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Gemeinde Riederich Mittelstädter Straße 17 72585
Riederich Tel.: 07123-93 59-0 Fax: 07123-9359-11 E-Mail: info@riederich.de
Öffnungszeiten Rathaus: Mo. - Fr. 9 Uhr - 12
Uhr Di. 15 Uhr - 19 Uhr
Bankverbindungen Kreissparkasse Reutlingen Kto. 900
557 BLZ 640 500 00
Volksbank Metzingen- Bad Urach Kto. 250 270 005 BLZ 640 912
00
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Halten und Parken im öffentlichen Straßenraum (KW 32/2008)
Die Gemeindeverwaltung weist auf die gesetzlichen
Bestimmungen zum Halten und Parken hin
Leider wird immer wieder falsches, gesetzwidriges Halten und
Parken festgestellt. Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Verkehrsteilnehmer
um entsprechende Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Die
Straßenverkehrsordnung schreibt zum Halten und Parken Folgendes vor:
§ 12 Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig
Ø an engen und an unübersichtlichen
Straßenstellen,
Ø im Bereich von scharfen Kurven,
Ø auf Beschleunigungsstreifen und
Verzögerungsstreifen,
Ø auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m
davor,
Ø auf Bahnübergängen,
Ø soweit es durch folgende Verkehrszeichen oder
Lichtzeichen verboten ist:
Ø Haltverbot (Zeichen 283),
Ø eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286),
Ø Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295, Buchstabe b,
bb),
Ø Richtungspfeile auf der Fahrbahn (Zeichen
297)
Ø Grenzmarkierung für Haltverbote (Zeichen
299),
Ø bis zu 10 m vor Lichtzeichen und den Zeichen
"Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren" (Zeichen 201), "Vorfahrt gewähren!"
(Zeichen 205) und "Halt! Vorfahrt gewähren!" (Zeichen 206), wenn sie dadurch
verdeckt werden und
Ø vor und in amtlich gekennzeichneten
Feuerwehrzufahrten,
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der
parkt.
(3) Das Parken ist unzulässig
Ø vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
Ø wenn es die Benutzung gekennzeichneter
Parkflächen verhindert,
Ø vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf
schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
Ø bis zu je 15 m vor und hinter
Haltestellenschildern (Zeichen 224),
Ø vor und hinter Andreaskreuzen (Zeichen
201)
Ø innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen
310 und 311) bis zu je 5 m,
Ø außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je
50 m,
Ø über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen,
wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) das
Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
Ø soweit es durch folgende Verkehrszeichen
verboten ist:
Ø Vorfahrtstraße (Zeichen 306) außerhalb
geschlossener Ortschaften,
Ø Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 Buchstabe
a) oder einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296 Buchstabe b),
Ø Parken auf Gehwegen (Zeichen 315), auch mit
Zusatzschild,
Ø Grenzmarkierung für Parkverbote (Zeichen 299)
und
Ø Parkplatz (Zeichen 314) mit Zusatzschild,
Ø vor Bordsteinabsenkungen.
(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie
mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb
geschlossener Ortschaften
Ø in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
Ø in Sondergebieten, die der Erholung
dienen,
Ø das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00
Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Ø Das gilt nicht auf entsprechend
gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an
Endhaltestellen.
(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei
Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten
Parkplätzen.
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der
Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt
ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel
auch für den, der nur halten will; jedenfalls muss auch er dazu auf der rechten
Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt,
neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten
Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit
auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen
220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen
darf nicht gehalten werden.
(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte
Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu
benutzen.
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Steigenlassen von Himmelslaternen (KW 35/2008)
Himmelslaternen werden auf dem Markt auch unter dem Namen
Himmelsfackeln, Skyballons, Skylaternen, Wunschlaternen oder
Mini-Heißluftballons angeboten. Die Himmelslaternen werden zum Steigen gebracht,
indem die Innenluft durch ein Brennmittel erhitzt wird. Die von den Herstellern
angegebenen Steighöhen betragen zwischen 150 und 500 Meter und die Brenndauer
bis zu 15 Minuten. Die Himmelslaternen gelten nach § 16 Abs. 1 Nr. 5
Luftverkehrs-Ordnung als ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb. Das
Steigenlassen von solchen Flugkörpern bedarf einer Erlaubnis des
Regierungspräsidiums als zuständiger Luftfahrtbehörde. Die Erlaubnis kann aber
in der Regel nicht erteilt werden, da neben der Gefährdung des Luftverkehrs auch
das unkontrollierbare Brandrisiko berücksichtigt werden muss. Da die Flugbahn
nicht beeinflusst werden kann, geht von den Himmelslaternen insbesondere bei
Trockenheit eine unberechenbare und erhebliche Gefahr für Wälder, Häuser, Wiesen
und Gärten aus. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Baden-Württemberg hat einen Typ einer solchen Himmelslaterne gutachtlich
untersucht und festgestellt, dass dieses Produkt nicht den Anforderungen nach
dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) sowie der Richtlinie über die
allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) entspricht.
Das Steigenlassen von Himmelslaternen ohne Erlaubnis ist eine
Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße mit bis zu 50.000 € geahndet
werden.
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Europawahl und Kommunalwahlen am 07. Juni 2009 (KW 39/2008)
Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes
Gruppenauskünfte an Parteien und andere Trägern von
Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl zum Europäischen Parlament und der
Kommunalwahlen am 7. Juni 2009
Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg in der
Fassung vom 23.2.1996 (GBl. S. 269) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2007
(GBl. S. 581) darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von
Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und
kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft
aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften
von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das
Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist; von wahlberechtigten ausländischen
Unionsbürgern darf die Meldebehörde außerdem Angaben über deren
Staatsangehörigkeiten zu den in § 34 Abs. 1 Satz 1 MG genannten Zwecken
nutzen.
Damit schutzwürdige Belange des Einzelnen nicht beeinträchtigt werden,
erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung, dass Betroffene die
Möglichkeit haben, durch einfache Erklärung gegenüber der Meldebehörde
die Nichtweitergabe von Meldedaten an politische Parteinen und
Wählergruppen zu bewirken. Eine Veröffentlichung unterbleibt, sofern eine
Auskunftssperre besteht oder wenn der Betroffene ausdrücklich verlangt, von der
Bekanntgabe seiner Daten abzusehen.
Alle wahl- oder stimmberechtigten Einwohner, die die Veröffentlichung bzw.
Weitergabe Ihrer Daten nicht wünschen, können dies mit dem nachfolgenden
Abschnitt dem Bürgermeisteramt bis zum 30.10.2008 mitteilen.
__________________________________
Ich widerspreche hiermit der Weitergabe meiner Meldedaten an politische
Parteien und Wählergruppen:
Name:___________________
Vorname:___________________________
Anschrift:_________________
Geburtsdatum:______________________
Datum:___________________
Unterschrift:__________________________
Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit,
d. h. bereits früher im Zusammenhang mit den genannten Wahlen eingelegte
Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.
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Hundekot auf Spielplätzen in Riederich !!! (KW 43/2008)
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass Hundehalter gemäß der
polizeilichen Umweltschutzverordnung Riederich § 14 dazu verpflichtet sind,
den Hundekot unverzüglich zu beseitigen. Wer sich nicht daran hält,
handelt ordnungswidrig. Anzeigen über Verunreinigung durch Hundekot ahnden
wir mit Verwarnungs- und Bußgeldern.
Bei unserer Gemeindeverwaltung gehen immer mehr Klagen über Hundekot auf
Gehwegen, Straßen und vor allem auf Spielplätzen ein, insbesondere auf dem
Spielplatz „Grüne Mitte“.
Für den größten Teil der Hundehalter in Riederich ist es selbstverständlich,
dass sie den Kot ihres Hundes sofort entfernen, Sie verhalten sich
vorbildlich.
Leider gibt es jedoch auch ein paar „schwarze Schafe“ in Riederich. Diese
Hundehalter glauben, die Hundesteuer befreie sie von der Pflicht, den Kot ihres
Hundes zu entfernen. Das ist jedoch nicht der Fall! Für die Beseitigung des
Hundekots ist allein der Hundebesitzer verantwortlich!
Dabei ist es leicht, die Reste des Geschäftes loszuwerden:
- Sie können diese in
einer mitgebrachten Plastiktüte in den nächsten Abfalleimer werfen,
- oder Sie holen sich
Hundekottüten, die kostenfrei im Bürgerbüro des
Rathauses, Zimmer 1 erhältlich sind.
Hundekot kann eine Gefahr für die Gesundheit sein!
Dabei bildet Hundekot einen Nährboden für Viren, Bakterien und Würmern, z.B.
den Hundebandwurm. Die Infektion mit dessen Larven kann beim Menschen zu Leber-
und Lungenerkrankungen führen. Im schlimmsten Fall können sogar tödliche
Erkrankungen ausgelöst werden. zudem werden Krankheitserreger im Hundekot auch
durch den Wind verbreitet.
Besonders bei Kindern besteht die Gefahr, dass sie sich mit diesen
Krankheitserregern infizieren.
Gerade die Kleinsten bewegen sich im Freien anders als Erwachsene. Ihre
Spaziergänge sind Entdeckungsreisen, bei denen sie immer wieder in Berührung mit
dem gesundheitsschädlichen Hundekot kommen können.
Kleinkinder aber auch älteren Kindern ist es nicht zuzumuten, auf
Spielplätzen und Wiesen zu spielen, die durch Hundekot verschmutzt sind.
Darum bitten wir Sie eindringlich um Ihre Mithilfe. Mit
verantwortungsvollem Verhalten leisten Sie einen Beitrag zum Schutz unserer
Kinder und zur Sauberkeit in unserer Gemeinde. Davon profitieren nicht nur Ihre
Mitmenschen, sondern auch Sie selbst, denn so tragen Sie dazu bei, auch die
Akzeptanz Ihres Hundes in der Gemeinde zu verbessern.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Ihre Gemeindeverwaltung Riederich
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Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch unzureichenden Hecken- und Baumschnitt (KW 43/2008)
Verkehrssicherung ist nicht nur Sache der Straßenverkehrs- und
Straßenbaubehörden. Auch die Eigentümer von Grundstücken an Straßen sind für die
Verkehrssicherheit mit verantwortlich. In diesem Zusammenhang muss leider immer
wieder festgestellt werden, dass Pflanzen von privaten Grundstücksflächen in den
öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, weil die Grundstückbesitzer es
unterlassen haben, ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Geh- und
Radwegen sowie Straßen zurück zu schneiden. Dadurch kann es zu einer Gefährdung
des Fahrzeugverkehrs, der Radfahrer und der Fußgänger kommen.
Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der
Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten 8. Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den
Gehweg benutzen müssen, und ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr,
die mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen können. Werden sie durch
überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte
Unfallgefahr. Um solche Gefahrensituationen für Radfahrer, aber auch für
Fußgänger zu vermeiden, sollten die Geh- und Radwege stets ungehindert benutzt
werden können.
Der Bewuchs entlang von öffentlichen Straßen sowie Geh- und
Radwegen muss bis zur Grundstücksgrenze zurück geschnitten werden. Das
gilt für eine Mindesthöhe von 2,30 m über Gehwegen, 2,50 m über Radwegen und
4,50 m über Fahrbahnen.
Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sog.
„Sichtdreiecke“ in einer Höhe von 80 cm ab Fahrbahnoberkante grundsätzlich von
jeder Bebauung (Gartenzaun, Hecke, Baum o. ä.) frei zu halten. Das
Sichtdreieck beschreibt ein Sichtfeld im Bereich von Straßeneinmündungen, das
ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in
eine übergeordnete Straße einbiegen will. Nach § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes
für Baden-Württemberg sind die Anrainer verpflichtet, Einrichtungen und
Anpflanzungen so anzulegen und zu beschneiden, dass die Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Je nach örtlicher
Situation kann ein Zurückschneiden im Eckbereich auf einer Länge von 10 und mehr
Metern erforderlich sein.
Um Gefahrensituationen zu vermeiden und eine sichere
Verkehrsführung zu ermöglichen, ist es unbedingt erforderlich, dass diese
Vorschriften eingehalten werden.
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Nachtruhestörung durch Pistolenschüsse (KW 45/2008)
Bei der Gemeindeverwaltung sind Hinweise und Beschwerden über
Nachtruhestörungen im Bereich der Mühlstraße eingegangen. Durch Schüsse
vermutlich aus Schreckschusswaffen wurde in den vergangenen Wochen die Nachtruhe
mehrfach massiv gestört. Wir weisen darauf hin, dass es sich hier um Verstöße
gegen die polizeiliche Umweltschutzverordnung der Gemeinde handelt. Wir
appellieren an die Verursacher dies künftig zu unterlassen. Sollte dies nicht
erfolgen, werden wir die Polizei um Unterstützung bitten und sämtliche Verstöße
– auch ggf. solche gegen das Waffenrecht –
ahnden.
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Mietangebot (KW 45/2008)
4-Zimmer-Wohnung Mittelstädter Straße 36
Die Gemeinde Riederich vermietet ab 01.01.2009 im Gebäude Mittelstädter
Straße 36 nachfolgende Wohnung:
4-Zimmer Wohnung im 1.OG (116 m²) und Garage.
Kaltmiete 690 Euro (zzgl. Garage und Nebenkosten,
2 Monatsmieten Kaution).
Die Wohnung wird zurzeit renoviert.
Interessenten können sich bis einschließlich 21.11.2008 bei der
Gemeindeverwaltung Riederich, Mittelstädter Straße 17,
72585 Riederich bewerben.
Weitere Informationen:
Herr Frey, Tel. 9359-22, Herr Pokrop Tel. 9359-20
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Gelbe Säcke (KW 45/2008)
Im Laufe des Monats wird die Entsorgungsfirma ALBA die Zustellung der Gelben
Säcke an alle Haushalte veranlassen.
