
 |

Archiv Sie befinden sich im Archiv
Gemeinde Riederich Mittelstädter Straße 17 72585
Riederich Tel.: 07123-93 59-0 Fax: 07123-9359-11 E-Mail: info@riederich.de
Öffnungszeiten Rathaus: Mo. - Fr. 9 Uhr - 12
Uhr Di. 15 Uhr - 19 Uhr
Bankverbindungen Kreissparkasse Reutlingen Kto. 900
557 BLZ 640 500 00
Volksbank Metzingen- Bad Urach Kto. 250 270 005 BLZ 640 912
00
|
 |
|
 |
Bundestagswahl am 27. September 2009 (KW 2/2009)
Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes
Gruppenauskünfte an Parteien und andere Trägern von Wahlvorschlägen
anlässlich der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009.
Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg in der
Fassung vom 23.2.1996 (GBl. S. 269) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2007
(GBl. S. 581) darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von
Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der Wahl zum Deutschen Bundestag am 27.
September 2009 Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen,
Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren
Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (so genannte
Gruppenauskünfte).
Damit schutzwürdige Belange des Einzelnen nicht beeinträchtigt werden,
erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung, dass Betroffene die
Möglichkeit haben, durch einfache Erklärung gegenüber der Meldebehörde
die Nichtweitergabe von Meldedaten an politische Parteinen und
Wählergruppen zu bewirken. Eine Veröffentlichung unterbleibt, sofern eine
Auskunftssperre besteht oder wenn der Betroffene ausdrücklich verlangt, von der
Bekanntgabe seiner Daten abzusehen.
Alle wahl- oder stimmberechtigten Einwohner, die die Veröffentlichung bzw.
Weitergabe Ihrer Daten nicht wünschen, können dies mit dem nachfolgenden
Abschnitt dem Bürgermeisteramt bis zum 17.02.2009 mitteilen.
___________________________________
Ich widerspreche hiermit der Weitergabe meiner Meldedaten an politische
Parteien und Wählergruppen:
Name:___________________
Vorname:___________________________
Anschrift:_________________
Geburtsdatum:______________________
Datum:___________________
Unterschrift:__________________________
Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit,
d. h. bereits früher im Zusammenhang mit den genannten Wahlen eingelegte
Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.
|
Sitzungsbericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.01.09 (KW 5/2009)
Feststellung der Jahresrechnung 2007
Der Gemeinderat hat einstimmig die Jahresrechung 2007 festgestellt. Es sind
Einnahmen und Ausgaben in Höhe von ca. 10.824.000 € angefallen, davon entfielen
auf den Verwaltungshaushalt knapp 9.380.000 € und auf den Vermögenshaushalt
knapp 1.445.000 €. Der Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2007 beläuft
sich auf knapp 1.126.000 €. Dies entspricht knapp 300.000 € weniger als vor
einem Jahr. Die Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt fiel
mit knapp 535.000 € sehr erfreulich aus. Das Rechnungsergebnis 2007 hat
gegenüber dem Haushaltsplan im Verwaltungshaushalt Mehreinnahmen von knapp 953.
000 € zur Folge, im Vermögenshaushalt Minderausgaben von knapp 738.000 €, was
insgesamt ein Plus von knapp 215.000 € ausmacht. Die Mindereinnahmen im
Vermögenshaushalt sind auf die fehlenden Grundstückseinnahmen im Baldauf-Areal
zurückzuführen. Durch das positive Ergebnis des Verwaltungshaushaltes und die
damit erhöhte Zuführung an den Vermögenshaushalt sowie die Rücklagenentnahme in
Höhe von knapp 300.000 € konnte der Vermögenshaushalt ausgeglichen werden.
Feststellung des Jahresergebnisses der Wasserversorgung
Der Gemeinderat hat einstimmig den Jahresabschluss 2007 der Wasserversorgung
festgestellt. Die Bilanzsumme beläuft sich auf knapp 1.952.000 €. Der
Jahresverlust beläuft sich auf ca. 69.500 €.
Anlegung von Rasengräbern auf dem Friedhof
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, als weitere Grabart auf dem
Friedhof das Rasengrab zuzulassen. Bei einem Rasengrab besteht zwar
Grabsteinpflicht, die Bepflanzung und Pflege der Fläche muss jedoch nicht durch
die Hinterbliebenen gewährleistet werden, sondern wird im Zuge der allgemeinen
Pflegemaßnahmen vom Bauhof übernommen. Das zur Verfügung stellen von
Rasengräbern bedeutet eine gute Alternative für diejenigen Bürger, die eine
Erdbestattung wünschen, jedoch die Pflege des Grabes auf Jahre hinaus den
Hinterbliebenen nicht zumuten können oder wollen. Als Standort für die
Rasengräber eignet sich zunächst die nordseitige Friedhofsfläche zwischen Erms
und Weiherstraße.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
|
Bürgersolaranlagen (KW 06/2009)
Herzliche Einladung zur Informationsveranstaltung über die neuen
Bürgersolaranlagen in Riederich - geplant bis Sommer 2009 auf den Kindergärten
in der Weiherstraße und Auf der Raise.
Datum: Samstag, den 21.2.2009 um 10.00 Uhr
Ort: Gasthaus Alte Scheune, Mittelstädter Straße 23
Lichtbildvortrag von Uli Ruoff zu
- Solarenergie: Ökologie und Nutzen
- Technik und Montage
- Rentabilität und Finanzplan
- Rechtsformen einer SolarGbR
Ansprechpartnerin: Heidi Strehhuber, Tel. 07123-34677,
( Geschäftsführerin der SolarGbR Rathaus, Bauhof und Gutenbergschule in
Riederich )
Infos zu den bisherigen Bürgersolaranlagen in Riederich unter: www.ruoff-energietechnik.de
|
Rasengräber auf dem Friedhof (KW 06/2009)
Pflegefreie Alternative zur Urnenkammer
Als Alternative zur Bestattung in der Urnenwand bietet die Gemeinde
Riederich künftig auch Rasengräber an. Diese für Hinterbliebene pflegefreie
Bestattungsart ist nach einem einstimmigen Grundsatzbeschluss in der
letzten Sitzung - zu diesem Tagesordnungspunkt waren auch einige
interessierten Zuhörer anwesend - wahlweise als Einzel- oder
Doppelgräber möglich. Als Standort ist der nördliche Friedhofteil zwischen Erms
und Weiherstraße vorgesehen. Rasengräber haben einen Grabstein, sind jedoch
nicht abgegrenzt, nicht bepflanzt und ohne Blumenschmuck, sondern nur mit
Gras bewachsen. Die Rasenpflege wird von der Gemeinde übernommen. Der
Gemeinderat wird sich in einer der nächsten Sitzungen im Rahmen der
formellen Änderung der Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung noch mit
Einzelheiten der Gestaltungsvorschriften (z.B. liegende oder stehende Grabmale)
befassen und auch die Kosten festlegen. Der Gebührenvorschlag der
Verwaltung geht von 1300 Euro für das Einzelgrab und 1670
Euro für das doppeltiefe Grab aus.
|
Bebauungsplan „Baldauf-Areal“ (KW 06/2009)
Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Satzung über die örtlichen
Bauvorschriften „Baldauf-Areal“
Öffentliche Bekanntmachung Entwurfsänderung § 4a Abs. 3 BauGB
1. Bekanntmachung des
Gemeinderatsbeschlusses über die Änderung und Ergänzung des Planentwurfs
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.01.2009 den vom Büro Wick +
Partner, Stuttgart, überarbeiteten Entwurf mit der dazu gehörenden Begründung
sowie den von der Freien Landschaftsarchitektin Waltraud Pustal erstellten
Umweltbericht und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz gebilligt und beschlossen, den
Planentwurf gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Den
räumlichen Geltungsbereich regelt die Übersichtskarte des Büros Wick + Partner
vom 30.01.2009, die nachfolgend dargestellt ist:
2. Planbereich
- Zeichnerische
Festsetzungen -
3. Öffentliche Auslegung nach § 3a
Abs. 3 BauGB
Nach § 3a Abs. 3 BauGB ist der Planentwurf und die Begründung für die Dauer
von einem Monat öffentlich auszulegen. Dabei ist jedem Bürger und den
Fachbehörden Gelegenheit zu geben, Anregungen vorzubringen. Allerdings können
Anregungen nur zu den sich geänderten und ergänzten Teilen vorgebracht
werden.
Der Planentwurf liegt von Freitag, 13. Februar 2009 bis einschließlich
Dienstag, 17. März 2009 beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer 8,
und im Foyer EG, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich an den üblichen
Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Hier besteht die Möglichkeit, sich zu
den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift zu äußern.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung oder der
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Bebauungsplan- oder
Satzungsverfahren nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Riederich, 02.02.2009
Klaus Bender, Bürgermeister
|
Kommunalwahl 2009 (KW 06/2009)
Bewerber für den Gemeinderat gesucht
Die Kommunalwahl am 07. Juni 2009 wirft ihre Schatten voraus.
Deshalb stehen amtierende Gemeinderäte allen Bürgerinnen und Bürgern beim
5. Bürger-Gemeinderat-Stammtisch, die für das Amt des Gemeinderats
kandidieren möchten oder die Interesse an kommunaler Arbeit haben, gerne Rede
und Antwort.
Dazu lade ich im Namen des Gemeinderats am Mittwoch, 11. Februar 2009,
19.30 Uhr in die „Alte Scheune“ ein (Mittelstädter Straße 23).
Felix Schiffner Gemeinderat
|
Aus der Statistik 2008 (KW 06/2008)
Weiterhin Geburtenüberschuss in Riederich
Die Einwohnerzahl ist im Jahr 2008 leicht gestiegen. Durch Fluktuation
und Geburtenüberschuss betrug der Stand am 31. Dezember 4209 Personen (Vorjahr:
4178). Erfreulicherweise kamen 40 Kinder zur Welt, in 2007 waren es noch 49. Die
Zahl der Sterbefälle lag mit 23 unter der des Vorjahres (32).
Auch die Anmeldungen lagen im Plus: Die Zahl der Wegzüge war mit 293 Personen
(345) kleiner; zugezogen sind im Laufe des Jahres insgesamt 307 Personen
(300).
Die Einwohnerzahl lag Ende 2008 bei 4209 Personen, ein Jahr zuvor zählte die
Gemeinde 4178 Bewohner.
Erfreulicherweise wurden deutlich mehr Ehen geschlossen als geschieden. 20
Paare (17) gaben sich im Rathaus das Jawort, 7 Ehen (14) wurden dagegen
geschieden.
Beim Bürgerbüro wurden insgesamt 54 Rentenanträge (71) und 14 Anträge auf
Grundsicherung (13) gestellt. Außerdem wurden von den Mitarbeiterinnen 38
Anträge auf Elterngeld (40) und 21 Wohngeldanträge (13) bearbeitet.
165 Mädchen und Jungen besuchen aktuell die Grundschule, die somit weiterhin
zweizügig geführt werden kann. Dagegen sind die Schülerzahlen an der Hauptschule
tendenziell abnehmend: Zurzeit lernen 62 Schüler (67) in fünf Jahrgangsstufen an
der Gutenbergschule. Die Klassen 5 und 6 werden bereits kombiniert
unterrichtet.
Der Wasserverbrauch hat mit 189.798 m³ (194.676) etwas abgenommen. Somit lag
der durchschnittliche Tagesverbrauch pro Einwohner (einschließlich gewerblicher
Nutzung) bei ca. 123 Liter.
|
Zusammenstellung Sportler- und Jugendehrung (KW 9/2009)
TSV
Abt.
Fußball (D-Jugend)
Abendroth,
Jan-Philipp
Alasar, Ömer
Brandstetter, Kevin
Bulkescher, Dominik
Bulkescher, Thomas
Büttel, Marc
Diers, Jan-Lukas
Euchner, Marc
Fesseler,
Julian
Gerasch, Steven-Patrick
Gerz, Ceyhun
Gönninger, Toni
Hauber, Tobias
Heß, Patrick
Inan, Eyüp
Kröning, Kai-Fabian
Kujadt, Kai
Lerm,
Tobias
Möller, Fabian
Paz, Patrick
Pinar, Talha
Reiner, Manuel
Rich, Felix
Röhm, Mike
Snagowski, Daniel
Sorne, Christophe
Trost, Tim
Weik, Jonathan
Wenzelburger, Marcello
Wurster, Jannik
TSV
Abt.
Hockey
Berner,
Janina
Berner, Marleen
Betz, Mareile
Dos Santos Lourenco, Yana
Fandrich, Christina
Haas, Carolin
Haas, Sandra
Huber, Anna-Susanna
Jahraus, Corinna
Jost, Anneke
Jost,
Svenja
Klapwijk, Denise
Kröning, Sina
Müllerschön, Anna-Lisa
Offen Sophie
Reichenecker, Ida
Reichenecker, Lena
Reiner, Sonja
Riedel, Jessica
Riedel, Sarah
Roder, Manuela
Schnaidt, Carolin
Sommer, Isabel
Sommer, Nathalie
Weiß, Julia
Wessely, Beatrice
Winter, Ann-Catrin
Winter, Natalie
Zimmermann, Larissa
TSV
Abt.
Tennis
Diers, Jan-Lukas
Sorne, Christophe
Reiner, Manuel
Wenzelburger, Marcello
TSV
Abt. Turnen und
Leichtathletik
Bach, Lukas
Bauer, Leonie
Eißler,
Benjamin
Eißler, Daniel
Epple, Leonie
Haas, Annabelle
Haas, Carolin
Haas, Lisamarie
Haas, Sandra
Hermann, Jessica
Lauck, Yannik
Reiner, Manuel
Reiner, Sonja
Röhm, Maximlian
Schieb, Doris
Schmid, Laura
Schwarze,
Dennis
Simon, Julia
Spiegel, Lena
Weiß, Patricia
Winter, Jan
Wißler, Luca
Schützenverein
Class,
Corinna
Hornikel, Silvia
Ott, Claudia
Scharlach, Dennis
Stirnkorb, Chris-Jürgen
Tschetsch, Robin
TUS Stuttgart
Eiskunstlauf
Swoboda,
Michelle
Fallschirmspringen
Müller,
Thomas
(Deutscher Mannschaftsrekord mit 200 Springern)
Aufgestellt in Arizona/USA
|
Sportler- und Jugendehrung (KW 9/2009)
Für sportliche Erfolge im vergangenen Jahr wurden kürzlich
insgesamt 85 Jugendliche des Turn- und Sport- und Schützenvereins sowie anderer
Vereine im Rathaus geehrt.
Bürgermeister Klaus Bender gratulierte den jungen Talenten und verband die
Ehrung zugleich mit einem Dank an alle Trainer, Übungsleiter und Betreuer, die
ganz wesentlich an den Erfolgen beteiligt waren.
Zur Ehrung vorgeschlagen wurden Jugendliche, die mindestens einen Titel auf
Kreisebene oder eine vergleichbare Leistung erreichten.
|
Diamantene Hochzeit (KW 10/2009)
Seit 60 Jahren verheiratet sind die Eheleute Erich und Margarethe Geiger in
der Stuttgarter Straße. Sie feierten in der vergangenen Woche das Fest der
Diamantenen Hochzeit.
Bürgermeister Klaus Bender gratulierte mit einem Bildgeschenk und überreichte
die Glückwunschurkunde des Ministerpräsidenten.


