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Gemeinde Riederich
Mittelstädter Straße 17
72585 Riederich
Tel.: 07123-93 59-0
Fax: 07123-9359-11
E-Mail: info@riederich.de

Öffnungszeiten Rathaus:
Mo. - Fr. 9 Uhr - 12 Uhr
Di.       15 Uhr - 19 Uhr

Bankverbindungen
Kreissparkasse Reutlingen
Kto. 900 557
BLZ 640 500 00 

Volksbank Metzingen- Bad Urach 
Kto. 250 270 005
BLZ 640 912 00

 






Neue Steuerungselektronik für Regenüberlaufbecken (KW 51/2007)

Nach rund 15jähriger Betriebsdauer muss die Steuerungstechnik in den beiden Regenüberlaufbecken beim Bauhof und an der Markungsgrenze Bempflingen/Riederich ausgetauscht werden. Der Gemeinderat hatte im Herbst die Firma Eggs (Pliezhausen) mit diesen Arbeiten für rund 60.000 Euro beauftragt.

In diesen Tagen wurde nun die Elektronik im Bauhof (das 550 m³ umfassende Becken befindet sich unter dem Gebäude) erneuert.

Anfang nächsten Jahres werden die Arbeiten am anderen Überlaufbecken fortgesetzt.


 

Öffentliche Einrichtungen - Öffnungszeiten über die Feiertage (KW 51/2007)

1. Die Bibliothek  ist vom 27.12.2007 bis 04.01.2008 geschlossen.

    Erster Ausleihtag 2008 ist Dienstag, 08.01.2008.

2. Die Gutenberghalle, die Schulsporthalle und das Lehrschwimmbad

    sind während der Weihnachtsferien für Trainings- und Übungszwecke

    geschlossen.

    Letzter öffentlicher Badetag in diesem Jahr ist Mittwoch, 19. Dezember.

    Im neuen Jahr ist das Lehrschwimmbad ab Mittwoch, 09. Januar zu den

    gewohnten Zeiten geöffnet.

3. Das Kleinspielfeld bei der Schule ist geöffnet.


 

Neue Steuerungselektronik für Regenüberlaufbecken (KW 51/2007)

Nach rund 15jähriger Betriebsdauer muss die Steuerungstechnik in den beiden Regenüberlaufbecken beim Bauhof und an der Markungsgrenze Bempflingen/Riederich ausgetauscht werden. Der Gemeinderat hatte im Herbst die Firma Eggs (Pliezhausen) mit diesen Arbeiten für rund 60.000 Euro beauftragt.

In diesen Tagen wurde nun die Elektronik im Bauhof (das 550 m³ umfassende Becken befindet sich unter dem Gebäude) erneuert.

Anfang nächsten Jahres werden die Arbeiten am anderen Überlaufbecken fortgesetzt.


 

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 12.12.2007 (KW 52/2007)

Geänderter Entwurf des Bebauungsplans „Baldauf-Areal“

Der Gemeinderat hat einstimmig geringfügige Änderungen am Entwurf des Bebauungsplans „Baldauf-Aral“ eingeleitet. Für die Hanggrundstücke - die Bauflächen, welche von der Gemeinde ohne Bauträgerbindung veräußert werden -  gilt künftig eine generelle Zulässigkeit von Quergiebeln (so genannter dritter Giebel im rechten Winkel zum First). Grundsätzlich sollen auch untergeordnete Bauteile wie Balkone, Erker und Wintergarten auf einer Länge bis zu 5 m und einer Tiefe von max. 1,5 m die Baugrenzen überschreiten dürfen.

Feststellung der Jahresrechnung 2006

Der Gemeinderat hat einstimmig die Jahresrechnung 2006 des kommunalen Haushalts mit Gesamteinnahmen und – ausgaben in Höhe von 12.211.000 € festgestellt. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 9.139.000 € und auf den Vermögenshaushalt 3.072.000 €. Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt war im Rahmen des Haushaltsplans mit 371.000 € veranschlagt. Erfreulicherweise konnten dem Vermögenshaushalt nun insgesamt 1.184.300 € zugeführt werden. Dies sind 814.000 € mehr als geplant. Insgesamt konnte auch die Rücklage um 151.800 € zugeführt werden.

Erfreulich ist auch, dass die im Haushaltsplan 2006 vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 1,637 Mio. € nur mit einem Teilbetrag von 800.000 € in Anspruch genommen werden musste. Der Schuldenstand beträgt zum Ende des Jahres 2006 1.373.500 €. Dies entspricht bei 4.302 Einwohnern einer pro Kopf Verschuldung in Höhe von 319 € pro Einwohner. Trotz der Neuverschuldung liegt die Gemeinde Riederich damit immer noch deutlich unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarere Gemeinden, der bei 415,74 € liegt.

Feststellung des Jahresergebnisses der Wasserversorgung zum 31.12.2006

Der Gemeinderat hat ebenfalls einstimmig den Jahresabschluss 2006 der Wasserversorgung festgestellt. Die Bilanzsumme beträgt 1.995.500 €. Davon entfallen auf die Aktivseite auf das Anlagevermögen 1.838.000 € und auf das Umlaufvermögen 157.500 €. Der Jahresgewinn beträgt 1.622 €. An Verbindlichkeiten stehen insgesamt 1.314.600 € in der Bilanz.


 

Bebauungsplan „Baldauf-Areal“ (KW 51/2007)

Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Baldauf-Areal“

Öffentliche Bekanntmachung Entwurfsänderung § 4a Abs. 3 BauGB

1.      Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses über die Änderung und Ergänzung des Planentwurfs

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12.12.2007 den vom Büro Wick + Partner, Stuttgart, überarbeiteten Entwurf mit der dazu gehörenden Begründung sowie den von der Freien Landschaftsarchitektin Waltraud Pustal erstellten Umweltbericht und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz gebilligt und beschlossen, den Planentwurf gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Den räumlichen Geltungsbereich regelt die Übersichtskarte des Büros Wick + Partner vom 27.11.2007, die nachfolgend dargestellt ist:

2.      Planbereich

- Zeichnerische Festsetzungen -

 

3.      Öffentliche Auslegung nach § 3a Abs. 3 BauGB

Nach § 3a Abs. 3 BauGB ist der Planentwurf und die Begründung für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Dabei ist jedem Bürger und den Fachbehörden Gelegenheit zu geben, Anregungen vorzubringen. Allerdings können Anregungen nur zu den sich geänderten und ergänzten Teilen vorgebracht werden.

Der Planentwurf liegt von Mittwoch, 02. Januar 2008 bis einschließlich Monatag, 04. Februar 2008 beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer 8, und im Foyer EG, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich an den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Hier besteht die Möglichkeit, sich zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung oder der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Bebauungsplan- oder Satzungsverfahren nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Riederich, 19.12.2007

Bender, Bürgermeister

 

 

 


 

Geplante Wohnbebauung auf dem Gärtnerei-Areal II (KW 51/2007)

Frühzeitige Bürgerinformation 

Nach einer längeren Zeit des „Stillstandes“ liegen jetzt wieder aktuelle Planungen für eine neue Wohnbebauung im Bereich „Gärtnerei-Areal II“, zwischen dem Buchenweg und der Weiherstraße, vor.

Der Investor Object Immo GmbH plant in Zusammenarbeit mit der Firma Wunschhaus GmbH (Bad Friedrichshall) den Abbruch der Gewächshäuser und die Realisierung einer Wohnbebauung. Vorgesehen sind 4 Einfamilien- und 4 Doppelhausgebäude.

Der Gemeinderat wird in seiner öffentlichen Sitzung am 16.01.2008 über diesen Entwurf beraten und voraussichtlich die weiteren Schritte des Änderungsverfahrens einleiten. Die Bürgerschaft hat dann die Möglichkeit, im Zuge der öffentlichen Auslegung des Entwurfs (voraussichtlicher Zeitraum ca. KW 6 bis 10 im Jahr 2008) Anregungen oder Bedenken vorzubringen.

Die Gemeindeverwaltung bietet am Donnerstag, 10.01.2008 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses ein Informationsgespräch an, um die aktuelle Planung vorzustellen.            


 

Über 50 Obstbäume gepflanzt (KW 50/2007)

Gut 30 Helferinnen und Helfer haben am vergangenen Samstag vormittag bei der Pflanzaktion mitgewirkt. Auf den kommunalen Wiesenflächen links und rechts der alten Mittelstädter Straße wurden unter fachlicher Anleitung von Axel Rieber (Landratsamt Reutlingen) und mit Unterstützung des Bauhofs über 50 Tafel-, Brenn- und Wildobstsorten gepflanzt.

