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Gemeinde Riederich
Mittelstädter Straße 17
72585 Riederich
Tel.: 07123-93 59-0
Fax: 07123-9359-11
E-Mail: info@riederich.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Mo. - Fr. 9 Uhr - 12 Uhr
Di.       15 Uhr - 19 Uhr

Bankverbindungen
Kreissparkasse Reutlingen
Kto. 900 557
BLZ 640 500 00 

Volksbank Metzingen- Bad Urach 
Kto. 250 270 005
BLZ 640 912 00

 






Sportler- und Jugendehrung (07/2011)

Für sportliche  Erfolge im vergangenen Jahr  wurden kürzlich insgesamt 87 Jugendliche des Turn- und Sport- und Schützenvereins sowie anderer Vereine im Rathaus geehrt.

Bürgermeister Klaus Bender gratulierte den jungen Talenten und verband die Ehrung zugleich mit einem Dank an alle Trainer, Übungsleiter und Betreuer, die ganz wesentlich an den Erfolgen beteiligt waren.

Zur Ehrung vorgeschlagen wurden Jugendliche und Mannschaften, die mindestens einen Meistertitel auf Kreisebene oder eine vergleichbare Leistung erreichten.

Geehrte Sportler:

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TSV                                                                             

Abt. Hockey

Berner, Janina

Berner, Marleen

Dos Santos Laurenco, Jana

Fandrich, Christina

Gerwin, Linn

Hoppe, Franziska

Huber, Anna-Susanna

Jahraus, Corianna

Jost, Svenja

Klapwijk, Denise

Kröning, Sina

Offen, Sophie

Reichenecker, Ida

Reichenecker, Lena

Riedel, Jessica

Riedel, Sarah

Roder, Manuela

Schnaidt, Carolin

Sommer, Isabel

Sommer, Nathalie

Weiß, Julia

Weiß, Patricia

Wessely, Beatrice

Winter, Ann-Catrin

Winter, Natalie

Zimmerman, Larissa

Zimmermann, Marissa

 

TSV

Abt. Tennis

Degelow, Louis

Diers, Jan-Lukas

Reiner, Manuel

Sorne, Christophe

Sorne, Christophe

Sorne, Sebastian

Steinbuch, Hannes

Weitmann, Denis

Wenzelburger, Marcello

Werz, Tim

 

TSV

Abt. Tischtennis

Nedele, Marius

Rau, Sören

 

TSV                                                                                         

Abt. Turnen und  Leichtathletik (Sparte Turnen)                              

Ferencevic, Annabel

Handl, Annika

Lerchner, Laura

Ott, Christoph

Ott, Leonie

Plogstedt, Marie

Raißle, Antonia

Stiefenhofer, Bernadette

Zeeb, Valentin

 

TSV Abt. Turnen + Leichtathletik (Sparte Leichtathletik)                                                           

Bach, Lukas

Bauer, Leonie

Betz, Mareile

Eißler, Benjamin

Haas, Annabelle

Haas, Carolin

Haas, Lisamarie

Herrmann, Jessica

Lörcher, Tobias

Loroff, Nico               

Mayer, Jannick

Reiner, Sonja

Rönsch, Nadja

Schmid, Julian

Schmid, Laura

Schwarze, Dennis

Simon, Juli

Spiegel, Lena

Weiß, Patricia

Winter, Jan

Wißler, Josia

Wizemann, Benedikt

 

Schützenverein

Allgaier, Robin

Büttel, Marc

Friesch, Lukas

Rich, Felix

 

Konfirmanden, die am KonfiCup Fußball des ev. Kirchenbezirks Bad Urach und am Landesfinale teilgenommen haben

Abendroth, Jan-Philipp

Bulkescher, Dominik

Diers, Jan-Lukas

Euchner, Marc

Hauber, Tobias

Horwath, Jenny

Jahraus, Thomas

Leyendecker, Lisa

Löffler, Vivien

Reiner, Manuel

Schäfer, Valerie

Scheu, Jan-Philipp

Sorne, Christophe

Spohn, Lena

Trost, Tim

Walker, Marc

Wenzelburger, Marcello

 

Schachklub Bebenhausen

Braun, Georg

 

Krüger, Benjamin

Wurde für den Film „Zu spät“ mit einem 1. Preis ausgezeichnet.


 

Statistische Daten 2008 bis 2010 (07/2011)

Mehr Geburten, aber weniger Zuzüge

Riederich bleibt eine junge Gemeinde: Der Geburtenüberschuss hält an. Allerdings ziehen mehr Einwohner weg, als Neubürger zu. Die Einwohnerzahl ist leicht rückläufig.