|
Ruhender Verkehr (KW 10/2009)
Halteverbote in der Robert-Bosch-Straße
Im Rahmen einer Verkehrsschau im Januar konnten Vertreter der
Gemeindeverwaltung und des Gemeinderats die Straßenverkehrsbehörde, Landratsamt
Reutlingen, und die Polizeidirektion Reutlingen von der Notwendigkeit für
Halteverbote in der Robert-Bosch-Straße überzeugen. Künftig wird in
Fahrtrichtung Süden gegenüber der Einmündung Carl-Benz-Straße ein Parkverbot in
Form von Markierungen angebracht werden. Im weiteren Verlauf wird in gleicher
Fahrtrichtung nach der Einmündung des Feldweges (Alte Mittelstädter Straße) ein
eingeschränktes Halteverbot in Form des entsprechenden Verkehrszeichens
aufgestellt. Gleiches gilt gegenüber der Ausfahrt der Firma Gaenslen &
Völter GmbH Co.KG. In Fahrtrichtung Norden, ebenfalls auf der
Robert-Bosch-Straße, wird nach der Einmündung Siemensstraße bis zur Einmündung
Ohmstraße ein absolutes Halteverbot, gekennzeichnet durch das geltende
Verkehrszeichen, angeordnet.
Die Gemeindeverwaltung hofft, durch diese 3 Halteverbotszonen die
Parksituation auf der Robert-Bosch-Straße etwas entschärfen zu können.
Grundsätzlich sollte jedoch bedacht werden, dass es sich hier um ein
Gewerbegebiet handelt, in welchem nicht nur mit LKW-An- und Ablieferverkehr
stattfindet, sondern auch mit parkierenden LKWs zu rechen ist. In den
vergangenen Monaten wurden allerdings diverse Verstöße in Form von zu lange
abgestellten LKW-Anhängern beanstandet und auch verwaltungsrechtlich vollzogen.
Durch Gespräche mit den betroffenen Firmeneigentümern, welche teilweise
konstruktiv verliefen, hofft die Verwaltung auf eine künftig vergleichsweise
geringere Parkierung auf der Robert-Bosch-Straße.
Dauerhafte Kontrollen durch den Gemeindevollzugsdienst
Nicht nur die Verkehrssituation in der Robert-Bosch-Straße, sondern im
gesamten Gemeindegebiet wird regelmäßig vom gemeindlichen Vollzugsbediensteten
überwacht. Hierbei werden insbesondere Verstöße geahndet, bei denen vor und
hinter Kreuzungen bis zu je 5 m geparkt wird (Parken gegenüber Einmündungen
fällt hier nicht darunter), Parken auf Sperrmarkierungen sowie Parken in
Parkverbotszonen, welche durch Verkehrszeichen angeordnet sind. Des Weiteren
wird das Augenmerk auch auf die Bereiche gelegt, wo das Parken lediglich
kurzzeitig (Parkscheibe) gestattet ist. Als teilweise gravierende Verstöße gegen
die Straßenverkehrsordnung (STVO) müssen leider immer wieder Gehwegparker
beanstandet werden. Hier wird oft derart rücksichtslos geparkt, dass weder für
Kinderwagen noch für Fußgänger Platz bleibt.
Das Bürgermeisteramt bittet alle Verkehrsteilnehmer, sich an das
Straßenverkehrsrecht und an die STVO-Regelungen zu halten.
|
Ausbau der Kinderbetreuung (KW 09/2009)
Ganztageskindergarten
Ab dem 01.09.2009 werden im Kindergarten „Auf der Raise“ Ganztagesplätze
angeboten. Geplant ist zunächst ein Betreuungsangebot (mit warmer Mahlzeit und
Schlafmöglichkeit) montags bis donnerstags von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr und
freitags von 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr. Sollte weitergehender und ständiger
Betreuungsbedarf bis 17.00 Uhr und/oder an Freitagnachmittagen bestehen, kann
dieser ebenfalls angeboten werden. Die monatlichen Gebühren, die abhängig vom
Familieneinkommen und von der Zahl der Kinder festgelegt werden, betragen:
|
Stufe |
Bruttoeinkommen |
1 Kind |
2 Kinder |
3 Kinder |
4 Kinder |
|
1 |
bis 18.500 € |
54 |
40 |
26 |
12 |
|
2 |
bis 27.600 € |
80 |
62 |
40 |
20 |
|
3 |
bis 36.800 € |
116 |
88 |
60 |
28 |
|
4 |
bis 46.000 € |
152 |
114 |
76 |
38 |
|
5 |
mehr als 46.000 € |
192 |
146 |
96 |
50 | zzgl. Beitrag für
Mittagessen
Soweit Erziehungsberechtigte ab September 2009 oder im Laufe des
Kindergartenjahres 2009/2010 Bedarf an ganztägiger Betreuung haben, bitten wir
um schriftliche Mitteilung unter Verwendung des Anmeldeformulars bis zum
27.03.2009 an die Gemeindeverwaltung, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich.
Anmeldeformulare liegen im Bürgerbüro, in den drei Kindergärten
und in der Kleinkindgruppe aus.
Betreuungsmöglichkeiten für unter dreijährige Kinder
Die Nachfrage einiger Eltern nach ganztägigen Betreuungsangeboten für Kinder
unter drei Jahren war Anlass für die Ausarbeitung eines Kooperationsprojekts mit
dem Tagesmütterverein Reutlingen e.V. Da der Gemeinde für die ganztägige
Betreuung der unter Dreijährigen derzeit eigene geeignete Räumlichkeiten fehlen,
soll eine 2-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss des Seniorenhauses in der
Entenbachstraße 28 angemietet und dem Verein kostenfrei zur Verfügung gestellt
werden. Aufenthaltsraum und Garten können mitgenutzt werden. Das Projekt könnte
im Laufe des Jahres starten. Die Betreuung wird von zwei qualifizierten
Tagespflegepersonen in einer familiär geführten Kleinkindgruppe mit bis zu 9
Kindern gewährleistet. Das Angebot kann allerdings nur aufrecht erhalten werden,
wenn ausreichend Anmeldungen vorliegen. Bei Bedarf an dieser Betreuungsform
(auch halbtags möglich) bitten wir um schriftliche oder telefonische Mitteilung
bis zum 27.03.2009 an die Bereichsleiterin des Tagemüttervereins Reutlingen
e.V., Frau Cornelia Wahler-Ettwein, Altes Rathaus, Hülbener Straße 1, 72581
Dettingen; Telefon: 07123/889513 (nur mittwochs von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr),
E-Mail: wa.-ettwein@tagesmuetter-rt.de
Sie gibt auch Auskunft zum Betreuungskonzept, sowie zu Gebühren und
Betreuungszeiten.
|
Ausbau der Kinderbetreuung (KW 10/2009)
In der Sitzung am 18. Februar 2009 hat der Gemeinderat einstimmig den
Einstieg in die Ganztagesbetreuung von Kindergartenkindern beschlossen. Obwohl
derzeit nur wenige Anfragen von Eltern vorliegen, möchte die Gemeinde frühzeitig
ein bedarfsgerechtes Angebot schaffen. Jungen Familien soll mit einem
qualifizierten und ganztägigen Betreuungsangebot die Möglichkeit eröffnet
werden, Familie und Beruf noch besser vereinbaren zu können.
Ganztagesgruppe im Kindergarten „Auf der Raise“
Ab September 2009 wird im Kindergarten ’Auf der Raise’ eine der bestehenden
Regelgruppen mit fließendem Übergang in eine Ganztagesgruppe umgewandelt. So
können Zug um Zug bis zu 20 Plätze für eine Ganztagesbetreuung der 3- bis
6-Jährigen (mit warmem Mittagessen sowie Schlafmöglichkeit im Obergeschoss)
angeboten werden.
Festgelegt wurde auch der Elternbeitrag: Die Ganztagesbetreuung kostet das
Doppelte der normalen Kindergartengebühr, zuzüglich des Entgelts für das
Mittagessen.
Anmeldungen für die Ganztagesgruppe werden bis Ende März erbeten (siehe
untenstehenden Text). In diesem Zusammenhang wird auch nach der gewünschten
Betreuungsdauer gefragt.
Ganztägige Betreuungsmöglichkeit für 1- und 2-jährige Kinder
Da die Nachfrage für Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zunimmt und
die Gemeinde bisher im katholischen Gemeindehaus in der Weiherstraße nur zwei
betreute Spielgruppen mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 7 bzw. 10,5
Stunden anbieten kann, wurde diskutiert, wie auch für diesen Altersbereich
weitere Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen sind. Für eine kommunal geführte
Kinderkrippe fehlt es derzeit an geeigneten Räumlichkeiten. Tagesmütter, die
diese Kinder in ihrem Haushalt betreuen, gibt es nicht in ausreichender Zahl.
Daher soll jetzt eine neue Zusammenarbeit mit dem Tagesmütterverein
Reutlingen e.V. erfolgen: Die Gemeinde stellt für die Betreuung einer
Kleingruppe (6 bis 9 Plätze) angemietete Räume zur Verfügung, der Verein tritt
als Träger auf und sorgt für die Organisation sowie das personelle Konzept.
Für dieses landkreisweit erste Kooperationsprojekt steht eine
2-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss des Seniorenhauses in der Entenbachstraße 28
bereit. Die Mietkosten wird die Gemeinde übernehmen, außerdem zahlt sie eine
monatliche Pauschale von 100 Euro pro betreutes Kind an den Verein.
Die halb- oder ganztägige Betreuung der 1- bis 2-Jährigen übernehmen zwei
Tagesmütter. Diese Regelung ist auch unter finanziellen Aspekten für beide
Seiten interessant.
Der genaue Bedarf wird nun bis Ende März abgefragt. Sollte sich eine
ausreichende Anzahl interessierter Eltern melden, kann die Kooperation mit dem
Tagesmütterverein bald zustande kommen.
|
Landrat besucht Riederich (KW 11/2009)
Landrat Thomas Reumann besucht am 19. März die Gemeinde
Riederich. Im Mittelpunkt des Nachmittagsprogramms mit Gemeinderäten
und Verwaltung stehen Gespräche über aktuelle Themen, eine kurze
Ortsrundfahrt sowie die Besichtigung der Druckerei Raff GmbH.
|
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 11. März 2009 (KW 12/2009)
Erhöhter Jahreszuschuss für die Musikschule Metzingen e.V.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Personalmehrkosten der
Musikschule Metzingen e.V. anteilig in Höhe von 6.200 € für das Jahr 2009 zu
übernehmen. Somit erhöht sich der kommunale Zuschuss auf insgesamt 36.000 € pro
Jahr.
Die Gemeinde beteiligt sich damit an den Kostensteigerungen, die sich durch
die letzte Tariferhöhung für die Lehrkräfte mit jährlich insgesamt 66.000 €
ergeben haben. Derzeit besuchen rund 120 Riedericher Schülerinnen und Schüler
die Musikschule in Metzingen. Die Gemeinde Riederich bezuschusst bisher die
Arbeit dieser Bildungseinrichtung in Höhe von rd. 250 € pro Schüler und Jahr
(30.000 €) und entlastet in dieser Höhe die Elternbeiträge.
Haushaltsplan 2009 – Vorstellung des Entwurfs
In der vergangenen Sitzung stellten Bürgermeister Klaus Bender und Kämmerer
Tobias Pokrop den Haushaltsplanentwurf 2009 dem Gremium vor. Das
Haushaltsvolumen beträgt 12.042.500 € und liegt damit ca. 2.500.000 € über dem
Niveau des Vorjahrs. Es entfallen 9.523.500 € auf den Verwaltungshaushalt und
2.519.000 € auf den Vermögenshaushalt.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer sind in den vergangenen Jahren
konstant verlaufen und liegen bei ca. 450.000 €. Aufgrund der zu erwartenden
Auswirkungen durch die Unternehmenssteuerreform sowie angesichts der kritischen
wirtschaftlichen Gesamtsituation wird der Ansatz der Gewerbesteuer mit
zurückhaltenden 1,5 Mio. € veranschlagt. Im Vergleich zum Vorjahr kann die
Gemeinde jedoch bei dem Anteil der Einkommenssteuer mit ca. 2,3 Mio. € rechnen,
sowie bei den Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft (ein Zuschuss
im Rahmen des Finanzausgleichs für Kommunen mit geringerer Steuerkraft) mit
einem Plus gegenüber den Vorjahr von ca. 360.000 €. Dieser Summe beläuft sich
insgesamt auf nunmehr rd. 0,5 Mio. €. Der um rd. 100.000 € gegenüber dem Vorjahr
steigende Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ist wiederum die größte
Einnahmeposition des Verwaltungshaushaltes. An Gewerbesteuerumlage wurden
304.000 € veranschlagt. Als Finanzausgleichumlage an das Land müssen 928.000 €
abgeführt werden. Der Kreistag hat den Kreisumlagehebesatz für das Haushaltsjahr
2009 auf 31% festgesetzt und damit zum zweiten Mal hintereinander die
Kreisumlage um 2,5%-Punkte abgesenkt. Dennoch zahlt die Gemeinde in diesem Jahr
ca. 1,2 Mio. € an den Landkreis.
Auf der Ausgabenseite sind die Personalkosten in Höhe von ca. 1,8
Mio. € berechnet. Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt zum
Vermögenshaushalt ist mit 740.000 € angesetzt.
Der Vermögenshaushalt ist im Wesentlichen von folgenden
Investitionen geprägt: Für die Feuerwehr erfolgt eine Neubeschaffung eines
Einsatzfahrzeuges LF 10/6. Der Ausgabe in Höhe von 260.000 € steht ein
Landeszuschuss von 58.000 € gegenüber. In der Gutenbergschule ist vorgesehen, im
Bereich der Aula durch eine Außentreppe einen zweiten baulichen Rettungsweg zu
schaffen und die Alarmierungsanlage in den einzelnen Gebäudetrakten zu
verbessern. Hierfür fallen Gesamtausgaben in Höhe von ca. 215.000 € an. Zur
energetischen Gebäudesanierung ist vorgesehen, im Gebäude Kindergarten
Weiherstraße Wärmedämmungsmaßnahmen an den Außenwänden sowie neue Fenster zu
installieren. Angesetzt sind 100.000 €. Für die Umsetzung der gesamten
Spielplatzkonzeption entfallen auf das Haushaltsjahr 2009 35.000 €. Nachdem bei
Starkregenereignissen der Ettwiesenbach und die in seinem Verlauf folgenden
Straßenunterführungen in der Vergangenheit immer wieder an ihre Grenzen gestoßen
sind, ist geplant, durch die Anlage einer Retentionsfläche einen verbesserten
Hochwasserschutz zu erreichen. Dafür sind 80.000 € eingestellt. Die
Gutenberghalle weist nach 30 Jahren aus energetischer Sicht Sanierungsbedarf
auf. Neben der Regelungs- und Lüftungstechnik muss auch eine Sanierung des
Daches mit Oberlichtfenstern erfolgen. Hierfür sind 400.000 € eingeplant. Für
den Erwerb von Grundstücken sind ebenfalls rd. 400.000 € eingestellt. Als
Finanzierung für diese Maßnahmen werden neben der Zuführung vom
Verwaltungshaushalt mit 740.000 € der Investitionskostenzuschuss aus dem
Konjunkturpaket II in Höhe von 160.00 €, der Verkauf eines Grundstücks am
Mühlberg III mit 75.000 € sowie der erhoffte Verkaufserlös bei der Vermarktung
von Wohnbauplätzen auf dem „Baldauf-Areal“ mit ca. 500.000 € eingeplant.