Bei Bedarf können die Plastikrollen auch beim Bürgerbüro im Rathaus abgeholt
werden.
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Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg (KW 45/2008)
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Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK)
Baden-Württemberg
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Hohenzollernstr. 10, 70178
Stuttgart
I.
Meldepflicht
Der Stichtag zur Meldung der Tiere zur Beitragsveranlagung bei der TSK steht
auch dieses Jahr wieder an. Am 3. Dezember 2008 sind folgende Tiere
meldepflichtig:
1)
Pferde
(dazu gehören: Groß- und Kleinpferde, Ponys, Fohlen)
2)
Schweine (dazu gehören:
Muttersauen, Eber, Zuchtläufer, Mastschweine, Saug- und Absatzferkel, Mini-
und Hängebauchschweine)
3) Schafe
ab 10
Monate und älter (dazu gehören: weibliche Schafe, Böcke, Hammel)
4) Bienen
Bienen
müssen für 2009 nicht gemeldet werden, soweit diese über die örtlichen
Imkervereine im Land erfasst sind.
5) Geflügel
- Hühner
(dazu
gehören: Elterntiere, Legehennen, Junghennen, Küken, Schlacht- und
Masttiere)
- Truthühner / Puten (dazu gehören: Küken, Hennen, Hähne,
Schlacht- und Masttiere )
(Tierbesitzer mit bis zu 49 Stück Geflügel, die nur diese und keine anderen
beitragspflichtigen Tiere halten, sind weder melde- noch
beitragspflichtig)
Nicht zu melden
sind:
- Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die
Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und
Informationssystem für Tiere) herangezogen.
- Gefangen gehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine)
- Esel, Ziegen, Gänse
und Enten
Werden Tiere von mehreren Besitzern (Tierbesitzer) gemeinsam in einem
Tierbestand (Tierpension, Tiere in Herden, Reitställe etc.) gehalten, so gilt
der für diesen Bestand Verantwortliche als melde- und beitragspflichtiger
Tierbesitzer. Dieser meldet den Gesamtbestand.
Halten Sie eine der o.g. Tierarten und sind Sie bisher bei der
Tierseuchenkasse noch nicht gemeldet, so melden Sie die Tierhaltung bitte
formlos schriftlich nach.
Beginnen Sie innerhalb des Jahres mit der Tierhaltung o.g. Tierarten,
so ist der Beginn der Tierhaltung innerhalb von 2 Wochen formlos
schriftlich zu melden.
Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im
landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden.
Die Meldebögen werden Ende November 2008 versandt.
Sollten Sie bis zum 03.12.2008 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie
uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 20 des Gesetzes zur
Ausführung des Tierseuchengesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.
Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1.
Februar 2009 meldepflichtig.
Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und
Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2009 einen Meldebogen.
Besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. Hier erhalten
Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der
Tierseuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können
Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der
letzten 3 Jahre, erhaltene Leistungen, etc.) einsehen.
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Pflanzkübel zerstört (KW 46/2008)
Mutwillige Sachbeschädigung vor dem Rathaus
In der Nacht auf vergangenen Samstag haben Unbekannte einen der
beiden schweren Keramikpflanzkübel vor der Rathaustüre umgeworfen und
zerstört.
Außerdem wurde eine Pollerleuchte aus der Verankerung gerissen und
demoliert.
Der Schaden beläuft sich auf ca. 450 Euro.
Sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung der Tat beitragen können, nehmen
das Bürgermeisteramt oder das Polizeirevier Metzingen dankbar
entgegen.


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Gemeinderat auf Besichtigungstour (KW 39/2008)
Abgeschlossene und neue Projekte besichtigten die Mitglieder des Gemeinderats
kürzlich an einem Samstag Vormittag. In der Gutenbergschule wurden während der
Sommerferien Brandschutzmaßnahmen ausgeführt. Alle Treppenhäuser erhielten eine
Abtrennung durch Zwischenwände, deren Tür im Brandfall automatisch schließt und
somit einen rauchfreien Fluchtweg sicherstellt. Die Gemeinde
investierte rund 170.000 Euro in diesen 1. Bauabschnitt. Im nächsten
Jahr sind eine neue Außentreppe für die Aula sowie
die Modernisierung der schulinternen Brandmeldeanlage geplant. Fertig
gestellt ist auch die neue landwirtschaftliche Gemeinschaftsschuppenanlage an
der Robert-Bosch-Straße. 14 Grundstücksbewirtschafter haben sich zu
einer Baugemeinschaft zusammengeschlossen und die zwischen 50 und 120 m² großen
Einheiten errichten lassen. Darunter ist auch der Kleintierzuchtverein, der
seine Anlage an 3 Mitglieder zur Hühner- und Kaninchenzucht verpachten wird. Die
gesamte Fläche wurde von der Gemeinde Riederich erworben und an die
Bauherren weiterveräußert. Sechs Grundstücksanteile für
Erweiterungsbauten stehen noch zur Verfügung. Ebenso abgeschlossen wurde
die Übungsstrecke für Biker. Neben dem Stadionparkplatz können nun Jugendliche
mit geländegängigen Fahrrädern ihre Runden drehen. Ein Projekt für 2010
ist der neue Kanal und die Wasserleitung in der Industriestraße. Aufgrund dieser
umfangreichen Tiefbauarbeiten wird auch eine komplette Erneuerung der
Fahrbahn erforderlich. Die Gesamtkosten sind auf ca. 1,1 Mio. Euro veranschlagt.
Die Bauarbeiten werden, so Tiefbauingenieur Rainer Ambacher, ca. 8 bis 9
Monate in Anspruch nehmen. Besichtigt wurde ebenfalls der
veränderte Außenbereich des Kindergartens Auf der Raise. Die Geh- und
Fallschutzbeläge mussten in der Sommerpause von Grund auf erneuert
werden. Ein weiteres Spielgerät wird noch für 2009 eingeplant.
Ein besonderes Augenmerk gilt dem Hochwasserschutz am Ettwiesenbach.
Derzeit werden Möglichkeiten der Wasserrückhaltung unmittelbar östlich der
Bahnlinie untersucht. Die Ausweisung einer größeren Retentionsfläche soll die
Überschwemmungsgefahr im Bereich der Bachstraße auf ein Minimum reduzieren. Das
Gremium hat sich an Ort und Stelle von Landschaftsarchitekt Roland Lengtat
informieren lassen
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Besichtigung von Baustellen und Projekten (KW 36/2008)
Der Gemeinderat besichtigt am Samstag, 13. September abgeschlossene und
geplante Bauvorhaben.
Dazu wird freundlich eingeladen.
Treffpunkt ist um 09.00 Uhr an der Gutenbergschule.
Tagesordnung
1.
Gutenbergschule
(09.00 Uhr)
- abgeschlossene Brandschutzmaßnahmen im
Haupt- und Fachklassentrakt
2.
Industriestraße
(09.30 Uhr)
- geplante Kanal- und Wasserleitungserneuerung mit
Vollausbau
3. Kindergarten "Auf der
Raise"
(10.00 Uhr)
- Freiflächengestaltung
4.
Ettwiesenbach
(10.30 Uhr)
- weitere Hochwasserschutzmaßnahmen
5. Spielplatz beim
Alfred-Barner-Stadion
(11.00 Uhr)
- geplante
Neugestaltung
6. Übungsgelände für
Biker
(11.15 Uhr)
7. Landwirtschaftliche
Gemeinschaftsschuppenanlage
(11.30
Uhr)
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Sinnlose und unverschämte Verschmutzungen (KW 34/2008)
Während den Sommermonaten musste immer wieder festgestellt werden, dass
öffentliche Flächen mit leeren, zertrümmerten Glasflaschen und Verpackungsmüll
verschmutzt werden. Ein besonderes Ärgernis war die Unterführung an der
Landesstraße 374 nach Mittelstadt. Dort wurden in den vergangenen Wochen
mehrfach Glasflaschen zerschlagen und Getränkeverpackungen achtlos weggeworfen.
Die Gemeindeverwaltung appelliert an die Vernunft der Betroffenen und bittet
dringend, dies künftig zu unterlassen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass
derartige Verschmutzungen einen Verstoß gegen die polizeiliche
Umweltschutzverordnung der Gemeinde darstellen und mit einer Geldbuße geahndet
werden.
Mehrere Radfahrer haben sich an den Glasscherben schon einen defekten Reifen
geholt. Außerdem sind die Glasscherben bei einem Sturz ein sehr gefährliches
Verletzungsrisiko.
Die Gemeindeverwaltung bittet auch alle Bürgerinnen und Bürger um
Unterstützung bei der Ermittlung der Verursacher.
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Übungsgelände für Biker (KW 32/2008)
Unterhalb des Parkplatzes beim Alfred-Barner-Stadion ist eine neue
Übungsstrecke für Biker entstanden.
In den vergangenen Wochen wurde die ehemalige Lagerfläche zwischen Parkplatz
und Häckselplatz so modelliert, dass Anfänger und Geübte mit BMX-Räder oder
Mountainbikes in unterschiedlichen Schwierigkeitsbereichen ihre Geschicklichkeit
auf diesem Gelände weiter entwickeln können. Damit ist die Gemeinde einem Wunsch
zahlreicher Jugendlicher nachgekommen, die sich seit Längerem für ein solches
Gelände interessieren.
Das Bürgermeisteramt weist auf Folgendes hin:
Die Benutzung ist nur für Fahrräder zugelassen und erfolgt auf eigenes
Risiko..
Beim Fahren besteht Helmtragepflicht.
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Kindergarten Auf der Raise - Neugestaltung der Freiflächen (KW 32/2008)
In diesen Tagen finden bauliche Veränderungen im Außenbereich des
Kindergartens statt. Die Geh- und Fallschutzbeläge müssen neu verlegt werden.
Dabei werden die Mitarbeiter des Bauhofes von einigen Eltern tatkräftig
unterstützt. Herzlichen Dank für diese beispielhafte ehrenamtliche
Mitwirkung.


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Tour de Ländle (KW 29/2008)
4. Etappe führt auch durch Riederich
Die diesjährige "Tour de Ländle" führt am 28. Juli auf ihrer 4. Etappe von
Schorndorf nach Reutlingen auch durch Riederich. In der Zeit
zwischen ca. 14.15 und 15.00 Uhr wird das große Teilnehmerfeld mit mehreren
tausend Radfahrern hier erwartet. Der Streckenverlauf ist von Bempflingen
kommend über die Kleinbettlinger, Stuttgarter und Metzinger Straße vorgesehen.
Die Anlieger werden gebeten, ihre Fahrzeuge im genannten Zeitraum nicht auf der
Fahrbahn zu parken. Stattdessen sind viele Zuschauer erwünscht, die die
Mitfahrenden begrüßen. Das Fahrerfeld wird von Polizeifahrzeugen begleitet und
genießt auf den Straßenabschnitten Vorrang. Autofahrer müssen deshalb mit
Wartezeiten rechnen
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Kinderspielplätze (KW 30/2008)
Die Erneuerung einiger Spielplätze wurde in der vergangenen Woche
von den Mitarbeitern des Bauhofs fortgesetzt. Insbesondere sind in der Grünen
Mitte sowie an der Stegäcker- und Jusistraße neue Schaukeln aufgestellt
worden. Dort werden auch in den nächsten Tagen noch die restlichen Geräte
(Tarzanbahn und Tischtennisplatte) montiert.

 Heinz Schleppe befestigt in der Grünen Mitte eine attraktive Nestschaukel
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„Baulinienplan vom 29.11.1950/ 25.07.1961 Flurstück Nummer 211/2“ (KW 30/2008)
Aufhebung des Baulinienplans vom 29.11.1950/ 25.07.1961 Flurstück
Nummer 211/2, Weiherstraße 12
Öffentliche Bekanntmachung Einleitung des Verfahrens und
Auslegung
1. Bekanntmachung über die Einleitung
des Verfahrens zur Aufhebung des Baulinienplans
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.07.2008 gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des
Baulinienplans einschließlich Bauverbotsfläche vom 29.11.1950/ 25.07.1961
Flurstück Nummer 211/2 beschlossen.
2. Planbereich
Der Planbereich ist aus dem Lageplan des Vermessungsamtes Reutlingen vom
20.03.1961 zu entnehmen.
3. Öffentliche Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB
Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Aufhebungsbeschluss und die Begründung für die
Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Dabei ist jedem Bürger und den
Fachbehörden Gelegenheit zu geben, Anregungen vorzubringen.
Der Planentwurf liegt von Freitag, 08. August 2008 bis einschließlich
Montag, 08. September 2008 beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer
8, und im Foyer EG, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich an den üblichen
Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Hier besteht die Möglichkeit, sich zum
Aufhebungsverfahren schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung oder der
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Bebauungsplan- oder
Satzungsverfahren nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Riederich, 24.07.2008
gez.
Klaus Bender
Bürgermeister
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„Baulinienplan vom 21.10.1954 Flurstücke Nummer 1122 und 1124“ (KW 30/2008)
Änderung des Baulinienplans vom 21.10.1954 Flurstücke Nummer 1122
und 1124, Gartenstraße 11 und 13
Öffentliche Bekanntmachung Einleitung des Änderungsverfahrens,
Entwurfsanerkennung und Auslegung
1. Bekanntmachung über die Einleitung
des Verfahrens zur Änderung des Baulinienplans
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.07.2008 gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des
Baulinienplans vom 21.10.1954 Flurstücke Nummer 1122 und 1124 beschlossen.