Im vergangenen Jahr konnte ein Geburtenüberschuss von 18 Personen (40 Geburten und 22 Sterbefälle) verzeichnen werden. Dem stand jedoch ein Wanderungsverlust von 55 Menschen gegenüber (253  Zuzüge und 308  Wegzüge). Zum 30.06.2010 belief sich die Einwohnerzahl auf 4255. Im Jahr 2009 wurde noch ausnahmsweise ein Geburtendefizit mit 3 Menschen (26 Geburten und 29 Sterbefälle) registriert. Auch ein Wanderungsverlust in Höhe von 32 Menschen musste verkraftet werden (283 Zuzügen standen 315 Wegzüge gegenüber).  Mitte 2009 waren 4.274 Einwohner gemeldet. Auch vor drei Jahren gab es mehr Geburten als Sterbefälle; 43 Geburten standen 22 Sterbefälle gegenüber. 2008 konnte noch ein leichter Wanderungsgewinn mit 14 Personen in der Einwohnerstatistik vermerkt werden (307 Zu- und 293 Wegzüge). 4.279 Einwohner waren Mitte 2008 gemeldet.

26 Bestattungen erfolgten auf dem Friedhof im vergangenen Jahr. 2009 waren es 25 und vor drei Jahren 30 Beerdigungen. Kirchenaustritte wurden im vergangenen Jahr insgesamt 27 notiert, davon 12 katholische und 15 evangelische. 2009 verließen 8 Personen die evangelische und 3 Personen die katholische Kirche (insgesamt 11 Austritte). 2008 waren es noch 21 Kirchenaustritte (6 katholische und 15 evangelische).

Die Grundsteuererhöhung zum 01.01.2010 spülte insgesamt ca. 522.000 € Einnahmen (Grundsteuer A und B im Kalenderjahr 2010) ein. Davor waren es ca. 471.000 € mit dem alten Hebesatz, welcher 2008 und 2009 unverändert blieb. Da im Jahr 2009 Nachveranlagungen des Finanzamtes und Neubauten anfielen, wurden 2008 mit ca. 440.000 € etwas weniger Einnahmen bei der Grundsteuer erzielt.

Die Gewerbesteuer war 2009 ein Totalausfall: Die Gemeinde musste sogar rund 50.000 € mehr Rückzahlungen anweisen, als sie Einnahmen verbuchen konnte. Riederich war damit eine von 17 Kommunen in Baden-Württemberg mit negativen Gewerbesteuersaldo. 2010 lagen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer bei 814.000 €. Vor drei Jahren betrugen sie noch 2,1 Mio. €.

Wichtigste Einnahmequelle blieb die Einkommensteuer: Die der Gemeinde zustehenden Anteile beliefen sich 2008 auf 2,42 Mio. €, 2009 auf genau 2,00 Mio. € und im Vorjahr auf 2,08 Mio. €.

Sehr konstant verlaufen die Einnahmen bei der Hundesteuer mit durchschnittlich ca. 9.000 € pro Jahr. Nicht so bei der Vergnügungssteuer, hier wurden 2008 ca. 7.500 € eingenommen, 2009 dagegen nur ca. 6.400 €. Zur Jahresmitte 2010 erfolgte eine Änderung der Bemessungsgrundlage, welche die Gesamteinnahmen auf ca. 12.000 € ansteigen ließ.

 

Der Wasserverbrach weist in den vergangenen drei Jahren kaum Schwankungen auf. Rund 200.000 m³ Trinkwasser wurden abgenommen. Der tägliche pro-Kopf-Verbrauch lag somit bei knapp 130 Liter.


 

Young Voices & friends (KW 07/2011)

Näheres hierzu


 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 14. Februar (KW 07/2011)

Vorstellung des Haushaltsplans 2011

Der Entwurf des neuen Haushalts liegt vor. Er wurde von der Verwaltung erarbeitet und soll am 16. März beschlossen werden.

Bürgermeister Klaus Bender erinnerte an die beiden zurückliegenden Haushaltsjahre, die ganz maßgeblich von der Finanz- und Wirtschaftskrise geprägt waren: Im Jahr 2009 hatte die Gemeinde einen Totalausfall bei der Gewerbesteuer zu verzeichnen und im vergangenen Jahr waren nur ca. ein Drittel der üblichen Gewerbesteuereinnahmen eingegangen. Die Folge waren hohe Fehlbeträge und eine auf ein absolutes Minimum gesunkene Investitionskraft.

Für 2011 zeige sich aber ein Silberstreif am Horizont, der eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage erwarten lässt. Deutlich schneller, als dies von Fachleuten prognostiziert wurde, ist die Konjunktur angesprungen. Deshalb könne Riederich wieder mit durchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen rechnen.

Die Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt betrage zwar gute 1,7 Mio. Euro, so der Verwaltungschef, sei aber auf einen Einmaleffekt zurückzuführen. Denn entsprechend der Systematik des Finanzausgleichs bilde die Steuerkraft des vorvergangenen Jahres die Bemessungsgrundlage für die an Land und Kreis abzuführenden Umlagen. Deshalb seien auf der Basis des Jahres 2009 die diesjährigen Umlageverpflichtungen vergleichsweise niedrig. Nach der mittelfristigen Finanzplanung  könne für die Jahre 2012 bis 2014 nur noch von Zuführungsraten von ca. 0,8 Mio. Euro ausgegangen werden.

