Gemeinde Riederich, 30.01.2012
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Amtsblatt online


Wechsel im Gemeinderat (KW 5/2012)

Reinhard Ackermann (rechts) ist seit letzter Woche neues Mitglied im Gemeinderat.

Er wurde in der ersten Sitzung von Bürgermeister Klaus Bender förmlich auf sein Amt verpflichtet.


 

Einladung zur Informationsveranstaltung „Gesplittete Abwassergebühr“

Zur Information über die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr möchten wir Sie ganz herzlich

am Donnerstag, den 26.01.2012 um 19:30 Uhr in die Gutenberghalle

einladen.

Neben der Vorgehensweise bei der Auswertung der versiegelten Grundstücksflächen möchte die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Büro Heyder + Partner aus Tübingen über die Auswirkungen und die Berechnung der gesplitteten Abwassergebühr informieren.

Alle Grundstückseigentümer und Interessieren sind herzlich eingeladen.    


 

Glückwunsch zum 70. Geburtstag (KW 02/2012)

Günter Gusenbauer ist dienstältester Gemeinderat

Gemeinderat und stellvertretende Bürgermeister Günter Gusenbauer begeht am 14.01.2012 seinen 70. Geburtstag. Seit 1980 gehört er dem Riedericher Gemeinderatsgremium ununterbrochen an und ist mit 31 Amtsjahren der dienstälteste Mandatsträger in der Geschichte der Ermstalgemeinde. Günter Gusenbauer wurde dreimal mit der jeweils höchsten Stimmenzahl gewählt. Die Funktion des ersten stellvertretenden Bürgermeisters übt er bereits im 13. Jahr aus.

Gemeinderat und Verwaltung gratulieren herzlich.

Klaus Bender

Bürgermeister

 


 

Bibliothek (KW 2/2012)

Wechsel beim Personal

Seit 26 Jahren war Marion Schweikardt für die örtliche Bibliothek zuständig. Zum Ende des Jahres beendete sie ihre Tätigkeit und trat in den Ruhestand. Diplombibliothekarin Sibylle Dors hat jetzt die Nachfolge angetreten.

1985 hatte Marion Schweikardt die Leitung der kleinen Ortsbücherei mit ca. 1.600 Bänden übernommen. Sie war damals noch im Nebenraum eines Klassenzimmers der Gutenbergschule untergebracht. Der Standort wechselte daraufhin mehrmals: 1988 zog die Bücherei in den neu erbauten Kindergarten Auf der Raise. Weil dieser Raum nur wenige Jahre später für eine neue Kindergruppe benötigt wurde, mietete die Gemeinde das freigewordene Erdgeschoss im Gebäude Mittelstädter Straße 2 an. Als das bisherige Rathaus im Jahre 2002 zum Bürgerhaus umgebaut wurde, entstand im gesamten Obergeschoss Platz für die Bibliothek. Das Bücherangebot wurde daraufhin größer, die Öffnungszeiten verlängert. Dies erforderte eine personelle Verstärkung. Seither ist Sabine Leukert für die Bibliotheksarbeit mit verantwortlich. Heute umfasst das Ausleihangebot insgesamt 9.000 Bücher und sonstige Medien.

Nachfolgerin Sibylle Dors hat Bibliothekswesen studiert, wohnt in Reutlingen-Rommelsbach und leitete viele Jahre die Bücherei in Altbach. Künftig betreut sie die Bibliothek dienstags von 15.00 bis 18.00 Uhr und mittwochs von 15.00 bis 17.00 Uhr. Sabine Leukert arbeitet weiterhin donnerstags von 9.00 bis 11.00 Uhr und 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr


 

Weihnachtsgruß

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Ende des Jahres ist es mir ein Anliegen, allen ehrenamtlich Tätigen in unseren Vereinen und Verbänden, den beiden Kirchengemeinden, der Freiwilligen Feuerwehr sowie den Mitgliedern unseres Gemeinderats für ihr engagiertes Wirken herzlich zu danken.

Dank sage ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Riederich, den Lehrkräften an der Gutenbergschule und allen Personen, die sich uneigennützig für andere Mitmenschen einsetzen.

Ich wünsche Ihnen, verehrte Leserinnen und Lesern und der gesamten Einwohnerschaft, ein frohes Weihnachtsfest sowie ruhige und besinnliche Tage über den Jahreswechsel.

Begleiten und unterstützen Sie auch im neuen Jahr die Arbeit in unserer Gemeinde in aktiver Weise.

Herzliche Grüße

 

Klaus Bender

Bürgermeister  


 

Hauptamtsleiter gewählt

Ralf Barth wird Nachfolger von Torben Dorn

Die Stelle des Hauptamtsleiters im Rathaus ist in Bälde wieder besetzt. Der Gemeinderat hat Ralf Barth aus Heroldstatt zum Nachfolger von Torben Dorn gewählt. Der 23-Jährige übernimmt nach Abschluss seines Studiums an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg das Aufgabengebiet ab 01. März.


 

Hauptamtsleiter verabschiedet

Torben Dorn wechselt nach Dauchingen

Mitte Oktober wurde er zum Bürgermeister von Dauchingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) gewählt. Jetzt verlässt Hauptamtsleiter Torben Dorn nach fünfeinhalb Jahren unsere Gemeinde. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 16. November wurde der 33-jährige Diplom-Verwaltungswirt mit herzlichem Dank und den besten Wünschen verabschiedet.

„Ihre Arbeit war anerkannt und geschätzt“, sagte Bürgermeister Klaus Bender. Als Hauptamtsleiter ist er seit Mitte 2005 für die Bereiche Bau- und Planungsrecht, Ordnungsverwaltung, Personalwesen, Organisation, Öffentlichkeitsarbeit und Kindergärten verantwortlich gewesen und hat diese Aufgaben in hervorragender Weise erfüllt. Der breite Wirkungsbereich biete ihm nun eine gute Basis für sein neues Amt.

Auch Gemeinderätin und stellvertretende Bürgermeisterin Gisela Kromer dankte im Namen des Gremiums für die gute Zusammenarbeit.

Er habe hier viel gelernt und gerne im Rathaus gearbeitet, betonte der künftige Bürgermeister. Jetzt freue er sich aber auf die neue Herausforderung in der 3.700 Einwohner zählenden Schwarzwaldgemeinde.


 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 07. Dezember (KW 50/2011)

Kultur- und Nutzungsplan im Gemeindewald

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den forstwirtschaftlichen Betriebsplan 2012. Revierförster Ulrich Notz hatte den Kultur- und Nutzungsplan 2012 vorgestellt.

Ein Drittel des Waldes ist nach wie vor in einem Zustand, bei dem man nicht von Entwarnung sprechen kann, berichtete der Forstexperte dem Gremium. Besonders betroffen sind die Buchen, welche erhebliche Blattverluste aufweisen. Weiterhin auf positivem Preisniveau bewegt sich der Holzmarkt.

Im Riedericher Wald werden kommendes Jahr 475 Festmeter Holz eingeschlagen. Davon entfallen 435 Festmeter auf Laubholz (darunter ca. 170 Festmeter Brennholz) und 40 Festmeter auf Nadelholz. Auch die Jungbestandpflege steht im Vordergrund.

Der Betriebswirtschaftsplan sieht Einnahmeerlöse von 34.070 € vor, dem stehen Ausgaben von 21.700 € gegenüber. Der geplante Überschuss beläuft sich auf ca. 12.300 €.

 

 Neubau Kinderhaus

- Entwurfsplanung und Bauantrag

Der Bauantrag für das Kinderhaus in der Gutenbergstraße wurde im Gremium von Dipl.-Ing. (FH) Christoph Müller (Architekturbüro Witt, Riederich) vorgestellt. Die Planung war zwischenzeitlich weiterentwickelt worden und berücksichtigt Vorschläge einer beauftragten Fachberaterin. Neu hinzugekommen sind u.a. eine zentrale Küche, ein zusätzlicher Elternsprechraum, ein größerer Personalraum und erweiterte Abstellräume. Die Nutzfläche vergrößert sich dadurch auf ca. 600 m² brutto.

Nach teilweise kontroverser Diskussion über die Baukosten stimmte das Gremium der Entwurfsplanung und dem Bauantrag mit breiter Mehrheit zu. Ende März wird sich der Gemeinderat intensiv mit der Detailplanung befassen. Der Baubeginn ist im Juni 2012 vorgesehen.

 

Jahresrechnung 2010

- Feststellung der Abschlusszahlen

Der Gemeinderat stellte einstimmig die Jahresrechnung 2010 mit Gesamteinnahmen und -ausgaben in Höhe von ca. 11 Mio. € fest. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt ca. 8,4 Mio. € und auf den Vermögenshaushalt ca. 2,6 Mio. €. Die Zuführung zu der Allgemeinen Rücklage betrug  726.000 €, so dass der Stand zum Ende des Jahres 2010 bei ca. 2,2 Mio. € lag.

Aufgrund höherer Einnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, bei den Schlüsselzuweisungen vom Land und beim Familienlastenausgleich, einem besseren Ergebnis bei der Gewerbesteuer sowie Einnahmeverbesserungen und Einsparungen bei Ausgabeansätzen konnte der Verwaltungshaushalt ausgeglichen und dem Vermögenshaushalt 80.000 Euro zugeführt werden.

Für sich allein betrachtet war der Vermögenshaushalt 2010 ausgeglichen. Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt am Ende des Jahres 2010 ca. 1,6 Mio. €, dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 366 € pro Einwohner. Damit liegt der Schuldenstand im Landesdurchschnitt 2009 vergleichbarer Gemeinden (364 € pro Einwohner).

 

Feststellung des Jahresergebnisses der Wasserversorgung zum 31.12.2010

Der Gemeinderat hat ebenfalls einstimmig den Jahresabschluss 2010 der Wasserversorgung mit einer Bilanzsumme von ca. 2 Mio. € festgestellt. Auf das Anlagevermögen entfallen ca. 1,84 Mio. € und auf das Umlagevermögen ca. 150.000 €. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung hat zum Jahresende 2010 Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 1,4 Mio. € und einen Jahresgewinn von ca. 49.217 € zu  verbuchen.

 

Bebauungsplan „Baldauf Areal Teilbereich 2“

- geänderter Entwurf

Ohne Gegenstimme hat der Gemeinderat dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Baldauf-Areal - Teilbereich 2“ zugestimmt. Damit werden die letzten acht Grundstücke im neuen Wohnquartier einer verbindlichen planungsrechtlichen Regelung unterzogen. Der Teilbereich 2 betrifft fünf Hanggrundstücke sowie drei Bauplätze auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Alle Grundstücke sind für eine Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern vorgesehen.

 

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an. 

 

 


 

Jagd neu verpachtet (KW 50/2011)

Der derzeitige Jagdpachtvertrag mit Siegfried Rich, Roland Krause und Ulrich Büttel läuft im März 2012 aus. Der Gemeinderat hat nun die insgesamt 311 Hektar große Feld- und Waldjagd für weitere neun Jahre verpachtet. Neue Pächter sind Ulrich Büttel und Gottfried Rich. Als Pachtpreis wurde der Betrag von 2.400 Euro jährlich festgelegt.

Seit 1976 ist Siegfried Rich Jagdpächter auf Markung Riederich. Im Jahre 2003 hat er mit Roland Krause und Ulrich Büttel eine Pächtergemeinschaft gebildet. Aus Altersgründen will er die Pacht im Frühjahr abgeben, wie er in der letzten Gemeinderatssitzung betonte. Sein Sohn Gottfried Rich wird künftig, zusammen mit dem bisherigen Mitpächter Ulrich Büttel, die umfangreichen waidmännischen Aufgaben im Gemeindewald und auf der Feldmarkung übernehmen. Bürgermeister Klaus Bender dankte den beiden ausscheidenden Pächtern Siegfried Rich und Roland Krause für die verantwortungsbewusste Jagdausübung und das stets gute Einvernehmen mit Gemeinde- und Forstverwaltung


 

Wechsel im Gemeinderat (KW 50/2011)

Hans-Jürgen Zöllner verabschiedet

Nach 27-jähriger Zugehörigkeit hat Gemeinderat Hans-Jürgen Zöllner sein Ausscheiden aus dem Gremium beantragt. In der letzten Sitzung des Jahres wurde er nun mit herzlichem Dank und den besten Wünschen verabschiedet. Als Nachfolger rückt ab Januar 2012 Reinhard Ackermann nach.

Bürgermeister Klaus Bender würdigte das lange und engagierte Wirken des scheidenden Gemeinderats, der zweitdienstälteste Mandatsträger in der Geschichte Riederichs ist: „Richtschnur Ihres Handelns war immer das Wohl der Gemeinde“. Mit Sachverstand und viel Fachwissen habe er Beratungen und Beschlüsse im Gremium mitgeprägt, sagte Bender. Er nannte in diesem Zusammenhang die wichtigsten Entscheidungen und Projekte, die seit 1984 getroffen und verwirklicht wurden.

Auch der stellvertretende Bürgermeister Günter Gusenbauer lobte die erfolgreiche und geradlinige ehrenamtliche Arbeit Hans-Jürgen Zöllners und dankte ihm für die kollegiale Zusammenarbeit.

 


 

Volksabstimmung (KW 47/2011)

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir alle sind am Sonntag zur 1. Volksabstimmung in Baden-Württemberg aufgerufen. Es geht um die Frage, ob das Land den gegenüber der Deutschen Bahn vertraglich zugesagten Finanzierungsanteil am Verkehrsprojekt Stuttgart 21 kündigen soll. Über diesen, von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, wird am 27. November abgestimmt.

Bitte machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch. Eine hohe Abstimmungsbeteiligung ist wichtig, da dieser Volksentscheid nicht nur für die Landeshauptstadt Stuttgart, sondern auch für unsere Region und das gesamte Bundesland große verkehrliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben wird.

 

 


 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 16. November (KW 47/2011)

Wasserversorgung

- Modernisierung der Pumpentechnik im Betriebsgebäude „Burris“

Für die Modernisierung der Pumpen- und Steuerungstechnik im Tiefbrunnen „Burris“ werden die Gewerke Rohrleitungsbau, Schaltschrankbau und Elektroinstallation beschränkt ausgeschrieben. Dies hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Die Umsetzung ist im Frühjahr 2012 geplant  und hat ein Gesamtvolumen von rd. 50.000 Euro.

Bereits im Mai hatte der Gemeinderat den Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung mit der detaillierten Planung der Arbeiten beauftragt, nachdem die aus dem Jahr 1960 stammenden  Hochdruckkreiselpumpen im Betriebsgebäude „Burris“ ersetzt werden müssen. Eine davon ist wegen hoher Verschleißerscheinungen bereits außer Betrieb.

Ingenieur Markus Schwarz erläuterte die bevorstehenden Umbaumaßnahmen im Betriebsgebäude. Demnach wird die neue Pumpe im Untergeschoss eingebaut und die Steuerungstechnik komplett erneuert.

Das Riedericher Eigenwasser wird mit Bodenseewasser im Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel vermengt. Die Mischung erfolgt im Hochbehälter „Neubruch“.

 

 

Energiebericht 2010

Kämmerer Tobias Pokrop hat den in Zusammenarbeit mit der EnBW erstellten Energiebericht 2010 präsentiert. Erfreulich ist die positive Entwicklung sowohl im Bereich Wärme- und Stromverbrauch, als auch im Bereich Wasserverbrauch. Nahezu alle öffentlichen Gebäude weisen geringe bis normale Verbrauchswerte auf. Einzige Ausnahme: Der Jugendtreff im früheren Bauhof bleibt aufgrund der schlechten Bausubstanz beim Wärmeverbrauch ein Sorgenkind.

Beim Stromverbrauch ist die Gutenbergschule mit Sporthalle und Lehrschwimmbad der größte Verbraucher. Um hier noch bessere Ergebnisse erzielen zu können, wurden in den einzelnen Gebäuden Unterzähler angebracht. Hierdurch erwartet die Verwaltung weitere Ansätze für zusätzliche Energieeinsparmaßnahmen.

Zwischenzeitlich sind in der Gutenberghalle, Rathaus, Feuerwehrhaus und Kindergarten „Raise“ sogenannte intelligente Gebäudeleittechniken installiert. Damit lässt sich der Wärmebedarf der einzelnen Räume von zentraler Stelle (Rathaus) steuern.

 

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an. 

 


 

Seniorennachmittag (KW 43/2011)

An die 200 Seniorinnen und Senioren fanden In der vergangenen Woche den Weg in die herbstlich geschmückte Gutenberghalle. Wieder einmal hatten die  beiden Kirchengemeinden und die bürgerliche Gemeinde große Freude daran, diesen Nachmittag für die „junggeblieben Alten“  auszurichten. Mit über 590 verschickten Einladungen zählt dieses jährliche Ereignis inzwischen zu einer festen Größe in Riederich.

Die Kinder des Kindergartens Raise eröffneten den Nachmittag mit einem fröhlichen Lied und so manch einer musste schmunzeln, wie beweglich sich dabei neben den Kindern die Erzieherinnen und der Erzieher zeigten. Mit einem schönen Gedicht verabschiedeten sich die Kinder von der Bühne.  

Nach der Begrüßung von Bürgermeister Klaus Bender und den geistlichen Impulsen des katholischen Pfarrers Hermann Weiß sowie der Kaffepause brachte die schwäbische Mundart-Künstlerin Doris Oswald aus Metzingen Stimmung in den Saal. Mit Gedichten und Geschichten über allseits bekannte Situationen aus dem Leben, wie z.B. der immer weitergereichten Pralinenschachtel als Geschenk, entlockte die Künstlerin allen Beteiligten nicht nur ein Schmunzeln, sondern ein lautes und herzhaftes Lachen. Besonders die Interaktion von Frau Oswald mit den kirchlichen Vertretern sorgte für große Heiterkeit im Saal.

Als krönenden Abschluss brachte die kleine Besetzung des Musikvereins unter Leitung von Walter Klaus manche Seniorin und manchen Senior zum Mitsingen und beim Walzer sah man einige schunkelnde Reihen in der Gutenberghalle.

Ein herzlicher Dank gilt dem Organisationsteam mit Beate Fälchle, Bettina Fink, Gudrun Heide und Hildegard Pfister sowie allen Helferinnen für die Vorbereitung und Durchführung der traditionellen Veranstaltung.

 

 


 


Herbstlich geschmückte Gutenberghalle

Kinder des Kindergartens Raise beim bunten Reigen

Bürgermeister Bender begrüßt alle Anwesenden


Pfarrer Weiß rät zu mehr Gelassenheit

Doris Oswald unterhält den ganzen Saal mit Geschichten und Gedichten

Die kleine Besetzung des Musikvereins spielt groß auf

Aus der Gemeinderatssitzung vom 19. Oktober (KW 43/2011)

Belagssanierung Kleinspielfeld bei der Gutenbergschule

- Grundsatzbeschluss

Der Gemeinderat hat einstimmig die Sanierung des Kleinspielfeldes bei der Gutenbergschule im Jahr 2012, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt, beschlossen. Projektleiter Simon Gross von der Sportconcept GmbH (Reutlingen) informierte über die Planung und das Ergebnis der Baugrunduntersuchung. Demnach weist die Asphalttragschicht Schäden auf und muss zuvor erneuert werden. Auch das Entwässerungssystem muss neu hergestellt werden. Dadurch entstehen erhebliche Mehrkosten. Der Kunststoffbelag wird  wiederum in wasserdurchlässiger Weise aufgebracht. Die Gesamtkosten für das Projekt sind nun mit ca. 157.000 Euro veranschlagt.

Um Synergieeffekte zu erzielen, sollen zeitgleich mit der Sanierung des Kleinspielfeldes auch Unterhaltungsmaßnahmen der leichtathletischen Anlagen im Alfred-Barner-Stadion (Ausbesserungsarbeiten, Reinigung und Neulinierung des Belags)  durchgeführt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 45.000 Euro.

 

Gutenbergschule

- Einrichtung einer Gemeinschaftsschule für Klassen 5 bis 10

Leitender Schulamtsdirektor Roland Hocker und Schulrat Udo Paulus vom Staatlichen Schulamt Tübingen berichteten über die von der neuen Landesregierung geplanten Gemeinschaftsschule. Diese grundsätzlichen Informationen stießen nicht nur bei den Gemeinderäten, sondern auch bei den zahlreich erschienenen Zuhörern auf großes Interesse.

Ausführlich erläuterten die Vertreter der Schulverwaltung die geplanten Änderungen im Schulgesetz. In der Gemeinschaftsschule sollen künftig alle Kinder von Klasse 5 bis 10 ohne Differenzierung unter einem Dach gemeinsam unterrichtet werden. Eine Gemeinschaftsschule setze mindestens eine Zweizügigkeit voraus und erfordere ein Maximum an Flexibilität beim Lehrpersonal, so Roland Hocker. Sie soll als gebundene Ganztagesschule geführt werden. Die neue Schulart sei Stand heute ein „Projekt im Prozess“, weil die Änderung des Schulgesetzes noch beschlossen werden müsse.

Begonnen wird zunächst mit 30 ausgewählten Schulen, die bereits heute Erfahrung mit dem Thema ‚gemeinsames Lernen‘ haben. Für Riederich sieht der Schulamtsleiter das Problem des demografisch bedingten Schülerschwundes, welcher durch den Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung vermutlich noch verstärkt wird.  Riederich werde mit aktuell 46 Schülern der Klasse 5  (10 Hauptschüler, 22 Realschüler und 14 Gymnasiasten) keine realistische Chance auf eine zweizügig geführte Gemeinschaftsschule haben, zumal diese Zahlen zurückgehen werden. Ob zu einem späteren Zeitpunkt ausnahmsweise auch ein einzügiger Betrieb genehmigt werden könne, beurteilte der Amtsleiter eher skeptisch, da hier das breite Fächerangebot hinsichtlich des Personaleinsatzes kaum zu gewährleisten sei.

Die Einzügigkeit reiche künftig jedoch für die Werkrealschule aus. Die Gutenbergschule könne daher ab nächstem Schuljahr Werkrealschule werden, soweit ein 10. Schuljahr angeboten wird. Ob dies auch für den Standort Riederich eine Perspektive bietet, hängt jedoch davon ab, ob Riedericher Eltern weiterhin ihre Kinder in der Gutenbergschule in Klasse 5 anmelden.

Für die Gutenbergschule gelte jedoch die vorrangige Empfehlung, so Roland Hocker, die  Schwerpunkte auf den Bereich Vor- und Grundschule zu legen.

 

Neubau Kinderhaus

-Entwurfsplanung

Nach kurzer Diskussion über den Standort des neu geplanten Kinderhauses fasste das Gremium mehrheitlich den Beschluss, dass für die weitere Planung die Variante 1a des Architekturbüros Witt (Riederich) zugrunde gelegt wird.

Das neue Haus für 30 Kinder im Alter von ein und zwei Jahren wird an der Gutenbergstraße auf der Freifläche südlich des Schulgebäudes erbaut.

Bürgermeister Klaus Bender betonte, dass nach nochmaliger Standortprüfung unter Abwägung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte kein besserer Standort als der bei der Gutenbergschule vorgeschlagen werden könne. Zu dieser Frage gab es dann auch breiten Konsens.

Projektleiter Christoph Müller erläuterte die architektonischen und funktionalen Unterschiede der beiden zur Auswahl stehenden Varianten, die gegenüber der ursprünglichen Planung jeweils um 90° gedreht und um ca. 20 Meter nach Osten gerückt werden sollen. Somit entfällt zwar der bestehende Spielplatz, dafür bleibt jedoch ein größerer Abstand zum „grünen Klassenzimmer“ erhalten.

Der Baubeginn für das Kinderhaus ist Mitte 2012 vorgesehen, so dass im September 2013 mit der U3-Betreuung gestartet werden kann. Die Investitionskosten belaufen sich auf rund 620.000 Euro. Die Gemeinde kann mit einem Zuschuss von mindestens 240.000 Euro rechnen. 

 

Wechsel im Gemeinderat

Gemeinderatsmitglied Hans-Jürgen Zöllner hat sein Ausscheiden aus dem Gremium auf Jahresende beantragt.  Er gehört dem Gemeinderat seit 1984 an. Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung kann ein ehrenamtlich Tätiger sein Ausscheiden aus einem kommunalen Organ verlangen, wenn er diesem mindestens 10 Jahre angehört. Das Vorliegen dieses wichtigen Grundes wurde vom Gemeinderat formell bestätigt.

In den Gemeinderat rückt für den Wahlvorschlag Freie Bürgerliste Reinhard Ackermann nach. Etwaige Hinderungsgründe bestehen nicht.

 

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.  

 


 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 21. September (KW 39/2011)

Bebauungsplanänderung (Stellplätze und Garagen) - Abwägung und Satzungbeschluss

Der Gemeinderat hat einstimmig die letzten Verfahrensschritte für die Änderung der Bebauungspläne „Quartier II“, „Hintere Hegesstraße“, „Mittelstädter Straße – Kleine Ortsmitte“, „Mühlwiesen-Rain“, „Untere Beutelgasse“ und „Rohrwiesen-Schweigerin“ beschlossen sowie den Satzungen zugestimmt. Inhalt des nun abgeschlossenen Änderungsverfahrens ist die Anpassung der Regelungen für die Errichtung von offenen Stellplätzen (ohne Überdachung), überdachten Stellplätzen (Carports) und Garagen an den gestiegenen Parkdruck. Die Voraussetzungen werden gelockert.

Auf die in diesem Amtsblatt abgedruckte öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen.

 

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.  


 

Öffentliche Bekanntmachung -Inkrafttreten der Änderungen der Bebauungspläne „Quartier II“, „Hintere Hegesstraße“, „Mittelstädter Straße – Kleine Ortsmitte“, „Mühlwiesen – Rain“, „Untere Beutelgasse“, „Rohrwiesen – Schweigerin“

Der Gemeinderat hat am 21.09.2011 in öffentlicher Sitzung die Änderung der oben genannten Bebauungspläne gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Maßgebend sind die bisherigen Lagepläne der Bebauungspläne in der Fassung vom 01.03.2011.