2. Bekanntmachung des
Gemeinderatsbeschlusses über die Billigung des geänderten Planentwurfs
Der Gemeinderat hat ebenfalls in der Sitzung vom 23.07.2008 das Bauverbot in
den südwestlichen Grundstücksbereichen der Flurstücke Nummer 1122 und 1124,
Gartenstraße 11 und 13, aufgehoben.
3. Planbereich
Der Planbereich ist aus dem Lageplan des Vermessungsamtes Reutlingen vom
14.06.1956 zu entnehmen.
4. Öffentliche Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB
Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Änderungsbeschluss und die Begründung für die
Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Dabei ist jedem Bürger und den
Fachbehörden Gelegenheit zu geben, Anregungen vorzubringen.
Der Planentwurf liegt von Freitag, 08. August 2008 bis einschließlich
Montag, 08. September 2008 beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer
8, und im Foyer EG, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich an den üblichen
Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Hier besteht die Möglichkeit, sich zum
Aufhebungsverfahren schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung oder der
Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Bebauungsplan- oder
Satzungsverfahren nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Riederich, 24.07.2008
gez.
Klaus Bender
Bürgermeister
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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.07.2008 (KW 31/2008)
Teilraumuntersuchung für den Kooperationsraum
Bempflingen-Grafenberg-Großbettlingen-Kohlberg-Riederich angestoßen
Der Gemeinderat hat mit großer Mehrheit eine weitere interkommunale
Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden Bempflingen-Grafenberg-Großbettlingen
und Kohlberg beschlossen. Hierfür wurde die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung
GmbH beauftragt eine Teilraumuntersuchung für den Kooperationsraum zu
erarbeiten. Ziel ist es die Zusammenarbeit der Gemeinden zur Stärkung der
teilräumlichen Entwicklungen zu fördern. Das Vorhaben ‚regionsübergreifender
Kooperationsraum’ soll zukunftsweisend ausgerichtet werden und folgende Themen
bearbeiten. Regionalplan und regionale Entwicklungstendenzen, Leitbilder und
Ziele für den Kooperationsraum, Bildung und Betreuung, soziale und kulturelle
Infrastruktur, Freizeitinfrastruktur, Versorgung / Einzelhandel, technische
Infrastruktur, Wirtschaftsförderung und Gewerbeentwicklung, Tourismus und
öffentlicher Personennahverkehr sowie die Vorstellung und Verabschiedung eines
Handlungsprogramms.
Langfristig soll hierdurch das Entwicklungspotenzial dieses Kooperationsraums
inmitten der europäischen Metropolregion Stuttgart gesichert werden. Dies ist
insbesondere für Gemeinden wie Riederich bedeutungsvoll, da diese nicht als
Klein- oder Unterzentrum im Landesentwicklungsplan ausgewiesen sind. Der
Finanzierungsanteil der Gemeinde beträgt ca. 6.600 €.
Aufhebung der Baulinie einschließlich Bauverbotsfläche vom 29.11.1950 für
das Flst. Nr. 211/2
Der Gemeinderat hat einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung
der Baulinie einschließlich Bauverbotsfläche vom 29.11.1950 in der Weiherstraße
12 für das Flst. Nr. 211/2 beschlossen. Nachdem keine städtebaulichen Gründe für
ein Festhalten an dieser Baulinie gesehen werden, wurde das förmliche
Aufhebungsverfahren eingeleitet. Auf die nachfolgende
öffentliche Bekanntmachung wird hingewiesen.
Änderung des Baulinienplans vom 21.10.1954
Der Gemeinderat hat einstimmig die Einleitung des Änderungsverfahrens für den
Baulinienplan vom 21.10.1954 für die Grundstücke Gartenstraße 11 Flst. Nr. 1122
und die Gartenstraße 13 Flst. Nr. 1124 beschlossen. Der jeweils südwestliche
Teil der beiden betroffenen Grundstücke ist in dem Baulinienplan als nicht
überbaubare Grundstücksfläche (Bauverbotszone) ausgewiesen. Städtebauliche
Gründe für ein Festhalten an dieser Bauverbotszone werden nicht gesehen. Vor dem
Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung ist eine Innerortsverdichtung
bei angemessenen Grundstücksgrößen wünschenswert. Daher wurde das
Änderungsverfahren eingeleitet. Auf die öffentliche Bekanntmachung über die
Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Baulinienplans, welche
nachfolgend abgebildet ist, wird verwiesen.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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13. Bürgerfest (KW 28/2008)
Kinderumzug bildete Auftakt
Bei traumhaftem Wetter - zumindest am Samstag - und erneut rekordverdächtigen
Besucherzahlen fand am vergangenen Wochenende das 13. Riedericher Bürgerfest auf
dem Raiseplatz statt. Dank der hervorragenden Vorarbeit und dem reibungslosen
Aufbau durch die Vereine und den Bauhof sowie dem Verständnis der betroffenen
Anwohner, konnten viele schöne Stunden auf dem Festgelände verbrachten werden.
Leider war der Sonntagnachmittag durch den 2-stündigen Regenschauer empfindlich
gestört. Das Rahmenprogramm und der Trödelmarkt mussten deshalb etwas verkürzt
werden.
Die Kindergartenkinder sowie die Schülerinnen und Schüler der Gutenbergschule
haben, begleitet durch die Blaskapellen der Musikvereine Bempflingen und
Riederich, in sehr kreativer und eindrucksvoller Weise das Thema „Sport“
dargestellt. Viele Zuschauer säumten am Samstagnachmittag die Gehwege, um den
Umzug von der Gutenbergschule bis zum Raiseplatz zu erleben. Wie schon vor zwei
Jahren war der Umzug auch diesmal ein sehr gelungener Festauftakt.
Wir bedanken uns bei den vielen Helferinnen und Helfern, den Akteuren sowie
bei den Sponsoren des Rahmenprogramms für ihre Mitwirkung und die Unterstützung.
Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden und Sponsoren recht herzlich für die
tolle Unterstützung.
Hier einige Impressionen vom vergangenen Festwochenende:
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 Die Karate Vorführung vom TSV konnte nach Wetterbesserung wieder auf der Bühne erfolgen.
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Kinderkonzert in der Bibliothek mit dem „Duo Rubanta“. Ca 40 begeisterte Kinder und Eltern haben die Bibliothekräume gefüllt
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 Schweißtreibende Arbeit: Der Sägewettbewerb, die beiden Teams der Freiwilligen Feuerwehr Riederich bewiesen die meiste Ausdauer. Der Einzug ins Finale lag aller-dings nur 2 Sekunden vor dem Team 2 des Kleintierzuchtvereins.
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Abendprogramm mit den „Neckartalern“
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Die Tanzvorführung der Kindergartenkinder Auf der Raise musste wegen starken Regenfällen leider in das Feuerwehrgebäude verlegt werden.
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 Bürgermeister Klaus Bender erklärt das 13. Riedericher Bürgerfest für eröffnet
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Gemeinsamer Auftritt der Musikvereine Bempflingen und Riederich als musikali-schen Festauftakt.
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Am Samstagnachmittag ist der Festplatz wieder bis zum letzten Sitz- und Stehplatz gefüllt - Das Riedericher Bürgerfest
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 Auch die Olympischen Spiele dürfen bei diesem Thema nicht fehlen.
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Begeisterte Fußballfans des Fanclubs Kindergarten Raise bei ihrem Einzug auf dem Festplatz.
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Die Bempflinger Blasmusik unterstütze den Festumzug. Ein herzliches Dankeschön an den Musikverein Bempflingen.
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 Mit Spannung wird der Kinder- und Schülerumzug erwartet
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Den Auftakt des Umzuges macht die Blaskapelle des Riedericher Musikvereins
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Die "Riedericher Kickers", neue Abteilung des TSV?
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Ferienprogramm 2008 (KW 28/2008)
Liebe Kinder,
für das Ferienprogramm 2008 könnt Ihr eure Anmeldung
bis Freitag, 11. Juli, 12 Uhr abgeben.
Ab Mittwoch, 16. Juli hängen dann im Rathaus, Erdgeschoss
die Listen mit den ausgelosten Teilnehmern aus.
Beim Ferienprogrammpunkt Nr. 15 „Sportschießen“ hat sich im Datum ein
Schreibfehler eingeschlichen: Es muss Freitag, 08.08.2008
heißen.
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Glasscherben bergen hohes Verletzungsrisiko (KW 28/2008)
Junge erleidet tiefe Schnittwunde
Ein durch herumliegende Glasscherben verursachter Unfall veranlasst das
Bürgermeisteramt auf das hohe Verletzungsrisiko durch unsachgemäßen Umgang mit
Glasflaschen hinzuweisen. Beim Spielen auf dem Bolzplatz an der Hegwiesenstraße
(neben der Skateanlage) zog sich ein Junge vor wenigen
Tagen eine schwere Beinverletzung zu. Immer wieder müssen die
Mitarbeiter des Bauhofes beim Rasenmähen feststellen, dass auf öffentlichen
Grün- und Spielflächen zerschlagene Glasflaschen liegen. Häufig handelt es sich
um "Überbleibsel" abendlicher Aufenthalte von Jugendlichen, bei denen nicht nur
Alkoholika konsumiert, sondern auch in unsinniger Weise Flaschen
zerschlagen werden und im Gebüsch oder auf Rasenflächen liegenbleiben. Neben der
hässlichen Umweltverschmutzung gefährden die Verursacher auch auf
fahrlässige Art die Gesundheit anderer. Wir appellieren deshalb an die
Eltern, im Rahmen ihrer Erziehungs- und Aufsichtspflicht auf ihre Kinder
einzuwirken, damit diese unschönen Begleiterscheinungen mit - wie in diesem Fall
folgenschweren Auswirkungen - unterbleiben.
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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.07.2008 (KW 28/2008)
Planung von 3 Mehrfamiliengebäuden im Wohnquartier „Baldauf-Areal“
Der Gemeinderat hat mit großer Mehrheit dem Bauträger bel-arc
Projektgesellschaft mbH i.G. (Schorndorf) eine Bau- und Vermarktungsoption für
die Hanggrundstücke im Wohnquartier „Baldauf-Areal“ zur Errichtung von 3
Mehrfamiliengebäuden eingeräumt. Als Grundlage für das Projekt dienen die Pläne
des Architekturbüros Niemeyer (Ebersbach/Fils) vom 02.06.2008. Die Option endet,
sofern bis zum 31.03.2009 keine Grundstücksverkäufe zustande gekommen sind.
Insgesamt sollen an dieser Stelle 16 Eigentumswohnungen entstehen.
Überlassung einer gemeindlichen Grundstücksfläche an den
Kleintierzuchtverein Riederich e.V.
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dem Kleintierzuchtverein
Riederich e.V. zur Errichtung eines Schuppens für Zwecke der Kleintierhaltung
eine Fläche mit ca. 3 Ar im Sondergebiet „Gemeinschaftsschuppenanlage Vogelsang“
unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Nachdem in der Vergangenheit dem
Schützenverein und dem Turn- und Sportverein gemeindliche Grundstücksflächen für
den Bau ihrer Vereinsanlagen unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden,
erfolgt nun beim Kleintierzuchtverein ein gleiches Vorgehen.
Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung
Der Gemeinderat hat einstimmig die Neufassung der Satzung über die
Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr
gefasst. Der Ausschuss der Freiwilligen Feuerwehr hatte eine Anpassung der
Entschädigungssätze für den Bereich der Funktionsträger vorgeschlagen.
Neufassung der Feuerwehrkostenerstattungssatzung
Der Gemeinderat hat mit breiter Mehrheit die Neufassung der Satzung zur
Regelung der Kostenerstattung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr
Riederich beschlossen. Die letzte Anpassung des Kostenverzeichnisses für
Leistungen der Feuerwehr Riederich liegt bereits 7 Jahre zurück, weshalb
Verwaltung und Feuerwehr den Gerätebestand aktualisiert und die Erstattungssätze
fortgeschrieben haben. Dabei wurden sowohl Erhöhungen als auch Ermäßigungen
festgesetzt.
Gutenberghalle
- Antrag des Handels- und Gewerbevereins auf Befreiung der Benutzungsgebühr
für die Leistungsschau 2008
Der HGV hatte eine Befreiung von Miet- und Nebenkosten für die Benutzung der
Gutenberghalle anlässlich der Leistungsschau am 26./27. September 2008
beantragt. Das Gremium ist dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig gefolgt, die
hierfür anfallende Gebührenhöhe mit der Standgebühr der Gemeinde zu verrechnen
und die restliche Gebühr in Höhe von ca. 120 € dem HGV als Wirtschaftsförderung
zu erlassen. Die anfallenden Nebenkosten (Stromverbrauch) werden jedoch, wie
auch bei der letzten Leistungsschau im Jahr 2004, dem HGV in Rechnung gestellt.