Wichtigste Einnahmequelle der Gemeinde bleibt der Anteil an der Einkommensteuer mit knapp 2 Mio. Euro. Danach folgt die Gewerbesteuer, die für das laufende Jahr mit 1,8 Mio. Euro geschätzt wird. Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage verbleiben davon netto 1,4 Mio. Euro. Bürgermeister Bender verwies jedoch darauf, dass dieser Betrag kein echter Nettobetrag sei, da in zwei Jahren daraus wieder die Finanzausgleichs- und Kreisumlage berechnet werde. Von jedem Gewerbesteuer-Euro verbleiben in der Gemeindekasse tatsächlich lediglich 25 Cent.

Als Ergebnis sei festzuhalten, dass keine Kreditaufnahmen erforderlich sind und dass auch vom Überschuss des Verwaltungshaushalts eine Zuführung in die allgemeine Rücklage mit 1,2 Mio. Euro veranschlagt ist. Diese werde sich voraussichtlich zum Ende des Haushaltsjahres 2011 wieder auf ca. 2,8 Mio. Euro belaufen, dem stehen Schulden mit ca. 1,3 Mio. Euro gegenüber. Der Schwerpunkt der Investitionen im Jahr 2011 liegt beim Hochwasserschutz am Ettwiesenbach, der Sanierung der Heizzentrale der Gutenbergschule (BHKW und Heizkessel), der Flachdachsanierung der Gutenberghalle sowie gegebenenfalls einer Fotovoltaikanlage auf dem neuen Hallendach. Die mittelfristigen Investitionen der Gemeinde betreffen die Bereiche Bildung und Betreuung sowie den Tief- und Straßenbau mit der Komplettsanierung der Industriestraße.

 

Grundsatzbeschluss Flachdachsanierung Gutenberghalle

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das Flachdach der Gutenberghalle in diesem Jahr saniert wird. Mit der Planung und Bauleitung wurde das Architekturbüro Rüdiger Witt aus Riederich beauftragt. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 270.000 Euro. Noch in diesem Monat soll die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen, die Bauvergabe ist im Monat April geplant. Als Ausführungszeitraum kommt der Zeitraum Mai bis September in Betracht.

 

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an. 

 

 


 

Spende aus Benefiztheater (KW 08/2011)

Der Reinerlös aus dem diesjährigen Auftritt des Dettinger Kömödle mit dem schwäbischen Lustspiel „Hochzeitstag auf Italienisch“ betrug 4.200 Euro. Er wird jeweils zu einem Drittel dem Verein für vergessene Kinder e.V in Reutlingen, dem Förderverein Hospizgruppe Metzingen-Ermstal e.V. und den örtlichen Vereinen für deren Jugendarbeit zur Verfügung gestellt.

Bei der Übergabe im Rathaus berichtete der 1. Vorsitzende des Reutlinger Vereins, Hartmut Nicklau, der beim Diakonischen Werk als Fachbereichsleiter für Suchtberatung tätig ist, dass mit den Spendengeldern Kinder und Jugendliche aus Familien mit drogen- und alkoholabhängigen Eltern betreut und gefördert werden.

Dr. Erwin Kohler, Vorsitzender des Fördervereins Hospizgruppe und Schatzmeisterin Helga Naumann-Toschka übernehmen mit 23 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern die Sterbebegleitung von schwerkranken Menschen. Mit der finanziellen Unterstützung sollen Fortbildungsmaßnahmen finanziert werden.

Das restliche Drittel von 1.400 Euro wird den Riedericher Kultur- und Sportvereinen sowie den Kirchengemeinden für Zwecke der Jugendarbeit überlassen.

Bei 16 Veranstaltungen der Theatergruppe des Musikvereins Dettingen konnten bisher rund 47.000 Euro für gemeinnützige und caritative Organisationen gespendet werden.



Zufriedene Spendenempfänger mit Theaterspieler Herbert Schall und Bürgermeister Klaus Bender


 

Kompaktgerät zur Lebensrettung (KW 08/2011)

Betriebe finanzieren Defibrillator

Im Foyer der Gutenberghalle wurde dieser Tage ein werbefinanzierter Defibrillator deponiert. Das moderne Kompaktgerät kann von Laien bedient werden, um den plötzlichen Herztod zu verhindern. Herzversagen gilt als eine der häufigsten Todesursachen. Bei der Rettung zählt jede Minute, da bereits nach kurzer Zeit irreparable Hirnschäden auftreten können.

