen Bestand aufgenommen.
2. Planbereich
Den räumlichen Geltungsbereich regelt der nachfolgend dargestellte Lageplan
vom 29.03.2010.
3. Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Gelegenheit zur
Stellungnahme für betroffene Bürger)
Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Planentwurf und die Begründung für die Dauer
von einem Monat öffentlich auszulegen. Dabei ist jedem Bürger und den
Fachbehörden Gelegenheit zu geben, Anregungen vorzubringen. Der Änderungsentwurf
und die Begründung liegen von Freitag, 21.05.2010 bis einschließlich
Mittwoch, 23.06.2010 beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer
8 und im Foyer EG, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich an den üblichen
Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Hier besteht die Möglichkeit, sich zum
Planentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern.
Umweltbezogene Informationen sind nicht verfügbar, da es sich bei der Änderung
um bereits bebaute Flächen handelt. Bei dieser Bebauungsplanänderung ist nach
dem UVP-Gesetz keine Umweltver-träglichkeitsprüfung erforderlich, da es sich bei
der Änderung des Bebauungs-planes lediglich um eine Baufelderweiterung handelt,
welche keine Auswirkungen und Eingriffe in Natur und Landschaft beinhaltet. Es
wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung oder der
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Bebauungsplan- oder
Satzungsverfahren nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können. Riederich, 06.05.2010 Klaus Bender,
Bürgermeister
Lageplan
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Maibaumfeier 2010 (KW 18/2010)
Am vergangenen Freitag fand das traditionelle Aufstellen unseres Maibaums
beim Rathaus statt. Im 21. Jahr zeigte sich das Wetter leider nicht nachsichtig,
jedoch konnte das Rahmenprogramm wie geplant stattfinden. Anbei eine
Bildernachlese zu der Maibaumfeier.
Der gemütliche „Ausklang“ konnte in diesem Jahr leider nicht auf dem
Raiseplatz statt finden. Das Wetter machte unserer Freiwilligen Feuerwehr einen
Strich durch die Rechnung. Im Feuerwehrgebäude waren somit alle Plätze besetzt
und Dank umfangreicher Bewirtung durch die Feuerwehrkameraden konnten alle
Besucher/innen verköstigt werden.
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 Für die musikalische Umrahmung sorgte wieder die Blaskapelle des Musikvereins.
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Der erste stellvertretende Bürgermeister Günter Gusenbauer begrüßte die trotz schlechtem Wetter wieder zahlreich erschienenen Bürgerinnen und Bürger.
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Tanzaufführung der Kinder aus dem Kindergarten Weiherstraße.
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 Tanzaufführung der Kinder aus dem Kindergarten Weiherstraße.
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Das Bauhofteam bei der Errichtung des Maibaums.
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Wieder ziert ein wunderschöner Maibaum die Ortsmitte.
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Grundsteuer B wird erhöht (KW 16/2010)
Die schlechte Finanzlage ließ keine andere Entscheidung zu: Die
Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) musste erhöht werden. Nach dem
Beschluss des Gemeinderats in der vergangenen Woche wird nun der Hebesatz
ab 01.01.2010 auf 320 v.H. festgesetzt.
Zeitgleich mit der Verabschiedung des Haushaltsplans 2010 wird somit auch die
Grundsteuer B nach oben angepasst. 11 Jahre lang blieb der Hebesatz von 280 v.
H. unverändert. Dies führte letztlich dazu, dass Riederich nach Sonnenbühl
aktuell die Gemeinde mit dem landkreisweit geringsten Hebesatz war. Daran
erinnerte auch die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt bei der Betrachtung
der mittelfristigen Finanzplanung und empfahl eine rasche Überprüfung der
Realsteuerhebesätze. Nach den derzeitigen Berechnungen führt die seit 2009
dramatisch rückläufige Steuerkraft in den nächsten Jahren zu enormen Problemen
beim Haushaltsausgleich. Deshalb wird der Gemeinde nichts anderes übrig bleiben,
als die Kostendeckungsgrade bei den Dienstleistungen (z.B. Friedhofswesen,
Kindergärten) konsequent über steigende Gebührensätze zu verbessern und
auch weiterhin maßvolle Steuererhöhungen festzulegen. Davon bleiben
auch die Gewerbesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer nicht
ausgenommen. Parallel dazu werden im Laufe dieses Jahres
Einsparungsmöglichkeiten in allen Bereichen der kommunalen Einrichtungen
untersucht. Nach den landesgesetzlich festgelegten Grundsätzen der kommunalen
Einnahmebeschaffung gilt folgende Rangfolge: Gebühren und sonstige Entgelte,
Steuern, Darlehen.
Die Grundsteuer B ist im Regelfall nach dem Einkommensteueranteil und der
Gewerbesteuer die drittwichtigste Einnahmequelle einer Gemeinde. In
Riederich sind die Einnahmen aus der Grundsteuer B mit ca.
450.000 Euro beziffert. Nach der beschlossenen Erhöhung werden rd. 60.000 Euro
Mehreinnahmen erwartet. Die neuen Steuerbescheide werden im nächsten Monat
zugestellt.
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Pflanzliche Abfallverbrennungen – Nicht immer und überall zulässig! (KW 15/2010)
Beim Verbrennen pflanzlicher Abfälle gilt es einige Vorschriften zu
beachten.
Grundsätzlich gilt, dass pflanzliche Abfälle nur unter bestimmten
Voraussetzungen verbrannt werden dürfen. Im Allgemeinen dürfen solche Abfälle
nur im Außenbereich, d. h. außerhalb der Ortsbebauung auf Grundstücken, auf
denen sie anfallen, verbrannt werden. Maßgeblich ist hierfür die Verordnung der
Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von
Abfallbeseitigungsanlagen. Neben dieser Verordnung gelten unter Umständen
weitere Einschränkungen: Das Verbrennen von größeren Mengen pflanzlicher Abfälle
ist der Ortspolizeibehörde dem Bürgermeisteramt rechtzeitig anzuzeigen. Das Amt
für öffentliche Ordnung kann zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
gegebenenfalls Anordnungen treffen hinsichtlich der Bereitstellung von
Feuerlöscheinrichtungen. Eine Information der Feuerwehr durch den
Grundstückseigentümer ist grundsätzlich nicht erforderlich. Dem Eigentümer
entstehen auch keine Nachteile wenn die Feuerwehr zu einem vermeintlichen
Schadensfeuer angerückt ist. Zu beachten ist jedoch, dass bei starkem Wind
Reisig nicht verbrannt werden darf. Gleiches gilt zwischen Sonnenuntergang und
Sonnenaufgang. Feuer und Glut müssen nach Verlassen der Feuerstelle erloschen
sein. Die Verbrennungsrückstände sind alsbald in den Boden einzuarbeiten.
Pflanzliche Abfälle müssen zudem trocken sein, so dass sie möglichst unter
geringer Rauchentwicklung verbrennen. Ein flächenhaftes Abbrennen ist
unzulässig. Ein Feuer muss natürlich ständig unter Kontrolle gehalten werden.
Durch Rauchentwicklung darf keine Verkehrsbehinderung oder Belästigung sowie
gefahrbringender Funkenflug entstehen. Die erforderlichen Abstände von
benachbarten Grundstücken und sonstigen geförderten Objekten sind dabei
einzuhalten. Dabei gilt, dass folgende Mindestabstände nicht unterschritten
werden dürfen: 100 Meter von Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen und 50 Meter von
Gebäuden und Baumbestände
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Copyright © 2011.
Letzte Aktualisierung am 20.04.2011 |
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