Die Gemeinde wird einen kleinen Stand belegen und diesen den Bauträgern
Immobilienwerk sowie bel-arc Projektgesellschaft mbH zur Präsentation der
Projekte auf dem Baldauf-Areal überlassen.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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Änderung der Vorfahrtsregelung in der Bachstraße (KW 28/2008)
Künftig wieder „rechts vor links“ an den Kreuzungen
Bachstraße/Stegäckerstraße, Bachstraße/Ermsweg und Bachstraße/Wehrstraße
Am Mittwoch, 23. Juli 2008, wird die Vorfahrtsregelung an den
Kreuzungen Bachstraße/Stegäckerstraße, Bachstraße/Ermsweg und
Bachstraße/Wehr-straße wieder auf die in allen 30 km/h-Zonen übliche Regelung
„rechts vor links“ geändert. Aus zuschussrechtlichen Gründen – für den Bau der
Ermsbrücke in der Bachstraße wurde der Gemeinde vom Regierungspräsidium
Finanzhilfe nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gewährt – musste diese
vom Grundsatz abweichende Vorfahrtsregelung für den Zeitraum der 10
jährigen Bindefrist des Zuschusses aufrecht erhalten bleiben. Diese Bindefrist
ist jetzt abgelaufen, so dass wieder eine einheitliche Vorfahrtsregelung
getroffen werden kann. Für eine „Eingewöhnungsphase“ von 4 Wochen wird das
Hinweisschild „Geänderte Vorfahrt“ in der Bachstraße aufgestellt.
Die Gemeindeverwaltung bitte alle Verkehrsteilnehmer um
Beachtung.
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Rasenschnitt gehört nicht auf den Häckselplatz (KW 26/2008)
Der Häckselplatz ist für die Annahme und Verwertung von holzigem Material
eingerichtet. Frischer Rasenschnitt eignet sich jedoch nicht für die dortige
Lagerung, weil das Gras verklumpt und verschimmelt.
Deshalb werden diese Grünabfälle auf dem Häckselplatz ab sofort nicht mehr
angenommen. Sie können bei der Annahmestelle ’Alter Bauhof’, Industrie-straße 10
(samstags von 10 – 12 Uhr) abgegeben oder über die Biotonne entsorgt werden.
Immer häufiger wird auch festgestellt, dass Grünabfälle am Rande des
Häckselplatzes liegenbleiben. Wenn schon Garten- und Grundstücksbesitzer
außerhalb der Öffnungszeiten den Häckselplatz aufsuchen, sollten sie das Grüngut
an der richtigen Stelle hinterlassen und deshalb die kleine Wegstrecke zu Fuß
zurücklegen.
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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.06.2008 (KW 24/2008)
Bauliche Maßnahmen zum Brandschutz in der Gutenbergschule – Vergabe der
Bauleistungen
Der Gemeinderat hat einstimmig die Trockenbauarbeiten für die
Brandschutzmaßnahmen zum Angebotspreis in Höhe von ca. 17.900 € an die Firma
Anton Geiselhardt GmbH & Co.KG aus Reutlingen vergeben. Mit den
Metallbauarbeiten wurde die Firma Legner aus Igersheim zum Angebotspreis in Höhe
von 62.600 € beauftragt. Darüber hinaus beauftragte der Gemeinderat die
Verwaltung, die notwendigen Ergänzungsarbeiten aus den Bereichen Elektro, Maler,
Schreiner, Schlosser und Fliesenleger an örtliche fachkundige Handwerksbetriebe
zu vergeben. Aufgrund der positiven Ausschreibungsergebnisse kann davon
ausgegangen werden, dass die im Haushaltsplan 2008 eingestellten Mittel für die
Brandschutzmaßnahmen ausreichend bemessen sind. Auch die Modernisierung der
Alarmierungsanlage der Gutenbergschule Riederich, welche derzeit von Verwaltung
und Fachplaner untersucht wird, kann damit im Haushaltjahr 2008 finanziert
werden.
Wohngebiet „Baldauf-Areal“ – Bauträgerplanung für die Hangbebauung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Klaus Bender Herrn
Bernhard Vogelmann und Ralf Eric Hradil von der bel-arc Projektgesellschaft mbH
i.G., welche ihr Interesse bekundet haben, als Bauträger die Hanggrundstücke im
Baldauf-Areal mit Mehrfamilienhäusern zu bebauen. Der planende Architekt, Herr
Heitho Niemeyer, vom Büro niemeyerarchitekten stellte die Planung anhand der
vorliegenden Grundrisse dem Gremium vor. Der Gemeinderat nahm hiervon zustimmend
Kenntnis. Die Vergabe der Planungsoption an die bel-arc Projektgesellschaft mbH
i.G. soll in einer der nächsten Sitzung des Gemeinderates erfolgen.
Kindergarten Auf der Raise – Gestaltung der Spiel- und Freiflächen
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, im Außenbereich des Kindergartens
Auf der Raise notwendige Belagsveränderungen durchzuführen und ein neues
Spielgerät zu beschaffen. Die Durchführung der Maßnahme wird in den Sommerferien
des Kindergartens erfolgen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca.
11.400 €.
Unter Berücksichtigung eines Veranstaltungserlöses des Kindergartens in Höhe
von 500 € und unter Einbeziehung von Eigenleistungen der Eltern beschloss der
Gemeinderat eine überplanmäßige Ausgabe gegenüber dem Haushaltsplan mit
rd. 3.000 €. Bürgermeister Klaus Bender bedankte sich für die Bereitschaft der
Eltern, durch aktive Mithilfe zu einer Kostenreduzierung beizutragen.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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Bauarbeiten Königsberger Straße (KW 24/2008)
In der kommenden Woche beginnen die Bauarbeiten für die Auswechslung der
Wasserleitung in der Königsberger Straße (Abschnitt zwischen Dresdener und
Goethestraße). Anschließend wird der Fahrbahnbelag erneuert. Mit den
Tiefbauarbeiten ist die Fa. Henzler-Bau (Riederich) beauftragt. Die
Verlegearbeiten erfolgen durch den Bauhof in Zusammenarbeit mit der Fa. Class.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 45.000
Euro.
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Skateanlage neu gestrichen (KW20/2008)
Die Skateanlage (Funpipe) bei der Gutenberghalle ist nach 10 Jahren
erstmals neu gestrichen worden. In einer mehrtägigen Gemeinschaftsaktion von
Bauhof und Schülern der Gutenbergschule wurde die Bahn in der vergangenen Woche
bei idealen Wetterbedingungen zunächst entrostet, dann grundiert, am
nächsten Tag mit einem 2-maligen Grundanstrich versehen und
abschließend mit der Endfarbe beschichtet. Bei der Auswahl des
Anstrichmaterials wurde die Gemeinde von der örtlichen Fa. Häke -
Oberflächentechnik beraten und unterstützt
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Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.05.2008 (KW 20/2008)
Vergabe der Straßen- und Gehweginstandsetzungsarbeiten
Der Gemeinderat hat einstimmig die Straßensanierungsarbeiten im aktuellen
Jahr an die Firma Vohl aus Leinfelden-Echterdingen mit einer Auftragssumme von
ca. 38.700 € vergeben. Mit der Sanierung der Kanal-, Hydrant- und
Straßeneinlaufschachtabdeckungen wurde die Firma Beck aus Bad Rappenau mit einem
Auftragsvolumen von ca. 34.500 € beauftragt. Die Ausschreibungsunterlagen für
die Straßeninstandsetzungsmaßnahmen wurden an 7 Bewerber ausgegeben, davon sind
5 Angebote eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Vohl aus
Leinfelden-Echterdingen abgegeben. An insgesamt 10 Bewerber wurden die
Ausschreibungsunterlagen für die Sanierung von Schachtabdeckungen ausgegeben.
Hiervon sind 6 Angebote eingegangen. Die Firma Beck aus Bad Rappenau hatte hier
das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Erneuerung der Wasserleitung in der Königsberger Straße
Der Gemeinderat hat einstimmig die Tiefbau- und Straßenarbeiten an die Firma
Henzler Bau aus Riederich mit einer Angebotssumme von ca. 42.000 € vergeben. Mit
der Lieferung des Wasserleitungsmaterials wurde die Firma HTI Hezel aus
Herrenberg zum Angebotspreis von ca. 1.500 € beauftragt. Die
Ausschreibungsunterlagen für die Erneuerung der Wasserleitung in der
Königsberger Straße im Bereich zwischen Dresdener- und Goethestraße wurden an 7
Bewerber ausgegeben. Hiervon sind 6 Angebote eingegangen. Das wirtschaftlichste
Angebot hatte die Firma Henzler Bau abgegeben.
Für die Lieferung von Wasserleitungsmaterial wurde eine beschränkte
Ausschreibung unter zwei Lieferanten durchgeführt. Die Bauarbeiten sollen in
Kürze beginnen.
Überlegungen zum Erhalt des Hauptschulstandorts Riederich
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Klaus Bender
Schulamtsdirektor Horst Erdmann sowie Rektorin Isabel Heisig und Konrektor
Detlef Orendi. Die Vorgabe des Kultusministeriums bezüglich der
Mindestschülerzahl an Hauptschulen beträgt 85 Schüler. Dies wird in Zukunft in
Riederich leider nicht mehr zu erreichen sein. Aktuell besuchen 74
Hauptschüler die Gutenbergschule. Derzeit werden die Klassen 5 und 6 kombiniert
unterrichtet. Bürgermeister Klaus Bender führte aus, dass verschiedene
Kooperationsmöglichkeiten mit Nachbargemeinden geprüft wurden. Leider konnte
hierbei keine zufriedenstellende Form der Zusammenarbeit bzw. ein dauerhafter
Erhalt aller Hauptschulen mit jedem Jahrgang erreicht werden.
Bürgermeister Klaus Bender hob deutlich hervor, dass die Gemeinde bestrebt
ist, die Hauptschule am Ort zu halten, weil die Qualität und die Leistung der
Gutenbergschule als ausgezeichnet eingestuft werden darf. Schulamtsdirektor
Erdmann berichtete dem Gremium, dass von Seiten des Schulamtes aus mit keinem
Standort so intensiv verhandelt und beraten wurde, wie mit Riederich. Für das
Jahr 2012 werden im Landkreis Reutlingen 15% weniger Grundschüler und ca. 21%
weniger Hauptschüler erwartet. Die Quoten auf die weiterführenden Schulen im
Landkreis stellen sich wie folgt dar: 26% Hauptschule, 33% Realschule und 40%
Gymnasium.
Herr Erdmann erläuterte dem Gremium die Entwicklung der Schülerzahlen an der
Gutenbergschule. Im aktuellen Schuljahr 2007/2008 besuchen 175 Grundschüler und
74 Hauptschüler die Gutenbergschule. Im kommenden Schuljahr 2008/2009 wird die
Zahl der Grundschüler auf 159 sinken und die Zahl der Hauptschüler auf 68. Für
das Jahr 2012 werden nur noch 139 Grundschüler und 65 Hauptschüler
prognostiziert. Die Vorgabe des Kultusministeriums für eine ausreichende
Übertragung von Lehrerdeputaten beläuft sich bei Grundschulen aus mindestens 40
Schüler und bei Hauptschulen auf mindestens 80 Schüler. Der Teiler bei
Grundschulklassen liegt derzeit bei 31 Schülern, die Vorgabe bei sogenannten
Kombinationsklassen, jahrgangsübergreifendem Unterricht, beläuft sich auf
maximal 28 Schüler.
Schulrat Erdmann fasste zusammen, dass derzeit keine vorschnelle Entscheidung
über die Zukunft der Hauptschule in Riederich getroffen wird. Der Schulstandort
wackelt zwar, aber er steht nach wie vor. Das Kreisschulamt agiert hier in enger
Absprache mit dem Regierungspräsidium und der Gemeinde. Aus der Mitte des
Gemeinderats wurde einmütig betont, dass eine Auflösung des Hauptschulstandorts
in Riederich äußerst fatal wäre. Die Gemeinde leistet volle Unterstützung für
den Erhalt der Hauptschule in Riederich. Seitens des Gremiums wurde auch
bemängelt, dass die Landespolitik im Schulbereich das Wohl der Kinder nicht
immer an oberster Stelle sieht. Des Weiteren wurde kritisch angemerkt, dass es
für Hauptschüler kein Wahlrecht wie für Realschüler und Gymnasiasten gibt. Würde
dies eingeführt werden, gäbe es einen Wettbewerb unter den Hauptschulen und es
würde sich sehr schnell zeigen, welcher Standort und welche Schule gute Arbeit
leistet.
Jahresbericht der Bibliothek für die Jahre 2006/2007
Zu diesem Tagesordnungspunkt berichteten die beiden Büchereiangestellten Frau
Marion Schweikardt und Frau Sabine Leukert. Die wesentlichen Inhalte des
schriftlich vorliegenden Jahresberichts, insbesondere die Zahl der
Medieneinheiten und die Ausleihzahlen wurden dem Gremium erläutert. Die Analyse
der Ausleihzahlen hat ergeben, dass vor allem Lehr- und Hörbücher von den
Nutzern sehr gut angenommen werden. Die Auswirkungen der Rechtschreibreform sind
auch in unserer Bücherei spürbar, die Bücher für Leseanfänger müssen nun
sukzessive ausgetauscht werden. Erfreulich ist die große Anzahl der Vielleser in
der Altersgruppe von 10 – 13 Jahren. Die Büchereibeschäftigten ermöglichen es
dieser Gruppe auch immer wieder, bei der Beschaffung von Büchern deren Wünsche
mit einzubringen. Bürgermeister Klaus Bender bedankte sich bei Frau
Schweikardt und Frau Leukert für den Sachstands- und Rechenschaftsbericht. Die
Arbeit der Bibliothek in Riederich wird durchweg sehr gut angenommen und
allseits geschätzt.
Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 –
2013
Der Gemeinderat hat einstimmig folgende Personen in die Vorschlagsliste für
das Amtsgericht für die Wahl der Schöffen gewählt: Frau Ursula Brenner, Frau
Doris Schöllig, Herr Dieter Kromer, Herr Gerhard Wurz, Herr Hans-Jürgen Zöllner.