Der Baumexperte von der Grünflächenberatungsstelle demonstrierte zum Abschluss noch den richtigen Pflegeschnitt eines Obstbaumes.

Allen Helferinnen und Helfern nochmals herzlichen Dank für die tatkräftige Mitarbeit.


 


Die Jungbäume werden angepfahlt und erhalten einen Verbiss-Schutz

Axel Rieber zeigt das fachgerechte Schneiden von Obstbäumen

Interessiert verfolgen die Helfer der Schnittunterweisung

Wieder kostenlose Sprachförderung in den Kindergärten (KW 49/2007)

Die Gemeinde Riederich bietet auch im aktuellen Kindergartenjahr wieder in allen drei Riedericher Kindergärten die intensiven Sprachfördermaßnahmen „Sag´ mal was“  mit 4 Stunden pro Woche und Kindergarten an.

Unsere Bewerbung hierfür bei der LANDESSTIFTUNG Baden-Württemberg für das Sprachförderungsprogramm für Vorschulkinder „Sag´ mal was“ wurde erneut positiv beschieden. Die Gemeinde Riederich bietet diese Förderung kostenlos als ein zusätzliches Angebot für alle interessierten an. Teilnehmen können in diesem Jahr Kinder, die vor dem 30.09.2003 geboren sind. Derzeit nutzen 10 Kinder im Kindergarten Raise, 9 Kinder im Kindergarten Weiherstraße und 5 Kinder im Kindergarten Bismarckstraße dieses zusätzliche Lernangebot. Mit Frau Heidelind Schulz und Herrn Sven Trabandt stehen wieder zwei erfahrene und speziell ausgebildete Sprachförderfachkräfte zur Verfügung. Die Gemeinde Riederich intensiviert dadurch das Betreuungsangebot, neben der integrativen Gruppe, für welche eine zusätzliche pädagogische Fachkraft zur Verfügung steht, und Gruppengrößen von derzeit 21 Kindern pro Gruppe.

Das Sprachförderungsprogramm für Vorschulkinder „Sag´ mal was“ soll Kindern einen guten Start in die Grundschule ermöglichen und ihre Bildungsbiographie unterstützen. Im aktuellen Kindergartenjahr nehmen landesweit ca. 15.000 Kinder teil. Nach fünf Jahren wird das Programm in ganz Baden-Württemberg über 65.000 Kinder erreicht haben, die diese Chance genutzt haben, um individuelle Lebenschancen durch die Unterstützung des Spracherwerbs im Vorschulalter zu verbessern.  Es handelt sich hierbei sowohl um Kinder, deren Muttersprache deutsch ist, als auch um Kinder für die deutsch Zweitsprache ist.




 

Streuobstwiesen (KW 48/2007)

Pflanz- und Pflegeaktion am 1. Dezember 2007

Auf den wertvollen Streuobstwiesen im westlichen Teil Riederichs sollen weitere ca. 50 neue Bäume gepflanzt werden.

Deshalb ist am Samstag, 01.12.2007 in der Zeit von 10.00 Uhr bis ca. 12.30 Uhr eine bürgerschaftliche Pflanz- und Schnittaktion geplant. Dazu werden zahlreiche Helferinnen und Helfer benötigt.

Bitte unterstützen Sie diese Aktion mit Ihrer Teilnahme. Treffpunkt ist um 10 Uhr an der Robert-Bosch-Straße/Alte Mittelstädter Straße.

Klaus Bender

Bürgermeister

Hinweis:

-          Die Pflanzlöcher werden vom Bauhof vorbereitet

-          Zum Abschluss der Aktion ist ein gemeinsames Mittagsvesper im Bauhof vorgesehen

-          Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Mitteilung, wenn Sie an der Aktion mitwirken können


 

Alpenländischer Abend war ein voller Erfolg (KW 48/2007)

Impressionen von der ’musikalischen Reise durch die Alpen’ auf der Bühne der Gutenberghalle am vergangenen Samstag.

Ein ganz herzlicher Dank allen, die an diesem gelungenen Abend mitgewirkt haben.


 

Impressionen


Alphornbläser der Mühlberg-Musikanten bei ihrer Gesangseinlage

Volkstanzgruppe der Echaztaler beim Kronentanz

Mitwirkende des ‚Alpenländischen Abends’


Volksmusikanten der Echaztaler

Partykrainer

Alphornbläser der Mühlberg-Musikanten

Hobby Kunst Ausstellung 2007 - Wieder ein voller Erfolg (KW47/2007)

Die Klarinettengruppe der Musikschule Metzingen e. V. unter der Leitung von Herrn Julian Trieb leitete die Eröffnung der 15. Hobby-Kunst-Ausstellung in Riederich ein. Bürgermeister Klaus Bender lobte in seiner Eröffnungsrede das sehr breite Spektrum der handwerklich hochwertigen Ausstellungsobjekte. Nach zwei weiteren Stücken von Mozart und Mendel, gespielt von Markus Depner, Eva Rath, Ann-Kathrin Frischknecht, Mirja Maier und Claudius Klein konnten bei einem Glas Sekt die unterschiedlichen Künste und Techniken von verschiedenen Aquarellen über Figuren, Keramik, Häkelarbeiten, Holzfiguren bis hin zu historischen Schiffsmodellen bewundert werden. Ca. 80 Interessierte konnten sich am Eröffnungstag Anregungen einholen oder einfach nur genussvoll die mit Liebe und viel Zeitaufwand gestalteten Kunstwerke und Handwerksarbeiten betrachten. Am Sonntag bewirtete der Sängerbund Riederich e. V. die zahlreichen Besucher mit Kaffee und Kuchen. 

Die Gemeindeverwaltung bedankt sich recht herzlich bei allen Künstlerinnen und Künstler die wesentlich zum diesjährigen Erfolg der Ausstellung beigetragen haben. Unser besonderer Dank gilt auch dem Sängerbund Riederich e. V.  und der Klarinettengruppe der Musikschule Metzingen e. V.


 

Impressionen Hobby-Kunst-Ausstellung 2007 (Teil 1)

Hobby-Kunst-Ausstellung (Teil 2)

Hobby-Kunst-Ausstellung (Teil 3)

Ehrung der Mehrfachblutspender (KW 46/2007)

15 Blutspender wurden am Montag im Rathaus von Bürgermeister Klaus Bender und dem stellvertretenden Vorsitzenden des DRK-Ortsvereins Metzingen, Angelo Campus und Bereitschaftsleiterin Andrea Reiprich für 10, 25 und 50malige Spendenbereitschaft geehrt.

Geehrt wurden

Für 10maliges Spenden

Martina Bunk, Petra Ester, Ulrich Fischer, Marlene Flamm, Matthias Fälchle, Horst Heide, Werner Küspert, Sigrid Seiler, Gisela Sensbach, Uta Zeh

Für 25maliges Spenden

Andrea Bühl, Traute Pust, Tobias Walter

Für 50maliges Spenden

Peter Löchner, Marga Maisch

 

Bildunterschrift:

Vordere Reihe (v.l.): Marga Maisch, Peter Löchner, Andreas Bühl,

Andrea Reiprich, Angelo Campus

2. Reihe: Tobias Walter, Ulrich Fischer, Werner Küspert, Gisela Sensbach, Marlene Flamm, Horst Heide, Bürgermeister Klaus Bender, Uta Zeh

Die Spender Martina Bunk, Petra Ester, Matthias Fälchle, Sigrid Seiler und Traute Pust waren nicht anwesend.




 

Alpenländischer Abend am 24.11.2007 (KW 46/2007)

                                                                                                

Alpenländischer Abend

Samstag, 24.November 2007

20.00 Uhr Gutenberghalle

Einlass: 19.00 Uhr

 

Mitwirkende:

Alphornbläser der Mühlberg-Musikanten

- Alphörner mal anders!

 

Partykrainer

- handgemachte Partymusik

   im Oberkrainersound

 

Verschiedene Gruppen des Trachtenvereins

Echaztaler Pfullingen e.V.

