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Gemeinde Riederich
Mittelstädter Straße 17
72585 Riederich
Tel.: 07123-93 59-0
Fax: 07123-9359-11
E-Mail: info@riederich.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Mo. - Fr. 9 Uhr - 12 Uhr
Di.       15 Uhr - 19 Uhr

Bankverbindungen
Kreissparkasse Reutlingen
Kto. 900 557
BLZ 640 500 00 

Volksbank Metzingen- Bad Urach 
Kto. 250 270 005
BLZ 640 912 00

 






Halten und Parken im öffentlichen Straßenraum (KW 32/2008)

Die Gemeindeverwaltung weist auf die gesetzlichen

Bestimmungen zum Halten und Parken hin

Leider wird immer wieder falsches, gesetzwidriges Halten und Parken festgestellt. Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Verkehrsteilnehmer um entsprechende Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Die Straßenverkehrsordnung schreibt zum Halten und Parken Folgendes vor: 

§ 12 Halten und Parken

 (1) Das Halten ist unzulässig

Ø      an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,

Ø      im Bereich von scharfen Kurven,

Ø      auf Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen,

Ø      auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor,

Ø      auf Bahnübergängen,

Ø      soweit es durch folgende Verkehrszeichen oder Lichtzeichen verboten ist:

Ø      Haltverbot (Zeichen 283),

Ø      eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286),

Ø      Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295, Buchstabe b, bb),

Ø      Richtungspfeile auf der Fahrbahn (Zeichen 297)

Ø      Grenzmarkierung für Haltverbote (Zeichen 299),

Ø      bis zu 10 m vor Lichtzeichen und den Zeichen "Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren" (Zeichen 201), "Vorfahrt gewähren!" (Zeichen 205) und "Halt! Vorfahrt gewähren!" (Zeichen 206), wenn sie dadurch verdeckt werden und

Ø      vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten,

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

(3) Das Parken ist unzulässig

Ø      vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

Ø      wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

Ø      vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

Ø      bis zu je 15 m vor und hinter Haltestellenschildern (Zeichen 224),

Ø      vor und hinter Andreaskreuzen (Zeichen 201)

Ø      innerhalb geschlossener Ortschaften (Zeichen 310 und 311) bis zu je 5 m,

Ø      außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu je 50 m,

Ø      über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (§ 41 Abs. 3 Nr. 7) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

Ø      soweit es durch folgende Verkehrszeichen verboten ist:

Ø      Vorfahrtstraße (Zeichen 306) außerhalb geschlossener Ortschaften,

Ø      Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 Buchstabe a) oder einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296 Buchstabe b),

Ø      Parken auf Gehwegen (Zeichen 315), auch mit Zusatzschild,

Ø      Grenzmarkierung für Parkverbote (Zeichen 299) und

Ø      Parkplatz (Zeichen 314) mit Zusatzschild,

Ø      vor Bordsteinabsenkungen.

(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

Ø      in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

Ø      in Sondergebieten, die der Erholung dienen,

Ø      das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Ø      Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muss auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Fahrbahnseite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220), darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg zu benutzen.


 

Steigenlassen von Himmelslaternen (KW 35/2008)

Himmelslaternen werden auf dem Markt auch unter dem Namen Himmelsfackeln, Skyballons, Skylaternen, Wunschlaternen oder Mini-Heißluftballons angeboten. Die Himmelslaternen werden zum Steigen gebracht, indem die Innenluft durch ein Brennmittel erhitzt wird. Die von den Herstellern angegebenen Steighöhen betragen zwischen 150 und 500 Meter und die Brenndauer bis zu 15 Minuten. Die Himmelslaternen gelten nach § 16 Abs. 1 Nr. 5 Luftverkehrs-Ordnung als ungesteuerte Flugkörper mit Eigenantrieb. Das Steigenlassen von solchen Flugkörpern bedarf einer Erlaubnis des Regierungspräsidiums als zuständiger Luftfahrtbehörde. Die Erlaubnis kann aber in der Regel nicht erteilt werden, da neben der Gefährdung des Luftverkehrs auch das unkontrollierbare Brandrisiko berücksichtigt werden muss. Da die Flugbahn nicht beeinflusst werden kann, geht von den Himmelslaternen insbesondere bei Trockenheit eine unberechenbare und erhebliche Gefahr für Wälder, Häuser, Wiesen und Gärten aus. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg hat einen Typ einer solchen Himmelslaterne gutachtlich untersucht und festgestellt, dass dieses Produkt nicht den Anforderungen nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) sowie der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) entspricht.

Das Steigenlassen von Himmelslaternen ohne Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße mit bis zu 50.000 € geahndet werden.

 


 

Kulturelles aus den Nachbargemeinden (KW 37/2008)

Unter der neuen Rubrik "Kulturecke" veröffentlichen wir künftig an dieser Stelle kulturelle Veranstaltungshinweise aus den Nachbargemeinden Bempflingen, Grafenberg, Großbettlingen, Kohlberg und Neckartailfingen.  




 

Europawahl und Kommunalwahlen am 07. Juni 2009 (KW 39/2008)

Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes

Gruppenauskünfte an Parteien und andere Trägern von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl zum Europäischen Parlament und der Kommunalwahlen am 7. Juni 2009

Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 23.2.1996 (GBl. S. 269) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2007 (GBl. S. 581) darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist; von wahlberechtigten ausländischen Unionsbürgern darf die Meldebehörde außerdem Angaben über deren Staatsangehörigkeiten zu den in § 34 Abs. 1 Satz 1 MG genannten Zwecken nutzen.

Damit schutzwürdige Belange des Einzelnen nicht beeinträchtigt werden, erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung, dass Betroffene die Möglichkeit haben, durch einfache Erklärung gegenüber der Meldebehörde die Nichtweitergabe von Meldedaten an politische Parteinen und Wählergruppen zu bewirken. Eine Veröffentlichung unterbleibt, sofern eine Auskunftssperre besteht oder wenn der Betroffene ausdrücklich verlangt, von der Bekanntgabe seiner Daten abzusehen.

Alle wahl- oder stimmberechtigten Einwohner, die die Veröffentlichung bzw. Weitergabe Ihrer Daten nicht wünschen, können dies mit dem nachfolgenden Abschnitt dem Bürgermeisteramt bis zum 30.10.2008 mitteilen.   

__________________________________

Ich widerspreche hiermit der Weitergabe meiner Meldedaten an politische Parteien und Wählergruppen:

 

Name:­­­­­­­­­­­­­­­___________________                    Vorname:___________________________                    

Anschrift:­­­­­­­­­­­­­_________________                   Geburtsdatum:­______________________

 

 

Datum:­___________________                  Unterschrift:­­­­­­­­­­­­__________________________

 

Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit, d. h. bereits früher im Zusammenhang mit den genannten Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.

 


 

Hundekot auf Spielplätzen in Riederich !!! (KW 43/2008)

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass Hundehalter gemäß der polizeilichen Umweltschutzverordnung Riederich § 14 dazu verpflichtet sind, den Hundekot unverzüglich zu beseitigen. Wer sich nicht daran hält, handelt ordnungswidrig. Anzeigen über Verunreinigung durch Hundekot ahnden wir mit Verwarnungs- und Bußgeldern.

Bei unserer Gemeindeverwaltung gehen immer mehr Klagen über Hundekot auf Gehwegen, Straßen und vor allem auf Spielplätzen ein, insbesondere auf dem Spielplatz „Grüne Mitte“.

Für den größten Teil der Hundehalter in Riederich ist es selbstverständlich, dass sie den Kot ihres Hundes sofort entfernen, Sie verhalten sich vorbildlich.

Leider gibt es jedoch auch ein paar „schwarze Schafe“ in Riederich. Diese Hundehalter glauben, die Hundesteuer befreie sie von der Pflicht, den Kot ihres Hundes zu entfernen. Das ist jedoch nicht der Fall! Für die Beseitigung des Hundekots ist allein der Hundebesitzer verantwortlich!

Dabei ist es leicht, die Reste des Geschäftes loszuwerden:

-          Sie können diese in einer mitgebrachten Plastiktüte in den nächsten Abfalleimer werfen,

-          oder Sie holen sich Hundekottüten, die kostenfrei im Bürgerbüro des

Rathauses, Zimmer 1 erhältlich sind.

Hundekot kann eine Gefahr für die Gesundheit sein!

Dabei bildet Hundekot einen Nährboden für Viren, Bakterien und Würmern, z.B. den Hundebandwurm. Die Infektion mit dessen Larven kann beim Menschen zu Leber- und Lungenerkrankungen führen. Im schlimmsten Fall können sogar tödliche Erkrankungen ausgelöst werden. zudem werden Krankheitserreger im Hundekot auch durch den Wind verbreitet.

Besonders bei Kindern besteht die Gefahr, dass sie sich mit diesen Krankheitserregern infizieren.

Gerade die Kleinsten bewegen sich im Freien anders als Erwachsene. Ihre Spaziergänge sind Entdeckungsreisen, bei denen sie immer wieder in Berührung mit dem gesundheitsschädlichen Hundekot kommen können.

Kleinkinder aber auch älteren Kindern ist es nicht zuzumuten, auf Spielplätzen und Wiesen zu spielen, die durch Hundekot verschmutzt sind.

Darum bitten wir Sie eindringlich um Ihre Mithilfe. Mit verantwortungsvollem Verhalten leisten Sie einen Beitrag zum Schutz unserer Kinder und zur Sauberkeit in unserer Gemeinde. Davon profitieren nicht nur Ihre Mitmenschen, sondern auch Sie selbst, denn so tragen Sie dazu bei, auch die Akzeptanz Ihres Hundes in der Gemeinde zu verbessern.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Ihre Gemeindeverwaltung Riederich


 

Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch unzureichenden Hecken- und Baumschnitt (KW 43/2008)

Verkehrssicherung ist nicht nur Sache der Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden. Auch die Eigentümer von Grundstücken an Straßen sind für die Verkehrssicherheit mit verantwortlich. In diesem Zusammenhang muss leider immer wieder festgestellt werden, dass Pflanzen von privaten Grundstücksflächen in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, weil die Grundstückbesitzer es unterlassen haben, ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Geh- und Radwegen sowie Straßen zurück zu schneiden. Dadurch kann es zu einer Gefährdung des Fahrzeugverkehrs, der Radfahrer und der Fußgänger kommen.

Besonders gefährdet sind Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten 8. Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen, und ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, die mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen können. Werden sie durch überhängende Äste zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr. Um solche Gefahrensituationen für Radfahrer, aber auch für Fußgänger zu vermeiden, sollten die Geh- und Radwege stets ungehindert benutzt werden können. 

Der Bewuchs entlang von öffentlichen Straßen sowie Geh- und Radwegen muss bis zur Grundstücksgrenze zurück geschnitten werden. Das gilt für eine Mindesthöhe von 2,30 m über Gehwegen, 2,50 m über Radwegen und 4,50 m über Fahrbahnen.

Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sog. „Sichtdreiecke“ in einer Höhe von 80 cm ab Fahrbahnoberkante grundsätzlich von jeder Bebauung (Gartenzaun, Hecke, Baum o. ä.) frei zu halten. Das Sichtdreieck beschreibt ein Sichtfeld im Bereich von Straßeneinmündungen, das ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen will. Nach § 28 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg sind die Anrainer verpflichtet, Einrichtungen und Anpflanzungen so anzulegen und zu beschneiden, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Je nach örtlicher Situation kann ein Zurückschneiden im Eckbereich auf einer Länge von 10 und mehr Metern erforderlich sein.

Um Gefahrensituationen zu vermeiden und eine sichere Verkehrsführung zu ermöglichen, ist es unbedingt erforderlich, dass diese Vorschriften eingehalten werden. 


 

Nachtruhestörung durch Pistolenschüsse (KW 45/2008)

Bei der Gemeindeverwaltung sind Hinweise und Beschwerden über Nachtruhestörungen im Bereich der Mühlstraße eingegangen. Durch Schüsse vermutlich aus Schreckschusswaffen wurde in den vergangenen Wochen die Nachtruhe mehrfach massiv gestört. Wir weisen darauf hin, dass es sich hier um Verstöße gegen die polizeiliche Umweltschutzverordnung der Gemeinde handelt. Wir appellieren an die Verursacher dies künftig zu unterlassen. Sollte dies nicht erfolgen, werden wir die Polizei um Unterstützung bitten und sämtliche Verstöße – auch ggf. solche gegen das Waffenrecht – ahnden.      


 

Mietangebot (KW 45/2008)

4-Zimmer-Wohnung Mittelstädter Straße 36

Die Gemeinde Riederich vermietet ab 01.01.2009 im Gebäude Mittelstädter Straße 36 nachfolgende Wohnung:

4-Zimmer Wohnung im 1.OG (116 m²) und Garage.

Kaltmiete 690 Euro (zzgl. Garage und Nebenkosten,

2 Monatsmieten Kaution).

Die Wohnung wird zurzeit renoviert.

 

Interessenten können sich bis einschließlich 21.11.2008 bei der

Gemeindeverwaltung Riederich, Mittelstädter Straße 17,

72585 Riederich bewerben.

Weitere Informationen:

Herr Frey, Tel. 9359-22,  Herr Pokrop Tel. 9359-20


 

Gelbe Säcke (KW 45/2008)

Im Laufe des Monats wird die Entsorgungsfirma ALBA die Zustellung der Gelben Säcke an alle Haushalte veranlassen.