Widmung der öffentlichen Straßen und Wege im Wohngebiet
„Baldauf-Areal“
Der Gemeinderat hat einstimmig die Dr.-Konrad-Baldauf-Straße dem öffentlichen
Verkehr gewidmet. Des Weiteren wurden die Fußwege ebenfalls dem öffentlichen
Fußgängerverkehr gewidmet. Das Straßengesetz des Landes Baden-Württemberg
fordert für öffentliche Straßen eine Widmung, welche per Gemeinderatsbeschluss
festzulegen ist.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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Maibaumfeier 2008 (KW 19/2008)
Am vergangenen Mittwoch fand das traditionelle Aufstellen unseres Maibaums
beim Rathaus statt. Leider musste das Rahmenprogramm bedingt durch das schlechte
Wetter ausfallen. Nachfolgend eine Bildernachlese zu der Maibaumfeier.
Der gemütlicher „Ausklang“ auf dem Raise Platz musste in das Feuerwehrgebäude
verlegt werden. Dank umfangreicher Bewirtung durch die Freiwillige Feuerwehr
Riederich war auch dies kein Problem.
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Neue Ortspläne (KW 19/2008)
Die Gemeinde hat in Zusammenarbeit mit dem Ramlow Verlag aus
Stuttgart nun farbige Ortspläne herausgebracht. Die Ortspläne im Maßstab 1 :
7500 können kostenlos im Bürgerbüro abgeholt werden. Finanziert wurde die 2.500
starke Auflage über örtliche Unternehmen und Gewerbebetriebe, bei welchen sich
die Gemeinde recht herzlich für die Unterstützung bedankt
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Mittagsbetreuung der auswärtigen Gutenbergschüler im Jugendhaus (KW 04/2008)
Über die Wintermonate bietet die Gemeinde auswärtigen Schülerinnen und
Schülern der Gutenbergschule eine Betreuungsmöglichkeit im Jugendhaus an. An den
Schulnachmittagen, dienstags und donnerstags, können zwischen 12:15 Uhr und
13:45 Uhr die Räumlichkeiten des Jugendhauses in der Industriestraße zum
Aufenthalt genutzt werden. Für 2 € pro Person und Nachmittag kocht unsere
Betreuungskraft Frau Kristin Krohn den Schülerinnen und Schüler eine warme
Mahlzeit mit Getränken. 8 Kinder am Dienstag und 9 Kinder am Donnerstag nutzen
dieses Angebot sehr gerne, nach dem Verzehr von Kaiserschmarren,
Käsespätzle, Linsen oder Reisbrei fällt der Nachmittagsunterricht dann doch
etwas leichter.
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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.01.2008 (KW /2008)
Bebauungsplanänderung „Mühlwiesen-Rain – Teilbereich Gärtnerei II“
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das
Bebauungsplanänderungsverfahren „Mühlwiesen-Rain“, für den Teilbereich
„Gärtnerei II“ auf das sogenannte beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne der
Innenentwicklung umzustellen. Dem vorgestellten Entwurf wurde zugestimmt, die
Behördenbeteiligung und Auslegung eingeleitet.
Herr Kuckluck vom Ingenieurbüro Lamparter erläuterte dem Gremium die geplante
Wohnbebauung zwischen der Weiherstraße, der Mühlstraße und dem Buchenweg. Es
sind vier Einfamilienhäuser und vier Doppelhaushälften geplant. Jeweils
zwei Einfamilienhäuser und ein Doppelhaus sollen von der Weiherstraße und vom
Buchenweg aus erschlossen werden. Die Stellplatzverpflichtung aus den örtlichen
Bauvorschriften beinhaltet bei Wohnungen über 50 m² zwei Stellplätze, wobei
gefangene Stellplätze, welche nur über einen anderen angefahren werden können,
nicht anerkannt werden. Die Zahl der zulässigen Wohneinheiten wurde je
Wohngebäude bei den Doppelhaushälften auf eine Wohnung beschränkt, bei den
Einfamilienhäusern ist jeweils eine Einliegerwohnung bis max. 50 m² zulässig.
Bürgermeister Klaus Bender erläuterte, dass hier eine detaillierte Abwägung
zwischen privaten Interessen und öffentlichen Interessen vorgenommen wurde. Der
jetzt vorgelegte Entwurf ist eine Kompromisslösung zwischen dem neuen
Grundstückseigentümer als Investor und den Anwohnern am Buchenweg. Durch den Bau
einer kleinen Wendeplatte auf dem ehemaligen Gärtnereiareal wird die
Verkehrssituation im 4 Meter breiten Buchenweg verbessert. Bei der
Bürgerinformation über die Vorstellung dieser Entwurfsplanung wurde von Seiten
der Anwohner des Buchenwegs eine Erschließung der südlichen Grundstücke über die
Weiherstraße oder die Mühlstraße angesprochen. Das Ingenieurbüro Lamparter hat
diese Möglichkeiten geprüft und eine sogenannte Norderschließung im Gremium
vorgestellt. Hierdurch würden jedoch 70 m² Fläche für die interne Erschließung
benötigt und stünden somit einer Bebauung nicht zur Verfügung. Dies würde keinen
Vorteil bieten, da dann die Grundstücke eine doppelte Erschließung von Süden und
Norden hätten und insgesamt die Grundstücksflächen verkleinert werden müssten.
Der Buchenweg wird als vollkommen ausreichend für die Erschließung dieser
weiteren vier Einheiten gesehen.
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Baumpflegeaktion (KW 6/2008)
Auch in diesem Jahr ist wieder eine Pflege der gemeindlichen Obstbäume
vorgesehen. Dazu benötigen wir Helfer mit etwas Sachkenntnis. Bitte melden
Sie sich auf dem Rathaus (Frau Auer, Tel. 9359-12) oder bei Herrn Gemeinderat
Bösch (Tel. 32570), der bei dieser Aktion wieder die Regie übernimmt.
Folgende Termine sind vorgesehen:
Dienstag, 19.02.
Donnerstag, 21.02. und
Freitag, 22.02.
Treffpunkt: jeweils 13.15 Uhr Alte Mittelstädter Straße
Weitere Termine werden vor Ort abgesprochen.
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Besichtigung Architekturbüro Witt
Gemeinderat besucht neues Architekturbüro (KW 6/2008)
Im Mai 2007 hat Architekt Rüdiger Witt sein neues Büro im
ehemaligen Saal der Gaststätte "Krone" in der Metzinger Straße 11/1 eröffnet.
Die Mitglieder des Gemeinderats statteten kürzlich dem neuen Riedericher Betrieb
einen Besuch ab. In dem grundlegend modernisierten Gebäude aus dem Jahre
1957 entstand nach kurzer Umbauzeit ein Großraumbüro mit rund 400 m² Fläche
und 11 Arbeitsplätzen. Das Büro, das zuvor in Filderstadt ansässig
war, plant mit breiter Ausrichtung im Wohnungs- und
Gewerbebau
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Sportler- und Jugend (KW 11/2008)
Die Gemeinde Riederich ehrt die erfolgreichen Sportler und sonstige
Jugendliche des vergangenen Jahres.
Es werden wieder zahlreiche Sportlerinnen und Sportler des TSV und des
Schützenvereins sowie sonstige erfolgreiche Jugendliche vorgeschlagen.
Die Ehrung findet am
Montag, 10. März 2008 um 18.30 Uhr im Rathaus
statt.
Interessierte Besucher sind herzlich eingeladen.
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Ermstal-Nachttaxi (KW 11/2008)
in den Nächten von Freitag auf Samstag & Samstag auf Sonntag besteht die
Möglichkeit kostengünstig
- ab Reutlingen: 1:30 Uhr; 2:30 Uhr
- ab Metzingen: 0:25 Uhr; 1:45 Uhr; 2:45 Uhr
zu einem Fahrpreis von 2,50 € (Kinder unter 12 Jahren 1,50 €) von Reutlingen
über Metzingen nach Riederich zu gelangen.
Eine Anmeldung 60 Minuten vor Abfahrt unter Tel. 07123/921 921 (Taxi Tietz)
ist hierzu erforderlich.
Anmelde-Linienverkehr
Metzingen – Riederich
Bereits seit längerem bietet naldo die Möglichkeit des Anmeldelinienverkehrs.
Dieses Angebot richtet sich vor allem an Jugendliche, welche abends (zwischen
ca. 19.00 Uhr bis ca. 23.00 Uhr) von Metzingen nach Riederich wollen.
Bei der Firma Taxi Tietz (Metzingen) ist unter Telefonnummer 07123/ 921
921
60 Minuten vor Fahrtbeginn der Linienverkehr anzumelden (Fahrzeiten mit
Fahrbeginn i.d.R. stündlich entnehmen Sie den gültigen Fahrplänen). Die
Fahrtzeiten ab Metzingen sind ungefähre Ankunftszeiten. Es wird jeweils der
kürzeste Weg zwischen den Haltestellen gefahren.
Der Fahrpreis beträgt hier 2,00 € (Kinder unter 12 Jahren 1,50
€).
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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.03.2008 (KW 11/2008)
Straßeninstandsetzungsarbeiten und Erneuerung Wasserleitung Königsberger
Straße
Der Gemeinderat hat einstimmig das Ingenieurbüro IBV Ambacher aus
Walddorfhäslach mit dem Straßensanierungsprogramm 2008 beauftragt und die
öffentliche Ausschreibung eingeleitet. Des Weiteren wurde die Verwaltung
beauftragt, die Erneuerung der Wasserleitung Königsberger Straße zwischen
Dresdener Straße und Goethestraße öffentlich auszuschreiben. Im Sai vor Gebäude
3 muss der Fahrbahnbelag angefräst und neu eingebaut werden. Die Kosten hierfür
belaufen sich auf ca. 1.700 €. Setzungen haben sich auf dem Gehweg vor mehreren
Gebäuden in der Mühlstraße gebildet, so dass das anfallende Regenwasser nicht
mehr geordnet ablaufen kann. Hier wird der Gehwegbelag auf ca. 7 m erneuert. Die
Kosten hierfür belaufen sich auf 3.800 €. Auf dem Gehweg in der Stegäckerstraße
ist die Oberfläche porös und gebrochen. Hier wird der Gehwegbelag auf ca. 6 m
erneuert. Kostenumfang ca. 2.200 €. Das Natursteinpflaster im Bereich der
Fahrspuren an der Bushaltestelle Stuttgarter Staße hat sich so stark gesetzt,
dass Regenwasser nicht mehr abgeleitet werden kann und in den Unterbau der
Fahrbahn versickert ist. Dies führt langfristig zu einer Aufweichung des
Untergrunds. Hier sollen die Pflasterflächen höhenmäßig so angeglichen werden,
dass das Oberflächenwasser künftig wieder in die Einlaufschächte eingeleitet
werden kann.
Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 4.500 €. Auf der Bachstraße im
Bereich der Ermsbrücke sind an mehreren kleinen Bruchstellen Absenkungen von bis
zu 5 cm Tiefe hervorgetreten, die Sanierung dieses Bereichs verursacht Kosten
von ca. 9.200 €. Starke Rissbildungen und deutliche Setzungen weist der Belag an
der Robert-Bosch-Straße vor den Gebäuden Nummer 29 und 31 auf. Hier ist eine
Erneuerung der bituminösen Tragschicht auf einer Länge von 15 m erforderlich.
Kosten hierfür ca. 18.500 €. Außerdem ist Bestandteil des
Straßeninstandsetzungsprogramms 2008 auch die Sanierung bzw. Angleichung oder
Erneuerung von insgesamt 24 Kanal-, Hydranten- und Straßeneinlaufabdeckungen.
Die Kosten hierfür liegen bei ca. 40.000 €. An der Wasserleitung in der
Königsberger Straße im Bereich zwischen der Dresdener- und der Goethestraße sind
in der vergangenen Zeit öfters Rohrbrüche aufgetreten. Der bestehende Hydrant in
der Kreuzung Goethestraße ist außerdem baufällig. Die Gesamtkosten für die
Erneuerung der Wasserleitung inklusive der notwendigen Straßeninstandsetzungen
belaufen sich auf ca. 54.000 €. Außerdem wird der Gehweg im Bereich der
Hindenburg-, Goethe- und Rohrwiesenstraße mit einem Betonpflasterbelag versehen,
nachdem die EnBW dort in Kürze neue Leitungen verlegt.
Gutenbergschule
– bauliche Maßnahmen zum Brandschutz
Der Gemeinderat hat das Büro Riehle und Partner aus Reutlingen mit den
Architektenleistungen zur Umsetzung der vom Landratsamt geforderten
Brandschutzmaßnahmen in der Gutenbergschule beauftragt und die entsprechende
Ausschreibung eingeleitet. Die erforderliche Abtrennung der Treppenräume im
Klassentrakt und im Fachklassentrakt der Gutenbergschule wird in den
Sommerferien 2008 durchgeführt. Herr Loew vom Architekturbüro Riehle und Partner
erläuterte dem Gremium die zwei Alternativen, um die geforderten
Brandschutzmaßnahmen umzusetzen. Favorisierte Variante ist der Einbau einer
Trennwand zwischen Treppenhaus und Fluren auf 3 Stockwerken. Alternative hierzu
wäre eine Stahltreppe auf den beiden Giebelseiten, wobei dies ein Eingriff in
die Architektur der Schule wäre und ca. 50% mehr Kosten verursachen würde, da
auch im Innenbereich an den Treppen Veränderungen erforderlich werden. Der
notwendige zweite Rettungsweg wird im Hauptgebäude über eine Raumverbindung
zwischen den Treppenhäusern sichergestellt. Die Kostenschätzung für den
Maßnahmekatalog Brandschutz im Bereich Klassentrakt beläuft sich auf 121.000 €.