 

Eintritt: 6 Euro VVK/8 Euro AK

Vorverkauf:

- bei den Banken

- in der Bibliothek

- im s’Lädle

- im Rathaus

 

Veranstalter: Gemeinde Riederich

Bewirtung:     Musikverein Riederich

 




 

Hobby Kunst Ausstellung 2007 (KW 44/2007)

26 Künstler – Sehr breites Spektrum der Hobbykunst vorhanden!

Wie bereits zur Tradition geworden findet im zweijährigen Rhythmus die Hobby-Kunst-Ausstellung im Rathaus statt. Am dritten Wochenende im November präsentieren 26 Künstler ihre Werke. Über ein großes und interessantes Spektrum an Künsten und Techniken von verschiedenen Aquarellen über Figuren, Keramik, Häkelarbeiten, Holzfiguren bis hin zu historischen Schiffsmodellen sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Im gesamten oberen Stockwerk des Rathauses sowie im Foyer zeigen die Künstler ihre Arbeiten. Interessierte können sich an den beiden Tagen Anregungen einholen oder einfach nur genussvoll die mit Liebe und viel Zeitaufwand gestalteten Kunstwerke und Handwerksarbeiten betrachten. Mit etwas Glück kann sogar die eine oder andere  Rarität von den Künstlern käuflich erworben werden.

Die Ausstellungseröffnung findet am Samstag, 17.11.2007, um 16:00 Uhr durch Herrn Bürgermeister Klaus Bender statt. Die musikalische Umrahmung der Eröffnung übernimmt die Klarinettengruppe der Musikschule Metzingen, am Samstag um 16:00 Uhr. Am Sonntag, 18.11.2007, sorgt der Sängerbund Riederich e. V. für das leibliche Wohl.

Öffnungszeiten:

Samstag, 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Sonntag, 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Folgende Künstler/innen stellen aus:

 

Name

Art der Ausstellung

1

Allgaier, Rolf

Krippen und Holzschnitzereien

2

Barth, Simone

Mosaike

3

Beck, Karl

Bilder

4

Brenner, Uschi

Porzellanmalerei

5

Ester, Elfriede

Verschiedenes

6

Flamm, Marlene

Malerei

7

Föll, Brigitte

Häkelarbeiten, Occhi

8

Gölz, Ursula

Keramik

9

Gusenbauer, Margarete

Aquarelle

10

Herbert, Helmut

Krippen

11

Herbrik, Doris

Kartenregal

12

Hermann, Marianne

Aquarelle

13

Huber, Heidi

Aquarelle

14

Klädtke, Dietmar

Fotos

15

Krohn, Benni

Fotos

16

Krohn, Kristin

Aquarelle + Kinderkleidung

17

Müller, Karl

historische Schiffsmodelle

18

Reiner, Lore

Holzfiguren

19

Schlotterbeck, Anneliese

Kunststrickerei – Das bekannte „Feingestrickte" aus der Hand der verstorbenen Luise Hauber.

20

Simon, Lydia

Aquarelle

21

Thurner, Franz

Aquarelle

22

Wehinger, Hermann

Holzbastelarbeiten

23

Kleemann, Tanja

Acrylmalerei

24

Bechthold, Ingrid

Aquarelle

25

Fälchle, Beate

Seife

26

Wallner, Susanne

3-D-Karten




 

Straßenbenennungen (KW 41/2007)

Donauschwaben und Siebenbürgenweg   Die Uferwege an der Erms haben einen neuen Namen. Der Gemeinderat hat bereits vor der Sommerpause den bisherigen Akazienweg (Abschnitt Achalmstraße bis Friedhof) in Siebenbürgenweg umbenannt und das bisher noch namenlose Teilstück von der Stuttgarter Straße bis zur Brücke Bachstraße als Donauschwabenweg bezeichnet.  Damit wurde die Anregung aus der Bürgerschaft aufgegriffen, mit diesen Wegbenennungen an die frühere Heimat zahlreicher Einwohner, die während und nach dem Krieg aus dem südlichen Donauraum (Ungarn, Jugoslawien und Rumänien) sowie aus Siebenbürgen (Rumänien) vertrieben worden sind, zu erinnern. Die entsprechenden Schilder werden in Kürze angebracht. Die Dresdener und Königsberger Straße in Riederich tragen bereits seit Jahrzehnten ihren Namen, weil in diesem Wohngebiet kurz nach Kriegsende viele Flüchtlinge gebaut und eine neue Heimat gefunden haben.   Vorschläge für neue Wegnamen In der Gemeinde gibt es noch einige unbenannte Wege, z.B. den Fußweg zwischen der Stuttgarter und der Grafenberger Straße oder die Treppenverbindung zwischen Mühlstraße und Im Rain (auf Höhe des Buchenwegs). Die Verwaltung wäre für Namensvorschläge aus der Bürgerschaft dankbar. Über weitere Benennungen entscheidet dann der Gemeinderat.


 

Seniorennachmittag 2007 (KW 41/2007)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wie jedes Jahr organisieren die beiden Kirchen und die Gemeinde Riederich mit Unterstützung von ehrenamtlichen Helfern für alle über 70-jährigen Einwohner einen Seniorennachmittag.

Zu diesem gemütlichen Nachmittag am

Dienstag, 23. Oktober 2007 um 14.30 Uhr in der Gutenberghalle

laden wir Sie (evtl. mit Partner/in) ganz herzlich ein.

Ein unterhaltsames und abwechslungsreiches Programm wird Sie über den Nachmittag hinweg bei Kaffee und Gebäck begleiten.

Bei einem gemeinsamen Vesper lassen wir den Abend entspannt ausklingen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und wünschen bereits heute gute Unterhaltung.


 

Vortragsreihe der Lokalen Agenda 21 - Fremdsprache Internet (KW41/2007)

Die Lokale Agenda 21 hat, wie bereits mehrfach berichtet, das laufende Jahr unter das Motto „Internet und Chat, Chance und Risiko“ gestellt. Am vergangenen Dienstag fand die vierte Informationsveranstaltung statt.

Wie kommt das Smiley in den Block und kann ich überhaupt noch mitreden?  Diese Frage versuchte Herr Rudolf Weiß von der Lokalen Agenda 21 in seinem Vortrag „Fremdsprache Internet“ zu beantworten. Zahlreiche Wortlaute, Kürzel, Akronyme, Anglizismen prägten die Sprache im Internet. Neben den Gefahren, welche in sogenannten Chatrooms auf Kinder und Jugendliche lauern, können auf einschlägigen Websites auch Gewaltvideos, Live-Hinrichtungen sowie Verabredungen zum Suizid verfolgt werden. Im Rahmen des Powerpointvortrags, in der Aula der Gutenbergschule, führte Rudolf Weiß ein Beispiel aus dem Web 2.0 vor. In dieser neuen Dimension des Internets finden sich Auswüchse, wie Second Live, eine Plattform auf der mittlerweile fast 10 Mio. Menschen eine zweite virtuelle Identität sich zugelegt haben. Rudolf Weiß appellierte an die Eltern, Kinder auf gar keinen Fall unbeaufsichtigt oder alleine im Internet surfen zu lassen. Kinder können nämlich nicht entscheiden, was gut und was schlecht für Sie ist.

Mit der Fremdsprache Internet wurde die Vortragsreihe des Arbeitskreises „Internet und Chat, Chance und Risiko“ im Jahr 2007 abgeschlossen. Bürgermeister Klaus Bender bat in seinem Schlusswort alle Anwesenden sowie sämtliche Multiplikatoren in der Gemeinde, die Chancen und Gefahren, welche das weltweite Netz bietet, nicht nur Kindern und Jugendlichen, sondern insbesondere auch den verantwortlichen Eltern aufzuzeigen.


 

Besucherrekord bei strahlendem Sonnenschein auf dem diesjährigen Zigeunerbrunnenfest mit verkaufsoffenem Sonntag (KW 39/2007)

Die Geschäfte und Handwerksbetriebe in Riederich präsentierten sich dieses Jahr mit tollen Attraktionen. So kamen nicht nur die Kinder auf ihre Kosten. Die Gastronomen haben mit reichhaltigen Spezialitäten hungrige Besucher verwöhnt. Auch die große Besucheranzahl konnte durch die erfahrenen und professionell arbeitenden Gastronomen gut bewältigt werden.


 

Ortsplan der Gemeinde Riederich wird aktualisiert und neu herausgegeben (KW 39/2007)

Die Gemeinde Riederich erstellt in Zusammenarbeit mit dem Ramlow-Verlag Stuttgart einen neuen Ortsplan. Die bisherige Auflage ist vergriffen und in vielen Punkten nicht mehr aktuell. Wie bisher soll der Ortsplan durch am Rand abgedruckte Anzeigen finanziert werden. Die ortsansässigen Gewerbe- und Einzelhandelsbetriebe erhalten dadurch eine gute Werbemöglichkeit. Der Ortsplan wird im Rathaus (Bürgerbüro) erhältlich sein und in allen öffentlichen Einrichtungen aushängen.