Die Gemeinde Riederich bedankt sich bei folgenden 14 Betrieben, die mit einer Werbeanzeige das Gerät finanziert haben:

Apotheke Riederich (Riederich)

Bäckerei & Gaststätte Schullenski (Reutlingen-Mittelstadt)

Botek Präzisionsbohrtechnik GmbH (Riederich)

Flaschnerei - Sanitär Class GmbH (Riederich)

Getreidemühle Sägewerk Trost GmbH & Co. KG (Bempflingen)

LBS Baden-Württemberg, Roland Hahn (Metzingen)

LPW Reinigungssystems GmbH (Riederich)

Möbel-Innenausbau Andreas Laib (Metzingen)

Steeb-Metall, Bernd Hudjetz (Bempflingen)

SV Sparkassen-Versicherung, Michael Kimmich (Metzingen)

Vivena GmbH (Bempflingen)

Wado-Befestigungsteile (Riederich)

Württembergische Versicherung, Oliver Schotte (Riederich)

Zahnarzt Dr. Ertle (Riederich)


 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 14. Februar (KW 08/2011)

Vorstellung des Haushaltsplans 2011

Der Entwurf des neuen Haushalts liegt vor. Er wurde von der Verwaltung erarbeitet und soll am 16. März beschlossen werden.

Bürgermeister Klaus Bender erinnerte an die beiden zurückliegenden Haushaltsjahre, die ganz maßgeblich von der Finanz- und Wirtschaftskrise geprägt waren: Im Jahr 2009 hatte die Gemeinde einen Totalausfall bei der Gewerbesteuer zu verzeichnen und im vergangenen Jahr waren nur ca. ein Drittel der üblichen Gewerbesteuereinnahmen eingegangen. Die Folge waren hohe Fehlbeträge und eine auf ein absolutes Minimum gesunkene Investitionskraft.

Für 2011 zeige sich aber ein Silberstreif am Horizont, der eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage erwarten lässt. Deutlich schneller, als dies von Fachleuten prognostiziert wurde, ist die Konjunktur angesprungen. Deshalb könne Riederich wieder mit durchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen rechnen.

Die Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt betrage zwar gute 1,7 Mio. Euro, so der Verwaltungschef, sei aber auf einen Einmaleffekt zurückzuführen. Denn entsprechend der Systematik des Finanzausgleichs bilde die Steuerkraft des vorvergangenen Jahres die Bemessungsgrundlage für die an Land und Kreis abzuführenden Umlagen. Deshalb seien auf der Basis des Jahres 2009 die diesjährigen Umlageverpflichtungen vergleichsweise niedrig. Nach der mittelfristigen Finanzplanung  könne für die Jahre 2012 bis 2014 nur noch von Zuführungsraten von ca. 0,8 Mio. Euro ausgegangen werden.

Wichtigste Einnahmequelle der Gemeinde bleibt der Anteil an der Einkommensteuer mit knapp 2 Mio. Euro. Danach folgt die Gewerbesteuer, die für das laufende Jahr mit 1,8 Mio. Euro geschätzt wird. Nach Abzug der Gewerbesteuerumlage verbleiben davon netto 1,4 Mio. Euro. Bürgermeister Bender verwies jedoch darauf, dass dieser Betrag kein echter Nettobetrag sei, da in zwei Jahren daraus wieder die Finanzausgleichs- und Kreisumlage berechnet werde. Von jedem Gewerbesteuer-Euro verbleiben in der Gemeindekasse tatsächlich lediglich 25 Cent.

Als Ergebnis sei festzuhalten, dass keine Kreditaufnahmen erforderlich sind und dass auch vom Überschuss des Verwaltungshaushalts eine Zuführung in die allgemeine Rücklage mit 1,2 Mio. Euro veranschlagt ist. Diese werde sich voraussichtlich zum Ende des Haushaltsjahres 2011 wieder auf ca. 2,8 Mio. Euro belaufen, dem stehen Schulden mit ca. 1,3 Mio. Euro gegenüber. Der Schwerpunkt der Investitionen im Jahr 2011 liegt beim Hochwasserschutz am Ettwiesenbach, der Sanierung der Heizzentrale der Gutenbergschule (BHKW und Heizkessel), der Flachdachsanierung der Gutenberghalle sowie gegebenenfalls einer Fotovoltaikanlage auf dem neuen Hallendach. Die mittelfristigen Investitionen der Gemeinde betreffen die Bereiche Bildung und Betreuung sowie den Tief- und Straßenbau mit der Komplettsanierung der Industriestraße.

 

Grundsatzbeschluss Flachdachsanierung Gutenberghalle

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass das Flachdach der Gutenberghalle in diesem Jahr saniert wird. Mit der Planung und Bauleitung wurde das Architekturbüro Rüdiger Witt aus Riederich beauftragt. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 270.000 Euro. Noch in diesem Monat soll die Ausschreibung der Bauleistungen erfolgen, die Bauvergabe ist im Monat April geplant. Als Ausführungszeitraum kommt der Zeitraum Mai bis September in Betracht.

 

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an. 