Die Sicherung des ersten Rettungsweges über den vorhandenen Treppenraum
als erster Bauabschnitt im Fachklassentrakt verursacht Gesamtkosten von ca.
39.000 €. Der zweite Rettungsweg kann in diesem Gebäude nur über eine
Außentreppe hergestellt werden. Sie ist nordseitig in einem zweiten Bauabschnitt
geplant. Aus der Mitte des Gremiums wurde der Antrag gestellt, die Realisierung
der Außentreppe im Fachklassentrakt (Aula), welche weitere 46.000 € Kosten
verursacht, nicht wie von der Verwaltung vorgeschlagen erst im Jahr 2009,
sondern ebenfalls im Jahr 2008 zu realisieren. Dieser Antrag fand keine
Mehrheit.
Abrechnung Dachsanierung Gutenbergschule
Der Gemeinderat hat einstimmig die Abrechnung des Bauvorhabens Dach- und
Fassadensanierung Gutenbergschule mit einem Betrag in Höhe von 149.695,54 €
festgestellt. Die Auftragssumme entspricht der Abrechnungssumme.
Abrechnung Sanierung Schulsporthalle.
Die Gemeinderat hat einstimmig die Abrechnung des Bauvorhabens Sanierung
Schulsporthalle mit einem Betrag in Höhe von 133.518,74 € festgestellt. Auch aus
der Kostenzusammenstellung bei der Sanierung der Schulsporthalle im vergangenen
Jahr wurde deutlich, dass die Auftragssumme in gleicher Höhe liegt wie die
Abrechnungssumme.
Haushaltsplan 2008 mit Wirtschaftsplan Eigenbetrieb
Wasserversorgung
Der Gemeinderat hat einstimmig die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan
beschlossen. Aus der Mitte des Gemeinderats wurden zwei Anträge zum vorgelegten
Haushaltsplan eingebracht. Der weitestgehende Antrag beinhaltete die
Gesamtkosten für die Modernisierung der Spielplätze in Höhe von insgesamt
105.000 € auf drei Haushaltsjahre mit jeweils einem Volumen von 35.000 € zu
strecken. Diesem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt, so dass der ursprünglich
geplante Ansatz in 2008 in Höhe von 60.000 € auf 35.000 € reduziert werden muss.
Der zweite Antrag beinhaltete den Haushaltsplanansatz für die
Brandschutzmaßnahme in der Gutenbergschule von 200.000 € auf 220.000 € zu
erhöhen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Sanierung des Trainingsspielfeldes im Alfred-Barner-Stadion
Der Gemeinderat hat einstimmig die Firma Garten Moser GmbH & Co.KG aus
Reutlingen mit der Regeneration des Trainingsspielfeldes im
Alfred-Barner-Stadion zum Angebotspreis von rund 14.800 € beauftragt. Das
Trainingsspielfeld erfordert in diesem Jahr unbedingt eine fachgerechte
Regeneration, welche nicht von den Mitarbeitern der Gemeinde durchgeführt werden
kann, da hierfür Spezialmaschinen erforderlich sind. Die Firma Garten Moser hat
bereits in der Vergangenheit alle notwendigen Sanierungsmaßnahmen an den drei
Rasenspielfeldern sehr kompetent ausgeführt.
Gestaltung der zentralen Grünfläche im Wohngebiet „Baldauf-Areal“
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, den öffentlichen Platz im
Wohngebiet „Baldauf-Areal“ im Frühjahr 2008 zu bepflanzen. Die Bäume sollen
somit einen Wuchsvorsprung erhalten, um das gesamte Areal optisch aufzuwerten.
Es handelt sich hierbei um 13 bereits vorgeformte Bäume, welche nicht in die
Höhe wachsen, sondern ein ineinander übergehendes Laubdach bilden. Die Kosten
für das Pflanzmaterial belaufen sich auf ca. 5.400 €, die Pflanzung wird durch
den Bauhof erfolgen.
Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Neckar-Alb 2007
Der Gemeinderat hat einstimmig vom Entwurf des Regionalplans Neckar-Alb
Kenntnis genommen und sich der grundsätzlichen Stellungnahme der Kreisverbände
Reutlingen, Tübingen und Zollernalb angeschlossen. Mehrheitlich wurde folgender
Einwand erhoben: Das Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege hat von
der Robert-Bosch-Straße einen Abstand von ca. 100 m in westliche Richtung
einzuhalten, um hier eine spätere gewerbliche Nutzung zu ermöglichen. Die
Aussage im Entwurf des Regionalplans Neckar-Alb Großhandelsbetriebe
grundsätzlich Innerorts anzusiedeln wird für völlig richtig erachtet. Wenn
jedoch hierfür keine Möglichkeit gegeben sein sollte, muss auch einem Standort
in einer nicht städtebaulichen integrierten Lage Vorrang vor der
Nichtverwirklichung eingeräumt werden, um dem Versorgungsgedanken Rechnung zu
tragen. Deswegen hat die Gemeinde in ihre Stellungnahme aufgenommen, dass das
Ziel, großflächige Einzelhandelsbetriebe nur in städtebaulich integrierten Lagen
zu ermöglichen, nicht als verbindlich festgelegt werden sollte.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.
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Spielplätze (KW 10/2008)
Im Hinblick auf die in diesem Jahr geplanten Modernisierungen besichtigt der
Gemeinderat am 14.03.2008 ab 14.00 Uhr folgende Spielplätze: 1.
Spielplatz Stegäckerstraße / 2. Spielplatz Kindergarten
auf der Raise / 3. Spielplatz Grüne Mitte / 4. Spielplatz Jusistraße
/ 5. Spielplatz Gutenbergstraße / 6. Spielplatz
Hegwiesenstraße
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Klimaschutz (KW 10/2008)
Den mehrfach ausgezeichneten Dokumentarfilm "Eine unbequeme Wahrheit"
besuchten kürzlich rd. 140 Gemeinderäte, Mitarbeiter und Lehrkräfte aus
den Gemeinden Altdorf, Bempflingen, Dettingen a.d. Erms, Grafenberg und
Riederich im Rahmen einer Sonderaufführung im Metzinger Luna-Theater. Der Film
porträtiert den früheren US-Vizepräsidenten Al Gore auf seinen weltweiten
Vortragsveranstaltungen, in denen er engagiert für einen wirkungsvolleren
internationalen Klimaschutz wirbt und anschaulich die wissenschaftlichen und
politischen Aspekte der immer dramatischer werdenden globalen Erderwärmung
aufzeigt.
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Pflege von Obstbäumen (KW 9/2008)
Einem intensiven Pflegeschnitt unterzogen wurden zahlreiche gemeindeeigene
hochstämmige Obstbäume entlang der alten Mittelstädter Straße. Dazu
hatte eine Gruppe rüstiger Rentner, die sich in der vergangenen Woche
mehrmals zu Arbeitseinsätzen traf, kräftig Hand angelegt. Nach zweijähriger
Pause rückten die Männer um Gemeinderat Heinz Bösch wieder mit Sägen,
Astscheren und Leitern an, um die alten Apfel- und Birnbäume fachgerecht zu
schneiden. Für diesen ehrenamtlichen Einsatz gilt allen ein herzlicher Dank.

 Sachkundige Baumpfleger im Einsatz: (v.l. Paul Ott, Rolf Rickborn, Erich Bösch, Heinz Handel, Willi Knöll, Heinz Bösch)
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Elternzeitvertretung im Kindergarten Bismarckstraße Gruppe 2 (KW 7/2008)
Die Gruppenleiterin im Kindergarten Bismarckstraße Gruppe 2 Frau Cornelia
Mena-Müller befindet sich seit dem 28.01.2008 im Mutterschutz mit anschließender
Elternzeit. Frau Ilona Hantl hat für diesen Zeitraum die Gruppenleitung
übernommen. Ihr zur Seite steht Frau Margarete Brodbeck aus Bad Urach, sie hat
im August 2007 ihre Ausbildung zur staatlich anerkannten Kinderpflegerin
erfolgreich abgeschlossen.
Wir wünschen Frau Brodbeck einen erfolgreichen Start in das Berufsleben und
Frau Mena-Müller alles Gute für die bevorstehende Niederkunft.


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Parkverhalten auf dem Raiseplatz und den entsprechenden Zufahrten (KW 02/2008)
In der Vergangenheit hatte die Freiwillige Feuerwehr Riederich immer wieder
Probleme bei Einsätzen sowohl auf dem Raiseplatz als auch auf der westlichen
Zufahrt zum Raiseplatz mit verkehrswidrig parkenden Fahrzeugen. Wir weisen
hiermit alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass die Parkplätze direkt am
Feuerwehrhaus ausschließlich für Feuerwehrangehörige vorbehalten sind. Des
Weiteren bitten wir darauf zu achten, dass in den Kreuzungsbereichen
Hegesstraße/Auf der Raise, Kelterstraße/Auf der Raise und Mittelstädter
Straße/Auf der Raise nicht verkehrswidrig geparkt wird. Dies bedeutet, dass ein
5 m Abstand zum Kreuzungsbereich einzuhalten ist und bei parkenden Fahrzeugen
auf gegenüberliegenden Straßenseiten ein Mindestabstand von 3 m.
Die Gemeindeverwaltung wird künftig in diesen Bereichen verstärkt Kontrollen
durchführen und falsches Parken rigoros mit einem
Ordnungswidrigkeitenverfahren und einer Geldbuße ahnden.
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Drillinge feierten 18. Geburtstag (KW 02/2008)
Die Schwestern Damaris, Deborah und Dorothee Zeck wohnen mit ihren Eltern
seit 1992 als erste und bis Anfang 2007 auch einzige Drillinge in
Riederich. Kurz vor Weihnachten feierten die Geschwister ihren 18. Geburtstag.
Bürgermeister Klaus Bender beglückwünschte sie im Rathaus zur
Volljährigkeit. Im April letzten Jahres sind mit Marcel,
Marcus und Michelle Keppeler weitere Drillinge geboren, die seither
ebenfalls hier im Ort leben.

 Damaris, Dorothee und Deborah Zeck
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Bebauungsplan Vogelsang genehmigt
Bebauungsplans „Vogelsang“ Der Gemeinderat der
Gemeinde Riederich hat am 13.02.2008 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan
„Vogelsang“ nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Das Landratsamt
Reutlingen hat den Bebauungsplan am 07. März 2008 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB
genehmigt.
Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan des Bebauungsplans in der
Fassung vom 12.09.2007.
Lageplan
Der Bebauungsplan „Vogelsang“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft
(Vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan einschließlich Begründung (mit Umweltbericht) kann beim
Bürgermeisteramt Riederich, Mittelstädter Strasse 17, Hauptamt, 72585 Riederich,
während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den
Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit
etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB
bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim
Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 Bau GB über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist
von drei Jahren gestellt ist wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel des Abwägungsvorgangs
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb einem Jahr seit dieser Bekanntmachung
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der
Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen
soll dazulegen.
Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt der
Bebauungsplan – sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- und
Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung
ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder
die Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit
dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der
Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen
soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Riederich, 17.03.2008
Klaus Bender
Bürgermeister
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Neujahrsgruß 2008 (KW 02/2008)
Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Feiertage sind vorüber, wir schreiben bereits seit einigen Tagen das Jahr
2008. Ich wünsche allen Einwohnern ein gesundes und glückliches neues Jahr.
Mögen viele persönlichen Wünsche in Erfüllung gehen und gute Vorsätze
gelingen.
Auch für unsere Gemeinde ist zu hoffen, dass die kontinuierliche Entwicklung
Riederichs auf guter finanzieller Grundlage fortgesetzt werden kann.
Die Ausgangsdaten für den neuen Etat sind positiv. In den nächsten
Wochen wird der Gemeinderat den Haushaltsplanentwurf für 2008 beraten.
Ein wichtiges Projekt bleibt die Bebauung des „Baldauf-Areals“. Bisher
ist die Vermarktung der Baugrundstücke durch das Bauträgerunternehmen leider
nicht im erwünschten Umfang verlaufen. Angekündigt ist nun die kurzfristige
Überarbeitung der Pläne.Ich bin optimistisch, dass sich für die attraktive
Architektur der Doppel- und Reihenhäuser mit zukunftsorientierter
Erdwärmenutzung im Laufe dieses Jahres zahlreiche Kaufinteressenten begeistern
lassen.
Eine weitere Veränderung zeichnet sich auf dem Gelände der ehemaligen
Gärtnerei in der Mühl-/Weiherstraße ab: Nach dem ersten Bauabschnitt vor
einigen Jahren, als 6 Doppelhäuser am neuen Buchenweg entstanden, ist nun die
vollständige Umwandlung der gärtnerischen Fläche in Wohnungsbau beabsichtigt.
Das Grundstück soll nach vorheriger Bebauungsplanänderung in privater Regie von
einem Bauträger mit jeweils vier Einfamilien- und Doppelhäusern bebaut
werden.
Damit stehen vorläufig genügend innerörtliche Baumöglichkeiten zur Verfügung.
Die konsequente Nutzung dieser Ressourcen in zentraler Lage trägt zur
Verringerung des Landschaftsverbrauchs bei, der in Baden-Württemberg nach
wie vor sehr hoch ist. Riederich hat nach dem geltenden Flächennutzungsplan
ohnehin nur eingeschränkte wohnbauliche Entwicklungsmöglichkeiten an den
Ortsrändern; diese Flächen bleiben dem langfristigen Eigenbedarf
vorbehalten.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass bis spätestens 2010 ein neuer
Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft
Metzingen/Grafenberg/Riederich aufzustellen ist. Dieser Bauleitplan soll dann
für mindestens 15 Jahre Gültigkeit haben.