Der Außendienstmitarbeiter des Ramlow-Verlags, Herr Michael Decker, wird in den nächsten Tagen und Wochen die Betriebs- und Geschäftsinhaber kontaktieren und sich mit dem Empfehlungsschreiben der Gemeindeverwaltung ausweisen.


 

Finanzzwischenbericht 2007 (KW39/2007)

bitte lesen Sie hier


 

Austausch der Wasserzähler (KW 39/2007)

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass alle Hauswasserzähler im ersten Quartal 2008 ausgetauscht werden. Die Landeswasserversorgung wurde mit der Lieferung von 1075 Stück Kaltwasserzählern zum Stückpreis von netto 9,35 Euro beauftragt. Die Fa. Heim (Kirchheim/Teck)

wurde mit dem Austausch zum Stückpreis von netto 11,52 Euro beauftragt. Die Verwaltung hat dem Gremium vorgeschlagen, alle Wasserzähler in einem Jahr auszutauschen, um so in Zukunft die Möglichkeit zu haben, eine Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer um 3 Jahre zu erreichen und damit eine wirtschaftlichere Vorgehensweise beim Zähleraustausch anzustreben. 


 

Tief- und Straßenbau in der Dresdener Straße (KW 38/2007)

Verlegearbeiten schreiten zügig voran

Die Bauarbeiten in der Dresdener Straße verlaufen voll nach Zeitplan.

Das beauftragte Unternehmen Eurovia will das Projekt bis November abschließen.

Der neue Kanal ist bereits eingelegt. Seit vergangener Woche ist die parallele Verlegung der Wasser- und Gasleitung im Gange. Die Trinkwasserrohre werden von den Mitarbeitern des Bauhofs in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Installationsbetrieb Class verlegt. Die Erdgasleitung ist Angelegenheit der FairEnergie GmbH Reutlingen. Das Versorgungsunternehmen hat sich auf Wunsch der Gemeinde trotz zahlenmäßig geringer Anschlussbereitschaft für eine durchgehende Erdgasleitung in der Dresdener Straße entschieden. Damit können größere Grabarbeiten in der Fahrbahn bei späterem Abnahmeinteresse vermieden werden. Allerdings sind Tiefbauarbeiten nicht vollständig zu vermeiden, da die Abzweigungen von der Hauptleitung (Hausanschlüsse) bei jedem Neuanschluss hergestellt werden müssen.

In der nächsten Woche beginnt der Straßenausbau. Der einseitige Gehweg wird – wie schon in der Uhlandstraße – in Betonpflaster ausgeführt.

In diesem Zusammenhang werden in den meisten Gebäuden von EnBW Erdleitungen für die Stromhausanschlüsse verlegt, damit anschließend die Freileitungen samt Dachständer demontiert werden können.



Von den Hydrantenschächten führen Einzelanschlüsse in jedes Gebäude.


 


Die Wasserleitungen aus Polyethylen (PE) werden mit Spezialgeräten in Schweißtechnik verbunden

Die Leitungsrohre für Trinkwasser und Erdgas werden parallel im Stufengraben eingelegt.

Sommerbaustellen abgeschlossen (KW 37/2007)

Sanierungsarbeiten im Hoch- und Straßenbau

 

Während der vergangenen Wochen konnten einige Bauprojekte im Hoch- und Straßenbau zum Abschluss gebracht werden.

Die Sommerferien wurden dabei insbesondere für Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Gutenbergschule genutzt.

So konnte in der Schulsporthalle die Erneuerung der Decke (mit integrierter Beleuchtung) und des Bodenbelags sowie der Einbau neuer Geräteraumtore erfolgreich abgeschlossen werden.

In diesem Zusammenhang erfolgte auch der Einbau einer 2-teiligen Kletterwand zur Bereicherung des Schulsports.

 

Ebenfalls in der Sommerpause wurde das Flachdach auf dem Hauptgebäude der Schule saniert und zugleich die Wärmedämmung verbessert. Auch die westseitige fensterlose Fassade musste komplett erneuert werden. Die bisherigen Waschbetonplatten mussten aufgrund witterungsbedingter Schäden durch ein hochwertiges Wärmedämmverbundsystem ersetzt werden. Außerdem erhielt die Südfassade einen neuen Farbanstrich.

 

Die neue Dachhaut bot dann auch die Voraussetzung für die Montage einer privat finanzierten Fotovoltaikanlage. Dieses Bürgersolarprojekt – die Gemeinde ist als Grundstücks- und Gebäudeeigentümerin an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts beteiligt – ist die dritte Anlage auf einem öffentlichen Gebäude im Ort, die in Kürze umweltfreundliche elektrische Energie erzeugen wird.

 

Straßenbau

 

Auch im Straßenbau wurden während der relativ verkehrsarmen Sommerzeit einige Sanierungsmaßnahmen angegangen: Auf der Gemeindeverbindungsstraße nach Grafenberg haben die Mitarbeiter des Bauhofs in Zusammenarbeit mit der beauftragten Baufirma punktuelle Instandsetzungen der Fahrbahnränder vorgenommen. Erneuert wurde auch der Fahrbahnbelag der Hegwiesenstraße im Bereich der Brücke über den Brühlwiesenbach.

 


 

Sommerbaustellen abgeschlossen

Besichtigung der Schulsporthalle, des Lehrschwimmbeckens und der Gutenbergschule durch den Gemeinderat (KW 36/2007)

Am vergangenen Montag fand eine Besichtigung der Schulsporthalle, des Lehrschwimmbeckens und der Gutenbergschule durch den Gemeinderat statt. Während den Sommerferien wurden verschiedene Arbeiten am Schulzentrum durchgeführt, unter anderem wurde die Decke der Schulsporthalle durch die Firma Paidlik aus Michelstadt saniert. 40 Jahre Sportbetrieb machten eine Austausch Kassettendecke durch eine ballwurfsichere Paneldecke erforderlich.

Mit der ebenfalls notwendig gewordenen Erneuerung des Bodenbelages wurde die Firma Müller aus Metzingen beauftragt. Der alte Boden war an mehreren verschweißten Fugen zwischen den PVC-Fliesen aufgebrochen, so dass Schmutz unter den Oberbelag eindringen konnte. Die neuen Geräteraumtore, die alten entsprachen nicht mehr den Unfallverhütungsvorschriften, wurden von der Firma Ries Akustik aus Alerheim geliefert und eingebaut.

Außerdem wurden die neuen Fliesen im Lehrschwimmbecken, die Fassadenerneuerung an dem Schulgebäude und die Korrosionsrückstände in den Wasserleitungen, welche sich über die Sommerferien immer wieder bilden, in Augenschein genommen. Bei der Brandschutzbegehung durch das Landratsamt Reutlingen wurden verschiedene Auflagen gefordert, diese sowie mögliche Lösungen wurden den Gremiumsmitgliedern erläutert.

 


 

Besichtigung der Schulsporthalle, des Lehrschwimmbeckens und der Gutenbergschule durch den Gemeinderat

Abschlussveranstaltung der Vortragsreihe „Internet und Chat –Chance und Risiko“ (KW 36/2007)

Vortrag 4

Fremdsprache Internet: Wie kommt das smiley in den Blog und kann ich überhaupt noch mitreden?

Dienstag, 25.09.2007

18:00 Uhr

in der Aula der Gutenbergschule

Rudolf Weiß, Lokale Agenda21 Riederich

Wortlaute, Kürzel, Acronyme, Anglizismen  prägen die Sprache des Internet. Menschen  kommunizieren dort mittlerweile in einer anderen Sprache – unverständlich für alle, die nicht täglich damit umgehen. Nach einer kurzen Einführung und beispielhaften Darstellung zentraler Merkmale der Internetsprache und des neuen Web2.0 sollen in einem zweiten Teil des Vortrages einfache Kommunikationsregeln angesprochen werden. Das E-Mail beispielsweise wird den Brief und die Postkarte ersetzen und jeder – ganz egal ob jung oder weise – soll die Möglichkeit haben, Internet zu nutzen: Ohne Berührungsangst, ohne Scheu – einfach kommunizieren und dabei ein paar ganz einfache Grundlagen und Regeln beachten. Deshalb sind alle aktiven Internetnutzer und solche, die es noch werden wollen zu diesem Vortrag herzlich eingeladen.