Bei Bedarf können die Plastikrollen auch beim Bürgerbüro im Rathaus abgeholt werden.


 

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg (KW 45/2008)

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Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg

- Anstalt des öffentlichen Rechts -

Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart

 

I.          Meldepflicht         

Der Stichtag zur Meldung der Tiere zur Beitragsveranlagung bei der TSK steht auch dieses Jahr wieder an. Am 3. Dezember 2008  sind folgende Tiere meldepflichtig:

            1)         Pferde             (dazu gehören: Groß- und Kleinpferde, Ponys, Fohlen)

            2)         Schweine        (dazu gehören: Muttersauen, Eber, Zuchtläufer, Mastschweine, Saug- und Absatzferkel, Mini- und Hängebauchschweine)

            3)         Schafe             ab 10 Monate und älter (dazu gehören: weibliche Schafe, Böcke, Hammel)

            4)         Bienen             Bienen müssen für 2009 nicht gemeldet werden, soweit diese über die örtlichen Imkervereine im Land erfasst sind.

            5)         Geflügel

                        - Hühner                      (dazu gehören: Elterntiere, Legehennen, Junghennen, Küken, Schlacht- und Masttiere)

                        - Truthühner / Puten    (dazu gehören: Küken, Hennen, Hähne, Schlacht- und Masttiere )                   

                        (Tierbesitzer mit bis zu 49 Stück Geflügel, die nur diese und keine anderen

beitragspflichtigen Tiere halten, sind weder melde- noch beitragspflichtig)

Nicht zu melden sind:             - Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die   

  Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und     

  Informationssystem für Tiere) herangezogen.

- Gefangen gehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine)           - Esel, Ziegen, Gänse und Enten

Werden Tiere von mehreren Besitzern (Tierbesitzer) gemeinsam in einem Tierbestand (Tierpension, Tiere in Herden, Reitställe etc.) gehalten, so gilt der für diesen Bestand Verantwortliche als melde- und beitragspflichtiger Tierbesitzer. Dieser meldet den Gesamtbestand.

Halten Sie eine der o.g. Tierarten und sind Sie bisher bei der Tierseuchenkasse noch nicht gemeldet, so melden Sie die Tierhaltung bitte formlos schriftlich nach.

Beginnen Sie innerhalb des Jahres mit der Tierhaltung o.g. Tierarten, so  ist der Beginn der Tierhaltung innerhalb von 2 Wochen formlos schriftlich zu melden.

Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden.

Die Meldebögen werden Ende November 2008 versandt. 

Sollten Sie bis zum 03.12.2008 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 20 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.

Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2009 meldepflichtig.

Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2009 einen Meldebogen.

Besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, erhaltene Leistungen, etc.) einsehen.

 


 

Pflanzkübel zerstört (KW 46/2008)

Mutwillige Sachbeschädigung vor dem Rathaus

In der Nacht auf vergangenen Samstag haben Unbekannte einen der beiden schweren Keramikpflanzkübel vor der Rathaustüre umgeworfen und zerstört.

Außerdem wurde eine Pollerleuchte aus der Verankerung gerissen und demoliert.

Der Schaden beläuft sich auf ca. 450 Euro.  

Sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung der Tat beitragen können, nehmen das Bürgermeisteramt oder das Polizeirevier Metzingen dankbar entgegen.




 

Gemeinderat auf Besichtigungstour (KW 39/2008)

Abgeschlossene und neue Projekte besichtigten die Mitglieder des Gemeinderats kürzlich an einem Samstag Vormittag. In der Gutenbergschule wurden während der Sommerferien Brandschutzmaßnahmen ausgeführt. Alle Treppenhäuser erhielten eine Abtrennung durch Zwischenwände, deren Tür im Brandfall automatisch schließt und somit einen rauchfreien Fluchtweg sicherstellt. Die Gemeinde investierte rund 170.000 Euro in diesen 1. Bauabschnitt. Im nächsten Jahr sind eine neue  Außentreppe für die Aula sowie die  Modernisierung der schulinternen Brandmeldeanlage geplant. Fertig gestellt ist auch die neue landwirtschaftliche Gemeinschaftsschuppenanlage an der Robert-Bosch-Straße. 14 Grundstücksbewirtschafter haben sich zu einer Baugemeinschaft zusammengeschlossen und die zwischen 50 und 120 m² großen Einheiten errichten lassen. Darunter ist auch der Kleintierzuchtverein, der seine Anlage an 3 Mitglieder zur Hühner- und Kaninchenzucht verpachten wird. Die gesamte Fläche wurde von der Gemeinde Riederich erworben und an die Bauherren weiterveräußert. Sechs Grundstücksanteile für Erweiterungsbauten stehen noch zur Verfügung. Ebenso abgeschlossen wurde die Übungsstrecke für Biker. Neben dem Stadionparkplatz können nun Jugendliche mit geländegängigen Fahrrädern ihre Runden drehen.   Ein Projekt für 2010 ist der neue Kanal und die Wasserleitung in der Industriestraße. Aufgrund dieser umfangreichen Tiefbauarbeiten wird auch eine komplette Erneuerung der Fahrbahn erforderlich. Die Gesamtkosten sind auf ca. 1,1 Mio. Euro veranschlagt. Die Bauarbeiten werden, so Tiefbauingenieur Rainer Ambacher, ca. 8 bis 9 Monate in Anspruch nehmen.    Besichtigt wurde ebenfalls der veränderte Außenbereich des Kindergartens Auf der Raise. Die Geh- und Fallschutzbeläge mussten in der Sommerpause von Grund auf erneuert werden. Ein weiteres Spielgerät wird noch für 2009 eingeplant. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Hochwasserschutz am Ettwiesenbach. Derzeit werden Möglichkeiten der Wasserrückhaltung unmittelbar östlich der Bahnlinie untersucht. Die Ausweisung einer größeren Retentionsfläche soll die Überschwemmungsgefahr im Bereich der Bachstraße auf ein Minimum reduzieren. Das Gremium hat sich an Ort und Stelle von Landschaftsarchitekt Roland Lengtat informieren lassen




 

Besichtigung von Baustellen und Projekten (KW 36/2008)

Der Gemeinderat besichtigt am Samstag, 13. September abgeschlossene und geplante Bauvorhaben.

Dazu wird freundlich eingeladen.

Treffpunkt ist um 09.00 Uhr an der Gutenbergschule.

 

Tagesordnung

1.    Gutenbergschule                                                                                 (09.00 Uhr)

      - abgeschlossene Brandschutzmaßnahmen im Haupt- und Fachklassentrakt

2.   Industriestraße                                                                                     (09.30 Uhr)

      - geplante Kanal- und Wasserleitungserneuerung mit Vollausbau  

3.   Kindergarten "Auf der Raise"                                                                 (10.00 Uhr)

      - Freiflächengestaltung

4.   Ettwiesenbach                                                                                     (10.30 Uhr)

      - weitere Hochwasserschutzmaßnahmen

5.   Spielplatz beim Alfred-Barner-Stadion                                                    (11.00 Uhr)

      - geplante Neugestaltung        

6.   Übungsgelände für Biker                                                                      (11.15 Uhr)

7.   Landwirtschaftliche Gemeinschaftsschuppenanlage                                (11.30 Uhr)


 

Sinnlose und unverschämte Verschmutzungen (KW 34/2008)

Während den Sommermonaten musste immer wieder festgestellt werden, dass öffentliche Flächen mit leeren, zertrümmerten Glasflaschen und Verpackungsmüll verschmutzt  werden. Ein besonderes Ärgernis war die Unterführung an der Landesstraße 374 nach Mittelstadt. Dort wurden in den vergangenen Wochen mehrfach Glasflaschen zerschlagen und Getränkeverpackungen achtlos weggeworfen. Die Gemeindeverwaltung appelliert an die Vernunft der Betroffenen und bittet dringend, dies künftig zu unterlassen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass derartige Verschmutzungen einen Verstoß gegen die polizeiliche Umweltschutzverordnung der Gemeinde darstellen und mit einer Geldbuße geahndet werden.

Mehrere Radfahrer haben sich an den Glasscherben schon einen defekten Reifen geholt. Außerdem sind die Glasscherben bei einem Sturz ein sehr gefährliches Verletzungsrisiko.

Die Gemeindeverwaltung bittet auch alle Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung bei der Ermittlung der Verursacher.  


 

Übungsgelände für Biker (KW 32/2008)

Unterhalb des Parkplatzes beim Alfred-Barner-Stadion ist eine neue Übungsstrecke für Biker entstanden.

In den vergangenen Wochen wurde die ehemalige Lagerfläche zwischen Parkplatz und Häckselplatz so modelliert, dass Anfänger und Geübte mit BMX-Räder oder Mountainbikes in unterschiedlichen Schwierigkeitsbereichen ihre Geschicklichkeit auf diesem Gelände weiter entwickeln können. Damit ist die Gemeinde einem Wunsch zahlreicher Jugendlicher nachgekommen, die sich seit Längerem für ein solches Gelände interessieren.

Das Bürgermeisteramt weist auf Folgendes hin:

Die Benutzung ist nur für Fahrräder zugelassen und erfolgt auf eigenes Risiko..

Beim Fahren besteht Helmtragepflicht.


 

Kindergarten Auf der Raise - Neugestaltung der Freiflächen (KW 32/2008)

In diesen Tagen finden bauliche Veränderungen im Außenbereich des Kindergartens statt. Die Geh- und Fallschutzbeläge müssen neu verlegt werden. Dabei werden die Mitarbeiter des Bauhofes von einigen Eltern tatkräftig unterstützt. Herzlichen Dank für diese beispielhafte ehrenamtliche Mitwirkung.  




 

Tour de Ländle (KW 29/2008)

4. Etappe führt auch durch Riederich  

Die diesjährige "Tour de Ländle" führt am 28. Juli auf ihrer 4. Etappe von Schorndorf nach Reutlingen auch durch Riederich. In der Zeit zwischen ca. 14.15 und 15.00 Uhr wird das große Teilnehmerfeld mit mehreren tausend Radfahrern hier erwartet. Der Streckenverlauf ist von Bempflingen kommend über die Kleinbettlinger, Stuttgarter und Metzinger Straße vorgesehen. Die Anlieger werden gebeten, ihre Fahrzeuge im genannten Zeitraum nicht auf der Fahrbahn zu parken. Stattdessen sind viele Zuschauer erwünscht, die die Mitfahrenden begrüßen. Das Fahrerfeld wird von Polizeifahrzeugen begleitet und genießt auf den Straßenabschnitten Vorrang. Autofahrer müssen deshalb mit Wartezeiten rechnen


 

Kinderspielplätze (KW 30/2008)

Die Erneuerung einiger Spielplätze wurde in der vergangenen Woche von den Mitarbeitern des Bauhofs fortgesetzt. Insbesondere sind in der Grünen Mitte sowie an der Stegäcker- und Jusistraße neue Schaukeln aufgestellt worden. Dort werden auch in den nächsten Tagen noch die restlichen Geräte (Tarzanbahn und Tischtennisplatte) montiert.



Heinz Schleppe befestigt in der Grünen Mitte eine attraktive Nestschaukel


 

„Baulinienplan vom 29.11.1950/ 25.07.1961 Flurstück Nummer 211/2“ (KW 30/2008)

Aufhebung des Baulinienplans vom 29.11.1950/ 25.07.1961 Flurstück Nummer 211/2, Weiherstraße 12  

Öffentliche Bekanntmachung Einleitung des Verfahrens und Auslegung

 

1.      Bekanntmachung über die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Baulinienplans

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.07.2008 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Baulinienplans einschließlich Bauverbotsfläche vom 29.11.1950/ 25.07.1961 Flurstück Nummer 211/2 beschlossen.

2.      Planbereich

Der Planbereich ist aus dem Lageplan des Vermessungsamtes Reutlingen vom 20.03.1961 zu entnehmen.

3.      Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Aufhebungsbeschluss und die Begründung für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Dabei ist jedem Bürger und den Fachbehörden Gelegenheit zu geben, Anregungen vorzubringen.

Der Planentwurf liegt von Freitag, 08. August 2008 bis einschließlich Montag, 08. September 2008 beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer 8, und im Foyer EG, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich an den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Hier besteht die Möglichkeit, sich zum Aufhebungsverfahren schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung oder der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Bebauungsplan- oder Satzungsverfahren nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Riederich, 24.07.2008

gez.

Klaus Bender

Bürgermeister


 

„Baulinienplan vom 21.10.1954 Flurstücke Nummer 1122 und 1124“ (KW 30/2008)

Änderung des Baulinienplans vom 21.10.1954 Flurstücke Nummer 1122 und 1124, Gartenstraße 11 und 13  

Öffentliche Bekanntmachung Einleitung des Änderungsverfahrens, Entwurfsanerkennung und Auslegung

 

1.      Bekanntmachung über die Einleitung des Verfahrens zur Änderung  des Baulinienplans

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.07.2008 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Baulinienplans vom 21.10.1954 Flurstücke Nummer 1122 und 1124 beschlossen.

2.      Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses über die Billigung des geänderten Planentwurfs

Der Gemeinderat hat ebenfalls in der Sitzung vom 23.07.2008 das Bauverbot in den südwestlichen Grundstücksbereichen der Flurstücke Nummer 1122 und 1124, Gartenstraße 11 und 13, aufgehoben.