Letztendlich fehlen im Vermögenshaushalt 151.000 €, welche aus der Rücklage
entnommen werden sollen.
In der öffentlichen Sitzung am 01. April 2009 ist die Beratung und
Verabschiedung des Haushaltsplans angesetzt.
|
Europa- und Kommunalwahl am 07. Juni 2009 (KW 12/2009)
Zahlreiche Wahlhelfer im Einsatz
Am Sonntag, 7. Juni, werden in Baden-Württemberg die Gemeinderäte
und Kreisräte neu gewählt. Zeitgleich findet auch die Wahl des Europäischen
Parlaments statt. Zur Durchführung der Wahlen werden in Riederich rund 40
ehrenamtliche Wahlhelfer/innen tätig. Die Wahllokale Rathaus,
Gutenbergschule und Kindergarten Weiherstraße sind von 8.00 bis 18.00 Uhr
geöffnet. Die Ermittlung der Wahlergebnisse erfolgt ab 18.00 Uhr in der
vorgeschriebenen Reihenfolge Europawahl, Kreistagswahl, Gemeinderatswahl.
Fünf Gemeinderäte treten nicht mehr an
Die Gemeinderäte Heinz Bösch, Albert Fecht, Horst Heide, Felix
Schiffner und Steffen Weiß werden sich nicht mehr um eine neue Amtsperiode
bewerben. Heinz Bösch gehört dem Gremium seit nunmehr 20 Jahren ununterbrochen
an. Überwiegend berufliche Gründe sind ausschlaggebend, dass Felix
Schiffner und Steffen Weiß (seit 10 Jahren Mitglied) sowie Albert Fecht und
Horst Heide (seit 5 Jahren Mitglied) für die weitere
aktive Mitgestaltung der örtlichen Kommunalpolitik nicht mehr zur
Verfügung stehen werden.
Listen bei Gemeinderatswahl
Bei der Wahl des neuen Gemeinderats wird in Riederich wieder nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Nachdem 1999 und 2004 keine
Wahlvorschläge vorlagen und somit die Mehrheitswahl zur Anwendung kam, sind
jetzt mehrere Bewerberlisten angekündigt. Ein Wahlvorschlag ist bereits
beim Bürgermeisteramt eingereicht worden.
|
Besuch von Landrat Reumann (KW 13/2009)
Als 22. Station seiner Kreistour hat Landrat Thomas Reumann am
vergangenen Donnerstag die Gemeinde besucht. Bürgermeister Klaus Bender und 10
Gemeinderäte begrüßten Landrat Reumann und Pressesprecher Herbert Binsch im
Foyer des Rathauses. Nach einer kleinen Informationsfahrt durch den Ort, wobei
sich Herr Reumann einen Überblick über die Gemeinde mit der zweit kleinsten
Gemarkung im Landkreis verschaffen konnte, stand ein Gespräch mit Schulleiterin
Isabel Heisig und Stellvertreter Detlev Orendi über die künftige Situation der
Hauptschule auf der Agenda. Die Zukunft der Riedericher Hauptschule, so die
Einschätzung von Landrat Reumann, hängt letztlich davon ab, ob die Eltern ihre
Kinder hier in die Schule schicken oder nicht. Die Schülerzahlen sind seit
Jahren rückläufig. Zurzeit sind es nur noch 64 Mädchen und Jungen. Die Klassen 5
und 6 werden bereits kombiniert unterrichtet.
Sehr beeindruckt vom Betriebsablauf und der Firmenentwicklung bei
der Raff-Mediengruppe zeigte sich Landrat Reumann. Dieter Raff, Geschäftsführer
und Gesellschafter der mehrfach mit dem begehrten, internationalen Sappi-Preis:
„The international Printer of the Year“ ausgezeichneten Firma, hatte sich viel
Zeit genommen, um den Betrieb ausführlich darzustellen.
Im gemeinsamen Abschlussgespräch berichtete Landrat Reumann über
die aktuellen Schwerpunkte der Kreispolitik, Kreishaushalt, Sozialausgaben,
Krankenhaus- und Gesundheitsstruktur, Tourismuns, ÖPNV und über die Situation
der Berufsschulen.
|
Leinenpflicht für Hunde im Innenbereich (KW 13/2009)
Immer wieder gehen bei der Gemeindeverwaltung Hinweise und Beschwerden ein
über Hunde, welche nicht an der Leine geführt werden. Wir möchten nochmals
darauf hinweisen, dass gemäß § 13 Absatz 3 der polizeilichen
Umweltschutz-Verordnung der Gemeinde für den Innenbereich (§§ 30-34
Baugesetzbuch) eine Leinenpflicht für Hunde besteht. Im Innenbereich sind auf
öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Dies gilt auch
für das Wasserschutzgebiet Burris (zwischen Brühlwiesenbach,
Hegwiesenstraße und Talstraße) Hundekot in diesem Bereich kann in den
Trinkwasserkreislauf gelangen!
|
Gemeinderatswahl 2009 (KW 13/2009)
Bei der Wahl des Gemeinderats am 07. Juni 2009 wird, wie schon in der
vergangenen Ausgabe angekündigt, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
gewählt. Dies bedeutete, dass mehrere Listen bzw. Wahlvorschläge zur Wahl
stehen. Die Gesamtzahl der Stimmen jeder Liste entscheidet über die dem
jeweiligen Wahlvorschlag zufallenden Sitze.
3 Wahlvorschläge
Zwischenzeitlich sind 2 Wahlvorschläge eingegangen, ein dritter ist
angekündigt. Vorschlag Nummer 1 ist die Liste der „Unabhängigen Bürger
Riederich (UBR)“, die folgende 14 Kandidaten/innen aufgenommen hat:
Hacker, Dietmar; Kruppa, Johanna; Müller, Kathrin; Stiefel, Thomas; Weiss,
Jürgen; Abel, Alexander; Bader, Frank; Börner, Till; Bösselmann, Jürgen; Büttel,
Ulrich; Hauser-Lorenz, Katrin; Lutz, Jochen; Stiefel, Ralf; Sulzberger,
Rolf
Liste Nummer 2 ist die „Freie Bürgerliste Riederich (FBR)“, die mit
folgenden Bewerber/-innen besetzt ist:
Gusenbauer, Günter; Kromer, Gisela; Stirnkorb, Jürgen; Zöllner, Hans-Jürgen;
Ackermann, Reinhard; Bäuerle, Petra; Christens-Rau, Karin; Dittman, Götz;
Dotzel, Petra; Lorenz, Ottmar; Rich, Gottfried; Schwarze, Björn; Sensbach,
Ulrich; Walker, Jürgen
Angekündigt ist die Liste Nummer 3 des neu gegründeten
FDP-Ortsverbandes mit folgenden 12 Personen:
Harsch, Herbert; Harsch, Ulrich; Henzler, Helmut; Hiller, Stephan;
Jakob, Ludwig; Knäuer, Corinna; Knäuer, Roland; Kroll, Klaus; Merkle, Uwe;
Retig, Johann; Weber-Henzler, Ursula; Weise, Steffen
Allerdings ist der formelle Wahlvorschlag beim Bürgermeisteramt noch nicht
eingereicht.
Der Gemeindewahlausschuss entscheidet nach Ablauf der Bewerberfrist am 09.
April 2009 über die Zulässigkeit aller bis dahin vorliegenden Wahlvorschläge.
Danach folgt dann die amtliche Bekanntmachung der für den Gemeinderat
kandidierenden Frauen und Männer.
|
Spende für Kinder und Jugendliche (KW 13/2009)
Erlös aus Benefiztheater übergeben
Der Reinerlös aus der 14. Benefizveranstaltung des Dettinger Komödle konnte
dieser Tage im Rathaus an die Spendenempfänger übergeben werden.
Nachdem im letzten Jahr die Veranstaltung leider ausfallen musste, hat die
Theatergruppe des Musikvereins Dettingen mit ihrem schwäbischen Stück
„Jagdfieber – oder Frauen mit List“ wieder viele Besucher in die Gutenberghalle
gelockt:
Rund 500 Zuschauer kamen am 25. Januar. 2.880 Euro verblieben als Reinerlös.
Nachdem die Spieler seit 1995 auf eine Gage verzichten (sie erhalten nur eine
kleine Entschädigung) und die Gemeinde die Halle kostenfrei zur Verfügung
stellt, konnten die Überschüsse stets Kinderhilfsorganisationen bzw.
Elterninitiativen zur Verfügung gestellt werden.
In diesem Jahr wurden zwei bestens bekannte Projekte, wie Bürgermeister Klaus
Bender bei der Spendenübergabe ausführte, bedacht, nämlich der Förderverein für
krebskranke Kinder e.V. in Tübingen und der Arbeitskreis Leben – das neue
Projekt online Jugendberatung “youth-life-line“.
Während der Arbeitskreis Leben sich um suizidgefährdete Menschen kümmert,
unterstützt der Tübinger Fördervereins krebskranke Kinder und ihre Angehörigen.
„Wir können das Geld dieses Jahr ganz besonders gut gebrauchen“ betonte Kirsten
Böbel aus dem Vorstand des Tübinger Fördervereins. Ein neues Haus mit zwölf
Appartements soll gebaut werden, in dem Familien zusammen mit ihren krebskranken
Kindern „ein Zuhause auf Zeit“ finden, denn: „Die Eltern der Kinder kommen oft
von weit her“, so Böbel.
Heide Lehnert vom Arbeitskreis Leben erläuterte: „Das Geld wird direkt für
die Online-Beratung von Jugendlichen verwendet“. „Youth-Life-line“ hießt das
Projekt, das vor mittlerweise sechs Jahren ins weltweite Netz gestellt wurde.
„Das Angebot ist sehr erfolgreich und wird starkt nachgefragt“, so Lehnert.
Dass die finanzielle Hilfe des „Dettinger Komödles“ bei beiden Projekten gut
ankommt, davon zeigt sich Theatermann Herbert Schall überzeugt. „Wir spielen von
Herzen gern für den guten Zweck in Riederich.“


|
Öffentliche Bekanntmachung Änderung des Bebauungsplanes sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Metzinger Straße Ost“ (KW 14/2009)
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauBG
Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauBG
1.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 01.04.2009 gemäß § 2 Abs. 1 und 4
Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des
Bebauungsplans „Metzinger Straße Ost “gefasst.
2.
Planbereich
Der Planbereich ist dem anschließend dargestellten Lageplan vom 02.04.2009 zu
entnehmen.
3.
Gelegenheit zur Stellungnahme für betroffene Bürger
In der Gemeinderatssitzung vom 01.04.2009 wurde auch der vorgestellte Entwurf
zur Grundlage des weiteren Änderungsverfahrens herangezogen. Nach § 3 Abs. 1
BauGB soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets und die
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden. Ihnen ist dabei
Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Dies erfolgt in Form einer öffentlichen
Auslegung. Den betroffenen Bürgern wird bis einschließlich Mittwoch,
13.05.2009 Gelegenheit gegeben, zur Aufstellung des Bebauungsplans Stellung zu
nehmen. Es besteht die Gelegenheit, beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt,
Zimmer 8, Mittelstädter Str. 17, 72585 Riederich, sich zur vorgesehenen Planung
während der Öffnungszeiten des Bürgermeisteramtes zu informieren und sich
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern.
Riederich, 03.04.2009
Klaus Bender, Bürgermeister

 Geltungsbereich Bebauungsplan "Metzinger Straße Ost" Lageplan vom 02.04.2009, gefertigt Haupt- und Bauverwaltung
|
Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet "Stuttgarter Straße Süd" (KW 14/2009)
S A T Z U N G
über die Veränderungssperre für das Gebiet "Stuttgarter
Straße Süd"
Nach den §§ 14, 16, 17 und 18 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.
September 2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
21.12.2006 (BGBl. I S.3316) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg i.d.F. vom 03.10.1983 (GBI. S. 578), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 24.07.2000 (GBl. 1999 S. 581), hat der Gemeinderat der Gemeinde
Riederich am 01.04.2009 folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen:
§ 1
Anordnung der Veränderungssperre
Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans
„Stuttgarter Straße Süd“ wird eine Veränderungssperre angeordnet.
§ 2
Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre
Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Lageplan
des Stadtplanungsamts Metzingen vom 17.03.2009 maßgebend, der als Anlage zur
Veränderungssperre Bestandteil der Satzung ist.
§ 3
Inhalt und Rechtswirkungen der Veränderungssperre
(1)
Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen
nicht beseitigt werden, 2. erhebliche oder wesentlich
wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und
baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs-
oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen
werden.
(2) Vorhaben, die vor
dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt wurden oder auf
Grund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind,
Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden
von der Veränderungssperre nicht berührt.
(3) In Anwendung von §
14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden,
wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung
hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
§ 4
Inkrafttreten
Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt mit der
öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
§ 5
Geltungsdauer
Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist § 17 BauGB maßgebend.
Riederich, 01.04.2009
Klaus Bender, Bürgermeister
|
Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes „Stuttgarter Straße Süd“ (KW 14/2009)
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauBG
1.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 01.04.2009 gemäß § 2 Abs. 1 und 4
Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
„Stuttgarter Straße Süd “gefasst.
2.
Planbereich
Der Planbereich ist dem anschließend dargestellten Lageplan vom 17.03.2009 zu
entnehmen.
Riederich, 03.04.2009
Klaus Bender, Bürgermeister

 Stuttgarter Straße Süd
|
Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet "weiherstraße Nordwest" (KW 14/2009)
S A T Z U N G
über die Veränderungssperre für das Gebiet "Weiherstraße
Nordwest"
Nach den §§ 14, 16, 17 und 18 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.
September 2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
21.12.2006 (BGBl. I S.3316) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg i.d.F. vom 03.10.1983 (GBI. S. 578), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 24.07.2000 (GBl. 1999 S. 581), hat der Gemeinderat der Gemeinde
Riederich am 01.04.2009 folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen:
§ 1
Anordnung der Veränderungssperre
Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans
„Weiherstraße Nordwest“ wird eine Veränderungssperre angeordnet.
§ 2
Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre
Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Lageplan
des Stadtplanungsamts Metzingen vom 17.03.2009 maßgebend, der als Anlage zur
Veränderungssperre Bestandteil der Satzung ist.
§ 3
Inhalt und Rechtswirkungen der Veränderungssperre
(1)
Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen
nicht beseitigt werden, 2. erhebliche oder wesentlich
wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und
baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs-
oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen
werden.
(2) Vorhaben, die vor
dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt wurden oder auf
Grund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind,
Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden
von der Veränderungssperre nicht berührt.
(3) In Anwendung von §
14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden,
wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung
hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
§ 4
Inkrafttreten
Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt mit der
öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
§ 5
Geltungsdauer
Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist § 17 BauGB maßgebend.
Riederich, 01.04.2009
Klaus Bender, Bürgermeister
|
Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes „Weiherstraße Nordwest“ (KW 14/2009)
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauBG
1.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 01.04.2009 gemäß § 2 Abs. 1 und 4
Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
„Weiherstraße Nordwest“ gefasst.