Die Bebauungsplanänderung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB)

Die Bebauungspläne können einschließlich Begründung beim Bürgermeisteramt Riederich, Mittelstädter Strasse 17, Hauptamt, 72585 Riederich, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs. 3  Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg gelten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften, sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen ist – ein Jahr nach dieser Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplans und der öffentlichen Bauvorschriften verletzt worden sind,

2. Der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, welche die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Riederich, 22.09.2011

 

 

Klaus Bender

Bürgermeister


 

Zufahrt Industriestraße beeinträchtigt

Straßenbelagsarbeiten Zubringer B 312

Der Fahrbahnbelag auf dem östlichen Zubringer B 312 (Auffahrt in Fahrtrichtung Stuttgart bzw. Ausfahrt Riederich aus Süden kommend) wird erneuert. Von der Einmündung Industriestraße auf den Zubringer bis zur Einmündung des Zubringers in die Mittelstädter Straße (L374) wird eine neue Fahrbahndecke eingezogen. Dies soll je nach Witterung an dem Wochenende 07. und 08. Oktober oder 14. und 15. Oktober stattfinden. Hierfür wird dieser Teilabschnitt in beide Fahrtrichtungen komplett gesperrt. Geplant ist am Freitag gegen 12:00 Uhr mit dem Abfräsen des Belages zu beginnen und am Samstag bereits mit den Belagsarbeiten abzuschließen.

Während den Arbeiten kann in die Industriestraße nicht von Norden her eingefahren werden. Ein Ausfahren aus der Industriestraße in Richtung Norden auf die B 312 wird möglich sein. Die Zufahrt in die Industriestraße wird durch Umleitungen geregelt: Aus Norden kommend über die Ausfahrt der B 312 über die Mittelstädter Straße, die Talstraße (Parkverbot für den Zeitraum der Belagsarbeiten) und die Hegwiesenstraße (LKW-Durchfahrtsverbot wird für diesen Zeitraum aufgehoben). Aus Süden kommend muss auf der B 312 bereits die Ausfahrt Metzingen/Längenfeld genommen werden. Von der Metzinger Straße muss dann über die Hegwiesenstraße (Parkverbot für den Zeitraum der Belagsarbeiten) in die Industriestraße eingefahren werden. Wer aus Richtung Süden auf der B 312 nach Riederich möchte, muss ebenfalls bereits die Ausfahrt Metzingen/Längenfeld nehmen. Das Regierungspräsidium Tübingen, als die Belagsmaßnahmen durchführende Behörde, wird alle Firmen und Anwohner in der Industriestraße über ein Anschreiben informieren.


 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 25. Juli (KW 31/2011)

Neubau Kinderhaus - Entwurfsplanung

Die weiterentwickelten Planvarianten für das neue Kinderhaus an der Gutenbergstraße wurden dem Gremium vorgestellt. Bei beiden Entwürfen wurde der Baukörper jeweils um 90° gedreht. Diese Änderung ist zugleich mit einer Verschiebung des Gebäudes nach Osten verbunden. Dadurch kommen die architektonische Wirkung und der städtebauliche Eindruck besser zur Geltung. Gleichzeitig würde bei diesen Varianten jedoch der bestehende  öffentliche Kinderspielplatz entfallen. Die Nachteile des Wegfalls des Spielplatzes werden jedoch durch die bessere Ausrichtung der Gebäudelängsseite und des Außenbereichs nach Süden aufgewogen. Außerdem besteht noch die Möglichkeit, den Spielbereich beim „Grünen Klassenzimmer“ durch weitere Geräte aufzuwerten.

Eine Entscheidung über die zu favorisierende Planvariante wurde aufgrund der schulpolitischen Absichten der neuen Landesregierung vertagt. Sollte sich an der Gutenbergschule die Möglichkeit eröffnen, die neue Gemeinschaftsschule ab dem Schuljahr 2012/13 einzurichten, müsste die Gesamtplanung nochmals überdacht werden. Die vom Kultusministerium angestrebte neue Schulart sieht nach dem aktuellen Stand der bildungspolitischen Diskussion die Zusammenführung von Haupt- und Realschule in den Klassen 5 bis 10 vor. In diesem Falle wäre der Umbau des Fachklassentrakts in Kindergartenräume nicht möglich. Beabsichtigt ist bislang, den Kindergarten an der Bismarckstraße aufzugeben und in die freiwerdenden Schulräume zu verlegen.

Die Frage, wie dann die Zukunft dieses Kindergartens zu beurteilen ist, müsste im Zusammenhang mit der Kinderhausplanung beantwortet werden.

 

Finanzzwischenbericht 2011

Es zeichnet sich ab, dass gegenüber der Haushaltsplanung bei den Schlüsselzuweisungen vom Land ca. 78.000 Euro Mehreinnahmen zu erwarten sind. Erfreuliche Veränderungen gibt es auch bei der Gewerbesteuer, die voraussichtlich 500.000 Euro über dem Haushaltsansatz von 1,8 Mio. Euro liegen wird. Was wiederum zur Folge hat, dass die Gewerbesteuerumlage um 100.000 Euro ansteigen wird. Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt war mit 1,75 Mio. Euro veranschlagt und wird voraussichtlich um 638.000 Euro höher ausfallen.

Neben den Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen kann auch ein gegenüber dem Haushaltsansatz um ca. 90.000 Euro reduzierter Verwaltungs- und Betriebsaufwand bei der Bewirtschaftung der Grundstücke und der Liegenschaften verzeichnet werden. Durch die höhere Zuführung zum Vermögenshaushalt schließt auch dieser deutlich besser ab als geplant. Die Aufstockung der allgemeinen Rücklage fällt voraussichtlich um ca. 665.000 Euro höher aus, als im Haushaltsplan mit ca. 1,2 Mio. Euro geplant.

 

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Bei der Festlegung der Versiegelungsfaktoren für die gesplittete Abwassergebühr hat der Gemeinderat einstimmig folgende Versiegelungsfaktoren festgelegt: Vollversiegelte Flächen (Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen) werden mit einem Faktor von 0,9, stark versiegelte Flächen (Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster) mit einem Faktor von 0,6 und wenig versiegelte Flächen (Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer) mit einem Faktor von 0,3 festgesetzt. Neben der Größe der versiegelten Grundstücksflächen ist auch der Grad der unterschiedlichen Bodenversiegelung zu berücksichtigen.

Bei diesen Entscheidungen hat sich der Gemeinderat an den Empfehlungen des Gemeindetags Baden-Württemberg orientiert. Künftig werden also für die Einleitung von Schmutz- und Regenwasser in das öffentliche Abwassersystem getrennt kalkulierte Gebühren erhoben.

Ebenfalls wurden die Grundsätze bei der Behandlung von Regenwasserzisternen festgelegt.

Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind, bleiben bei der Gebührenbemessung unberücksichtigt. Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind, werden wie folgt behandelt: Bei Regenwasser, welches ausschließlich zur Gartenbewässerung dient, werden die abflussrelevanten Flächen um 8 m² je Kubikmeter Fassungsvolumen reduziert. Bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden die abflussrelevanten Flächen um 15 m² je Kubikmeter Fassungsvolumen reduziert. Das Mindestvolumen für zu berücksichtigende Zisternen beträgt 2 Kubikmeter.

 

Wohnquartier „Baldauf-Areal“

Im Baufeld „Mitte-Ost“ (Fläche östlich des im Bau befindlichen Mehrfamilienhauses) können 4 Doppelhaushälften mit Pultdach gebaut werden. Die Grundstücksgrößen betragen 251 m², 266 m², 261 m² und 256 m².

Für die Hangbebauung wurde ebenfalls eine veränderte Entwurfsplanung für die Vermarktung der Grundstücke zugrunde gelegt. Nachdem eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern nicht realisiert werden konnte, sieht die neue Aufteilung ein Einfamilienhaus mit einer Grundstücksfläche von 479 m², 2 Doppelhaushälften mit Grundstücksflächen von 373 m² und 392 m², ein zweites Doppelhaus mit Grundstücksflächen von jeweils 405 m² sowie im südlichen Bereich ein Einfamilienhaus mit einer Grundstücksfläche von 478 m² vor. Es werden jeweils zwei Vollgeschosse mit Satteldach zugelassen.

Die Gemeinde hat bisher 11 Grundstücke im Wohnquartier „Baldauf-Areal“ verkauft.

 

Interkommunaler Kostenausgleich Kindertagespflege

Bei der Kindertagesbetreung „TigeR“, welche nicht in privaten Wohnungen der Tagesmütter, sondern in von Gemeinden oder Unternehmen zur Verfügung gestellten Räumen stattfindet, soll es künftig kreisweit eine Kostenausgleichsregelung geben. Diese sieht eine monatliche Kostenpauschale von 200 Euro pro Kind vor. Wenn ein auswärtiges Kind in einer solchen Einrichtung betreut wird, kann die Standortgemeinde von der Wohnsitzgemeinde diese Kostenersatz in Rechnung stellen. Eine derartige kreisweite Regelung nach dem Grundsatz „das Geld folgt den Kindern“ ist aus Sicht der Städte und Gemeinden sinnvoll, um Kostenklarheit zu schaffen. Das Gremium hat dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zum interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder durch den Tagesmütterverein Reutlingen e.V zugestimmt.

 

Angebotsverfahren Stromkonzessionsvertrag 2013

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Energieversorgungsunternehmen EnBW Regional AG (Stuttgart) und FairEnergie Reutlingen GmbH zur Abgabe eines Angebots zum Stromnetzbetrieb ab 2013 unter Zugrundelegung eines Frage- und Kriterienkataloges aufzufordern. Der Katalog mit ca. 50 Fragen beinhaltet allgemeine Daten zum Unternehmen, Angaben zur Versorgungssicherheit, Angebote eines Konzessionsvertrages sowie einer Stromnetzgesellschaft. Auch Vorschläge zur Neuregelung der Straßenbeleuchtung werden abgefragt.

 

Gutenbergschule – Ersatzbeschaffung eines Geschirrspülers  

Die Küche der Gutenbergschule erhält einen neuen Hochleistungsgeschirrspüler. Die vom Förderverein Gutenbergschule e.V. an drei Schultagen organisierte Mittagsbetreuung mit Essen wird immer stärker in Anspruch genommen.  Bis zu 40 Schüler nehmen dieses Angebot in Anspruch. Der vorhandene Geschirrspüler ist zwischenzeitlich 10 Jahre alt und den gestiegenen Anforderungen nicht mehr gewachsen. Das neue Gerät kostet knapp 5.000 Euro und wird ab September zur Verfügung stehen. Die im Haushaltsplan 2011 nicht veranschlagte Ausgabe wurde vom Gemeinderat ohne Gegenstimme bewilligt.

 

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.  

 


 

B 312, Belagserneuerung zwischen der Kreisgrenze Esslingen und dem Anschluss zur L 378a (Bräuchle-Knoten) (KW 30/2011)

Verkehrsbehinderungen durch Umleitung vom 01. bis einschließlich 19. August 2011

Das Regierungspräsidium Tübingen läßt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Substanzerhaltung den kompletten Belag auf der B 312 zwischen der Kreisgrenze Esslingen / Reutlingen und dem Anschluss zur L 378a bei Metzingen erneuern. In diesem Zuge werden auch die Fahrbahnbeläge der Anschlussstellen bei Riederich, Metzingen-Nord / Längenfeld und zur L 378a / Bräuchle-Knoten erneuert.

Mit der Erneuerung des dringend sanierungsbedürftigen Belags werden auf dem rund 2,8 km langen Streckenabschnitt der B 312 Spurrillen, Flickstellen und Verdrückungen beseitigt. Die durchzuführenden Arbeiten dienen der Substanzerhaltung dieser Bundesstraße und der Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Die Bauarbeiten beginnen am Montag, 01. August und dauern voraussichtlich bis einschließlich Freitag, 19. August 2011. Die Belagsarbeiten erfolgen unter halbseitiger Sperrung der B 312.

·         Der Verkehr in Richtung Stuttgart wird während der gesamten Bauzeit duch die Baustelle geführt.

·         Der Verkehr in Richtung Metzingen / Reutlingen wird umgeleitet. Das Regierungspräsidium Tübingen nutzt die Sommerferien und das damit verbundene geringere Verkehrsaufkommen für die dringend notwendigen Sanierungsarbeiten.

Bereits an der Anschlussstelle zur B 297 wird der Verkehr in Richtung Reutlingen über die B 297 - Pliezhausen - B 464 bzw. in Richtung Metzingen über die B 297 - Nürtingen - B 313 geführt.

An der Anschlussstelle Bempflingen wird der gesamte Restverkehr in Fahrtrichtung Reutlingen von der B 312 abgeleitet und über die K 1258 - Bempflingen - K 1231 - Riederich nach Metzingen umgeleitet.

Während der Ausführung der Belagsarbeiten auf der Fahrspur in Fahrtrichtung Stuttgart werden die Anschlussstellen Metzingen-Nord und Riederich zur B 312 komplett gesperrt. Die Auffahrt auf die B 312 in Richtung Stuttgart ist in diesem Zeitraum über die Anschlussstellen Bräuchle-Knoten oder Bempflingen möglich. Die Anschlusstellen zur B 312 in Fahrtrichtung Reutlingen bleiben während der gesamten Maßnahme voll gesperrt.

Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, sollen die Arbeiten am Samstag, dem 20. August 2011 abgeschlossen und die B 312 in diesem Streckenabschnitt wieder voll befahrbar sein.

Im Anschluss daran werden im Zeitraum vom 22.08. bis 29.08 die Belagsarbeiten an der Anschlussstelle Riederich zur B 312 in Richtung Stuttgart im Abschnitt zwischen der Mittelstädter Straße und der Industriestraße durchgeführt. Auch diese Bauarbeiten erfolgen unter halbseitiger Sperrung der Mittelstädter Straße und der Zufahrt zur Industriestraße, der Verkehr wird durch eine Lichtsignalanlage geregelt. Die B 312-Anschlussstelle Riederich in Fahrtrichtung Stuttgart bleibt während dieser Zeit noch gesperrt.

Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehrsteilnehmer und Anlieger um Verständnis, da Behinderungen und Erschwernisse während der Bauzeit nicht ausgeschlossen werden können.

Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 1,0 Mio € und werden vom Bund getragen.

Informationen zu den Sperrungen und zur Umleitung können im Baustelleninformations-system (BIS) des Landes Baden-Württemberg unter www.baustellen-bw.de abgerufen werden.


 

Straßenbelagsarbeiten B312 - Umleitung durch Riederich (KW 30/2011)

Erneut informieren wir über die geplanten Straßenbauarbeiten des Regierungspräsidiums Tübingen. Vom 01.08.2011 bis 20.08.2011 wird der Fahrbahnbelag der Bundesstraße 312 zwischen der Kreisgrenze und Metzingen neu aufgetragen. Der Verkehr nach Stuttgart wird während den Belagsarbeiten auf der B 312 möglich sein, jedoch wird die Ausfahrt Riederich vermutlich an 2 bis 4 Tagen gesperrt sein! Der Verkehr aus Stuttgart wird an der Ausfahrt Bempflingen/Neckartenzlingen abgeleitet. Die Umleitungsstrecke erfolgt über Bempflingen nach Riederich durch die Stuttgarter Straße und die Metzinger Straße. Die Gemeindeverwaltung hat sich bei den Vorbesprechungen des Regierungspräsidiums dafür eingesetzt, dass der aus Richtung Stuttgart kommende Verkehr weiträumig über die B 297 und B 313 um Riederich herum umgeleitet wird, um die Belastungen für die Anlieger der Stuttgarter Straße und der Metzinger Straße so gering wie möglich zu halten.

Beigefügt ein Umleitungsplan.


 

Zugeparkte Grundstückseinfahrt (KW 30/2011)

Grundsätzliches:

Immer wieder wird die Gemeindeverwaltung mit der Frage konfrontiert, was Grundstückseigentümer  unternehmen können, wenn deren Grundstückszufahrten zugeparkt sind. Ein sofortiges Einschreiten der Verwaltung  wird hin und wieder gefordert, leider ist uns dies aber aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die Beobachtungen von betroffenen Personen dürfen nicht direkt in ein Verwaltungs- oder Bußgeldverfahren münden, weil dafür die Rechtsgrundlage fehlt und die aktuelle Rechtsprechung deutlich gemacht hat, dass die Inanspruchnahme privater Personen bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nicht erlaubt ist.   Diese Auffassung wird sowohl durch das Ministerium für Umwelt und Verkehr, wie auch durch das Regierungspräsidium und das Landratsamt als zuständige Aufsichtsbehörden bestätigt. Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist eine hoheitliche Aufgabe und obliegt den Behörden, denen solche hoheitlichen Befugnisse zugewiesen sind. Als typische Hoheitsaufgabe gehören auch Verfolgung und Ahndung bloßer Ordnungswidrigkeiten zum Kernbereich hoheitlicher Staatsaufgaben, weil sie gemäß Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes als zuständige Aufgabe i.d.R. nur Angehörigen des öffentlichen Dienstes übertragen werden dürfen. Das Polizeirevier Metzingen ist gemäß § 53 des Ordnungswidrigkeitengesetzes zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die in der Gemeinde Riederich begangen werden. Das Polizeirevier wird in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und in Anwendung sachgerechten Ermessens bestimmen, ob ein öffentliches Interesse an der Verfolgung Ihrer Beanstandungen vorliegt und ob die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens mit Erfolgsaussichten verbunden ist. Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Vollzugsbediensteten beschäftigt, der wenige Stunden in der Woche den ruhenden Verkehr kontrolliert.  Wir bitten jedoch um  Verständnis dafür, dass unser Vollzugsbediensteter nicht alle Straßen regelmäßig in seinen Überwachungsrundgang einbeziehen kann.

 

Was kann ich als betroffener Grundstückseigentümer unternehmen, wenn meine Grundstückszufahrt immer wieder zugeparkt wird?        

Beim zuständigen Amtsgericht kann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt werden. Jeder Grundstückseigentümer hat einen Unterlassungsanspruch gemäß dem § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. § 12 Abs. 3 Nr. 2  der Straßenverkehrsordnung (StVO), wenn seine Garage/Grundstückszufahrt zugeparkt wird.  Das Amtsgericht kann per Beschluss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einzelnen Personen verbieten, vor Grundstückszufahrten und Garagen zu parken. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird den betroffenen Personen die Verurteilung zu einem hohen Geldbetrag oder zur Ordnungshaft angedroht.

 

Kann ich als betroffener Grundstücksbesitzer das Abschleppen von PKWs beantragen?

Das Abschleppen von Kraftfahrzeugen ist immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung und der verwaltungswissenschaftlichen Diskussion. Dabei geht es i.d.R. um zwei Konstellationen, die das Abschleppen durch eine private Person auslösen. Zum einen die Blockierung einer privaten Ein- und Ausfahrt, zum anderen das widerrechtliche Abstellen eines Wagens auf einem Privatparkplatz.

Verbotene Eigenmacht ist jeder gesetzliche nicht gestattete Eingriff in unmittelbarem Besitz ohne Willen des unmittelbaren Besitzers. Im Einzelnen unterscheidet der § 858 Abs. 1 BGB die Besitzentziehung und Besitzstörung, wobei die Abgrenzung vor allem bei Grundstücken fließend ist. Das Parken auf einem fremden Grundstück kann meistens als Besitzentziehung in jedem Fall aber als Besitzstörung bewertet werden. Ausnahme, wenn der Parkplatz hingegen nur einen Teil eines größeren Grundstückes darstellt. Das sogenannte Selbsthilferecht nach § 859 BGB ist in enge zeitliche Grenzen gegossen. Das Parken auf fremdem Grundstück stellt eine Besitzentziehung dar. Das Abschleppen eines fremden Fahrzeuges muss grundsätzlich immer zeitnah erfolgen. Hierzu haben die Gerichte ganz unterschiedliche Zeiträume als angemessen angesehen. Die Spanne reicht von 2 – 3 Stunden bis hin zu noch am gleichen Tag oder noch am folgenden Tag.  Für eine angemessene Lösung muss man bedenken, dass es dem Besitzer nicht zugemutet werden kann, dauernd die Überwachung seines Besitzes sicher zu stellen.

Die Höhe des Schadensersatzanspruches bestimmt sich durch die Vereinbarung zwischen dem Grundstücksbesitzer und dem Abschleppunternehmer. Es liegt auf der Hand, dass kein Vertrag zu Lasten Dritter ohne Beschränkungen geschlossen werden kann.  Grundsätzlich muss der Vertrag mit dem Abschleppunternehmen im Bereich des Ortsüblichen liegen, dies geht jedoch nicht soweit, dass der Grundstücksbesitzer mehrere Angebote einholen und den besten Preis der Region ermitteln muss.  Der Grundstückseigentümer hat in Höhe der Abschleppkosten einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Fahrzeugführer nach § 823 Abs. 2  i.V.m § 858 Abs. 1 BGB, muss aber immer in Vorleistung gegenüber dem Abschleppunternehmen treten.

 

Fazit:

Unter Anwendung des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 05.06.2009 – VZR 144/08 wird ein effektiver Schutz der Besitzer von Privatparkplätzen vor dem unbefugten Abstellen von Kraftfahrzeugen gewährleistet. Die Entfernung widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge durch ein externes Unternehmen ist rechtlich abgesichert.   Andererseits wird rechtsmissbräuchlichem Vorgehen Einhalt geboten. Dies betrifft unter anderem die Begrenzung der ersatzfähigen Abschleppkosten  auf die Höhe des Ortsüblichen. Bei der Abschleppung von PKWs, welche im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind und die Zu- oder Ausfahrt blockieren, empfiehlt es sich, vor Beauftragung des Abschleppunternehmens, den rechtswidrigen Zustand durch Beamte des Polizeireviers Metzingen protokollieren zu lassen.  

 


 

Spielplatz "Grüne Mitte" (KW 29/2011)

Der Aufenthalts- und Spielbereich in der Grünen Mitte verfügt über eine neue Attraktion. Nach über 20 Jahren musste in der Sandspielfläche ein Gerät abgebaut werden. Mit der Ersatzbeschaffung soll das kindliche Bewegungs- und Spielverhalten aktiv gefördert werden. Das neue Gerät vereint unterschiedliche Nutzungen wie Klettern, Rutschen und Balancieren. 

Ein qualifiziertes und familienfreundliches Angebot an Spielmöglichkeiten in den Wohngebieten bleibt auch zukünftig ein wichtiges Anliegen der Gemeinde.


 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 29. Juni (KW 27/2011)

Vergabe von Bauleistungen für die Sanierung der Heizzentrale der Gutenbergschule

Die Firma Maier Heiztechnik GmbH aus Köngen wurde mit der Sanierung der Heizzentrale in der Gutenbergschule zum Angebotspreis in Höhe von ca. 207.000 Euro beauftragt. In die beschränkte Ausschreibung wurden 17 Heizungsbetriebe einbezogen, bis zum Submissionstermin gingen jedoch nur 4 Hauptangebote fristgerecht ein.  Dies ist überwiegend auf die derzeit gute Auftragslage der Betriebe zurückzuführen.

Das Blockheizkraftwerk im Schul- und Hallenbereich soll während der Sommerpause grundlegend erneuert werden.

 

Vergabe der Planungsleistungen für die Belagssanierung des Kleinspielfeldes bei der Gutenbergschule 

Der Gemeinderat hat einstimmig das Stuttgarter Planungsbüro SportConcept GmbH (Filialbüro Reutlingen) mit der Planung und Bauleitung der Belagssanierung am Kleinspielfeld der Gutenbergschule beauftragt. Nach mehr als 27-jähriger Benutzung durch Schule und Öffentlichkeit bedarf der  Kunststoffbelag des Kleinspielfeldes dringend einer Erneuerung.

Die Planung ist bis zum Herbst vorgesehen; in diesem Zusammenhang wird auch untersucht, ob die Tragschichten noch keine Risse oder Setzungen aufweisen. Danach sollen die Arbeiten ausgeschrieben werden. Die Sanierung der Belagsfläche ist im Jahre 2012 beabsichtigt. Dafür wird mit Kosten in Höhe von ca. 65.000 Euro brutto gerechnet, sofern keine weiteren Veränderungen am Unterbau vorgenommen werden müssen.

 

Angebotsverfahren für den neuen Stromkonzessionsvertrag

Für den Abschluss des neuen Konzessionsvertrags ab 2013 interessieren sich die Energieversorgungsunternehmen EnBW-Regional AG (Stuttgart)  und FairEnergie Reutlingen GmbH. Die Gemeinde wird die beiden Unternehmen in Kürze zur Abgabe eines konkreten Angebots für den Betrieb des Stromnetzes in Riederich auffordern. Dazu wurde ein Fragen- und Kriterienkatalogs erarbeitet.  Die endgültige Fassung soll in der nächsten Sitzung beschlossen werden.

 

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.  

 


 

Diamantene Hochzeit (KW 27/2011)

Seit 60 Jahre sind Marianne und Heinrich Stender verheiratet. Sie konnten jetzt das seltene Fest der Diamantenen Hochzeit begehen.

1951 wurden die beiden im Kreis Oldenburg (Schleswig-Holstein) getraut. Seit 1954 lebt das Ehepaar in Riederich, davon bereits 49 Jahre in der Mörikestraße.

Heinrich Stender arbeitete als Mechaniker bei der Fa. Kugler in Riederich. Bis zu seinem 80. Lebensjahr war er auch jahrzehntelang für die Pflege der Rasenplätze im Alfred-Barner-Stadion verantwortlich.

Bürgermeister Klaus Bender überbrachte die Urkunde des Ministerpräsidenten und die Glückwünsche der Gemeinde.


 

Hochwasserschutzprojekt abgeschlossen (KW 27/2011)

Ettwiesenbach wird durch Retentionsfläche entlastet

Die Bauarbeiten am Hochwasserschutz des Ettwiesenbaches sind abgeschlossen. Direkt an der Bahnlinie ist eine Rückhaltefläche für ca. 5.000 Kubikmeter Wasser entstanden. Damit kann die Überschwemmungsgefahr am Bachunterlauf, kurz vor der Einmündung in den Ermskanal, künftig deutlich reduziert werden.

Mit der Projektrealisierung wurde die natürliche Topographie östlich der Bahndamms genutzt. Mit der Aufschüttung des dort parallel verlaufenden Feldweges um bis zu 1,50 Meter wurde ein zusätzlicher Rückhaltedamm geschaffen, der das aus dem Ettwiesenbach übertretende Wasser auf die angrenzenden Wiesenflächen anstaut.