3.      Planbereich

Der Planbereich ist aus dem Lageplan des Vermessungsamtes Reutlingen vom 14.06.1956 zu entnehmen.

4.      Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Änderungsbeschluss und die Begründung für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Dabei ist jedem Bürger und den Fachbehörden Gelegenheit zu geben, Anregungen vorzubringen.

Der Planentwurf liegt von Freitag, 08. August 2008 bis einschließlich Montag, 08. September 2008 beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer 8, und im Foyer EG, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich an den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Hier besteht die Möglichkeit, sich zum Aufhebungsverfahren schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung oder der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Bebauungsplan- oder Satzungsverfahren nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Riederich, 24.07.2008

gez.

Klaus Bender

Bürgermeister


 

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.07.2008 (KW 31/2008)

Teilraumuntersuchung für den Kooperationsraum Bempflingen-Grafenberg-Großbettlingen-Kohlberg-Riederich angestoßen

Der Gemeinderat hat mit großer Mehrheit eine weitere interkommunale Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden Bempflingen-Grafenberg-Großbettlingen und Kohlberg beschlossen. Hierfür wurde die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH beauftragt eine Teilraumuntersuchung für den Kooperationsraum zu erarbeiten. Ziel ist es die Zusammenarbeit der Gemeinden zur Stärkung der teilräumlichen Entwicklungen zu fördern. Das Vorhaben ‚regionsübergreifender Kooperationsraum’ soll zukunftsweisend ausgerichtet werden und folgende Themen bearbeiten. Regionalplan und regionale Entwicklungstendenzen, Leitbilder und Ziele für den Kooperationsraum, Bildung und Betreuung, soziale und kulturelle Infrastruktur, Freizeitinfrastruktur, Versorgung / Einzelhandel, technische Infrastruktur, Wirtschaftsförderung und Gewerbeentwicklung, Tourismus und öffentlicher Personennahverkehr sowie die Vorstellung und Verabschiedung eines Handlungsprogramms.

Langfristig soll hierdurch das Entwicklungspotenzial dieses Kooperationsraums inmitten der europäischen Metropolregion Stuttgart gesichert werden. Dies ist insbesondere für Gemeinden wie Riederich bedeutungsvoll, da diese nicht als Klein- oder Unterzentrum im Landesentwicklungsplan ausgewiesen sind. Der Finanzierungsanteil der Gemeinde beträgt ca. 6.600 €.

Aufhebung der Baulinie einschließlich Bauverbotsfläche vom 29.11.1950 für das Flst. Nr. 211/2

Der Gemeinderat hat einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung der Baulinie einschließlich Bauverbotsfläche vom 29.11.1950 in der Weiherstraße 12 für das Flst. Nr. 211/2 beschlossen. Nachdem keine städtebaulichen Gründe für ein Festhalten an dieser Baulinie gesehen werden, wurde das förmliche Aufhebungsverfahren eingeleitet. Auf die nachfolgende öffentliche Bekanntmachung wird hingewiesen.

Änderung des Baulinienplans vom 21.10.1954

Der Gemeinderat hat einstimmig die Einleitung des Änderungsverfahrens für den Baulinienplan vom 21.10.1954 für die Grundstücke Gartenstraße 11 Flst. Nr. 1122 und die Gartenstraße 13 Flst. Nr. 1124 beschlossen. Der jeweils südwestliche Teil der beiden betroffenen Grundstücke ist in dem Baulinienplan als nicht überbaubare Grundstücksfläche (Bauverbotszone) ausgewiesen. Städtebauliche Gründe für ein Festhalten an dieser Bauverbotszone werden nicht gesehen. Vor dem Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung ist eine Innerortsverdichtung bei angemessenen Grundstücksgrößen wünschenswert. Daher wurde das Änderungsverfahren eingeleitet. Auf die öffentliche Bekanntmachung über die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Baulinienplans, welche nachfolgend abgebildet ist, wird verwiesen.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.


 

13. Bürgerfest (KW 28/2008)

Kinderumzug bildete Auftakt

Bei traumhaftem Wetter - zumindest am Samstag - und erneut rekordverdächtigen Besucherzahlen fand am vergangenen Wochenende das 13. Riedericher Bürgerfest auf dem Raiseplatz statt. Dank der hervorragenden Vorarbeit und dem reibungslosen Aufbau durch die Vereine und den Bauhof sowie dem Verständnis der betroffenen Anwohner, konnten viele schöne Stunden auf dem Festgelände verbrachten werden. Leider war der Sonntagnachmittag durch den 2-stündigen Regenschauer empfindlich gestört. Das Rahmenprogramm und der Trödelmarkt mussten deshalb etwas verkürzt werden.

Die Kindergartenkinder sowie die Schülerinnen und Schüler der Gutenbergschule haben, begleitet durch die Blaskapellen der Musikvereine Bempflingen und Riederich, in sehr kreativer und eindrucksvoller Weise das Thema „Sport“ dargestellt. Viele Zuschauer säumten am Samstagnachmittag die Gehwege, um den Umzug von der Gutenbergschule bis zum Raiseplatz zu erleben. Wie schon vor zwei Jahren war der Umzug auch diesmal ein sehr gelungener Festauftakt.

Wir bedanken uns bei den vielen Helferinnen und Helfern, den Akteuren sowie bei den Sponsoren des Rahmenprogramms für ihre Mitwirkung und die Unterstützung.

Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden und Sponsoren recht herzlich für die tolle Unterstützung.

Hier einige Impressionen vom vergangenen Festwochenende:


 


Die Karate Vorführung vom TSV konnte nach Wetterbesserung wieder auf der Bühne erfolgen.

Kinderkonzert in der Bibliothek mit dem „Duo Rubanta“. Ca 40 begeisterte Kinder und Eltern haben die Bibliothekräume gefüllt


Schweißtreibende Arbeit: Der Sägewettbewerb, die beiden Teams der Freiwilligen Feuerwehr Riederich bewiesen die meiste Ausdauer. Der Einzug ins Finale lag aller-dings nur 2 Sekunden vor dem Team 2 des Kleintierzuchtvereins.

Abendprogramm mit den „Neckartalern“

Die Tanzvorführung der Kindergartenkinder Auf der Raise musste wegen starken Regenfällen leider in das Feuerwehrgebäude verlegt werden.


Bürgermeister Klaus Bender erklärt das 13. Riedericher Bürgerfest für eröffnet

Gemeinsamer Auftritt der Musikvereine Bempflingen und Riederich als musikali-schen Festauftakt.

Am Samstagnachmittag ist der Festplatz wieder bis zum letzten Sitz- und Stehplatz gefüllt - Das Riedericher Bürgerfest


Auch die Olympischen Spiele dürfen bei diesem Thema nicht fehlen.

Begeisterte Fußballfans des Fanclubs Kindergarten Raise bei ihrem Einzug auf dem Festplatz.

Die Bempflinger Blasmusik unterstütze den Festumzug. Ein herzliches Dankeschön an den Musikverein Bempflingen.


Mit Spannung wird der Kinder- und Schülerumzug erwartet

Den Auftakt des Umzuges macht die Blaskapelle des Riedericher Musikvereins

Die "Riedericher Kickers", neue Abteilung des TSV?

Ferienprogramm 2008 (KW 28/2008)

Liebe Kinder,

für das Ferienprogramm 2008 könnt Ihr eure Anmeldung

bis Freitag, 11. Juli, 12 Uhr abgeben.

Ab Mittwoch, 16. Juli hängen dann im Rathaus, Erdgeschoss

die Listen mit den ausgelosten Teilnehmern aus. 

 

Beim Ferienprogrammpunkt Nr. 15 „Sportschießen“ hat sich im Datum ein Schreibfehler eingeschlichen: Es muss Freitag, 08.08.2008 heißen.


 

Glasscherben bergen hohes Verletzungsrisiko (KW 28/2008)

Junge erleidet tiefe Schnittwunde  

Ein durch herumliegende Glasscherben verursachter Unfall veranlasst das Bürgermeisteramt auf das hohe Verletzungsrisiko durch unsachgemäßen Umgang mit Glasflaschen hinzuweisen. Beim Spielen auf dem Bolzplatz an der Hegwiesenstraße (neben der Skateanlage) zog sich ein Junge vor wenigen Tagen eine schwere Beinverletzung zu. Immer wieder müssen die Mitarbeiter des Bauhofes beim Rasenmähen feststellen, dass auf öffentlichen Grün- und Spielflächen zerschlagene Glasflaschen liegen. Häufig handelt es sich um "Überbleibsel" abendlicher Aufenthalte von Jugendlichen, bei denen nicht nur Alkoholika konsumiert, sondern auch in unsinniger Weise Flaschen zerschlagen werden und im Gebüsch oder auf Rasenflächen liegenbleiben. Neben der hässlichen Umweltverschmutzung gefährden die Verursacher auch auf fahrlässige Art die Gesundheit anderer. Wir appellieren deshalb an die Eltern, im Rahmen ihrer Erziehungs- und Aufsichtspflicht auf ihre Kinder einzuwirken, damit diese unschönen Begleiterscheinungen mit - wie in diesem Fall folgenschweren Auswirkungen - unterbleiben.


 

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.07.2008 (KW 28/2008)

Planung von 3 Mehrfamiliengebäuden im Wohnquartier „Baldauf-Areal“

Der Gemeinderat hat mit großer Mehrheit dem Bauträger bel-arc Projektgesellschaft mbH i.G. (Schorndorf) eine Bau- und Vermarktungsoption für die Hanggrundstücke im Wohnquartier „Baldauf-Areal“  zur Errichtung von 3 Mehrfamiliengebäuden eingeräumt. Als Grundlage für das Projekt dienen die Pläne des Architekturbüros Niemeyer (Ebersbach/Fils) vom 02.06.2008. Die Option endet, sofern bis zum 31.03.2009 keine Grundstücksverkäufe zustande gekommen sind.

Insgesamt sollen an dieser Stelle 16 Eigentumswohnungen entstehen.

 

Überlassung einer gemeindlichen Grundstücksfläche an den Kleintierzuchtverein Riederich e.V.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dem Kleintierzuchtverein Riederich e.V. zur Errichtung eines Schuppens für Zwecke der Kleintierhaltung eine Fläche mit ca. 3 Ar im Sondergebiet „Gemeinschaftsschuppenanlage Vogelsang“ unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Nachdem in der Vergangenheit dem Schützenverein und dem Turn- und Sportverein gemeindliche Grundstücksflächen für den Bau ihrer Vereinsanlagen unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden, erfolgt nun beim Kleintierzuchtverein ein gleiches Vorgehen.

 

Neufassung der Feuerwehrentschädigungssatzung

Der Gemeinderat hat einstimmig die Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gefasst. Der Ausschuss der Freiwilligen Feuerwehr hatte eine Anpassung der Entschädigungssätze für den Bereich der Funktionsträger vorgeschlagen.

 

Neufassung der Feuerwehrkostenerstattungssatzung

Der Gemeinderat hat mit breiter Mehrheit die Neufassung der Satzung zur Regelung der Kostenerstattung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Riederich beschlossen. Die letzte Anpassung des Kostenverzeichnisses für Leistungen der Feuerwehr Riederich liegt bereits 7 Jahre zurück, weshalb Verwaltung und Feuerwehr den Gerätebestand aktualisiert und die Erstattungssätze fortgeschrieben haben. Dabei wurden sowohl Erhöhungen als auch Ermäßigungen festgesetzt.

 

Gutenberghalle

- Antrag des Handels- und Gewerbevereins auf Befreiung der Benutzungsgebühr für die Leistungsschau 2008

Der HGV hatte eine Befreiung von Miet- und Nebenkosten für die Benutzung der Gutenberghalle anlässlich der Leistungsschau am 26./27. September 2008 beantragt. Das Gremium ist dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig gefolgt, die hierfür anfallende Gebührenhöhe mit der Standgebühr der Gemeinde zu verrechnen und die restliche Gebühr in Höhe von ca. 120 € dem HGV als Wirtschaftsförderung zu erlassen. Die anfallenden Nebenkosten (Stromverbrauch) werden jedoch, wie auch bei der letzten Leistungsschau im Jahr 2004, dem HGV in Rechnung gestellt.

Die Gemeinde wird einen kleinen Stand belegen und diesen den Bauträgern Immobilienwerk sowie bel-arc Projektgesellschaft mbH zur Präsentation der Projekte auf dem Baldauf-Areal überlassen.

 

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.


 

Änderung der Vorfahrtsregelung in der Bachstraße (KW 28/2008)

Künftig wieder „rechts vor links“ an den Kreuzungen Bachstraße/Stegäckerstraße, Bachstraße/Ermsweg und Bachstraße/Wehrstraße

Am Mittwoch, 23. Juli 2008, wird die Vorfahrtsregelung an den Kreuzungen  Bachstraße/Stegäckerstraße, Bachstraße/Ermsweg und Bachstraße/Wehr-straße wieder auf die in allen 30 km/h-Zonen übliche Regelung „rechts vor links“ geändert. Aus zuschussrechtlichen Gründen – für den Bau der Ermsbrücke in der Bachstraße wurde der Gemeinde vom Regierungspräsidium Finanzhilfe nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gewährt – musste diese vom Grundsatz abweichende Vorfahrtsregelung für den Zeitraum der  10 jährigen Bindefrist des Zuschusses aufrecht erhalten bleiben. Diese Bindefrist ist jetzt abgelaufen, so dass wieder eine einheitliche Vorfahrtsregelung getroffen werden kann. Für eine „Eingewöhnungsphase“ von 4 Wochen wird das Hinweisschild „Geänderte Vorfahrt“ in der Bachstraße aufgestellt.