 

Feuer im Außenbereich - wer bezahlt einen möglichen Feuerwehereinsatz? (KW 35/2007)

Immer wieder kontaktieren Bürger, welche im Außenbereich feuerbrandbefallene Pflanzen, Grünschnitt als auch sonstige Pflanzenrückstände verbrennen wollten, sowohl das Ordnungsamt/Ortspolizeibehörde als auch als Freiwillige Feuerwehr mit folgender fehlerhafter Annahme:

Diese Personen sind irrtümlicher Weise der Meinung, dass wenn sie ihr geplantes Feuer dem Ordnungsamt und der Feuerwehr mitteilen, sie sich dann auf der „sicheren Seite“ bei einer möglichen Feueralarmierung befinden. 

Leider kann weder die Freiwillige Feuerwehr Riederich noch die Ortspolizeibehörde Riederich derartige Meldungen entgegennehmen bzw. beachten. Der Grund hierfür liegt ganz einfach darin, dass die Feuerwehrleitstelle in Reutlingen bei einer Feuermeldung von einer fremden Person grundsätzlich die örtliche Feuerwehr alarmiert. Angekündigte Feuer/Brände nimmt die Feuerwehrleitstelle nicht entgegen! Unter Berücksichtigung der Flächengröße des Kreises und möglicher Konsequenzen bei Verwechslungen ist diese Vorgehensweise der Feuerwehrleitstelle aus Sicht der Verwaltung absolut nachvollziehbar.

Wir bitten alle betroffenen Bürger/innen hiermit, bei geplanten Verbrennungen künftig weder die Feuerwehrleitstelle noch die Freiwillige Feuerwehr Riederich zu kontaktieren.  Wir weisen darauf hin, dass eine Verbrennung grundsätzlich möglich ist, diese jedoch möglichst gering (Feuerhöhe, Rauchentwicklung und Funkenflug) gehalten werden sollte um keine Alarmierung auszulösen, welche letztlich immer vom Verursacher im Wege des Kostenersatzes zu bezahlen ist und leider nicht generell ausgeschlossen werden kann!

 


 

Feuerbrand - Kernobstbäume sind wieder betroffen (KW 33/2007)

Baumbesitzer sollten rasch handeln und Befallenes ausschneiden und vernichten!

An mehreren Quitten-, Birnen- und Apfelbäumen wurde Feuerbrandbefall festgestellt. Der Feuerbrand gefährdet Obst- und Ziergehölze.

Bei Feuerbrand handelt es sich um eine Bakterienkrankheit die meldepflichtig ist, da sie zum Absterben von Kernobstbäumen und weiteren Ziergehölzen (Cotoneaster salicifolius u.s.w.) führen kann. Das massive Auftreten in den Jahren 1993 und 1994 verursachte damals verheerende Schäden in den Anbaugebieten der Region. Feuerbrand tritt dagegen nicht an Steinobst wie Kirsche oder Zwetschge auf.

Befallene Partien sind leicht an abgestorbenen Ast- oder Zweigteilen erkennbar, an denen die verdorrten Blätter noch anhaften. Auch schwarz gewordene und noch anhaftende Blütenbüschel sind Symptome des Befalls.

Um eine Ausbreitung dieser Krankheit durch Insekten, Vögel oder Wind zu verhindern, sind alle Grundstücksbesitzer aufgefordert, ihre Bäume auf erkrankte Stellen eingehend zu untersuchen und befallene Stellen bis 30-50 cm ins gesunde Holz auszuschneiden. Bei starkem Befall müssen die befallenen Bäume und Sträucher gerodet werden. Anfallendes Schnittgut darf nicht über den Kompost entsorgt werden. Feuerbrand verseuchtes Material kann auf Grundstücken im Außenbereich unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften verbrannt werden. Weitere Hinweise und Möglichkeiten zur Ablieferung von befallenem Material erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Metzingen.

Auch durch Arbeitsgeräte wie Astscheren und Sägen oder die Arbeitskleidung kann das Bakterium weitergetragen werden.

Zum richtigen Umgang und zur Desinfektion von mit Feuerbrand befallenem Material gibt eine ausführliche Informationsbroschüre der Landesanstalt für Pflanzenschutz Auskunft, die bei der Grünflächenberatungsstelle und der Gemeindeverwaltung Riederich kostenlos erhältlich sind.

Zur Meldung eines Befalls sowie für Fragen steht die Grünflächenberatungsstelle des Landratsamtes Reutlingen, Tel.: 07121-480-5440 / oder –5441 gerne zur Verfügung.

Informationen auch unter www.ltz-bw.de


 

Vortragsreihe der Lokalen Agenda 21 „Kids online“

Die Lokale Agenda 21 hat das laufende Jahr unter das Motto „Internet und Chat, Chance und Risiko“ gestellt und hat bzw. bietet hierfür vier Informationsveranstaltungen an.

Am vergangenen Montag fand der zweite Vortrag „Kids online“ in der Aula der Gutenbergschule statt. Frau Polizeioberkommissarin Cornelia Stobbe von der Polizeidirektion Reutlingen informierte in ihrem Vortrag über das Surfen, Chatten und Spielen im Internet.

Zu Beginn des Vortrags legte sie den rund 40 interessierten Zuhörern und Zuhörerinnen ans Herz, Erziehungskompetenz auch als Medienkompetenz zu verstehen. Da 89 % der deutschen Haushalte mit Jugendlichen einen eigenen PC besitzen und davon 92 % über einen Internetzugang verfügen, hat der PC und insbesondere die damit verbundene Internetnutzung bereits den Fernseher als Platz 1 der von den Jugendlichen am meisten begehrtesten Multimedias abgelöst. Als Tipps beim Surfen im Internet gab Frau Stobbe unter anderem die Nutzung der technischen Hilfsmittel mit auf den Weg. Durch Firewalls, Filter und freiwillige Vereinbarungen zwischen Eltern und Kindern über die Surfzeiten im Internet kann vieles unterbunden werden. Die Gefahr für Kinder und Jugendliche beim Surfen im Internet besteht im Wesentlichen leider immer wieder darin, dass sehr schnell und problemlos auf Gewaltverherrlichungen und Pornographie gestoßen wird. Durch einfache Schreibfehler in der Internetadresse stößt man leider immer wieder sehr schnell auf unerwünschte Seiten. Im Bereich des Chattens, sprich der Unterhaltung am Bildschirm in virtuellen Räumen sogenannten Chatrooms, lauern unzählige Gefahren für Kinder und Jugendliche. Zahlreiche fragwürdige Foren beschäftigen sich mit Themen wie Suizid, Drogenmissbrauch, Anleitung zum Bauen von Bomben oder verfassungsfeindlichen Inhalten. Durch übermäßiges Chatten besteht insbesondere ein Verlust der Sprachkultur und ein Flüchten in eine Scheinwelt. Frau Stobbe appellierte an die Anwesenden ihren Kindern klarzumachen, dass in solchen Chatrooms nie persönliche Daten preisgegeben werden dürfen. Außerdem sollte von gewünschten Treffen abgesehen werden, hier besteht die große Gefahr, dass durch ein „ vermeintliches“ Kennen des anderen Kinder und Jugendliche zu leicht auf derartige Lockangebote reinfallen können. Viele Unterhaltungen im Chat führen leider immer wieder zu sexuellen Belästigungen, daher sollten sich Eltern sehr genau informieren in welchen Chaträumen sich ihre Kinder bewegen.

Am Ende ihrer zweistündigen, sehr interessanten und aufschlussreichen Ausführung gab Frau Polizeioberkommissarin Stobbe den anwesenden Eltern folgende Fragen mit auf den Weg:

Wissen Sie wo sich Ihr Kind aufhält?

Kennen Sie die Freunde und Hobby`s Ihrer Kinder?

Sind Sie mit den Funktionen des Handy´s und des Internets vertraut?

Haben Sie mit Ihren Kindern Regeln und Abmachungen für die Nutzung des Internets vereinbart?

Sind Sie selber Vorbildfunktion bei der zeitlichen Inanspruchnahme des Internets?

Die beiden weiteren Informationsveranstaltungen zu dem Thema Internet und Chat, Chance und Risiko finden am Dienstag 19.06.2007 sowie am 25.09.2007 jeweils um 18.00 Uhr, ebenfalls in der Aula der Gutenbergschule statt.