Wegen des höheren Wegeniveaus musste der dortige Durchlass verlängert werden. Die künftige Drosselung des Wassers erfolgt auf der Grundlage hydraulischer Berechnungen mittels einer Metallplatte. Damit soll gewährleistet werden, dass nur so viel Wasser weiterfließt, wie der letzte und zugleich kleinste Durchlass unterhalb der Bachstraße ohne Rückstau bewältigen kann. Die vorläufige Drosselung ergibt unter Berücksichtigung der rauen Sohle und der verlängerten Verdolung (Durchmesser 1,50 Meter) eine Reduktion der Durchflussmenge von ca. 30 %. Die endgültige Einstellung muss noch hydraulisch berechnet und bei Regenereignissen aktuell überprüft werden.

In der Vergangenheit haben Starkregen einige Male am Ortsende zu Schäden durch überschwemmte Keller geführt. Die Gemeinde hat sich deshalb zu diesem insgesamt ca. 110.000 Euro teuren Hochwasserschutzprojekt entschlossen, weil durch den Klimawandel zukünftig vermehrt Starkregenereignisse und Hochwasserprobleme zu befürchten sind. Die Maßnahme hat nicht nur Erd- und Gewässerbauarbeiten, sondern auch den Erwerb der angrenzenden Wiesen- und Gartengrundstücke durch die Gemeinde erfordert. Sie wird vom Land Baden-Württemberg mit ca. 20.000 Euro bezuschusst. Der gewässerrechtlichen Genehmigung voraus ging ein umfangreicher Planungs- und Berechnungsprozess, bei dem auch bauliche Auflagen der Deutschen Bahn AG zu berücksichtigen waren. Mit der Planung und hydraulischen Berechnung waren der Garten- und Landschaftsarchitekt Roland Lengtat (Dettingen) sowie das Ingenieurbüro Lamparter (Weilheim/Teck) beauftragt. Außerdem mussten geologische Untersuchungen durchgeführt werden.

Bauliche Veränderungen am Durchlass des Erschließungsweges unterhalb der Bachstraße wären zwar kostenmäßig günstiger gewesen, aber mit dem funktionellen Nachteil verbunden, dass dieser Weg dann nicht mehr durchgängig begangen und befahren werden könnte. Zudem hätte sich das Rückstauproblem lediglich auf den nächsten bachaufwärts befindlichen Durchlass an der Bachstraße verlagert. Insoweit war die Entscheidung für die Anlage einer Retentionsfläche richtig. 

Entsprechende Überlegungen werden derzeit auch für den Brühlwiesenbach angestellt. Da der Bau einer Rückhaltefläche auf Markung Riederich wegen fehlender Fläche nicht möglich ist, kann die Hochwasserproblematik nur in Zusammenarbeit mit der Nachbarstadt Metzingen gelöst werden.


 

Betretungsrecht bzw. Betretungsverbot im Außenbereich (KW 26/2011)

Das Betretungsrecht für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke im Außenbereich ist gesetzlich geregelt. Im Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz) vom 13. Dezember 2005. Die beigefügt abgedruckten §§ enthalten dabei die wesentlichen Grundlagen und Regeln für das Betreten landwirtschaftlicher Grundstücke. Während der Nutzzeit (bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, bei Ackerland zwischen Saat oder vorhergehender Bestellung und Ernte sowie ganzjährig bei Sonderkulturen) darf die freie Landschaft nur auf Wegen betreten werden.

Im Landeswaldgetz  ist in den beigefügten §§ 37 - 41 das Betreten des Waldes geregelt. Grundsätzlich darf  Wald zum Zwecke der Erholung von jedem betreten werden. Einschränkungen ergeben sich durch von der Forstbehörde genehmigte Sperrungen oder  bei  Anzeigen kurzfristiger Sperrungen bis zu 2 Monaten durch die Waldbesitzer sowie Sperrungen von Waldgebieten durch Rechtsverordnungen. Radfahren und Reiten im Wald ist ganzjährig nur auf Wegen und Straßen gestattet. In Verdichtungsräumen, in Naturschutzgebieten, in Waldschutzgebieten und im Erholungswald ist das Reiten nur auf den dafür ausgewiesenen Waldwegen gestattet.

 

§ 51

Betreten der freien Landschaft

(1)

Jeder darf die freie Landschaft zum Zweck der Erholung unentgeltlich betreten.

Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden.

Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung.

Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.

(2)

Zum Betreten gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche und spielerische Betätigungen in der freien Landschaft, nicht jedoch das unerlaubte Zelten, Fahren und Abstellen von motorgetriebenen Fahrzeugen oder Anhängern.

(3)

Das Fahren mit Fahrrädern (ohne Motorkraft) und Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb) ist nur auf hierfür geeigneten Wegen erlaubt.

Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen.

(4)

Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle wieder an sich zu nehmen und zu entfernen.

(5)

Vorschriften über das Betreten des Waldes einschließlich des Reitens, über den Gemeingebrauch an Gewässern und an öffentlichen Straßen und die Regelungen des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.

 

§ 53

Beschränkungen des Betretens

(1)

Der Eigentümer oder sonstige Berechtigte dürfen unbeschadet sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften der Allgemeinheit das Betreten von Grundstücken in der freien Landschaft durch Sperren nur verwehren, soweit

1. bei einem mit einem Gebäude zulässig überbauten Grundstück die berechtigten Wohnbedürfnisse oder betrieblichen Bedürfnisse es erfordern,

2. die zulässige Nutzung eines sonstigen Grundstücks behindert oder eingeschränkt wird, die Beschädigung von landwirtschaftlichen Kulturen zu befürchten ist oder das Grundstück beschädigt oder verunreinigt wird,

3. Maßnahmen der Land- und Forstwirtschaft, des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Jagdausübung, zulässiger sportlicher Veranstaltungen oder sonstige zwingende Gründe eine vorübergehende Absperrung erfordern oder

4. vom Grundstück Gefahren für Leib oder Leben der Erholungssuchenden ausgehen können.

(2)

Die Sperren sollen insbesondere durch Schranken, Einfriedigungen, andere tatsächliche Hindernisse oder Beschilderungen kenntlich gemacht werden.

(3)

Die Naturschutzbehörde oder die Ortspolizeibehörde können durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung das Betreten von Teilen der freien Landschaft aus Gründen des Naturschutzes, zur Durchführung von landschaftspflegerischen Vorhaben, zur Regelung des Erholungsverkehrs, aus zwingenden Gründen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 4 oder aus anderen zwingenden Gründen im Sinne des § 49 Abs. 2 untersagen oder beschränken, soweit das Betretungsrecht nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt wird.

Absatz 2 gilt entsprechend.

 


 

4 P Media GmbH spendet für Jugendhaus

I love Riederich (Ich liebe Riederich) war der Aufdruck auf den T-Shirts, welche die Firma 4 P Media GmbH aus Riederich beim verkaufsoffenen Sonntag veräußert hat. Johannes Stutzbach und Maik Fingerle, die Geschäftsführer von 4 P Media GmbH, haben 100 T-Shirts verkauft und 250 € damit erzielt. Diese Summe wurde von der Firma noch großzügig auf 400 € aufgerundet und dem Jugendhaus gespendet. Am vergangenen Dienstag wurde die Geldspende  im Jugendhaus übergeben. Der stellvertretende Bürgermeister Günter Gusenbauer würdigte den Verkauf als ein Erfolg, welcher nicht möglich gewesen wäre, wenn nicht auch ein kleines bisschen Wahrheit hinter dem Aufdruck stecken würde. Er bedankte sich im Namen der Gemeinde und im Namen der Jugendlichen bei den beiden Geschäftsführern für die Spende.

Drei Tage Freizeit im Feriendorf Tieringen bei Meßstetten mit 14 Jugendlichen aus dem Jugendhaus sind mit der Spende geplant. Die letzte Geldspende für das Jugendhaus liegt sehr lange zurück, erinnerte sich Jugendhausbetreuerin Kristin Krohn.

Die Gemeinde bedankt sich recht herzlich bei der Firma 4 P Media GmbH und hofft auf einen Nachahmungseffekt.


 

Straßenbelagsarbeiten B312 - Umleitung durch Riederich (KW 23/2011)

Frühzeitig möchten wir über die geplanten Straßenbauarbeiten des Regierungspräsidiums Tübingen informieren. Voraussichtlich in den ersten 2 bis 3 Augustwochen soll der Fahrbahnbelag der Bundesstraße 312 zwischen der Kreisgrenze und Metzingen neu aufgetragen werden. Der Verkehr nach Stuttgart wird während den Belagsarbeiten auf der B 312 möglich sein, jedoch wird die Ausfahrt Riederich gesperrt sein! Der Verkehr aus Stuttgart wird an der Ausfahrt Bempflingen/Neckartenzlingen abgeleitet. Die Umleitungsstrecke erfolgt über Bempflingen nach Riederich durch die Stuttgarter Straße und die Metzinger Straße. Die Gemeindeverwaltung hat sich bei den Vorbesprechungen des Regierungspräsidiums dafür eingesetzt, dass der aus Richtung Stuttgart kommende Verkehr weiträumig über die B 297 und B 313 um Riederich herum umgeleitet wird, um die Belastungen für die Anlieger der Stuttgarter Straße und der Metzinger Straße so gering wie möglich zu halten.

Sobald weitere Informationen über den genauen Ausführungszeitraum vorliegen werden wir wieder berichten.


 

Änderung der Bebauungspläne

a) Quartier II

b) Hintere Hegesstraße

c) Mittelstädter Straße - Kleine Ortsmitte

d) Mühlwiesen - Rain

e) Untere Beutelgasse

f)  Rohrwiesen - Schweigerin

 

Entwurfsanerkennung und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauBG

1.     Bekanntmachung des Gemeinderats über die Billigung der Änderungsplanentwürfe

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 30.05.2011 die vom Hauptamt der Gemeinde Riederich ausgearbeiteten Entwürfe mit den dazu gehörenden Begründungen gebilligt und beschlossen, die Planentwürfe öffentlich auszulegen. Die räumlichen Geltungsbereiche regeln die nachfolgend dargestellten Lagepläne vom 01.03.2011.

 

2.     Planbereich

- Lagepläne -

 

3.     Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Planentwurf und die Begründung für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Dabei ist jedem Bürger und den Fachbehörden Gelegenheit zu geben, Anregungen vorzubringen.

Die Planentwürfe liegt von Montag, 20. Juni 2011 bis einschließlich Freitag, 22. Juli 2011 beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer 8, und im Foyer EG, Mittelstädter Straße 17, 72585 Riederich an den üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Hier besteht die Möglichkeit, sich zu den Planentwürfen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern. Umweltbezogene Informationen sind nicht verfügbar, da es sich bei der Aufstellung des Bebauungsplans um bereits bebaute Fläche handelt und lediglich das Bauverbot von Stellplätzen, Carports und Garagen im Vorgartenbereich geändert wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung oder der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Bebauungsplan- oder Satzungsverfahren nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Riederich, 06.06.2011

Klaus Bender, Bürgermeister

 

Lagepläne

a) Quartier II

b) Hintere Hegesstraße

c) Mittelstädter Straße - Kleine Ortsmitte

d) Mühlwiesen - Rain

e) Untere Beutelgasse

f)  Rohrwiesen - Schweigerin


 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 30. Mai (KW 23/2011)

Vergabe von Bauleistungen für Straßeninstandsetzungen

Die Firma WK-Bau aus Hülben wurde mit Straßeninstandsetzungs- und Tiefbauarbeiten zum Angebotspreis in Höhe von ca. 101.000 Euro beauftragt. Die  Sanierungsmaßnahmen auf verschiedenen Ortsstraßen wurden beschränkt ausgeschrieben. 5 Angebote sind eingegangen.  Das günstigste Angebot der Firma WK-Bau entspricht der vorliegenden Kostenschätzung des mit der Bauleitung betrauten Ingenieurbüros Ambacher (Walddorfhäslach).

 

Entwurfsplanung Neubau Kinderhaus

Vom beauftragten Architekturbüro Witt (Riederich) wurden zwei interessante Vorentwürfe für ein 3-gruppiges Kinderhaus an der Gutenbergstraße vorgestellt. Beide Varianten gehen von einem eingeschossigen Neubau mit Gruppen-, Schlaf- und Funktionsräumen (Nutzfläche von ca. 500 m²) ohne Unterkellerung aus, unterscheiden sich jedoch in der Architektur.

Variante 1 sieht eine rechteckige Gebäudeform mit Flachdach und drei aufgesetzten Pultdächern vor. An den Längsseiten ragen drei Räume mit ihrer Glasfront heraus.

In Variante 2 ist ein abgewinkelter, halbrunder  Bau mit Pultdach und einem in der Symmetrieachse liegenden eiförmigen Bewegungsraum konzipiert. Das Pultdach dieses zentralen Raums  ist entgegen der Dachrichtung des Hauptgebäudes ausgerichtet. Die Baukosten sind in der Variante 1 mit ca. 450.000 Euro, in Variante 2 mit  ca. 520.000 Euro geschätzt.

Das Kinderhaus soll 30 Plätze für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren bieten. Geplant sind zwei Gruppen in kommunaler Trägerschaft, eine weitere Gruppe ist für die vom Tagesmütterverein Reutlingen organisierte und bereits in der Entenbachstraße (Seniorenhaus) eingerichtete Kleinkindbetreuung vorgesehen.

Nach längerer Diskussion hat der Gemeinderat mehrheitlich die Variante 1 als Basis für den Zuschussantrag beim Regierungspräsidium favorisiert. Eine endgültige Entscheidung über die Entwurfsplanung soll in einer der nächsten Sitzungen getroffen werden. Zuvor wird sich ein kleiner Arbeitskreis nochmals mit den beiden Varianten beschäftigen.

Auf die beigefügte öffentliche Bekanntmachung bezüglich der öffentlichen Auslegung wird verwiesen.

 

Grundrissplan Neubau Kinderhaus - Entwurfsstand

Lageplan Neubau Kinderhaus - Entwurfsstand

 

Austausch der Dachventilatoren an der Gutenberghalle

Die Firma System- Lüftung und Klima GmbH aus Plüderhausen wird zum Angebotspreis von ca. 12.000 Euro die Erneuerung der Dachventilatoren im Rahmen der Flachdachsanierung der Gutenberghalle durchführen. Die Auftragsvergabe erfolgte einstimmig. Die acht neuen Radialabluftventilatoren werden den Luftaustausch in der Halle optimieren.  

 

Investitionen im Bereich der  Eigenwassergewinnung

Der Gemeinderat hat einstimmig die langfristige Aufrechterhaltung der Eigenwassergewinnung beschlossen. Mit der Planung der Sanierungsmaßnahmen zur Installation einer neuen Sockelpumpe für den Tiefbrunnen Burris wurde der Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung beauftragt.

Die beiden Pumpen sind zwischenzeitlich über 50 Jahre alt. Eine davon ist bereits funktionsunfähig. Deshalb ist im nächsten Jahr unbedingt Handlungsbedarf gegeben, um die Eigenwasserversorgung aufrecht erhalten zu können. Die Umbauarbeiten sehen die Demontage der Altanlage, die Installation der neuen Pumpe mit Frequenzumrichter im Untergeschoss sowie Rohrleitungsanpassungen und einen neuen Elektroschaltschrank vor.

Auch wenn sich durch diese Investition von rund 50.000 Euro die Verbrauchsgebühr geringfügig erhöhen wird, soll nach dem einstimmigen Votum des Gemeinderats am zweiten Standbein der Wasserversorgung und damit an einer höheren Versorgungssicherheit festgehalten werden. Das in Riederich einheitlich angebotene Mischwasser setzt sich zu einem Drittel aus Eigenwasser und zu zwei Dritteln aus Bodenseewasser zusammen.

 

Baukostenzuschuss für den Schützenverein Riederich e.V.

Der Schützenverein e.V. wird einen Baukostenzuschuss für den Umbau und die Sanierungsmaßnahmen am Vereinsheim in Höhe von 30% der Gesamtkosten erhalten. Bereits im vergangenen Jahr wurde eine kommunale Unterstützung in Höhe von 18.000  Euro bewilligt.

Nachdem der Verein mit den Bauarbeiten noch nicht begonnen hat und die weiterentwickelte Planung von höheren Baukosten ausgeht, wird der Investitionszuschuss voraussichtlich auf ca. 24.000 Euro steigen.

Seit einigen Jahren senkt sich am Vereinsheim der Küchenanbau in südliche Richtung ab. Deshalb sind der Abbruch und ein Neubau sowie weitere Sanierungen am Gebäude geplant. Für dieses Projekt wird mit Aufwendungen in Höhe von ca. 80.000 Euro kalkuliert.

 

Bebauungsplanänderungen Stellplätze und Garagen

Der Gemeinerat hat einstimmig die weiteren Verfahrensbeschlüsse zur Änderung von insgesamt 6 Bebauungsplänen  gefasst. Ziel der Änderungen ist eine Anpassung der Regelungen für die Errichtung von offenen Stellplätzen (ohne Überdachung), überdachten Stellplätzen (Carports) und Garagen an den gestiegenen Parkdruck. Die Voraussetzungen werden insgesamt gelockert.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.  

 


 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 11. Mai (KW 20/2011)

Lehrschwimmbad Gutenbergschule

Die Gemeinde strebt den langfristigen Erhalt und Betrieb des Schwimmbades an der Gutenbergschule an. Eine entsprechende Absichtserklärung beschloss der Gemeinderat ohne Gegenstimme.

Die Sanierungsnotwendigkeit im technischen und energetischen Bereich soll nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten in den nächsten Jahren berücksichtigt werden. Die Kostenschätzungen belaufen sich auf ca. 1,3 Mio. Euro. Als wichtige schulsportliche Einrichtung, welche derzeit von ca. 150  einheimischen Schülern sowie Grundschülern aus Mittelstadt, Tischardt, Grafenberg und Bempflingen genutzt wird, soll das 45 Jahre alte Lehrschwimmbad voraussichtlich ab dem Jahr 2014 saniert werden.

 

Modernisierung Heizzentrale Gutenbergschule/-halle    

Der Gemeinderat hat einstimmig die Erneuerung des Blockheizkraftwerks (BHKW) an der Gutenbergschule beschlossen. Die Leistungen zur Modernisierung der Heizzentrale, die auch die Gutenberghalle mit Wärme versorgt, werden jetzt beschränkt ausgeschrieben. Mit den Planungsleistungen wurde das Ingenieurbüro Nick beauftragt.

Die Voruntersuchungen über die Wärmeversorgung der Gutenbergschule, des Lehrschwimmbades, der Schulsporthalle und der Gutenberghalle durch die Klimaschutz-Agentur Reutlingen haben ergeben, dass der Betrieb der Heizungsanlage in Eigenregie die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Das neue gasbetriebene Blockheizkraftwerk soll durch einen modulierend arbeitenden Brennwertkessel in Spitzenzeiten unterstützt werden. Da der Wärmelieferungsvertrag mit der EnBW AG ausläuft, der Gaskessel zu hohe Abgaswerte aufweist und die Regelungs- und Steuertechnik des BHKWs Erneuerungen erfordert, sind nun in der Sommerzeit die Demontage der Altanlage und die Neuinstallation des BHKWs mit Spitzenlastkessel beabsichtigt. Des Weiteren sind Anpassungen der Systemhydraulik und Instandsetzungsarbeiten der Abgasanlage geplant.

 

Fotovoltaikanlage Gutenberghalle   

Der Gemeinderat hat mehrheitlich die Verwaltung ermächtigt, mit den Leistungen zum Aufbau der Fotovoltaikanlage auf dem Dach der Gutenberghalle den günstigsten Bieter der beschränkten Ausschreibung zu beauftragen. Die derzeit laufenden Abdichtungsarbeiten am Dach der Gutenberghalle können bei guter Witterung voraussichtlich bis Anfang Juni  - und somit früher als erwartet - abgeschlossen werden. Die beschränkte Ausschreibung wird nun beschleunigt, um die Chance zu wahren, die Fotovoltaikanlage bereits zum 30. Juni an das Stromnetz anzuschließen. Gelingt dies, besteht hinsichtlich der Einspeisevergütung Gewissheit über die zu erwartenden Einnahmen in den nächsten 20 Jahren.  Da bei einer beschränkten Ausschreibung die Beurteilung der Leistungsfähigkeit bereits bei der Vorauswahl der Firmen erfolgt, wird der Bieterpreis das entscheidende Zuschlagskriterium darstellen.

 

Fotovoltaikanlage Vereinsheim TSV Riederich e.V.

Auf dem sanierten Dach des TSV-Sportheims  beim Alfred-Barner Stadion wird eine Fotovoltaikanlage errichtet. Betreiber dieser Anlage wird nicht der Verein, sondern die Gemeinde sein. Diese Entscheidung hat der Gemeinderat mit großer Mehrheit getroffen.

Im Zuge der Flachdachsanierung des Sport- und Vereinsheims wurde durch die Klimaschutz-Agentur Reutlingen die solare Nutzung dieser Dachfläche für als sehr geeignet eingestuft. Da der Sportverein diese Investition jedoch zu 100 % über Fremdkapital finanzieren müsste, hat er von einer Realisierung Abstand genommen. Als Alternative kam daher nur eine Vermietung der Dachflächen an eine Dritten in Betracht. Betreiberangebote von Firmen lagen dem TSV bereits vor. Für die 20-jährige Anmietung des Flachdaches zahlt die Gemeinde dem Verein einen einmaligen Betrag in Höhe von 9.000 Euro. Da die Anlage sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile aufweist, hat der Gemeinderat diese Lösung begrüßt.

Die Installationsarbeiten werden nun zusammen mit der Anlage für die Gutenberghalle beschränkt ausgeschrieben. Das Planungsbüro rechnet mit Kosten von rund 50.000 Euro.

 

Fortschreibung Kindergartenbedarfsplan 2011/2012

Dem Gremium wurden die gesetzlichen Bestimmungen bei der Kinder- und Kleinkindbetreuung, sowie die Betriebs- und Investitionskostenförderung durch Land und Bund dargelegt. 147 Kinder umfassen die Geburtsjahrgänge, welche in diesem Jahr  einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben. Bei 160 Kindergartenplätzen sind 13 freie Plätze vorhanden, dies jedoch ohne Berücksichtigung der Kinder mit zusätzlicher pädagogischer Hilfe. Im aktuellen Kindergartenjahr erhalten 6 Kinder pädagogische Eingliederungshilfe gemäß dem Sozialgesetzbuch. Da diese Plätze doppelt zählen, ist rein rechnerisch lediglich ein freier Platz vorhanden. Im nächsten Kindergartenjahr entspannt sich diese Situation. Die Geburtsjahrgänge belaufen sich dann auf 137 Kinder, vermutlich werden 4 bis 5 Kinder pädagogische Eingliederungshilfe erhalten. Bei ebenfalls 160 Plätzen werden so voraussichtlich 15 bzw. 13 freie Plätze vorhanden sein. Für das übernächste Kindergartenjahr sind nahezu gleichbleibende Kinderzahlen zu erwarten.

 

Öffnungszeiten im Kindergarten ‚Auf der Raise‘

Die Regelöffnungszeiten (8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr) in der Gruppe 2 im Kindergarten ‚Auf der Raise‘ werden immer weniger frequentiert. Eine Umfrage unter den betroffenen Eltern hat eine deutliche Mehrheit für eine Änderung, hin zu erweiterten Öffnungszeiten am Vormittag und weniger Öffnungszeiten am Nachmittag ergeben. Der Gemeinderat hat daher den Vorschlag der Verwaltung unterstützt, eine Änderung der Betriebserlaubnis für die Öffnungszeiten dieser Gruppe einzuholen. Die wöchentliche Betreuungszeit von 30 Stunden soll sich nicht verändern, so dass für die Gemeinde keine Mehrkosten entstehen und sich auch an der Gebührenregelung nichts ändern wird. In Absprache mit den Elternvertretern dieser Gruppe wird zum Kindergartenjahr 2011/2012 das neue Öffnungszeitenmodell eingeführt.

 

Neubau eines Kinderhauses für Ein- und Zweijährige

Für die Betreuung von Kindern vom vollenden ersten bis dritten Lebensjahr wird ein zusätzliches Gebäude erforderlich. Den Grundsatzbeschluss für den Neubau eines Kinderhaues an der Gutenbergstraße fasste das Gremium einstimmig. Das Haus soll für 3 Gruppen mit 20 Plätzen in der institutionellen Betreuung und 9 Plätzen des Modellprojekts TigeR (Betreuung durch Tagesmütter) konzipiert werden.

Das Architekturbüro Rüdiger Witt (Riederich) wurde mit den Planungsleistungen beauftragt. Die Fachingenieurleistungen für die Bereiche Heizung, Sanitär und Elektro wurden an das Ingenieurbüro IB Pen aus Leonberg vergeben.

Seit Dezember 2008 ist der zum 01.08.2013 in Kraft tretende Rechtsanspruch auf Kleinkindbetreuung im Sozialgesetzbuch geregelt. In den vergangenen drei Fortschreibungen des Kindergartenbedarfsplans, einer Klausurtagung und mehreren Sitzungen des Gemeinderats wurden denkbare Varianten geprüft und die jeweiligen Vor- und Nachteile abgewogen. Zum Neubau eines Kinderhauses gab es keine sinnvollen Alternativen, etwa durch Um-, An- oder Neubauten an anderer Stelle.

Um die nach dem Windhund-Verfahren bewilligte Investitionsförderung - für Riederich gilt als  Maximalförderung der Betrag von 240.000 Euro - zu erhalten, wurde jetzt der Grundsatzbeschluss gefasst und die Entwurfsplanung beauftragt. Das Gremium wird bereits in der nächsten Sitzung das Raumprogramm beschließen, damit der Förderantrag noch vor der Sommerpause beim Regierungspräsidium eingereicht werden kann.

 

 


 

Lehrschwimmbad (KW 18/2011)

Geänderte Öffnungszeiten für den öffentlichen Badebetrieb

Das Lehrschwimmbad ist ab 18. Mai mittwochs von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr

geöffnet bis zum 08. Juni.