Die Gemeindeverwaltung bitte alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung.      


 

Rasenschnitt gehört nicht auf den Häckselplatz (KW 26/2008)

Der Häckselplatz ist für die Annahme und Verwertung von holzigem Material eingerichtet. Frischer Rasenschnitt eignet sich jedoch nicht für die dortige Lagerung, weil das Gras verklumpt und verschimmelt.

Deshalb werden diese Grünabfälle auf dem Häckselplatz ab sofort nicht mehr angenommen. Sie können bei der Annahmestelle ’Alter Bauhof’, Industrie-straße 10 (samstags von 10 – 12 Uhr) abgegeben oder über die Biotonne entsorgt werden.

Immer häufiger wird auch festgestellt, dass Grünabfälle am Rande des Häckselplatzes liegenbleiben. Wenn schon Garten- und Grundstücksbesitzer außerhalb der Öffnungszeiten den Häckselplatz aufsuchen, sollten sie das Grüngut an der richtigen Stelle hinterlassen und deshalb die kleine Wegstrecke zu Fuß zurücklegen.


 

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02.06.2008 (KW 24/2008)

Bauliche Maßnahmen zum Brandschutz in der Gutenbergschule – Vergabe der Bauleistungen

Der Gemeinderat hat einstimmig die Trockenbauarbeiten für die Brandschutzmaßnahmen zum Angebotspreis in Höhe von ca. 17.900 € an die Firma Anton Geiselhardt GmbH & Co.KG aus Reutlingen vergeben. Mit den Metallbauarbeiten wurde die Firma Legner aus Igersheim zum Angebotspreis in Höhe von 62.600 € beauftragt. Darüber hinaus beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die notwendigen Ergänzungsarbeiten aus den Bereichen Elektro, Maler, Schreiner, Schlosser und Fliesenleger an örtliche fachkundige Handwerksbetriebe zu vergeben. Aufgrund der positiven Ausschreibungsergebnisse kann davon ausgegangen werden, dass die im Haushaltsplan 2008 eingestellten Mittel für die Brandschutzmaßnahmen ausreichend bemessen sind. Auch die Modernisierung der Alarmierungsanlage der Gutenbergschule Riederich, welche derzeit von Verwaltung und Fachplaner untersucht wird, kann damit im Haushaltjahr 2008 finanziert werden.

 

Wohngebiet „Baldauf-Areal“ – Bauträgerplanung für die Hangbebauung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Klaus Bender Herrn Bernhard Vogelmann und Ralf Eric Hradil von der bel-arc Projektgesellschaft mbH i.G., welche ihr Interesse bekundet haben, als Bauträger die Hanggrundstücke im Baldauf-Areal mit Mehrfamilienhäusern zu bebauen. Der planende Architekt, Herr Heitho Niemeyer, vom Büro niemeyerarchitekten stellte die Planung anhand der vorliegenden Grundrisse dem Gremium vor. Der Gemeinderat nahm hiervon zustimmend Kenntnis. Die Vergabe der Planungsoption an die bel-arc Projektgesellschaft mbH i.G. soll in einer der nächsten Sitzung des Gemeinderates erfolgen.

 

Kindergarten Auf der Raise – Gestaltung der Spiel- und Freiflächen

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, im Außenbereich des Kindergartens Auf der Raise notwendige Belagsveränderungen durchzuführen und ein neues Spielgerät zu beschaffen. Die Durchführung der Maßnahme wird in den Sommerferien des Kindergartens erfolgen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 11.400 €.

Unter Berücksichtigung eines Veranstaltungserlöses des Kindergartens in Höhe von 500 € und unter Einbeziehung von Eigenleistungen der Eltern beschloss der Gemeinderat  eine überplanmäßige Ausgabe gegenüber dem Haushaltsplan mit rd. 3.000 €. Bürgermeister Klaus Bender bedankte sich für die Bereitschaft der Eltern, durch aktive Mithilfe zu einer Kostenreduzierung beizutragen.

 

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.


 

Bauarbeiten Königsberger Straße (KW 24/2008)

In der kommenden Woche beginnen die Bauarbeiten für die Auswechslung der Wasserleitung in der Königsberger Straße (Abschnitt zwischen Dresdener und Goethestraße). Anschließend wird der Fahrbahnbelag erneuert. Mit den Tiefbauarbeiten ist die Fa. Henzler-Bau (Riederich) beauftragt. Die Verlegearbeiten erfolgen durch den Bauhof in Zusammenarbeit mit der Fa. Class. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 45.000 Euro.


 

Skateanlage neu gestrichen (KW20/2008)

Die Skateanlage (Funpipe) bei der Gutenberghalle ist nach 10 Jahren erstmals neu gestrichen worden. In einer mehrtägigen Gemeinschaftsaktion von Bauhof und Schülern der Gutenbergschule wurde die Bahn in der vergangenen Woche bei idealen Wetterbedingungen zunächst entrostet, dann grundiert, am nächsten Tag mit einem 2-maligen Grundanstrich versehen und abschließend mit der Endfarbe beschichtet. Bei der Auswahl des Anstrichmaterials wurde die Gemeinde von der örtlichen Fa. Häke - Oberflächentechnik beraten und unterstützt


 

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 07.05.2008 (KW 20/2008)

Vergabe der Straßen- und Gehweginstandsetzungsarbeiten

Der Gemeinderat hat einstimmig die Straßensanierungsarbeiten im aktuellen Jahr an die Firma Vohl aus Leinfelden-Echterdingen mit einer Auftragssumme von ca. 38.700 € vergeben. Mit der Sanierung der Kanal-, Hydrant- und Straßeneinlaufschachtabdeckungen wurde die Firma Beck aus Bad Rappenau mit einem Auftragsvolumen von ca. 34.500 € beauftragt. Die Ausschreibungsunterlagen für die Straßeninstandsetzungsmaßnahmen wurden an 7 Bewerber ausgegeben, davon sind 5 Angebote eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Vohl aus Leinfelden-Echterdingen abgegeben. An insgesamt 10 Bewerber wurden die Ausschreibungsunterlagen für die Sanierung von Schachtabdeckungen ausgegeben. Hiervon sind 6 Angebote eingegangen. Die Firma Beck aus Bad Rappenau hatte hier das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.

Erneuerung der Wasserleitung in der Königsberger Straße

Der Gemeinderat hat einstimmig die Tiefbau- und Straßenarbeiten an die Firma Henzler Bau aus Riederich mit einer Angebotssumme von ca. 42.000 € vergeben. Mit der Lieferung des Wasserleitungsmaterials wurde die Firma HTI Hezel aus Herrenberg zum Angebotspreis von ca. 1.500 € beauftragt. Die Ausschreibungsunterlagen für die Erneuerung der Wasserleitung in der Königsberger Straße im Bereich zwischen Dresdener- und Goethestraße wurden an 7 Bewerber ausgegeben. Hiervon sind 6 Angebote eingegangen. Das wirtschaftlichste Angebot hatte die Firma Henzler Bau abgegeben.

Für die Lieferung von Wasserleitungsmaterial wurde eine beschränkte Ausschreibung unter zwei Lieferanten durchgeführt. Die Bauarbeiten sollen in Kürze beginnen.

Überlegungen zum Erhalt des Hauptschulstandorts Riederich

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Klaus Bender Schulamtsdirektor Horst Erdmann sowie Rektorin Isabel Heisig und Konrektor Detlef Orendi. Die Vorgabe des Kultusministeriums bezüglich der Mindestschülerzahl an Hauptschulen beträgt 85 Schüler. Dies wird in Zukunft in Riederich leider nicht mehr zu erreichen sein.  Aktuell besuchen 74 Hauptschüler die Gutenbergschule. Derzeit werden die Klassen 5 und 6 kombiniert unterrichtet. Bürgermeister Klaus Bender führte aus, dass verschiedene Kooperationsmöglichkeiten mit Nachbargemeinden geprüft wurden. Leider konnte hierbei keine zufriedenstellende Form der Zusammenarbeit bzw. ein dauerhafter Erhalt aller Hauptschulen mit jedem Jahrgang erreicht werden.

Bürgermeister Klaus Bender hob deutlich hervor, dass die Gemeinde bestrebt ist, die Hauptschule am Ort zu halten, weil die Qualität und die Leistung der Gutenbergschule als ausgezeichnet eingestuft werden darf. Schulamtsdirektor Erdmann berichtete dem Gremium, dass von Seiten des Schulamtes aus mit keinem Standort so intensiv verhandelt und beraten wurde, wie mit Riederich. Für das Jahr 2012 werden im Landkreis Reutlingen 15% weniger Grundschüler und ca. 21% weniger Hauptschüler erwartet. Die Quoten auf die weiterführenden Schulen im Landkreis stellen sich wie folgt dar: 26% Hauptschule, 33% Realschule und 40% Gymnasium.

Herr Erdmann erläuterte dem Gremium die Entwicklung der Schülerzahlen an der Gutenbergschule. Im aktuellen Schuljahr 2007/2008 besuchen 175 Grundschüler und 74 Hauptschüler die Gutenbergschule. Im kommenden Schuljahr 2008/2009 wird die Zahl der Grundschüler auf 159 sinken und die Zahl der Hauptschüler auf 68. Für das Jahr 2012 werden nur noch 139 Grundschüler und 65 Hauptschüler prognostiziert. Die Vorgabe des Kultusministeriums für eine ausreichende Übertragung von Lehrerdeputaten beläuft sich bei Grundschulen aus mindestens 40 Schüler und bei Hauptschulen auf mindestens 80 Schüler. Der Teiler bei Grundschulklassen liegt derzeit bei 31 Schülern, die Vorgabe bei sogenannten Kombinationsklassen, jahrgangsübergreifendem Unterricht, beläuft sich auf maximal 28 Schüler.

Schulrat Erdmann fasste zusammen, dass derzeit keine vorschnelle Entscheidung über die Zukunft der Hauptschule in Riederich getroffen wird. Der Schulstandort wackelt zwar, aber er steht nach wie vor. Das Kreisschulamt agiert hier in enger Absprache mit dem Regierungspräsidium und der Gemeinde. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde einmütig betont, dass eine Auflösung des Hauptschulstandorts in Riederich äußerst fatal wäre. Die Gemeinde leistet volle Unterstützung für den Erhalt der Hauptschule in Riederich. Seitens des Gremiums wurde auch bemängelt, dass die Landespolitik im Schulbereich das Wohl der Kinder nicht immer an oberster Stelle sieht. Des Weiteren wurde kritisch angemerkt, dass es für Hauptschüler kein Wahlrecht wie für Realschüler und Gymnasiasten gibt. Würde dies eingeführt werden, gäbe es einen Wettbewerb unter den Hauptschulen und es würde sich sehr schnell zeigen, welcher Standort und welche Schule gute Arbeit leistet.

Jahresbericht der Bibliothek für die Jahre 2006/2007

Zu diesem Tagesordnungspunkt berichteten die beiden Büchereiangestellten Frau Marion Schweikardt und Frau Sabine Leukert. Die wesentlichen Inhalte des schriftlich vorliegenden Jahresberichts, insbesondere die Zahl der Medieneinheiten und die Ausleihzahlen wurden dem Gremium erläutert. Die Analyse der Ausleihzahlen hat ergeben, dass vor allem Lehr- und Hörbücher von den Nutzern sehr gut angenommen werden. Die Auswirkungen der Rechtschreibreform sind auch in unserer Bücherei spürbar, die Bücher für Leseanfänger müssen nun sukzessive ausgetauscht werden. Erfreulich ist die große Anzahl der Vielleser in der Altersgruppe von 10 – 13 Jahren. Die Büchereibeschäftigten ermöglichen es dieser Gruppe auch immer wieder, bei der Beschaffung von Büchern deren Wünsche mit einzubringen.  Bürgermeister Klaus Bender bedankte sich bei Frau Schweikardt und Frau Leukert für den Sachstands- und Rechenschaftsbericht. Die Arbeit der Bibliothek in Riederich wird durchweg sehr gut angenommen und allseits geschätzt.

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 – 2013

Der Gemeinderat hat einstimmig folgende Personen in die Vorschlagsliste für das Amtsgericht für die Wahl der Schöffen gewählt: Frau Ursula Brenner, Frau Doris Schöllig, Herr Dieter Kromer, Herr Gerhard Wurz, Herr Hans-Jürgen Zöllner.

Widmung der öffentlichen Straßen und Wege im Wohngebiet „Baldauf-Areal“

Der Gemeinderat hat einstimmig die Dr.-Konrad-Baldauf-Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Des Weiteren wurden die Fußwege ebenfalls dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmet. Das Straßengesetz des Landes Baden-Württemberg fordert für öffentliche Straßen eine Widmung, welche per Gemeinderatsbeschluss festzulegen ist.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.


 

Maibaumfeier 2008 (KW 19/2008)

Am vergangenen Mittwoch fand das traditionelle Aufstellen unseres Maibaums beim Rathaus statt. Leider musste das Rahmenprogramm bedingt durch das schlechte Wetter ausfallen. Nachfolgend eine Bildernachlese zu der Maibaumfeier.