 

 


 

Brennholz- und Flächenlosverkauf (KW 08/2011)

Brennholz- und Flächenlosverkauf

Die Gemeinde Riederich verkauft am

Dienstag, 1. März 2011,

um 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus

öffentlich meistbietend gegen Barzahlung:

 

Flächenlose – liegendes Holz

Nach Zufahrt Tennisplätze; Panoramaweg:

Stelzer, Abt.1, wüster Weinberg                       Nr.       1       -         5

Stelzer, Abt.2, Stelzer                                       Nr.       6       -       18

Zufahrt über Stadion;  Aspenhauweg, Laufpfad:

Lachenhau, Abt.4, Aspenhau                            Nr.      19       -       25

Zufahrt über L374 Mittelstädter Str.; Steigwaldsträßchen:

Lachenhau, Abt.3, Steigwald                            Nr.      26       -       28

Zufahrt über L374 Mittelstädter Str.;  Hasengartenweg:

Lachenhau, Abt.2, Hasengarten                        Nr.      29       -       38

Zufahrt über L374 Mittelstädter Str.;  Lachenhau:

Lachenhau, Abt.1, Lachenhau                           Nr.      39       -        52

 

 

Brennholzpolter am Weg

Parkplatz L374 Mittelstädter Str., Lachenhau:

Lachenhau, Abt.1, Lachenhau                                  Nr.       101    -  140

Hasengartenweg, Steigwaldsträßchen

Lachenhau, Abt.2, Hasengarten                               Nr.   141       -    176

Steigwaldsträßchen, Aspenhauweg:

Lachenhau, Abt.4, Aspenhau                                    Nr.       177    -  207

 

Die Lose sind mit grüner Farbe nummeriert.

Karten (bitte doppelklicken) zum Lagerort der Brennholzpolter und der Flächenlose erhalten

Interessenten auf der Gemeindeverwaltung Riederich, Zimmer 6.

 

Das Bürgermeisteramt lädt zum Verkauf herzlich ein.


 

Bebauungsplan „Baldauf-Areal“ Teilbereich 1 (KW 24/2010)

Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Baldauf-Areal“

Öffentliche Bekanntmachung Entwurfsänderung § 4a Abs. 3 BauGB

 

1.      Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses über die Änderung und Ergänzung des Planentwurfs

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 09.06.2010 den vom Büro Wick + Partner, Stuttgart, überarbeiteten Entwurf mit der dazu gehörenden Begründung sowie den von der Freien Landschaftsarchitektin Waltraud Pustal erstellten Umweltbericht und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz gebilligt und beschlossen, den Planentwurf gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen, sowie das Bebauungsplanverfahren in zwei Teilbereiche zu trennen. Den räumlichen Geltungsbereich des Teilbereiches 1 regelt die Übersichtskarte des Büros Wick + Partner vom 09.06.2010, die nachfolgend dargestellt ist:

 

2.      Planbereich

- Zeichnerische Festsetzungen -

 

3.      Öffentliche Auslegung nach § 3a Abs. 3 BauGB

Nach § 3a Abs. 3 BauGB ist der Planentwurf und die Begründung für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Dabei ist jedem Bürger und den Fachbehörden Gelegenheit zu geben, Anregungen vorzubringen. Allerdings können Anregungen nur zu den sich geänderten und ergänzten Teilen vorgebracht werden.

Der Planentwurf liegt von Freitag, 25. Juni 2010 bis einschließlich Montag, 26. Juli 2010 beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer 8, und im Foyer EG, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich an den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Hier besteht die Möglichkeit, sich zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung oder der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Bebauungsplan- oder Satzungsverfahren nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Riederich, 10.06.2010

 

Klaus Bender, Bürgermeister


 

Öffentliche Bekanntmachung - Inkrafttreten der Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Riederich West“

Der Gemeinderat hat am 30.06.2010 in öffentlicher Sitzung die Änderung des oben genannten Bebauungsplans gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Maßgebend ist der Lageplan IBV Ambacher vom 30.06.2010 der Bebauungsplanänderung.

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).

Der Bebauungsplan kann einschließlich Begründung beim Bürgermeisteramt Riederich, Mittelstädter Strasse 17, Hauptamt, 72585 Riederich, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften, sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der öffentlichen Bauvorschriften verletzt worden sind,

2. Der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, welche die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Riederich, 01.07.2010

Klaus Bender

Bürgermeister

 

Bebauungsplan

 


 

Öffentliche Bekanntmachung - Inkrafttreten des Bebauungsplans „Stuttgarter Straße Süd“

Der Gemeinderat hat am 09.06.2010 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Stuttgarter Straße Süd“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 15.02.2010.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Die Veränderungssperre vom 16.04.2009 tritt mit dieser Bekanntmachung außer Kraft § 17 Abs. 5 BauGB

Der Bebauungsplan kann einschließlich Begründung beim Bürgermeisteramt Riederich, Mittelstädter Strasse 17, Hauptamt, 72585 Riederich, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3  Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften, sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der öffentlichen Bauvorschriften verletzt worden sind,

2. Der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, welche die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

 

Riederich, 10.06.2010

Klaus Bender

Bürgermeister


 

Landkreis          Reutlingen                          

Gemeinde          Riederich

Gemarkung       Riederich  

Lageplan des Bebauungsplans „Stuttgarter Straße Süd“ – Lageplan vom 15.02.2010

 