Nach den Pfingstferien ist das Bad über die Sommerzeit geschlossen.

Ab Oktober sind die Öffnungszeiten mittwochs von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr

und versuchsweise samstags von 15 – 17 Uhr.   


 

Neubau Kinderhaus (KW 18/2011)

Gemeinderat entscheidet über Grundsatzfrage

Der künftige Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige setzt die Kommunen unter Handlungsdruck.

Auch in Riederich müssen Betreuungsangebote zur frühkindlichen Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege in ausreichender Zahl ab Mitte 2013 zur Verfügung stehen.

In der kommenden Gemeinderatssitzung berät und entscheidet das Gremium über die weitere Vorgehensweise. Favorisiert wird der Neubau eines Gebäudes an der Gutenbergstraße für 30 Kinder (drei Gruppen je 10 Kinder) im Alter von ein und zwei Jahren.  Dieses Projekt wurde bereits bei der Bürgerversammlung im Februar vorgestellt. Andere Raumlösungen sind aus wirtschaftlicher und funktioneller Sicht nachteilig.

Die Aufwertung der kommunalen Infrastruktur durch ein Kinderhaus für unter Dreijährige wird derzeit noch gefördert durch das Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013“. Der Maximalzuschuss für  unsere Gemeinde beträgt 240.000 Euro. Da die Mittel jedoch nach dem sogenannten Windhundverfahren vergeben werden, muss nun der Grundsatzbeschluss gefasst und der Förderantrag beim Regierungspräsidium Tübingen zügig gestellt werden.   

Um für junge Familien als Wohnortgemeinde attraktiv zu bleiben, ist auch in Riederich das gesamte Betreuungskonzept für Kinder bis 10 Jahren weiter zu entwickeln. Die Fortschreibung des aktuellen Kindergartenbedarfsplans steht am 11. Mai ebenfalls auf der öffentlichen Tagesordnung.

Die wesentlichen Fragen, mit welchen Kinderzahlen in Zukunft gerechnet werden kann und wie hoch der jeweilige Betreuungsbedarf einzuschätzen ist, lassen sich daraus ansatzweise beantworten.

 


 

Hochwasserschutz Ettwiesenbach (KW 16/2011)

Mit einer künstlich geschaffenen Retentionsfläche östlich des Bahndamms sollen künftige Hochwässer am Ettwiesenbach keine Schäden mehr im bebauten Bereich anrichten. Rund 5.000 m³ Wasser kann durch den neuen Erdwall zurückgehalten werden, um die ca. 600 m unterhalb liegenden Gebäude an der Bachstraße vor Überschwemmungen zu schützen. Die Drosselung des Wasserabflusses erfolgt bahnoberseitig durch eine Metallplatte, die aufgrund der hydraulischen Berechnungswerte eingestellt wird. Um  Erosionsschäden zu vermeiden, muss sich am neuen befahrbaren Schutzdamm erst eine dichte Grasdecke entwickeln. Deshalb wird der Hochwasserschutz frühestens in einigen Monaten aktiviert werden können.

Die Baumaßnahme kostet einschließlich Grunderwerb ca. 110.000 Euro; vom Land kommen ca. 20.000 Euro Zuschuss.


 

Altkleidersammlung am 28. April (KW 16/2011)

Die Firma TEXREC aus Ofterdingen führt am Donnerstag, 28. April 2011, in Riederich eine Altkleidersammlung im Auftrag des Arbeiter Samariter Bundes e.V. durch. Für Rückfragen steht der Landesverband des Arbeiter Samariter Bundes unter der Telefonnummer 0711/44013-0 oder die Firma TEXREC unter der Telefonnummer 07473/8400 zur Verfügung.

 


 

Ökotipp (KW 15/2011)

Torffreie Erde nützt dem Klimaschutz

Die im Handel üblicherweise erhältliche Blumen- und Pflanzenerde besteht bis zu 90 Prozent aus reinem Torf. Durch die Torfgewinnung werden jedoch Moore vernichtet. Diese einzigartigen Ökosysteme sind Lebensraum für viele seltene Pflanzen und Kleintiere. Torfflächen wachsen sehr langsam, meist nur wenige Millimeter im Jahr. Sie speichern das Klimagas Kohlendioxyd. Beim Torfabbau werden die Moore vernichtet und CO2 freigesetzt. Die Folgen für unser Klima sind dramatisch.

Deshalb sollte im Interesse des Natur- und Klimaschutzes ganz bewusst torffreie Blumen- und Gartenerde gekauft werden. Zahlreiche Hersteller bieten diese Substrate mittlerweile an. Durch Zusatzstoffe wie Rindenkompost, Holz- oder Kokosfaser wird die Wasserspeicherung erhöht, diese Qualität ersetzt herkömmliche Gartenerde problemlos. Beim Kauf ist jedoch darauf zu achten, dass es sich auch um 100 Prozent torffreie Produkte handelt. "Torfreduziert" oder "torfarm" bedeuten immer noch bis zu 80 Prozent Torfanteil.

 


 

Jahr des Waldes (KW 14/2011)

Im Rahmen des internationalen Jahr des Waldes hat das Kreisforstamt Reutlingen in einer Gemeinschaftsaktion mit Waldbesitzern, Sägewerken, dem Fertighaushersteller Schwörer und Transportunternehmen Holzbänke mit Infoaufdrucken vor den Rathäusern aufstellen lassen. Jede der ca. 2,5 m langen Sitzbank aus schichtverleimtem Nadelholz enthält den informativen Aufdruck: „ Diese Holzmenge wächst den Wäldern Baden-Württembergs in 1,2 Sekunden“. Außerdem ist auch der Holzmengenzuwachs im jeweiligen Gemeindewald angegeben. Für Riederich gilt: „ Diese Holzmenge wächst im Gemeindewald in 9 Stunden“.

Damit wird deutlich, dass die Wälder nicht nur die wirtschaftliche Grundlage für die gesamte holzverarbeitende Industrie darstellen. Der Wald ist auch ein äußerst wertvolles Ökosystem, also Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten, sowie als Wasserspeicher und Sauerstofflieferant unverzichtbar. Auch als Erholungsraum für den Menschen gewinnt der Wald zunehmende Bedeutung.

Forstliche Nutzung wird in weiten Teilen Europas konsequent im Sinne der Nachhaltigkeit betrieben, d.h., es darf nicht mehr Holz eingeschlagen werden, als auch im Erntezeitraum nachwächst. Leider wird noch in anderen Erdteilen (Afrika, Südamerika und Südostasien) maßloser Raubbau, vor allem an Regenwäldern betrieben. Dabei sind verheerende Auswirkungen auf das Weltklima die unausweichliche Folge.


 

Kleinkindgruppe unter neuer Leitung (KW 14/2011)

Personalwechsel bei den „Tigerenten“

Seit die Gemeinde im November 2004 die Organisation und Betreuung der Kleinkindgruppe "Tigerenten" als kommunale Aufgabe übernommen hat war Sabine Büttel als Erzieherin mit der Betreuung von Kindern im Alter von zwei Jahren beauftragt. Seit Ende Februar hat sie die Kleinkindgruppe „Tigerenten“  auf eigenen Wunsch verlassen, um sich beruflich neu zu orientieren. Seit September 2005 war Tanja Abel in den von der katholischen Kirchengemeinde angemieteten Räumlichkeiten ebenfalls als Erzieherin für die Kleinkindbetreuung tätig. Da sie sich neuen beruflichen Herausforderungen stellen möchte, hat sie ihr Beschäftigungsverhältnis zum 31.03.2011 gekündigt.

Als Nachfolgerinnen konnten mit Karin Götzmann-Krestel und Tanja Schleppe zwei bewährte pädagogische Fachkräfte gewonnen werden.

Die Gemeinde bedankt sich bei den ausscheidenden Mitarbeiterinnen ganz herzlich für die geleistete Arbeit und wünscht beiden persönlich und beruflich alles Gute für die weitere Zukunft.


 

Wanderausstellung "Der Wald im Landkreis Reutlingen" (KW 13/2011)

19.04. bis 02.05. in Riederich

Die Wanderausstellung des Kreisforstamts kommt vom 19. April bis 02. Mai ins Rathaus Riederich. Sie setzt ein weiteres Signal zum internationalen Jahr der Wälder. Acht Schautafeln liefern  Fakten, Hintergründe und Interessantes über den Wald im Landkreis und im Gemeindewald.

Die Ausstellung informiert, welche Rolle der Wald für den Klimawandel spielt, welche Ziele für die Bewirtschaftung festgelegt sind und wie groß seine Bedeutung für den Wasserschutz, den Bodenschutz und Naturschutz ist.


 

Landtagswahl 2011 (KW 13/2011)

Eine erfreulich hohe Wahlbeteiligung brachte der vergangene Wahlsonntag auch in Riederich. Mit 70,6 % hatten deutlich mehr Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgegeben, als vor fünf Jahren (60,2 % Wahlbeteiligung 2006). Ein interessanter Zufall war die genau gleiche Zahl der Wahlberechtigten mit 3.061 sowohl bei der diesjährigen Landtagswahl als auch  bei der Landtagswahl 2006. 2.160 Personen haben von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Vor fünf Jahren waren es 316 weniger. Bleibt zu hoffen, dass dieser Trend anhält. 

Herzlichen Dank an alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für Ihre tatkräftige und engagierte Unterstützung. Der reibungslose Ablauf während der Wahlzeit von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie die anschließende Auszählung der Stimmen waren nur durch die engagierte Mitwirkung jedes Einzelnen möglich.


 

Wohnungssuche für Familie

Durch einen Wohnungsbrand ist eine Familie mit zwei kleinen Kindern obdachlos geworden. Die unbewohnbare Wohnung muss saniert werden. Für diesen Zeitraum (voraussichtlich 5 bis 8 Wochen) sucht die Familie eine neue Unterkunft. Eine möblierte Wohnung mit Küche wäre ideal.

Eigentümer von geeignetem Wohnraum werden gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung, Herr Dorn, (Telefon 07123/9359-10) zu melden. Die Gemeinde Riederich wird als Mieterin auftreten und garantiert die Mietzahlungen


 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 16. März (KW 12/2011)

Gesplittete Abwassergebühr

Der Gemeinderat hat einstimmig das Büro Heyder + Partner aus Tübingen mit den Leistungen zur Flächenermittlung und Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr beauftragt. Ein Urteil des  Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zwingt alle Städten und Gemeinden im Land zur getrennten Gebührenberechnung nach Schmutz- und Niederschlagswasser.

Das Büro bietet alle Verfahrensschritte für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in einem Komplettangebot an und arbeitet mit dem Rottenburger  Ingenieurbüro Gauss und Lörcher zusammen.  Die gesamten Kosten belaufen sich auf ca. 26.000 Euro brutto.

Grundlage für die Ermittlung der versiegelten Flächen auf jedem Grundstück sind Luftbildaufnahmen, die durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung zur Verfügung gestellt werden.

Nach der Auswertung der Fotos ist eine Bürgerinformationsveranstaltung geplant; anschließend erfolgt der Versand des Lageplans mit den Flächendaten an den Grundstückseigentümer  zur Überprüfung.

Die Gebührenkalkulation und Ausarbeitung der neuen Abwassersatzung ist im Herbst beabsichtigt. Der Gemeinderat beschließt das Inkrafttreten dann rückwirkend auf 01.01.2011.

 

Bebauungsplanänderungen zur Erleichterung für die Errichtung von Stellplätzen und Carports

Der Gemeinderat hat einstimmig den Änderungsbeschluss für die Bebauungspläne Quartier II, Hintere Hegesstraße, Mittelstädter Straße – Kleine Ortsmitte, Mühlwiesen-Rain, Untere Beutelgasse und Rohrwiesen – Schweigerin gefasst. Des Weiteren wurden die Änderungsentwürfe zur Grundlage der weiteren Änderungsplanung herangezogen. Diese beinhalten das Ziel die planungsrechtlichen (textlichen) Festsetzungen für die Errichtung von offenen Stellplätzen (ohne Überdachung), überdachten Stellplätzen (Carports)  und Garagen zu lockern. Offene Stellplätze sollen auch auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen (i.d.R. Vorgartenbereich) ohne Inanspruchnahme einer Ausnahme und somit ohne ein formelles Verfahren möglich sein. Auch die überdachten Stellplätze (Carports) sollen ebenfalls auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen (i.d.R. Vorgartenfläche) zulässig sein, wenn Abstandsflächen eingehalten sind. Diese sollen künftig 1 m von der Straßenbegrenzungslinie bzw. öffentlichen Fläche (Fuß- und Radwege, Grünflächen etc.) Abstand einhalten. Außerdem müssen mindestens 2 Seiten des Carports offen gehalten werden sowie die Zufahrtsseite darf grundsätzlich nicht verschlossen werden (ansonsten würde eine Garage und nicht mehr ein Carport entstehen). Sollte der Carport parallel zur Straßenführung errichtet werden und sollte die der Straße zugewandte Seitenwand geschlossen werden, müsste hier aus städtebaulichen Gründen ein Abstand von 1,5 Meter  eingehalten werden. Sofern diese  Abstände und Voraussetzungen eingehalten sind, soll es künftig auch keine Ausnahme oder Befreiung für die Errichtung von Carports geben und somit verfahrensfrei möglich sein (wenn die Grundfläche nicht größer ist als 30 m²) diese zu errichten. Auch die Errichtung von Garagen soll künftig auf nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sein, wenn diese einen Abstand von 5 Meter zur Straßenbegrenzungslinie bzw. öffentlichen Flächen einhalten. In begründeten Einzelfällen kann dieser Abstand ausnahmsweise auch geringer ausfallen, hierfür ist jedoch das ausdrückliche Einvernehmen des Gemeinderats nötig (Genehmigungsverfahren erforderlich). Mit diesen Regelungen werden die oben genannten  sechs Bebauungspläne an die entsprechenden Regelungen der neuen Bebauungspläne angepasst werden. Auf die in dieser Ausgabe des Amtsblattes abgedruckte öffentliche Bekanntmachung wird verwiesen.

 

Grundsätzliche Handhabung bei der Errichtung von Stellplätzen und Garagen auf Grundstücken ohne Bebauungsplan

Der Gemeinderat hat einstimmig für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei Baugesuchen im unbeplanten Innenbereich (Grundstücke ohne Bebauungspläne) folgende Anforderungen für die Errichtung von offenen Stellplätzen (Carports) und Garagen festgelegt: Überdachte Stellplätze (Carports) müssen 1 m Abstand von der Straßenbegrenzungslinie bzw. öffentlichen Flächen einhalten. Es müssen mindestens zwei Seiten offen gehalten werden, die Zufahrtsseite darf grundsätzlich nicht geschlossen werden. Geschlossene Seitenwände müssen mindestens 1,5 m von der Straßenbegrenzungslinie bzw. öffentlichen Fläche abgerückt werden.  Garagen müssen 5 m Abstand zur Straßenbegrenzungslinie bzw. öffentlichen Flächen einhalten. In begründeten Einzelfällen kann dieser Abstand ausnahmsweise geringer Ausfallen. Eine Ausnahme kann dann gegeben sein, wenn die Garage auf die Gebäudeflucht des Hauptgebäudes gesetzt wird. Der Gemeinderat hat mit diesem Grundsatzbeschluss die gleichen Anforderungen für die Errichtung von Stellplätzen und Garagen in den unbeplanten Gebieten geschaffen, wie dies in den Bebauungsplanänderungsverfahren für die Grundstücke mit Bebauungsplänen künftig gelten soll.

 

Volkshochschule Metzingen-Ermstal  e.V. - Abschluss einer Vereinbarung

Der Gemeinderat hat bei zwei Enthaltungen die Vereinbarung mit der VHS Metzingen-Ermstal e.V. abgeschlossen. Die Volkshochschule Metzingen-Ermstal e.V. wurde im Jahre 1982 gegründet. Die Außenstelle Riederich besteht ebenfalls seit diesem Jahr, die Außenstelle Grafenberg kam 1983 hinzu. Schriftliche Vereinbarungen zwischen der VHS Metzingen-Ermstal und den Außenstellengemeinden bestanden bisher nicht.

Der neue Vertragstext wird künftig als fundierte Grundlage für das weitere Wirken der Bildungseinrichtungen gesehen. Darin sind die Aufgaben, Leitung und Förderung der Außenstelle geregelt. Die finanziellen Regelungen beinhalten u.a. den bisherigen Zuschuss der Gemeinde an die VHS Metzingen-Ermstal e.V. in Höhe von 50 Cent pro Einwohner und Jahr.

 

Haushaltsplan 2011

Der Gemeinderat hat einstimmig die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen. Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je ca. 12,5 Mio. Euro, davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt ca. 9,75 Mio. Euro und auf den Vermögenshaushalt 2,75 Mio. Euro. Die Steuersätze bleiben unverändert, Kreditaufnahmen sind nicht erforderlich.

Im Vergleich zum Vorjahr können beim Einkommenssteueranteil Mehreinnahmen von ca. 150.000 Euro sowie bei den Schlüsselzuweisungen ebenfalls ein Plus von ca. 820.000 Euro erwartet werden.

Deutliche Steigerungen sind auch bei der Gewerbesteuer in Sicht: Der Planansatz geht von 1, 8 Mio. Euro aus;  2010 waren es nur 0,75 Mio. Euro.

Die Grundstückserlöse im Wohnquartier „Baldauf-Areal“ sind mit rund 0,9 Mio. Euro kalkuliert.

Große Entlastungen ergeben sich bei der Kreisumlage, diese fällt im Vergleich zum Vorjahr um ca. 430.000 Euro geringer aus, in gleichem Maße reduziert sich auch die Finanzausgleichsumlage an das Land. Unter Berücksichtigung dieser Minderausgaben und der voraussichtlichen Mehreinnahmen ergibt sich eine Gesamtentlastung gegenüber dem Vorjahr um ca. 1,5 Mio. Euro.

Der Verwaltungshaushalt schließt mit einer Zuführungsrate an den Investitionshaushalt (Überschuss) in Höhe von 1,75 Mio. Euro ab.  Auch der Vermögenshaushalt kann mit einem Überschuss von voraussichtlich 1,2 Mio. Euro rechnen. Dieser Betrag wird der allgemeinen Rücklage zugeführt; der Stand beträgt dann zum Ende des Haushaltsjahres 2011 ca. 2,8 Mio. Euro. Der Rücklage stehen Schulden in Höhe von derzeit ca. 1,56 Mio. Euro gegenüber, was eine pro-Kopf-Verschuldung von 483 Euro/Einwohner ergibt.

Schwerpunkte im investiven Bereich liegen im Bereich der Gutenbergschule und -halle: Für die Sanierung der Heizzentrale sowie der Flachdachsanierung der Halle mit anschließender Errichtung einer Fotovoltaikanlage sind Ausgaben in Höhe von 670.000 Euro veranschlagt. Der Hochwasserschutz am Ettwiesenbach kostet rund 110.000 Euro.

 

 


 

Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit und Behörden Bebauungsplanänderungen "Carports und Garagen"

Änderung der Bebauungspläne  

a) Quartier II

b) Hintere Hegesstraße

c) Mittelstädter Straße - Kleine Ortsmitte

d) Mühlwiesen - Rain

e) Untere Beutelgasse

f)  Rohrwiesen - Schweigerin

 

Aufstellungsbeschluss  gemäß § 2 Abs. 1 BauBG

Frühzeitige Bürgerbeteiligung  gemäß § 3 Abs. 1 BauBG

 

1.        Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.03.2011 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellungsbeschlüsse für die Änderungen der Bebauungspläne „Quartier II“, „Hintere Hegesstraße“, „Mittelstädter Straße - Kleine Ortsmitte“, „Mühlwiesen – Rain“, „Untere Beutelgasse“ und „Rohrwiesen – Schweigerin“ gefasst.

 

2.        Planbereich

Die Planbereich ist dem anschließend dargestellten Lageplan vom 01.03.2011 zu entnehmen.

 

3.        Gelegenheit zur Stellungnahme für betroffene Bürger

In der Gemeinderatssitzung vom 16.03.2011 wurde auch der vorgestellte Entwurf zur Grundlage des weiteren Änderungsverfahrens herangezogen. Nach § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden. Ihnen ist dabei Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Dies erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung.  Den betroffenen Bürgern wird bis einschließlich Mittwoch, 27.04.2011 Gelegenheit gegeben, zu den Änderungen der o.g. Bebauungspläne Stellung zu nehmen. Es besteht die Gelegenheit, beim Bürgermeisteramt Riederich, Hauptamt, Zimmer 8, Mittelstädter Str. 17, 72585 Riederich, sich zu den vorgesehenen Änderungsplanungen während den Öffnungszeiten des Bürgermeisteramtes zu informieren und sich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern.

 

Riederich, 17.03.2011

Klaus Bender

Bürgermeister

 

Lagepläne


 

Häckselplatz - Neue Öffnungszeiten (KW 10/2011)

In den vergangenen Wochen ist die Abschlussrekultivierung der früheren Erddeponie „Auf der Heide“ erfolgt. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist dieser Bereich wieder als Häckselplatz nutzbar. Die Fläche wird von der Gemeinde Riederich im Auftrag des Landkreises Reutlingen für diese Zwecke zur Verfügung gestellt.

Zur ordnungsgemäßen Nutzung weisen Gemeindeverwaltung und Abfallwirtschaftsamt auf Folgendes hin:

Der Häckselplatz ist nur für die Anlieferung und Lagerung von Baum- und Strauchschnitt (maximal 15 cm Durchmesser) zugelassen. Dagegen ist die Ablagerung von Gras, Heu, Laub, Fallobst und sonstigem organischem Material nicht ge­stattet. Daraus entweicht, insbesondere bei Niederschlägen, nährstoffreiches Sickerwasser, das sowohl oberirdische Gewässer als auch unser Grundwasser belastet.

Diese kompostierbaren Abfälle und jegliches Grüngut können jedoch während des Sommerhalbjahres ab 02.04.2011, immer samstags von 10.00 – 12:00 Uhr, bei der Grüngutannahmestelle „Alter Bauhof“, Industriestraße 10, abgegeben werden.

Die Ablage­rung von Restmüll, Sperrmüll oder Bauschutt auf dem Häckselplatz ist hingegen strengstens verboten und bei weitem kein Kavaliersdelikt. Diese Abfälle müssen zeitaufwändig und damit teuer zu Lasten des Gebührenzahlers entsorgt werden. Wer Häckselplätze in dieser Weise missbraucht, gefährdet die Akzeptanz und den Bestand dieser Einrichtungen.

Das Landratsamt bittet deshalb um erhöhte Auf­merksamkeit und ist für Hinweise dankbar, die zur Überführung der Umweltsünder bei­tragen. Diese müssen dann die Entsorgungsko­sten ersetzen und außerdem mit einem Buß­geld rechnen.

Das gehäckselte Material kann von jedermann kostenlos mitgenommen werden. Der Rest wird vom Agrarservice abgeholt und in der Landwirtschaft wieder verwendet.

Hinsichtlich der Öffnungszeiten des Häckselplatzes ist eine Änderung beabsichtigt: Im Interesse einer besseren Nutzbarkeit soll der Platz ab 12.März jeweils mittwochs und samstags von 10.00 bis 16.00 Uhr ohne Aufsicht geöffnet sein. Diese Neuregelung gilt als Versuch, jedoch nur solange, wie die oben genannten Nutzungsvorgaben beachtet und eingehalten werden. Ansonsten muss die bisherige verkürzte und überwachte Öffnungsregelung wieder eingeführt werden.

 


 

Zugeparkte Grundstückseinfahrt (KW 06/2011)

Grundsätzliches:

Immer wieder wird die Gemeindeverwaltung mit der Frage konfrontiert, was Grundstückseigentümer  unternehmen können, wenn deren Grundstückszufahrten zugeparkt sind. Ein sofortiges Einschreiten der Verwaltung  wird hin und wieder gefordert, leider ist uns dies aber aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die Beobachtungen von betroffenen Personen dürfen nicht direkt in ein Verwaltungs- oder Bußgeldverfahren münden, weil dafür die Rechtsgrundlage fehlt und die aktuelle Rechtsprechung deutlich gemacht hat, dass die Inanspruchnahme privater Personen bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nicht erlaubt ist.   Diese Auffassung wird sowohl durch das Ministerium für Umwelt und Verkehr, wie auch durch das Regierungspräsidium und das Landratsamt als zuständige Aufsichtsbehörden bestätigt. Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist eine hoheitliche Aufgabe und obliegt den Behörden, denen solche hoheitlichen Befugnisse zugewiesen sind. Als typische Hoheitsaufgabe gehören auch Verfolgung und Ahndung bloßer Ordnungswidrigkeiten zum Kernbereich hoheitlicher Staatsaufgaben, weil sie gemäß Artikel 33 Abs. 4 des Grundgesetzes als zuständige Aufgabe i.d.R. nur Angehörigen des öffentlichen Dienstes übertragen werden dürfen. Das Polizeirevier Metzingen ist gemäß § 53 des Ordnungswidrigkeitengesetzes zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die in der Gemeinde Riederich begangen werden. Das Polizeirevier wird in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und in Anwendung sachgerechten Ermessens bestimmen, ob ein öffentliches Interesse an der Verfolgung Ihrer Beanstandungen vorliegt und ob die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens mit Erfolgsaussichten verbunden ist. Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Vollzugsbediensteten beschäftigt, der wenige Stunden in der Woche den ruhenden Verkehr kontrolliert.  Wir bitten jedoch um  Verständnis dafür, dass unser Vollzugsbediensteter nicht alle Straßen regelmäßig in seinen Überwachungsrundgang einbeziehen kann.

 

Was kann ich als betroffener Grundstückseigentümer unternehmen, wenn meine Grundstückszufahrt immer wieder zugeparkt wird?          

Beim zuständigen Amtsgericht kann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt werden. Jeder Grundstückseigentümer hat einen Unterlassungsanspruch gemäß dem § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. § 12 Abs. 3 Nr. 2  der Straßenverkehrsordnung (StVO), wenn seine Garage/Grundstückszufahrt zugeparkt wird.  Das Amtsgericht kann per Beschluss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einzelnen Personen verbieten, vor Grundstückszufahrten und Garagen zu parken. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird den betroffenen Personen die Verurteilung zu einem hohen Geldbetrag oder zur Ordnungshaft angedroht.