Der gemütlicher „Ausklang“ auf dem Raise Platz musste in das Feuerwehrgebäude verlegt werden. Dank umfangreicher Bewirtung durch die Freiwillige Feuerwehr Riederich war auch dies kein Problem.


 

Neue Ortspläne (KW 19/2008)

Die Gemeinde hat in  Zusammenarbeit mit dem Ramlow Verlag aus Stuttgart nun farbige Ortspläne herausgebracht. Die Ortspläne im Maßstab 1 : 7500 können kostenlos im Bürgerbüro abgeholt werden. Finanziert wurde die 2.500 starke Auflage über örtliche Unternehmen und Gewerbebetriebe, bei welchen sich die Gemeinde recht herzlich für die Unterstützung bedankt


 

Mittagsbetreuung der auswärtigen Gutenbergschüler im Jugendhaus (KW 04/2008)

Über die Wintermonate bietet die Gemeinde auswärtigen Schülerinnen und Schülern der Gutenbergschule eine Betreuungsmöglichkeit im Jugendhaus an. An den Schulnachmittagen, dienstags und donnerstags, können zwischen 12:15 Uhr und 13:45 Uhr die Räumlichkeiten des Jugendhauses in der Industriestraße zum Aufenthalt genutzt werden. Für 2 € pro Person und Nachmittag kocht unsere Betreuungskraft Frau Kristin Krohn den Schülerinnen und Schüler  eine warme Mahlzeit mit Getränken. 8 Kinder am Dienstag und 9 Kinder am Donnerstag nutzen dieses Angebot sehr gerne, nach dem Verzehr von  Kaiserschmarren, Käsespätzle, Linsen oder Reisbrei fällt der Nachmittagsunterricht dann doch etwas leichter.


 

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 16.01.2008 (KW /2008)

Bebauungsplanänderung „Mühlwiesen-Rain – Teilbereich Gärtnerei II“

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Bebauungsplanänderungsverfahren „Mühlwiesen-Rain“, für den Teilbereich „Gärtnerei II“ auf das sogenannte beschleunigte Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung umzustellen. Dem vorgestellten Entwurf wurde zugestimmt, die Behördenbeteiligung und Auslegung eingeleitet.

Herr Kuckluck vom Ingenieurbüro Lamparter erläuterte dem Gremium die geplante Wohnbebauung zwischen der Weiherstraße, der Mühlstraße und dem Buchenweg. Es sind  vier Einfamilienhäuser und vier Doppelhaushälften geplant. Jeweils zwei Einfamilienhäuser und ein Doppelhaus sollen von der Weiherstraße und vom Buchenweg aus erschlossen werden. Die Stellplatzverpflichtung aus den örtlichen Bauvorschriften beinhaltet bei Wohnungen über 50 m² zwei Stellplätze, wobei gefangene Stellplätze, welche nur über einen anderen angefahren werden können, nicht anerkannt werden. Die Zahl der zulässigen Wohneinheiten wurde je Wohngebäude bei den Doppelhaushälften auf eine Wohnung beschränkt, bei den Einfamilienhäusern ist jeweils eine Einliegerwohnung bis max. 50 m² zulässig.

Bürgermeister Klaus Bender erläuterte, dass hier eine detaillierte Abwägung zwischen privaten Interessen und öffentlichen Interessen vorgenommen wurde. Der jetzt vorgelegte Entwurf ist eine Kompromisslösung zwischen dem neuen Grundstückseigentümer als Investor und den Anwohnern am Buchenweg. Durch den Bau einer kleinen Wendeplatte auf dem ehemaligen Gärtnereiareal wird die Verkehrssituation im 4 Meter breiten Buchenweg verbessert. Bei der Bürgerinformation über die Vorstellung dieser Entwurfsplanung wurde von Seiten der Anwohner des Buchenwegs eine Erschließung der südlichen Grundstücke über die Weiherstraße oder die Mühlstraße angesprochen. Das Ingenieurbüro Lamparter hat diese Möglichkeiten geprüft und eine sogenannte Norderschließung im Gremium vorgestellt. Hierdurch würden jedoch 70 m² Fläche für die interne Erschließung benötigt und stünden somit einer Bebauung nicht zur Verfügung. Dies würde keinen Vorteil bieten, da dann die Grundstücke eine doppelte Erschließung von Süden und Norden hätten und insgesamt die Grundstücksflächen verkleinert werden müssten. Der Buchenweg wird als vollkommen ausreichend für die Erschließung dieser weiteren vier Einheiten gesehen.


 

Baumpflegeaktion (KW 6/2008)

Auch in diesem Jahr ist wieder eine Pflege der gemeindlichen Obstbäume  vorgesehen. Dazu benötigen wir Helfer mit etwas Sachkenntnis. Bitte melden Sie sich auf dem Rathaus (Frau Auer, Tel. 9359-12) oder bei Herrn Gemeinderat Bösch (Tel. 32570), der bei dieser Aktion wieder die Regie übernimmt.

Folgende Termine sind vorgesehen:

Dienstag, 19.02.

Donnerstag, 21.02. und

Freitag, 22.02.

Treffpunkt: jeweils 13.15 Uhr Alte Mittelstädter Straße

Weitere Termine werden vor Ort abgesprochen.


 

Besichtigung Architekturbüro Witt

Gemeinderat besucht neues Architekturbüro (KW 6/2008)

Im Mai 2007 hat Architekt Rüdiger Witt sein neues Büro im ehemaligen Saal der Gaststätte "Krone" in der Metzinger Straße 11/1 eröffnet. Die Mitglieder des Gemeinderats statteten kürzlich dem neuen Riedericher Betrieb einen Besuch ab. In dem grundlegend modernisierten Gebäude aus dem Jahre 1957 entstand nach kurzer Umbauzeit ein Großraumbüro mit rund 400 m² Fläche und 11 Arbeitsplätzen. Das Büro, das zuvor in Filderstadt ansässig war, plant mit breiter Ausrichtung im Wohnungs- und Gewerbebau


 

Sportler- und Jugend (KW 11/2008)

Die Gemeinde Riederich ehrt die erfolgreichen Sportler und sonstige Jugendliche des vergangenen Jahres.

Es werden wieder zahlreiche Sportlerinnen und Sportler des TSV und des Schützenvereins sowie sonstige erfolgreiche Jugendliche vorgeschlagen.

Die Ehrung findet am

Montag, 10. März 2008 um 18.30 Uhr im Rathaus

statt.

Interessierte Besucher sind herzlich eingeladen.


 

Branchenverzeichnis der Gewerbetreibenden in Riederich (KW 11/2008)

Das Branchenverzeichnis auf unserer Homepage wurde neu strukturiert. Bei der Durchsicht der einzelnen Datensätze ist aufgefallen, dass häufig Telefonnummern, E-Mail Adressen und Links zur jeweiligen Internetseite fehlen. Sofern Gewerbebetriebe in ihren Eintragungen Ergänzungen wünschen, dann teilen Sie uns dies bitte per Mail an das Bürgermeisteramt (bettinafink@riederich.de) mit.


 

Ermstal-Nachttaxi (KW 11/2008)

in den Nächten von Freitag auf Samstag & Samstag auf Sonntag besteht die Möglichkeit kostengünstig

- ab Reutlingen: 1:30 Uhr; 2:30 Uhr

- ab Metzingen: 0:25 Uhr; 1:45 Uhr; 2:45 Uhr

zu einem Fahrpreis von 2,50 € (Kinder unter 12 Jahren 1,50 €) von Reutlingen über Metzingen nach Riederich zu gelangen.

Eine Anmeldung 60 Minuten vor Abfahrt unter Tel. 07123/921 921 (Taxi Tietz) ist hierzu erforderlich.

 

Anmelde-Linienverkehr

Metzingen – Riederich

Bereits seit längerem bietet naldo die Möglichkeit des Anmeldelinienverkehrs. Dieses Angebot richtet sich vor allem an Jugendliche, welche abends (zwischen ca. 19.00 Uhr bis ca. 23.00 Uhr) von Metzingen nach Riederich wollen.

Bei der Firma Taxi Tietz (Metzingen) ist unter Telefonnummer 07123/ 921 921

60 Minuten vor Fahrtbeginn der Linienverkehr anzumelden (Fahrzeiten mit Fahrbeginn i.d.R. stündlich entnehmen Sie den gültigen Fahrplänen). Die Fahrtzeiten ab Metzingen sind ungefähre Ankunftszeiten. Es wird jeweils der kürzeste Weg zwischen den Haltestellen gefahren.

Der Fahrpreis beträgt hier 2,00 € (Kinder unter 12 Jahren 1,50 €).


 

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.03.2008 (KW 11/2008)

Straßeninstandsetzungsarbeiten und Erneuerung Wasserleitung Königsberger Straße

Der Gemeinderat hat einstimmig das Ingenieurbüro IBV Ambacher aus Walddorfhäslach mit dem Straßensanierungsprogramm 2008 beauftragt und die öffentliche Ausschreibung eingeleitet. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die Erneuerung der Wasserleitung Königsberger Straße zwischen Dresdener Straße und Goethestraße öffentlich auszuschreiben. Im Sai vor Gebäude 3 muss der Fahrbahnbelag angefräst und neu eingebaut werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 1.700 €. Setzungen haben sich auf dem Gehweg vor mehreren Gebäuden in der Mühlstraße gebildet, so dass das anfallende Regenwasser nicht mehr geordnet ablaufen kann. Hier wird der Gehwegbelag auf ca. 7 m erneuert. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 3.800 €. Auf dem Gehweg in der Stegäckerstraße ist die Oberfläche porös und gebrochen. Hier wird der Gehwegbelag auf ca. 6 m erneuert. Kostenumfang ca. 2.200 €. Das Natursteinpflaster im Bereich der Fahrspuren an der Bushaltestelle Stuttgarter Staße hat sich so stark gesetzt, dass Regenwasser nicht mehr abgeleitet werden kann und in den Unterbau der Fahrbahn versickert ist. Dies führt langfristig zu einer Aufweichung des Untergrunds. Hier sollen die Pflasterflächen höhenmäßig so angeglichen werden, dass das Oberflächenwasser künftig wieder in die Einlaufschächte eingeleitet werden kann.

Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 4.500 €. Auf der Bachstraße im Bereich der Ermsbrücke sind an mehreren kleinen Bruchstellen Absenkungen von bis zu 5 cm Tiefe hervorgetreten, die Sanierung dieses Bereichs verursacht Kosten von ca. 9.200 €. Starke Rissbildungen und deutliche Setzungen weist der Belag an der Robert-Bosch-Straße vor den Gebäuden Nummer 29 und 31 auf. Hier ist eine Erneuerung der bituminösen Tragschicht auf einer Länge von 15 m erforderlich. Kosten hierfür ca. 18.500 €. Außerdem ist Bestandteil des Straßeninstandsetzungsprogramms 2008 auch die Sanierung bzw. Angleichung oder Erneuerung von insgesamt 24 Kanal-, Hydranten- und Straßeneinlaufabdeckungen. Die Kosten hierfür liegen bei ca. 40.000 €. An der Wasserleitung in der Königsberger Straße im Bereich zwischen der Dresdener- und der Goethestraße sind in der vergangenen Zeit öfters Rohrbrüche aufgetreten. Der bestehende Hydrant in der Kreuzung Goethestraße ist außerdem baufällig. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Wasserleitung inklusive der notwendigen Straßeninstandsetzungen belaufen sich auf ca. 54.000 €. Außerdem wird der Gehweg im Bereich der Hindenburg-, Goethe- und Rohrwiesenstraße mit einem Betonpflasterbelag versehen, nachdem die EnBW dort in Kürze neue Leitungen verlegt.

Gutenbergschule

– bauliche Maßnahmen zum Brandschutz

Der Gemeinderat hat das Büro Riehle und Partner aus Reutlingen mit den Architektenleistungen zur Umsetzung der vom Landratsamt geforderten Brandschutzmaßnahmen in der Gutenbergschule beauftragt und die entsprechende Ausschreibung eingeleitet. Die erforderliche Abtrennung der Treppenräume im Klassentrakt und im Fachklassentrakt der Gutenbergschule wird in den Sommerferien 2008 durchgeführt. Herr Loew vom Architekturbüro Riehle und Partner erläuterte dem Gremium die zwei Alternativen, um die geforderten Brandschutzmaßnahmen umzusetzen. Favorisierte Variante ist der Einbau einer Trennwand zwischen Treppenhaus und Fluren auf 3 Stockwerken. Alternative hierzu wäre eine Stahltreppe auf den beiden Giebelseiten, wobei dies ein Eingriff in die Architektur der Schule wäre und ca. 50% mehr Kosten verursachen würde, da auch im Innenbereich an den Treppen Veränderungen erforderlich werden. Der notwendige zweite Rettungsweg wird im Hauptgebäude über eine Raumverbindung zwischen den Treppenhäusern sichergestellt. Die Kostenschätzung für den Maßnahmekatalog Brandschutz im Bereich Klassentrakt beläuft sich auf 121.000 €. Die Sicherung  des ersten Rettungsweges über den vorhandenen Treppenraum als erster Bauabschnitt im Fachklassentrakt verursacht Gesamtkosten von ca. 39.000 €. Der zweite Rettungsweg kann in diesem Gebäude nur über eine Außentreppe hergestellt werden. Sie ist nordseitig in einem zweiten Bauabschnitt geplant. Aus der Mitte des Gremiums wurde der Antrag gestellt, die Realisierung der Außentreppe im Fachklassentrakt (Aula), welche weitere 46.000 € Kosten verursacht, nicht wie von der Verwaltung vorgeschlagen erst im Jahr 2009, sondern ebenfalls im Jahr 2008 zu realisieren. Dieser Antrag fand keine Mehrheit. 