Zusätzliche Informationen zu dem Jahresmotto 2007 „Internet und Chat“ finden sie auch auf unserer Homepage www.riederich.de


 

Betretungsrecht bzw. Betretungsverbot im Außenbereich (KW 30/2007)

Das Betretungsrecht für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke im Außenbereich ist gesetzlich geregelt. Im Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz) vom 13. Dezember 2005. Die beigefügt abgedruckten §§ 49 - 55 enthalten dabei die wesentlichen Grundlagen und Regeln für das Betreten landwirtschaftlicher Grundstücke. Während der Nutzzeit (bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, bei Ackerland zwischen Saat oder vorhergehender Bestellung und Ernte sowie ganzjährig bei Sonderkulturen) darf die freie Landschaft nur auf Wegen betreten werden.

Im Landeswaldgetz  ist in den beigefügten §§ 37 - 41 das Betreten des Waldes geregelt. Grundsätzlich darf  Wald zum Zwecke der Erholung von jedem betreten werden. Einschränkungen ergeben sich durch von der Forstbehörde genehmigte Sperrungen oder  bei  Anzeigen kurzfristiger Sperrungen bis zu 2 Monaten durch die Waldbesitzer sowie Sperrungen von Waldgebieten durch Rechtsverordnungen. Radfahren und Reiten im Wald ist ganzjährig nur auf Wegen und Straßen gestattet. In Verdichtungsräumen, in Naturschutzgebieten, in Waldschutzgebieten und im Erholungswald ist das Reiten nur auf den dafür ausgewiesenen Waldwegen gestattet.

§ 49

Recht auf Erholung

(1)

Jedermann hat ein Recht auf Erholung in der freien Landschaft nach Maßgabe dieses Gesetzes.

(2)

Das Recht auf Erholung findet seine Schranken in den allgemeinen Gesetzen, den Interessen der Allgemeinheit und in den Rechten Dritter.

Bei der Ausübung des Rechts auf Erholung ist jedermann verpflichtet, pfleglich mit Natur und Landschaft umzugehen und Rücksicht insbesondere auf die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten sowie anderer Erholungssuchender zu nehmen.

(3)

Die Ausübung des Rechts auf Erholung erfolgt auf eigene Gefahr.

Vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften werden dadurch besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Grundstückseigentümer oder sonstigen Berechtigten nicht begründet.

§ 50

Pflichten der öffentlichen Planungsträger

(1)

Die öffentlichen Planungsträger haben die Ausübung des Rechts auf Erholung zu gewährleisten und die Voraussetzungen für die Rechtsausübung zu schaffen.

(2)

Die öffentlichen Planungsträger haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit in raumwirksamen Planungen landschaftlichen Schönheiten Rechnung zu tragen und sollen Erholungsflächen mit ihren Zugängen für die Allgemeinheit freihalten.

§ 51

Betreten der freien Landschaft

(1)

Jeder darf die freie Landschaft zum Zweck der Erholung unentgeltlich betreten.

Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden.

Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung.

Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.

(2)

Zum Betreten gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche und spielerische Betätigungen in der freien Landschaft, nicht jedoch das unerlaubte Zelten, Fahren und Abstellen von motorgetriebenen Fahrzeugen oder Anhängern.

(3)

Das Fahren mit Fahrrädern (ohne Motorkraft) und Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb) ist nur auf hierfür geeigneten Wegen erlaubt.

Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen.

(4)

Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle wieder an sich zu nehmen und zu entfernen.

(5)

Vorschriften über das Betreten des Waldes einschließlich des Reitens, über den Gemeingebrauch an Gewässern und an öffentlichen Straßen und die Regelungen des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.

§ 52

Reiten in der freien Landschaft

(1)

Das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen ist, unbeschadet straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, nur auf hierfür geeigneten privaten und beschränkt öffentlichen Wegen oder auf besonders ausgewiesenen Flächen gestattet; gekennzeichnete Wanderwege unter drei Metern Breite, Fußwege sowie Sport- und Lehrpfade sind hiervon ausgenommen.

Beschränkungen können von Gemeinden und von Grundstückseigentümern aus wichtigem Grund vorgenommen werden, insbesondere soweit diese Wege und Flächen in besonderem Maße der Erholung der Bevölkerung dienen oder erhebliche Schäden oder Beeinträchtigungen anderer Benutzer zu erwarten sind.

§ 51 Abs. 5, §§ 53 und 54 gelten entsprechend.

(2)

In Naturschutzgebieten ist das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen nur auf Straßen und befestigten Wegen sowie auf besonders ausgewiesenen Flächen gestattet, soweit Rechtsverordnungen keine abweichende Regelung enthalten.

In Biosphärengebieten ist das Reiten in Kernzonen nicht zulässig, in Pflegezonen ist es nur auf besonders ausgewiesenen Wegen und Flächen gestattet.

§ 53

Beschränkungen des Betretens

(1)

Der Eigentümer oder sonstige Berechtigte dürfen unbeschadet sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften der Allgemeinheit das Betreten von Grundstücken in der freien Landschaft durch Sperren nur verwehren, soweit

1. bei einem mit einem Gebäude zulässig überbauten Grundstück die berechtigten Wohnbedürfnisse oder betrieblichen Bedürfnisse es erfordern,

2. die zulässige Nutzung eines sonstigen Grundstücks behindert oder eingeschränkt wird, die Beschädigung von landwirtschaftlichen Kulturen zu befürchten ist oder das Grundstück beschädigt oder verunreinigt wird,

3. Maßnahmen der Land- und Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Jagdausübung, zulässiger sportlicher Veranstaltungen oder sonstige zwingende Gründe eine vorübergehende Absperrung erfordern oder

4. vom Grundstück Gefahren für Leib oder Leben der Erholungssuchenden ausgehen können.

(2)

Die Sperren sollen insbesondere durch Schranken, Einfriedigungen, andere tatsächliche Hindernisse oder Beschilderungen kenntlich gemacht werden.

(3)

Die Naturschutzbehörde oder die Ortspolizeibehörde können durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung das Betreten von Teilen der freien Landschaft aus Gründen des Naturschutzes, zur Durchführung von landschaftspflegerischen Vorhaben, zur Regelung des Erholungsverkehrs, aus zwingenden Gründen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 4 oder aus anderen zwingenden Gründen im Sinne des § 49 Abs. 2 untersagen oder beschränken, soweit das Betretungsrecht nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt wird.

Absatz 2 gilt entsprechend.

§ 54

Genehmigung und Beseitigung von Sperren, Anordnung von Durchgängen

(1)

Eine Sperre im Sinne des § 53 Abs. 1 darf in der freien Landschaft nur errichtet werden, wenn sie durch die Naturschutzbehörde oder die Ortspolizeibehörde genehmigt ist.

Bedarf eine Sperre einer behördlichen Gestattung nach anderen Vorschriften, so ergeht diese im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde, sofern Bundesrecht nicht entgegensteht.

Sperren von intensiv genutzten Flächen landwirtschaftlicher Betriebe bedürfen keiner Genehmigung.

Für vorübergehende Sperrungen gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 3 genügt eine unverzügliche Anzeige an die Naturschutzbehörde oder die Ortspolizeibehörde.

(2)

Die Gestattung oder Genehmigung nach Absatz 1 ist zu versagen, wenn die Sperre den Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 und dem gegenwärtigen Erholungsinteresse der Bevölkerung widerspricht.

Sie kann befristet erteilt werden, solange nicht das absehbare Erholungsinteresse der Bevölkerung entgegensteht.

(3)

Die Naturschutzbehörde oder die Ortspolizeibehörde kann auf einem Grundstück, das nicht frei betreten werden darf, für die Allgemeinheit einen Durchgang anordnen, wenn andere Teile der freien Landschaft, insbesondere Erholungsflächen, Naturschönheiten, Wald oder Gewässer, in anderer zumutbarer Weise nicht zu erreichen sind und wenn der Eigentümer dadurch in seinen Rechten nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

§ 37

Betreten des Waldes

(1)

Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten.

Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr.

Neue Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Waldbesitzer oder sonstiger Berechtigter werden dadurch, vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften, nicht begründet.

Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.

(2)

Organisierte Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch die Forstbehörde.

(3)

Das Fahren mit Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb), das Radfahren und das Reiten im Wald sind nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet.

Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen.

Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen, das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite sowie das Reiten und Radfahren auf Sport- und Lehrpfaden; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen.