Übersichtsplan:

 

--- Grenze des räumlichen Geltungsbereichs


 

Öffentliche Bekanntmachung - Inkrafttreten des Bebauungsplans „Weiherstraße Nordwest“

Der Gemeinderat hat am 09.06.2010 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Weiherstraße Nordwest“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 15.02.2010.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB). Die Veränderungssperre vom 16.04.2009 tritt mit dieser Bekanntmachung außer Kraft § 17 Abs. 5 BauGB

Der Bebauungsplan kann einschließlich Begründung beim Bürgermeisteramt Riederich, Mittelstädter Strasse 17, Hauptamt, 72585 Riederich, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3  Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften, sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der öffentlichen Bauvorschriften verletzt worden sind,

2. Der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, welche die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

 

Riederich, 10.06.2010

Klaus Bender

Bürgermeister


 

Landkreis          Reutlingen

Gemeinde          Riederich

Gemarkung       Riederich  

Lageplan des Bebauungsplans „Weiherstraße Nordwest“ – Lageplan vom 15.02.2010

Übersichtsplan:

 

--- Grenze des räumlichen Geltungsbereichs


 

Interkommunale Zusammenarbeit (KW 23/2010)

Fünf Nachbargemeinden suchen Kooperationsmöglichkeiten  

Der demografische Wandel, Finanzprobleme der öffentlichen Haushalte und die regionalplanerische Konzentration auf die Mittelzentren Metzingen und Nürtingen waren Anlass zum Handeln: Bereits im Sommer 2008 haben die Gemeinden Bempflingen, Grafenberg, Großbettlingen, Kohlberg und Riederich sowie die Regionalverbände Neckar-Alb und Stuttgart eine Konzeption in Auftrag gegeben, um Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit auszuloten. Die in den vergangenen 18 Monaten erarbeitete Konzeption unter Federführung der Kommunalentwicklung GmbH, einem Tochterunternehmen der LBBW Immobilien, wurde kürzlich in einer gemeinsamen Sitzung aller beteiligten Gemeinderäte in der historischen Kelter in Grafenberg vorgestellt.  

Bei der angestrebten Zusammenarbeit der Kommunen handelt es sich um den ersten regionsübergreifenden Verwaltungsraum im Bereich der Metropolregion Stuttgart: Grafenberg und Riederich gehören dem Landkreis Reutlingen und somit dem Regionalverband Neckar-Alb an, Bempflingen, Großbettlingen und Kohlberg sind Esslinger Landkreisgemeinden und dem Verband Region Stuttgart zugeordnet. Die beiden Regionalverbände haben sich an der jetzt vorgelegten Machbarkeitsstudie finanziell beteiligt und halten die Vorgehensweise grundsätzlich für richtig. Im Entwurf des neuen Regionalplans Neckar-Alb, der sich derzeit in der Genehmigungsphase befindet, steht u.a.: "Regionsübergreifende Kooperationsräume sind zukunftsweisend und sollen unterstützt werden."  

Als Handlungsfelder der künftigen Zusammenarbeit werden gesehen: Überörtliche Flächennutzungsplanung, Öffentlicher Personennahverkehr, Gewerbeentwicklung, Einzelhandel und Dienstleistungsangebote, Medizinische Versorgung, Kinderbetreuung, Tourismus, Bauhofleistungen, Naturschutz und Landschaftspflege sowie Schnelles Internet. Zunächst werden sich die jeweiligen Gemeinderatsgremien nochmals grundsätzlich mit der Frage der interkommunalen Zusammenarbeit befassen. Danach sollen Schwerpunktthemen und das gemeinsame Handlungsprogramm festgelegt werden. Die Erörterungs- und Umsetzungsphase ist unter Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie sachkundiger Verbände und Personen beabsichtigt.  


 

Gemeinderat besichtigt Wasserversorgung (KW 21/2010)

Die technische Funktion der Wasserversorgungsanlagen stand kürzlich im Mittelpunkt einer Besichtigung durch Mitglieder des Gemeinderats sowie Mitarbeiter der Verwaltung und des Bauhofs. Vertreter des Zweckverbandes Bodenseewasserversorgung (BWV) erläuterten die Gewinnung von Eigenwasser aus dem Tiefbrunnen "Burris" und die Mischung mit Bodenseewasser im Hochbehälter "Neubruch". Besonderes Interesse fand die neue Fernwirkanlage, die jede Störung sowie wichtige technische Daten per Funk auf die Leitstelle der BWV nach Stuttgart überträgt. Die gemeinsam mit der Gemeinde Bempflingen betriebene Kläranlage wird am 07. Juni besichtigt



Technische Informationen am Hochbehälter für Gemeinderäte und Mitarbeiter


 

Landesmusikfest 2010 (KW 20/2010)