 

Kann ich als betroffener Grundstücksbesitzer das Abschleppen von PKWs beantragen?

Das Abschleppen von Kraftfahrzeugen ist immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung und der verwaltungswissenschaftlichen Diskussion. Dabei geht es i.d.R. um zwei Konstellationen, die das Abschleppen durch eine private Person auslösen. Zum einen die Blockierung einer privaten Ein- und Ausfahrt, zum anderen das widerrechtliche Abstellen eines Wagens auf einem Privatparkplatz.

Verbotene Eigenmacht ist jeder gesetzliche nicht gestattete Eingriff in unmittelbarem Besitz ohne Willen des unmittelbaren Besitzers. Im Einzelnen unterscheidet der § 858 Abs. 1 BGB die Besitzentziehung und Besitzstörung, wobei die Abgrenzung vor allem bei Grundstücken fließend ist. Das Parken auf einem fremden Grundstück kann meistens als Besitzentziehung in jedem Fall aber als Besitzstörung bewertet werden. Ausnahme, wenn der Parkplatz hingegen nur einen Teil eines größeren Grundstückes darstellt. Das sogenannte Selbsthilferecht nach § 859 BGB ist in enge zeitliche Grenzen gegossen. Das Parken auf fremdem Grundstück stellt eine Besitzentziehung dar. Das Abschleppen eines fremden Fahrzeuges muss grundsätzlich immer zeitnah erfolgen. Hierzu haben die Gerichte ganz unterschiedliche Zeiträume als angemessen angesehen. Die Spanne reicht von 2 – 3 Stunden bis hin zu noch am gleichen Tag oder noch am folgenden Tag.  Für eine angemessene Lösung muss man bedenken, dass es dem Besitzer nicht zugemutet werden kann, dauernd die Überwachung seines Besitzes sicher zu stellen.

Die Höhe des Schadensersatzanspruches bestimmt sich durch die Vereinbarung zwischen dem Grundstücksbesitzer und dem Abschleppunternehmer. Es liegt auf der Hand, dass kein Vertrag zu Lasten Dritter ohne Beschränkungen geschlossen werden kann.  Grundsätzlich muss der Vertrag mit dem Abschleppunternehmen im Bereich des Ortsüblichen liegen, dies geht jedoch nicht soweit, dass der Grundstücksbesitzer mehrere Angebote einholen und den besten Preis der Region ermitteln muss.  Der Grundstückseigentümer hat in Höhe der Abschleppkosten einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Fahrzeugführer nach § 823 Abs. 2  i.V.m § 858 Abs. 1 BGB, muss aber immer in Vorleistung gegenüber dem Abschleppunternehmen treten.

 

Fazit:

Unter Anwendung des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 05.06.2009 – VZR 144/08 wird ein effektiver Schutz der Besitzer von Privatparkplätzen vor dem unbefugten Abstellen von Kraftfahrzeugen gewährleistet. Die Entfernung widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge durch ein externes Unternehmen ist rechtlich abgesichert.   Andererseits wird rechtsmissbräuchlichem Vorgehen Einhalt geboten. Dies betrifft unter anderem die Begrenzung der ersatzfähigen Abschleppkosten  auf die Höhe des Ortsüblichen. Bei der Abschleppung von PKWs, welche im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind und die Zu- oder Ausfahrt blockieren, empfiehlt es sich, vor Beauftragung des Abschleppunternehmens, den rechtswidrigen Zustand durch Beamte des Polizeireviers Metzingen protokollieren zu lassen.  

 


 

Die Polizei informiert (KW 05/2011)

Navigationsgeräte aus Autos gestohlen

Ein oder möglicherweise auch mehrere Autoknacker trieben in der Nacht zum 01. Februar in Riederich ihr Unwesen und hatten es offensichtlich vor allem auf fest eingebaute, hochwertige Navigationsgeräte abgesehen. Die Täter öffneten gewaltsam einen in der Kleinbettlinger Straße und zwei in der Straße Im Rain abgestellte Mercedeslimousinen und bauten aus dem jeweiligen Armaturenbrett die Navigationsgeräte im Gesamtwert von rund 7.500 Euro aus. Aus einem der aufgebrochenen Fahrzeuge ließen die Diebe außerdem ein Nokia-Handy mitgehen. Der beim Aufbrechen der drei Autos entstandene Sachschaden dürfte sich auf mehrere tausend Euro belaufen.   

Sachdienliche Hinweise werden an das Polizeirevier Metzingen oder die Polizeidirektion Reutlingen erbeten


 

Bürgerversammlung (KW 05/2011)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

zum Informationsabend am Mittwoch, 09. Februar, 19.30 Uhr, in der Gutenberghalle, lade ich namens des Gemeinderats herzlich ein. Wichtige Themen und Projekte stehen zur Diskussion: Ausbau der Kinderbetreuung, Umnutzung frei werdender Schulräume sowie die Frage, ob das Lehrschwimmbad komplett saniert werden soll.

Ihre Meinung ist gefragt. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit zur Aussprache. Auch andere kommunale Aufgaben können diskutiert werden.

Die Gutenberghalle ist ab 19.00 Uhr geöffnet, während der Veranstaltung werden Getränke und ein kleiner Imbiss angeboten.

Klaus Bender

Bürgermeister


 

Bürgerversammlung (KW 05/2011)

Information und Diskussion am Mittwoch, 09. Februar 2011, 19.30 Uhr, Gutenberghalle

Themen: Ausbau der Kinderbetreuung (Schaffung von Krippenplätzen), Umbau von Schulräumen für Kindergartenzwecke, Sanierung des Lehrschwimmbeckens oder Einstellung des Betriebs.

Darüber hinaus können weitere kommunalen Aufgabengebiete und Sachverhalte angesprochen werden.

Die Gutenberghalle ist bewirtschaftet (Getränke, Imbiss) und ab 19.00 Uhr geöffnet. Auf Stellwänden sind aktuelle Projektplanungen einsehbar.

Nachfolgend eine kurze Darstellung der Thematik:

 

Kleinkindbetreuung

Seit 2009 können Kleinkinder von Tagesmüttern in von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Räumen im Seniorenhaus Entenbachstraße 28 ganztägig betreut werden. Das von der Gemeinde Riederich mit dem Tagesmütterverein Reutlingen e.V. vereinbarte Modell (Tagesbetreuung in anderen geeigneten Räumen, kurz „TigeR“ genannt) ist weit über die Kreisgrenzen hinaus das erste dieser Art und hatte daher Pilotwirkung. Außerdem werden ein- und zweijährige Kinder vormittags auch in der Kleinkindgruppe im ebenfalls angemieteten Saal des katholischen Gemeindehauses in der Weiherstraße betreut. Darüber hinaus bezuschusst die Gemeinde auch Tagesmütter, die Kinder in ihrem Haushalt betreuen.

Dennoch werden diese Angebote nicht ausreichen. Ab 01.08.2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Ein- und Zweijährige. Die Gemeinde ist daher gefordert, weitere Räumlichkeiten für die Tagesbetreuung (Krippen) zur Verfügung zu stellen.

Wie und wo lassen sich diese Einrichtungen schaffen? Erste Planungen gehen davon aus, die Krippenplätze entweder in bestehenden Kindergärten zu schaffen; dies setzt aber die Verlegung von Kindergartengruppen, z.B. an die Gutenbergschule, voraus. Oder einen Neubau für zwei bis drei Gruppen (je Gruppe sind maximal 10 Krippenplätze zu belegen), ebenfalls im Bereich der Gutenbergschule in Erwägung zu ziehen. Damit könnte die gesamte Kleinkindbetreuung an diesem Standort zusammengefasst werden. Für ein derartiges Projekt stehen Fördermittel des Bundes zur Verfügung.

 

Umnutzung von Schulräumen

Die Hauptschule in Riederich ist ab dem kommenden Schuljahr nur noch auf die Klassen 5 und 6 beschränkt. Diese Schüler werden aufgrund der kleinen Klassengröße in einigen Fächern gemeinsam unterrichtet. Danach wechseln sie in die Klasse 7 einer benachbarten Werkrealschule.

Gemeinderat, Verwaltung und Schulleitung hoffen, dass sich unsere Fünft- und Sechstklässler auch weiterhin für die Gutenbergschule entscheiden und somit die pädagogischen Vorteile des Unterrichts in kleinen Klassen in Anspruch nehmen.

Der unvermeidbare Wegfall der Klassen 7 bis 9 in Riederich führt jedoch zur Frage, wie freiwerdende Schulräume künftig sinnvoll genutzt werden können. Möglich erscheint ein Umbau für Kindergartenzwecke. Sollten die Krippenplätze in bestehenden Kindergärten eingerichtet werden, müssten zuvor drei bis vier Kindergartengruppen verlegt werden. Selbst beim Neubau eines Kinderhauses für die Betreuung der unter Dreijährigen könnten  die beiden Gruppen aus der Bismarckstraße in den Fachklassentrakt der Gutenbergschule verlagert werden. Damit würde sich die Gemeinde die mittelfristig anstehenden und mit ca. 150.000 Euro geschätzten Sanierungskosten in diesem knapp 60 Jahre alten Kindergartengebäude ersparen. Weitere Überlegungen in diesem Zusammenhang: Vollständige Aufgabe des Gebäudes und Umnutzung des Areals (ca. 17 Ar) in Wohnbebauung, Refinanzierung der anstehenden Investitionen durch den Grundstückserlös.

 

Zukunft Lehrschwimmbad

Ein weiteres wichtiges Thema ist der angestrebte Erhalt des Lehrschwimmbades. Die Lüftungsanlage und die Wasseraufbereitungstechnik sind dringend erneuerungsbedürftig. Die technischen Anlagen können kurzfristig ausfallen. Dies hätte die sofortige Schließung des Bades zur Folge und zwar solange, bis über etwaige Reparatur- und  Sanierungsmöglichkeiten grundsätzlich entschieden ist. Da auch umfangreiche energetische Sanierungen an diesem 45 Jahre alten Gebäudeteil anstehen, wurden bereits Architektur- und Ingenieurbüros mit Kostenschätzungen beauftragt. Das Ergebnis hat überrascht; die Höhe der Gesamtkosten liegt bei 1,3 Millionen Euro. Neben den Investitionskosten muss zudem seit jeher ein jährliches Betriebskostendefizit von 100.000 Euro einkalkuliert werden. Kann sich Riederich dieses Sanierungsbauvorhaben leisten und wie lassen sich diese hohen Kosten finanzieren?

Das Riedericher Bad nutzen derzeit ca. 150 einheimische Schüler, außerdem kommen Grundschüler aus Mittelstadt und Tischardt zu freien Zeiten vormittags nach Riederich. Nachmittags und abends wird das Lehrschwimmbad der öffentlichen und Vereinsnutzung zur Verfügung gestellt.

Die Entscheidung, ob es einen Weiterbetrieb geben wird, ist auch deshalb wichtig, weil im kommenden Sommer die ebenfalls dringliche Sanierung der Heizzentrale für die Schulgebäude und die beiden Hallen ansteht. Das 17 Jahre alte Blockheizkraftwerk bedarf unbedingt der Erneuerung. Zur Bemessung des Wärmebedarfs ist das Bad ein wichtiger Faktor, der für die exakte Dimensionierung der Anlage bekannt sein muss.

 

 

 


 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 19. Januar (KW 04/2011)

Bürgerversammlung

Drei Schwerpunktthemen sollen der Bürgerschaft bei der Bürgerversammlung am 09. Februar um 19.30 Uhr in der Gutenberghalle nähergebracht werden. Neben der Entwurfsplanung für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren, steht auch die künftige Nutzung des Fachklassentrakts der Gutenbergschule, welcher durch den Wegfall der Hauptschule frei wird, zur Diskussion. Dort könnten beispielsweise die beiden Gruppen aus dem Kindergarten Bismarckstraße untergebracht werden.

Eine weitere große kommunalpolitische Herausforderung stellt das Lehrschwimmbecken dar: Ist die Gemeinde bereit und in der Lage, ca. 1,3 Mio. Euro in die dringend notwendige Sanierung der Wasseraufbereitungs-, Heizungs- und Lüftungstechnik sowie der Gebäudehülle zu investieren oder muss das Lehrschwimmbecken geschlossen werden?

 

Benutzungsgebühren in der Bibliothek eingeführt

Der Gemeinderat hat mehrheitlich die Einführung von Benutzungsgebühren in der Bibliothek zum 01.03.2011 beschlossen (Satzungstext). Die Jahresgebühr beträgt 10 Euro für jeden volljährigen Nutzer. Dies entspricht einer Empfehlung der Haushaltskommission, die im Sommer 2010 Vorschläge zur Konsolidierung des Gemeindehaushalts erarbeitete.

Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sowie Schüler und Studenten bezahlen bei der Vorlage eines entsprechenden Ausweises bis zum vollendeten 25. Lebensjahr keine Gebühr. Für Ehepaare mit und ohne Kinder wird eine Familienjahresgebühr in Höhe von 15 Euro eingeführt, für Inhaber des Landesfamilienpasses beträgt diese Gebühr nur 10 Euro. Der Landesfamilienpass kann im Bürgerbüro beantragt werden. Ihn erhalten Familien mit mindestens drei Kindern im Haushalt oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind sowie Familien mit einem schwerbehinderten Kind und alle Familien mit ein oder zwei Kindern, die Regelleistungen oder einen Kinderzuschlag nach dem Sozialgesetzbuch beziehen.   

Neu eingeführt wurde auch eine einmalige Ausleihgebühr, welche künftig  2,50 Euro kostet. Bei Überschreitung der Leihfrist wird eine Mahngebühr in Höhe von 2 Euro für Kinder und Jugendliche bzw. 4 Euro für Erwachsene fällig. Bei nochmaliger Mahnung werden 4 Euro bei Kindern sowie Jugendlichen und 8 Euro bei Erwachsenen erhoben. Zusätzlich fallen pro Medium und für jede angefangene Woche zwischen 50 Cent und 4 Euro an.

Ebenfalls gebührenpflichtig wird künftig die Vormerkung eines Mediums mit je 50 Cent.

Die Einführung der Jahresgrundgebühr wurde im Gremium kontrovers diskutiert, insbesondere vor dem Hintergrund der Erfahrungswerte anderer Bibliotheken, die nach Einführung einer Benutzungsgebühr einen Rückgang der Leserzahlen feststellten. Alternativ wurde eine Reduzierung des Haushaltsansatzes beim Austausch der jährlichen Bücher diskutiert, wofür sich jedoch keine Mehrheit im Gremium finden ließ.

Derzeit verzeichnet die Bibliothek rund 250 aktive erwachsene Nutzer.

 

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an. 

 

 


 

Auswertung Verkehrsaufkommen Metzinger Straße und Stuttgarter Straße (KW 04/2011)

In einer Woche im vergangenen Jahr wurde in der Stuttgarter Straße ein Verkehrsstatistikgerät angebracht. Dieses hat verdeckt die Anzahl der Fahrzeuge und deren Geschwindigkeiten in beide Fahrtrichtungen an 24 Stunden und sieben Tagen gemessen. Gleiches erfolgte in der Metzinger Straße.

 

Stuttgarter Straße

Metzinger Straße

Fahrzeuge pro Woche

45.184

55.348

Fahrzeuge pro Tag

6.454

7.907

 

Fahrtrichtung Ortsmitte

Fahrtrichtung Bempflingen

Fahrtrichtung Ortsmitte

Fahrtrichtung Metzingen

Fahrzeuge pro Woche

23.334

21.850

29.479

25.869

Fahrzeuge pro Tag

3.333

3.121

4.211

3.696

Überschreitungen pro Woche:

 

 

 

 

Schneller als 50 km/h

18.555 = 79,52 %

17.745 = 81,21%

7.452 = 25,28 %

7.345 = 28,39 %

Schneller als 55 km/h

10.105 = 43,30 %

9.115 = 41,72 %

2.318 = 7,88 %

2.552 = 9,86 %

Schneller als 60 km/h

4.296 = 18,41 %

3.434 = 15,72 %

650 = 2,2 %

711 = 2,74 %

Schneller als 65 Km/h

1.583 = 6,78 %

1.155 = 5,28 %

195 = 0,66 %

204 = 0,78 %

Schneller als 70 km/h

539 = 2,31 %

410 = 1,87 %

78 = 0,26 %

66 = 0,25 %

Schneller als 75 km/h

186

156

29

23

Schneller als 80 km/h

64

48

9

8

 Die Straßenverkehrsbehörde stuft die Metzinger Straße aufgrund dieser Auswertungen als einen Verkehrsbereich ein, der unauffällig ist. Da auch kein auffälliges Unfalllagebild vorliegt, werden keine Möglichkeiten gesehen stationäre Blitzgeräte einzurichten. Die Stuttgarter Straße zeigt Auffälligkeiten bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen, nicht aber bei Unfall-ereignissen.


 

Kein Motorleerlauf (KW 02/2010)

Das sogenannte Warmlaufenlassen des Motors im Stand ist nicht nur nutzlos, sondern auch verboten, weil es der Umwelt schadet.  Die Abgasemissionen sind nämlich bei kaltem Motor im Leerlauf extrem hoch. Außerdem bringt es nichts, weil der Motor nicht annähernd warm wird. Zuwiderhandlungen werden deshalb, aufgrund bundesgesetzlicher Regelung, mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 10 € belegt.


 

Film "Die 4. Revolution" (KW 02/2010)

Die Gemeindeverwaltung und die Evangelische Kirchengemeinde zeigen in Zusammenarbeit mit der KlimaschutzAgentur Reutlingen und dem Verein SonnenEnergie Neckar-Alb e.V. den Film „Die 4. Revolution – Energy Autonomy“ am Mittwoch, 23.03.2011, 19.00 Uhr, im evangelischen Gemeindehaus, Metzinger Straße 21 in Riederich. Der Eintritt ist frei.

Der Dokumentarfilm steht für eine mitreißende Vision: eine Welt, deren Energieversorgung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen gespeist ist - für jeden erreichbar, bezahlbar und sauber. Er ist ein kraftvolles Plädoyer für den sofortigen Umstieg auf erneuerbare Energien. Der Film entwickelt kein Schreckensszenario - etwa über die Folgen des Klimawandels -, sondern zeigt mithilfe Mut machender Beispiele und engagierter Persönlichkeiten aus aller Welt, wie der vollständige Wechsel von Erdöl, Gas, Kohle und Atomkraft zu Wind-, Wasser- und Solarkraft gelingen kann - gegen die Widerstände mächtiger Konzerne. Wir stehen vor dem größten Strukturwandel der Wirtschaft seit Beginn des Industriezeitalters. Das ist die 4. Revolution.
Die eindrucksvolle Darstellung begrenzt das Blickfeld nicht nur auf das Thema Energieeffizienz oder umweltschützende Aspekte. Stattdessen bezieht er auch die Konsequenzen für den globalen Energiemarkt und sogenannte Schwellen- und Entwicklungsländer ein. Beispiele aus aller Welt machen deutlich, welche Folgen wirtschaftliche oder politische Entscheidungen haben können.


 

Benefiztheater in Riederich (KW 51/2010)

Eintrittskarte als Weihnachtsgeschenk 

                                      

„Hochzeit auf italienisch“

 

Die Theatergruppe des Musikvereins Dettingen (Dettinger Komödle) gastiert

wieder in Riederich.

Mit ihrem Schwäbischen Theater  ‘Hochzeit auf italienisch“  treten die Akteure der Ermstalmusikanten am

Sonntag, 23. Januar 2011 um 16 Uhr (Einlass: 14.30 Uhr) in der Gutenberghalle

auf.

 

Eintritt: 10 EUR  Erwachsene; 5 EUR Jugendliche und Studenten .

 

Bei folgenden Verkaufsstellen sind Eintrittskarten  ab 15.12. erhältlich:

a Kreissparkasse Reutlingen, Zweigstelle Riederich

a Rathaus

a s’Lädle, Metzinger Straße 40

a Volksbank Metzingen-Bad Urach, Zweigstelle Riederich

 

Wie bisher wird der Reinerlös sozialen Organisationen gespendet.

 

 

 


 

Zensus 2011 - Interviewerinnen und Interviewer gesucht (KW 51/2010)

mehr darüber


 

Riedericher Firma EtiTech GmbH spendet für Pilotprojekt„Kleine TigeR“ Riederich

Überzeugend finden die Geschäftsführer von EtiTech GmbH Waldemar Dürr und Arnold Scholz die Idee der Begegnung zwischen Alt und Jung und unterstützen die „Kleinen TigeR“ Riederich auch in diesem Jahr mit einer Spende von 300,00 €.

Mit einen herzlichen Danke schön nahmen die Tagesmutter Andrea Pastoors und Anne Mack, Geschäftsführerin Tagemütter e.V. Reutlingen, stellvertretend für Groß und Klein den Scheck entgegen. Gestaunt haben auch die Kleinen, über die Gäste nach dem Mittagschlaf und über den großen Scheck, der von Frank Dürr überreicht wurde.

Schon über ein Jahr tummelten sich bei den „Kleine(n) TigeR“n im Seniorenhaus Kinder unter 3 Jahren. Das Pilotprojekt (Kinder)Tagespflege in anderen geeigneten Räumen genannt TigeR ist eine Kooperation der Gemeinde Riederich und des Tagesmütter e.V. Reutlingen .Mutig und innovativ hat die Gemeinde Riederich als erste im Landkreis auf dieses Modell gesetzt. Zwei qualifizierte Tagespflegepersonen, eine verfügt zusätzlich über pädagogische Ausbildung, betreuen in familienähnlichen Strukturen ganztags Kinder unter drei Jahren. Dass dies unter dem Dach des Seniorenhauses in der Entenbachstraße geschieht und alltägliche Begegnungen der Generationen möglich sind, ist die Besonderheit des Projektes.


 

Gemeindewald

Kultur- und Nutzungsplan 2011 beschlossen

Der Gemeinderat hat einstimmig dem forstwirtschaftlichen Betriebsplan 2011 zugestimmt. Revierförster Ulrich Notz und Abteilungsleiter Georg Kemmner vom Kreisforstamt haben den Forstwirtschaftsplan 2011 vorgestellt.

Ein Drittel des Waldes ist immer noch in einem Zustand, bei dem man nicht von Entwarnung sprechen kann, berichteten die Forstexperten dem Gremium. Auf 30 Prozent der Fläche kämpfen die Förster nach wie vor mit erheblichen Blattverlusten. Allerdings hat sich das Blattsterben nach etlichen trockenen Jahren unterm Strich verringert. Vor allem die Buchen haben sich erholt, während die Eichen die höchsten Laubschäden aufweisen. Das regenreiche Jahr 2010 hat für die Förster derweil auch seine guten Seiten: Der Insektenbefall an den Bäumen ist so gering wie nie. Positiv entwickelt hat sich nach der Wirtschaftskrise auch der Holzmarkt: Vor allem die Preise für Eiche und Esche haben deutlich angezogen; für Buchenholz waren geringere Erlöse zu erzielen.

Im Riedericher Wald werden kommendes Jahr 525 Festmeter Holz eingeschlagen. Davon entfallen 485 Festmeter auf Laubholz (darunter ca. 200 Festmeter Brennholz) und 40 Festmeter auf Nadelholz.

Der Betriebswirtschaftsplan sieht Einnahmeerlöse von 27.100 € vor, dem stehen Ausgaben von 19.900 € gegenüber. Der geplante Überschuss von  7.200 € wird daher ungefähr in gleicher Höhe ausfallen, wie im laufenden Jahr zu erwarten. Lediglich in 2009 lagen die Erträge aus dem Gemeindewald mit ca. 31.000 € deutlicher im Plus, wie Bürgermeister Klaus Bender betonte.


 

Bildungshaus für Drei- bis Zehnjährige

Der Schulstandort Riederich wird in die Erprobungsphase weiterer Bildungshäuser aufgenommen. Dies teilte das Kultusministerium am 06.12.2010 schriftlich mit. In wöchentlichen Tandemsitzungen zur Vorbereitung des gemeinsamen Unterrichts werden Lehrer/innen und Erzieher/innen die Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Kindergärten vorbereiten. Ziel wird es sein, ab dem Schuljahr 2011/2012 eine durchgängige gemeinsame fachliche Begleitung vom Kindergarten bis Ende der Grundschulzeit zu ermöglichen. Neben gemeinsamen Unterricht soll es auch gemeinsame Projekte in Fächern wie Sport, Kunst und Naturwissenschaften geben. Die Gutenbergschule erhält hierfür mehr Lehrerstunden. Zu Beginn des Projekts sollen zunächst die Vorschulkinder schwerpunktmäßig einbezogen werden. In weiteren Schritten wird dann das Angebot des Bildungshauses auch für die Kindergartenkinder im zweiten und ersten Jahr erweitert werden. Das Land unterstützt das "Bildungshaus" mit zwei zusätzlichen Lehrerstunden pro Woche und Lerngruppe. Da es vermutlich acht Tandems zwischen Schule und Kindergarten ab September nächsten Jahres geben wird, kann mit 16 zusätzlichen Wochenstunden gerechnet werden.


 

Gesplittete Abwassergebühr ab 2011

Abwassergebühr unterscheidet künftig nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser

Die Kommunen in Baden-Württemberg müssen nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim die Abwassergebühr künftig getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser bemessen. Bisher wird als Berechnungsmaßstab die bezogene Trinkwassermenge zu Grunde gelegt. Diese Gebührenregelung verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Äquivalenzprinzip.

Das Bürgermeisteramt informiert nun über die vorgesehenen Änderungen:

Die Vorgabe, dass ein Festhalten am Frischwassermaßstab als alleinige Bemessungsgrundlage für die Abwassergebühr auch bei kleineren Kommunen künftig nicht mehr möglich ist, verpflichtet die Städte und Gemeinden zur unverzüglichen Umstellung ihrer Abwassersatzungen. Dies soll auch in Riederich im Laufe des Jahres 2011 erfolgen, jedoch mit Rückwirkung auf 01. Januar. Dafür sind jedoch aufwändige Vorarbeiten erforderlich. Zunächst müssen auf jedem Grundstück die Flächen ermittelt werden, die für die Niederschlagswassergebühr relevant sind. Sie berechnet sich nach der Größe der bebauten und befestigten Flächen, auf denen das Niederschlagswasser (Regen und Schnee) nicht auf natürlichem Weg versickert, sondern in die Kanalisation abgeleitet wird. Versiegelte Flächen, welche nicht an die Kanalisation angeschlossen sind (z.B. Pflasterbelag/Rasengitter mit Versickerung im Gartenbereich), bleiben unberücksichtigt.