§ 52 Abs. 2 Satz 2 des Naturschutzgesetzes bleibt unberührt.

(4)

Ohne besondere Befugnis ist nicht zulässig

1. das Fahren und das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern im Wald,

2. das Zelten und das Aufstellen von Bienenstöcken im Wald,

3. das Betreten von gesperrten Waldflächen und Waldwegen,

4. das Betreten von Waldflächen und Waldwegen während der Dauer des Einschlags oder der Aufbereitung von Holz,

5. das Betreten von Naturverjüngungen, Forstkulturen und Pflanzgärten,

6. das Betreten von forstbetrieblichen und jagdbetrieblichen Einrichtungen.

(5)

Der Waldbesitzer hat die Kennzeichnung von Waldwegen zur Ausübung des Betretens zu dulden.

Die Kennzeichnung bedarf der Genehmigung der Forstbehörde.

(6)

Die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt, ebenso andere Vorschriften des öffentlichen Rechts, die das Betreten des Waldes (Absatz 1 und Absatz 3) einschränken oder solche Einschränkungen zulassen.

(7)

Zäune sind auf das zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft notwendige Maß zu beschränken und dürfen das zulässige Betreten des Waldes unbeschadet des Absatzes 4 Nr. 2 bis 5 nicht verhindern oder unzumutbar erschweren.

Zäune sind zu beseitigen, soweit sie nicht für die Erhaltung der Bewirtschaftung des Waldes erforderlich sind.

Die Beseitigung von Zäunen, die nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften angeordnet worden sind, kann nur im Einvernehmen mit der hierfür zuständigen Behörde verlangt werden.

§ 38

Sperren von Wald

(1)

Der Waldbesitzer kann aus wichtigem Grund, insbesondere aus Gründen des Forstschutzes, der Wald- und Wildbewirtschaftung, zum Schutze der Waldbesucher, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers das Betreten des Waldes einschränken (Sperrung).

Die Sperrung bedarf der Genehmigung der Forstbehörde.

Die Sperrung kann auch von Amts wegen erfolgen.

Die höhere Forstbehörde wird ermächtigt, Waldgebiete aus den Gründen des Satzes 1 durch Rechtsverordnung zu sperren.

§ 54 Abs. 1 des Naturschutzgesetzes findet keine Anwendung.

(2)

Eine Sperrung für die Dauer bis zu zwei Monaten bedarf keiner Genehmigung.

Sie ist der Forstbehörde unverzüglich anzuzeigen; sie kann die Aufhebung der Sperre anordnen.

(3)

Das Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Art und Kennzeichnung der Sperrung zu bestimmen.

Das Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Finanzministerium durch Rechtsverordnung die Entschädigung der Waldbesitzer, die Erhebung und Höhe der Abgabe sowie die Kennzeichnung der Pferde zu regeln.

§ 40

Aneignung von Waldfrüchten und Waldpflanzen

(1)

Jeder darf sich Waldfrüchte, Streu und Leseholz in ortsüblichem Umfang aneignen und Waldpflanzen, insbesondere Blumen und Kräuter, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen, entnehmen.

Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen.

Die Entnahme von Zweigen von Waldbäumen und -sträuchern bis zur Menge eines Handstraußes ist nicht strafbar.

Dies gilt nicht für die Entnahme von Zweigen in Forstkulturen und von Gipfeltrieben sowie das Ausgraben von Waldbäumen und -sträuchern.

(2)

Vorschriften des öffentlichen Rechts, die diese Vorschriften einschränken, bleiben unberührt.

§ 41

Waldgefährdung durch Feuer

(1)

Wer in einem Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald

1. außerhalb einer eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstelle ein Feuer anzündet oder unterhält oder offenes Licht gebraucht,

2. Bodendecken sowie Pflanzen oder Pflanzenreste unbeschadet der abfall- und naturschutzrechtlichen Vorschriften flächenweise abbrennt,

3. eine Anlage, mit der die Einrichtung oder der Betrieb einer Feuerstelle verbunden ist, errichtet,

bedarf der vorherigen Genehmigung der Forstbehörde.

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn eine Gefährdung des Waldes durch Feuer nicht zu befürchten ist.

(2)

Einer Genehmigung nach Absatz 1 bedürfen nicht

1. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1

a) der Waldbesitzer und Personen, die er in seinem Wald beschäftigt,

b) die zur Jagdausübung Berechtigten und die Imker während der Ausübung ihrer Tätigkeit,

c) Personen bei der Durchführung behördlich angeordneter oder genehmigter Arbeiten,

d) Besitzer auf ihrem Grundstück, sofern der Abstand des Feuers zum Wald mindestens 30 Meter beträgt;

2. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 Personen für die Errichtung einer Anlage, die baurechtlich oder gewerberechtlich genehmigt wurde.

(3)

In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober darf im Wald nicht geraucht werden.

Dies gilt nicht für den in Absatz 2 Nr. 1 Buchst. a und b genannten Personenkreis.

(4)

Brennende oder glimmende Gegenstände dürfen im Wald sowie im Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald nicht weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden.

 


 

Öffentliche Bekanntmachung (KW 17/2007)

Entwidmung einer Teilfläche der Längenfeldstraße

Die Längenfeldstraße wird zwischen dem Gebäude Nr. 2 und der Markungsrenze für die öffentliche Nutzung entwidmet und gemäß § 7 Straßengesetz Baden-Württemberg eingezogen. Damit steht dieser Teil der Fahrbahn für den öffentlichen Verkehr ab Juni 2007 nicht mehr zur Verfügung.

Auf die entsprechende Ankündigung zu dieser Entwidmung, welche im Amtsblatt vom 15.02.2007 abgedruckt war, wird verwiesen. 


 

Hundekottüten auf dem Rathaus im Bürgerbüro erhältlich (KW 30/2007)

Für die Beseitigung von Hundekot im innerörtlichen Bereich sind im Bürgerbüro auf dem Rathaus kostenlos Hundetüten erhältlich. Die Gemeindeverwaltung bittet alle Hundebesitzer Hundekot im innerörtlichen Bereich, so wie es die polizeiliche Umweltschutzverordnung § 14 vorschreibt, unverzüglich zu beseitigen.     


 

Verunreinigungen durch Hunde! (KW 12/2007)

In den vergangenen Wochen gingen Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung ein über Kotverunreinigungen durch Hunde. Sowohl in den Grünanlagen, im Wasserschutzgebiet und im Bereich des Friedhofes wurden kotenden Hunde beobachtet. Trauriger Höhepunkt war ein Hundehalter, welcher sein Tier auf das Grundstück eines Kindergartens koten lies.

Die Gemeindeverwaltung appelliert an die Vernunft der betroffenen Hundehalter!

Gleichzeitig weisen wir auf den § 14 der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Riederich (PolVO) hin:

§ 14          Verunreinigung durch Hunde

Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine

Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in

fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist

unverzüglich zu beseitigen.

Die Gemeindeverwaltung behält sich das Recht vor, künftig bei solchen Verstößen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 15 (PolVO)einzuleiten. Derartige Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden.

Des Weiteren möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass Hunde im Innenbereich an der Leine zu führen sind. § 13 Abs. 3 (PolVO) Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.

 

 


 

Speisereste gehören nicht in die Toilette! (KW 30/2007)

In den vergangenen Wochen gingen Beschwerden hinsichtlich des Rattenbefalls im nördlichen Bereich in der Mühlstraße / Weiherstraße bei der Gemeindeverwaltung ein. Unsere Mitarbeiter vom Bauhof hatten daraufhin in den Kanälen und an den Straßenrändern mehrfach über einen Zeitraum von mehreren Wochen Rattenköder ausgelegt. An diesen wurde Verbiss festgestellt, in unseren Regenüberlaufbecken wurden auch mehrfach tote Ratten angespült. In unseren Abwasserkanälen und in der Kläranlage werden leider immer wieder verschiedene Speisereste wie Spätzle, Salat und Fleischreste gesichtet. Die Gemeindeverwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger keine Speisereste die Toilette herunter zu spülen! Diese Speisereste bilden eine Ernährungsgrundlage für Ungeziefer wie Ratten.

Bei Schnellkompostern sollte ein Drahtgewebe oder ein Lochblech als Boden verwendet werden. Komposthäufen sind immer wieder Anziehungsmagnet für Ratten, deshalb auch hier die Bitte der Gemeindeverwaltung, stellen Sie diese ordnungsgemäß auf und entsorgen Sie keine Fleischreste auf dem Komposthaufen.