2.
Planbereich
Der Planbereich ist dem anschließend dargestellten Lageplan vom 17.03.2009 zu
entnehmen.
Riederich, 03.04.2009
Klaus Bender, Bürgermeister

 Weiherstraße Nordwest
|
Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 01. April 2009 (KW 14/2009)
Ausbau der Kinderbetreuung
Die Bedarfsabfrage für eine Ganztagesbetreuung von Kindern im
Kindergartenalter hat ergeben, dass für 10 Kinder eine derartige Betreuungsform
gewünscht wird. Die Gemeinde wird daher, wie bereits in der Sitzung vom
18.02.2009 vorgestellt, im Kindergarten „Auf der Raise“ ab dem Kinderartenjahr
2009/2010 eine Regelgruppe in eine Ganztagesgruppe umwandeln. Für die aktuell im
Kindergarten Raise befindlichen Kinder besteht selbstverständlich ein
Bestandsschutz, die bisher in Anspruch genommenen Betreuungsformen werden für
diese Kinder, bis zum Eintritt in die Grundschule weiterlaufen. Unter
Berücksichtigung der Schulanfänger aus dem Kindergarten Raise wird die
Ganztagesgruppe ab September 2009 mit 12 Regelkindern und 8 Ganztageskindern
sowie ab November bzw. Januar jeweils mit einem weiteren Ganztageskind und damit
dann insgesamt 22 Kindern für das kommenden Kindergartenjahr ausgelastet sein.
Somit können weitere Ganztagesplätze erst wieder ab September 2010 angeboten
werden. In wieweit sich die Aufnahme aller gewünschten Kinder mit der
Betreuungsform Regelkindergarten im kommenden Kindergartenjahr im Kindergarten
Auf der Raise ermöglichen lässt, kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht
abgesehen werden.
Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren
Die Bedarfsabfrage für eine Betreuung von Kindern unter 3 Jahren mit dem
Betreuungskooperationsprojekt TigeR (Tagesbetreuung in anderen geeigneten
Räumen) des Tagesmüttervereins Reutlingen hat 7 Anmeldungen für eine
Halbtagsbetreuung und 4 Anmeldungen für eine Ganztagesbetreuung ergeben. Die
Geschäftsführerin des Tagesmüttervereins Reutlingen, Anne Mack, und die
Fachberaterin, Cornelia Wahler-Ettwein, von der Außenstelle Oberes Ermstal –
Uracher Alb haben dem Gremium die Merkmale einer institutionellen Betreuung
verbunden mit den Qualitätsvorteilen der Kinderpflege dargelegt. Das Konzept mit
einer Eingewöhnungszeit, einem ritualisierten Alltag, Bewegung und
Sprachförderung sowie Elternpartnerschaft wurde vorgestellt. Des Weiteren wurde
die personelle Besetzung und Gruppengröße, welche auf maximal 9 Kinder im so
genanten „Platzsharing“ mit einer Tagespflegeperson und einer Fachkraft
festgelegt ist, dargelegt. Für die Gemeinde entstehen Kosten pro Monat von 1.710
€, darin enthalten Mietkosten inkl. Nebenkosten, Zuschüsse zu den lfd.
Sachkosten sowie die Platzpauschalen. Dies ergibt 2.280 € pro Platz und Jahr.
Verglichen mit einer kommunal betriebenen Kinderkrippe, wo die Kosten für
die Gemeinde bei ca. 12.000 - 14.000 € pro Platz und Jahr liegen, bietet dieses
Kooperationsprojekt auch finanziell interessante Aspekte. Der Gemeinderat hat
daher mit nur einer Gegenstimme dem Kooperationsprojekt mit dem
Tagesmütterverein Reutlingen ab dem 01.07.2009 zugestimmt. Die Betreuung findet
im Seniorenhaus in der Entenbachstraße statt.
Haushaltsplan 2009
Bürgermeister Klaus Bender legte dem Gremium dar, dass die Verwaltung gerne
den Haushaltsplan auf den Weg gebracht hätte, jedoch die Dramatik der
internationalen Wirtschaftskrise nun auch in Riederich angekommen ist. Zwei Tage
vor der Sitzung ist bei der Gemeindeverwaltung die Hiobsbotschaft eingetroffen,
dass Gewerbesteuervorauszahlungen in Höhe von ca. 1. Mio. € ausbleiben werden.
Hierdurch reduziert sich zwar auch die Gewerbesteuerumlage um ca. 140.000 €, der
im Plan vorgesehen Ansatz der Gewerbesteuereinnahmen von 1,5 Mio. € kann jedoch
nicht einmal ansatzweise gehalten werden. Es wird ein Nettoausfall von ca.
700.000 € zu verzeichnen sein. Daher sah sich die Verwaltung nicht in der Lage,
die Verabschiedung des Haushaltsplanes zu empfehlen, da dieser bereits wieder
überarbeitet werden muss und auch formell wegen der Beachtung der Grundsätzen
Haushaltsklarheit und -wahrheit nicht beschlossen werden kann. Verwaltung und
Gemeinderat werden sich daher in den nächsten Tagen überlegen müssen, wie die
Ausfälle kompensiert werden können.
Wasserversorgung
- Umrüstung der Steuerungs- und Übertragungstechnik
Der Gemeinderat hat einstimmig die Bodenseewasserversorgung beauftragt, die
Umrüstung der Steuerungs- und Übertragungstechnik im Jahr 2009 auszuschreiben.
Die beiden Hochbehälter für die Wasserversorgung Holzäcker und Neubruch sowie
das Pumpwerk Burries sind mit lokalen Steuerungen für automatischen und
teilautomatischen Betrieb ausgerüstet. Zur Überwachung der Anlagen werden die
Prozessdaten derzeit über zwei frühere Postmietleitungen zum Bauhof der Gemeinde
übertragen. Die Telekom hat diesen Vertrag gekündigt und sichert den Betrieb
dieser Leitungen nur noch bis zum 30.09.2009 zu. Vor diesem Hintergrund wurde
durch die Bodenseewasserversorgung ein Konzept zur Ablösung dieser
Postmietleitungen und zur Modernisierung der örtlichen Steuerung unter
Berücksichtigung einer möglichst hohen Investitionssicherheit entwickelt. Dieses
Konzept sieht vor, alle Daten funktechnisch zwischen den Hochbehältern und der
Pumpstation auszutauschen. Über den Hochbehälter Neubruch werden alle
Störungsmeldungen dann per Leitung an die zentrale Leitstelle in Stuttgart
übertragen. Der Gesamtaufwand für diese Maßnahmen beträgt rund 40.000 €.
Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage in der Metzinger
Straße (Antrag der Anwohner)
Bei zwei Gegenstimmen hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen keinen
Antrag auf Vorprüfung für eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage in der
Metzinger Straße zu stellen. 28 Anlieger der Metzinger Straße haben mit einem
Schreiben Ihre Forderung auf Errichtung einer stationären
Geschwindigkeitsmessung an der Metzinger Straße und einer
Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 km/h an der ganzen Ortsdurchfahrt
eingereicht. Zuständig sowohl für die Errichtung einer stationären
Geschwindigkeitsmessung wie auch für eine Geschwindigkeitsreduzierung ist die
Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Reutlingen. Die Gemeindeverwaltung hat
vom Landratsamt jeweils eine Stellungnahme eingeholt. Daraus ergibt sich, dass
eine streckenmäßige Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 km/h bei allen
Ortsdurchfahrten in Riederich rechtlich nicht zulässig ist. Kommunen, welche
selbst Straßenverkehrsbehörde sind und derartige Geschwindigkeitsreduzierungen
angeordnet haben, mussten diese teils wieder zurück nehmen bzw. wurden von der
höheren Straßenverkehrsbehörde dazu verpflichtet. Ob an den Ortsdurchfahrten in
Riederich die Voraussetzungen für die Errichtung von stationären
Geschwindigkeitskontrollen vorhanden sind, kann das Landratsamt nur im Rahmen
eines Vorprüfungsverfahrens entscheiden. Grundsätzlich wurde mitgeteilt, dass
gemäß des Überwachungserlasses des Landes Baden-Württemberg Messungen
ausschließlich an Gefahrenstellen, an Unfallbrennpunkten und an schutzwürdigen
Straßenabschnitten durchgeführt werden. Die Anwohner der Metzinger Straße bitten
um Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsanlage, um der
Verkehrsbelastung, dem Verkehrslärm und dem zu schnellen Fahren entgegen zu
wirken. Das Landratsamt weist in seinem Schreiben darauf hin, dass grundsätzlich
weder die Verkehrsbelastung noch der Verkehrslärm mit einer stationären
Messanlage reduziert werden können. Die Gemeindeverwaltung hat großes
Verständnis für alle Anlieger an den 3 Ortsdurchfahrten, wo die
Verkehrsbelastung jeweils sehr hoch ist. Daher wird an das Landratsamt die Bitte
herangetragen, die mobilen Geschwindigkeitsüberwachungen an allen
Ortdurchfahrten in Riederich zu intensivieren.
Bebauungsplan „Stuttgarter Straße – Süd“
- Aufstellungsbeschluss und Erlass einer Veränderungssperre
Der Gemeinderat hat einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplans
„Stuttgarter Straße – Süd“ beschlossen. Zur Sicherung der Planung in diesem
Gebiet hat der Gemeinderat ebenfalls einstimmig den Erlass einer
Veränderungssperre beschlossen. Für das betroffene Areal existiert derzeit kein
Bebauungsplan. Die Umgebungsbebauung charakterisiert das Gebiet als Mischgebiet,
in welchem u. a. auch Vergnügungsstätten zulässig wären. Nachdem in den
vergangenen Jahren alle Bebauungspläne in Gewerbegebieten dahingehend
überarbeitet wurden, dass ausnahmsweise zulässige Nutzungen für
Vergnügungsstätten und Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und
gesundheitliche Zwecke ausgeschlossen wurden sowie im Einzelnen weitere
Nutzungsarten wie Gastronomiebetriebe mit Imbisscharakter, Bordelle und
Einrichtungen mit ähnlichem Charakter auch ausgeschlossen sind, wird dies nun
auch im unbeplanten Ortskern anvisiert. Die städtebaulichen Ziele einer
Sanierung, nämlich der Erhalt und die Erweiterung der innerörtlichen
Wohnstandorte sowie die Steigerung der Attraktivität des Ortskerns als
Versorgungs- und Dienstleistungszentrum sollen gewährleistet werden.
Geschäftsräume in dem Gebäude Stuttgarter Straße 1 – 11 haben das Interesse
eines Spielhallenbetreibers geweckt. Diese Nutzungsart soll nun mit den
beschlossenen planungsrechtlichen Instrumenten verhindert werden.
Bebauungsplan „Weiherstraße – Nordwest“
- Aufstellungsbeschluss und Erlass einer Veränderungssperre
Ebenfalls einstimmig hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan „Weiherstraße – Nordwest“ gefasst sowie auch hier zur Sicherung
der Planung im künftigen Geltungsbereich dieses Bebauungsplans einstimmig eine
Veränderungssperre erlassen. Die städtebaulichen Ziele und die
planungsrechtliche Sicherung künftiger Entwicklungen haben in diesem Bereich die
gleichen Gründe wie in dem Gebiet „Stuttgarter Straße – Süd“
Änderung des Bebauungsplans „Metzinger Straße – Ost“
Aufstellungsbeschluss und Vorstellung des Entwurfs
Der Gemeinderat hat einstimmig die Änderung des Bebauungsplans „Metzinger
Straße – Ost“ beschlossen sowie den von der Verwaltung vorgestellten
Änderungsentwurf zur Grundlage der weiteren Planung herangezogen. Ziel der
Änderung bzw. Neufassung der planungsrechtlichen Festsetzungen ist eine
Anpassung der Art der baulichen Nutzung auf aktuelle städtebauliche
Entwicklungen. Vergnügungsstätten, Tankstellen, Gartenbaubetriebe, Anlagen für
kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie
sonstige Gewerbebetriebe sollen ausgeschlossen werden.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
|
Gemeinderatswahl (KW 17/2009)
Erläuterungen zum System der Verhältniswahl
Bei der Verhältniswahl werden die zu besetzenden Sitze zuerst auf die
einzelnen Wahlvorschläge verteilt. Es werden also zunächst nicht die
Stimmenzahlen der einzelnen Bewerber betrachtet, sondern die Gesamtstimmenzahlen
der Wahlvorschläge verglichen. Im Kommunalwahlrecht (in Baden-Württemberg)
erfolgt die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge nach dem D’Hondt’schen
Höchstzahlverfahren. Dieses Berechnungsverfahren ist gesetzlich vorgegeben.
Dabei werden die von den einzelnen Gruppierungen erreichten Stimmzahlen
nacheinander durch 1,2,3,4 usw. geteilt. Die sich durch die Teilung ergebenden
Zahlen werden quer durch alle Wahlvorschläge der Größe nach geordnet und so
viele Höchstzahlen ausgesondert, als Bewerber zu wählen sind. Ein Wahlvorschlag
erhält so viele Sitze, wie Höchstzahlen auf ihn entfallen.
Erst bei der anschließenden Verteilung der auf die einzelnen Wahlvorschläge
entfallenden Sitze sind die von den Bewerbern errungenen Stimmenzahlen
maßgebend.
Bei der Verhältniswahl wird aufgrund von Wahlvorschlägen gewählt. Zur
Gemeinderatswahl liegen drei Wahlvorschläge vor. Gewählt werden kann also
nur, wer in einem Wahlvorschlag aufgenommen wurde. Stimmen für eine Person, die
auf keinem zugelassenen Wahlvorschlag steht, sind ungültig.
Allerdings existiert kein strenges Verhältniswahlrecht nach dem System der
gebundenen Listen. d. h. es wird auch das Element der Persönlichkeitswahl
berücksichtigt. Zentrales Merkmal dabei ist, dass jeder Wähler in
Riederich bei der Gemeinderatswahl bis zu 14 Stimmen abgeben darf. Der
Wähler kann seine Stimmen Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben
(panaschieren) und im Rahmen seiner Gesamtstimmenzahl einem Bewerber bis
zu drei Stimmen geben (kumulieren). Damit wird dem Wähler die Möglichkeit
gegeben, sich für Persönlichkeiten seines Vertrauens entscheiden zu können, ohne
an starre Listen gebunden zu sein. Das System der Verhältniswahl als Grundlage
für die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge wird dadurch nicht
aufgegeben.
|
Gemeinderatswahl 2009 (KW 17/2009)
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am 7. Juni werden die kommunalen Hauptorgane in Baden-Württemberg
gewählt. Auch in Riederich kandidieren wieder zahlreiche Frauen und Männer für
dieses Ehrenamt.
Wie Sie der heutigen Veröffentlichung entnehmen
können, liegen 3 Wahlvorschläge mit insgesamt 40 Bewerber/innen vor.
Die Bereitschaft der sich bewerbenden Personen, für unsere
Gemeinde in den nächsten 5 Jahren Verantwortung übernehmen zu wollen,
verdient eine hohe Wahlbeteiligung. Sie ist nicht nur prägend für
unsere mittelbare Demokratie, sondern zeigt auch, wie sehr sich der
Wahlberechtigte mit seiner Wohn- und Heimatgemeinde verbunden fühlt.