Abrechnung Dachsanierung Gutenbergschule

Der Gemeinderat hat einstimmig die Abrechnung des Bauvorhabens Dach- und Fassadensanierung Gutenbergschule mit einem Betrag in Höhe von 149.695,54 € festgestellt. Die Auftragssumme entspricht der Abrechnungssumme.

Abrechnung Sanierung Schulsporthalle.

Die Gemeinderat hat einstimmig die Abrechnung des Bauvorhabens Sanierung Schulsporthalle mit einem Betrag in Höhe von 133.518,74 € festgestellt. Auch aus der Kostenzusammenstellung bei der Sanierung der Schulsporthalle im vergangenen Jahr wurde deutlich, dass die Auftragssumme in gleicher Höhe liegt wie die Abrechnungssumme.

Haushaltsplan 2008 mit Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung

Der Gemeinderat hat einstimmig die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan beschlossen. Aus der Mitte des Gemeinderats wurden zwei Anträge zum vorgelegten Haushaltsplan eingebracht. Der weitestgehende Antrag beinhaltete die Gesamtkosten für die Modernisierung der Spielplätze in Höhe von insgesamt 105.000 € auf drei Haushaltsjahre mit jeweils einem Volumen von 35.000 € zu strecken. Diesem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt, so dass der ursprünglich geplante Ansatz in 2008 in Höhe von 60.000 € auf 35.000 € reduziert werden muss. Der zweite Antrag beinhaltete den Haushaltsplanansatz für die Brandschutzmaßnahme in der Gutenbergschule von 200.000 € auf 220.000 € zu erhöhen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Sanierung des Trainingsspielfeldes im Alfred-Barner-Stadion

Der Gemeinderat hat einstimmig die Firma Garten Moser GmbH & Co.KG aus Reutlingen mit der Regeneration des Trainingsspielfeldes im Alfred-Barner-Stadion zum Angebotspreis von rund 14.800 € beauftragt. Das Trainingsspielfeld erfordert in diesem Jahr unbedingt eine fachgerechte Regeneration, welche nicht von den Mitarbeitern der Gemeinde durchgeführt werden kann, da hierfür Spezialmaschinen erforderlich sind. Die Firma Garten Moser hat bereits in der Vergangenheit alle notwendigen Sanierungsmaßnahmen an den drei Rasenspielfeldern sehr kompetent ausgeführt.  

Gestaltung der zentralen Grünfläche im Wohngebiet „Baldauf-Areal“

Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, den öffentlichen Platz im Wohngebiet „Baldauf-Areal“ im Frühjahr 2008 zu bepflanzen. Die Bäume sollen somit einen Wuchsvorsprung erhalten, um das gesamte Areal optisch aufzuwerten. Es handelt sich hierbei um 13 bereits vorgeformte Bäume, welche nicht in die Höhe wachsen, sondern ein ineinander übergehendes Laubdach bilden. Die Kosten für das Pflanzmaterial belaufen sich auf ca. 5.400 €, die Pflanzung wird durch den Bauhof erfolgen.

Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Neckar-Alb 2007

Der Gemeinderat hat einstimmig vom Entwurf des Regionalplans Neckar-Alb Kenntnis genommen und sich der grundsätzlichen Stellungnahme der Kreisverbände Reutlingen, Tübingen und Zollernalb angeschlossen. Mehrheitlich wurde folgender Einwand erhoben: Das Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege hat von der Robert-Bosch-Straße einen Abstand von ca. 100 m in westliche Richtung einzuhalten, um hier eine spätere gewerbliche Nutzung zu ermöglichen. Die Aussage im Entwurf des Regionalplans Neckar-Alb Großhandelsbetriebe grundsätzlich Innerorts anzusiedeln wird für völlig richtig erachtet. Wenn jedoch hierfür keine Möglichkeit gegeben sein sollte, muss auch einem Standort in einer nicht städtebaulichen integrierten Lage Vorrang vor der Nichtverwirklichung eingeräumt werden, um dem Versorgungsgedanken Rechnung zu tragen. Deswegen hat die Gemeinde in ihre Stellungnahme aufgenommen, dass das Ziel, großflächige Einzelhandelsbetriebe nur in städtebaulich integrierten Lagen zu ermöglichen, nicht als verbindlich festgelegt werden sollte.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.

 


 

Spielplätze (KW 10/2008)

Im Hinblick auf die in diesem Jahr geplanten Modernisierungen besichtigt der Gemeinderat am 14.03.2008 ab 14.00 Uhr folgende Spielplätze:  1. Spielplatz Stegäckerstraße  /  2. Spielplatz Kindergarten auf der Raise / 3. Spielplatz Grüne Mitte / 4. Spielplatz Jusistraße /   5. Spielplatz Gutenbergstraße / 6. Spielplatz Hegwiesenstraße 


 

Klimaschutz (KW 10/2008)

Den mehrfach ausgezeichneten Dokumentarfilm "Eine unbequeme Wahrheit" besuchten kürzlich rd. 140 Gemeinderäte, Mitarbeiter und Lehrkräfte aus den Gemeinden Altdorf, Bempflingen, Dettingen a.d. Erms, Grafenberg und Riederich im Rahmen einer Sonderaufführung im Metzinger Luna-Theater. Der Film porträtiert den früheren US-Vizepräsidenten Al Gore auf seinen weltweiten Vortragsveranstaltungen, in denen er engagiert für einen wirkungsvolleren internationalen Klimaschutz wirbt und anschaulich die wissenschaftlichen und politischen Aspekte der immer dramatischer werdenden globalen Erderwärmung aufzeigt.


 

Pflege von Obstbäumen (KW 9/2008)

Einem intensiven Pflegeschnitt unterzogen wurden zahlreiche gemeindeeigene hochstämmige Obstbäume entlang der alten Mittelstädter Straße. Dazu hatte eine Gruppe rüstiger Rentner, die sich in der vergangenen Woche mehrmals zu Arbeitseinsätzen traf, kräftig Hand angelegt. Nach zweijähriger Pause rückten die Männer um Gemeinderat Heinz Bösch wieder mit Sägen, Astscheren und Leitern an, um die alten Apfel- und Birnbäume fachgerecht zu schneiden. Für diesen ehrenamtlichen Einsatz gilt allen ein herzlicher Dank.



Sachkundige Baumpfleger im Einsatz: (v.l. Paul Ott, Rolf Rickborn, Erich Bösch, Heinz Handel, Willi Knöll, Heinz Bösch)


 

Elternzeitvertretung im Kindergarten Bismarckstraße Gruppe 2 (KW 7/2008)

Die Gruppenleiterin im Kindergarten Bismarckstraße Gruppe 2 Frau Cornelia Mena-Müller befindet sich seit dem 28.01.2008 im Mutterschutz mit anschließender Elternzeit. Frau Ilona Hantl hat für diesen Zeitraum die Gruppenleitung übernommen. Ihr zur Seite steht Frau Margarete Brodbeck aus Bad Urach, sie hat im August 2007 ihre Ausbildung zur staatlich anerkannten Kinderpflegerin erfolgreich abgeschlossen.  

Wir wünschen Frau Brodbeck einen erfolgreichen Start in das Berufsleben und Frau Mena-Müller alles Gute für die bevorstehende Niederkunft.  




 

Parkverhalten auf dem Raiseplatz und den entsprechenden Zufahrten (KW 02/2008)

In der Vergangenheit hatte die Freiwillige Feuerwehr Riederich immer wieder Probleme bei Einsätzen sowohl auf dem Raiseplatz als auch auf der westlichen Zufahrt zum Raiseplatz mit verkehrswidrig parkenden Fahrzeugen. Wir weisen hiermit alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass die Parkplätze direkt am Feuerwehrhaus ausschließlich für Feuerwehrangehörige vorbehalten sind. Des Weiteren bitten wir darauf zu achten, dass in den Kreuzungsbereichen Hegesstraße/Auf der Raise, Kelterstraße/Auf der Raise und Mittelstädter Straße/Auf der Raise nicht verkehrswidrig geparkt wird. Dies bedeutet, dass ein 5 m Abstand zum Kreuzungsbereich einzuhalten ist und bei parkenden Fahrzeugen auf gegenüberliegenden Straßenseiten ein Mindestabstand von 3 m.

Die Gemeindeverwaltung wird künftig in diesen Bereichen verstärkt Kontrollen durchführen und falsches Parken rigoros mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und einer Geldbuße ahnden.


 

Drillinge feierten 18. Geburtstag (KW 02/2008)

Die Schwestern Damaris, Deborah und Dorothee Zeck wohnen mit ihren Eltern seit 1992 als erste und bis Anfang 2007 auch einzige Drillinge in Riederich. Kurz vor Weihnachten feierten die Geschwister ihren 18. Geburtstag. Bürgermeister Klaus Bender beglückwünschte sie im Rathaus zur Volljährigkeit. Im April letzten Jahres sind mit Marcel, Marcus und Michelle Keppeler weitere Drillinge geboren, die seither ebenfalls hier im Ort leben.



Damaris, Dorothee und Deborah Zeck


 

Bebauungsplan Vogelsang genehmigt

Bebauungsplans „Vogelsang“

Der Gemeinderat der Gemeinde Riederich hat am 13.02.2008 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Vogelsang“ nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Das Landratsamt Reutlingen hat den Bebauungsplan am 07. März 2008 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt.

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fassung vom 12.09.2007.

Lageplan

Der Bebauungsplan „Vogelsang“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (Vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).

Der Bebauungsplan einschließlich Begründung (mit Umweltbericht) kann beim Bürgermeisteramt Riederich, Mittelstädter Strasse 17, Hauptamt, 72585 Riederich, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 Bau GB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüche, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll dazulegen.

Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gilt der Bebauungsplan  – sofern er unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes verletzt worden sind,
  2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. 

Riederich, 17.03.2008

Klaus Bender

Bürgermeister


 

Neujahrsgruß 2008 (KW 02/2008)

Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Feiertage sind vorüber, wir schreiben bereits seit einigen Tagen das Jahr 2008. Ich wünsche allen Einwohnern ein gesundes und glückliches neues Jahr. Mögen viele persönlichen Wünsche in Erfüllung gehen und gute Vorsätze gelingen.

Auch für unsere Gemeinde ist zu hoffen, dass die kontinuierliche Entwicklung Riederichs auf guter finanzieller Grundlage fortgesetzt werden kann.

Die Ausgangsdaten für den neuen Etat sind positiv.  In den nächsten Wochen wird der Gemeinderat den Haushaltsplanentwurf für 2008 beraten.

Ein wichtiges Projekt bleibt die Bebauung des „Baldauf-Areals“.  Bisher ist die Vermarktung der Baugrundstücke durch das Bauträgerunternehmen leider nicht im erwünschten Umfang verlaufen. Angekündigt ist nun die kurzfristige Überarbeitung der Pläne.Ich bin optimistisch, dass sich für die attraktive Architektur der Doppel- und Reihenhäuser mit zukunftsorientierter Erdwärmenutzung im Laufe dieses Jahres zahlreiche Kaufinteressenten begeistern lassen.

Eine weitere Veränderung zeichnet sich auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei in der Mühl-/Weiherstraße ab:  Nach dem ersten Bauabschnitt vor einigen Jahren, als 6 Doppelhäuser am neuen Buchenweg entstanden, ist nun die vollständige Umwandlung der gärtnerischen Fläche in Wohnungsbau beabsichtigt. Das Grundstück soll nach vorheriger Bebauungsplanänderung in privater Regie von einem Bauträger mit jeweils vier Einfamilien- und Doppelhäusern bebaut werden.

Damit stehen vorläufig genügend innerörtliche Baumöglichkeiten zur Verfügung. Die konsequente Nutzung dieser Ressourcen in zentraler Lage trägt zur Verringerung des Landschaftsverbrauchs bei,  der in Baden-Württemberg nach wie vor sehr hoch ist. Riederich hat nach dem geltenden Flächennutzungsplan ohnehin nur eingeschränkte wohnbauliche Entwicklungsmöglichkeiten an den Ortsrändern; diese Flächen bleiben dem langfristigen Eigenbedarf vorbehalten.

In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass bis spätestens 2010 ein neuer Flächennutzungsplan für die Verwaltungsgemeinschaft Metzingen/Grafenberg/Riederich aufzustellen ist. Dieser Bauleitplan soll dann für mindestens 15 Jahre Gültigkeit haben.

Die Gemeinde wird auch 2008 in die Bestanderhaltung der kommunalen Infrastruktur beträchtliche Mittel investieren. Die in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten entstandenen Gebäude und Anlagen erfordern nicht nur eine fach- und sachgerechte Bewirtschaftung, sondern auch regelmäßige und rechtzeitige Modernisierungsmaßnahmen. Notwendige Erneuerungen aufzuschieben, wäre mit Sicherheit am falschen Ende gespart.