Drei Tage lang standen Metzingen und die benachbarten Gemeinden Dettingen, Grafenberg und Riederich ganz im Zeichen der Blasmusik. Dieses Großereignis führte einige Tausende aktive Musikerinnen und Musiker aus Baden-Württemberg ins Ermstal und war eine bestens gelungene Präsentation der Blasmusik in breiter Vielfalt und auf hohem Niveau. Wertungsspiele, hochkarätige Hallenveranstaltungen und Platzkonzerte begeisterten viele Musikfreunde. Glanzvoller Höhepunkt war am Sonntag der große Festumzug in Metzingen, an dem sich 100 Kapellen und Musikvereine beteiligten. Besonders eindrucksvoll war die große Zahl der jungen Spielerinnen und Spieler. Dies darf als Beweis dafür gelten, dass die Musikvereine sehr gute Ausbildungs- und Jugendarbeit betreiben. Tatsächlich sind das musikalische Angebot und die Kameradschaft in den Vereinen für viele junge Menschen höchst attraktiv.  

Das Musikfest konnte nur erfolgreich ausgerichtet werden, weil sich eine große Zahl an ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern aus den örtlichen Musikvereinen zur Mitwirkung bereit erklärt haben. Die Organisation der Wertungsspiele sowie die Bewirtschaftung der Hallenkonzerte lag in der Verantwortung der Vereinsaktiven. Ein herzlicher Dank gilt daher den Mitgliedern unseres Musikvereins, die an diesen Tagen vollen Einsatz gezeigt haben.

Die ganz überwiegende organisatorische Zuständigkeit für die Durchführung des nur alle vier Jahre stattfindenden Musikertreffens war bei der Stadt Metzingen angesiedelt, die dafür auch in hohem Umfang Personal und Finanzmittel zur Verfügung stellte. Die gute interkommunale Zusammenarbeit bei dieser Veranstaltung möchte ich an dieser Stelle besonders hervorheben.    

Klaus Bender 

Bürgermeister


 

Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren, Bebauungsplan „Gewerbegebiet Riederich-West“ Teilbereich Fl. St. Nr. 2795, 2797, 2797/1, 2798, 2799

Öffentliche Bekanntmachungen

1. Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses und der Billigung des Planentwurfes

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.05.2010 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) den Änderungsbeschluss für den Teilbereich Fl. St. Nr. 2795, 2797, 2797/1, 2798, 2799 des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Riederich-West“ gefasst, den Änderungsentwurf vom 29.03.2010 und die Begründung gebilligt sowie die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Änderungen erfolgen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Es werden mehrere Änderungen angestrebt: Die bestehende Baugrenze soll um 5 Meter nach Osten verschoben und damit erweitert werden, da sich die Vorgaben der höheren Raumordnungsbehörde geändert haben. Ein Leitungsrecht muss gesichert werden und die im bisherigen Bebauungsplan dargestellte Wendeplatte der Rudolf-Diesel-Straße wurde nicht entsprechend dem tatsächlichen Bestand aufgenommen.

2. Planbereich

Den räumlichen Geltungsbereich regelt der nachfolgend dargestellte Lageplan vom 29.03.2010.

3. Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Gelegenheit zur Stellungnahme für betroffene Bürger)

Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Planentwurf und die Begründung für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Dabei ist jedem Bürger und den Fachbehörden Gelegenheit zu geben, Anregungen vorzubringen. Der Änderungsentwurf und die Begründung liegen von Freitag, 21.05.2010 bis einschließlich Mittwoch, 23.06.2010 beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer 8 und im Foyer EG, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich an den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Hier besteht die Möglichkeit, sich zum Planentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern. Umweltbezogene Informationen sind nicht verfügbar, da es sich bei der Änderung um bereits bebaute Flächen handelt. Bei dieser Bebauungsplanänderung ist nach dem UVP-Gesetz keine Umweltver-träglichkeitsprüfung erforderlich, da es sich bei der Änderung des Bebauungs-planes lediglich um eine Baufelderweiterung handelt, welche keine Auswirkungen und Eingriffe in Natur und Landschaft beinhaltet. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung oder der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Bebauungsplan- oder Satzungsverfahren nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Riederich, 06.05.2010 Klaus Bender, Bürgermeister

 

Lageplan


 

Maibaumfeier 2010 (KW 18/2010)

Am vergangenen Freitag fand das traditionelle Aufstellen unseres Maibaums beim Rathaus statt. Im 21. Jahr zeigte sich das Wetter leider nicht nachsichtig, jedoch konnte das Rahmenprogramm wie geplant stattfinden. Anbei eine Bildernachlese zu der Maibaumfeier.

Der gemütliche „Ausklang“ konnte in diesem Jahr leider nicht auf dem Raiseplatz statt finden. Das Wetter machte unserer Freiwilligen Feuerwehr einen Strich durch die Rechnung. Im Feuerwehrgebäude waren somit alle Plätze besetzt und Dank umfangreicher Bewirtung durch die Feuerwehrkameraden konnten alle Besucher/innen verköstigt werden.


 


Für die musikalische Umrahmung sorgte wieder die Blaskapelle des Musikvereins.