Die Gemeinde wird auch 2008 in die Bestanderhaltung der kommunalen
Infrastruktur beträchtliche Mittel investieren. Die in den zurückliegenden
Jahren und Jahrzehnten entstandenen Gebäude und Anlagen erfordern nicht nur eine
fach- und sachgerechte Bewirtschaftung, sondern auch regelmäßige und
rechtzeitige Modernisierungsmaßnahmen. Notwendige Erneuerungen aufzuschieben,
wäre mit Sicherheit am falschen Ende gespart.
Ein besonderes Augenmerk richten Gemeinderat und Verwaltung auch in der
Zukunft auf die Familienfreundlichkeit. Nicht zuletzt aufgrund der
demographischen Entwicklung wird es immer mehr darauf ankommen, dass sich junge
Familien in unserem Ort wohlfühlen. Deshalb sind die Rahmenbedingungen und die
örtlichen Angebote dieser Situation je nach Bedarf anzupassen.
Die Steigerung der Lebensqualität für alle Einwohner ist jedoch oberstes Ziel
der kommunalen Arbeit. Dies zu bewirken ist eine Daueraufgabe, zu der
vielfältige Beiträge erforderlich sind.
Ich bedanke mich bei allen, die sich im zurückliegenden Jahr für die
Gemeinschaft eingesetzt haben. Ein besonderer Dank gilt den ehrenamtlich Tätigen
im kommunalen, kirchlichen und sozialen Bereich, in den Vereinen, Verbänden und
bei der Feuerwehr. Deren Arbeit ist unverzichtbar und die Grundlage für ein
funktionierendes gesellschaftliches Zusammenleben.
Ich grüße Sie mit den besten Wünschen für das neuen Jahr
Klaus Bender
Bürgermeister
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Der Gehweg gehört den Fußgängern und die Straße ist kein Parkraum; (KW 12/2008)
„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige
Rücksichtnahme“, so lautet § 1 der Straßenverkehrsordnung. Doch gerade auch was
das Halten und Parken anbelangt scheint diese Rücksichtnahme gegenüber anderen
Verkehrsteilnehmern und Mitbürgern stark in Vergessenheit geraten zu sein.
Parken auf Gehwegen, skrupelloses Parken entgegen der Fahrtrichtung oder die
Nichtbeachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestfahrbahnbreite von 3,50
Metern beim Halten und Parken auf „gleicher Höhe“, wird leider immer wieder
beobachtet.
Das Miteinander im Straßenverkehr und das friedliche Zusammenleben in der
Gemeinde erfordert ein gewisses Maß an Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
und der gegenseitigen Rücksichtnahme. Deshalb die eindringliche Bitte und der
Hinweis: Das Halten und Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Auch in Wohngebiet muss beim Halten und Parken eine Mindestfahrbahnbreite von
3,50 Metern verbleiben (§32 Abs.1 Nr.2 StVZO hieraus ergibt sich - unter der
Berücksichtigung von 0,5m Sicherheitsabstand - eine Mindestfahrbahnbreite von
3,5m zur ungehinderten Nutzung durch mehrspurige Fahrzeuge.) Die Straße
ist grundsätzlich kein Parkraum, denn wie der Name schon sagt, soll die Fahrbahn
dem Fahren (und das in zulässiger Geschwindigkeit) dienen. In diesem Sinne
bitten wir auch, die oftmals auf den eigenen Grundstücken vorhandenen oder
möglichen Parkgelegenheiten, Stellplätze und Garagen zu nutzen. Nur mit
gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständnis lässt es sich friedlich und
angenehm nebeneinander leben. In diesem Sinne hoffen wir, dass dieser Appell
nicht verhallt und auf die nötige Einsicht stößt. Anderweitig werden wir
gesetzwidriges Parken immer wieder mit Ordnungsgeldern verfolgen.
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Konzert im Bürgerhaus (KW 12/2008)
Am vergangenen Samstag gastierte das „Duo Rubanta“ im Bürgerhaus.
Christa Euchner-Schweizer und Ulirch Wilke begleiteten ihre eigenen Lieder
mit Gitarren- und Harfenmusik.
Bei einigen Liedern spielte Raimar Heldsdörfer auf der Trommel
mit.


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Sportlerehrung: geehrte Sportler (KW 13/2008)
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TSV |
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Abteilung Hockey |
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Berner, Janina |
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Berner, Marleen |
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Dos Santos Lourenco, Yana |
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Fandrich, Christina |
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Gerold, Laura |
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Haas, Carolin |
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Haas, Sandra |
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Huber, Anna-Susanna |
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Jahraus, Corinna |
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Jost, Anneke |
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Jost, Svenja |
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Klapwijk, Denise |
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Kröning, Sina |
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Offen, Sophie |
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Reichenecker, Ida |
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Reichenecker, Lena |
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Reiner, Sonja* |
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Riedel, Jessica |
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Riedel, Sarah |
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Roder, Manuela |
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Salzer, Luise |
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Schnaidt, Carolin |
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Sommer, Isabel |
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Sommer, Nathalie |
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Theiss, Josie |
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Weiß, Julia |
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Weiß, Patricia |
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Wessely, Beatrice |
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Winter, Ann-Catrin |
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Winter, Natalie |
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Zimmermann, Larissa |
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Köppen, Angelika |
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Dittmann, Frederik |
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Greger, Benjamin |
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Mayer, Yannick |
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Oettle, Michael |
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Ott, Christoph |
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Schnaidt, Jan |
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Stenzel, Dominik |
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Winter, Simon |
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Zeeb, Björn |
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Zeeb, Valentin |
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Trainer: Gatzky, Uta, Seidel-Weiß, Birgit, Schappert,
Christian
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Abt. Turnen + Leichtathletik |
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Sparte Turnen |
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Bach, Johanna |
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Eboumbou, Yvonne |
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Euchner, Carolin |
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Fink, Franziska |
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Huttenlocher, Luisa |
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Lindenmaier, Nina |
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Raißle, Antonia |
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Rittelmann, Jana |
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Stiefel, Sabrina |
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Trainer: Scheible, Dorothee
Glass, Sarah
Schütz, Yvonne
Penker, Tanja
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Sparte Leichtathletik |
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Bauer, Leonie |
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Eißler, Benjamin |
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Eißler, Daniel |
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Epple, Leonie |
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Glass, Jonas |
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Haas, Annabelle |
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Haas, Carolin |
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Haas, Lisamarie |
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Lauck, Yannik |
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Reiner, Manuel |
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Reiner, Sonja |
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Rönsch, Nadja |
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Schieb, Doris |
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Schieb, Sybille |
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Schmid, Laura |
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Schwarze, Dennis |
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Simon, Julia |
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Spiegel, Lena |
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Weiß, Patricia |
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Winter, Jan |
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Wißler, Luca |
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Trainer: Schmid, Marcus
Haas, Rainer
Mayer, Astrid
Steinmaier, Tilo
Haas, Petra
Bäuerle, Petra
Flamm, Carina
Reinsch, Benedikt |
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Schützenverein |
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Class, Corinna |
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Hornikel, Silvia |
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Metzger, Markus |
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Ott, Claudia |
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Scharlach, Dennis |
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Stirnkorb, Chris-Jürgen |
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Tschetsch, Robin |
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Trainer: Kuhn, Holger
Tschetsch, Michael |
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Musikverein |
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Ott, Christopher |
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Schmid, Katrin |
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Schmid, Sabrina |
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Konfirmanden –Mannschaft 2007 |
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Fischer, Kay |
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Kern, Lena |
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Knopf, Christian |
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Kroll, Sarina |
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Roder, Philipp |
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Stark, Sabrina |
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Stiefel, Lars-Michael |
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Trost, Florian |
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Zink, Lars |
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Betreuer: Brünig, Michael |
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Eiskunstlauf (TSG Reutlingen) |
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Swoboda, Michelle |
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Fallschirmspringen |
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Müller, Thomas |
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Sportler- und Jugendehrung (KW 13/2008)
Für sportliche und musische Erfolge im vergangenen Jahr wurden kürzlich
insgesamt 92 Jugendliche des Turn- und Sportvereins, Schützen- und Musikvereins,
sowie andere Vereine im Rathaus geehrt.
Bürgermeister Klaus Bender gratulierte den jungen Talenten und verband die
Ehrung zugleich mit einem Dank an alle Trainer, Übungsleiter und Betreuer, die
ganz wesentlich an den Erfolgen beteiligt waren.
Zur Ehrung vorgeschlagen wurden nur Jugendliche, die mindestens einen Titel
auf Kreisebene oder eine vergleichbare Leistung erreichten.
Besonders hervorgehoben wurde Thomas Müller, der zusammen mit drei weiteren
Kameraden Deutscher Meister im Fallschirmspringen (Disziplin „Freefly Artistic“)
wurde.
(Geehrte Sportler siehe Auflistung unten)

 Fotonachweis "Foto: Piehler/Ermstal Wochenblatt"
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Hundekot auf Spielplätzen in Riederich !!! (KW 14/2008)
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass Hundehalter gemäß der
polizeilichen Umweltschutzverordnung Riederich § 14 dazu verpflichtet sind,
den Hundekot unverzüglich zu beseitigen. Wer sich nicht daran hält,
handelt ordnungswidrig. Anzeigen über Verunreinigung durch Hundekot ahnden wir
künftig mit hohen Verwarnungs- und Bußgeldern.
Bei unserer Gemeindeverwaltung gehen immer mehr Klagen über Hundekot auf
Gehwegen, Straßen und vor allem auf Spielplätzen ein, insbesondere auf dem
Spielplatz „Grüne Mitte“.
Für den größten Teil der Hundehalter in Riederich ist es selbstverständlich,
dass sie den Kot ihres Hundes sofort entfernen, Sie verhalten sich
vorbildlich.
Leider gibt es jedoch auch ein paar „schwarze Schafe“ in Riederich. Diese
Hundehalter glauben, die Hundesteuer befreie sie von der Pflicht, den Kot ihres
Hundes zu entfernen. Das ist jedoch nicht der Fall! Für die Beseitigung des
Hundekots ist allein der Hundebesitzer verantwortlich!
Dabei ist es leicht, die Reste des Geschäftes loszuwerden:
- Sie können diese in
einer mitgebrachten Plastiktüte in den nächsten Abfalleimer werfen,
- oder Sie holen sich
Hundekottüten, die kostenfrei im Bürgerbüro des
Rathauses, Zimmer 1 erhältlich sind.
Hundekot kann eine Gefahr für die Gesundheit sein!
Dabei bildet Hundekot einen Nährboden für Viren, Bakterien und Würmern, z.B.
den Hundebandwurm. Die Infektion mit dessen Larven kann beim Menschen zu Leber-
und Lungenerkrankungen führen. Im schlimmsten Fall können sogar tödliche
Erkrankungen ausgelöst werden. zudem werden Krankheitserreger im Hundekot auch
durch den Wind verbreitet.
Besonders bei Kindern besteht die Gefahr, dass sie sich mit diesen
Krankheitserregern infizieren.
Gerade die Kleinsten bewegen sich im Freien anders als Erwachsene. Ihre
Spaziergänge sind Entdeckungsreisen, bei denen sie immer wieder in Berührung mit
dem gesundheitsschädlichen Hundekot kommen können.
Kleinkinder aber auch älteren Kindern ist es nicht zuzumuten, auf
Spielplätzen und Wiesen zu spielen, die durch Hundekot verschmutzt sind.
Darum bitten wir Sie eindringlich um Ihre Mithilfe. Mit
verantwortungsvollem Verhalten leisten Sie einen Beitrag zum Schutz unserer
Kinder und zur Sauberkeit in unserer Gemeinde. Davon profitieren nicht nur Ihre
Mitmenschen, sondern auch Sie selbst, denn so tragen Sie dazu bei, auch die
Akzeptanz Ihres Hundes in der Gemeinde zu verbessern.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Ihre Gemeindeverwaltung Riederich
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Auch in Riederich besteht ein Taubenfütterungsverbot (KW 14/2008)
Gemäß § 15 der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Riederich
ist es verboten Tauben zu füttern.
Für viele Menschen repräsentieren Tauben eine liebens- und schützenswerte
Tierwelt. Für die Tauben sind Gemeinden wegen ihres überreichen
Nahrungsangebotes anziehend. Essensreste sind die Hauptnahrungsquelle der Tauben
geworden. Sie ernähren sich vorwiegend von dem, was auf der Straße liegt. Dies
zieht jedoch auch Ungeziefer jeglicher Art insbesondere Ratten an. Auch bei
Einhaltung des Taubenfütterungsverbotes besteht keine Verhungerungsgefahr für
Tauben. Diese finden im Außenbereich ausreichend Nahrung.
Es gilt zu beachten:
Wer Tauben in Innenbereich füttert
• ist mit verantwortlich für die Verschmutzung von Gebäuden, Gehwegen und
anderen öffentlichen Einrichtungen
• verursacht hohe Reinigungskosten für Hausbesitzer und für die Gemeinschaft
aller Steuerzahler
• nimmt die Gesundheitsgefährdung von Menschen – insbesondere Kindern – in
Kauf
• sorgt dafür, die Anzahl der Tauben in Riederich noch mehr zu erhöhen
• handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeldverfahren
Im Bereich der Kirchstraße/Wilhelmstraße fand in den vergangenen Wochen
mehrfach eine Taubenfütterung statt. Die Gemeindeverwaltung bittet alle
Bürgerinnen und Bürger sich an das Taubenfütterungsverbot zu
halten.