Diese Berechnungen erfolgen in vielen Kommunen, auch in Riederich, auf der Grundlage einer Markungsbefliegung. Nach Auswertung der Luftbilder wird der Versiegelungsgrad festgestellt. Er ist später für die Höhe der Niederschlagswassergebühr maßgebend. Unterschieden wird wie folgt:

- Vollständig versiegelte Flächen, z.B. Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen, fugenlose Plattenbeläge, werden mit dem Faktor 0,9 bewertet.

- Stark versiegelte Flächen, z.B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster, Gründächer mit Schichtdicke bis 12 cm, werden mit dem Faktor 0,6 bewertet.

- Wenig versiegelte Flächen, z.B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Gründächer mit Schichtdicke über 12 cm, werden mit dem Faktor 0,3 bewertet.

Die neue Abwassergebühr, die sich künftig nach der in die Kanalisation eingeleitete Schmutz- und Niederschlagwassermenge bemisst, führt insgesamt nicht zu Mehreinnahmen der Gemeinden. Die Gebührensumme setzt sich nur anders zusammen. Allerdings werden für Grundstückseigentümer in Einzelfällen durchaus spürbare Mehr- oder Minderbelastungen entstehen. Mit höheren Gebühren müssen insbesondere diejenigen rechnen, auf deren Grundstücke wenig Frischwasser verbraucht wird, aber eine große Fläche versiegelt ist. Dies gilt u.a. für Gewerbebetriebe und öffentlichen Einrichtungen.

Die Umstellungsarbeiten werden das gesamte Jahr 2011 in Anspruch nehmen. Die Luftbilder können erst im Zeitraum März/April (Voraussetzung: keine Schneelage, die Natur muss sich aber noch in der Vegetationsruhe befinden) produziert werden. Die ingenieurtechnische Auswertung wird Monate dauern. Jeder Grundstückseigentümer erhält das Auswertungsergebnis mitgeteilt und hat die Möglichkeit, dieses zu überprüfen und dazu Stellung zu nehmen. Danach ist die Gebührenkalkulation vorgesehen, bevor die neue Satzung mit Rückwirkung auf 01.01.2011 vom Gemeinderat beschlossen werden kann.

Die Gemeindeverwaltung rechnet für diese Arbeiten mit Gesamtkosten von ca. 25.000 Euro. Dies sind verhältnismäßig hohe Aufwendungen für das von der Rechtsprechung geforderte größere Maß an Gebührengerechtigkeit.

Die Gebührenvorauszahlungen beziehen sich im Jahr 2011 weiterhin auf den Frischwassermaßstab und bleiben daher zunächst unverändert. Die Umrechnung erfolgt am Jahresende.


 

Bürgerversammlung (KW 46/2010)

Information und Diskussion am 09. Februar 2011

Gemeinderat und Verwaltung laden die Bürgerschaft zu einem Informationsabend am Mittwoch, 09.02.2011, 19.30 Uhr, Gutenberghalle, ein.

Themen sind die Standort- und Raumkonzeption für die Kleinkindbetreuung, die Umnutzung von frei werdenden Schulräumen für Kindergartengruppen, sowie die Zukunft des Lehrschwimmbades. Zu diesen Vorhaben wird der Gemeinderat im Frühjahr 2011 Entscheidungen treffen müssen. Zuvor ist jedoch die Bürgermeinung gefragt. Über die Projekte und Möglichkeiten soll berichtet und diskutiert werden. Nachfolgend eine kurze Darstellung der Sachverhalte.

Kleinkindbetreuung

Seit 2009 können Kleinkinder von Tagesmüttern in von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Räumen im Seniorenhaus Entenbachstraße 28 ganztägig betreut werden. Das von der Gemeinde Riederich mit dem Tagesmütterverein Reutlingen e.V. vereinbarte Modell (Tagesbetreuung in anderen geeigneten Räumen, kurz „TigeR“ genannt) ist kreisweit das erste dieser Art und hatte Pilotwirkung. Außerdem werden ein- und zweijährige Kinder vormittags auch in der Kleinkindgruppe im (ebenfalls angemieteten) Saal des katholischen Gemeindehauses in der Weiherstraße betreut. Darüber hinaus bezuschusst die Gemeinde auch Tagesmütter, die Kinder in ihrem Haushalt betreuen.

Dennoch reichen diese Angebote nicht aus. Ab 01.08.2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Ein- und Zweijährige. Die Gemeinde ist daher gefordert, weitere Räumlichkeiten für die Tagesbetreuung (Krippen) zur Verfügung zu stellen.

Wie und wo lassen sich diese Einrichtungen schaffen? Erste Planungen gehen davon aus, die Krippenplätze entweder in bestehenden Kindergärten zu schaffen; dies setzt aber die Verlegung von Kindergartengruppen, z.B. an die Gutenbergschule, voraus. Oder einen Neubau für zwei bis drei Gruppen (je Gruppe sind maximal 10 Krippenplätze zu belegen), ebenfalls im Bereich der Gutenbergschule in Erwägung zu ziehen. Damit könnte die gesamte Kleinkindbetreuung an diesem Standort zusammengefasst werden. Für ein derartiges Projekt stehen Fördermittel des Bundes zur Verfügung.

Umnutzung von Schulräumen

Die Hauptschule in Riederich ist ab dem kommenden Schuljahr nur noch auf die Klassen 5 und 6 beschränkt. Diese Schüler werden aufgrund der kleinen Klassengröße in einigen Fächern gemeinsam unterrichtet. Danach wechseln sie in die Klasse 7 einer benachbarten Werkrealschule.

Gemeinderat, Verwaltung und Schulleitung hoffen, dass sich unsere Fünft- und Sechstklässler auch weiterhin für die Gutenbergschule entscheiden und somit die pädagogischen Vorteile des Unterrichts in kleinen Klassen in Anspruch nehmen.

Der unvermeidbare Wegfall der Klassen 7 bis 9 in Riederich führt jedoch zur Frage, wie freiwerdende Schulräume künftig sinnvoll genutzt werden können. Möglich erscheint ein Umbau für Kindergartenzwecke. Sollten die Krippenplätze in bestehenden Kindergärten eingerichtet werden, müssten zuvor drei bis vier Kindergartengruppen verlegt werden. Selbst beim Neubau eines Kinderhauses für die Betreuung der unter Dreijährigen könnten  die beiden Gruppen aus der Bismarckstraße in den Fachklassentrakt der Gutenbergschule verlagert werden. Damit würde sich die Gemeinde die mittelfristig anstehenden und mit ca. 150.000 Euro geschätzten Sanierungskosten in diesem knapp 60 Jahre alten Kindergartengebäude ersparen. Weitere Überlegungen in diesem Zusammenhang: Vollständige Aufgabe des Gebäudes und Umnutzung des Areals (ca. 17 Ar) in Wohnbebauung, Refinanzierung der anstehenden Investitionen durch den Grundstückserlös. Auch darüber wird informiert.

Zukunft Lehrschwimmbad

Ein weiteres wichtiges Thema ist der angestrebte Erhalt des Lehrschwimmbades. Die Lüftungsanlage und die Wasseraufbereitungstechnik sind dringend erneuerungsbedürftig. Die technischen Anlagen können kurzfristig ausfallen. Dies hätte die sofortige Schließung des Bades zur Folge und zwar solange, bis über etwaige Reparatur- und  Sanierungsmöglichkeiten grundsätzlich entschieden ist. Da auch umfangreiche energetische Sanierungen an diesem 45 Jahre alten Gebäudeteil anstehen, wurden bereits Architektur- und Ingenieurbüros mit Kostenschätzungen beauftragt. Das Ergebnis hat überrascht; die Höhe der Gesamtkosten liegt bei 1,3 Millionen Euro. Neben den Investitionskosten muss zudem seit jeher ein jährliches Betriebskostendefizit von 100.000 Euro einkalkuliert werden. Kann sich Riederich dieses Sanierungsbauvorhaben leisten und wie lassen sich diese hohen Kosten finanzieren?

Das Riedericher Bad nutzen derzeit ca. 150 einheimische Schüler, außerdem kommen Grundschüler aus Mittelstadt und Tischardt zu freien Zeiten vormittags nach Riederich. Nachmittags und abends wird das Lehrschwimmbad der öffentlichen und Vereinsnutzung zur Verfügung gestellt.

Die Gemeinde Großbettlingen stand in diesem Jahr vor der gleichen Situation. Der dortige Gemeinderat hat erst kürzlich beschlossen, das Lehrschwimmbad zum 31.12.2010 aus Kostengründen zu schließen. Damit haben Grafenberger und Großbettlinger Grundschüler keine Möglichkeit mehr, Schwimmunterricht an der eigenen Schule in Anspruch zu nehmen. Als Ersatz gibt es eine 3. Sportstunde.

Die Entscheidung, ob es einen Weiterbetrieb geben wird, ist auch deshalb wichtig, weil im Sommer 2011 die ebenfalls dringliche Sanierung der Heizzentrale für die Schulgebäude und die beiden Hallen ansteht. Das 17 Jahre alte Blockheizkraftwerk bedarf unbedingt der Erneuerung. Zur Bemessung des Wärmebedarfs ist das Bad ein wichtiger Faktor, der für die exakte Dimensionierung der Anlage bekannt sein muss


 

Hundekotverunreinigung in privaten Vorgärten (KW 49/2010)

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass Hundehalter gemäß der polizeilichen Umweltschutzverordnung Riederich § 14 dazu verpflichtet sind, den Hundekot unverzüglich zu beseitigen. Wer sich nicht daran hält, handelt ordnungswidrig. Anzeigen über Verunreinigung durch Hundekot können mit hohen Verwarnungs- und Bußgeldern geahndet werden.

Für den größten Teil der Hundehalter in Riederich ist es selbstverständlich, dass sie den Kot ihres Hundes sofort entfernen, Sie verhalten sich vorbildlich.

Leider gibt es jedoch auch ein paar „schwarze Schafe“ in Riederich. Diese Hundehalter glauben, die Hundesteuer befreie sie von der Pflicht, den Kot ihres Hundes zu entfernen. Das ist jedoch nicht der Fall! Für die Beseitigung des Hundekots ist allein der Hundebesitzer verantwortlich!

Dabei ist es leicht, die Reste des Geschäftes loszuwerden:

- Sie können diese in einer mitgebrachten Plastiktüte in den nächsten Abfalleimer werfen,

- oder Sie holen sich Hundekottüten, die kostenfrei im Bürgerbüro des

Rathauses, Zimmer 1 erhältlich sind.

Hundekot kann eine Gefahr für die Gesundheit sein!

Dabei bildet Hundekot einen Nährboden für Viren, Bakterien und Würmern, z.B. den Hundebandwurm. Die Infektion mit dessen Larven kann beim Menschen zu Leber- und Lungenerkrankungen führen. Im schlimmsten Fall können sogar tödliche Erkrankungen ausgelöst werden. Zudem werden Krankheitserreger im Hundekot auch durch den Wind verbreitet.

Besonders bei Kindern besteht die Gefahr, dass sie sich mit diesen Krankheitserregern infizieren.

Gerade die Kleinsten bewegen sich im Freien anders als Erwachsene. Ihre Spaziergänge sind Entdeckungsreisen, bei denen sie immer wieder in Berührung mit dem gesundheitsschädlichen Hundekot kommen können.

Darum bitten wir Sie eindringlich um Ihre Mithilfe. Mit verantwortungsvollem Verhalten leisten Sie einen Beitrag zur Sauberkeit in unserer Gemeinde. Davon profitieren nicht nur Ihre Mitmenschen, sondern auch Sie selbst, denn so tragen Sie dazu bei, auch die Akzeptanz Ihres Hundes in der Gemeinde zu verbessern.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Ihre Gemeindeverwaltung Riederich


 

Neue Bushaltestelle in der Metzinger Straße

Der „Arbeitskreis Wohnen-Arbeit-Verkehr“ hat zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehres vorgeschlagen, eine weitere Haltestelle in der Metzinger Straße einzurichten. Begründet wurde dies mit einer wesentlichen Verkürzung des Fußweges aus der Ortsmitte zur Haltestelle „Mitte“. Die Linie 197 aus Bempflingen kann dadurch auch im Ortskern halten (bisherige Haltstellen „Stuttgarter Straße“, „Kirche“ sowie „Mühlstraße“).

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2010 beschlossen eine weitere Bushaltestelle auf der Metzinger Straße auf Höhe Gebäude 20 einzurichten, die den Namen „Riederich Mitte“ erhalten wird. In diesem Zusammenhang erhält die Haltestelle vor dem Rathaus in der Mittelstädter Straße die Bezeichnung „Haltestelle Rathaus“. Die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle soll zu einer Verbesserung des Angebots im öffentlichen Personennahverkehr beitragen. 

Die neue Haltestelle wird mit dem Fahrplanwechsel zum 12.12.2010 angedient werden. Die Haltestellenbezeichnungen werden angebracht, sobald die entsprechenden Schilder vorliegen. Die Fahrpläne hängen an den Bushaltestellen aus und sind auch im Bürgerbüro im Rathaus erhältlich. 


 

Sicherheit auf Gehwegen (KW 47/2010)

Pflichten der Anlieger im Winter

In diesen Tagen kündigt sich der Winter auch in tieferen Lagen an. Das Bürgermeisteramt weist deshalb zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf Gehwegen auf die Anliegerpflichten hin.

Wesentliche Bestimmungen der  Streupflichtsatzung sind:

- Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich auf angrenzende öffentliche Gehwege und Treppen. Bei Straßen ohne Gehwege sind die Fahrbahnrandstreifen auf einer Breite von einem Meter freizuhalten.

- Gehwege müssen werktags bis 7.30 Uhr und sonn- und feiertags bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut sein.

- Es gilt ein Verwendungsverbot für Streusalz; richtig sind abstumpfende Materialien wie Sand und Splitt.

 

Hier einige Textauszüge der Satzung. Der vollständige Wortlaut ist auf der Internetseite der Gemeinde Riederich (www.riederich.de/Rathaus/Ortsrecht) zu finden.

Straßenanlieger im Sinne dieser Satzung sind die Eigentümer und Besitzer (z.B. Mieter und Pächter).

Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind auf solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere ein.

Begegnungsverkehr möglich ist; sie sind in der Regel mindestens auf 1 m Breite zu räumen.

Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft.

Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten.

Die Gehwege müssen werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.30 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.


 

Literarisches Frühstück in der Bibliothek (KW 47/2010)

Winterzeit ist Schmökerzeit – der Meinung waren 21 Leserinnen am Donnerstag Vormittag beim Literarischen Frühstück in der Bibliothek Riederich. Dabei wurden wieder etliche Bücher aus dem reichhaltigen Herbstangebot der Verlage vorsortiert und bewertet. Auf der Liste der verschiedenen „Vor“-Leserinnen fanden sich Familiengeschichten, historische Romane und Biographien.

Diese wurden bei Kaffee und Brezeln vorgestellt und auch gleich diskutiert. Manch einer Leserin fehlt dabei das gruselige Element (die neue Tess Gerritsen erscheint erst Ende November), doch sonst war für alle Vorlieben gesorgt.

Die vollständige Titelliste finden Sie in gedruckter Form zu den üblichen Öffnungszeiten in der Bibliothek oder unter www.riederich.de/ Öff. Einrichtungen / Bibliothek.


 

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.11.2010 (KW 47/2010)

Tätigkeitsbericht der Kindergartengesamtleitung

Bürgermeister Klaus Bender verwies darauf, dass zum 01.09.2009 die Stelle der Kindergartengesamtleitung mit einem Beschäftigungsumfang von 50% neu geschaffen wurde. Diese damalige Entscheidung habe sich als absolut richtig erwiesen, da die konzeptionellen und organisatorischen Aufgaben im Kindergartenwesen ständig zunehmen.

Melanie Stoiber-Lipp, die diese Aufgabe seit einem Jahr übernommen hat und gleichzeitig auch eine Gruppe im Kindergarten Weiherstraße leitet, erstattete einen kurzen Tätigkeitsbericht. Schwerpunkte ihrer Arbeit liegen in der Beratung, Koordination, sowie im konzeptionellen Bereich.

Weiter berichtete sie dem Gremium, dass in den nächsten Jahren die Umsetzung des Orientierungsplans, die Erarbeitung eines einheitlichen Leitbildes und einer darauf abgestimmten Konzeption, die pädagogische Umsetzbarkeit der Betreuung für Kleinkinder (Ein- und Zweijährige) sowie die Kooperation mit der Grundschule im Vordergrund stehe.

 

Umsetzung des Orientierungsplans in den Kindergärten

Der Gemeinderat hat einstimmig die Anwendung des Orientierungsplans und die Konzeptionserstellung für die Kindergärten beschlossen sowie dem pädagogischen Personal hierfür fachliche Begleitunterstützung gewährt.  Der Orientierungsplan für die Kindergärten in Baden-Württemberg wurde vom Kultusministerium entwickelt und enthält Zielsetzungen für die Elementarerziehung.

Hauptamtsleiter Torben Dorn informierte das Gremium über die Inhalte des Orientierungsplans, der  für die Träger der Einrichtungen die stufenweise Anhebung des Personalschlüssels vorschreibt. Die hierfür erforderliche Rechtsverordnung des Kultusministeriums ist jedoch noch nicht in Kraft getreten.

Der vom Gemeinderat gefasste Beschluss zur Umsetzung des Orientierungsplans und zur Konzeptionserstellung ist ein Bekenntnis zur pädagogischen Qualität der Kinderbetreuung. Sie unterliegt somit der ständigen Überprüfung und hat die kontinuierliche Verbesserung der erzieherischen Arbeit  zum Ziel.

Nach Mitteilung der Leiterin Melanie Stoiber-Lipp sind Teile des Orientierungsplans, wie z.B. die Kooperation zwischen Schule und Kindergarten,  Dokumentation einzelner Bildungs- und Entwicklungsfelder sowie intensive Sprachförderung, bereits umgesetzt. Durch fachliche Begleitunterstützung soll in den nächsten Jahren der Orientierungsplan bei der konzeptionellen Arbeit für alle Erzieher/innen die Grundlage bilden, um dauerhaft pädagogisch hochwertige Betreuung anbieten zu können.

Die Komplexität dieser Aufgabe liegt darin, die einzelnen Prozesse miteinander zu verknüpfen und mit einem abgestimmten Leitbild für alle Einrichtungen die Ziele der Elementarerziehung aus dem Orientierungsplan zu erreichen.

 

Änderung der  Projektliste der Maßnahmen im Rahmen des

Konjunkturpakets II    

Aus formalen Gründen musste die Liste der bezuschussten Projekte aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung verändert werden. Anstelle einer Maßnahme aus der Umsetzung der Spielplatzkonzeption 2009 wird nun die energetische Sanierung der Steuer- und Regeltechnik in der Heizanlage des Rathauses in das Förderprogramm aufgenommen. In diesem Zusammenhang wurde die Firma GEM System GmbH (Herbrechtingen) mit der Ausführung der Arbeiten in Höhe von ca. 20.400 € beauftragt.

Beabsichtigt ist die verbesserte hydraulische Funktion des Blockheizkraftwerkes. Durch längere Laufzeiten soll eine effektivere Stromerzeugung erreicht werden, die für die Stromgrundversorgung des Rathauses genutzt werden kann. Zur Umsetzung dieser energetischen Ziele werden eine Erneuerung der Regelungstechnik sowie die digitale Integration der Lüftungsanlage und die Optimierung der Anlagenhydraulik erforderlich.

Der Bundeszuschuss liegt bei 75 %; der Eigenanteil der Gemeinde beträgt somit im Haushaltsplan 2011 ca. 5.500 Euro. Die Kostenamortisation ist in wenigen Jahren möglich.

 

Änderung der Hundesteuersatzung

Der Gemeinderat hat einstimmig die Neufassung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2011 beschlossen. Zentrale Änderungspunkte sind die Steuersätze.

So kostet die Haltung eines Hundes künftig 12 € mehr. Der jährliche Steuersatz erhöht sich von 72 € auf 84 €. Jeder weitere Hund wird mit dem doppelten Betrag versteuert. Kampfhunde werden mit 336 € pro Jahr veranlagt.

Außerdem wurden die satzungsrechtlichen Bestimmungen an die geänderten Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes angepasst, sowie einige Neuerungen der Mustersatzung des Gemeindetags berücksichtigt.

Die Hundesteuer wurde zuletzt im Jahre 2002 um rund 6 € erhöht.

Aktuell liegt der Durchschnitt der Steuersätze im Landkreis Reutlingen ebenfalls bei 84 € für den Ersthund.

 

Neckar-Elektrizitätsverband(NEV)

Der Gemeinderat hat mehrheitlich die Zustimmung zur Satzungsänderung des NEV abgelehnt. Außerdem unterstützt das Gremium nicht die vom Verwaltungsrat des Verbands vorgeschlagene Bildung von Netzgesellschaften.

Der Neckar-Elektrizitätsverband ist ein kommunaler Zweckverband; ihm gehören 170 Städte und Gemeinde im Versorgungsgebiet der EnBW und Süwag an.

Die Verbandsversammlung des NEV entscheidet Ende dieses Monats über das grundsätzliche finanzielle Engagement des Verbands beim Betrieb der Stromnetze ab 2013. Zu diesem Zeitpunkt laufen die bestehenden Konzessionsverträge mit Energieversorgungsunternehmen aus. In Riederich ist die Energie Baden Württemberg AG (EnBW) Netzbetreiber.

Der Vorschlag des Verbands ist als zusätzliche Handlungsoption für die Kommunen gedacht, die im nächsten Jahr über den Neuabschluss der Konzessionsverträge zu beraten und entscheiden haben.

 

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.


 

Fortbildung der Baumwarte (KW 47/2010)

Gemeindeeigene Obstbäume gepflegt

Die diesjährige Fortbildung der Fachwarte für Obst und Garten fand am vergangenen Samstag auf Einladung der Grünflächenberatungsstelle des Landkreises in Riederich statt. An der ganztägigen Schnittunterweisung auf den gemeindeeigenen Obstbaumwiesen westlich der Robert-Bosch-Straße nahmen 25 Fachleute teil. Geleitet wurde sie von Axel Rieber und Ulrich Schroefel (Landratsamt). Das Mittagessen im nahegelegenen Schützenhaus spendierte die Gemeinde Riederich.

 


 


Die Teilnehmer des Fortbildungslehrgangs 2010 für Baumwarte. Mit dabei war auch Heinz Bösch aus Riederich.

Mit geübtem Blick und sicherer Hand wird die Säge eingesetzt.

Experten im Gespräch.

Markungsputzete 2010

Mit 55 ehrenamtlichen Helfer/innen nach 3,5 Jahren wieder ein voller Erfolg

Pünktlich um 08.30 Uhr erfolgte im Bauhof die Einteilung der freiwilligen Heferinnen und Helfer in sechs Gruppen. Im Innenbereich entlang den Bächen und Fußwegen wurde deutlich weniger Müll als 2005 und 2007 angetroffen. Trotz Umstieg auf einen dreijährigen Rhythmus kann somit vorsichtig bilanziert werden, dass offensichtlich eine höhere Sensibilisierung für die Sauberhaltung der Natur vorhanden ist. Die Halbierung der gesammelten Müllmenge, insgesamt wurden ca. 4 m³ zusammengetragen (2007 waren es noch 8 m³), kann als erfreulich gewertet werden. Entlang der L 374 und teilweise der B 312 wurde zwar auch etwas weniger Müll wie in den vergangenen Jahren angetroffen, aber leider immer noch deutlich zu viel. Traurige Höhepunkte waren ein Klimagerät aus einem LKW sowie Gartengrill und Feuerlöscher.

Als sinnvoll hatte sich die Umstellung von Frühjahr auf Herbst erwiesen, das Wetter hätte nicht besser sein können. Gleiches hoffen wir für die Schülerinnen und Schüler der Gutenbergschule, für welche zum Redaktionsschluss geplant war am Dienstagnachmittag den Teil der Markung westlich der Robert-Bosch-Straße und südlich der L 374 zu säubern.

Bei den insgesamt 55 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern vom Samstag sowie den Schülerinnen und Schülern der Gutenbergschule bedankt sich die Gemeindeverwaltung recht herzlich für die Teilnahme an der Markungsputzete!


 


Gruppeneinteilung und Ausgabe der Eimer und Müllsäcke auf dem Bauhofgelände.

Die Gemeinde konnte wieder auf die tatkräftige Unterstützung der Jugendfeuerwehr für die Reinigung entlang der B 312 bauen.

Die Mitarbeiter des Bauhofs nehmen den eingesammelten Müll entgegen.


Säuberung entlang der Gemeindeverbindungsstraße nach Grafenberg.

Entlang dem Ettwiesenbach wurde weniger Müll „entsorgt“ als dies die letzten Jahre der Fall war.

Entlang der L 374 wurde leider wieder sehr viel Müll weggeworfen.


Auch der Uferbereich des Brühlwiesenbaches benötigte eine Reinigung.

„Kleine TigeR“ Riederich feiert seinen ersten Geburtstag (KW 43/2010)

„Kleine TigeR“ Riederich feiert seinen ersten Geburtstag

Am 30.10.2009 fand die offizielle Eröffnung statt, schon ein paar Wochen vorher tummelten sich bei den „Kleine(n) TigeR“n im Seniorenhaus Kinder unter 3 Jahren. Nun macht das Pilotprojekt (Kinder)Tagespflege in anderen geeigneten Räumen genannt TigeR, eine Kooperation der Gemeinde Riedereich und des Tagesmütter e.V. Reutlingen, Schule im ganzen Landkreis.