Kommunalpolitik in ihrer ganzen Bandbreite berührt alle Einwohner:
Das vielfältige Infrastrukturangebot einer Gemeinde, von den Kindergärten,
Schulen, Sport, Spiel- und Freizeiteinrichtungen, den Wohn-, Gewerbe- und
Verkehrsflächen bis hin zu den Anlagen der Ver- und Entsorgung, beeinflusst das
Wohn- und Lebensumfeld jedes Einzelnen in meist direkter Weise.
Die gewählten Mandatsträger entscheiden, wie sich unser Ort
zukünftig weiter entwickelt. Und der Wähler hat zu entscheiden, wem er
diese Verantwortung übertragen möchte.
Die Wahlbeteiligung 2004 war bei gerade 50 % viel zu gering.
Bitte tragen Sie in diesem Jahr mit dazu bei, dass die Wählerquote und somit
auch die politische Legitimation, der Mandatsträger, deutlich höher
ausfällt.
Alle notwendigen Informationen und die gesamten Wahlunterlagen
erhalten Sie ca. Mitte nächsten Monats. Damit können Sie in Ruhe
entscheiden, wie Sie Ihre 14 Stimmen vergeben wollen.
Wenn Sie am Wahltag nicht zu Hause sind, sollten Sie auf
jeden Fall rechtzeitig die Briefwahl beantragen.
Gerne stehen unsere Mitarbeiter/innen im Rathaus bereit, sofern
Sie weitere Auskünfte benötigen.
Herzliche Grüße
Klaus Bender
Bürgermeister
|
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 22. April 2009 (KW 18/2009)
Energetische Sanierungsmaßnahmen an kommunalen Gebäuden
Der Gemeinderat hat einstimmig zahlreiche Sanierungsmaßnahmen an der
Gutenberghalle in die Wege geleitet. In den Sommerferien 2009 werden
energetische Erneuerungen in den Gewerken Dach sowie Lüftungs-/Steuer- und
Regelungstechnik durchgeführt.
Das Architekturbüro Rüdiger Witt aus Riederich erhielt auf der Grundlage der
HOAI den Auftrag, den Austausch der Oberlichter auszuschreiben. Die Gesamtkosten
sind mit ca. 95.000 € veranschlagt. Des Weiteren ist das Büro beauftragt, die
Sanierung des Daches und der Fenster für 2010 vorzubereiten.
Ebenfalls im kommenden Sommer soll die Sanierung der lufttechnischen Anlage
und des Heizungssystems in der Gutenberghalle erfolgen. Das Ingenieurbüro Eugen
Fromm aus Kirchentellinsfurt wurde mit der Planung und Bauleitung
beauftragt.
Mit Unterstützung der Klimaschutzagentur des Landkreises Reutlingen wurde
Anfang des Jahres eine Grobanalyse der Gutenbergschule und der Gutenberghalle in
den Bereichen Heizungs- und Lüftungsanlage, Elektrotechnik und Gebäudehülle
durchgeführt. Diese Voruntersuchung hatte das Ziel, den anstehenden
Sanierungsbedarf der nächsten Jahre aufzuzeigen sowie sinnvolle
Umsetzungsabschnitte vorzuschlagen und diese Maßnahmen mit Kostenschätzungen zu
hinterlegen. Der Untersuchungsbericht der Klimaschutzagentur kommt zu dem
Ergebnis, in der ersten Prioritätsstufe die Modernisierung des Daches und der
Heizungsanlage sowie der Deckenbeleuchtung der Gutenberghalle mit Nebenräumen
abschnittsweise vorzunehmen. Danach sollten die Dämmung des Flachdaches und der
Austausch der Fenster erfolgen.
Bei der Gutenbergschule und deren Nebengebäude sollte ebenfalls vorrangig
eine Fenstersanierung erfolgen. Außerdem wird die Untersuchung der
Lüftungstechnik im Lehrschwimmbecken und des Blockheizkraftwerks in der Schule
für dringlich gehalten. In zweiter Priorität für die Gutenbergschule wurden
eingestuft: die Fassadensanierung und die Überarbeitung der Lüftungstechnik
Lehrschwimmbecken sowie die Überarbeitung der Heizungszentrale und der Einbau
von Einzelraumregelungen in der Gutenbergschule. Drittrangig ist die Sanierung
der Fassade und der Fenster in der Schulsporthalle.
Für die Umsetzung aller Maßnahmen in den drei dargelegten Prioritätsstufen
wird ein Zeitrahmen von ca. 5-6 Jahren veranschlagt. Der gesamte Kostenrahmen
ist allerdings noch nicht ermittelt.
In den Sommerferien werden in der Gutenberghalle die Oberlichter ausgetauscht
sowie die Lüftungsumhausungen abgebrochen, was Gesamtkosten von ca. 95.000 €
verursacht. Aus dem Konjunkturpaket II erhält die Gemeinde in diesem Jahr 75.000
€ pauschale Zuschüsse, für 2010 können noch weitere 16.000 Euro abgerufen
werden.
Die Erneuerung der rd. 28 Jahre alten lufttechnischen Anlage und des
Heizungssystems in der Gutenberghalle kostet ca. 350.000 €. Altersbedingt ist
eine Reparatur bzw. Modernisierung nicht empfehlenswert. Es soll nun eine neue
Anlage mit Wärmerückgewinnung eingebaut werden, bei der Lüftung und Heizung
unabhängig voneinander regelbar ist. Für die Beheizung der Halle während des
Sportbetriebs ist eine Deckenstrahlheizung die sinnvollste und wirtschaftlichste
Lösung. Die Lüftungsanlage wird dann nur noch bei Veranstaltungen und
bedarfsweise eingesetzt. Mit diesem System lassen sich erhebliche
Energieeinsparungen erzielen.
Haushaltsplan 2009
Bürgermeister Klaus Bender wies darauf hin, dass der hohe
Gewerbesteuerausfall zunächst eine deutlich geringere Zuführung zum
Verwaltungshaushalt zur Folge haben wird. Um die reduzierten
Steuereinnahmen zu kompensieren und einen Ausgleich des Haushalts zu
ermöglichen, wird neben einer Umschichtung bei den geplanten
Investitionsvorhaben auch eine Kreditermächtigung vorgesehen. Die Verwaltung
hegt dennoch die Hoffnung, dass die Kreditaufnahme am Jahresende nicht notwendig
wird, sondern die Mindereinnahmen über eine Rücklagenentnahme ausgeglichen
werden können.
Im neuen Etatentwurf wurde der Ansatz der Gewerbesteuer auf 740.000 €
halbiert, was auch die Reduzierung der Gewerbesteuerumlage auf 152.000 € zur
Folge hat. Des Weiteren wird der Ansatz Straßensanierung auf 40.000 €
zurückgenommen. Die ursprüngliche Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt in
Höhe von 740.000 € reduziert sich auf 162.000 €, wie Kämmerer Tobias Pokrop
erläuterte.
Im Investitionsplan sollen folgende Änderungen vorgenommen werden: Die
Alarmierungsanlage Gutenbergschule sowie die Fluchttreppe Fachklassentrakt in
Höhe von 215.000 € werden zurückgestellt, die energetische Gebäudesanierung am
Kindergarten Weiherstraße mit 100.000 € wird gestrichen.
Die Erneuerung der Regelungs- und Lüftungstechnik in der Gutenberghalle wird
nun auf 350.000 € erhöht. Der bisherige Planansatz lag bei 200.000 €. Der
Investitionskostenzuschuss aus dem Konjunkturpaket II (Bildungspauschale) kann
nur in Höhe von 75.000 € abgerufen werden, die Dachsanierung und der Austausch
der Oberlichter an der Gutenberghalle wird abschnittsweise durchgeführt. Somit
stehen nur 100.000 € und nicht wie ursprünglich veranschlagt 200.000 € zur
Verfügung. Unter Berücksichtigung dieser Veränderungen ergibt sich im
Vermögenshaushalt eine Finanzierungslücke von 549.000 €, die über eine
Kreditermächtigung gedeckt werden soll. Allerdings verfügt die Gemeinde noch
über Rücklagen in Höhe von ca. 1,0 Mio. €
Der Gemeinderat hat von dem vorgelegten Änderungsentwurf Kenntnis genommen
und wird in der nächsten Sitzung am 13. Mai 2009 den Haushaltsplan 2009
beschließen.
Bebauungsplan „Baldauf-Areal“ – Anerkennung des geänderten
Entwurfs
Aus der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sind keinerlei
Einwendungen oder Anregungen eingegangen. Geändert wurde das Baufeld 2 zwischen
der Teckstraße und der Dr.-Konrad-Baldauf-Straße. Hier waren ursprünglich zwei
Mehrfamiliengebäude vorgesehen. Jetzt kann dieses ca. 12 Ar große Baufeld mit
drei Einfamilienhäusern bebaut werden. Ein Grundstück ist bereits verkauft.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
|
Maibaumfeier 2009 (KW 19/2009)
Am vergangenen Donnerstag fand das traditionelle Aufstellen unseres Maibaums
beim Rathaus statt. Im 20. Jubiläumsjahr zeigte sich das Wetter nachsichtig, so
dass diesmal das Rahmenprogramm stattfinden konnte. Nachfolgend eine
Bildernachlese zu der Maibaumfeier
Der gemütlicher „Ausklang“ konnte dieses Jahr wieder auf dem Raiseplatz statt
finden. Dank umfangreicher Bewirtung durch die Freiwillige Feuerwehr Riederich
konnten zahlreiche Besucher/innen die „erste Rote“ 2009 im Freien
genießen.
|
 Gespanntes Warten auf das traditionelle Maibaumstellen.
|  |
Für die musikalische Umrahmung sorgte die Blaskapelle des Musikvereins.
|  |
Bürgermeister Klaus Bender begrüßte die zahlreich erschienenen Bürgerinnen und Bürger.
|
 Tanzaufführung der Kinder aus dem Kindergarten Bismarckstraße.
|  |
Das Bauhofteam bei der Errichtung des Maibaums.
|  |
Wieder ziert ein wunderschöner Maibaum die Ortsmitte.
|
Maifeier (KW 19/2009)
Wer beseitigt die Abfälle?
Maifeiern sind häufig mit guter Stimmung und der Vorfreude auf Sommer und
Sonne verbunden. Etwas zuviel Alkoholgenuss und überschwängliche
Frühlingsgefühle haben schon ein ums andere Mal bei
manchen Mitfeiernden zu unerwünschten Verhaltensweisen geführt. Beim
diesjährigen Maibaumhock wurden derartige Auffälligkeiten erfreulicher
Weise nicht bekannt.
Dass Kinder am Vorabend zum 1. Mai kleinere Streiche aushecken, ist nichts
Neues und auch nicht zu beanstanden, wenn keine Sachbeschädigung damit
verbunden ist. Dennoch bieten mit Lebensmittel, Schaumsprays
oder Klebebänder verzierte Spielgeräte, Gartenbänke, Straßenleuchten,
Briefkästen usw., nicht für jedermann ein erfreuliches Bild. Auch die
"Verpackungskünstler", die an diesem Abend ungezählte Rollen von WC-Papier
verbrauchen, sollten überlegen, wer all diese wenig ansehnlichen Abfälle
und oft auch angesengten Reste in den nächsten Tagen beseitigt. Hier wäre
wünschenswert, wenn die Eltern - wie am vergangenen Freitag im Bereich des
Spielplatzes an der Stegäckerstraße in vorbildlicher Weise geschehen - ihre
Kinder, die vielleicht am Vorabend aktiv waren, mit dieser erzieherisch
sinnvollen Ordnungsaufgabe betrauten. Jedenfalls kann es nicht
Angelegenheit der Gemeindemitarbeiter sein, sich stundenlang mit Entsorgungs-
und Reinigungsarbeiten befassen zu müssen.
|
Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 13. Mai 2009 (KW 20/2009)
Gutenbergschule Brandschutzmaßnahmen - Erneuerung der
Alarmierungsanlage
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, als kurzfristige Interimsmaßnahme
den Klingelton in der Gutenbergschule auf alle erforderlichen Räume zu
erweitern. Die Gesamtkosten hierfür betragen ca. 4.700 €. Des Weiteren hat der
Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass Büro Raible + Partner mit der weiteren
Planung der Alarmierungsanlage zu beauftragen.
Die Schulbaurichtlinien verpflichten den Schulträger dazu,
Alarmierungseinrichtungen zu installieren, durch welche im Gefahrenfall die
Räumung der Schule oder einzelner Schulgebäude eingeleitet werden kann. Diese
Alarmsignale müssen sich vom Pausensignal unterscheiden und in jedem Raum der
Schule gehört werden. An den Alarmierungsstellen müssen sich auch Telefone
befinden, mit denen jederzeit Feuerwehr und Rettungsdienst unmittelbar alarmiert
werden können. Aktuell kann in 3 Klassenräumen des Klassentraktgebäudes dass
Alarmsignal nicht bzw. nur sehr schlecht wahrgenommen werden. Der Signalton
unterscheidet sich derzeit vom Pausensignal nur in der Form, dass der Klingelton
dauerhaft ertönt. Die Verwaltung hatte daher im Herbst 2008 das Planungsbüro für
Elektro- und Kommunikationstechnik Raible + Partner aus Reutlingen mit der
Erarbeitung von Lösungsansätzen für die Alarmierungsanlage beauftragt. Zwei
Vorentwürfe mit jeweiligen Kostenschätzzungen wurden dem Gremium präsentiert.
Zum einen die Alarmierung über Sprache, Gesamtkosten ca. 153.000 €, zweite
Variante wäre die Alarmierung über ein Signalton, Gesamtkosten ca. 111.000 €. Da
die vollständige Erneuerung der Alarmierungsanlage im laufenden und auch
nächsten Haushaltsjahr finanziell nicht zu leisten ist, wurde zur Überbrückung
dieser beiden Jahre eine Interimslösung getroffen. Im Jahr 2011 wird dann zu
entscheiden sein, in welcher Form der Neuaustausch der Alarmierungsanlage
stattfinden wird.
Haushaltssatzung 2009
Der Gemeinderat hat einstimmig die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2009 beschlossen. Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit Einnahmen und Ausgaben
in Höhe von je 11.030.500 €, davon im Verwaltungshaushalt 8.773.500 € und im
Vermögenshaushalt 2.257.000 €. Die Zuführung vom Verwaltungs- an den
Vermögenshaushalt beträgt 162.000 €. Im Vermögenshaushalt ist eine
Kreditaufnahme in Höhe von 1.341.000 € eingeplant. Ein Betrag in Höhe von
800.000 € hiervon ist für die Umschuldung des im Jahr 2006 für die Finanzierung
des Baldauf-Areals aufgenommenen Darlehens berücksichtigt. Ob und wieweit von
den Kreditaufnahmen Gebrauch gemacht werden muss, wird in starkem Maße auch
davon abhängen, ob die Gemeinde in der Lage sein wird Grundstückserlöse im
Baldauf-Areal zu erzielen. Der Schuldenstand pro Einwohner wird sich von 271 €
auf 380 € erhöhen. Der Haushaltsplanentwurf musste in den vergangenen Wochen
nochmals überarbeitet werden, da die Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlungen
deutliche Einnahmeausfälle erwarten lässt. Der aktuelle Planansatz bei der
Gewerbesteuer wurde um 50 % reduziert und beträgt nur noch 750.000 €.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
|
Kommunal- und Europawahlen am Sonntag, 07. Juni 2009 (KW 23/2009)
40 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind im Einsatz. Aktuelle Ergebnisse im
Rathaus und im Internet.