Ein besonderes Augenmerk richten Gemeinderat und Verwaltung auch in der Zukunft auf die Familienfreundlichkeit. Nicht zuletzt aufgrund der demographischen Entwicklung wird es immer mehr darauf ankommen, dass sich junge Familien in unserem Ort wohlfühlen. Deshalb sind die Rahmenbedingungen und die örtlichen Angebote dieser Situation je nach Bedarf anzupassen.

Die Steigerung der Lebensqualität für alle Einwohner ist jedoch oberstes Ziel der kommunalen Arbeit. Dies zu bewirken ist eine Daueraufgabe, zu der vielfältige Beiträge erforderlich sind.

Ich bedanke mich bei allen, die sich im zurückliegenden Jahr für die Gemeinschaft eingesetzt haben. Ein besonderer Dank gilt den ehrenamtlich Tätigen im kommunalen, kirchlichen und sozialen Bereich, in den Vereinen, Verbänden und bei der Feuerwehr. Deren Arbeit ist unverzichtbar und die Grundlage für ein funktionierendes gesellschaftliches Zusammenleben.

Ich grüße Sie mit den besten Wünschen für das neuen Jahr

Klaus Bender

Bürgermeister


 

Der Gehweg gehört den Fußgängern und die Straße ist kein Parkraum; (KW 12/2008)

„Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“, so lautet § 1 der Straßenverkehrsordnung. Doch gerade auch was das Halten und Parken anbelangt scheint diese Rücksichtnahme gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und Mitbürgern stark in Vergessenheit geraten zu sein. Parken auf Gehwegen, skrupelloses Parken entgegen der Fahrtrichtung oder die Nichtbeachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestfahrbahnbreite von 3,50 Metern beim Halten und Parken auf „gleicher Höhe“, wird leider immer wieder beobachtet.

Das Miteinander im Straßenverkehr und das friedliche Zusammenleben in der Gemeinde erfordert ein gewisses Maß an Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der gegenseitigen Rücksichtnahme. Deshalb die eindringliche Bitte und der Hinweis: Das Halten und Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Auch in Wohngebiet muss beim Halten und Parken eine Mindestfahrbahnbreite von 3,50 Metern verbleiben (§32 Abs.1 Nr.2 StVZO hieraus ergibt sich - unter der Berücksichtigung von 0,5m Sicherheitsabstand - eine Mindestfahrbahnbreite von 3,5m zur ungehinderten Nutzung durch mehrspurige Fahrzeuge.)  Die Straße ist grundsätzlich kein Parkraum, denn wie der Name schon sagt, soll die Fahrbahn dem Fahren (und das in zulässiger Geschwindigkeit) dienen. In diesem Sinne bitten wir auch, die oftmals auf den eigenen Grundstücken vorhandenen oder möglichen Parkgelegenheiten, Stellplätze und Garagen zu nutzen. Nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständnis lässt es sich friedlich und angenehm nebeneinander leben. In diesem Sinne hoffen wir, dass dieser Appell nicht verhallt und auf die nötige Einsicht stößt. Anderweitig werden wir gesetzwidriges Parken immer wieder mit Ordnungsgeldern verfolgen.   


 

Konzert im Bürgerhaus (KW 12/2008)

Am vergangenen Samstag gastierte das „Duo Rubanta“ im Bürgerhaus.

Christa Euchner-Schweizer und Ulirch Wilke begleiteten ihre eigenen Lieder mit Gitarren- und Harfenmusik.

Bei einigen Liedern spielte Raimar Heldsdörfer auf der Trommel mit.




 

Sportlerehrung: geehrte Sportler (KW 13/2008)

 

TSV

 

 

 

 

 

Abteilung Hockey

 

 

Berner, Janina

 

 

Berner, Marleen

 

 

Dos Santos Lourenco, Yana

 

 

Fandrich, Christina

 

 

Gerold, Laura

 

 

Haas, Carolin

 

 

Haas, Sandra

 

 

Huber, Anna-Susanna

 

 

Jahraus, Corinna

 

 

Jost, Anneke

 

 

Jost, Svenja

 

 

Klapwijk, Denise

 

 

Kröning, Sina

 

 

Offen, Sophie

 

 

Reichenecker, Ida

 

 

Reichenecker, Lena

 

 

Reiner, Sonja*

 

 

Riedel, Jessica

 

 

Riedel, Sarah

 

 

Roder, Manuela

 

 

Salzer, Luise

 

 

Schnaidt, Carolin

 

 

Sommer, Isabel

 

 

Sommer, Nathalie

 

 

Theiss, Josie

 

 

Weiß, Julia

 

 

Weiß, Patricia

 

 

Wessely, Beatrice

 

 

Winter, Ann-Catrin

 

 

Winter, Natalie

 

 

Zimmermann, Larissa

 

 

 

 

 

Köppen, Angelika

 

 

 

 

 

Dittmann, Frederik

 

 

Greger, Benjamin

 

 

Mayer, Yannick

 

 

Oettle, Michael

 

 

Ott, Christoph

 

 

Schnaidt, Jan

 

 

Stenzel, Dominik

 

 

Winter, Simon

 

 

Zeeb, Björn

 

 

Zeeb, Valentin

 

 

Trainer: Gatzky, Uta, Seidel-Weiß, Birgit, Schappert, Christian

 

 

 

Abt. Turnen + Leichtathletik

 

 

Sparte Turnen

 

 

Bach, Johanna

 

 

Eboumbou, Yvonne

 

 

Euchner, Carolin

 

 

Fink, Franziska

 

 

Huttenlocher, Luisa

 

 

Lindenmaier, Nina

 

 

Raißle, Antonia

 

 

Rittelmann, Jana

 

 

Stiefel, Sabrina

 

 

Trainer: Scheible, Dorothee

Glass, Sarah

Schütz, Yvonne

Penker, Tanja

 

 

 

Sparte Leichtathletik

 

 

 

 

 

Bauer, Leonie

 

 

Eißler, Benjamin

 

 

Eißler, Daniel

 

 

Epple, Leonie

 

 

Glass, Jonas

 

 

Haas, Annabelle

 

 

Haas, Carolin

 

 

Haas, Lisamarie

 

 

Lauck, Yannik

 

 

Reiner, Manuel

 

 

Reiner, Sonja

 

 

Rönsch, Nadja

 

 

Schieb, Doris

 

 

Schieb, Sybille

 

 

Schmid, Laura

 

 

Schwarze, Dennis

 

 

Simon, Julia

 

 

Spiegel, Lena

 

 

Weiß, Patricia

 

 

Winter, Jan

 

 

Wißler, Luca

 

 

Trainer: Schmid, Marcus

Haas, Rainer

Mayer, Astrid

Steinmaier, Tilo

Haas, Petra

Bäuerle, Petra

Flamm, Carina

Reinsch, Benedikt

 

 

 

 

 

Schützenverein

 

 

 

 

 

Class, Corinna

 

 

Hornikel, Silvia

 

 

Metzger, Markus

 

 

Ott, Claudia

 

 

Scharlach, Dennis

 

 

Stirnkorb, Chris-Jürgen

 

 

Tschetsch, Robin

 

 

Trainer: Kuhn, Holger

Tschetsch, Michael

 

 

 

 

 

Musikverein

 

 

 

 

 

Ott, Christopher

 

 

Schmid, Katrin

 

 

Schmid, Sabrina

 

 

 

 

 

 

 

 

Konfirmanden –Mannschaft 2007

 

 

 

 

 

Fischer, Kay

 

 

Kern, Lena

 

 

Knopf, Christian

 

 

Kroll, Sarina

 

 

Roder, Philipp

 

 

Stark, Sabrina

 

 

Stiefel, Lars-Michael

 

 

Trost, Florian

 

 

Zink, Lars

 

 

Betreuer: Brünig, Michael

 

 

 

 

 

Eiskunstlauf (TSG Reutlingen)

 

 

 

 

 

Swoboda, Michelle

 

 

 

 

 

 

 

 

Fallschirmspringen

 

 

 

 

 

Müller, Thomas

 

 


 

Sportler- und Jugendehrung (KW 13/2008)

Für sportliche und musische Erfolge im vergangenen Jahr  wurden kürzlich insgesamt 92 Jugendliche des Turn- und Sportvereins, Schützen- und Musikvereins, sowie andere Vereine im Rathaus geehrt.

Bürgermeister Klaus Bender gratulierte den jungen Talenten und verband die Ehrung zugleich mit einem Dank an alle Trainer, Übungsleiter und Betreuer, die ganz wesentlich an den Erfolgen beteiligt waren.

Zur Ehrung vorgeschlagen wurden nur Jugendliche, die mindestens einen Titel auf Kreisebene oder eine vergleichbare Leistung erreichten.

Besonders hervorgehoben wurde Thomas Müller, der zusammen mit drei weiteren Kameraden Deutscher Meister im Fallschirmspringen (Disziplin „Freefly Artistic“) wurde.

(Geehrte Sportler siehe Auflistung unten)



Fotonachweis "Foto: Piehler/Ermstal Wochenblatt"


 

Hundekot auf Spielplätzen in Riederich !!! (KW 14/2008)

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass Hundehalter gemäß der polizeilichen Umweltschutzverordnung Riederich § 14 dazu verpflichtet sind, den Hundekot unverzüglich zu beseitigen. Wer sich nicht daran hält, handelt ordnungswidrig. Anzeigen über Verunreinigung durch Hundekot ahnden wir künftig mit hohen Verwarnungs- und Bußgeldern.

Bei unserer Gemeindeverwaltung gehen immer mehr Klagen über Hundekot auf Gehwegen, Straßen und vor allem auf Spielplätzen ein, insbesondere auf dem Spielplatz „Grüne Mitte“.

Für den größten Teil der Hundehalter in Riederich ist es selbstverständlich, dass sie den Kot ihres Hundes sofort entfernen, Sie verhalten sich vorbildlich.

Leider gibt es jedoch auch ein paar „schwarze Schafe“ in Riederich. Diese Hundehalter glauben, die Hundesteuer befreie sie von der Pflicht, den Kot ihres Hundes zu entfernen. Das ist jedoch nicht der Fall! Für die Beseitigung des Hundekots ist allein der Hundebesitzer verantwortlich!

Dabei ist es leicht, die Reste des Geschäftes loszuwerden:

-          Sie können diese in einer mitgebrachten Plastiktüte in den nächsten Abfalleimer werfen,

-          oder Sie holen sich Hundekottüten, die kostenfrei im Bürgerbüro des

Rathauses, Zimmer 1 erhältlich sind.

Hundekot kann eine Gefahr für die Gesundheit sein!

Dabei bildet Hundekot einen Nährboden für Viren, Bakterien und Würmern, z.B. den Hundebandwurm. Die Infektion mit dessen Larven kann beim Menschen zu Leber- und Lungenerkrankungen führen. Im schlimmsten Fall können sogar tödliche Erkrankungen ausgelöst werden. zudem werden Krankheitserreger im Hundekot auch durch den Wind verbreitet.

Besonders bei Kindern besteht die Gefahr, dass sie sich mit diesen Krankheitserregern infizieren.

Gerade die Kleinsten bewegen sich im Freien anders als Erwachsene. Ihre Spaziergänge sind Entdeckungsreisen, bei denen sie immer wieder in Berührung mit dem gesundheitsschädlichen Hundekot kommen können.

Kleinkinder aber auch älteren Kindern ist es nicht zuzumuten, auf Spielplätzen und Wiesen zu spielen, die durch Hundekot verschmutzt sind.

Darum bitten wir Sie eindringlich um Ihre Mithilfe. Mit verantwortungsvollem Verhalten leisten Sie einen Beitrag zum Schutz unserer Kinder und zur Sauberkeit in unserer Gemeinde. Davon profitieren nicht nur Ihre Mitmenschen, sondern auch Sie selbst, denn so tragen Sie dazu bei, auch die Akzeptanz Ihres Hundes in der Gemeinde zu verbessern.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Ihre Gemeindeverwaltung Riederich


 

Auch in Riederich besteht ein Taubenfütterungsverbot (KW 14/2008)

Gemäß § 15 der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Riederich ist es verboten Tauben zu füttern.

Für viele Menschen repräsentieren Tauben eine liebens- und schützenswerte Tierwelt. Für die Tauben sind Gemeinden wegen ihres überreichen Nahrungsangebotes anziehend. Essensreste sind die Hauptnahrungsquelle der Tauben geworden. Sie ernähren sich vorwiegend von dem, was auf der Straße liegt. Dies zieht jedoch auch Ungeziefer jeglicher Art insbesondere Ratten an. Auch bei Einhaltung des Taubenfütterungsverbotes besteht keine Verhungerungsgefahr für Tauben. Diese finden im Außenbereich ausreichend Nahrung.

Es gilt zu beachten:

Wer Tauben in Innenbereich füttert

• ist mit verantwortlich für die Verschmutzung von Gebäuden, Gehwegen und anderen öffentlichen Einrichtungen

• verursacht hohe Reinigungskosten für Hausbesitzer und für die Gemeinschaft aller Steuerzahler

• nimmt die Gesundheitsgefährdung von Menschen – insbesondere Kindern – in Kauf

• sorgt dafür, die Anzahl der Tauben in Riederich noch mehr zu erhöhen

• handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeldverfahren

Im Bereich der Kirchstraße/Wilhelmstraße fand in den vergangenen Wochen mehrfach eine Taubenfütterung statt. Die Gemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger sich an das Taubenfütterungsverbot zu halten.   