Mutig und innovativ hat die Gemeinde Riederich als erste im Landkreis auf dieses Modell gesetzt. Zwei qualifizierte Tagespflegepersonen, eine verfügt zusätzlich über pädagogische Ausbildung, betreuen in familienähnlichen Strukturen ganztags Kinder unter drei Jahren. Die Betreuungszeiten können flexibel je nach Bedarf der Kinder und Eltern gestaltet werden. Alle neun Plätze bei den „Kleine(n) TigeR“n sind derzeit belegt, bei den Sharing-Plätzen gibt es noch etwas Spielraum. Interessierte Eltern werden gebeten, rechtzeitig Kontakt aufzunehmen und ihren Bedarf anzumelden.

Viel Besuch hatten die „Kleine TigeR“ im Laufe des ersten Jahres, Große und Kleine interessierten sich für diese neue Form der Kindertagespflege. Ein bisschen stolz dürfen daher alle- die Kinder, die Eltern, die Tagesmütter, die Gemeinde, der Tagesmütter e.V. Reutlingen- wohl sein.

Kontaktdaten:

„Kleine TigeR“ im Seniorenhaus, Entenbachstr. 28, Riederich

Frau Geiser/Frau Pastoors Tel: 07123/9938736

Tagesmütter e.V. Reutlingen, Außenstelle Ermstal, Frau Wahler-Ettwein

Tel: 07123/910795, wa.-ettwein@tagesmuetter-rt.de


 

Seniorennachmittag (KW 43/2010)

In der vergangenen Woche fand der allseits beliebte große Seniorennachmittag statt. Er stand unter dem Motto „Munter und bewegt durch alle Jahreszeiten“. Die beiden Kirchengemeinden und die bürgerliche Gemeinde hatten in die herbstlich dekorierte Gutenberghalle eingeladen. Gekommen sind annähernd 200 Seniorinnen und Senioren. Genau 563 Einladungen wurden in diesem Jahr an die über 70-jährigen Einwohner versandt.

Die Kinder des Kindergartens Bismarckstraße eröffneten zusammen mit ihren Erzieherinnen den Nachmittag mit einem musikalischen Ausflug durch alle vier Jahreszeiten. So durften neben Sonne und Schneemann auch bunte Farben nicht fehlen.

Nach der Begrüßung von Bürgermeister Klaus Bender und Pfarrer Fritz Braun sowie der Kaffepause brachte der Männerchor des Sängerbundes unter Leitung von Reiner Hiby den Saal mit fröhlichen Liedern in Stimmung. Das eine oder andere Gesangstalent fand sich auch im Publikum und stimmte fröhlich in die Darbietung ein.

Die Leiterin des Tanzkreises, Renate Leibold, forderte zunächst  die Anwesenden mit rhythmischen Einlagen zum Mitmachen auf. Als schließlich die Tanzgruppe unter dem Motto „Tanz mit, bleib fit“ noch einige Tänze auf der Bühne darbot, sah sich der eine oder die andere selber schon in Gedanken eine flotte Sohle aufs Parkett legen.

Bürgermeister Klaus Bender zeigte anschließend mit einem Lichtbildervortrag „Riederich - ein Ort verändert sich“ anschaulich, was sich in der Gemeinde in den letzten 50 Jahren alles so verändert hat.

Nach einer weiteren Gesangsdarbietung des Männerchors konnten sich die Seniorinnen und Senioren mit einem Essen für den Heimweg stärken.

Ein herzlicher Dank gilt dem Organisationsteam mit Beate Fälchle, Bettina Fink, Gudrun Heide und Hildegard Pfister sowie allen Helferinnen für die Vorbereitung und Durchführung der traditionellen Veranstaltung.


 


Pfarrer Braun begrüßt die Anwesenden

Kinder des Kindergartens Bismarckstraße mit dem Titel "Die Jahresuhr steht niemals still"

.... und mit einem zweiten Vortrag


Der Männerchor des Sängerbunds unter Leitung von Herrn Hiby singt voller Inbrunst

Frau Leibold bringt den Saal in Schwung

Die "Tanzgruppe" unter Leitung von Frau Leibold

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.10.2010 (KW 43/2010)

Vergabe von Bauleistungen für den Hochwasserschutz Ettwiesenbach

Der Gemeinderat hat einstimmig die Fa. Prengel aus Bissingen/Teck mit den Arbeiten zum Hochwasserschutz am Ettwiesenbach zum Angebotspreis von ca. 53.000 € beauftragt. Die Erd- und Landschaftsbauarbeiten wurden beschränkt unter 9 Bietern ausgeschrieben, 7 Angebote sind eingegangen. Die Vergabesumme liegt ca. 13.000 € unterhalb der ursprünglichen Kostenschätzung. Unter Berücksichtigung des Grunderwerbs sowie der Ausgaben für Planung und Gutachten wird mit Gesamtkosten von ca. 115.000 € gerechnet.

Der Ausführungszeitpunkt dieser Maßnahme ist in vollem Umfang wetterabhängig; notwendig sind ein Niedrigwasserstand sowie eine Trockenphase.

 

Feststellung der Jahresrechnung 2009

Der Gemeinderat hat einstimmig die Jahresrechnung 2009 mit Gesamteinnahmen und -Ausgaben in Höhe von ca. 10,55 Mio. € festgestellt. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt ca. 7,8 Mio. € und auf den Vermögenshaushalt ca. 2,7 Mio. €. Es wurde eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von ca. 800.000 € erforderlich, sodass der Stand zum Ende des Jahres 2009 bei ca. 1,5 Mio. € lag. Aufgrund der schlechten Entwicklung der Finanzzahlen im Verwaltungshaushalt (Gewerbesteuer und Anteil der Einkommensteuer) und der damit verbundenen negativen Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt musste beim Rechnungsabschluss der allgemeinen Rücklage ein Betrag von ca. 800.000 € zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes entnommen werden. Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt am Ende des Jahres 2009 ca. 1,6 Mio. €, dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 380 € pro Einwohner. Damit liegt der Schuldenstand leicht über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden mit 364 € pro Einwohner.

 

Feststellung des Jahresergebnisses der Wasserversorgung zum 31.12.2009

Der Gemeinderat hat einstimmig den Jahresabschluss 2009 der Wasserversorgung mit einer Bilanzsumme von ca. 2 Mio. € festgestellt. Auf das Anlagevermögen entfallen ca. 1,93 Mio. € und auf das Umlagevermögen ca. 75.000 €. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung hat zum Jahresende 2009 Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 1,5 Mio. € und einen Jahresverlust von ca. 35.850 € zu  verbuchen. Der Rückgang der Wassermenge im Jahr 2009 betrug 2,2 %. Um einen kostendeckenden Wasserzins zu erheben, hätte dieser im Jahr 2009 um 19 Cent höher liegen müssen. Dem Gemeinderat wurde vorgeschlagen noch das Ergebnis der Wasserversorgung im Jahr 2010 abzuwarten bis eine neue Entscheidung über eine mögliche Anpassung des Wasserzinses getroffen werden soll.

 

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.


 

Bürgerinformationsbroschüre und Ortsplan (KW 43/2010)

Keine Neuauflagen geplant

Die Gemeindeverwaltung informiert darüber, dass aktuell keine Publikationen in Auftrag gegeben sind. Die Bürgerinformationsbroschüre wurde mit Stand September 2010 neu aufgelegt, der Ortsplan im April 2008 neu erstellt.

Es liegen Hinweise vor, dass über Telefon Unbekannte Werbeanzeigen anbieten, welche angeblich in Publikationen der Gemeinde veröffentlicht werden sollen. Unsere Verlagspartner erhalten immer ein Schreiben mit Kopfbogen und Unterschrift der Gemeinde, wenn Veröffentlichungen anstehen.


 

Müslitag an der Gutenbergschule

Im Rahmen der Woche „Gesundes Frühstück“ an der Gutenbergschule, bereiteten die Klasse 9 mit Frau Haas und 11 Mütter und ein Vater am Mittwoch,

13. Oktober ab 8.30 Uhr ein leckeres, frisches und gesundes Müsli in der Küche der Gutenbergschule zu.

Alle  Kinder bringen an diesem Tag eine Schüssel und einen Becher mit ,

um dann in der großen Pause ihr Müsli zu genießen.

Im Herbst kamen, der Jahreszeit entsprechend, Äpfel, Birnen, Trauben und Zwetschgen in den Obstsalat. Anstatt Erdbeermilch gab es am Mittwoch

Bananenmilch, die den Kindern genauso gut schmeckte!!

Besonders die neuen Erstklässler, die sich schon vor dem allgemeinen Ansturm auf die Schüsseln in aller Ruhe bedienen konnten, nahmen das kostenlose Angebot gerne an.

Mit den Worten: „Es ist sehr schön, so viele glückliche Kinder zu sehen!“, bedankte sich Schulleiterin Frau Heisig bei ihrem Förderverein und bei den vielen helfenden Eltern, ohne die ein Müslitag nicht möglich wäre.

 


 

Kindersachenmarkt "Markt Rund ums Kind - Riederich"

Ehrungen für „Markt rund ums Kind“ - Mitarbeiter

 

Am Freitag, den 15. Oktober 2010 fanden die Vorbereitungen für den 36. Markt rund ums Kind statt, welcher am 16. Oktober 2010 stattfand. Für das bisherige Organisationsteam um Birgit Hess war es nach 15 Jahren der letzte Markt, der unter ihrer Regie stattfand. „Zeit für einen Generationswechsel“, fanden Petra Eitelbuß, Elke Weiss, Ulrike Wommer und Birgit Hess schon im letzten Jahr und sorgten für engagierte Nachfolgerinnen.

Der nächste Markt rund ums Kind wird unter der Leitung von Michaela Sulz, Andrea Haug, Olivera Haas, Jutta Bader, Gudrun Zaiser und Heike Brenner genauso zuverlässig und reibungslos verlaufen wie in den vergangenen Jahren.

Durch die perfekte und lückenlose Dokumentation der Verkaufsartikel hat der Riedericher Kinderkleidermarkt in der ganzen Umgebung einen makellosen Ruf und Verkäufer sowie die Helfer kommen oft von weit her.

„Das war viel Arbeit“ , sagte Birgit Hess, „bis die Durchführung des Verkaufs so perfekt organisiert war.“

Da der Wechsel an der Spitze des Organisationsteams nun unmittelbar bevorsteht, nahmen dies Herr Bürgermeister Bender, Schulleiterin Frau Heisig und der Vorstand des Fördervereins Frau Rittelmann und Frau Schneider am Freitagabend zum Anlaß, die Damen offiziell zu verabschieden und zu ehren.

In seiner Rede an diesem Abend lobte Herr Bender das gesamte Team für ihr jahrelanges ehrenamtliches Engagement, mit dem der „Markt rund ums Kind“ seit 2001 über 35.000 Euro erwirtschaftete und dem Förderverein zur Verfügung gestellt hat.

Der Förderverein der Gutenbergschule genießt dadurch eine große finanzielle Unabhängigkeit und kann auch größere Projekte schnell und unbürokratisch unterstützen.

Schulleiterin Frau Heisig zählte nur einige der vielen Projekte auf, die die Einnahme von „Markt rund ums Kind“ möglich gemacht haben und überreichte den vier Damen je ein kleines Fotoalbum mit vielen frohen Kindergesichtern, die sich an der Kletterwand versuchten, Tore in neue Fußballtore schossen und ein leckeres Müsli in der großen Pause verspeisten. Alle vier bekamen ein Gutscheingeschenk vom Förderverein und Blumen überreicht.

Frau Hess nahm diesen Abend auch zum Anlaß, um sich ihrerseits bei den vielen fleißigen Helfern, die sie jahrelang begleitet hatten, zu bedanken. Einige sind wie Birgit Hess schon 15 Jahre treu dabei. Ebenso wurden allen Anwesenden das neue Organisationsteam vorgestellt, das in den kommenden Jahren den Markt leiten wird.

Das Organisationsteam hatte für Frau Hess eine kleine Überraschung besorgt, und jeder, der am Samstag beim Markt war, konnte das neue Outfit bestaunen.

„Der diesjährige Herbstmarkt war der Beste seit Jahren.“, so resümierte Birgit Hess am Samstag am Ende der Veranstaltung.

So bedanken sich die Gutenbergschule und sein Förderverein für die Unterstützung der vergangenen Jahre und freuen sich, dass der „Markt rund ums Kind“ auch in den kommenden Jahren eine feste Institution bleiben wird.

 

Rittelmann, Förderverein


 

Personalien - Hausmeister Horst Hantl -25 Jahre im öffentlichen Dienst (KW 41/2010)

Im Beisein von Rektorin Isabel Heisig überreichte Bürgermeister Klaus Bender die Dankurkunde zum 25 jährigen Dienstjubiläum im öffentlichen Dienst an Hausmeister Horst Hantl. Seit dem 01.10.1985 legt er stets größten Wert auf die pflegliche Nutzung der Schul- und Hallenräume. Für seinen Arbeitseinsatz rund um die Schule und die Hallen sowie den hohen zeitlichen Einsatz bei der Tätigkeit eines Hausmeisters bedankt sich die Gemeinde recht herzlich bei Herrn Hantl.


 

Großer Existenzgründungsberatungstag im Ermstal (KW 41/2010)

Die Städte Metzingen und Bad Urach sowie die Gemeinden Dettingen, Grafenberg und Riederich haben für Interessierte einen Existenzgründungsberatungstag am 16. November in Metzingen gemeinsam organisiert.

Als Referentinnen für den Fachvortrag zum Thema „Orientieren, planen, starten – die verschiedenen Phasen der Gründung“ konnten Frau Ulrike Droll und Frau Petra Breitling von der Firma EXZET gewonnen werden. Im Anschluss daran sind individuelle Einzelberatungen mit den Wirtschaftsförderern der Städte und Gemeinden und den Beratern der Firma EXZET möglich. Hierzu ist jedoch vorab eine Anmeldung bis zum 01. November nötig. Anschließend gibt es für Interessierte noch einen offenen Stammtisch im Marzipan Atelier Metzingen.

Folgender Ablauf ist geplant:

13.30 Uhr      Fachvortrag im Rathaus Metzingen (großer Sitzungssaal)

15-18 Uhr      Individuelle Einzelberatungen

18.30 Uhr      Offener Stammtisch

 

Anmeldungen sind unter

Telefon: 0 71 23 / 92 53 75

Telefax: 0 71 23 / 9 25 43 77

E-Mail. d.woerner@metzingen.de

oder schriftlich mit dem Anmeldeformular des neu aufgelegten Flyers möglich. Die Flyer für den Existenzgründungsberatungstag gibt es in den Bürgerbüros der Rathäuser. 


 

Kindergarten Raise unterwegs (KW 40/2010)

Ein Leiterwagen, voll beladen mit leeren Behältern und Säcken, gefüllt von Äpfeln, zogen die Vorschulkinder am Mittwoch zum Haus von Herrn Ott. "Was wird uns dort wohl erwarten?" erzählten sich die Kinder aufgeregt. Apfelsaft soll hergestellt werden, klärte Herr Ott die Kinder auf. Mit großem Eifer wurden die Äpfel gewaschen, klein gehäckselt und gepresst. Zum Abschluss konnte sich jedes Kind seine Flasche mit frisch gepresstem und nach Aussage der Kinder super leckerem Süßmost füllen und mit nach Hause nehmen.

Ein Danke an Herrn Ott für sein Engagement

Die Erzieher/innen

 


 

Seniorennachmittag 2010 (KW 40/2010)

In jedem Jahr organisieren die beiden Kirchen und die Gemeinde Riederich mit Unterstützung von ehrenamtlichen Helfern für alle über 70-jährigen Einwohner einen Seniorennachmittag.

Zu diesem gemütlichen Nachmittag am

Dienstag, 19. Oktober 2010 um 14.30 Uhr in der Gutenberghalle

laden wir ganz herzlich ein.

Ein unterhaltsames und abwechslungsreiches Programm wird über den Nachmittag hinweg bei Kaffee und Gebäck begleiten.

Mit einem gemeinsamen Vesper lassen wir den Nachmittag entspannt ausklingen

 

Einladung


 

Halbseitige Gehwegsperrung Ermsbrücke, (Mittelstädter Straße und Stuttgarter Straße) (KW 39/2010)

In dem Zeitraum vom 04. bis 29. Oktober 2010 werden Beschichtungsarbeiten auf den Brückenkappen an der Ermsbrücke durchgeführt. Je Seite werden voraussichtlich 4 Tage benötigt. An diesen Tagen sind die betroffenen Gehwegstrecken halbseitig gesperrt. Wir bitten um Verständnis und Beachtung.  

 


 

Verkehrsrechtliche Anordnung Entenbachstraße 20 vom 27.09. bis 01.10.2010 Halbseitige Sperrung (KW 39/2010)

siehe Anordnung


 

Vollsperrung Brunnenstraße Höhe Gebäude 6 (KW 39/2010)

In dem Zeitraum vom 04. bis 08. Oktober 2010 ist die Brunnenstraße auf Höhe Gebäude 6 voll gesperrt. Der Gehweg wird halbseitig von einer Sperrung in dem Zeitraum vom 11. bis 15. Oktober 2010 betroffen sein. (Grund: Kanalarbeiten, Hausanschlussarbeiten sowie Hochbauarbeiten)


 

Neue Bürgerinformationsbroschüre verfügbar - Pressemitteilung (KW 39/2010)

Aktuelle und präzise Informationen sind in unserer schnelllebigen Zeit unverzichtbar. Die Gemeinde trägt diesem Umstand unter anderem durch die Herausgabe einer Neuauflage der offiziellen Bürgerinformationsbroschüre Rechnung. Die Neuauflage ist im Bürgerbüro für jeden kostenlos verfügbar.

Zudem erhalten Neubürger/innen die Broschüre bei der Anmeldung.

Die Leser erhalten Antworten auf viele Fragen und das nicht nur über die Gemeinde, sondern auch zu Themen wie Geschichte, Kultur, Freizeit, Sport, Soziales und Vereinsleben insbesondere aber auch zu allen öffentlichen Einrichtungen und zu dem regionalen Gesundheitswesen.

Wir bedanken uns bei allen Inserenten, die mit ihrer Anzeigenschaltung die Herausgabe der Broschüre unterstützt haben. Die Gemeinde war bemüht, den Auftrag für die Neuauflage an eine Firma zu vergeben, die zum einen Gewähr für eine gute Arbeit bietet und zum anderen mit einer moderaten Preisgestaltung für die Anzeigen besticht. Mit der Erstellung der Bürgerinformationsbroschüre wurde die Firma Verlag & Marketing aus Heilbronn beauftragt.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Ihr Ansprechpartner:

Torben Dorn

Zimmer:

OG 08

Durchwahl:

07123 / 9359 - 10

Fax:

07123 / 9359 - 11

Email:

torbendorn@riederich.de

Unser Zeichen:

021.04

Datum:

30.09.2010


 

EnBW-Kilometergeld für Vereinsjugendarbeit (KW 39/2010)

Gemeinderäte erradeln 308 Euro bei der Tour de Ländle

Wie bereits in den vergangenen Jahren hat das EnBW-Regionalzentrum Alb-Neckar mit Sitz in Kirchheim/Teck auch bei der diesjährigen Tour de Ländle die Kommunen in der Region aufgerufen, mit einer eigenen Mannschaft Kilometergeld einzufahren. Insgesamt 48 Städte und Gemeinden sind im August 2010 dem Aufruf gefolgt. Rolf Klass, Kommunalberater des EnBW-Regionalzentrums Alb-Neckar, überreichte in der vergangenen Woche den symbolischen Scheck in Höhe von insgesamt 308 Euro. Das von den Gemeinderäten Petra Bäuerle, Dietmar Hacker und Ulrich Sensbach sowie Bürgermeister Klaus Bender erradelte Geld wird der Förderung der Jugendarbeit in Vereinen und örtlichen Organisationen zu Gute kommen. Im nächsten Jahr wird eine zahlenmäßig größere Beteiligung des Gemeinderatsgremium angestrebt.

„Als ein traditionell in Baden-Württemberg verwurzeltes Unternehmen stehen wir natürlich zu unserer sozialen Verantwortung. Dazu gehört auch die Tour de Ländle“, erklärt Rolf Klass. „Mit der Kilometergeldaktion bietet sich zudem die Möglichkeit, soziale Einrichtungen vor Ort zu unterstützen.“

Die 178 teilnehmenden Radler aus den Gremien mussten sich mit ihrer Muskelkraft jeden Euro hart erarbeiten. Begeistert haben sich alle in den Dienst der guten Sache gestellt. Dabei wurde ihnen einiges abverlangt, denn die dritte Etappe erwies sich als eine schweißtreibende und auch recht nasse Angelegenheit.

Nachdem alle Teilnehmer mit dem frühmorgendlichen Bustransfer in Bad Liebenzell und damit 321 Meter über NN angekommen waren, ging es rund 77 Kilometer über Zavelstein, Altensteig und Seewald-Erzgrube nach Baiersbronn. Dabei mussten im strömenden Regen einige Höhenmeter überwunden werden. Doch die Teilnehmer trotzten dem Wetter mit viel Energie. Die dritte Etappe war dank der guten Streckenverpflegung mit all ihren Erfrischungsmöglichkeiten am Ende gut zu meistern. Insgesamt wurden im Betreuungsgebiet des Regionalzentrums Alb-Neckar rund 13.700 Euro (pro Kilometer ein Euro) für gute Zwecke erradelt.

 


 

Energieberatung (KW 39/2010)

Seit zwei Jahren besteht die Klimaschutz-Agentur Reutlingen. Sie wurde vom Landkreis sowie den Städten und Gemeinden mit Unterstützung von Verbänden und Unternehmen gegründet.

Eine der Zielsetzungen ist die breitangelegte Beratung von Kommunen und Privathaushalten bei der Energieeinsparung und beim Klimaschutz. Zwischenzeitlich haben kreisweit über 1000 Beratungen durch unabhängige Architekten und Ingenieure stattgefunden. Dadurch wurden Aufträge an Unternehmen und regionale Handwerksbetriebe in Höhe von rd. 5 Mio. Euro bewirkt.  Auch aus Riederich haben 30 Hausbesitzer ein erstes kostenfreies Beratungsgespräch zur Verbesserung der Energieeffizienz an Gebäuden in Anspruch genommen. Finanziert werde diese Beratungen von der Verbraucherzentrale Berlin und den Kommunen.

Die Tätigkeit der Klimaschutz-Agentur wird zwischenzeitlich auch über die Landkreisgrenzen hinweg als sehr erfolgreich bezeichnet. Informations-  und Öffentlichkeitsarbeit werden großgeschrieben. Deshalb sind auch Projekte an zahlreichen Schulen geplant. Die Gutenbergschule Riederich zählt zu den ersten Bildungseinrichtungen, die davon profitieren werden. Demnächst werden in drei Grundschulklassen Beratungen zum Thema „Stand-by-Verbrauch von Elektrogeräten“ stattfinden.


 

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22.09.2010 (KW 39/2010)

Hochwasserschutz am Ettwiesenbach

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen in den nächsten Wochen die Bauleistungen für den Hochwasserschutz am Ettwiesenbach beschränkt auszuschreiben und das geplante Hochwasserschutzprojekt im Herbst/Winter 2010 umzusetzen. Bei der Bahnunterführung an der Kleinbettlinger Straße soll eine Retentionsfläche geschaffen werden, um bei Starkregenereignissen bis zu 5000 m³ Niederschlagswasser zurückzuhalten und damit ein Hochwasser im Ort zu vermeiden. Die umfangreichen planerischen und sonstigen vorbereitenden Maßnahmen sind weitestgehend abgeschlossen. Im Haushaltsplan 2010 steht eine 1. Rate in Höhe von 40.000 € zur Verfügung. Die Restfinanzierung muss 2011 erfolgen. Die Gesamtkosten liegen bei ca. 110.000 €.

 

Einrichtung eines „Bildungshauses für Drei- bis Zehnjährige“

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen sich für das o.g. Modellprojekt zu bewerben. Die demographischen Prognosen für die Zukunft sind eindeutig - es wird weniger Geburten geben. Dies hat auch Auswirkungen auf die Gutenbergschule. Die Teilnahme am Modellprojekt des Landes Baden-Württemberg (Bildungshaus für Drei- bis Zehnjährige) soll künftig zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen Schule und Kindergärten führen. Kindergartenkinder sollen künftig schon viel früher die Gelegenheit bekommen den Schulalltag kennenzulernen. Geplant sind so genannte "Tandems" zwischen Lehrerinnen und Erzieherinnen, die die Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Kindergärten in wöchentlichen Teamsitzungen vorbereiten. Neben gemeinsamen Unterricht soll es auch gemeinsame Projekte in Fächern wie Sport, Kunst und Naturwissenschaften geben. Sollte die Bewerbung für das Modellprojekt erfolgreich sein, kann die Gutenbergschule mit mehr Lehrerstunden rechnen. Zu Beginn des Projekts sollen – vorausgesetzt die Bewerbung wird berücksichtigt - zunächst die Vorschulkinder schwerpunktmäßig einbezogen werden. In weiteren Schritten würde dann das Angebot des Bildungshauses auch für die Kindergartenkinder im zweiten und ersten Jahr erweitert werden.

 

Abwassergebühr (Einführung der neuen Bemessungsgrundlage)

Die Verwaltung hat den Gemeinderat darüber unterrichtet, dass nach der neuesten Rechtsprechung die Berechnung der Abwassergebühr auf einen neuen Gebührenmaßstab umzustellen ist. Hierbei wird  wie bisher auch  die Schmutzwassergebühr für häusliches Abwasser nach dem Frischwassermaßstab bemessen. Daneben wird  zukünftig eine Niederschlagswassergebühr für die auf dem Grundstück versiegelte Fläche erhoben. Die sehr aufwändige Umstellung der Bemessungsgrundlage wird Kosten in Höhe von 20.000 € - 30.000 € verursachen.

Die Verwaltung weist aber darauf hin, dass das nun geforderte Berechnungsmodell zwar zu einer größeren Gebührengerechtigkeit beiträgt, jedoch keine Gebührenerhöhung insgesamt bedeutet. Allerdings werden sich bei Grundstücken mit einem hohen Versiegelungsgrad Veränderungen ergeben.