Drei Wahllokale und ein Briefwahlbezirk werden für die rund 3.200
Wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eingerichtet, um drei verschiedene
Wahlen abzuwickeln. Gewählt werden das Europäische Parlament, der Kreistag des
Landkreises Reutlingen und der Gemeinderat der Gemeinde Riederich. Nach dem Ende
der Stimmabgabe um 18:00 Uhr stellen die Wahlvorstände für alle drei Wahlen die
vorläufigen Wahlergebnisse fest. Dabei werden die Stimmzettel im Wahllokal
selbst ausgewertet. Die öffentliche Wahlauszählung erfolgt in der bekannten
Reihenfolge Europa-, Kreistags- und Gemeinderatswahl.
Damit die Wahlhelfer möglichst ungestört arbeiten können, werden die
jeweiligen Wahlzwischenstände an der Medienwand im Sitzungssaal des
Rathauses aktuell bekannt gegeben. Mit der Auszählung der
Gemeinderatswahl kann jedoch frühestens ab ca. 21.00 Uhr begonnen werden.
Das endgültige Wahlergebnis wird voraussichtlich nicht vor 23.30 Uhr vorliegen
und dann im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses
förmlich festgestellt.
Alle Ergebnisse der Europawahl, der Kreistagswahl und der Gemeinderatswahl
sind jeweils nach Abschluss der Zählgeschäfte auf www.Riederich.de abrufbar.
Wahlscheinanträge am Wochenende
Für die kurzfristige Ausstellung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen
haben wir am Freitag die Sprechzeiten für Wahlangelegenheiten wie
folgt verlängert:
Freitag, 05.06.2009 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag, 06.06.2009 Rufbereitschaft von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
unter 07123/9359-15
|
Europa- und Kommunalwahlen am 07. Juni 2009 (KW 23/2009)
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am kommenden Sonntag findet die Europawahl und die Kommunalwahl statt.Hierbei
ist das Europäische Parlament, der Gemeinderat von Riederich und auch der
Kreistag Reutlingen neu zu wählen. Sie können bei der Europawahl 1 Stimme, bei
der Gemeinderatswahl insgesamt 14 Stimmen und bei der Kreistagswahl für den
Wahlkreis IV (Pliezhausen) insgesamt 6 Stimmen vergeben. Die Stimmzettel für
die Kommunalwahlen (Gemeinderatswahl und Kreistagswahl) sind Ihnen in den
letzten Tagen zugestellt worden, so dass Sie die Möglichkeit haben, in Ruhe zu
Hause zu wählen. Bitte bringen Sie am Sonntag die ausgefüllten Stimmzettel der
Gemeinderatswahl und der Kreistagswahl sowie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte mit
ins Wahllokal. Dort erhalten Sie auch die Stimmzettel für die Europawahl; sie
werden nicht vorher versandt.
Wie bei der letzten Europawahl und Kommmunalwahl sind auch diesmal unsere
Mitbürger/innen aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
wahlberechtigt.
Die drei örtlichen Wahllokale „Rathaus“, „Gutenbergschule“ und
„Kindergarten Weiherstraße” sind von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Im Anschluss daran werden die Wahlergebnisse in der vorgeschriebenen
Reihenfolge Europawahl, Kreistagswahl und Gemeinderatswahl ermittelt. Die
Stimmenauszählung ist öffentlich und findet am Wahlsonntag in den drei
Wahllokalen ab 18:00 Uhr statt.
Demokratie lebt vom Mitmachen!
Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und kommen Sie am Sonntag
zur Wahl. Überlassen Sie es nicht den Anderen, über die Zusammensetzung
politischer Gremien zu bestimmen!
Mit Ihrer Stimme nehmen Sie Einfluss auf die Kommunalpolitik in
unserer Gemeinde für die kommenden fünf Jahre.
Ihre Gemeindeverwaltung
|
Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch unzureichenden Hecken- und Baumschnitt (KW 25/2009)
Verkehrssicherung ist nicht nur Sache der Straßenverkehrs- und
Straßenbaubehörden. Auch die Eigentümer von Grundstücken an Straßen sind für die
Verkehrssicherheit mit verantwortlich. In diesem Zusammenhang muss leider immer
wieder festgestellt werden, dass Pflanzen von privaten Grundstücksflächen in den
öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, weil die Grundstückbesitzer es
unterlassen haben, ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Geh- und
Radwegen sowie Straßen zurück zu schneiden. Dadurch kann es zu einer Gefährdung
des Fahrzeugverkehrs, der Radfahrer und der Fußgänger kommen.
Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der
Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten 8. Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den
Gehweg benutzen müssen, und ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr,
die mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen können. Werden sie durch
überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte
Unfallgefahr. Um solche Gefahrensituationen für Radfahrer, aber auch für
Fußgänger zu vermeiden, sollten die Geh- und Radwege stets ungehindert benutzt
werden können.
Der Bewuchs entlang von öffentlichen Straßen sowie Geh- und
Radwegen muss bis zur Grundstücksgrenze zurück geschnitten werden. Das
gilt für eine Mindesthöhe von 2,30 m über Gehwegen, 2,50 m über Radwegen und
4,50 m über Fahrbahnen.
Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sog.
„Sichtdreiecke“ in einer Höhe von 80 cm ab Fahrbahnoberkante grundsätzlich von
jeder Bebauung (Gartenzaun, Hecke, Baum o. ä.) frei zu halten. Das
Sichtdreieck beschreibt ein Sichtfeld im Bereich von Straßeneinmündungen, das
ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in
eine übergeordnete Straße einbiegen will. Nach § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes
für Baden-Württemberg sind die Anrainer verpflichtet, Einrichtungen und
Anpflanzungen so anzulegen und zu beschneiden, dass die Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Je nach örtlicher
Situation kann ein Zurückschneiden im Eckbereich auf einer Länge von 10 und mehr
Metern erforderlich sein. Auch Verkehrsschilder sind von Bewuchs
freizuschneiden.
Um Gefahrensituationen zu vermeiden und eine sichere
Verkehrsführung zu ermöglichen, ist es unbedingt erforderlich, dass diese
Vorschriften eingehalten werden.
|
Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 10. Juni 2009 (KW 25/2009)
Straßenunterhaltungsarbeiten im Rahmen des Sanierungsprogramms
2009
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Ingenieurbüro IBV Ambacher
aus Walddorfhäslach mit den Ingenieurleistungen für die
Straßeninstandsetzungsarbeiten 2009 zu beauftragen. Hohe Priorität hierbei weist
der Gehweg und die Fahrbahn der Mühlstraße im Bereich des Gebäudes 9 auf, wo
mehrere Schadstellen dringend saniert werden müssen. Die Kosten hierfür belaufen
sich auf ca. 3.500 €. Die EnBW erweitert in den nächsten Tagen in der Bachstraße
ihr Starkstromnetz. Im Zuge dieser Maßnahmen sollen anstehende Reparaturen und
Veränderungen an den bestehenden Randeinfassungen vorgenommen werden. Die
vorhandenen Hochbordsteine der Gehwege in den Einmündungsbereichen der
Stegäckerstraße und des Ermswegs werden auf fußgänger- bzw.
kinderwagenfreundliches Niveau abgesenkt. Für die Randsteinabsenkung entstehen
Kosten in Höhe von ca. 3.000 €, für die Gehweginstandsetzung fallen Kosten von
ca. 9.400 € an. Ebenfalls neue Leitungen werden von der EnBW in der Stuttgarter
Straße, zwischen Gebäude Nummer 32 und der Einmündung in die Kleinbettlinger
Straße gelegt. Auch im Zuge dieser Maßnahmen werden anstehende Reparaturen und
Veränderungen am bestehenden Gehweg vorgenommen. Des Weiteren wird die
Pflasterung des Gehwegs in der Kleinbettlinger Straße vor dem Gebäude
Kleinbettlinger Straße 1 vollends bis zum Fußgängerüberweg an der Stuttgarter
Straße ergänzt, so dass sich auch hier ein sinnvoller Abschnitt ergibt. Es
ergeben sich hier Kosten in Höhe von ca. 5.700 €. In der Weiherstraße wird von
der Einmündung der Mühlstraße bis auf Höhe Gebäude Nummer 4 die Erneuerung des
Deckbelages durchgeführt. Kostenvolumen ca. 10.000 €. Im Bereich der
katholischen Kirche wird eine Randsteinabsenkung der Weiherstraße erfolgen. Die
vorgesehenen Maßnahmen umfassen einen Kostenrahmen von rd. 36.000 €.
Wasserleitungserneuerung Weiherstraße
Der Gemeinderat hat einstimmig das Ingenieurbüro IBV Ambacher aus
Walddorfhäslach mit den Ingenieurleistungen für die Erneuerung der Wasserleitung
Weiherstraße beauftragt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Erneuerung der
Wasserleitung Weiherstraße von Gebäude 4 bis zur Einmündung in die Jusistraße
öffentlich auszuschreiben. Bei der betroffenen Wasserleitung in der Weiherstraße
treten seit geraumer Zeit öfters Rohrbrüche auf, die bestehenden Hydranten sind
baufällig, die Armaturen lassen sich nicht mehr bewegen. Die Wasserleitung
besteht aus alten Gussrohren, aus den Anfangszeiten der Wasserversorgung.
Die Hausanschlüsse in diesem Bereich bestehen ebenfalls aus alten Gussrohren.
Eine Sanierung der Wasserleitung durch ein geschlossenes Verfahren in
unterirdischer Bauweise ist nicht möglich. Die vorhandenen Wasserhauptleitungen
aus Guss werden nun durch neue Leitungen aus PE (Polyethylen) DN 110 ersetzt.
Künftig soll auch jedes Haus separat über einen Hausanschluss mit Wasser
versorgt werden. Die Kanalisation in der Weiherstraße wurde bereits im Jahr 2006
im sogenannten geschlossenen Verfahren saniert, hier besteht kein
Handlungsbedarf. Bei den geplanten Tiefbauarbeiten ist damit zu rechnen, dass
die komplette Straßenoberfläche in Mitleidenschaft gezogen wird, nach
derzeitigem Stand wird daher davon ausgegangen, dass nach den Tiefbauarbeiten
eine komplett neue Trag- und Deckschicht einzubauen ist, ein Vollausbau ist
derzeit jedoch nicht geplant. Die Kosten für die Erneuerung der Wasserleitung
incl. der notwendigen Straßeninstandsetzungsarbeiten belaufen sich auf ca.
155.000 €.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
|
Verkaufsoffener Sonntag am 27. September 2009 in Riederich (KW 28/2009)
Gemeinde Riederich
Landkreis Reutlingen
Verkaufsoffener Sonntag am 27. September 2009 in Riederich
Die Gemeinde Riederich erlässt aufgrund von § 8 Absatz 1 des Gesetzes über
die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) in der Fassung vom 14.2.2007 (GBl.
Für Baden-Württemberg, Nr. 4, S. 135) folgende Allgemeinverfügung:
1. Die Verkaufsstellen (§ 2 LadÖG) im Gemeindegebiet Riederich dürfen
anlässlich des "9. Zigeunerbrunnen-Festes" am Sonntag, 27. September 2009, in
der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr geöffnet
sein.
2. Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes und der Tarifverträge, des
Mutterschutzgesetzes, des Jugendschutzgesetzes sowie des
Betriebsverfassungs-gesetzes bleiben unberührt.
3. Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 Satz 4
Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) am Tag nach der öffentlichen
Bekanntmachung als bekannt
gegeben.
Begründung: siehe Hinweis
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Dieser ist schriftlich oder mündlich
zur Niederschrift beim Hauptamt der Gemeinde Riederich, 72585 Riederich,
Mittelstädter Str. 17, einzulegen.
gez.
Klaus Bender
Bürgermeister
Hinweis:
Die Allgemeinverfügung und deren Begründung können zu den üblichen
Öffnungszeiten beim Hauptamt der Gemeinde, Zimmer 8, Mittelstädter Str. 17,
72585 Riederich eingesehen werden.
|
Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 01. Juli 2009 (KW 28/2009)
Energetische Sanierung der Gutenberghalle
– Vergabe von Bauleistungen
Der Gemeinderat hat einstimmig die Bauleistungen für die Maßnahme Sanierung
der Oberlichter in der Gutenberghalle wie folgt vergeben:
Die Abbrucharbeiten an das Bauunternehmen Thomas Müller, Riederich, zum
Angebotspreis von brutto 12.050,-- €, die Fenster- und Metallbauarbeiten an die
Firma Fritz GmbH, Murr, zum Angebotspreis in Höhe von brutto 93.470,-- € sowie
die Abdichtungsarbeiten ebenfalls an die Firma Fritz GmbH, zum Angebotspreis in
Höhe von brutto 8.745,-- €. Des Weiteren wurden einstimmig die Bauleistungen für
die Maßnahme Erneuerung der lufttechnischen Anlage mit Schalt- und Regeltechnik
an die Firma Kurz GmbH, Riederich, zum Angebotspreis in Höhe von brutto
193.800,-- € und für die Heizungsanlage von brutto 144.300,-- € vergeben. Neben
dem Einbau von neuen Oberlichtern, die eine weitaus bessere Energiebilanz
aufweisen, wird auch die Lüftungsanlage mit der gesamten Schalt- und
Regeltechnik auf den heutigen technischen Stand gebracht. Durch die Installation
einer Deckenstrahlheizung soll künftig die Beheizung der Halle weitestgehend
hierüber erfolgen, so dass der energieaufwändige Einsatz von Lüftungsgeräten für
Heizungszwecke auf das Nötigste reduziert werden kann. Die Maßnahmen wurden
beschränkt ausgeschrieben, für das Los 1 Abbruchsarbeiten sind 4 Angebote
eingegangen, für das Los 2 Fenster- und Metallbauarbeiten wurden 5
Bewerbungsunterlagen abgegeben, 2 Angebote sind eingegangen. Für das Los 3
Abdichtungsarbeiten wurden ebenfalls an 5 Bewerber Ausschreibungsunterlagen
ausgegeben, 2 Angebote sind eingegangen. Für die Vergabe der lufttechnischen
Anlage wurden 5 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben, 4 Angebote sind
eingegangen. Ebenfalls 5 Firmen wurden für die Erneuerung der Heizungsanlage
aufgefordert ein Angebot abzugeben, hiervon sind ebenfalls 2 Angebote
eingegangen. Für die einzelnen Maßnahmen ergibt sich eine Auftragssumme in Höhe
von ca. 452.000 €. Unter Berücksichtigung der noch anfallenden
Baunebenkosten werden Gesamtkosten von rund 510.000 € und somit überplanmäßige
Ausgaben von rund 60.000 erwartet. Dies liegt daran, dass in den jeweiligen
Vergabesummen Positionen enthalten sind, welche in der ursprünglichen
Kostenkalkulation nicht berücksichtigt wurden, diese jedoch sinnvollerweise mit
dem Gesamtmaßnahmenpaket umgesetzt werden sollten. Darin enthalten sind u. a.
der Einbau von Wärmezählern für die beiden Hallen und das Lehrschwimmbecken
sowie Regelschaltanlagen für die bestehende Gruppenheizung und
Warmwasseraufbereitungstechnik.