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Beseitigung von Grüngut (KW 16/2008)
Annahmestelle samstags geöffnet
Ab sofort wird wieder an Samstagen Grüngut (Hecken- und Rasenschnitt sowie
häckselbare Holzabfälle) jeweils in der Zeit von 10 Uhr bis
12 Uhr beim alten Bauhof, Industriestraße 10 kostenlos entgegen genommen.
Wir bitten, die Zufahrt zum Getränkemarkt Gefako freizuhalten.
Bitte das Grüngut nicht am Vortag anliefern, da die Garagen zugänglich sein
müssen.
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Trödelmarkt auf dem Rathaus-Vorplatz (KW 16/2008)
Anlässlich des 13. Bürgerfestes wird am Sonntag, 06.07.08 ab 13 Uhr
auf dem Rathaus-Vorplatz wieder ein Trödelmarkt geplant.
Willkommen sind private Verkäufer – keine „Fliegenden Händler“.
Wer Lust hat mitzumachen, melde sich bitte bei Gisela Bach, Tel.
31730
oder bei der Gemeindeverwaltung, Marieluise Auer, Tel.
9359-12.
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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.04.2008 (KW 17/2008)
Bebauungsplanänderung „Mühlwiesen Rain – Teilbereich Gärtnerei II“
abgeschlossen
Der Gemeinderat hat einstimmig die Abwägungen der Stellungnahmen aus der
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden entsprechend dem Vorschlag der
Ingenieurgemeinschaft Lamparter beschlossen. Die Bedenken von Anliegern, es
würde durch die neue Bebauung zuviel Verkehr auf dem Buchenweg entstehen,
konnten widerlegt werden, da derzeit in Spitzenzeiten maximal 3 bis 4
Fahrzeugbewegungen pro Stunde vorhanden sind. Mit der geplanten
Erschließung
- vorgesehen sind 4 weitere Gebäude an diesem Wohnweg - würde sich diese Zahl
höchstens verdoppeln.
Durch die Errichtung einer zusätzlichen Wendemöglichkeit erfolgt außerdem
eine Verbesserung der Verkehrssituation. Eine Verbreiterung der Fahrbahn würde,
so Planer Michael Kuckluck, sicherlich zum Parken animieren. Dies ist im
gegenwärtigen Zustand nicht möglich.
Der Gemeinderat hat die Satzungen für die Bebauungsplanänderung sowie die
Begründung zum Entwurf ohne Gegenstimme beschlossen. Nach erfolgter
Veröffentlichung in der letzten Ausgabe des Amtsblatts ist der geänderte
Bebauungsplan zwischenzeitlich rechtskräftig.
Modernisierung von Spielplätzen
In den nächsten drei Jahren sollen alle öffentlichen Spielplätze
bedarfsgerecht modernisiert werden. Bereits in 2008 sind mehrere
Geräteersatzbeschaffungen und kleinere Verbesserungen auf den Spielplätzen Grüne
Mitte, Jusistraße, und Stegäckerstraße vorgesehen. Letzterer, zugleich
auch größter Spielplatz im Ort, erhält außerdem ein neues Gerät (Seilbahn).
Zudem wird der Basketballkorb am Parkplatz der Gutenberghalle erneuert.
Der Gemeinderat stimmte dem Planungsvorschlag von Landschafts- und
Gartenarchitekt Roland Lengtat (Dettingen) und der Verwaltungsempfehlung
mehrheitlich zu. Damit entstehen Gesamtkosten von ca. 38.000 Euro.
Bürgermeister Klaus Bender betonte, dass die örtlichen Spielplätze sehr gut
frequentiert sind und deshalb die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zügig
umgesetzt werden sollen. Er dankte auch für die Mitwirkungsbereitschaft der
Eltern bei der Planung und der Ausführung von Eigenleistungen.
Wohnbebbauung Baldauf-Areal
Bürgermeister Klaus Bender wies eingangs darauf hin, dass die 4 großen
Grundstücke entlang des Hangs im Baldauf-Areal mit jeweils über 6 Ar
Fläche in den vergangenen beiden Jahren nicht nachgefragt wurden. Deshalb müsse
man sich mit einer neuen Konzeption befassen. Architekt Heitho Niemeyer
(Ebersbach) stellte dazu den Planentwurf von 3 Mehrfamilienhäusern vor und
erläuterte, dass die Idee der Geschosswohnungen am Hang zwei wesentliche
Vorteile aufweise. Zum einen könnte man der schwierigen Gründung im Hangbereich
mit Mehrfamilienhäusern besser gerecht werden als bei Einfamilienhäuser. Die
dabei entstehenden Mehrkosten fallen bei Eigentumswohnungen geringer aus, als
bei Einzelhäuser. Des Weiteren legen potentielle Käufer von Eigentumswohnungen
viel Wert auf eine optimale Belichtung sowie eine gute Süd-West-Aussicht.
Dagegen sei das Interesse an Gartenfläche eher gering.
Die nicht veränderbare Hangabfangung mit Betonmauer und Rückverankerungen
macht eine Flächengründung über Bodenplatten bei Mehrfamilienhäusern mit einer
Tiefgarage (die hier als Parkgeschoss ebenerdig geplant werde) wesentlich
einfacher als bei Einfamilienhäusern.
Die flexiblen Grundrisse der Wohnungen ermöglichen auf einer Ebene jeweils
zwei Dreizimmer-Wohnungen oder eine Zwei- und eine Vierzimmerwohnung. Die
Dachgeschosswohnungen würden über einen großen Balkon und somit viel
Außenbereichsfläche verfügen.
Der für die Gemeinde tätige Stadtplaner Karl Haag vom Büro Wick + Partner
(Stuttgart) führte aus, dass die Frage der Hangbebauung unter 3 Aspekten
beleuchtet werden muss. Die städtebauliche Struktur des Gesamtgebietes erfahre
hierdurch natürlich eine Veränderung, welche jedoch nicht so groß sei, dass die
Grundzüge der Planung verändert würden. Die Vermarktung der Grundstücke, die für
ihn wegen der guten Aussichtslage attraktiv sind, sei jedoch, wohl bedingt
durch den Preis und die Grundstücksgrößen, nicht möglich gewesen.
Die kalkulierten Kosten für die statische Hangsicherung würden sich bei der
Verteilung auf mehrere Einheiten stark reduzieren. Einziger Nachteil bei dieser
geänderten Hangbebebauung wäre eine stärkere Verkehrsbelastung auf der
Dr.-Konrad-Baldauf-Straße. Anzunehmen wären hier rd. 90 Fahrbewegungen pro Tag
statt bisher rd. 25.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde das geändert Konzept begrüßt und die
Hoffnung geäußert, dass dafür rasch ein neuer Bauträger gefunden werden könne.
Der Gemeinderat billigte schließlich einstimmig die neuen Überlegungen zu einer
Hangbebauung im neuen Wohngebiet.
Fortschreibung Kindergartenbedarfsplan für das Jahr 2008/2009
Der Gemeinderat hat einstimmig Kenntnis genommen von der Fortschreibung des
Kindergartenbedarfsplans für das Jahr 2008/2009. In diesem Zusammenhang wurde
beschlossen, zunächst bis Juli 2010 alle sechs Kindergartengruppen
beizubehalten.
Im nächsten Kindergartenjahr werden die Belegungszahlen in geringem Maße
sinken, so dass im Durchschnitt 123 Kinder in den drei Einrichtungen betreut
werden. Im darauffolgenden Kindergartenjahr werden die Belegungszahlen
voraussichtlich nicht weiter steigen, sondern auf dem Niveau des Vorjahres mit
durchschnittlich 124 Kindern konstant bleiben.
Um weiterhin gute pädagogische Arbeit bei der Kinderbetreuung zu
gewährleisten, hatte die Verwaltung dem Gremium vorgeschlagen, es bei sechs
Gruppen zu belassen, welche dann durchschnittlich mit 21 Kindern belegt sind.
Der Bedarf im Bereich der Kleinkindbetreuung ist seit 01. März 2007 so groß,
dass durchgehend Betreuungsangebote von jeweils drei bzw. zwei Tagen nachgefragt
werden. Deshalb hat der Gemeinderat ebenfalls einstimmig beschlossen, diese
Betreuungsform dauerhaft anzubieten.
Bedarfsplan
Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den Bauhof
Nachdem der Pritschenwagen mit Doppelkabine im Fuhrpark des Bauhofs nach 14
Jahren diverse Mängel an Bremsen, Kupplung und Pritschenboden sowie an der
Karosserie aufweist, wurde die Neubeschaffung eines Fahrzeuges erforderlich. Die
Verwaltung hatte dem Gremium mehrere Angebote von Gebraucht- und Neufahrzeuge
vorgelegt. Angesichts beachtlicher Kommunalrabatte hat sich der Gemeinderat
unter Abwägung der Vorteile eines Neuwagens, wie einer 24-monatigen
Werksgarantie und dem serienmäßigen Dieselrußpartikelfilter, mit großer
Mehrheit für die Beschaffung eines neuen Nutzfahrzeugs, Marke Mercedes-Benz,
Fahrzeugtyp Sprinter 209 DOKA, zum Kaufpreis von ca. 27.500 Euro
entschieden.
Änderung Bebauungsplan „Riederich West II – Teilbereich
landwirtschaftliche Fläche“
Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Änderungsverfahren für den
Teilbereich landwirtschaftliche Fläche des Bebauungsplans „Riederich West II“
einzuleiten. Dieser Beschluss wurde in der letzten Ausgabe bereits öffentlich
bekanntgemacht. Außerdem wurde beschlossen, den vorgelegten Änderungsentwurf als
Grundlage für die weitere Planung heranzuziehen und die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Behörden einzuleiten. Die 11 betroffenen Flurstücke
sind überwiegend Wiesengrundstücke mit einer Freizeit- bzw. Nebenerwerbsnutzung
im Bereich Garten- und Tierhaltung. Diese zunehmende Nutzung im betroffenen
Areal bewirkt eine steigende Nachfrage nach Hochbauten in Form von Schuppen,
Tierunterständen und Futterbevorratungsanlagen.
Der Entwurf der textlichen Änderungen sieht nun vor, die Nutzung auf eine
rein landwirtschaftliche Nutzung zu beschränken und die Tierhaltung nur in einer
untergeordneten, die Umgebungsbebauung nicht störenden Weise zuzulassen. Die
Größen, Höhen, Maße und Anzahl der Schuppen sind beschränkt. Die von der
Verwaltung vorgeschlagene ausnahmsweise Zulässigkeit von Stellplätzen entlang
der Siemensstraße für die dort ansässigen Gewerbebetriebe wurde vom Gremium
jedoch abgelehnt. Auslöser für die Diskussion dieser Frage war ein Bauantrag
einer Firma über die Herstellung von 10 Kundenparkplätzen auf dem eigenen
Wiesengrundstück.
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Neue Ortseingangstafeln (KW17/2008)
Wo ist welche Straße zu finden? Wo liegen die öffentlichen
Einrichtungen?
Diese Fragen beantworten die seit vergangener Woche aufgestellten drei neuen
Ortseingangstafeln. Jeweils an der Stuttgarter Straße, der Mittelstädter Straße
und der Metzinger Straße stehen die farbigen, von der Firma Werbetechnik W+S
GmbH gefertigten, Ortseingangstafeln. Finanziert werden diese Tafeln von dem
Handels- und Gewerbeverein, der Volksbank Metzingen-Bad Urach und der Gemeinde.
Besucher und ortsunkundige Personen sollen hiermit ihr Ziel in Riederich
leichter finden.


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Fun pipe wird neu gestrichen (KW 17/2008)
Seit genau 11 Jahren gibt es die Fun pipe am Parkplatz der
Gutenberghalle. Sie wurde zum 900-jährigen Ortsjubiläum aufgestellt und ist
seitdem beliebter Treffpunkt für jugendliche Inline-Skater. Allerdings
hat im Laufe der Zeit der Farbbelag stark gelitten. Deshalb ist ab Mitte April
eine Renovierung der Anlage vorgesehen. Schüler und Lehrer der Klassen 7 bis 9
der Gutenbergschule werden in einer Gemeinschaftsaktion mit dem Bauhof einen
neuen Farbanstrich aufbringen

 Die Skateranlage (Fun pipe) bietet Jugendlichen sportliche Betätigungsmöglichkeiten
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.jpg) Ein wunderschöner Maibaum ziert die Ortsmitte.
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 Der Maibaum „wartet“ trotz Dauerregen auf seine Errichtung.
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Trotz schlechten Wetters haben sich einige Bürgerinnen und Bürger das tradi-tionelle Maibaumstellen nicht entgehen lassen.
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Der Bauhof hat sich auch durch das schlechte Wetter nicht von der Errich-tung beeinflussen lassen.
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Gemeinderat Heinz Bösch wird 70 (KW02/2008)
Am 14. Januar feiert Gemeinderat Heinz Bösch seinen 70. Geburtstag.
Gemeinderat und Verwaltung gratulieren dem Jubilar, der seit 1989 dem
kommunalen Gremium angehört, zu diesem Ehrentag ganz herzlich. Neben der
Kommunalpolitik gehört sein Interesse auch der Kaninchenzucht. Als langjähriges
Mitglied des örtlichen Kleintierzuchtvereins hat Heinz Bösch viele nationale und
internationale Leistungsschauen besucht und dabei zahlreiche herausragende
Auszeichnungen errungen. Erst kürzlich gewann er mit seiner
Kaninchenrasse bereits zum 7. Mal den Titel eines Deutschen Meisters.
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Copyright © 2011.
Letzte Aktualisierung am 28.09.2009 |
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