 

Beseitigung von Grüngut (KW 16/2008)

Annahmestelle samstags geöffnet

Ab sofort wird wieder an Samstagen Grüngut (Hecken- und Rasenschnitt sowie häckselbare Holzabfälle) jeweils  in der Zeit von 10 Uhr bis

12 Uhr beim alten Bauhof, Industriestraße 10 kostenlos entgegen genommen.

Wir bitten, die Zufahrt zum Getränkemarkt Gefako freizuhalten.

Bitte das Grüngut nicht am Vortag anliefern, da die Garagen zugänglich sein müssen.


 

Trödelmarkt auf dem Rathaus-Vorplatz (KW 16/2008)

Anlässlich des 13. Bürgerfestes wird am Sonntag, 06.07.08 ab 13 Uhr auf dem Rathaus-Vorplatz wieder ein Trödelmarkt geplant.

Willkommen sind private Verkäufer – keine „Fliegenden Händler“.

Wer Lust hat mitzumachen,  melde  sich bitte bei Gisela Bach, Tel. 31730

oder bei der Gemeindeverwaltung, Marieluise Auer, Tel. 9359-12.


 

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 09.04.2008 (KW 17/2008)

Bebauungsplanänderung „Mühlwiesen Rain – Teilbereich Gärtnerei II“ abgeschlossen

Der Gemeinderat hat einstimmig die Abwägungen der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden entsprechend dem Vorschlag der Ingenieurgemeinschaft Lamparter beschlossen. Die Bedenken von Anliegern, es würde durch die neue Bebauung zuviel Verkehr auf dem Buchenweg entstehen, konnten widerlegt werden, da derzeit in Spitzenzeiten maximal 3 bis 4 Fahrzeugbewegungen pro Stunde vorhanden sind.  Mit der geplanten Erschließung

- vorgesehen sind 4 weitere Gebäude an diesem Wohnweg - würde sich diese Zahl  höchstens verdoppeln.

Durch die Errichtung einer zusätzlichen Wendemöglichkeit erfolgt außerdem eine Verbesserung der Verkehrssituation. Eine Verbreiterung der Fahrbahn würde, so Planer Michael Kuckluck, sicherlich zum Parken animieren. Dies ist im gegenwärtigen Zustand nicht möglich.

Der Gemeinderat hat die Satzungen für die Bebauungsplanänderung sowie die Begründung zum Entwurf ohne Gegenstimme beschlossen. Nach erfolgter Veröffentlichung in der letzten Ausgabe des Amtsblatts ist der geänderte Bebauungsplan zwischenzeitlich rechtskräftig.

 

Modernisierung von Spielplätzen

In den nächsten drei Jahren sollen alle öffentlichen Spielplätze bedarfsgerecht modernisiert werden. Bereits in 2008 sind mehrere Geräteersatzbeschaffungen und kleinere Verbesserungen auf den Spielplätzen Grüne Mitte, Jusistraße, und Stegäckerstraße vorgesehen.  Letzterer, zugleich auch größter Spielplatz im Ort, erhält außerdem ein neues Gerät (Seilbahn). Zudem wird der Basketballkorb am Parkplatz der Gutenberghalle erneuert.

Der Gemeinderat stimmte dem Planungsvorschlag von  Landschafts- und Gartenarchitekt Roland Lengtat  (Dettingen) und der Verwaltungsempfehlung mehrheitlich zu. Damit entstehen Gesamtkosten von ca.  38.000 Euro.

Bürgermeister Klaus Bender betonte, dass die örtlichen Spielplätze sehr gut frequentiert sind und deshalb die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zügig umgesetzt werden sollen. Er dankte auch für die Mitwirkungsbereitschaft der Eltern bei der Planung und der Ausführung von Eigenleistungen.

 

Wohnbebbauung Baldauf-Areal

Bürgermeister Klaus Bender wies eingangs darauf hin,  dass die 4 großen Grundstücke entlang des Hangs im Baldauf-Areal  mit jeweils über 6 Ar Fläche in den vergangenen beiden Jahren nicht nachgefragt wurden. Deshalb müsse man sich mit einer neuen Konzeption befassen.  Architekt Heitho Niemeyer (Ebersbach) stellte dazu den Planentwurf von 3 Mehrfamilienhäusern vor und erläuterte, dass die Idee der Geschosswohnungen am Hang zwei wesentliche Vorteile aufweise. Zum einen könnte man der schwierigen Gründung im Hangbereich mit Mehrfamilienhäusern besser gerecht werden als bei Einfamilienhäuser. Die dabei entstehenden Mehrkosten fallen bei Eigentumswohnungen geringer aus, als bei Einzelhäuser. Des Weiteren legen potentielle Käufer von Eigentumswohnungen viel Wert auf eine optimale Belichtung sowie eine gute Süd-West-Aussicht. Dagegen sei das Interesse an Gartenfläche eher gering.

Die nicht veränderbare Hangabfangung mit Betonmauer und Rückverankerungen macht eine Flächengründung über Bodenplatten bei Mehrfamilienhäusern mit einer Tiefgarage (die hier als Parkgeschoss ebenerdig geplant werde) wesentlich einfacher als bei Einfamilienhäusern.

Die flexiblen Grundrisse der Wohnungen ermöglichen auf einer Ebene jeweils zwei Dreizimmer-Wohnungen oder eine Zwei- und eine Vierzimmerwohnung. Die Dachgeschosswohnungen würden über einen großen Balkon und somit viel Außenbereichsfläche verfügen.

Der für die Gemeinde tätige Stadtplaner Karl Haag vom Büro Wick + Partner (Stuttgart) führte aus, dass die Frage der Hangbebauung unter 3 Aspekten beleuchtet werden muss. Die städtebauliche Struktur des Gesamtgebietes erfahre hierdurch natürlich eine Veränderung, welche jedoch nicht so groß sei, dass die Grundzüge der Planung verändert würden. Die Vermarktung der Grundstücke, die für ihn wegen der guten Aussichtslage attraktiv sind, sei jedoch,  wohl bedingt durch den Preis und die Grundstücksgrößen, nicht möglich gewesen.

Die kalkulierten Kosten für die statische Hangsicherung würden sich bei der Verteilung auf mehrere Einheiten stark reduzieren. Einziger Nachteil bei dieser geänderten Hangbebebauung wäre eine stärkere Verkehrsbelastung auf der Dr.-Konrad-Baldauf-Straße. Anzunehmen wären hier rd. 90 Fahrbewegungen pro Tag statt bisher rd. 25.

Aus der Mitte des Gemeinderats wurde das geändert Konzept begrüßt und die Hoffnung geäußert, dass dafür rasch ein neuer Bauträger gefunden werden könne. Der Gemeinderat billigte schließlich einstimmig die neuen Überlegungen zu einer Hangbebauung im neuen Wohngebiet.

 

Fortschreibung Kindergartenbedarfsplan für das Jahr 2008/2009

Der Gemeinderat hat einstimmig Kenntnis genommen von der Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans für das Jahr 2008/2009. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, zunächst bis Juli 2010 alle sechs Kindergartengruppen beizubehalten.

Im nächsten Kindergartenjahr werden die Belegungszahlen in geringem Maße sinken, so dass im Durchschnitt 123 Kinder in den drei Einrichtungen betreut werden. Im darauffolgenden Kindergartenjahr werden die Belegungszahlen voraussichtlich nicht weiter steigen, sondern auf dem Niveau des Vorjahres mit durchschnittlich 124 Kindern konstant bleiben.

Um weiterhin gute pädagogische Arbeit bei der Kinderbetreuung zu gewährleisten, hatte die Verwaltung dem Gremium vorgeschlagen, es bei sechs Gruppen zu belassen, welche dann durchschnittlich mit 21 Kindern belegt sind.

Der Bedarf im Bereich der Kleinkindbetreuung ist seit 01. März 2007 so groß, dass durchgehend Betreuungsangebote von jeweils drei bzw. zwei Tagen nachgefragt werden. Deshalb hat der Gemeinderat ebenfalls einstimmig beschlossen, diese Betreuungsform dauerhaft anzubieten.

Bedarfsplan

 

Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den Bauhof

Nachdem der Pritschenwagen mit Doppelkabine im Fuhrpark des Bauhofs nach 14 Jahren diverse Mängel an Bremsen, Kupplung und Pritschenboden sowie an der Karosserie aufweist, wurde die Neubeschaffung eines Fahrzeuges erforderlich. Die Verwaltung hatte dem Gremium mehrere Angebote von Gebraucht- und Neufahrzeuge vorgelegt. Angesichts beachtlicher Kommunalrabatte hat sich der Gemeinderat unter  Abwägung der Vorteile eines Neuwagens, wie einer  24-monatigen Werksgarantie und dem serienmäßigen Dieselrußpartikelfilter,  mit großer Mehrheit für die Beschaffung eines neuen Nutzfahrzeugs, Marke Mercedes-Benz, Fahrzeugtyp Sprinter 209 DOKA,  zum Kaufpreis von ca.  27.500 Euro entschieden.

 

Änderung Bebauungsplan „Riederich West II – Teilbereich landwirtschaftliche Fläche“

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, das Änderungsverfahren für den Teilbereich landwirtschaftliche Fläche des Bebauungsplans „Riederich West II“ einzuleiten. Dieser Beschluss wurde in der letzten Ausgabe bereits öffentlich bekanntgemacht. Außerdem wurde beschlossen, den vorgelegten Änderungsentwurf als Grundlage für die weitere Planung heranzuziehen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden einzuleiten. Die 11 betroffenen Flurstücke sind überwiegend Wiesengrundstücke mit einer Freizeit- bzw. Nebenerwerbsnutzung im Bereich Garten- und Tierhaltung. Diese zunehmende Nutzung im betroffenen Areal bewirkt eine steigende Nachfrage nach Hochbauten in Form von Schuppen, Tierunterständen und Futterbevorratungsanlagen.

Der Entwurf der textlichen Änderungen sieht nun vor, die Nutzung auf eine rein landwirtschaftliche Nutzung zu beschränken und die Tierhaltung nur in einer untergeordneten, die Umgebungsbebauung nicht störenden Weise zuzulassen. Die Größen, Höhen, Maße und Anzahl der Schuppen sind beschränkt. Die von der Verwaltung vorgeschlagene ausnahmsweise Zulässigkeit von Stellplätzen entlang der Siemensstraße für die dort ansässigen Gewerbebetriebe wurde vom Gremium jedoch abgelehnt. Auslöser für die Diskussion dieser Frage war ein Bauantrag einer Firma über die Herstellung von 10 Kundenparkplätzen auf dem eigenen Wiesengrundstück.


 

Neue Ortseingangstafeln (KW17/2008)

Wo ist welche Straße zu finden? Wo liegen die öffentlichen Einrichtungen?

Diese Fragen beantworten die seit vergangener Woche aufgestellten drei neuen Ortseingangstafeln. Jeweils an der Stuttgarter Straße, der Mittelstädter Straße und der Metzinger Straße stehen die farbigen, von der Firma Werbetechnik W+S GmbH gefertigten, Ortseingangstafeln. Finanziert werden diese Tafeln von dem Handels- und Gewerbeverein, der Volksbank Metzingen-Bad Urach und der Gemeinde. Besucher und ortsunkundige Personen sollen hiermit ihr Ziel in Riederich leichter finden.  




 

Fun pipe wird neu gestrichen (KW 17/2008)

Seit genau 11 Jahren gibt es die Fun pipe am Parkplatz der Gutenberghalle. Sie wurde zum 900-jährigen Ortsjubiläum aufgestellt und ist seitdem beliebter Treffpunkt für jugendliche Inline-Skater. Allerdings hat im Laufe der Zeit der Farbbelag stark gelitten. Deshalb ist ab Mitte April eine Renovierung der Anlage vorgesehen. Schüler und Lehrer der Klassen 7 bis 9 der Gutenbergschule werden in einer Gemeinschaftsaktion mit dem Bauhof einen neuen Farbanstrich aufbringen



Die Skateranlage (Fun pipe) bietet Jugendlichen sportliche Betätigungsmöglichkeiten


 


Ein wunderschöner Maibaum ziert die Ortsmitte.


Der Maibaum „wartet“ trotz Dauerregen auf seine Errichtung.

Trotz schlechten Wetters haben sich einige Bürgerinnen und Bürger das tradi-tionelle Maibaumstellen nicht entgehen lassen.

Der Bauhof hat sich auch durch das schlechte Wetter nicht von der Errich-tung beeinflussen lassen.

Gemeinderat Heinz Bösch wird 70 (KW02/2008)

Am 14. Januar feiert Gemeinderat Heinz Bösch seinen 70. Geburtstag. Gemeinderat und Verwaltung gratulieren dem Jubilar, der seit 1989 dem kommunalen Gremium angehört, zu diesem Ehrentag ganz herzlich. Neben der Kommunalpolitik gehört sein Interesse auch der Kaninchenzucht. Als langjähriges Mitglied des örtlichen Kleintierzuchtvereins hat Heinz Bösch viele nationale und internationale Leistungsschauen besucht und dabei zahlreiche herausragende Auszeichnungen errungen. Erst kürzlich gewann er mit seiner Kaninchenrasse bereits zum 7. Mal den Titel eines Deutschen Meisters.


 




  Copyright © 2011. Letzte Aktualisierung am 28.09.2009  

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