Seniorenzentrum an der Stuttgarter Straße/Mühlstraße
Entwurfsplanung und Grundsatzbeschluss
Mit 7 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen und 3 Ablehnungen hat der Gemeinderat
mehrheitlich das Projekt Seniorenzentrum am Standort Stuttgarter
Straße/Mühlstraße grundsätzlich befürwortet. Des Weiteren erhielt der Investor
eine Planungsoption für dieses Vorhaben bis zum 31.12.2009. Während dieses
Zeitraums steht ihm auch ein Vorkaufsrecht für das ca. 19 Ar große Grundstück
zu.
Bürgermeister Klaus Bender begrüßt zu diesem Tagesordndungspunkt den Investor
Attila Kowatsch aus Nürtingen, welcher dort bereits das Marienstift als
Seniorenhausgemeinschaft mit 24 Plätzen betreibt.
Herr Kowatsch stellte die Konzeption für die geplante
Seniorenhausgemeinschaft mit 36 Einzelzimmern, verteilt auf 3 Stockwerke, vor.
Die Bewohner sollen in familienähnlichen Hausgemeinschaften (Wohngruppen zu je
12 Pflegebedürftige) zusammenleben können. Jede Wohngruppe verfügt über eine
eigene Küche mit Essraum und Nebenräumen wie Mehrzweckbereich, Therapieräume,
Lagerräume und Pflegebäder. Durch verschiedene Tischsituationen und
Sitzmöglichkeiten können die Bewohner ihren individuellen Alltagsgewohnheiten
nachgehen. Der Tagesablauf soll durch Präsenzkräfte gestaltet werden,
Mittelpunkt bildet die offen gestaltete zentrale Wohnküche. Hier sollen
Mahlzeiten vorbereitet, gekocht und gemeinsam gegessen werden. Bei allen
Haushaltstätigkeiten können sich die Bewohner selbst mit einbringen. Attila
Kowatsch betonte, dass die Wohnbereiche mit besonderer Lebensqualität geplant
werden. Eine individuelle und wohnliche Gestaltung für die Bewohner ist
besonders wichtig. Die ambulante Versorgung soll durch hauseigene zentrale
Pflegedienste für die gesamte Einrichtung erfolgen.
Außerdem sollen zur Entlastung für pflegende Angehörige einige
Kurzzeitpflegplätze geschaffen werden. Mit diesem Angebot könnten
pflegebedürftige Menschen in der Regel 2 bis 3 Wochen im Pflegeheim wohnen.
Dadurch könnte den pflegenden Angehörigen ermöglicht werden, sich von der
Pflegearbeit zu erholen. Eine weitere Entlastung für pflegende Angehörige ist
das Angebot der Tagespflege. Hier können pflegebedürftige Menschen, die zu Hause
leben, tagsüber im Pflegeheim versorgt werden.
Das Projekt dient der wohnortnahen Verbesserung der stationären
Pflegestruktur.
Der Architekt des Investors stellte dem Gremium das planerische Konzept mit
Walmdach, Gartenanlage, Terrassen im EG und OG sowie die Parkplatzanlage mit 16
Stellplätzen vor. Des Weiteren sind im Erdgeschoss weitere Gemeinschaftsräume
und ein öffentlich zugängliches Café geplant. Bei der baulichen Konzeption wurde
von dem vorhandenen Bebauungsplan ausgegangen, welcher vorsieht, dass die
Obergeschosse gegenüber dem Erdgeschoss einen Rücksprung aufweisen und sich in 3
Einzelgebäude gliedern, welche dann auf dem Erdgeschoss aufgebaut werden. Diese
Vorgabe erweist sich jedoch für ein Pflegeheim als nicht sinnvoll, weshalb in
dem nun vorgeschlagenen Entwurf 3 Baukörper im Vordergrund bestehen, aber nach
hinten eine abgesenkte Verbindung aufweisen.
Die Entwurfsplanung wir derzeit mit dem die Gemeinde beratenden Stadtplaner
abgestimmt und muss weiter optimiert werden.
Bürgermeister Klaus Bender betonte, dass zwar derzeit landkreisweit
ausreichende Pflegeplätze vorhanden sind, nach Prognosen des Statistischen
Landesamtes aufgrund veränderter Haushalts- und Familienstrukturen sowie der
Alterung familiärer Pflegepersonen in Zukunft mit einer deutlichen Zunahme der
Nachfrage nach professioneller Pflege zu rechnen sei. Die Zahl der
Pflegebedürftigen werde in den nächsten 20 Jahren um rund 50 Prozent zunehmen.
Die Gemeinde müsse deshalb entscheiden, ob sie das Investitionsinteresse des
Heimbetreibers an diesem Standort unterstütze.
Die Diskussion im Gremium verlief konträr.
Energiebericht 2008
Der Gemeinderat hat zustimmend Kenntnis genommen vom Energiebericht 2008. Zu
diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Klaus Bender Marko Glunz von
der EnBW, welcher in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung den
Energiebericht 2008 erstellt hatte. Die sparsame Verwendung von Energie hat für
die Bürgerinnen und Bürger einen mehrfachen Nutzen. Zunächst bedeutet die
Einsparung von Energie auch Kosteneinsparung, zum anderen vermeidet jeder nicht
verbraucht Kubikmeter Gas, jeder Liter Heizöl oder jede Kilowattstunde Strom
klimaschädliche Emissionen. Des Weiteren dient die sparsame Verwendung von
Energie der Ressourcenschonung. Die Gemeinde wird sich auch künftig intensiv um
die Senkung des Energieverbrauchs in ihren Liegenschaften kümmern. Im Bereich
der Wärmeversorgung präsentiert Herr Glunz dem Gremium Zielwerte von
ausgewählten Objekten. Die Gutenbergschule hat im Vergleich zum Vorjahr einen
5%-igen Rückgang im Bereich der Wärmeversorgung. Bei den Liegenschaften
Feuerwehr und Kindergarten waren es sogar 30% Rückgang. Eine Zunahme bei dem
Verbrauch der Wärmeversorgung war im Rathaus mit 30%, im Bürgerhaus mit 14% und
im Bauhof mit 12% zu verzeichnen. Im Bereich der Lichtkraftstromversorgung weist
die Straßenbeleuchtung einen Zugang von 7%, die Gutenbergschule einen Rückgang
von 26%, das Feuerwehrhaus und der Kindergarten Auf der Raise einen Zugang von
11% und das Rathaus einen Rückgang von 20% auf. Beim Wasserverbrauch konnte in
der Gutenbergschule ein Rückgang von 17%, beim Rathaus und der
Feuerwehr/Kindergarten Auf der Raise jeweils von 3% verzeichnet werden. Im
Gebäude Kindergarten Bismarckstraße war allerdings ein Anstieg um 52%
festzustellen.
Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die kommunalen
Kindergärten
Der Gemeinderat hat mehrheitlich ein einer Gegenstimme die Ergänzung der
Benutzungs- und Gebührensatzung für die kommunalen Kindergärten dahingehend
beschlossen, dass der Gebührensatz für die Ganztagesbetreuung mit aufgenommen
wird und das 2,0-fache des Gebührensatzes für die Inanspruchnahme der
Regelbetreuung beträgt.
Bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. Februar 2009 hatte
der Gemeinderat einstimmig beschlossen, ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 im
Kindergarten „Auf der Raise“ eine Regelgruppe in eine Ganztagesgruppe
umzuwandeln. Zwischenzeitlich liegen 13 Anmeldungen für die Ganztagesgruppe vor,
hiervon werden 8 Kinder bereits zum 01. September diesen Jahres aufgenommen
werden, weitere 5 dann im Zeitraum bis zum 01. Februar 2010. Im Rahmen der
Gesamtkonzeption hatte der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen, die Gebühren
für die Ganztagesbetreuung auf das 2,0-fache der Gebühr für die Regelbetreuung
festzulegen. Die Umsetzung dieses Beschlusses machte die formelle Ergänzung der
Benutzungs- und Gebührensatzung notwendig.
Friedhof
Regelungen für Rasengräber
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass für Rasengräber stehende
Grabmale verwendet werden müssen. Des Weiteren wurden die Gebührensätze für die
Überlassung eines Rasenreihengrabes auf 20 Jahre mit 1.300 € festgelegt, die
Überlassung eines Rasendoppelgrabes auf 25 Jahre mit 1.670 €.
Bereits in der öffentlichen Sitzung vom 19.01.2009 hat der Gemeinderat
beschlossen, dass ab diesem Jahr auch die Belegung von Rasengräbern auf dem
Friedhof ermöglicht werden soll. Bezüglich der gestalterischen Kriterien hat die
Verwaltung vorgeschlagen nur stehende Grabsteine zuzulassen. Hinsichtlich Form
und Größe sind die für Erdgräber geltenden Bestimmungen maßgebend, mit der
Einschränkung, dass der Grabstein aus hartem Material bestehen muss.
Blumenschmuck, Einpflanzungen und andere Grabdekorationen sind nach der
Raseneinsaat nicht mehr gestattet.
Eine kurze nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
|
Parkplatzsituation vor den Geschäften in der Stuttgarter Straße 1-11 (KW 28/2009)
Parkplatzsituation vor den Ladengeschäften in der Stuttgarter
Straße 1-11
Die sieben Stellplätze vor dem Wohn- und Geschäftshaus in der
Stuttgarter Straße 1-11 befinden sich im Privatbesitz eines Eigentümers. Die
Gemeinde hatte diese private Parkfläche im vergangenen Jahr auf Antrag des
Grundstückseigentümers in den öffentlichen Verkehrsraum einbezogen (siehe
Öffentliche Bekanntmachung vom 21.08.2008 Amtsblattausgabe Nr. 34/2008), um
Parkverstöße nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften ahnden zu können.
Hierdurch leistete die Gemeindeverwaltung ihren Beitrag, um für die Kunden und
auch die Geschäftsbetreiber sinnvolle Parkplatzregeln aufstellen und überwachen
zu können.
Seit einigen Tagen hat der Eigentümer Sperrbügel an fünf dieser
Stellplätze angebracht. Damit sind die Parkflächen nur während der
Öffnungszeiten der Gaststätte ‚Kirschbaum’ (ab 15.00 Uhr) nutzbar.
Das dort aufgestellte Schild erweckt nun den Eindruck, dass der
Eigentümer von der Gemeinde zu diesem Vorgehen aufgefordert worden wäre. Dies
trifft nicht zu.
Vielmehr reagiert er auf eine einstimmige Entscheidung des
Gemeinderats im Februar 2009, mit der die von ihm beantragte Einrichtung einer
Spielhalle in diesem Wohn- und Geschäftshaus aus grundsätzlichen Überlegungen
abgelehnt wurde.
Die willkürliche Absperrung der Stellplätze empfinden Gemeinderat
und Verwaltung als unfreundlichen Akt, der nicht nur eine Beeinträchtigung der
mit dem Fahrzeug anfahrenden Einkaufenden darstellt, sondern auch eine
Brüskierung der benachbarten Geschäftsbetreiber bedeutet. Letztere haben bisher
schon für die Mitnutzung dieser Stellplätze durch ihre Kunden eine pauschale
Entschädigung an den Eigentümer bezahlt.
Leider hat die Gemeinde rechtlich keine Möglichkeit, dieses
eigenwillige Vorgehen zu verhindern. Den Kunden werden folgende alternative
Parkierungsmöglichkeiten empfohlen
- fünf öffentliche Stellplätze an der Straße ‚Bei der Ermsbrücke’
(Zufahrt zum Getränkemarkt)
- sechs private Stellplätze bei der benachbarten Gaststätte
(ehemalige Pizzeria), solange diese nicht neu verpachtet ist
- oder eine andere geeignete Stelle im unmittelbaren Bereich.
|
 Schild an der Stuttgarter Straße
|  |
Öffentlicher Parkplatz bei der Ermsbrücke
|  |
Dienstälteste Gemeinderäte (KW 31/2009)
Die Gemeinderäte Günter Gusenbauer und Hans-Jürgen Zöllner gehören dem
Gremium seit 1980 bzw. 1984 an. Mit derzeit 6 bzw. 5 Amtsperioden sind die
beiden wiedergewählten Räte somit die dienstältesten Mandatsträger in der
Geschichte Riederichs.
|
Gemeinderäte verabschiedet (KW 31/2009)
Dem neuen Gemeinderat, der am 16. September zur Konstituierung tagt, gehören
Albert Fecht, Horst Heide (beide Mitglied von 2004 – 2009), Felix Schiffner,
Steffen Weiß (beide Mitglied von 1999 – 2009, zuletzt auch erster bzw. zweiter
Stellvertretender Bürgermeister) sowie Heinz Bösch (Mitglied von 1989 – 2009)
nicht mehr an.
Bürgermeister Klaus Bender würdigte am Ende der letzten Gemeinderats-sitzung
die Leistungen der überwiegend aus beruflichen Gründen ausscheidenden Räte und
dankte ihnen mit einem kleinen Geschenk für ihre Arbeit.
Ihr ehrenamtliches Engagement habe in vorbildlicher Weise den Interessen
der Gemeinde und der Bürgerschaft gedient.
Heinz Bösch erhielt für 20-jährige Zugehörigkeit zum Gremium die silberne
Ehrennadel des Gemeindetags Baden-Württemberg.

 Die ausscheidenden Gemeinderäte (v.links nach rechts) Steffen Weiß, Horst Heide, Felix Schiffner, Heinz Bösch, Bürgermeister Klaus Bender. Auf dem Foto fehlt Albert Fecht.
|
Öffentliche Gemeinderatssitzung vom 20. Juli 2009 (KW 32/2009)
Erneuerung der Wasserleitung in der Weiherstraße/
Straßeninstand-setzungsmaßnahmen
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, die Tiefbau- und
Straßenbauarbeiten für die Erneuerung der Wasserleitung in der Weiherstraße und
weiteren kleineren Straßeninstandsetzungsmaßnahmen an die günstigste Bieterin,
Firma Eurovia aus Renningen zum Angebotspreis in Höhe von brutto 119.420 € zu
beauftragen.
Der Auftrag für die Lieferung des Wasserleitungsmaterials für die Maßnahme in
der Weiherstraße wurde ebenso einstimmig an die Firma HTI Hezel aus Herrenberg
zum Angebotspreis in Höhe von brutto 5.610 € vergeben.
Die Verlegung der Wasserleitung wird durch den gemeindlichen Bauhof mit
Unterstützung durch den örtlichen Flaschnerbetrieb Class erfolgen.
Die Arbeiten für den Tiefbau in der Weiherstraße werden Ende August beginnen.
Nachdem in den vergangenen Jahren immer wieder Rohrbrüche auf der
Wasserleitung in der Weiherstraße festgestellt wurden, hatte der Gemeinderat
beschlossen, die bestehende Wasserleitung aus Gussmaterial durch eine neue
PE-Wasserleitung zu ersetzen. Da die Sanierung des Kanals bereits im Jahr 2006
in geschlossener Bauweise erfolgte, wird mit der Erneuerung der Wasserleitung
der Leitungsbereich abschließend saniert. Ein neuer Fahrbahnbelag in der
Weiherstraße im Bereich von Einmündung Mühlstraße bis zur Einmündung
Jusistraße bildet damit auch optisch eine ansprechende Gesamtlösung.