Für die Ermittlung der auf den Grundstücken vorhandenen versiegelten Flächen hat der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, eine Luftbildauswertung durchzuführen.

Die Verwaltung rechnet damit, dass die Auswertungsarbeiten, Gebührenkalkulation und Satzungsneufassung bis Ende des Jahres 2011 abgeschlossen werden können.

 

Bebauungsplan „Baldauf-Areal – Teilbereich 1“

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen im Baufeld 3 des Bebauungsplans Baldauf Areal anstatt einer „offenen Bauweise“ (Gebäudelänge bis maximal 50 Meter zulässig) eine „abweichende Bauweise“ festzusetzen. Um das geplante Seniorenwohn- und Pflegeheim realisieren zu können war diese Änderung nötig geworden.

 

Öffentlicher Busverkehr – Einrichtung einer weiteren Bushaltestelle auf der Metzinger Straße

Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen eine weitere Bushaltestelle auf der Metzinger Straße auf Höhe Gebäude 20 einzurichten, die den Namen „Riederich Mitte“ erhalten soll. In diesem Zusammenhang erhält die Haltestelle vor dem Rathaus in der Mittelstädter Straße die Bezeichnung „Haltestelle Rathaus“. Die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle soll zu einer Verbesserung der Erreichbarkeit des Angebots im öffentlichen Personennahverkehr beitragen.  Die Verwaltung wurde beauftragt die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung beim Landratsamt Reutlingen zu beantragen. Für die Einrichtung entstehen Kosten in Höhe von ca. 1.700 €. Die neue Haltestelle kann frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2010 angefahren werden.


 

Stromkonzessionsvertrag (KW 33/2010)

Gemeinden wollen sich am Stromnetz der EnBW ab 2013 beteiligen

In vielen Gemeinden sind derzeit Diskussionen über eine künftige Beteiligung am Stromverteilnetz der Energieversorgung Baden Württemberg AG (EnBW) im Gange. Denn zum 31.12.2012 enden die mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossenen Konzessionsverträge der Neckarwerke AG (heute EnBW) mit insgesamt 67 Städten und Gemeinden im Großraum Stuttgart. Diese Kommunen, darunter auch die Gemeinde Riederich, sind seit 1973 Mitglied im Neckar-Elektrizitätsverband (NEV), einem kommunalen Zweckverband, der die energiewirtschaftlichen Interessen seiner Mitgliedsgemeinden gegenüber den Energieversorgern vertritt. Erst kürzlich fand eine Informationsveranstaltung für die Mitglieder von zehn Gemeinderatsgremien in der Gutenberghalle statt.

Diskussionsgrundlage ist das Angebot des NEV, dass sich Verband und seine Mitgliedsgemeinden ab 2013 am örtlichen und im Eigentum der EnBW befindlichen Stromverteilnetz (Nieder- und Mittelspannung) wirtschaftlich beteiligen können. Das ausgearbeitete Beteiligungsmodell sieht die Gründung einer neuen Netzgesellschaft (Neckar-Netze GmbH & Co. KG) vor, an der der Verband und die Kommunen gemeinsam mit 51 % über die Mehrheit verfügen und EnBW Anteile von 49% halten sollen. Das Unternehmen würde mit seinem Personal und der technischen Kompetenz  den Netzbetrieb weiterhin zuverlässig sicherstellen.  Über alle wichtigen Fragen, insbesondere über den Wert des Netzes in den 67 Kommunen, besteht mit EnBW grundsätzliches Einvernehmen. Die kommunale Seite müsste sich an dieser Netzgesellschaft mit einem Eigenkapitalanteil von ca. 100 Mio. Euro beteiligen. Auf Riederich entfiele somit ein Investitionsbetrag von rd. 230.000 Euro. Die exakten Beträge werden erst zum Stichtag 01.01.2013 gutachterlich ermittelt und festgelegt.

EnBW garantiert den kommunalen Gesellschaftern eine Bruttorendite von jährlich 8 % auf das eingesetzte Kapital. Dieses Verhandlungsergebnis macht das NEV-Modell für alle Städte und Gemeinden sowohl energiepolitisch als auch wirtschaftlich attraktiv. Für Riederich könnte sich die Garantierendite, ohne dass besondere Risiken eingegangen werden, mit einem Nettojahresertrag in Höhe von bis zu 6.000 Euro auswirken.

Alternativ haben die Gemeinden die Möglichkeit, erneut einen Konzessionsvertrag mit der EnBW abzuschließen. In diesem Falle würde sich gegenüber dem derzeitigen Status nichts Grundsätzliches ändern.

Die Konzessionsverträge, die ab 2013 von den Gemeinden mit dem jeweiligen Netzbetreiber wieder für 20 Jahre vereinbart werden sollen, regeln das Nutzungsrecht von öffentlichen Straßen und Wegen zur Leitungsverlegung und zur Versorgung von Energie. Die Gemeinden erhalten dafür eine Konzessionsabgabe. Die Höhe ist abhängig von der örtlichen Stromliefermenge, die Obergrenze ist gesetzlich geregelt. Die Gemeinde Riederich vereinnahmt jährlich ca. 95.000 Euro. Bei der Umsetzung des NEV-Modells wird die neue Netzgesellschaft ab 2013 Konzessionsnehmer. An der Höhe der Abgabe ändert sich nichts.

Aus diesen Zahlen wird deutlich, dass Haupteinnahme der Kommunen im Energiebereich die Konzessionsabgabe bleibt. Die Möglichkeit, am Netzbetrieb wirtschaftlich zu partizipieren, ist zwar sinnvoll und auch energiepolitisch interessant, darf jedoch fiskalisch nicht überbewertet werden. Der NEV wird seine Beteiligung an der Netzgesellschaft noch in diesem Jahr beschließen, die Städte und Gemeinden können über ihren Beitritt bis 2012 entscheiden.

Auf die Erzeugung und den Vertrieb von Energie kann jedoch über die Netzbeteiligung von kommunaler Seite kein direkter Einfluss genommen werden. Seit der Liberalisierung des Strommarktes vor einigen Jahren müssen Stromerzeugung, Netzbetrieb und Vertrieb als voneinander völlig unabhängige Geschäftsbereiche eines Energieversorgungsunternehmens geführt werden.

Der Kunde kann Strom, unabhängig vom Netzbetreiber, von jedem Anbieter beziehen. Der Netzbetreiber erhebt für die Durchleitung von Elektrizität von anderen Anbietern sogenannte  Netznutzungsentgelte.

Regenerative Energie können seit längerem auch Kommunen, Betriebe und Privatpersonen zum Eigenverbrauch erzeugen oder ins Netz einspeisen.

 


 

Störche in Riederich (KW 32/2010)

Seltene Gäste im Ermstal: Ein Storchenpaar am Feuchtbiotop an der Alten Mittelstädter Straße. Weißstörche befinden sich bereits wieder auf ihrer langen Reise zu den Überwinterungsquartieren in Afrika. Die beiden Vögel wurden bei ihrem kurzen Zwischenaufenthalt Anfang dieser Woche von Uwe Kuhn gesehen und fotografiert.

 


 

Baugebiet „Baldauf-Areal“ (KW 32/2010)

Seit 2007 ist das frühere gewerblich genutzte Quartier an der Stuttgarter Straße für Wohn- und Mischnutzung erschlossen. Bisher wurden lediglich 4 Wohngebäude errichtet. Doch jetzt zeichnen sich weitere bauliche Aktivitäten ab: Ein Nürtinger Investor hat den Bauantrag für eine Seniorenwohnheim mit 39 Einzelzimmer und fünf betreuten Wohnungen eingereicht. Baubeginn ist Frühjahr 2011. Außerdem wird von einem Bauträgerunternehmen ein Sechsfamilienhaus geplant. Des  Weiteren kann die Gemeinde in Kürze drei Grundstücke für Einfamiliengebäude an private Interessenten veräußern.


 

Spende für Jugendarbeit (KW 32/2010)

Mandatsträger radeln bei Tour de Ländle

An der 75 km langen 3. Etappe der diesjährigen Tour de Ländle von Bad Liebenzell bis Baiersbronn beteiligten sich auch die Gemeinderäte Petra Bäuerle, Dietmar Hacker und Uli Sensbach sowie Bürgermeister Klaus Bender. Sponsor EnBW unterstützte an diesem Tag die Aktion mit einem sogenannten Kilometergeld. Pro gefahrenen Kilometer stellt das Energieversorgungsunternehmen einen Euro für gemeinnützige Zwecke in den Kommunen zur Verfügung. In Riederich wird der „eingefahrene“ Betrag von 300 Euro für die Förderung der Vereinsjugendarbeit verwendet.

 


 

Vollsperrung Entenbachstraße Höhe Gebäude Nummer 20 (KW 30/2010)

Wegen der Erstellung eines Einfamilienhauses (Entenbachstraße 20)  ist die Entenbachstraße von Donnerstag 19. August ab 05:00 Uhr bis Freitag 20. August ca. 22:00 Uhr nach der Einmündung Grüne Mitte (diese kann noch befahren werden) bis auf Höhe Gebäude Nummer 22 bzw. 23 voll gesperrt. Wir bitten entsprechend um Beachtung.


 

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.07.2010 (KW 30/2010)

Bebauungsplan Baldauf-Areal (Teilbereich 1) – Satzungsbeschluss

Einstimmig hat der Gemeinderat den Teilbereich 1 des Bebauungsplans

„Baldauf-Areal“ als Satzung beschlossen. Nach der Entwurfsfeststellung im Gemeinderat am 09.06.2010 wurden während der sich anschließenden Auslegungsfrist keine Anregungen der Öffentlichkeit mehr eingebracht.

Auf die entsprechende öffentliche Bekanntmachung bezüglich des Inkrafttretens, welche auf der Homepage veröffentlicht ist, wird verwiesen.

 

Finanzzwischenbericht 2010

Kämmerer Tobias Pokrop informierte das Gremium über den Stand des Haushaltsvollzugs.

Als positives Signal konnte festgestellt werden, dass das bis Jahresende zu erwartende Gewerbesteueraufkommen mit 700.000 € derzeit rund 300.000 € über dem Planansatz liegt. Geringfügige Einnahmeverbesserungen sind auch aus dem Kommunalen Finanzausgleich zu erwarten. Das im Haushaltsplan 2010 prognostizierte Defizit im Verwaltungshaushalt mit 1,085 Mio. € könnte damit auf rund 680.000 € begrenzt werden.

Im Vermögenshaushalt stellt sich die Haushaltsentwicklung ebenfalls verbessert dar. Mit den bereits realisierten Grundstückserlösen und der positiven Aussicht,  in Kürze weitere Bauplätze verkaufen zu können, lässt sich das prognostizierte Defizit im Vermögenshaushalt voraussichtlich vermeiden. Damit würden eine Rücklagenentnahme mit 587.000 € und eine zusätzliche Kreditaufnahme von 500.000 € entbehrlich. Stattdessen könnte gar ein Betrag mit knapp 500.000 € in die allgemeine Rücklage eingestellt werden.

Trotz der wachsenden Zuversicht, dass sich der Vollzug des Haushaltsplans 2010 positiver gestaltet, als ursprünglich angenommen, muss festgestellt werden, dass der Haushaltsausgleich im Vermögenshaushalt auf einmalige Effekte in Form von Vermögensveräußerungen zurückzuführen ist.

Die strukturellen Probleme im Verwaltungshaushalt sind bei weitem nicht gelöst, der Haushaltsausgleich in Frage gestellt. Ein Gewerbesteueraufkommen in Höhe von rund 700.000 €, das nur rund einem Drittel der Gewerbesteuereinnahmen vorangegangener Jahre entspricht, reicht nicht aus, die Ausgaben der kommunalen Infrastruktur in Riederich zu decken.

An dieser Stelle verbleibt die Hoffnung, dass die wirtschaftliche Gesamtsituation sich weiter stabilisiert und damit auch die Steuereinnahmen wieder sprudeln. Ansonsten kann nur durch spürbare Eingriffe in die kommunale Infrastruktur der Ausgabebedarf an die Einnahmesituation angepasst werden.    

 

Günter Gusenbauer 30 Jahre Gemeinderat

Feierlicher Abschluss der öffentlichen Sitzung: Bürgermeister Klaus Bender übergab die vom Gemeindetag Baden-Württemberg verliehene goldene Ehrennadel an Gemeinderat Günter Gusenbauer.

Seit 30 Jahren ist Herr Gusenbauer Mitglied des Gemeinderats. Er wurde im Juni 1980 erstmals gewählt, danach sechs Mal in Folge, mehrfach sogar mit der höchsten Stimmenzahl, in diesem Ehrenamt bestätigt. Dies zeige, welche hohe Wertschätzung er in der Bevölkerung genieße, so Bürgermeister Bender in seiner Laudatio. Gemeinderat Gusenbauer habe in den zurückliegenden drei Jahrzehnten Kommunalpolitik aktiv mit gestaltet und Verantwortung für das Gemeinwohl übernommen. Er ist damit der am längsten amtierende Mandatsträger in der Geschichte Riederichs, zudem noch im elften Jahr 1. stellvertretender Bürgermeister.

Verbunden mit einem herzlichen Dank für das große Engagement überreichte der Vorsitzende die goldene Ehrennadel samt Urkunde und einem kleinen Präsent der Gemeinde.

Günter Gusenbauer bedankte sich für diese Auszeichnung und ließ in einer kurzen Rede die vergangenen 30 Jahre Gemeinderatsarbeit Revue passieren.    

 


 

Personalwechsel im Kindergarten Bismarckstraße (KW 30/2010)

Erzieherin Simone Bühler verabschiedet

Seit Mai 2009 ist Simone Bühler als Erzieherin im Kindergarten Bismarckstraße tätig. Zum neuen Kindergartenjahr wird sie eine unbefristete Stelle an der integrativen und heilpädagogischen Kindertagesstätte in Bonn (Nordrhein-Westfalen) antreten. Für sie geht damit ihr Wunsch in Erfüllung, mit ihrem Lebenspartner eine gemeinsame Wohnung beziehen zu können. Vergangene Woche wurde Simone Bühler im Kreis der Kolleginnen verabschiedet. Hauptamtsleiter Torben Dorn bedankte sich im Namen der Gemeinde für die geleistete Arbeit und die sehr gute Zusammenarbeit.

Alles Gute!

 


 

Wasserrohrbrüche (KW 29/2010)

Schnelle Hinweise helfen bei der Leckfindung Schäden am Wasserleitungsnetz sind meist mit Wasserverlusten verbunden. Die schnelle Behebung ist wichtig und liegt im Interesse aller Wasserverbraucher. Denn die Kosten eines Rohrbruches wird auf die Gemeinschaft umgelegt. Aufgrund der ständigen Datenverbindung zur Leitstelle der Bodenseewasserversorgung (BWV) kann dort sofort ein unüblicher höherer Wasserverbrauch als Hinweis auf eine Leckstelle erkannt werden. Schwieriger ist jedoch die Ortung der Schadensstelle. Deshalb sind wir auf die Mithilfe der Bürgerschaft angewiesen. In manchen Fällen konnte schon ein entsprechender Hinweis zum schnelleren Auffinden des Leitungsdefekts beitragen. So auch am vergangenen Samstag: Dank eines aufmerksamen Mitbürgers gelang es, den oberirdischen Wasseraustritt aus einer Leitung nahe des Hochbehälters "Holzäcker" frühzeitig zu stoppen. Dennoch sind in nur vier Stunden über 200.000 Liter Wasser in der Flur versickert.  

Meldeprämie bei Leitungsschäden In diesem Zusammenhang weist die Gemeindeverwaltung darauf, dass jede Mitteilung, die zur schnelleren Feststellung eines Rohrbruches beiträgt, mit einer Prämie von 50 Euro belohnt wird. Werden also ungewöhnliche Geräusche im Straßenbereiche wahrgenommen oder unübliche Wasseraustritte entdeckt, ist eine umgehende Benachrichtigung der Gemeindeverwaltung oder des Bauhofes erforderlich. Ist dort niemand erreichbar, kann zu jeder Tages- oder Nachtzeit die Leitstelle der BWV in Stuttgart unter Telefon 0711-973-2000 benachrichtigt werden. Diese Notrufnummer gilt für alle Störfälle und ist rund um die Uhr anwählbar.


 

Rathaus am Mittwoch 04.08.2010 geschlossen

Wegen der Neuinstallation der EDV-Anlage im Rathaus, ist am Mittwoch, 04.08.2010 das Rathaus geschlossen. Auch am Donnerstag ist der Dienstbetrieb nur eingeschränkt möglich. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis.


 

Bürgerfest

Dank an Helfer und Mitwirkende  

Hochsommerliche Hitze zum Beginn, Gewitter in der Nacht, Regenschauer und Schwüle am Sonntagnachmittag und zwischendurch auch herrliches Festwetter - das vergangene Wochenende war geprägt von durchaus wechselhaften äußeren Einflüssen. Dennoch überwogen die guten Eindrücke, Veranstalter und Besucher duften mit den unbeeinflussbaren Gegebenheiten recht zufrieden sein. Mit einem farbenfrohen und fantasievollen Umzug eröffneten Schüler und Kindergartenkinder in Begleitung der Musikvereine Grafenberg und Riederich bereits zum dritten Mal das Bürgerfest. Einen fröhlicheren Festbeginn hätte es gar nicht geben können; der Raiseplatz war als Ziel der Umzugsstrecke schlagartig belebt. Und gegen 16.00 Uhr auch wieder wie leergefegt. Der erwarteten Spannung im Viertelfinalspiel konnte sich letztlich kaum jemand entziehen.  

Das Bürgerfest ist als Gemeinschaftsveranstaltung der Vereine, der Kirchengemeinden und der Feuerwehr einmal mehr gelungen. Dieses Fest ist auch ein Beispiel guter Zusammenarbeit, ein schönes Angebot an die Bürgerschaft, mitten im Ort die Begegnung, das Gespräch zu suchen und einige Stunden unbeschwertes Feiern zu genießen. Der Beitrag der Gutenbergschule und der Kindergärten wird in diesem Zusammenhang als Zeichen der aktiven Verbundenheit mit dem gesellschaftlichen Leben in unserer Gemeinde verstanden. Schließlich ist es ja auch ein Fest für Jung und Alt.  

Ohne eine Vielzahl von ehrenamtlichen Helfern wäre die Ausrichtung eines solchen Straßenfestes nicht möglich. Der Vorbereitungsaufwand und auch die Arbeit danach sind enorm; dies vollständig zu erkennen ist eigentlich nur denen möglich, die schon einmal bei der Organisation und Ausrichtung mitgewirkt haben. Deshalb gilt mein Dank in erster Linie dem großen Helferteam. Viele Vereinsmitglieder waren bereits beim schweißtreibenden Aufbau der Stände und der Bühne kraftvoll im Einsatz. Ein herzliches Dankeschön an die Kinder, Lehrer/innen und Erzieher/innen, die Musiker/innen aus Grafenberg und Riederich, die Mitarbeiter des DRK, Bauhofs, der Verwaltung und der Polizei sowie den Sponsoren für deren Unterstützung. Nicht unerwähnt bleiben soll auch das Verständnis der Anlieger; die mit den unvermeidbaren Beeinträchtigungen an diesem Wochenende leben mussten.    

Klaus Bender

Bürgermeister


 

14. Bürgerfest

Kinderumzug mit erweiterter Umzugsstrecke bildete Auftakt

Um einen „Begegnungsverkehr“ beim Umzug der Kindergarten- und Schulkinder zu ermöglichen wurde der Streckenverlauf erweitert. Dank tatkräftiger Unterstützung durch die Freiwillige Feuerwehr sowie zwei Streifenwagenbesatzungen des Polizeireviers Metzingen konnte der Umzug problemlos mehrere Straßen passieren. „Fische fliegen in der Luft“, „Wir sind Windspiele“ und auch der das Wetter perfekt beschreibende Spruch „Hier sind wir, die Klasse 4 – wir fahren mit dem Rad bei 35 Grad“ markierten den einfallsreichen und bunten Umzug. Die Hauptschüler unterstützten wieder die „Clowns im Dienst“ (Kinderberg International e.V.), welche  wöchentlich Besuche bei den Kinderkliniken in Tübingen und Reutlingen sowie Schwäbisch Gmünd durchführen.   

Dank der hervorragenden Vorarbeit und dem reibungslosen Aufbau durch die Vereine und den Bauhof sowie dem Verständnis der betroffenen Anwohner, konnte auch die Vorverlegung des Umzuges um eine Stunde gemeistert werden. Angesichts der großen Begeisterung für die Fußballweltmeisterschaft, insbesondere bei Beteiligung des DFB-Teams in der Endrunde, stellte sich die Vorverlegung als die richtige Entscheidung heraus. Viele Zuschauer säumten am Samstagnachmittag die Gehwege entlang der erweiterten Umzugsstrecke.

Leider war wieder der Sonntagnachmittag mit Regenschauern durchsetzt. Das Rahmenprogramm konnte jedoch durchgeführt werden, auch dank zahlreicher Besucher, die sich nicht vom Wetter vertreiben ließen.   

Wir bedanken uns bei den vielen Helferinnen und Helfern, den Akteuren sowie bei den Sponsoren des Rahmenprogramms für ihre Mitwirkung und die Unterstützung. Die Anwohner des Raiseplatzes und der Festumzugsstrecke zeigten wieder großes Verständnis. Auch hierfür bedanken sich das Organisationsteam Bürgerfest und die Gemeindeverwaltung recht herzlich.

Hier einige Impressionen vom vergangenen Festwochenende:

 


 

Mit sechs Kindergartengruppen, acht Grundschulklassen und vier Hauptschulklassen war viel geboten.


Mit sechs Kindergartengruppen, acht Grundschulklassen und vier Hauptschulklassen war viel geboten.


Die Grafenberger Blasmusik unterstütze den Festumzug. Ein herzliches Dankeschön an den Musikverein Grafenberg.

Die Zuschauer/innen des Umzugs strömen auf den Raiseplatz.

Bürgermeister Klaus Bender erklärt das 14. Riedericher Bürgerfest für eröffnet.


Gemeinsamer Auftritt der Musikvereine Grafenberg und Riederich als musikalischen Festauftakt.

Der Festplatz bei herrlichem Festwetter gefüllt - Das Riedericher Bürgerfest

Vorführung Projektchor Sängerbund und Gutenbergschule


Ponyreiten – Seit Jahren bei den jungen Besuchern beliebter Bestandteil des Rahmenprogramms

Kistenstapeln – Herausforderung für die Jugendlichen

Karate Vorführung vom TSV.


Lustige Unterhaltung am Sonntag mit dem Clown Klikusch dank Unterstützung durch die Volksbank Metzingen e.G.

Grenzabstände bei Bäumen, Sträuchern und Gehölzen (KW 09/2010)

Immer wieder wird bei uns angefragt, welche Grenzabstände mit Bäumen, Sträuchern und Gehölzen einzuhalten sind. Daher wollen wir nachstehend auf die Abstandsbestimmungen des Nachbarrechtsgesetzes hinweisen.

1. Bei Beerenobststräuchern und -stämmen, Rosen, Ziersträuchern und sonstigen artgemäß kleinen Gehölzen sowie mit Rebstöcken außerhalb von Weinbergen beträgt der Abstand 0,50 m. Die Gehölze dürfen die Höhe von 1,80 m nicht überschreiten, sonst muss ein Abstand von 2,00 m eingehalten werden.

2. Bei Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen sowie mit Weidenpflanzungen, die jährlich genutzt werden, beträgt der Abstand 1,00 m. Die Gehölze dürfen die Höhe von 1,80 m nicht überschreiten, sonst muss ein Abstand von 2,00 m eingehalten werden.

3. Bei Kernobst- und Steinobstbäumen auf schwach- und mittelstark wachsenden Unterlagen und anderen Gehölzen artgemäß ähnlicher Ausdehnung, bei Forstsamenplantagen sowie bei Weidenpflanzungen, die nicht jährlich genutzt werden, beträgt der Abstand 2,00 m. Die Gehölze dürfen die Höhe von 4,00 m nicht überschreiten, sonst muss ein Abstand von 3,00 m eingehalten werden.

4. Bei artgemäß mittelgroßen oder schmalen Bäumen wie Birken, Blaufichten, Ebereschen, Erlen, Robinien (Akazien), Salweiden, serbischen Fichten, Thujen, Weißbuchen, Weißdornen und deren Veredelungen, Zieräpfeln, Zierkirschen, Zierpflaumen, und anderen Gehölzen artgemäß ähnlicher Ausdehnung sowie mit Obstbäumen auf stark wachsenden Unterlagen und veredelten Walnussbäumen beträgt der Abstand 4,00 m.

5. Bei großwüchsigen Arten wie Ahornen, Buchen, Eichen, Eschen, Kastanien, Linden, Nadelbäumen, Pappeln, Platanen, unveredelten Walnusssämlingsbäumen sowie mit anderen Bäumen artgemäß ähnlicher Ausdehnung beträgt der Abstand 8,00 m.

 

Die in Nummer 3 und 4 aufgeführten Abstände ermäßigen sich gegenüber Grundstücken in Innerortslage auf die Hälfte. Dies gilt nicht für Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen, Forstsamenplantagen, Obstbäume auf stark wachsenden Unterlagen und veredelte Walnussbäume sowie für geschlossene Bestände mit mehr als drei Gehölzen. Einzeln stehende großwüchsige Bäume, ausgenommen Nadelbäume, dürfen gegenüber Grundstücken in Innerortslage mit einem Abstand von 6 m gepflanzt werden. Enthält ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach den Vorschriften des Bauplanungsrechtes Festsetzungen über Böschungen, Aufschüttungen, Einfriedigungen, Hecken oder Anpflanzungen,

so müssen die nach dem Nachbarrechtsgesetz vorgeschriebenen Abstände nicht eingehalten werden, wenn es die Verwirklichung der planerischen Festsetzungen erfordert. Dies gilt nicht gegenüber landwirtschaftlich genutzten Grundstücken (§ 27 des Nachbarrechtsgesetzes).

Soweit die Anpflanzungen die Grenzabstände nicht einhalten, ist der Besitzer des Gehölzes verpflichtet, das Gehölz in der Zeit vom 01. Oktober bis 29. Februar zu verkürzen.

 


 

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