Der erste stellvertretende Bürgermeister Günter Gusenbauer begrüßte die trotz schlechtem Wetter wieder zahlreich erschienenen Bürgerinnen und Bürger.

Tanzaufführung der Kinder aus dem Kindergarten Weiherstraße.


Tanzaufführung der Kinder aus dem Kindergarten Weiherstraße.

Das Bauhofteam bei der Errichtung des Maibaums.

Wieder ziert ein wunderschöner Maibaum die Ortsmitte.

Grundsteuer B wird erhöht (KW 16/2010)

Die schlechte Finanzlage ließ keine andere Entscheidung zu: Die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) musste erhöht werden. Nach dem Beschluss des Gemeinderats in der vergangenen Woche wird nun der Hebesatz ab 01.01.2010 auf 320 v.H. festgesetzt.  

Zeitgleich mit der Verabschiedung des Haushaltsplans 2010 wird somit auch die Grundsteuer B nach oben angepasst. 11 Jahre lang blieb der Hebesatz von 280 v. H. unverändert. Dies führte letztlich dazu, dass Riederich nach Sonnenbühl aktuell die Gemeinde mit dem landkreisweit geringsten Hebesatz war. Daran erinnerte auch die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt bei der Betrachtung der mittelfristigen Finanzplanung und empfahl eine rasche Überprüfung der Realsteuerhebesätze. Nach den derzeitigen Berechnungen führt die seit 2009 dramatisch rückläufige Steuerkraft in den nächsten Jahren zu enormen Problemen beim Haushaltsausgleich. Deshalb wird der Gemeinde nichts anderes übrig bleiben, als die Kostendeckungsgrade bei den Dienstleistungen (z.B. Friedhofswesen, Kindergärten) konsequent über steigende Gebührensätze zu verbessern und auch weiterhin maßvolle Steuererhöhungen festzulegen. Davon bleiben auch die Gewerbesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer nicht ausgenommen. Parallel dazu werden im Laufe dieses Jahres Einsparungsmöglichkeiten in allen Bereichen der kommunalen Einrichtungen untersucht. Nach den landesgesetzlich festgelegten Grundsätzen der kommunalen Einnahmebeschaffung gilt folgende Rangfolge: Gebühren und sonstige Entgelte, Steuern, Darlehen.  

Die Grundsteuer B ist im Regelfall nach dem Einkommensteueranteil und der Gewerbesteuer die drittwichtigste Einnahmequelle einer Gemeinde. In Riederich sind die Einnahmen aus der Grundsteuer B mit ca. 450.000 Euro beziffert. Nach der beschlossenen Erhöhung werden rd. 60.000 Euro Mehreinnahmen erwartet. Die neuen Steuerbescheide werden im nächsten Monat zugestellt.  


 

Pflanzliche Abfallverbrennungen – Nicht immer und überall zulässig! (KW 15/2010)

Beim Verbrennen pflanzlicher Abfälle gilt es einige Vorschriften zu beachten.

Grundsätzlich gilt, dass pflanzliche Abfälle nur unter bestimmten Voraussetzungen verbrannt werden dürfen. Im Allgemeinen dürfen solche Abfälle nur im Außenbereich, d. h. außerhalb der Ortsbebauung auf Grundstücken, auf denen sie anfallen, verbrannt werden. Maßgeblich ist hierfür die Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen. Neben dieser Verordnung gelten unter Umständen weitere Einschränkungen: Das Verbrennen von größeren Mengen pflanzlicher Abfälle ist der Ortspolizeibehörde dem Bürgermeisteramt rechtzeitig anzuzeigen. Das Amt für öffentliche Ordnung kann zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gegebenenfalls Anordnungen treffen hinsichtlich der Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen. Eine Information der Feuerwehr durch den Grundstückseigentümer ist grundsätzlich nicht erforderlich. Dem Eigentümer entstehen auch keine Nachteile wenn die Feuerwehr zu einem vermeintlichen Schadensfeuer angerückt ist. Zu beachten ist jedoch, dass bei starkem Wind Reisig nicht verbrannt werden darf. Gleiches gilt zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Feuer und Glut müssen nach Verlassen der Feuerstelle erloschen sein. Die Verbrennungsrückstände sind alsbald in den Boden einzuarbeiten. Pflanzliche Abfälle müssen zudem trocken sein, so dass sie möglichst unter geringer Rauchentwicklung verbrennen. Ein flächenhaftes Abbrennen ist unzulässig. Ein Feuer muss natürlich ständig unter Kontrolle gehalten werden. Durch Rauchentwicklung darf keine Verkehrsbehinderung oder Belästigung sowie gefahrbringender Funkenflug entstehen. Die erforderlichen Abstände von benachbarten Grundstücken und sonstigen geförderten Objekten sind dabei einzuhalten. Dabei gilt, dass folgende Mindestabstände nicht unterschritten werden dürfen: 100 Meter von Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen und 50 Meter von Gebäuden und Baumbestände


 




  Copyright © 2011. Letzte Aktualisierung am 20.04.2011  

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