Interkommunaler Kostenausgleich für Kindergarten- und
Krippenbetreuung
Der Gemeinderat hat die Verwaltung zum Abschluss des öffentlich-rechtlichen
Vertrages zum interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger
Kinder zwischen den Städten und Gemeinden des Landkreises Reutlingen ermächtigt.
Nach den Festlegungen im Kindertagesbetreuungsgesetz steht der
Standortgemeinde einer Kindertagesbetreuungseinrichtung für auswärtige Kinder
bis zum Schuleintritt ein Anspruch auf Kostenausgleich gegenüber der
Wohnsitzgemeinde der betreuten Kinder zu.
Mit diesem Vertrag vereinbaren die Kommunen des Landkreises Reutlingen
pauschale Ausgleichsbeträge, die von den kommunalen Spitzenverbänden empfohlen
werden. Damit wird dem Grundsatz „Geld folgt den Kindern“ entsprochen.
Gemeinderatswahl – Feststellung von Hinderungsgründen bei den neugewählten
Mitgliedern
Nachdem alle 14 neu gewählten Gemeinderäte die Annahme des
Gemeinderatsmandats bestätigt haben, musste der amtierende Gemeinderat noch
darüber befinden, ob Hinderungsgründe nach § 29 Gemeindeordnung dem Amtsantritt
entgegenstehen.
Nachdem keine Hinderungsgründe erkennbar sind, hat das Gremium die
Voraussetzung für die Konstitution des neuen Gemeinderates festgestellt.
Das Landratsamt hatte am 26.06.2009 mitgeteilt, dass die Wahlprüfung keine
Beanstandungen ergab. Nachdem keine Einsprüche gegen die Wahl eingelegt wurden,
ist das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Wahlergebnis
rechtsgültig.
|
Sachbeschädigung an der Ampelanlage Stuttgarter Straße (KW 34/2009)
Vermutlich in der Nacht von Mittwoch 12.08.2009 auf Donnerstag
13.08.2009 wurde die Ampelanlage an der Stuttgarter Straße mutwillig beschädigt.
Es wurde am Mast der Ampel die PVC-Abdeckung der Elektrik zertrümmert. Der
Sachschaden beläuft sich auf knapp 500 €. Die Gemeinde hat Anzeige gegen
Unbekannt erstattet.
Bei sachdienlichen Hinweisen bitten wir um Mittelung an die
Gemeindeverwaltung unter Telefon 9359-0. Außerdem bitten wir bei Beobachtung von
Beschädigungen und Verschmutzungen um schnellstmögliche Mitteilung an das
Polizeirevier Metzingen Telefon 07123/924-0.
|
Kindergartengesamtleitung (KW35/2009)
Die Gemeinde ist Träger der drei Kindergärten „Auf der Raise“, „Weiherstraße“
und „Bismarckstraße“ mit insgesamt sechs Gruppen sowie der Kleinkindgruppe
„Tigerenten“. Die Kindergärten haben jeweils eine Gruppenleiterin und eine
Zweitkraft, eine Kindergartenleitung je Kindergarten ist nicht bestellt.
Das Kindergartenwesen unterlag in den vergangenen Jahren enormen
Veränderungen, weitere werden folgen aufgrund gesellschaftlicher und
gesetzlicher Vorgaben:
Ø Einführung des Rechtsanspruches ab dem
vollendeten ersten Lebensjahrs
Ø Einführung flexibler Öffnungszeiten bzw.
Ausweitung auf Ganztagesbetreuung
Ø Einführung und Umsetzung
Orientierungsplan
Ø Aktion „Schulreifes Kind“
Ø Einhaltung Schutzauftrag § 8a Abs. 2 SGB
VIII
Aufgrund der neuen Anforderungen in der Bildungsarbeit sowie der Verbesserung
der bestehenden Organisationsstruktur hat die Gemeinde erstmalig eine
Leitungsstelle eingerichtet, um auch in personeller Hinsicht auf die gewachsene
Bedeutung der Kinderbetreuung zu reagieren. Die Gesamtleitung versteht sich auch
als Schnittstelle zwischen Träger und den jeweiligen Einrichtungen.
Mit der staatlich anerkannten Erzieherin und Heilpädagogin Melanie Kumpf hat
die Gemeinde eine geeignete Person gefunden. Neben Leitungserfahrung verfügt
Frau Melanie Kumpf auch über praktische Berufserfahrung bei der Umstellung auf
Ganztagesbetrieb, dem Einstieg in den Orientierungsplan sowie der Betreuung von
Kindern unter drei Jahren. Durch die Doppelqualifikation als Erzieherin und
Heilpädagogin verfügt Frau Melanie Kumpf über wertvolle Fähigkeiten im
Bereich pädagogischer und heilpädagogischer Betreuungskonzepte, sowie über
organisatorische Maßnahmen im Bereich der Kinderbetreuung. Durch
Stellensplitting, Frau Melanie Kumpf ist zu 50 % als Gruppenleitung im
Kindergarten Weiherstraße und zu 50 % als Kindergartengesamtleitung für alle
Kindergärten tätig, ergeben sich bei der Prozessbegleitung ‚Umsetzung
Orientierungsplan’ Synergieeffekte, da es sich sowohl um die theoretische als
auch die praktische Seite dieser neuen großen Herausforderung für das
erzieherisch tätige Personal handelt.
Frau Kumpf ist ab dem 01.09.2009 zu folgenden Zeiten erreichbar:
Dienstag und Donnerstag 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kindergartengesamtleitung
Frau Kumpf
Weiherstraße 19
Telefon: 367091
E-Mail: Kindergartenleitung-Riederich@t-online.de
|
Halteverbot im Bereich 'Auf der Raise' (KW 36/2009)
Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen
Feuerwehr hat die Straßenverkehrsbehörde ein einseitiges Halteverbot „Auf der
Raise“ angeordnet. Die Schilder wurden vergangenen Montag aufgestellt, die
Gemeindeverwaltung bittet die Verkehrsteilnehmer das Halteverbot auf der
westlichen Straßenseite zwischen den Einmündungen „Auf der Raise“,
„Hegesstraße“, „Kelterstraße“ und „Mittelstädter Straße“ zu beachten.


|
Parkplatzregelung Mittelstädter Straße 10 (KW36/2009)
Zur Unterstützung der Übersichtlichkeit wurden die beiden ausgewiesenen
Parkplätze vor dem Gebäude Mittelstädter Straße 12 nur für PKW zugelassen. Auf
diesen beiden Parkplätzen darf ab sofort nicht mehr mit LKW geparkt werden. Für
Verkehrsteilnehmer, welche aus der Straße „Auf der Raise“ in die Mittelstädter
Straße einbiegen, erschwerten bzw. verhinderten geparkte LKW´s vor dem Gebäude
Mittelstädter Straße 10 die Sicht.


|
Veranstaltung Riedericher Herbst auf dem Rathausvorplatz (KW 37/2009)
Für die Veranstaltung „Riedericher Herbst“ am 19. September 2009
hat die Gemeindeverwaltung dem Veranstalter eine straßenrechtliche
Sondererlaubnis für die Nutzung des Rathausvorplatzes, Mittelstädter Straße 17,
erteilt. Von 18:00 Uhr bis 23:00 Uhr wird der Rathausvorplatz für die
Veranstaltung genutzt. Ab 23:00 Uhr dürfen keine Getränke und Speisen mehr
ausgeschenkt werden, die Musik ist ebenfalls um 23:00 Uhr einzustellen. Wir
bitten die Anwohner um Verständnis und möchten hiermit rechtzeitig über die
Veranstaltung informieren.
|
Hinweise zur Bundestagswahl am 27. September 2009 (KW 37/2009)
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wer bei der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 nicht die
Möglichkeit hat, ins Wahllokal zu gehen, kann Briefwahlunterlagen beantragen.
Briefwahlunterlagen können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen
Wahlberechtigten bis Freitag, 25. September 2009, 18.00 Uhr, beantragt
werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des
Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht,
kann der Antrag noch am Wahltag (Sonntag, 27. September 2009) bis 15.00 Uhr
gestellt werden. Gleiches gilt unter bestimmten Voraussetzungen für nicht in
das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte.
Wie kann ich einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen?
Sofern Sie durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen möchten, ist der „Antrag
auf Erteilung eines Wahlscheines“ auf der Rückseite der
Wahlbenachrichtigungskarte unbedingt vollständig auszufüllen und handschriftlich
zu unterzeichnen. Das Wahlamt bietet zur Bundestagswahl die Beantragung von
Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen per Internet auf der Homepage der Gemeinde
www.riederich.de an. Bei Aufruf
des Links "Wahlscheinantrag zur Bundestagswahl" auf der Startseite der
Gemeindehomepage wird ein Erfassungsformular für die Antragsdaten mit dem Muster
einer Wahlbenachrichtigungskarte angezeigt. Die persönlichen Daten
(Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift) sind in das
Antragsformular einzutragen.
Wahlschein nicht zugegangen?
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein
nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 26. September 2009, 12.00 Uhr,
ein neuer Wahlschein erteilt werden. Verlorene Wahlscheine werden nicht
ersetzt!
Wo kann ich einen Antrag stellen?
Anträge auf Erteilung von Briefwahlunterlagen sind beim Bürgermeisteramt,
Bürgerbüro, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich, Telefon:
07123/9359-14/15/17 zu stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss
durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt
ist. Gerne werden dort Fragen zur Wahlberechtigung bzw. zur Durchführung der
Briefwahl beantwortet.
Wann kann ich einen Antrag stellen?
Zur Entgegennahme von Wahlscheinanträgen bzw. Erteilung von Auskünften zur
Wahl/Briefwahl stehen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros neben den allgemeinen
Öffnungszeiten am Wahlwochenende zusätzlich wie folgt zur Verfügung:
Freitag, 25. September 2009, von 9.00 bis 12.00 Uhr, 14.00 bis 18.00
Uhr
Samstag, 26. September 2009, Rufbereitschaft 07123/9359-14; 10.00 bis
12.00 Uhr
Sonntag, 27. September 2009, von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
(bitte am Wahlsonntag bei Frau Mai oder Herrn Dorn, Rathaus, Zimmer 1 oder
8, Telefon: 07123/9359-14 oder 10 melden).
Aus welchen Unterlagen bestehen die Briefwahlunterlagen und was ist mit
ihnen zu tun?
Die Briefwahlunterlagen enthalten folgende Unterlagen:
- Wahlschein,
- Stimmzettel für die Bundestagswahl am 27. September 2009,
- blauer Stimmzettelumschlag,
- roter Wahlbriefumschlag,
- Merkblatt zur Briefwahl mit Ausfüllhinweisen.
Der Wahlschein ist entsprechend den Ausfüllhinweisen im Merkblatt
auszufüllen. Bitte lesen Sie sich das Merkblatt vor dem Ausfüllen durch. Das
Feld „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlscheinformular ist
persönlich zu unterzeichnen. Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig
oder durch körperliche Gebrechen gehindert sind, den Stimmzettel zu
kennzeichnen, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die
Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie hat die „Versicherung
an Eides statt zur Briefwahl“ zu unterzeichnen. Außerdem ist die Hilfsperson zur
Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfestellung bei
der Wahl des/der gehinderten Wählers/Wählerin erlangt hat.
Der ausgefüllte Stimmzettel für die Bundestagswahl ist in den blauen
Stimmzettelumschlag zu stecken und zu verschließen. Der verschlossene blaue
Stimmzettelumschlag (der nur den ausgefüllten Stimmzettel enthält) und der
ausgefüllte Wahlschein sind in den roten Wahlbriefumschlag zu stecken, der
wiederum zu verschließen ist.
Wie gelangen die Wahlbriefe an das Wahlamt?
Wähler, die bei der Bundestagswahl durch Briefwahl wählen, müssen den roten
Wahlbrief unfrankiert in einen Briefkasten der Deutschen Post AG oder in den
Rathausbriefkasten einwerfen. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, 18.00
Uhr, beim Wahlamt vorliegen. Eine rechtzeitige persönliche Abgabe bzw.
Einwurf in den Rathausbriefkasten bzw. der postalische Rückversand (gebührenfrei
im Bereich der Deutschen Post AG) wird jedoch dringend empfohlen.
In den Wahlbenachrichtigungskarten, die jedem/jeder Wahlberechtigten bereits
zugegangen sind, sind der Wahlraum und die Nummer, unter der der/die
Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, angegeben. Außerdem
ist ein Hinweis darüber enthalten, ob dieser Wahlraum barrierefrei erreichbar
ist.
Für behinderte und andere Menschen mit Mobilitätsproblemen besteht die
Möglichkeit Briefwahl zu beantragen.
|
Verkehrsunterricht in der Abschlussklasse der Gutenbergschule (KW 38/2009)
Sperrung des Parkplatzes Gutenberghalle
Alle 3 bis 4 Jahre kommt das Verkehrssicherheitsmobil der
Polizeidirektion Reutlingen an die Gutenbergschule. Ziel dieses
Verkehrsunterrichtes ist es, die Abschlussklasse in Theorie und Praxis zu
unterrichten. Der Praxisteil wird auf dem Parkplatz der Gutenberghalle gegenüber
der Schule vermittelt. Daher wird der Parkplatz an folgenden Tagen und Zeiten
gesperrt:
Montag, 19.10.09: 7.00 – 15.30
Uhr
Dienstag, 20.10.09: 7.00 – 15.30 Uhr
Mittwoch, 21.10.09: 7.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag, 22.10.09: 7.00 – 12.00 Uhr
Die Gemeindeverwaltung bittet entsprechend um Beachtung und
Verständnis.
|
Hobby Kunst Ausstellung 2009 - Wieder ein voller Erfolg (KW 49/2009)
Das Klarinettenensemble der Musikschule Metzingen e. V. unter der Leitung von
Herrn Julian Trieb leitete erneut die Eröffnung der 16. Hobby-Kunst-Ausstellung
in Riederich ein. Bürgermeister Klaus Bender lobte in seiner Eröffnungsrede das
sehr breite Spektrum der handwerklich hochwertigen Ausstellungsobjekte. Sein
besonderer Gruß galt acht Ausstellern, welche in diesem Jahr ihre Premiere
bei der Hobby Kunst Ausstellung feierten. Nach zwei weiteren Stücken des
Klarinettenensembles konnten bei einem Glas Sekt die unterschiedlichen Künste
und Techniken von verschiedenen Aquarellen über Figuren, Keramik, textile
Arbeiten und Holzkunst bis hin zu Krippen bewundert werden. Die
Ausstellungseröffnung um 17:00 Uhr ermöglichte deutlich mehr Personen als vor
zwei Jahren die Teilnahme. Mit ca. 100 Interessierten war der Eröffnungstag als
Anregungen genutzt worden sich Ideen zu holen oder einfach nur genussvoll die
mit Liebe und viel Zeitaufwand gestalteten Kunstwerke und Handwerksarbeiten zu
betrachten.
Die Gemeindeverwaltung bedankt sich recht herzlich bei allen Künstlerinnen
und Künstler die wesentlich zum diesjährigen Erfolg der Ausstellung beigetragen
haben. Unser besonderer Dank gilt auch dem Klarinettenensemble der Musikschule
Metzingen e. V.
|
|
 |
 |
 |
 |
| |
Copyright © 2011.
Letzte Aktualisierung am 09.02.2010 |
|
|