Bitte helfen Sie alle mit, durch die o. g. Maßnahmen und durch eine ordentliche Entsorgung  von Müll keinen Nährboden für Ungeziefer wie Ratten zu bieten.

Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!


 

Räum- und Streupflicht des Bauhofes (KW4/2007)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,                                                          

alle Jahre wieder:

der Winterdienst alleine ist für unsere Schneeräumer schon nicht einfach:

  • morgens früher aufstehen,
  • mit dem großen Räumfahrzeug nichts kaputt machen,
  • alle Wege und Straßen rechtzeitig räumen und streuen,

usw.

Ganz schwierig wird es allerdings, wenn auch noch Autos so abgestellt werden, dass eine Durchfahrt mit dem Räumfahrzeug erheblich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird. Die Fahrer müssen dann mit äußerster Vorsicht, manchmal im Zentimeterbereich, an diesen Fahrzeugen vorbeifahren, in extremen Fällen sogar wieder rückwärts aus diesen Straßen herausrangiert werden, wenn gar kein Durchkommen mehr möglich ist.

Dadurch gerät der Räum- und Streuplan durcheinander und andere Bürger ärgern sich, wenn ihre Straßen dann nicht rechtzeitig oder gar nicht geräumt und gestreut worden sind.

Wir möchten deshalb um Ihre aktive Mithilfe bitten:

  • Stellen Sie Ihr Auto nach Möglichkeit auf Ihrem Stellplatz oder in Ihrer Garage ab.
  • Sollten Sie Ihr Auto dennoch an der Straße abstellen müssen, so achten Sie bitte darauf, dass eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50 m erhalten bleibt (denn so breit ist ein Schneepflug).

Sie helfen uns und den Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde Riederich, wenn Sie durch überlegtes Parken den Winterdienst so einfach wie möglich machen.

Auch Feuerwehr und Rettungsdienste freuen sich über eine ungehinderte Durchfahrt.

Aus diesem Grund möchten wir auch ganz besonders die Grundstückseigentümer darauf hinweisen, dass entlang ihres Grundstückes zur öffentlichen Verkehrsfläche das Lichtraumprofil für Hecken und Bäume eingehalten und zurückgeschnitten wird.  

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.

Ihr Gemeindeverwaltung Riederich  


 

Winterdienst der Straßenanlieger (KW4/2007)

Der Winter hat in diesem Jahr nun sehr lange auf sich warten lassen. Da wir nun aber doch Eis und Schnee bekommen haben, möchten wir nochmals die wichtigsten Bestimmungen der Streupflicht-Satzung bekannt geben.

Nach dieser Satzung sind die Straßenanlieger verpflichtet, die Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrt zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Straßenanlieger sind Eigentümer, Mieter und Pächter von Grundstücken, die an einer Straße liegen.

Sind nach dieser Satzung mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung; sie haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft. Gehwege sind auf einer Breite von mindestens 1,00 m und falls Gehwege nicht vorhanden sind, die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von ebenfalls mindestens 1,00 m zu räumen und zu bestreuen. Erstrecken sich Parkflächen, Bänke, Pflanzungen u.ä. nahezu bis zur Grundstücksgrenze, ist der Straßenanlieger verpflichtet, entlang dieser Einrichtungen ebenfalls eine Fläche in einer Breite von 1,00 m zu räumen und zu bestreuen.

Die Gehwege müssen werktags bis 7.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.

Wir hoffen, dass diese Bestimmungen der Streupflicht-Satzung von allen Straßenanliegern beachtet und eingehalten werden. Auf die straf- und haftungsrechtlichen Folgen bei Verstößen gegen diese Vorschriften weisen wir ausdrücklich hin.


 

Blick auf 2007 (KW 2/2007)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Feiertage und der Jahreswechsel liegen zurück, wir stehen bereits wieder einige Tage im Neuen Jahr. Den Jahresbeginn möchte ich gerne zum Anlass nehmen, einige wenige Aufgaben und Themen anzusprechen, die uns in  2007 beschäftigen werden.

Neues Wohngebiet entsteht

Das gegenwärtig größte Bauvorhaben der Gemeinde, die Umwandlung des bisherigen Firmenareals „Baldauf“ in eine Wohnbebauung, ist im vergangenen Jahr weit voran geschritten. Nach dem Abbruch der Altbausubstanz, der Sanierung des Baugrundes und der fast fertig gestellten Erschließungsanlagen können die neuen Baugrundstücke zügig bebaut werden.

Die Gemeinde ist an einem baldigen Verkauf der insgesamt 27 Bauplätze interessiert, um eine rasche Refinanzierung zu erreichen. Immerhin sind bisher rund 3.0 Mio. Euro für Grunderwerb, Abbruch und Erschließung ausgegeben worden. Davon hat das Land Baden-Württemberg im Rahmen des Landes-Sanierungsprogramms einen Zuschuss in Höhe von 600.000,- Euro finanziert.

Der Gemeinderat hat dem Metzinger Bauträger „Immobilienwerk GmbH“ die Option eingeräumt, an der neuen „Dr.-Konrad-Baldauf-Straße“ insgesamt 2 Mehrfamiliengebäude mit je 5 Wohneinheiten sowie 14 Doppel- und Reihenhäuser zu erstellen. Die vorliegenden Planentwürfe lassen attraktive Eigenheime und Wohnungen vorzugsweise für junge Familien erwarten.

Weitere acht,  teilweise am Hang liegende Grundstücke werden von der Gemeinde direkt an Bauinteressenten veräußert. Noch kein Bauträger gefunden wurde für die 3 Wohn- und Geschäftshäuser an der „Stuttgarter Straße“ und „Mühlstraße“.

Gemeinderat und Verwaltung hoffen, dass mit der privaten Bautätigkeit im Laufe dieses Jahres begonnen wird und sich dieses zentral gelegene Baugebiet zu einem städtebaulichen und ökologischen Vorzeigeprojekt entwickelt.

Weitere Investitionen in Schule und Abwassersektor

Erfreulicherweise hat sich die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden deutlich verbessert. Höhere Einkommen- und Gewerbesteuern schaffen Investitionsspielräume und ermöglichen die Weiterführung des Schuldenabbaus.

Deshalb wird die Gemeinde auch im laufenden Jahr in erheblichem Umfang in die Unterhaltung der  öffentlichen Einrichtungen und Anlagen investieren. Dies gilt insbesondere für die Schulgebäude und das Kanalnetz.

Der Haushaltsplan 2007, rechtliche und wirtschaftliche Grundlage für alle Einnahmen und Ausgaben, wird demnächst im Gemeinderat vorgestellt, beraten und beschlossen.

Demografische Entwicklung wird zum Problem

Seit längerem macht sich der  Rückgang der Geburten auch in unserem Ort bemerkbar. Sehr deutlich haben wir im vergangenen Jahr die sinkenden Belegungszahlen in den Kindergärten registriert. Auch die Grundschule spürt bereits diese Auswirkungen. Leider wird dieser Trend nach den Prognosen der Fachleute anhalten. Dennoch hoffen wir, dass es nicht zu einer Gruppenschließung in einem der Kindergärten kommen muss und die vier Grundschulklassen auf Dauer zweizügig geführt werden können.

Steigendes Interesse verzeichnen wir indes bei der Betreuung der unter 3jährigen Kinder. Auf diese Nachfrage wird die Verwaltung bedarfsgerecht reagieren.

Dank für Mitarbeit

Über vieles mehr könnte noch geschrieben und berichtet werden, es würde aber an dieser Stelle den Rahmen sprengen.

Ich bedanke mich bei allen, die sich im zurückliegenden Jahr für unsere Gemeinschaft eingesetzt haben. Ein besonderer Dank gilt den ehrenamtlich Tätigen im kommunalen, kirchlichen und sozialen Bereich, in den Vereinen, Verbänden und bei der Feuerwehr. Sie haben dazu beigetragen, dass unsere Gemeinde mit ihrem vielfältigen bürgerschaftliche Leben ihre positive Entwicklung fortsetzen konnte.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich wünsche Ihnen alles Gute in diesem Jahr.

Wirken Sie auch weiterhin aktiv mit und bringen Sie sich ein. Ihr persönlicher Beitrag für unser Gemeinwesen ist wichtig.

Klaus Bender

Bürgermeister

 


 




  Copyright © 2011. Letzte Aktualisierung am 28.10.2008  

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